Abänderung des Gesetzes betreffend die Ausübung der politischenVolksrechte in Landesangelegenheiten (VRG) (Nr.62/2004), 2.Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 6: Abänderung des Gesetzes betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (VRG). Wir behandeln diese Vorlage in 2. Lesung.Die Stellungnahme der Regierung Nr. 62/2004 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen.Art. 2a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 4 wird verlesen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 6 Sachüberschrift wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Sachüberschrift vor Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sachüberschrift vor Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Donath Oehri:
Ich habe schon in der 1. Lesung meine Bedenken bezüglich dieses Art. 8 angebracht. Das Ziel dieser Gesetzesänderung war es ja, die briefliche Stimmabgabe weitgehend zu vereinfachen, indem der administrative Aufwand beseitigt wird, nämlich den Umstand, dass für die briefliche Stimmabgabe noch separat Antrag gestellt werden muss. Dies wird jetzt zu Recht beseitigt, indem mit der Zustellung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen jeder sofort brieflich abstimmen kann. Nun soll aber bis sonntags 12 Uhr von irgendeiner Person diese briefliche Stimmabgabe stellvertretend ins Wahllokal überbracht werden können. Hier werfen wir meiner Ansicht nach doch zu vieles über Bord. Es ist meiner Ansicht nach zumutbar, wenn innerhalb der drei Wochen die briefliche Stimmabgabe erfolgt und erfolgen kann. Das heisst, jeder, der nur im Entferntesten die Wahrscheinlichkeit sieht, dass er am Wahl- oder Abstimmungsfreitag oder -sonntag nicht zur Urne gehen kann, kann diesen Wahlgang frühzeitig erledigen. Am Freitagabend und Sonntagmorgen ist meiner Ansicht nach noch der traditionelle Wahlgang, bei dem jeder mit einer Stimme teilnehmen und somit das Wahl- oder Abstimmungsrecht ausüben sollte. Mit der nun völligen Freigabe werten wir den Wahl- und Abstimmungsgang unnötig ab. Deshalb beantrage ich, den 2. Satz von Art. 8 Abs. 4 folgendermassen zu formulieren: «Die Zustellkuverts müssen spätestens bis zur Öffnung der Wahl- oder Abstimmungslokale am ersten Wahl- bzw. Abstimmungstag bei der Gemeinde eintreffen bzw. abgegeben werden». Abg. Rudolf Lampert:
Mir geht diese Lösung ebenfalls zu weit. Ich habe das bereits in der 1. Lesung ausgeführt, dass irgendeine Person von einer dritten Person die Stimmkarte mitnehmen und somit praktisch eine ganze Sammlung von Stimmen beim Urnengang abgeben kann. Ich sehe das nicht so und beantrage deshalb, in Art. 8 Abs. 3 den Zusatz «oder durch einen Stellvertreter» zu streichen und nur den postalischen Weg bzw. die persönliche Abgabe der Stimme für gültig zu erklären. Ich habe schon in der 1. Lesung ausgeführt, was dabei passieren kann, wenn irgendjemand mit 5 oder 6 Stimmzetteln zur Urne geht. Vielleicht ist ihm unter Umständen noch bekannt, dass der Nachbar nicht zur Wahl gegangen ist und er holt diese Stimme auch noch ab. Damit kann ich mich aber nicht abfinden. Ich bin auch der Ansicht, dass die freie Meinungsäusserung nicht mehr gegeben ist, denn ich kann zu einer Person hingehen, kann diese drängen, einen Stimmzettel oder einen Wahlzettel entsprechend auszufüllen und diesen an den Urnengang mitnehmen. Damit kann ich mich nicht abfinden. Ich beantrage deshalb, diesen Zusatz «oder durch einen Stellvertreter» zu streichen.Abg. Hugo Quaderer:
Danke. Ich habe mich eigentlich zu Wort gemeldet, weil ich denke, sofern der Abs. 4 in der Vorlage der Regierung beschlossen werden sollte, dass es dann korrekterweise auch im zweiten Satz heissen müsste: «Die Zustellkuverts müssen spätestens bis zur Schliessung der Wahllokale am Wahl- oder Abstimmungstag bei der Gemeinde eintreffen bzw. abgegeben werden», weil an anderen Stellen des Gesetzes wird auch immer zwischen Wahlen und Abstimmungen unterschieden. Und deshalb denke ich, müsste man auch bei diesem Abs. 4 diese Unterscheidung vornehmen. Ansonsten kann ich mich dem Antrag des Abg. Donath Oehri anschliessen. Ich denke, dass es so geregelt sein sollte, dass bis zur Öffnung der Wahl- oder Abstimmungslokale, also bis zu diesem Zeitpunkt, diese Zustellkuverts bei der Gemeinde eintreffen bzw. abgegeben werden müssen. Abg. Donath Oehri:
Ich habe eine Frage an den Abg. Rudolf Lampert: Sieht er seinen Antrag, also die Änderung des Abs. 3 allein gestellt oder in Kombination mit meinem Antrag in Abs. 4? Ich denke, wenn er ihn allein gestellt sieht, dann geht dieser Antrag natürlich sehr viel weiter, dann macht er meinen Antrag obsolet. Ich bin ganz klar seiner Ansicht, dass am Wahlsonntag nicht jemand mit 5 Abstimmungskuverts zur Urne gehen soll. Aber die Erfahrung hat gezeigt bei der Abgabe im Vorfeld des Abstimmungstages, dass es in den Gemeindeverwaltungen doch ganz eigenartige Situationen gegeben hat, dass man die Leute praktisch vors Haus schicken musste, um das Kuvert dann in den Briefkasten zu werden. Ich denke, diesen Vorgang könnte man sicher vereinfachen, denn da spielt es im Prinzip wirklich keine Rolle, ob es jetzt eine andere Person zur Post bringt oder eben direkt in der Gemeindeverwaltung abgibt. Mit Ihrem Antrag, wenn der Abs. 3 in dieser Art abgeändert werden soll, dann ist natürlich diese Möglichkeit auch ausgeschlossen. Und ich denke, das wäre eine gute und wichtige Vereinfachung, wenn man diese Möglichkeit hätte, dass auch eine andere Person dieses Zustellkuvert in der Gemeindeverwaltung abgeben könnte.Abg. Markus Büchel:
Ich sehe da auch ein grundsätzliches Problem oder einen Widerspruch. Wenn man das Briefwahlrecht einführt, wird damit natürlich ganz klar eine Lockerung dieser geheimen Wahl erreicht. Es ist ganz klar, dass damit jeder Mann und jede Frau die Möglichkeit hat, jemandem ein Kuvert zuzustecken und derjenige bringt es zur Post. Und damit ist es korrekt aus der Sicht des Abg. Rudolf Lampert abgelaufen. Aber die Verhinderung, dass das jemand dann auf die Gemeinde bringt und als Stellvertreter dahin bringt, das bringt dort meines Erachtens überhaupt keine Entschärfung. Wenn man A sagt - so bin ich der Meinung - dann muss man einfach konsequent sein und sagen: Ich bin dafür, dass die Möglichkeit besteht, dass man es mit der Post oder auch durch einen persönlichen Stellvertreter direkt auf die Gemeinde bringen kann. Es würde also dem Briefwahlrecht, wie wir es jetzt eigentlich einführen möchten, komplett widersprechen, wenn man das verhindern würde.Dann zum Antrag des Abg. Donath Oehri: Da ist auch das eine Einschränkung, das ist ganz klar. Es hat den Charme, dass man sagen kann: Okay, es wird für die Tage, an denen man offiziell die Wahllokale geöffnet hat, einfach nicht eine Parallelwahl oder Parallelurne aufgestellt, wo dann jeder die Möglichkeit hat, persönlich oder eben durch einen Stellvertreter zu wählen. Das ist eine direkte Konkurrenzierung, wobei ich sage: Ja, wenn man das verhindern will, hat das diesen Aspekt. Abg. Rudolf Lampert:
Der Antrag des Abg. Donath Oehri hat eine andere Intention, nämlich die Administration zu erleichtern, dass bereits vor Schluss der Wahllokale die Administration für die Briefwahl erledigt werden kann. Meine Intention zielt in eine andere Richtung, nämlich dass eine grösstmögliche Freiheit bei der Vornahme der Wahl besteht. Wenn die Kette nicht unterbrochen wird zwischen dem Wähler und der Wahlurne, und zwar nicht unterbrochen wird in dem Sinn, dass der Stellvertreter die Stimmkarte beim Ausfüllen zu sich nimmt und dann in die Wahlurne wirft, so ist nicht mehr gegeben, dass die Wahlfreiheit besteht. Wie gesagt, die Intention ist eine andere. Allerdings, wenn mein Antrag bei Art. 8 angenommen würde, dann wäre Ihr Antrag überflüssig, da dann keine Stellvertreter-Kuverts mehr abgegeben werden können und es wäre somit hinfällig. In Ihrem Antrag wäre es nach wie vor möglich, dass am Freitagabend, also am ersten Abgabetermin, die Stellvertreter mit den Kuverts kommen und diese einwerfen könnten. Denn Sie sagen nur, so wie ich Sie verstanden habe, dass am Sonntag selbst keine Abgabe mehr durch Stellvertreter bzw. keine Briefwahl mehr stattfinden kann. Abg. Donath Oehri:
Dann haben Sie mich falsch verstanden. Ich habe gesagt, dass bis zur Öffnung der Wahl- und Abstimmungslokale am ersten Wahl- bzw. Abstimmungstag das Zustellkuvert eintreffen muss, also bis zur Öffnung. Ab 18 Uhr beispielsweise geht nichts mehr.Abg. Rudolf Lampert:
Bei Ihrer Formulierung haben wir aber das Problem, denn der Wahltag ist ausschliesslich der Sonntag. Wir haben das Problem auch, dass die Verfassung besagt, dass im Februar und März gewählt werden muss, beispielsweise bei den Landtagswahlen. Und dort haben wir jetzt das Problem, dass der letzte Wahltag zählt. Also der 31. Januar wäre dieser Termin gewesen. Und der Wahltag per Gesetz ist ausschliesslich der Sonntag. Wir müssten das dann irgendwie zumindest klären, dass der Freitag gemeint ist. Ich habe das jetzt aufgrund des Wahlgesetzes auf den Sonntag bezogen.Abg. Donath Oehri:
In meiner Formulierung würde ich vom ersten Wahl- bzw. Abstimmungstag sprechen. Und davon sprechen wir ja auch im Gesetz, dass dem Abstimmungstag vorausgehend ein zweiter Abstimmungstag angeboten werden muss. Und den meine ich. Der ist bei uns üblicherweise am Freitag, könnte vielleicht ja auch am Samstag sein. Und diesen Tag meine ich mit dem ersten Abstimmungs- bzw. Wahltag. Abg. Alois Beck:
Von mir aus gesehen ist gemäss geltendem Recht schon der Abstimmungs- und Wahltag nur der Sonntag, also nach meinem Kenntnisstand. Und da müssten wir schauen, dass wir nicht in Konflikt mit den geltenden Bestimmungen kommen. Wir können nicht durch die Hintertüre hier etwas hineinbringen, das an anderer Stelle eben anders geregelt ist. Von mir aus gesehen ist der Freitag ein zusätzlicher Service für die Stimmberechtigten. Aber gesetzlich ist eben dieser Sonntag der eigentliche Tag. Aber dazu kann die Regierung vermutlich noch einige Ausführungen machen.Regierungsrat Alois Ospelt:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst zur letzten Frage: Abstimmungstag ist eindeutig nach bisheriger Tradition und Übung immer der Sonntag gewesen. Es könnte - und das haben wir auch ausgeführt - auch ein Feiertag sein. Man geht davon aus, dass der Abstimmungstag an einem Tag festgelegt werden sollte, da der Bürger/die Bürgerin eben sicher die Möglichkeit hat, seine Bürgerpflicht auch wahrzunehmen und freigestellt ist. Und dann heisst es: «an einem der beiden dem Abstimmungstag vorgehenden Tage ist die Möglichkeit einzuräumen, zusätzlich die Stimme abzugeben». Und da ist die Übung: Es ist der Freitag vor dem Sonntag. Das ist die Festlegung. Nun zum Änderungsantrag des Abg. Hugo Quaderer: Dem könnte ich zustimmen. Ich erachte das als eine redaktionelle Präzisierung. Wir sprechen an anderer Stelle auch von Wahl- oder Abstimmungstag.In Bezug auf die Eingaben und Änderungsanträge der Abgeordneten Rudolf Lampert und Donath Oehri möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass wir intensiv das mögliche Missbrauchspotenzial mit der Einführung des Briefwahlrechts diskutiert haben. Es ist systembedingt mit der Einführung des Briefwahlrechts ein gewisses Missbrauchspotenzial nicht völlig auszuschliessen. Und daran ändern auch die Abänderungsanträge nach Auffassung der Regierung nichts. Wir hatten dieses Missbrauchspotenzial auch schon bisher mit dem eingeschränkten Briefwahlrecht - wohlgemerkt. Ich möchte das am Beispiel illustrieren. Der Stellvertreter, wie er genannt ist, darf selbstverständlich das Kuvert zur Post bringen. Wir haben keine Mühe damit, dass irgendeine Person das Kuvert zur Post bringt. Das können wir auch nicht kontrollieren. Wir verlangen es dann aber für die Abgabe des gleichen Kuverts persönlich bei der Gemeindekanzlei. Und da möchte ich einfach auf die verschiedenen Berichte und Eingaben verweisen, die schon beim alten geltenden Wahlrecht immer wieder von Seiten von Abstimmungskommissionen, unter anderem auch von Gemeinden gekommen sind, dass man Schwierigkeiten hat in den Gemeinden, den Leuten klar zu machen, warum ein Kuvert beispielsweise eben persönlich abgegeben werden muss und es darf nicht von einer anderen Person abgegeben werden bei der Gemeindekanzlei. Das war ja ein Kritikpunkt, der verschiedentlich vorgebracht wurde. Und ich meine, von der logischen Konsequenz der Einführung des Briefwahlrechts völlig zu Recht. Es ändert eben nichts daran, ob dieser Vorgang am Freitagabend seinen Schluss findet oder eben erst bei der Schliessung der Wahlurne am Sonntagmittag. Das ist die Ausgangslage. Ich möchte die detaillierten Ausführungen und Begründungen der Regierung in der Stellungnahme nicht weiter wiederholen. Wir haben diese Fragen, wer, wann und wo das Zustellkuvert abgeben kann, abgehandelt. Ich verstehe gewisse Bedenken sehr wohl, und wir haben die Bedenken auch ausgeführt, die mit der Einführung des Briefwahlrechts grundsätzlich verbunden sind. Österreich hat ja deshalb wegen eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes diese allgemeine Briefwahl bis heute noch nicht eingeführt. Aber wenn wir uns entscheiden, diese Briefwahl nun einzuführen, dann ist für mich nicht ersichtlich, warum eine Wahl- oder Abstimmungskommission und ein dort angebrachtes vorliegendes Behältnis nicht dazu geeignet sein sollte, diese Aufgabe zu erfüllen. Da sehe ich den Unterschied nicht und ich sehe auch keine zusätzliche Qualität in Bezug auf die Verhinderung des Missbrauchspotenzials. Ich möchte einfach zu bedenken geben, dass wir mit dieser einschränkenden Bestimmung jedenfalls wieder diesen Diskussionen Vorschub leisten würden. Es gab immer wieder einzelne Fälle, in denen eben jemand kurzfristig verhindert wurde, eben von Freitagabend bis Sonntag seine Wahlpflicht bzw. Abstimmungspflicht wahrzunehmen - Unfall, plötzlich irgendeine Notwendigkeit wegzugehen - und dann haben wir die Diskussion: Warum soll das jetzt nicht mehr möglich sein bis zum Abstimmungstag? Und die zweite Frage ist genau die gleiche Diskussionsebene, immer wieder in einzelnen Eingaben an die Regierung, in Abstimmungskommissionen auch zu ersehen: Warum soll das nicht durch eine Vertretung möglich sein, wenn man es in Bezug auf die Abgabe an die Post ohnehin zulässt? Abg. Donath Oehri:
Ich habe jetzt eine Verständnisfrage für den Fall, dass mein Antrag nicht durchkommt, an Sie, Herr Regierungsrat: Bisher war es ja möglich, dass ich irgendeiner Person - ich kann jetzt beispielsweise einem Kind sagen: Bring mir dieses Zustellkuvert auf die Post - und das Kind kann das erledigen. Wie wäre jetzt das in diesem Falle, wenn man eben diese Zustellkuverts ins Wahllokal bringen könnte? Könnte das auch ein Kind tun? Könnte das auch ein Ausländer bringen, oder kann das nur ein stimmberechtigter Stimmbürger ins Lokal bringen? Dort stellt sich für mich schon die Frage, was wir da natürlich dann anzetteln würden. Dann zu Ihren weiteren Ausführungen: Ich kann Ihnen zustimmen. Ich denke, wir haben heute natürlich schon die Möglichkeit des Missbrauchs gehabt und diese Möglichkeit wird jetzt einfach noch erweitert. Das bringen wir mit meinem Antrag nicht weg. Wir würden aber erreichen, dass wir die Qualität des Abstimmungstages, also des Freitags und des Sonntags, mit dem noch einigermassen erhalten.Abg. Markus Büchel:
Ich sehe kein grosses Potenzial darin, dass am Abstimmungstag wirklich die Stellvertreter geschickt werden, wenn nicht unbedingt eine Notsituation da ist. Ich glaube kaum, dass man, wenn man sich bis dahin nicht entschieden hat, das Kuvert auf die Post zu bringen oder eben jemanden zu übergeben, dass er es auf die Post bringt oder bei der Gemeinde abgibt, wenn man das bis zum letzten Tag nicht gemacht hat, dann wird das jemand auch dann an diesem Tag vermutlich nicht machen. Aber wenn eine Notsituation eintritt, wie es der Herr Regierungsrat Ospelt geschildert hat und was in der Vergan-genheit immer wieder zu Kritik geführt hat, dass, wenn jemand krank wird und spontan einfach gehindert wird, an der Wahl teilzunehmen, diese Personen werden das nutzen. Und wenn am Wahltag jemand mit einer ganzen Aktenmappe voll Stimmkuverts ins Wahllokal tritt und das abgibt, ich glaube, dann ist es offensichtlich. Ein Missbrauch dieser Art ist - meiner Meinung nach - auszuschliessen.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Oehri hat erwähnt, man würde mit seinem Vorschlag die Qualität des Abstimmungsfreitags und -sonntags erhöhen. Da hat er Recht. Jedoch hat Regierungsrat Alois Ospelt ausgeführt, genau die kurzfristige Verhinderung - sprich Unfall, Krankheit - würde dann zu diesen Diskussionen führen, die wir ja im Prinzip verhindern möchten. Wir müssen jetzt einfach abwägen: Was ist uns mehr wert, diese kurzfristigen Verhinderungsgründe, die dann zu etwelchen Diskussionen führen, oder auf der andern Seite was Sie erwähnen, also die Qualitätssicherung am Freitag bzw. Sonntag?Dann betreffend die Zustellung: Wenn Sie sagen das Beispiel mit dem Kind, da muss ich auch dem Regierungsrat insofern Recht geben. Das Kind kann das Kuvert genau gleich zur Post bringen. Und wir haben es jetzt einfach geöffnet. Der Abg. Markus Büchel hat es sehr gut gesagt: Wer A sagt sollte im Prinzip auch B sagen. Und dann dürfen wir im Prinzip diese Briefwahl nicht zulassen. Denn wie gesagt: Zur Post bringen kann man es persönlich, das kann auch der stimmberechtigte Stellvertreter, aber auch das Kind kann das tun.Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Der Abg. Markus Büchel hat gesagt, dass eine Missbrauchsmöglichkeit, wie er sie geschildert hat, nämlich dass am Sonntagvormittag noch unter Umständen während des Wahlvorganges ein Stellvertreter mit einer ganzen Aktentasche voller Stimmkuverts erscheint und diese abgibt, auszuschliessen sei. Ich weiss nicht genau, wie er das gemeint hat. Aber auszuschliessen im Sinne, dass es nach der Regierungsvorlage unzulässig wäre, ist es sicher nicht. Das wäre auszuschliessen. Es würde in keiner Weise eingeschränkt, ob ein so genannter Stellvertreter ein Zustellkuvert oder hundert Zustellkuverts im allerletzten Moment um 5 vor 12 am Sonntag abgeben kann. Ob es praktisch auszuschliessen ist, ob es also undenkbar ist, dass so etwas in der Wirklichkeit stattfindet, das ist Auffassungssache, aber ich möchte das nicht von vornherein für unmöglich halten. Ich halte es durchaus für denkbar, dass gewisse Leute am Samstag noch oder nach Schliessung der Wahllokale am Freitag sich entschliessen, geradezu Stimmen sammeln zu gehen von Leuten, von denen sie annehmen, dass sie sonst nicht stimmen gehen würden. Und dass diese dann in entsprechend grosser Zahl entweder noch am Samstag oder dann am Sonntag während der Öffnung des Wahllokales erscheinen. Und die Entscheidung, die wir jetzt treffen müssen, ist einfach die Interessenabwägung: Soll man wegen der natürlich möglichen und vereinzelt auch vorkommenden Fälle, dass jemand, der am Sonntag wählen gehen wollte und kein Problem gesehen hat, diese Absicht durchzuführen, dem sich aber am Samstag oder am Sonntag früh plötzlich ein solches Hindernis überraschend entgegenstellt, um diese Fälle aufzufangen, soll man deshalb die sehr verstärkte Missbrauchsmöglichkeit, die durch diese Bestimmung auf der anderen Seite eröffnet wird, in Kauf nehmen? Das ist die Entscheidung, um die es geht. Und ich finde, dass der Antrag des Abg. Donath Oehri begrüssenswert ist, wobei die Formulierung «am ersten Abstimmungstag» in der Praxis eigentlich keine Problem machen sollte.Abg. Markus Büchel:
Herr Landtagsvizepräsident, Sie haben Recht. Ich habe mich da etwas zu wenig präzise ausgedrückt. Ich wollte eigentlich aussagen, dass, wenn jemand beabsichtigt, wirklich systematisch dieses zu missbrauchen, dann wird er das nicht am letzten oder am Abstimmungstag tun, sondern dann wird er es wohlweislich, dass er es unbeobachtet und unbemerkt tun kann, die ganze Zeit und die ganzen Tage davor tun und wird davor, das unauffälliger machen können, als wie wenn er am Abstimmungstag per-sönlich mit einer ganzen Mappe voller Kuverts an die Urne tritt und diese Kuverts dort hineingibt. Ich glaube, das war meine Überlegung oder meine Aussage, die ich da gemacht habe. Möglich ist das. Aber es wird in der Öffentlichkeit unter Aufsicht im Prinzip der dort anwesenden Personen geschehen und man könnte bei Missbrauch oder bei Verdacht auf Missbrauch ganz sicher dort mehr unternehmen, als wie wenn das in den Tagen davor geschieht. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrat Alois Ospelt:
Ich möchte einfach ganz kurz nochmals unterstreichen: Es geht wirklich um die vom Abg. Peter Wolff angeführte Interessenabwägung, die nun vorzunehmen ist. Die Regierungsvorlage ist von der ursprünglichen Zielsetzung her gesehen konsequent durchgeführt, bis zur Schliessung der Wahlurnen im Prinzip konsequent gleich gehandhabt, und die Begründung ist dargelegt. Es ist einzuräumen, dass eben ein gewisses Missbrauchspotenzial besteht, wobei das Szenario, dass Leute mit ganzen Aktenmappen kommen, doch eher als unwahrscheinlich einzustufen ist, aber natürlich von der gesetzlichen Bestimmung her - da stimme ich dem Abg. Wolff zu - nicht ausgeschlossen ist. Das ist so. Aber nochmals: Wir haben für den Postgang keinerlei Einschränkungen. Die Abgabe an die Poststelle kann jede Person machen und auch in beliebiger Zahl können da Kuverts eingelegt werden, die übergeben werden. Also, die Situation haben wir. Und dann bleibt nur noch die Frage: Soll das auch noch möglich sein, also die Abgabe durch Stellvertretung vor der Wahl- und Abstimmungskommission am Sonntag bis 12 Uhr am Mittag?Abg. Donath Oehri:
Ich habe noch eine Verständnisfrage an Sie gestellt. Ich habe jetzt das Gesetz nicht vor mir, aber ich kann mich erinnern, dass es irgendwo einen Artikel gibt, der besagt, dass nur zutrittsberechtigte Personen im Wahllokal sich aufhalten können. Ich denke, je nachdem müsste man hier auch noch eine Präzisierung machen. Zumindest in den Weisungen scheint dies immer auf, dass unberechtigte Personen vom Wahlleiter aus dem Wahllokal zu weisen sind. Und wenn jetzt jegliche Personen hier auftreten können, dann scheint es mir, dass es diesbezüglich Probleme geben könnte.Regierungsrat Alois Ospelt:
Ja, Herr Abg. Donath Oehri, ich meine, diese Bestimmungen und Festlegungen sind in den verschiedenen Weisungen enthalten. Wir haben ja auch vorgesehen, dass Weisungen an die Wahl- und Abstimmungskommissionen, also an die durchführenden Gemeindeorgane, natürlich dementsprechend dann präzisierend zu erlassen sind. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich mit der Einführung des Briefwahlrechts in der praktischen Durchführung bei der Detailgestaltung eben zusätzlicher Regelungsbedarf ergibt, der aber auf Verordnungsstufe, auf der Stufe von Reglementen und Weisungen der Regierung jeweils dann getroffen werden muss. Und da wird sich auch eine - wie es bis anhin war - eine gewisse Tradition entwickeln. Man wird laufend aus den Erfahrungen lernen. Man kann nicht alle möglichen Situationen voraussehen, aber es ist sicher handhabbar. Abg. Rudolf Lampert:
Nur zur Klärung: Ich gehe davon aus, dass Sie Art. 27 des Gesetzes betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten meinen. Dort steht im Abs. 1: «Wahlen und Abstimmungen sind in einem öffentlichen Lokal durchzuführen, das ungehindert betreten werden kann. Der Stimmende darf sich nur so lange als für die Stimmabgabe nötig im Abstimmungslokal aufhalten». Das ist wahrscheinlich die Passage, die Sie meinen. Und hier müsste man natürlich dann schon sagen, diese Person, dieser Stellvertreter, gibt eine Stimme ab und hat dadurch auch das Recht, sich in diesem Lokal aufzuhalten. Ich glaube nicht, dass wir da auf Probleme stossen würden.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gut, wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, haben wir zwei Anträge, und zwar einen Antrag des Abg. Donath Oehri und einen Antrag des Abg. Rudolf Lampert. Da bei einer Zustimmung zum Antrag des Abg. Rudolf Lampert der Antrag des Abg. Donath Oehri obsolet würde, werde ich trotzdem, obwohl der Antrag des Abg. Donath Oehri zuerst gestellt wurde, zuerst über den Antrag des Abg. Rudolf Lampert abstimmen lassen. Der Abg. Rudolf Lampert beantragt, in Art. 8 Abs. 3 die Worte «oder durch einen Stellvertreter» ersatzlos zu streichen. Das heisst, Art. 8 Abs. 3 würde dann wie folgt lauten: «Das Zustellkuvert kann frankiert der Post übergeben oder bei der Gemeinde persönlich abgegeben werden». Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt. Damit kommen wir zum Antrag des Abg. Donath Oehri. Sein Antrag betrifft Abs. 4 und ich bitte den Abg. Oehri, diesen Antrag nochmals vorzutragen.Abg. Donath Oehri:
Der Abtrag lautet wie folgt: «Die Zustellkuverts müssen spätestens bis zur Öffnung der Wahl- und Abstimmungslokale am 1. Wahl- bzw. Abstimmungstag bei der Gemeinde eintreffen bzw. abgegeben werden».Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Ich möchte nur zur Präzisierung für das Protokoll sagen, dass der Antrag nur den Abs. 4 Satz 2 betrifft.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Richtig. Besten Dank für den Hinweis.Dann stimmen wir über den Antrag des Abg. Donath Oehri ab, Abs. 4 Satz 2 wie soeben vorgetragen zu ändern. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit ist diesem Antrag zugestimmt. Im Weiteren hat der Abg. Hugo Quaderer noch in Art. 8 Abs. 4 die Ergänzung vorgeschlagen, die die Regierung übernommen hat, und zwar vor dem Wort «Abstimmungstag» noch die Worte «Wahl- oder Abstimmungstag» einzufügen. Ist das richtig?Abg. Hugo Quaderer:
Das ist hinfällig.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Darüber müssen wir nicht abstimmen, weil die Regierung diesen Antrag übernommen hat. Ich wollte das nur zur Information nochmals sagen. Aber Sie haben, glaube ich, eine anders lautende Erklärung abgeben. Abg. Hugo Quaderer:
Nein, das habe ich nicht. Ich habe eigentlich keinen Antrag formuliert. Ich hätte aber einen Antrag formuliert, wenn der Antrag des Abg. Oehri keine Mehrheit bekommen hätte. Mein Anliegen ist aber im Antrag des Abg. Donath Oehri bereits berücksichtigt, weil er macht diese Unterscheidung zwischen Wahl- und Abstimmungstag.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gut, besten Dank. Dann können wir noch über Art. 8 abstimmen. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 8a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 8b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 8c bis 8e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8c bis 8e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 11 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 17 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Alois Ospelt:
Ich möchte hier noch eine kleine redaktionelle Änderung vorbringen. Es handelt sich um die Formulierung «Abstimmungssonntag» in Abs. 1. Es müsste hier übereinstimmend mit der Änderung in Abs. 2 auch vom «Abstimmungstag» gesprochen werden. Das ist ein Versehen, das bei der Überarbeitung unterblieben ist.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Wer mit Art. 18 mit dieser Korrektur einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 23 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 23 Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 25 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 25 Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 26 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 32 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 33 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 34 Abs. 1 Bst. d und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 Abs. 1 Bst. d und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 34 Abs. 1 Bst. d und Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 48 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 48 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 48 Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 49 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige ZustimmungLandtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 49a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 49a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 49a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 54 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 54 Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 78 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 78 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 78 Abs. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 90 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 90 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 90 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und gleichzeitig Traktandum 6 erledigt.
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