Übereinkommen vom 28. Januar 1981 zum ;Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Nr.;3/2004)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Wir setzen unsere Beratungen in der März-Sitzung fort. Wir kommen zur Behandlung von Traktandum 16: Übereinkommen vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 3/2004 steht zur Diskussion. Abg. Rudolf Lampert:
Mit diesem Abkommen wird der rechtliche Schutz von Einzelpersonen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten verbessert. Es wird zudem sichergestellt, dass der grenzüberschreitende Datenverkehr zwischen Liechtenstein und den übrigen Vertragsstaaten nicht zur Umgehung liechtensteinischer Datenschutzbestimmungen führen kann. Das liechtensteinische Datenschutzgesetz geht wesentlich weiter als das Abkommen, weshalb auch eine Zusatzerklärung notwendig ist, dass das Übereinkommen auch für Personendaten von juristischen Personen, rechtsfähigen Personengesellschaften und für Sammlungen von Personendaten, die nicht automatisiert bearbeitet werden, Gültigkeit hat. Zusätzlich müssen Ausnahmen angebracht werden, welche auf Seite 30 auch zitiert werden. Die Ausnahmen beziehen sich auf Personendaten, die eine natürliche Person ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch bearbeitet und nicht an Aussenstehende bekannt gibt. Zudem bilden Ausnahmen die Beratungen im Landtag und in Kommissionen des Landtages. Dann sind ebenfalls die Tätigkeiten der Finanzkontrolle des Landtages ausgenommen sowie Personendaten, die aufgrund des liechtensteinischen Sorgfaltspflichtgesetzes anzulegen sind. Die Richtlinie ist innerstaatlich bereits umgesetzt. Es werden also weder zusätzliche Kosten entstehen noch werden zusätzliche Gesetzesredaktionen notwendig sein. Ich stimme diesem Übereinkommen zu und ersuche Sie, das ebenfalls zu tun. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich, den Antrag der Regierung zu verlesen. Der Antrag der Regierung wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben den Antrag der Regierung gehört. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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