Schaffung eines Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und anderen internationalen Gerichten (ZIGG) (Nr.72/2004), 1.Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 31: Schaffung eines Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und anderen internationalen Gerichten (ZIGG), (Nr. 72/2004), 1. Lesung.Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 72/2004 steht zur Diskussion.Abg. Renate Wohlwend:
Danke, Herr Präsident, liebe Kollegen. Der Internationale Strafgerichtshof ist zuständig für die Beurteilung von besonders schweren Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes betreffen: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und bestimmte Formen der Aggression. Wie den Medien zu entnehmen war, hat anfangs September die 3. Versammlung der Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag stattgefunden. Die liechtensteinische Delegation hat sich bereits zuvor einen Namen gemacht. Die Richterwahlen im Frühjahr 2003 waren aufgrund eines speziell von ungarischen und liechtensteinischen Experten ausgetüftelten Wahlsystems erfolgt, gemäss welchem ein ausgewogenes Ergebnis bei Berücksichtigung der Geographie, des Geschlechts und der Qualifikation der Richteramtskandidaten gefunden werden konnte.Nun führt unser Vertreter bei der UNO, Herr Christian Wenaweser, eine Arbeitsgruppe, die sich mit Begriffsdefinitionen befasst. Unsere Mitwirkung bei solchen für das Funktionieren wichtigen Arbeiten unterstreicht einmal mehr unser Interesse an der Institution des Internationalen Strafgerichtshofes und der Fortentwicklung des Völkerrechts im Allgemeinen. Der Landtag hat das Römer Statut zur Schaffung des Gerichtshofes im Herbst 2001 ratifiziert. Nach Vorliegen von 60 Ratifikationen ist das Statut im Juli 2002 in Kraft getreten. Gemäss einem gerade in dieser Woche publizierten Interview mit dem Gerichtshofpräsidenten, dem Kanadier Philippe Kirsch, haben nunmehr 94 Unterzeichnerstaaten ratifiziert. Und im Frühjahr 2005 wird der Gerichtshof die ersten Fälle, und zwar aus Kongo-Kinshasa und Uganda, verhandeln. Vor diesem Hintergrund scheint mir der Zeitpunkt richtig, eine Gesetzesvorlage zu diskutieren, wonach die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und anderen internationalen Gerichten geregelt wird. Persönlich gehe ich davon aus, dass Liechtenstein hoffentlich nur im Rahmen der Rechtshilfe mit Agenden des Internationalen Strafgerichtshofes und anderen internationalen Gerichten befasst sein wird. Es ist jedoch von Wichtigkeit, ausführliche Bestimmungen für hypothetische Fälle vorzusehen. Ich spreche mich daher für Eintreten auf die Vorlage aus. Im Rahmen der 1. Lesung werde ich einige kleine Fragen und Anregungen an die Regierung haben.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, frage ich die Regierung: Wünscht sie das Wort?Das ist nicht der Fall und Eintreten auf diese Gesetzesvorlage scheint unbestritten zu sein. Dann bitte ich, mit der 1. Lesung zu beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Renate Wohlwend:
Danke, Herr Präsident. Zwar meine ich, dass man die Definition «Küstenmeer» auch in einem Völkerrechtsbuch nachlesen können wird, aber vielleicht hat zufällig die Regierung in ihren Materialien eine Definition für «Küstenmeer» zur Verfügung, also ob das in Seemeilen oder in welchen Entfernungen sonst gemessen wird.Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Diese Frage kann unter «Völkerrecht» im Buch von Hummer nachgelesen werden. Ich habe mich selbst auch gefragt, wie weit dieses Küstengebiet reicht. Nach dem Übereinkommen über das Küstenmeer und die Anschlusszone - das ist ein Abkommen, das aus dem Jahr 1958 stammt - kann für das Küstenmeer eine maximale Breite von 12 Seemeilen abgeleitet werden, das heisst, von der eigentlichen Küste entfernt.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Renate Wohlwend:
Danke, Herr Präsident. Ich würde gerne zu Abs. 2 fragen, wo es heisst, dass das Ressort Justiz auf Kostengeltendmachung verzichten kann, wenn sie diese als geringfügig oder aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen für nicht notwendig erachtet: Gibt es da internationale Standards oder ist das effektiv im freien Ermessen des Ressorts, zu sagen, etwas sei geringfügig oder es lägen besonders berücksichtigungswürdige Umstände vor?Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Internationale Standards sind dazu nicht bekannt. Da müsste man von einem konkreten Anlassfall ausgehen. Auch beispielsweise in Österreich gibt es noch keine Praxiserfahrung in Zusammenhang mit dem Internationalen Strafgerichtshof. Es handelt sich hier um eine Kann-Bestimmung und da müsste das Ressort Justiz im Anlassfall in Erwägung ziehen, wann die Kosten zu-gunsten des Internationalen Strafgerichtshofes nicht in Rechnung gestellt würden. Diese Frage kann aber auch eine politische Komponente beinhalten, dass einmal der Fall gegeben ist, wo man sagt: Es ist besser, man stellt dafür keine Rechnung. Unter «geringfügig» sind sicher - wie der Begriff auch sagt - geringe Kosten zu verstehen, wobei der Aufwand der Antragstellung beinahe grösser ist als das, was man eigentlich zurückfordern könnte.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Meine Damen und Herren, ich unterbreche jetzt die Sitzung für das Mittagessen bis 14:30 Uhr.Mittagspause (von 12:45 bis 14:30 Uhr)
-ooOoo-
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir sind nach wie vor bei Traktandum 31 und kommen nun zur Verlesung von Art. 23.Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 steht zur Diskussion.
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Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 38 steht zur Diskussion.
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Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44 steht zur Diskussion.
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Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 45 steht zur Diskussion.
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Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 46 steht zur Diskussion.
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Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 47 steht zur Diskussion.
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Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 48 steht zur Diskussion.
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Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir das Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und anderen internationalen Gerichten in 1. Lesung behandelt und Traktandum 31 erledigt. -ooOoo-