Gesetz über dieFinanzmarktaufsicht sowieAbänderung der Landesverfassung und der entsprechenden Spezialgesetze (Abänderungen des Bankengesetzes; des Gesetzes über die Tätigkeit von E-Geld-Instituten; des Gesetzes über die Ausführung von Überweisungen; des Finalitätsgesetzes; des Offenlegungsgesetzes; des Prospektgesetzes; des Gesetzes über Investmentunternehmen; des Postgesetzes; des Gesetzes über die Rechtsanwälte; des Gesetzes über die Treuhänder; des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften; des Gesetzes über die Patentanwälte; des Versicherungsaufsichtsgesetzes; des Sorgfaltspflichtgesetzes; des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge; des Gesetzes betreffend den Nachlassvertrag) (Nr.56/2004), 2.Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich begrüsse Sie zum dritten Tag dieser Juni-Landtagssitzung. Wir setzen unsere Beratungen mit Traktandum 23 fort: Gesetz über die Finanzmarktaufsicht sowie Abänderung der Landesverfassung und der entsprechenden Spezialgesetze (Stellungnahme der Regierung Nr. 56/2004). Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Abg. Ivo Klein:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Guten Morgen. Ich habe eingangs eine Bemerkung und eine Frage. Zuerst die Bemerkung: Ich möchte dem Herrn Regierungschef danken, dass wir zwischen den zwei Lesungen Gelegenheit hatten, zwischen den Fraktionen und dem Abg. Paul Vogt und dem Regierungschef die strittigen Punkte zu diskutieren und hier Lösungen zu finden. Diese Änderungen finden Sie im Bericht. Das finde ich ein Vorgehen, wo wir vielleicht auch einmal ausserparlamentarisch Lösungen finden können und es hat sich auch als sehr fruchtbar erwiesen. Das ist das eine.Dann habe ich noch eine kleine Frage, und zwar: Die Versicherungsaufsicht geht ja auch in diese Finanzmarktaufsichtsbehörde hinein. Beim Amt für Volkswirtschaft verbleiben gewisse Stellen. Meine Frage: Können die verbliebenen Stellen beim Amt für Volkswirtschaft diese Aufgaben, die beim Amt verbleiben, wahrnehmen, oder haben wir hierzu vielleicht Personalbedarf, weil eben Fachkompetenz und Fachwissen verloren geht. Wir haben ja heute sicher Synergien in diesem Bereich, die dann aufgrund der Trennung verloren gehen.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Guten Morgen. Zur Frage des Abg. Ivo Klein: Wir hatten die letzten Tage und Wochen Diskussionen, gerade mit dem Amtsvorstand des Amtes für Volkswirtschaft, wie es denn nun aussehen würde, wer effektiv beim Amt für Volkswirtschaft in die Versicherungsmarktaufsicht wechselt. Bis heute ist das noch nicht ganz klar. Ich verstehe natürlich die Angestellten auch, dass sie zuerst einmal sehen wollen, ob das Gesetz auch beschlossen wird. Aber je nachdem, wer dann hinüberwechselt, wird es durchaus sein können, dass wir dann noch eine Stelle beim Amt für Volkswirtschaft brauchen, weil der Sozialversicherungsbereich natürlich auch ein sehr umfassender Bereich ist. Und ob das Know-how weggeht, hängt auch eng mit jenen Personen zusammen, die dann schlussendlich wechseln. Aber ich möchte das nicht ausschliessen, dass wir bei der Stellenplanung hier eine zusätzliche Stelle für das Amt für Volkswirtschaft brauchen. Wir haben in der Versicherungsmarktaufsicht relativ viele Synergien. Aber genau in diesem Bereich gehen jetzt Synergien verloren, nämlich indem ein Versicherungsbereich im Amt für Volkswirtschaft zurückbleibt und das könnte zu einer zusätzlichen Stelle führen. Diesbezüglich muss ich jetzt noch die endgültigen Abklärungen abwarten.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann können wir mit der 2. Lesung der Gesetzesvorlage über die Finanzmarktaufsicht beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 5 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 6 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Ivo Klein:
Ich habe eine Frage zu Abs. 3 lit. a: Hier steht: «Die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung». Und dann unter lit. b) «die Angestellten». Nach meinem Dafürhalten sind Mitglieder der Geschäftsleitung auch Angestellte. Somit frage ich mich: Ist das überhaupt auch notwendig?Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Es stimmt selbstverständlich, dass die Mitglieder der Geschäftsleitung auch Angestellte sind. Nur, ich meine, der Begriff «Angestellte» greift natürlich auch weiter. Der bezieht sich also nicht nur auf die Mitglieder der Geschäftsleitung.Abg. Alois Beck:
Man kann hier sicher diskutieren. Aber ich würde das so belassen, weil beispielsweise auch im Bankengesetz wird die Geschäftsleitung an einigen Stellen explizit erwähnt, auch der Verwaltungsrat. Ich würde das in dem Sinne so belassen.Abg. Rudolf Lampert:
Ich kann mich dem anschliessen. Ich würde das auch so belassen, denn für die Geschäftsleitung gelten auch per Gesetz in verschiedenen Bereichen - beispielsweise in der Sorgfaltspflicht usw. - gelten ganz andere Bestimmungen, sodass die Geschäftsleitung bezüglich der Verantwortlichkeiten auch anders beurteilt wird im Fall, dass irgendetwas bei einer Unternehmung schief läuft. Und ich würde das schon so belassen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird und kein Änderungsantrag vorliegt, dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 9 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck:
Guten Morgen, Herr Präsident. In Abs. 3 heisst es im letzten Satz: «Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten». Ich würde hier zur Klarheit vorschlagen, dass es, wie in Art. 7 oder auch in diesem Art. 11 Abs. 1, «der Vorsitzende» heisst, damit es hier nicht zu eventuellen Unklarheiten kommt. Ich schlage also vor, dass es statt «des Präsidenten» «des Vorsitzenden» heisst. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann diesen Vorschlag übernehmen. Er trägt sicher zur Klarheit bei. Das heisst, wenn der Präsident durch seinen Stellvertreter ersetzt wird, dann hat dieser die Sitzungsleitung inne und übernimmt die Funktion des Präsidenten. Also von daher denk ich mir, trägt Ihr Vorschlag zur Klarheit bei, sodass ich diese Formulierung übernehmen möchte. Es heisst dann also wie folgt: «Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden». Abg. Alois Beck:
Dann übernimmt die Regierung also diesen Vorschlag und ich muss keinen Antrag stellen.Regierungschef Otmar Hasler:
Ja. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir mit dieser Änderung abstimmen, das Wort «Präsidenten» durch «Vorsitzenden» zu ersetzen. Wer mit Art. 11 und mit dieser Änderung einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Ivo Klein:
Ich habe hier eine Verständnisfrage: Der Aufsichtsrat ist ja für die Anstellung und Entlassung von Geschäftsleitungsmitgliedern zuständig. Müssen diese Stellen bei der Anstellung ausgeschrieben werden wie Staatsangestellte oder gilt hier das Privatrecht?Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die Anstellungen sind ja privat-rechtliche Anstellungen, wie hinten im Gesetz aufgeführt wird. Also von daher ist das Anstellungsverhältnis an und für sich klar. Aber ich denke mir, dass in der Praxis solche Geschäftsleitungsstellen, wenn ein Mitglied der Geschäftsleitung ersetzt wird, dass man solche Stellen dann im Normalfall ausschreiben wird. Aber vom Status her sind das privat-rechtliche Anstellungsverhältnisse.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir abstimmen. Wer mit Art. 12 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 14 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 15 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 16 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 17 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 18 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 19 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 20 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 21 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 22 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 23 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 24 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 25 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 26 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 27 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 28 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 29 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 30 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 31 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 32 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 33 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 34 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 35 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 36 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 37 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 38 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 39 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 40 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 41 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 42 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz, FMAG) die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
Abänderung des Bankengesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur zweiten Gesetzesvorlage: Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes. Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 20 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 35 Abs. 3 Einleitungssatz, Bst. a und e sowie Abs. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 Abs. 3 Einleitungssatz, Bst. a und e sowie Abs. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 65 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Abänderung des Gesetzes über die Tätigkeit von E-Geld-Instituten
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur nächsten Gesetzesvorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Tätigkeit von E-Geld-Instituten.Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.Art. 11 Abs. 1 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nur zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Tätigkeit von E-Geld-Instituten die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend in 2. Lesung behandelt.-ooOoo-
Abänderung des Gesetzes über die Ausführung von Überweisungen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu einer weiteren Gesetzesvorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausführung von Überweisungen. Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen. I. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausführung von Überweisungen die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
Abänderung des Finalitätsgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Finalitätsgesetzes. Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.I. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finalitätsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Abänderung des Offenlegungsgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage: Gesetz über die Abänderung des Offenlegungsgesetzes. Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.I. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Offenlegungsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung abschliessend behandelt.-ooOoo-
Abänderung des Prospektgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur nächsten Gesetzesvorlage: Gesetz über die Abänderung des Prospektgesetzes. Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.I. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit I. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Prospektgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage verabschiedet.-ooOoo-
Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen.Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 44 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 50 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 51 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 52 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 53 Abs. 3 Bst. a und e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 53 Abs. 3 Bst. a und e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 67 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 67 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 67 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 69 Bst. l wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 69 Bst. l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Abänderung des Postgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Behandlung des Gesetzes über die Abänderung des Postgesetzes.Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Postgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Abänderung des Gesetzes über die Rechtsanwälte
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann behandeln wir die nächste Gesetzesvorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Rechtsanwälte.Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.Art. 78a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 78a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 78a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Rechtsanwälte die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Abänderung des Gesetzes über die Treuhänder
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Treuhänder.Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.Art. 46 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 46 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 66a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 66a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir noch zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Treuhänder die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften.Bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 57a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 57a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 57a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Abänderung des Gesetzes über die Patentanwälte
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Behandlung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Patentanwälte.Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.Art. 60a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 60a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 60a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Patentanwälte die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu einem weiteren Gesetz, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.Art. 39 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 61 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 61 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 63a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 63a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 65 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch dieses Gesetzesvorlage abschliessend in 2. Lesung behandelt.-ooOoo-
Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage: Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes. Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.Art. 21 Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung abschliessend behandelt.-ooOoo-
Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur nächsten Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge. Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.Art. 19 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 23 Abs. 1 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 Abs. 1 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend in 2. Lesung behandelt.-ooOoo-
Abänderung des Gesetzes betreffend den Nachlassvertrag
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun noch zur Behandlung der letzten Gesetzesvorlage in diesem Zusammenhang, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend den Nachlassvertrag.Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.I. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit I. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend den Nachlassvertrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit haben wir das Gesetz über die Finanzmarktaufsicht sowie die Abänderung der Landesverfassung und der entsprechenden Spezialgesetze in 2. Lesung behandelt und verabschiedet. -ooOoo-