Beschlüsse Nr. 12/2004 und Nr. 13/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EG) Nr. 91/2003 vom 16.Dezember 2002 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs sowie Verordnung (EG) Nr. 1192/2003 vom 3. Juli 2003 zur Änderung der Verordnung (EG)Nr. 91/2003 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs) und die Änderung des Statistikgesetzes (Nr.30/2004), 1.Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 17, nachdem Traktandum 16 von der Regierung zurückgezogen und somit von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Wir werden diesen Beschluss dann in der Juni-Landtagssitzung in Behandlung ziehen. Wir kommen nun - wie bereits erwähnt - zu Traktandum 17: Beschlüsse Nr. 12/2004 und Nr. 13/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EG) Nr. 91/2003 vom 16. Dezember 2002 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs sowie Verordnung (EG) Nr. 1192/2003 vom 3. Juli 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs) und die Änderung des Statistikgesetzes (Nr. 30/2004). Diesen Bericht und Antrag behandeln wir, sofern Eintreten unbestritten ist, in 1. Lesung. Wird das Wort gewünscht? Abg. Peter Lampert:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Durch Liechtenstein führt eine internationale Bahnstrecke. Dass eine Statistik über die Zahlen der beförderten Personen und über die Menge der beförderten Waren erstellt werden muss, erscheint in der heutigen Zeit fast schon selbstverständlich. Als EWR-Mitgliedsland sind wir ein Teil eines Ganzen und müssen unsere Zahlen liefern, die dann zur Gesamtschau zusammengefügt werden. Weil bisher die Bundesanstalt «Statistik Österreich» diese Arbeit übernommen hat, fehlt in unserem Statistikgesetz die Transportstatistik über den Eisenbahnverkehr. Ich denke, dass es nicht uninteressant ist, wenn wir künftig erfahren, wie viele Tonnen an Gütern über die Eisenbahnlinie durch unser Land bewegt wurden und wie viele Personen die Eisbahn benützt haben. Von Bedeutung ist sicher auch die Unfallstatistik, die in den letzten Jahren glücklicherweise sehr gering war oder überhaupt keine Unfälle zu verzeichnen waren. Interessant ist auch, wenn wir künftig genau wissen, wie viele Züge im Güterverkehr und im Personenverkehr durch unser Land fuhren. Bisher erhoben die Österreichischen Bundesbahnen diese Zahlen und ich hoffe, dass uns die ÖBB und die Bundesanstalt «Statistik Österreich» diese Zahlen auch künftig in unserem Sinn liefern werden. Wenn wir unser Statistikgesetz abändern, wie es die Regierung vorschlägt, dann haben wir für den Fall vorgesorgt, wenn in Zukunft vielleicht noch andere Gesellschaften diese Schienen von 9 km Länge für Personen- und Gütertransporte verwenden. Nach dem Bericht und Antrag der Regierung entstehen für unser Land keine personellen und allenfalls nur geringe finanzielle Aufwendungen. In diesem Sinn stimme ich dem Antrag der Regierung zu, den beiden Beschlüssen des gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung zu erteilen. Ich bin für Eintreten auf die Regierungsvorlage zur Ergänzung des Statistikgesetzes. Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte auch Eintreten auf diese Gesetzesvorlage empfehlen und möchte auch noch zwei Fragen an die Regierung richten: Ich habe den Ausdruck aus dem Protokoll. Vor eineinhalb Jahren haben wir beim Statistikamt eine zusätzliche Stelle geschaffen, die zum Zwecke hatte, nicht nur diese Eisenbahnstatistik, die wir ja, glaube ich, von den ÖBB in unser Register übertragen können, sondern vor allem auch eine Transportstatistik für den Lastwagenverkehr zu erstellen. Das war jedenfalls die Begründung für diese Stelle, weil wir dazu von der EU aufgefordert worden sind und immerhin nach damaligem Kenntnisstand 425 Lastwagen mit EU-Lizenz in unserem Land zugelassen sind. Meine Frage lautet wie folgt: Ändert man jetzt das Gesetz auch wegen dieser Transportstatistik im Bereich des Strassenverkehrs noch ab? Und das Zweite ist: Bei der gleichen Gelegenheit wurde auch eine Bildungsstatistik angeordnet. Diese Statistik hätte mich, wenn sie in der Zwischenzeit erstellt wurde, gerade auch für das nachfolgende Traktandum zum Hochschulgesetz interessiert. Aber ich habe sie bis jetzt noch nicht in den statistischen Jahrbüchern gefunden. Danke. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst zur Frage der Eisenbahnstatistik und Transportstatistik: Die Strassentransportstatistik wurde gemäss der Verordnung 1172/98 bis anhin unter Gewerbe- und Industriestatistik/Motorfahrzeugstatistik subsumiert. Da Verordnungen direkt anwendbar sind und die Verordnung 1172/98 dem Statistikgesetz nicht widerspricht, wurde damals von einer Anpassung des Anhanges abgesehen. Durch die heute vorgesehene Anpassung des Statistikgesetzes, nämlich mit dem Anhang N - Transportstatistik - ist dann in Zukunft auch die Strassentransportstatistik mit Sicherheit darin abgedeckt. Dann möchte ich noch kurz auf Folgendes eingehen: Die österreichische Bundesanstalt für Statistik teilte uns vor wenigen Tagen mit, dass nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen der Österreichischen Bundesbahnen die auf dem Hoheitsgebiet des Fürstentums Liechtenstein erbrachten Transportleistungen der ÖBB im Personen- und Güterverkehr sowie die Unfälle zusammen mit den Daten für Österreich durch die Bundesanstalt direkt an Eurostat übermittelt werden können. Es erwachsen uns dadurch keinerlei Kosten und auch keine sonstigen Massnahmen. Also, personelle oder finanzielle Auswirkungen gibt es da keine. Dann zur Frage einer Bildungsstatistik: Die Bildungsstatistik wurde der Abteilung übertragen. Wie aber der Stand diesbezüglich ist kann ich im Moment nicht sagen. Diese Information müssen wir nachreichen. Abg. Ivo Klein:
Besten Dank. Ich habe nicht eine Frage zu dieser Gesetzesvorlage direkt, aber was mir auffällt und wenn man das Statistische Jahrbuch anschaut, das in diesem Zusammenhang ja auch irgendwo spielt, dann stellt man fest, dass in Liechtenstein eine Vielzahl von Statistiken erstellt werden. Wenn ich das lese und sehe, stellt sich mir immer wieder die Frage: Wird das alles auch benötigt? Im Gegensatz zum Abg. Lampert bin ich der Meinung, dass die Datenerhebung und die Statistikerstellung auch einen entsprechenden Aufwand nach sich zieht und somit auch Kosten verursacht. Und ich möchte fragen: Wird diesbezüglich periodisch auch einmal überprüft, was überhaupt noch notwendig ist, was als Entscheidungsgrundlage benötigt wird bzw. was wir gesetzlich machen müssen, oder wird hier einfach immer aufaddiert was zusätzlich kommt, ohne periodisch zu hinterfragen, ob das alles auch benötigt wird? Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Das wird selbstverständlich von Zeit zu Zeit wieder überarbeitet. Aber wie periodisch das nun geschieht, darüber kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Es wurde aber darüber diskutiert, dass man in nächster Zeit wieder die verschiedenen Statistiken überprüft, inwieweit diese überhaupt notwendig sind. Das wird gemacht. Abg. Alois Beck:
Meines Wissens gibt es ja auch eine Kommission für Statistik - oder wie sie genau heisst. Da sind ja auch Vertreter der Verbände mit dabei. Ich gehe davon aus, dass das auch in diesem Kreis diskutiert wird. Ansonsten könnten ja - ich sage mal - auch von der Praxis her hier gewisse Anregungen einfliessen. Aber das wird wahrscheinlich schon gemacht. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Eintreten auf diese Gesetzesvorlage ist unbestritten. Ich lasse jetzt die 1. Lesung vornehmen, dann über den Antrag der Regierung abstimmen, der unter anderem aufgrund der geringfügigen Änderungen beantragt, beide Lesungen und die Schlussabstimmung in einer Sitzung durchzuführen. Sofern diesem Antrag dann stattgegeben wird, werden wir die 2. Lesung und die Schlussabstimmung dieser Gesetzesvorlage in Behandlung ziehen. Dann darf ich bitten, mit der 1. Lesung zu beginnen. Anhang, Bst. n (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Anhang, Bst. n (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung durchgeführt und ich bitte nun, den Antrag der Regierung zu verlesen.
Der Antrag der Regierung wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Der Antrag der Regierung beinhaltet zwei Punkte. Wir stimmen über den Antrag ab, es sei denn, es wünscht jemand separate Abstimmung von Punkt 1 und Punkt 2. Wird das gewünscht?
Abg. Rudolf Lampert:
Ich wünsche das. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gut, dann stimmen wir zuerst über Punkt 1 des Antrages ab, der wie folgt lautet: «den Beschlüssen Nr. 12/2004 und Nr. 13/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung zu erteilen». Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Abg. Rudolf Lampert:
Es war meine Wortmeldung, dass ich eine separate Abstimmung wünsche, weil diese zwei Themen grundsätzlich nichts miteinander zu tun haben. Denn einmal geht es um den Beschluss, die Zustimmung zu erteilen, und zum anderen geht es darum, ob wir heute eine 2. Lesung durchführen. Und deshalb habe ich mich gemeldet. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Aus diesem Grund haben wir Ihrem Wunsche auch entsprochen und wir kommen nun zum Punkt 2 des Antrages, der wie folgt lautet: «die beiliegende Gesetzesvorlage in Behandlung zu ziehen» - das ist erfolgt - «und aufgrund der geringfügigen Änderung beide Lesungen und die Schlussabstimmung in einer Sitzung durchzuführen». Wer diesem Antrag zustimmen kann, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit können wir mit der 2. Lesung beginnen. Anhang, Bst. n (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Anhang, Bst. n (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Statistikgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und Traktandum 17 erledigt. -ooOoo-