Schaffung eines Gesetzes über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden (Gebäudeversicherungsgesetz; GVersG) sowie Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) (Nr.91/2004), 1.Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 20: Schaffung eines Gesetzes über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden (Gebäudeversicherungsgesetz; GVersG) sowie Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG). Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 91/2004 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit scheint auch Eintreten auf diese Gesetzesvorlage unbestritten. Damit können wir mit der 1. Lesung beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden (Gebäudeversicherungsgesetz) abgeschlossen. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Eintreten scheint somit auch unbestritten. Dann bitte ich, mit der 1. Lesung zu beginnen. Art. 5 Abs. 1 Bst. r wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 Abs. 1 Bst. r steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30 Abs. 1 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34 Abs. 3 Bst. e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 Abs. 3 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes in 1. Lesung behandelt.
Entschuldigung, der Abg. Alois Beck meldet sich noch zu Wort.
Abg. Alois Beck:
Ich habe noch eine Frage zum In-Kraft-Treten: Hier haben wir es ja mit der Finanzmarktaufsicht zu tun und die tritt, glaube ich, am 1. Januar 2005 in Kraft. Und angenommen, das Gebäudeversicherungsgesetz tritt vorher in Kraft - ich habe das jetzt nicht durchgerechnet, ob hier die Abstimmung schon gemacht wurde oder ob man das separieren muss. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Es ist vorgesehen, dass beide Gesetze per 1.1.2005 in Kraft treten. Die 2. Lesung dieses Gesetze soll also entweder in der nächsten oder übernächsten Landtagssitzung stattfinden. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Regierungsrat, besten Dank. Dann unterbreche ich jetzt die Sitzung bis 14:15 Uhr. Mittagspause (von 12:25 bis 14:15 Uhr)
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