Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung einer Mutterschaftszulage (LGBl. 1982 Nr. 8) (Nr. 47/2004), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Traktandum 15 bzw. Traktandum 15 muss ich - wie zu Beginn dieser Landtagssitzung bereits gesagt - zurückstellen, da die zuständige Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber noch nicht zurück ist. Sie hat mir gesagt, dass sie zirka 19.30/20.00 Uhr wieder im Landtag sein wird. Wir werden also Traktandum 15 sofort nach ihrer Rückkehr in Behandlung ziehen. Dann kommen wir also zu Traktandum 16: Abänderung des Gesetze über die Ausrichtung einer Mutterschaftszulage (LGBl. 1982 Nr. 8). Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 47/2004 steht zur Diskussion. Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich habe in der 1. Lesung ausserhalb der traktandierten Paragraphen eine Frage gestellt. Die Regierung hat mir dann auf meinen Wunsch hin - allerdings erst vorgestern - per Fax eine Antwort gesandt. Ich weiss nicht, ob der Herr Regierungsrat dem Gesamtlandtag diese Stellungnahme mündlich mitteilen will. Es ging dabei um die Frage, inwieweit es EWR-kompatibel ist, wenn wir ausländische Staatsangehörige von der Mutterschaftszulage ausschliessen. Die Antwort lautet, dass sie nicht ausgeschlossen sind, obwohl der Gesetzestext das vermuten lässt. Es heisst: Bei Angehörigen eines Mitgliedstaates des EWR wie auch neu durch die Abkommen mit der Schweiz für Schweizer Staatsangehörige werden die Mutterschaftszulagen auch entrichtet, ohne dass das Gesetz deswegen geändert wird. Es heisst, die staatsvertragliche Lösung wird direkt angewendet. Für mich stellt sich jetzt aber die Frage, dass das unterschiedlich gehandhabt wird. Wenn später jemand das Gesetz in der Anwendung liest, denkt er vielleicht nicht an den EFTA-Vertrag, an die Vaduzer Konvention, die mit einem Notenaustausch am 20. Mai 2003 abgemacht wurde oder an die EWR-Bedingungen. Natürlich können wir auch nicht alles direkt umsetzen. Ich weiss aber zum Beispiel von anderen Gesetzen, wo es wirklich im Gesetzeswortlaut auch umgesetzt wird. Viele Richtlinien setzen wir im Bankengesetz um. Ich weiss auch vom Statistikgesetz vor kurzem, wo solche Anwendungen dann wirklich im Wortlaut umgesetzt worden sind. Ich möchte jetzt einmal generell an die Regierung die Frage stellen: Nach welchem Prinzip geht man vor, wenn EWR-Materien unsere nationale Gesetzgebung tangieren? Werden die Gesetze generell nicht geändert? Werden sie generell geändert oder geht man hier wahlweise vor? Ich mache mir in dieser Entwicklung ein Stück weit Sorgen, dass sich der Wortlaut unserer Gesetze dann an der Praxis vorbeientwickelt und frage mich: Wie weit ist die Rechtssicherheit dann noch gewährt? Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wem darf ich von Seiten der Regierung diese Frage zur Beantwortung geben?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Danke zuerst der Abg. Ingrid Hassler für die Beantwortung der Frage. Wir haben die Beantwortung der Frage wirklich nur Ihnen zugeschickt - das ist richtig. Aber nun haben Sie ja die Frage beantwortet. Nun zu Ihrer zweiten Frage dazu: Das wird - zumindest so weit das meine Ressorts betrifft - fallweise gemacht. In diesem ganz speziellen Fall zum Art. 2 des Gesetzes über die Mutterschaftszulage wurde - im Jahre 1998 ist diese Frage bereits einmal aufgetaucht bezüglich EWR-Mitglieder - und damals wurde ganz absichtlich auf diese Änderung verzichtet. Nun, ich müsste hier noch mehr Informationen einholen, wo dann genau die Gründe lagen. Auf jeden Fall war das damals aufgrund einer Stellungnahme der AHV so erfolgt. Aber generell wird es fallweise, je nachdem gemacht, ob eine Totalrevision ansteht oder einfach ein einzelner Artikel geändert wird.Abg. Ivo Klein:
Sie haben gesagt, es sei wahlweise, ob dieser Gesetzestext entsprechend geändert wird. Macht das nicht die Übersichtlichkeit schwierig? Man weiss dann ja nicht, wo muss man noch den EFTA-Vertrag beiziehen und wo nicht? Sollte man da nicht eine einheitliche Linie bei der Gesetzesausgestaltung haben und sagen: In diesen Fällen machen wir es oder wir machen es nicht, oder wir machen es grundsätzlich oder wir machen es grundsätzlich nicht? Ich glaube, wenn es jeder ein bisschen anders macht, je nachdem, dann glaube ich nicht, dass das der richtige Weg ist.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte unter diesen Umständen gerne einmal von der Regierung im Grundsatz wissen, wie sie das denn handhabt. Wenn jedes Mitglied der Regierung das in seinem Ressort fallweise entscheidet, wie es beliebt und das macht oder nicht, dann ist das kein System. Und hier habe ich eben geglaubt, wenn wir das Gesetz aus einem Grund schon angreifen, dass es dann eben zu dieser Änderung kommt. Aber dass wir wegen dieser Sache extra alle angreifen, das habe ich jetzt nicht gemeint. Aber wenn wir es einer Änderung unterziehen und in zwei Lesungen behandeln, dann hätte man solche Sachen - wenn es richtig ist - auch durchführen sollen. Aber, wie gesagt, mir geht es um die Grundsatzfrage: Wird es mit System gemacht? Wird es punktuell nach Anfall gemacht? Das heisst: einige Ämter ja, andere Ämter nein. Das finde ich dann auf längere Sicht keine Grundhaltung.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. In diesem Falle bin ich schon darauf eingegangen. Es wurde ganz absichtlich darauf verzichtet. Aber ansonsten - wie gesagt: Wenn es nur eine kleine Änderung eines Artikels ist, wird nicht eine Totalrevision gleich daraus gemacht, sondern dann lässt man eben die anderen Artikel so stehen wie sie sind. Hier gibt es meines Erachtens keine Grundregel. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die Frage der Abg. Ingrid Hassler ist durchaus eine berechtigte Frage. Ich werde überprüfen lassen, wie das in der Vergangenheit gehandhabt wurde bzw. wie wir hier ein System hineinbringen können. Das Ziel muss ja die Rechtssicherheit sein. Es ist also zu hinterfragen, wie diese Rechtssicherheit am besten gewährleistet wird.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann können wir mit der 2. Lesung der Gesetzesvorlage beginnen. Art. 4a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4a steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich möchte gerne wissen, warum hier von Abs. 2 die Rede ist?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Das ist richtig, Abs. 2 gehört gestrichen. Es gibt keinen Abs. 1. Genauso könnte man bei Art. 5a den Titel «Bearbeiten von Personendaten» streichen und dann einfach Art. 5a schreiben. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Das heisst Art. 4a Abs. 2 heisst: «Dem Ehegatten nach Art. 1 Bst. b und c» Regierungsrat Hansjörg Frick:
Abs. 2 gestrichen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ah, Abs. 2 gestrichen.Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Sie haben jetzt irrtümlich offensichtlich etwas gesagt, Herr Präsident, das man nicht so im Protokoll stehen lassen sollte. Nicht Abs. 2 im Text soll gestrichen werden, sondern die anfängliche Absatzbezeichnung gehört gestrichen, weil der Artikel gar nicht mehrere Absätze hat. Am Text ändert sich nichts.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank für den Hinweis. Gut, dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 4a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 4b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 5a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5a steht zur Diskussion. Frage: Habe ich mich da geirrt? Regierungsrat Frick hat doch erwähnt, dass bei Art. 5a der Titel «Bearbeiten von Personendaten» ersatzlos zu streichen ist. Ist das richtig?
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Ja, nur der Titel.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir über Art. 5a abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes betreffend die Ausrichtung einer Mutterschaftszulage einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage ebenfalls abschliessend behandelt und gleichzeitig Traktandum 16 erledigt. -ooOoo-