Rotterdamer Übereinkommen vom 10. Sept. 1998 über das Verfahren der vorherigenZustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel (PIC-Konvention) (Nr.25/2004)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 15: Rotterdamer Übereinkommen vom 10. Sept. 1998 über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 25/2004 steht zur Diskussion.Abg. Helmut Bühler:
Danke, Herr Präsident. Jährlich werden weltweit etwa 500 Mio. Tonnen Chemikalien produziert, angewendet und verarbeitet. Die International Labour Organisation schätzt, dass sich 99% der tödlich verlaufenden Unfälle mit Agrarchemikalien in Entwicklungsländern ereignen, obwohl dort nur etwa 20% der weltweit produzierten Stoffe eingesetzt werden. Gesundheitliche Belastungen durch Chemikalien und die Verschmutzung der natürlichen Ressourcen - Wasser, Boden und Luft - müssen vermieden werden, denn dadurch wird die Lebensgrundlage der gesamten Bevölkerung gefährdet. Darüber hinaus ist es für die nachhaltige Entwicklung eines Landes unabdingbar, dass die Gesundheit der arbeitenden Bevölkerungsgruppen nicht durch Unfälle und Vergiftungen am Arbeitsplatz beeinträchtigt wird, dass keine kostspieligen Säuberungs- und Entsorgungsmassnahmen durchgeführt werden müssen und dass Exportprodukte nicht aufgrund von Chemikalienbelastung zurückgewiesen werden. Chemikalien machen keinen Halt vor Landesgrenzen. Toxische Substanzen können über Luft, Wasser und kontaminierte Lebensmittel über weite Entfernungen hinweg verbreitet werden. So kann sich die Umweltverschmutzung durch Chemikalien an einem Ort in einen anderen Teil der Erde auswirken. Ein sicherer Umgang mit Chemikalien ist vorbeugender, globaler Gesundheits- und Umweltschutz. Die Rotterdamer PIC-Konvention regelt den Informationsaustausch und die Respektierung von Importentscheidungen bei internationalem Handel mit bestimmten gefährlichen Chemikalien. Exportländer dürfen den Export von PIC-Chemikalien nur freigeben, wenn das Importland explizit zugestimmt hat. Liechtenstein kann sich bei diesem Rotterdamer Übereinkommen auf den Zollvertrag mit der Schweiz abstützen und es ist ein Beitritt ohne Unterzeichnung möglich. Derzeit gehören 61 Vertragsparteien und 73 Signaturstaaten diesem Übereinkommen an. Wir bekunden unsere Solidarität mit Entwicklungsländern, denn die im Übereinkommen genannte Zusammenarbeit ist von grosser Bedeutung. Als letztes noch eine Frage an die Regierung: Wird Liechtenstein ausschliesslich durch die Schweiz an der am 20. bis 24. September in Genf stattfindenden ersten Konferenz vertreten? Wenn ja, wird Liechtenstein gewisse Anträge, Forderungen etc. der schweizerischen Delegation überreichen?Abg. Paul Vogt:
Ich habe nur die Frage: Bedarf dieses Abkommen nach Meinung der Regierung der Zustimmung des Landtages gemäss Art. 8 der Verfassung?Regierungsrat Alois Ospelt:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Das Ressort «Äusseres» und die Aussenpolitische Kommission sind offensichtlich der Auffassung, dass dieses Abkommen dem Landtag zur Ratifizierung vorgelegt werden muss. Es ist dies auch in den anderen Staaten so geregelt. Dann zur Frage des Abg. Helmut Bühler: Es ist in der Tat so, dass Liechtenstein, wenn der Beitritt zu diesem Abkommen heute beschlossen wird, als Vertragspartei an dieser ersten Konferenz in Genf teilnehmen kann. Liechtenstein wird selbstständig dann darüber zu befinden haben, ob wir an dieser Konferenz durch eigene Vertreter präsent sein werden und unsere Stimme einbringen werden oder, was vielfach bei verschiedenen Abkommen vor allem auch im Umweltbereich der Fall ist, die Vertretung durch die schweizerische Delegation erfolgt. Das ist eine Entscheidung, die dann getroffen wird, wenn die Traktanden der Konferenz vorliegen und wenn in Liechtenstein speziell auch darüber zu befinden ist, ob wir ein eigenes Interesse haben, vor Ort unsere Meinung und unsere Position darzulegen und dementsprechend auch vom Stimmrecht Gebrauch zu machen. Ich könnte mir vorstellen, dass eine Vertretung durch Liechtenstein selbst, durch liechtensteinische Vertreter stattfinden wird, und zwar vor allem auch deshalb, weil unter anderem auch über den Sitz des Konventionssekretariates zu befinden sein wird. Von daher dürfte es richtig sein, wenn Liechtenstein vor Ort selbst zugegen sein wird. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank, Herr Regierungsrat. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann bitte ich, den Antrag der Regierung zu verlesen.Der Antrag der Regierung wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wer dem Antrag der Regierung zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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