Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) (Nr.66/2004), 1.Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordnete. Wir setzen unsere Beratungen in der September-Landtagssitzung mit dem dritten Tag fort. Ich möchte Ihnen zu Beginn der Sitzung noch die Abwesenheiten für heute bekannt geben: Der Abg. Elmar Kindle wird durch den stellvertretenden Abg. Christian Brunhart, und der Abg. Walter Hartmann durch den stellvertretenden Abg. Roland Büchel vertreten.Wir kommen nun zu Traktandum 27: Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 66/2004 steht zur Diskussion.Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren, guten Morgen. In letzter Zeit haben sich die Meldungen bezüglich des Verstosses von Unternehmen gegen die Regeln des kaufmännischen Anstandes und gegen die Geschäftsmoral gehäuft. So werben Firmen mit Sitz in Liechtenstein oder auch im Ausland mit unlauteren Wettbewerbshandlungen für die Eintragung in Verzeichnisse, beispielsweise in Branchenverzeichnisse oder Telefonverzeichnisse oder in Register, beispielsweise Urkundenregister oder Markenregister. Die Firmen versenden Werbeinformationen betreffend Registrierung bzw. einer Bestellung oder einer Eintragung. Sie unterlassen oder verschleiern den deutlichen Hinweis, dass mit dem zugesandten Schreiben ein Vertragsangebot vielfach mit mehrjähriger Vertragsdauer gestellt wird. Wer in der Folge nun Daten an das unlauter handelnde Unternehmen zurücksendet, hat damit einen Vertrag abgeschlossen und wird gezwungen, für die Eintragung in ein Register Gebühren zu bezahlen. Die Gegenleistungen sind aber sehr fraglich. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag will die Regierung nun diesem Handeln einen Riegel vorschieben. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb aus dem Jahre 1992 soll ganz gezielt angepasst werden, um diesen schwarzen Schafen im Geschäftsverkehr einen Riegel vorzuschieben. Durch diese Gesetzesänderung werden Adressaten vor versteckten Vertragsangeboten geschützt. Weiters können Firmen, die solche unlauteren Handlungen anwenden, nach den Strafbestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verfolgt werden. Die Gesetzesvorlage ist - wie auch aus dem Rücklauf aus den Vernehmlassungen hervorgeht - unbestritten und wird positiv bewertet. Ich werde dieser Vorlage meine Zustimmung geben.Abg. Peter Lampert:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Bevor ich auf die eigentliche Gesetzesvorlage eintrete, möchte ich eine kurze Geschichte erzählen, die einen Zusammenhang mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb hat, eine wahre Geschichte, die mir tatsächlich passiert ist. Ich erhielt eines Tages ein Fax einer mir unbekannten Firma. Das Papier sah aus wie ein Vertrag und enthielt den Hinweis, dass ich einen früher abgeschlossenen Vertrag auflösen könne. Ich hatte aber nie mit dieser Firma einen Vertrag abgeschlossen. Mit Handschrift stand zudem auf dem Papier, dass ich das Formular unbedingt bis 16 Uhr mit Unterschrift zurückschicken müsse - ganz dringlich. Weil ich diese Firma nicht kannte, habe ich mich erkundigt. Und dann wusste ich, dass man mich reinlegen wollte. Hätte ich nämlich im Glauben unterschrieben, ich würde einen Vertrag auflösen, so wäre es in Wirklichkeit genau umgekehrt gewesen. Mit meiner Unterschrift hätte ich einen neuen Vertrag unterschrieben, der eine schöne Stange Geld gekostet hätte. So weit mein persönliches Erlebnis mit unlauterem Wettbewerb. Mit dieser Erfahrung - das können Sie sich vorstellen, meine Damen und Herren - spreche ich mich für die Gesetzesänderung aus. Wenn Firmen solche unlauteren Geschäfte machen wollen, dann ist es Zeit, dass wir entsprechende Strafbestimmungen schaffen. Ich stelle mit Beruhigung fest, dass diese Vorlage der Regierung auf alle unlauteren Geschäfte anwendbar ist, egal ob sie per Post, per Fax oder per Internet kommen. Die Regierung erwähnt in ihrem Bericht, dass vor allem grössere Unternehmen betroffen sind, weil dort verschiedene Abteilungen für Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung zuständig sind. Ich möchte hinzufügen, dass auch kleinere Unternehmen gefährdet sind, weil in Kleinbetrieben der Zeitdruck oft verhindert, dass auch das Kleingedruckte auf der zunehmenden Papierflut eingehend studiert werden kann. Und auf kleine Unternehmen haben solche unlauteren Geschäfte meistens grössere finanzielle Auswirkungen als auf Grossbetriebe. Als positiv erwähnen möchte ich zudem, dass künftig auch Firmen mit Sitz in Liechtenstein bestraft werden können, wenn sie unlautere Geschäfte im Ausland machen. Für das Image Liechtensteins ist es nicht gerade förderlich, wenn solche Firmen ihre Geschäftsadresse in unserem Land haben. Die verschiedenen Bestrebungen, das Image Liechtensteins im Ausland zu verbessern, leiden unter solchen unlauteren Geschäften. Wie schon ausgeführt, ich spreche mich für Eintreten auf die Vorlage aus.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt und Eintreten unbestritten ist, können wir mit der 1. Lesung der Gesetzesvorlage beginnen. Art. 3 Bst. n wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 Bst. n steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in 1. Lesung behandelt und Traktandum 27 erledigt.
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