Landesvoranschlag und Finanzgesetz für das Jahr 2005 (Nr. 95/2004)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordnete. Ich begrüsse Sie zum zweiten Tag unserer November-Session. Wir kommen zu Traktandum 17: Landesvoranschlag und Finanzgesetz für das Jahr 2005. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 95/2004 steht zur Diskussion. Wünscht der Vorsitzende der Finanzkommission das Wort?Abg. Johannes Kaiser:
Guten Morgen, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren.
Das von der Regierung vorgelegte Budget 2005 verdeutlicht erneut die grosse Anstrengung, welche durch Regierungschef Otmar Hasler unternommen wurde, um in Anbetracht des wirtschaftlichen Umfeldes die laufenden Ausgaben zu straffen und für die Einnahmengenerierung stabile Rahmenbedingungen zu setzen. Deshalb möchte ich mich gleich vorweg meiner Ausführungen für die gute Arbeit der Regierung, namentlich des Regierungschefs, sowie seiner Mitarbeiter und der Stabsstelle Finanzen bedanken. Es gibt gute Gründe dafür, Anerkennung auszusprechen, wie ich noch ausführen werde.
Als Vorsitzender der Finanzkommission weiss ich aus den vielen behandelten Traktanden, wie komplex diese Materie geworden ist. Die Ansprüche aus der gesellschaftlichen und technologischen Entwicklung sind in den letzten Jahren gewaltig angestiegen. Unsere mittlerweile umfangreichen internationalen Verpflichtungen, hohe Standards bei umwelt- und baurelevanten Themen sowie die oft diskutierten steigenden Verpflichtungen des Sozialstaats verlangen einen hohen finanziellen Aufwand. Deshalb kommt im Rahmen des Budgetprozesses jeweils eine Lawine an Forderungen, Verpflichtungen und Wünschen auf den Finanzminister zu.
Wenn man bedenkt, dass so ein Budgetentwurf mit CHF 50 bis 60 Mio. höheren Ausgaben beginnt, kann man sich vielleicht vorstellen, wie viel Knochenarbeit benötigt wird, um einen ausgewogenen, sparsamen und dennoch konjunkturunterstützenden Haushalt vorlegen zu können. Hunderte von Positionen müssen geprüft und überarbeitet werden. Jede Korrektur oder Kürzung muss überlegt, muss konkret sein, ohne das Gesamtziel zu verlieren. Der Unterschied zu den 90er Jahren ist hauptsächlich der, dass die Ansprüche enorm gestiegen sind, zum Teil ist dies hausgemacht, zum Teil ist dies vom wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld aufoktroyiert. Die früher fast programmierten Ertragssteigerungen sind nicht mehr so vorhanden. Einem guten Jahr kann ein schlechtes Jahr folgen, die Veränderungen sind ausgeprägt.
Auch wenn das vorliegende Budget Mehrausgaben in der Laufenden Rechnung in Höhe von rund CHF 25 Mio. ausweist, beschäftigt mich heute die Einnahmenseite wesentlich mehr. Die Ausgaben sind in der Regel vorgegeben oder zumindest relativ gut planbar. Wenn, wie dies zweifellos der Fall ist, die Regierung kostenbewusst handelt und wir hier im Parlament auf der
Gesetzesebene Unterstützung geben, können die Ausgaben mittelfristig entscheidend beeinflusst werden. Das ist hauptsächlich eine Frage des Wollens.
Ganz anders verhält es sich mit den Einnahmen. Deshalb möchte ich die Aufmerksamkeit dem Aspekt der Einnahmensicherung widmen. Wie jede Hausfrau, so muss auch der Staat gut haushalten. Dabei ist es üblicherweise so, dass die Einnahmen etwas höher sind als die Ausgaben, sonst gibt es eines Tages ein böses Erwachen. Als besonders unangenehm werden ungeplante, höhere Ausgaben empfunden. Und dieser Effekt ist der gleiche, wie wenn ich aus unerwarteten Gründen weniger Einnahmen erziele, so wie das Mitbürgern und Mitbewohnern infolge von Arbeitslosigkeit, Krankheit usw. ergehen kann. Natürlich haben wir ein gut ausgebautes Sozialsystem. Aber wenn zum Beispiel bei einem Taggeldanspruch 20% des Einkommens fehlen und gleichzeitig noch höhere Kosten für die Notsituation anfallen, dann kommt der Haushalt schnell ins Wanken.
Auf viele Einnahmen hat die Regierung nur einen unmittelbaren Einfluss. Positive Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen wirken mit zeitlicher Verzögerung, aber negative Ereignisse - wie zum Beispiel ein Konjunkturloch - wirken sich sogleich aus. Deshalb kommt der Politik der Einnahmensicherung eine extrem hohe Bedeutung zu. Und diesbezüglich muss man - und kann man dies objektiv über die Parteigrenzen hinweg - der Regierung Hasler wirklich Anerkennung zollen. Die Massnahmen zum Schutz und Weiterbestand unseres Finanzplatzes sowie des Wirtschaftsstandortes waren umfangreich und zielstrebig. Die Ausgangslage zu Beginn dieser Mandatsperiode war äusserst schwierig.
Von den Staatsausgaben in Höhe von rund CHF 740 Mio. werden weniger als 6% durch die Steuerleistung der steuerpflichtigen Bewohner erbracht. Wir müssen uns klar sein, dass der Staat von den Vermögens- und Erwerbssteuern nur zirka CHF 44 Mio. erhält. Das Doppelte geht ja direkt an die Gemeinden - und das wird in den Diskussionen oft vergessen. Damit sollte uns die Problematik der Abhängigkeit von anderen Einnahmequellen klar werden. Die erwähnten CHF 44 Mio. reichen nicht einmal aus, um den Staatsbeitrag an die Krankenkassen zu finanzieren.
Über die Bedeutung des Finanzplatzes haben wir ja oft diskutiert. Die Auswirkungen auf die Staatseinnahmen sind nach wie vor enorm. Die Gewinnsteuern der Banken und Treuhandgesellschaften sind
ein Eckpfeiler der Kapital- und Ertragssteuern, und die besonderen Gesellschaftssteuern betragen nach wie vor rund CHF 87 Mio. pro Jahr. Wie dazu im Bericht nachzulesen ist, konnte hier das Fondsgeschäft einen gewissen Einnahmenrückgang durch den etwas reduzierten Bestand an Domizilgesellschaften wettmachen. Auch die Stempelabgaben aus den Wertschriftentransaktionen unserer meist ausländischen Bankkunden sind mit zirka CHF 40 Mio. gern gesehene Einnahmen, die mit der aktuellen Börsenentwicklung leider etwas verhalten ausfallen. Auch die Couponsteuer wird vom Finanzplatz wesentlich alimentiert. Weiters generiert der Finanzplatz einen bedeutenden Anteil an der Mehrwertsteuer für ihre Dienstleistungen und die Öffentlichkeitsregistergebühren sind mittlerweile so hoch wie die Briefmarkenverkäufe.
Für diesen Finanzplatz hat die Regierung auf allen Ebenen gekämpft. Angefangen über die Schwarze Liste der FATF, die Schaffung entsprechender Aufsichtsorgane, die Reorganisation von Staatsanwaltschaft und Gericht sowie die Revisionen verschiedener Gesetze bis hin zur Schaffung der FMA. Insgesamt also eine Herkulesaufgabe.
Und mittendrin kam die EU mit der Zinsbesteuerung, eine wirklich schwere Knacknuss, die auch noch gelöst werden konnte, aus einer anfänglich fast unlösbaren Situation heraus. Wir Landtagsabgeordnete sind ja über die entscheidenden Schritte informiert worden und wissen, was für eine hervorragende Leistung die Regierung in enger Zusammenarbeit mit der Botschaft in Brüssel hier vollbracht hat. Der Finanzplatz ist für den Staatshaushalt überlebenswichtig - das möchte ich noch einmal explizit betonen. Dabei ist es ein Produkt mit einer dünnen Schale, das heisst, relativ verletzlich. Die Interessenlage der OECD ist in bedeutenden Teilbereichen diametral zu derjenigen Liechtensteins. Die grossen Länder arbeiten an einer Steuerharmonisierung - das heisst in anderen Worten an einer Anpassung an ihr hohes Steuerniveau. Deshalb ist auch künftig mit politischem Druck gewisser Länder zu rechnen; da werden auch alle Druckmittel eingesetzt. Die
Bürgerpartei hat sich deshalb beim Thema «Finanzplatz» immer für gemeinsame Lösungen über die Parteigrenzen hinweg eingesetzt - dies im ureigenen Interesse des Landes Liechtenstein.
Die Stützung des Finanzplatzes ist die mit Abstand wichtigste Massnahme zur Einnahmensicherung. Nur mit den Einnahmen dieses bedeutenden Wirtschaftsteils können wir den gut ausgebauten Sozialstaat überhaupt finanzieren. Wie ich bereits eingangs erwähnt habe, tragen die steuerpflichtigen natürlichen Personen nur zirka 6% an die Staatsausgaben bei.
Ich möchte mir lieber nicht vorstellen, was passiert, wenn durch verfehlte Politik Einnahmen in grösserem Umfange aus dem Umfeld des Finanzplatzes fehlen würden.
Der äusserst erfolgreiche Liechtenstein-Dialog ist ein weiteres Zeichen dafür, mit welcher Tatkraft und Entschlossenheit die Regierung Hasler den Finanzplatz im positiven Sinne verteidigt und gleichzeitig vorausschauend lenkt und stärkt. Die hochkarätige Besetzung des Seminars und die aktive Teilnahme der OECD, unseres mächtigen Gegenspielers auf dem Spielfeld der internationalen Finanzen, hat einen nachhaltigen und positiven Eindruck über weite Grenzen hinaus hinterlassen. Das ist Politik auf höchstem Niveau. Auch hier gilt es, der Regierung Anerkennung zu zollen.
Diese Politik trägt auch aussenpolitisch ihre Früchte. Wie wir alle wissen, wurde Liechtenstein die Kandidatur für die Präsidentschaft der UNO-Vollversammlung angeboten und in der entscheidenden Vorberatung hat Liechtenstein hinter Schweden am zweitmeisten Stimmen erhalten, deutlich mehr als Kanada.
Dieser Kontext und dieses Umfeld nehmen Einfluss nach innen wie nach aussen. Ich nehme nun einzelne Eckwerte genauer unter die Lupe: Die Steuern bilden mit 85% der Gesamterträge der Laufenden Rechnung noch immer mit grossem Abstand die Haupteinnahmequelle des Staates. Mit CHF 641 Mio.
steigen die budgetierten Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahresbudget um 6,6% dank verbesserter Konjunktur und gut funktionierendem Finanzplatz an.
Die Entgelte und Verkauferlöse sind mit CHF 36,6 Mio. deutlich tiefer angesetzt als im letztjährigen Budget und tragen noch zu 4,9% zu den Erträgen bei. Die Wertzeichenerlöse sinken budgetmässig nochmals um rund CHF 400'000 ab auf nunmehr CHF 5,8 Mio. Damit hat dieser Bereich auch innerhalb der Ertragsgruppe «Entgelte und Verkaufserlöse» die Führerschaft verloren; die Öffentlichkeitsregistergebühren haben sie jetzt sozusagen eingeholt. Und vor 20 Jahren waren die Briefmarkenverkäufe noch ein wichtiger Einnahmenpfeiler. Dies ist eine Realität, die erkannt und analysiert werden muss. Aus diesem Grunde ist die angefangene Reorganisation dieses Bereichs wichtig und unumgänglich.
Die Vermögenserträge entwickeln sich dank guter Dividendenzahlungen der Landesbank sehr stabil. Über die Poolanlagen wurde hier im Parlament schon öfters diskutiert. Ich kann nur sagen: Die Verwaltung der Gelder ist unter der Verantwortlichkeit von Regierungschef Otmar Hasler in guten Händen.
Wenn das Resultat gemäss Mutmasslicher Rechnung in der Grössenordnung von CHF 34 Mio. eintrifft, so wäre das angesichts der unstabilen Börsen- und Währungssituation - sehr tiefen Zinsen im Schweizer Franken - ein spitzenmässiges Resultat.
Nun noch ein paar Bemerkungen zum Aufwand und den Investitionen: Die Schlüsselzahlen für mich sind dabei CHF 696,2 Mio.
gegenüber CHF 701,6 Mio. Die erste Zahl ist der voraussichtliche Aufwand gemäss Mutmasslicher Rechnung, die zweite Zahl die entsprechende Budgetzahl. Das ist eine Abweichung von unter einem Prozent, sozusagen eine Punktlandung. Das bedeutet auch, dass die Regierung die Kostenbudgetierung im Griff hat. Der Aufwand wird unter dem erlaubten Kreditrahmen liegen.
Natürlich bin ich nicht erfreut über die voraussichtliche Unterdeckung in diesem Jahr, und für die Folgejahre ist auch eine schwierige Entwicklung vorauszusehen. Dass Korrekturen in der Ausgabenentwicklung bei den Beitragsleistungen früher oder später erfolgen sollten, ist uns - so hoffe ich mindestens - allen klar. Die Regierung war ja nicht untätig. Einzelne Massnahmen haben zum Erfolg geführt, wie zum Beispiel bei der Krankenkasse mit der erfolgreichen Nullrunde bei den Krankenkassenprämien; andere nicht wie zum Beispiel bei der NBU. Aber ich muss dazu auch ausführen, dass für mich persönlich die konsequenten Massnahmen zur Einnahmensicherung rund um den Finanzplatz fast wichtiger sind als ein Teilerfolg im Bereich der Beitragsleistungen. Diese Korrekturen kommen so oder so. Die von der Regierung angeregte Analyse der Finanzströme im Sozialbereich ist eine ausgezeichnete Basis für diese Arbeit. Das wird eine interessante Herausforderung für die nächsten Jahre. Dabei kann das Parlament gestaltend mitwirken.
Die Kürzung der Pauschalsubvention an die Gemeinden von rund CHF 4 Mio. sollte nicht als politischer Spielball dienen. Als ehemaliger Vorsteher der Gemeinde Mauren hätte ich mich selbstverständ-lich auch gegen eine Kürzung gewehrt. Das ist eben die Interessenvertretung für die Gemeinde und dafür wird ein Vorsteher auch in erster Linie gewählt. Und in diesen Angelegenheiten handeln die Gemeindevorsteher üblicherweise sehr solidarisch. In der Sache selbst muss man jedoch schon sehen, dass es hier um eine Finanzposition - also um die Pauschalsubventionen - und nicht um Subventionen für Kanalisation etc. geht. Die standesgemässen Subventionen sind davon überhaupt nicht betroffen. Dank besserer Konjunkturlage ist ja für 2005 trotzdem mit höheren Finanzzuweisungen an die Gemeinden in der Grössenordnung von rund CHF 10 Mio.
zu rechnen. Die Problematik bei der Kürzung der Pauschalsubvention ist höchstens darin zu sehen, dass kleinere Gemeinden das eher spüren als grosse Gemeinden.
Das hat jedoch viel mehr mit dem Problem des Finanzausgleichs zu tun. Die Steuerkraft im Bereich der Kapital- und Ertragssteuern ist leider innerhalb Liechtensteins sehr unterschiedlich.
Zur Investitionsrechnung ein paar Bemerkungen: Die Investitionskosten bewegen sich zwar weiterhin auf einem hohen Niveau, liegen jedoch im Vergleich zum Budgetjahr 2004 deutlich tiefer. Die Nettoinvestitionen des Jahres 2005 belaufen sich bei Ausgaben von CHF 98 Mio. und Einnahmen von CHF 16 Mio. auf rund CHF 83 Mio. Ihnen stehen aus der Laufenden Rechnung stammende Finanzierungen von CHF 46 Mio. zur Deckung gegenüber.
Abschliessend spreche ich der Regierung, Regierungschef Otmar Hasler, den mitwirkenden Mitabeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Stabsstelle Finanzen mit dem Stabsstellenleiter Thomas Lorenz meinen Dank und Anerkennung aus. Sie legen einen Landesvoranschlag 2005 vor, der mit Akribie, mit hoher Fachkompetenz und ebenso hohem Verantwortungsbewusstsein erarbeitet wurde.
Ich beantrage, das Budget zu genehmigen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es weitere Wortmeldungen?Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Guten Tag, geschätzte Kollegen und Kolleginnen, Mitglieder der Regierung. Ich kann von mir aus wirklich mit grosser Sorge auf dieses Zahlenwerk schauen, das uns - dem Landtag - die Regierung zur Genehmigung vorlegt. Und bitte, wir sprechen heute nicht nur über eine Planung, sondern von tatsächlichen Ausgaben, die nicht nur aus zukünftigen Staatseinnahmen finanziert werden, sondern auch von einem erneuten Griff in die Sparkassa unseres Landes. Von einem ausgewogenen Vorschlag, wie es gerade der Vorsitzende der Finanzkommission, der Abg. Johannes Kaiser, sagte, dürfen wir hier beim besten Willen nicht sprechen. Ausgewogen wäre, die gesetzliche Bestimmung des Finanzhaushaltgesetzes einzuhalten. Wer heute den Staatshaushalt noch lobt und beschönigt, macht dies ohne Rücksicht auf den Ernst der Situation, und wer sich heute über den Staatshaushalt keine Sorgen macht, handelt nicht nach dem Prinzip der Vorsicht. Das Wort «besorgniserregend» ist nicht total fehlgegriffen. Über Defizite, allenfalls unzureichende Erfassung von Ausgaben oder zu hoch budgetierte Erträge sprachen Vorredner gestern ausführlich, und zur Einnahmenseite soeben gerade der Vorsitzende der Finanzkommission. Ich möchte ein paar Ausführungen zu Eckdaten machen, die dringend korrigiert werden müssen, und sie liegen bei den direkten Ausgaben. Der Aufwandüberschuss aus der ordentlichen Staatstätigkeit ist CHF 54 Mio. für ein Jahr. Ich schliesse hier bewusst die neuen, gestern erhaltenen Regierungsbeschlüsse in der Berechnung aus, wonach aus Verkaufsgewinnen zusätzlich CHF 10 Mio. an Grundstückgewinn als Ertrag nachgebucht werden kann. Das sind einmalige Ausgaben, wie auch die CHF 5,5 Mio., die in den Einnahmen bereits berücksichtigt sind, wenn das Gebäude an die Gasversorgung verkauft wird. Solche Betrachtungen wären bei der Entwicklung der laufenden Ausgaben nicht zielführend, würde man das alles einrechnen.Ich habe auch «aus ordentlicher Staatstätigkeit» gesagt, denn noch vor zwei Jahren war es für die Regierungspartei wichtig. Es wurde differenziert dargestellt, was die Ausgaben aus der ordentlichen Staatstätigkeit waren - ich habe immer «aus dem operativen Teil» gesagt - und was wirklich Gewinne respektive Verluste aus dem Anlagevermögen bzw. aus dem Finanzvermögen sind. Es wurde aus dem Vergleich herausgenommen. Irgendwie hat das so weit auch noch Sinn gemacht, dann macht es aber heute auch Sinn, wieder auf eine solche Zahl zurückzukommen. Aber auch ein Aufwandüberschuss unter dem Strich von CHF 25 Mio. ist leider trotzdem noch vorhanden, selbst wenn ich die um 6% erhöhten Erträge und die vorhin ausgeschlossenen Vermögenserträge anrechne. Dieses Defizit in der Gesamtrechnung ist nicht gering. Es ist eben, wie gestern bereits gesagt, von der Planung her nachhaltig. Neben dem Aufwandüberschuss in einer solch schlechten Entwicklung und Verfassung der Staatsrechnung ist für mich ein weiterer unakzeptabler Punkt die Zunahme der laufenden Ausgaben von CHF 783 Mio. auf CHF 813 Mio., also um CHF 30 Mio. unter Einschluss der Abschreibungen, was mit 3,7% einfach zu hoch ist. Noch ganz anders präsentiert sich die Ausgabenzunahme von einem Jahr auf das andere, wenn man darauf schaut, was wir gestern erhalten haben, nämlich, dass die liquiditätswirksame Ausgabenzunahme mit CHF 38 Mio. sogar um 5,4% höher liegt. Und wenn man auf die Rechnung 2003 zurückgeht, was auch in diesem Bericht aufscheint, dann steigen die Ausgaben in zwei Jahren von CHF 745 Mio. auf CHF 813 Mio. Das sind CHF 68 Mio. Das ist eine Steigerung von 9% der Ausgaben in zwei Jahren. Wie immer man das jetzt betrachtet, es ist im Rahmen der Ausgabensteigerung in dieser Situation ganz einfach zu viel. Deshalb kann ich nach drei Jahren Finanzpolitik nicht mehr von einem sanften Rückbau sprechen, der hier stattfinden soll, wie es der Herr Regierungschef gestern noch sagte, denn dieses Bild zeugt nicht von einem wirklichen und nachhaltigen Sparen oder von der Beherrschung der Ausgabenpolitik. Und diese Entwicklung war auch absehbar. Vor zwei Jahren hat die Regierung unter anderem punktuelle Einsparungen vorgenommen und so zum Beispiel bei den Sachaufwendungen eine Stabilisierung herbeigeführt. Das darf ich ein zweites Mal hier betonen. Allerdings ist dies mit einem 11-prozentigen Budgetanteil die kleinste Aufwandkategorie. Diese Einsparungen sind nun endgültig ausgereizt. Und deshalb werden viele Aufwandkonti nicht mehr im gleichen Umfang wie früher zur Finanzierung von Nachtragskrediten, die ja in der Regel noch einmal Ausgaben von CHF 20 bis CHF 25 Mio. - oder 3% bis 4 % - verursachen, herhalten können. Ich glaube, das wissen wir auch alle. Dies erhöht auch das Risiko, dass die Aufwandsteigerung nicht aufgefangen werden kann, sondern eher noch steigt. Ich möchte diese Entwicklung in einem ganz einfachen Beispiel verdeutlichen: Im Jahre 2002 wurden die Ämter zur Einsparung von Kosten angehalten, unter anderem auch von Reisespesen und Ähnlichem. Ich glaube, es hat auch eine gewisse Wirkung erzielt - und das war auch richtig. Die Rechnung 2003 weist ein Total von CHF 2,8 Mio. an Ausgaben von Reisespesen der Landesangestellten aus. Aber bereits das Budget 2004 erlaubte dann wieder CHF 3,4 Mio. für die genau gleichen Positionen, also 20% mehr. Diese Ausgabe wiederholt sich uneingeschränkt auch im Budget 2005. Das macht übrigens CHF 5'000 Reisespesen pro Mitarbeiter der Landesverwaltung. Der Spareffekt ist also mehr als zerronnen. Ich meine damit einfach, dass der gute Sparwille auch im Kleinen nicht mehr gesucht wird. Ein Blick auf einzelne Reisespesenpositionen wirft mir zusätzlich Fragen auf und verursacht Kopfschütteln. Sparen erfordert hier eine Kürzung von CHF 0,5 Mio. Dann die Expertenhonorare mit fast CHF 7 Mio. sind einfach zu hoch, auch wenn die Regierung in den Jahren 2003 und 2004 über CHF 7,5 Mio. ausgegeben hat. Hier könnte man mit CHF 4 Mio. auskommen. Das sag ich einfach auch deshalb, weil das Regierungsumfeld mit speziellem Personal bestückt wurde. Diese Kosten tragen wir auch. Und ich denke, auch damit sollte Know-how und Wissen eingekauft worden sein. Weitere Kredite für Expertenhonorare können meines Erachtens im Laufe des Sommers bzw. im Herbst wieder im Landtag beantragt werden, wenn es unbedingt nötig ist.Mit etwas Sorge oder Unverständnis schaue ich auch jedes Jahr auf die Position «Verkehrsplanung», wenn jeweils CHF 0,5 Mio. dafür ausgegeben werden. Inzwischen sind das viermal CHF 500'000 - al-so gleich CHF 2 Mio. Und wo sind die Resultate effektiv in der Verkehrsplanung? Hierfür werden nämlich LSVA-Einnahmen verwendet. Auch zu diesem Konto werde ich mich dann in der Diskussion noch melden. Allein, wenn das Amt für Kommunikation CHF 900'000 für Expertenhonorare braucht - ich weiss, ein Teil davon geht durch ein Abkommen nach Bern - dann ist das einfach ein Riesenbetrag. Hier möchte ich die Regierung bitten, Stellung zu nehmen. Weitere Details werde ich bei der Budgetberatung vorbringen. Die Kernproblematik liegt aber nach Meinung der Regierung in den Kosten für den Sozialstaat. Wie ich gestern ausgeführt habe, stiegen die laufenden Beiträge von Ende 2001, als sie bei CHF 271 Mio. lagen, auf CHF 352 Mio. im Budget 2005, also eine Steigerung von 30% in vier Jahren. Für mich liegt die Problematik aber zusätzlich auch im Bereich Personal, das im gleichen Zeitraum - und das habe ich gestern schon gesagt - um CHF 35 Mio. und ebenfalls um 28% teuerer geworden ist. Das sind doch die Beträge, die diskussionswürdig sind. Ich habe zum Beispiel beim Personal als Beispiel nur gesehen, dass CHF 3 Mio. durch die Verschiebung der Personalkosten an die FMA wegfallen. Das Eineinhalbfache davon wird allein im Budget 2005 wieder gebraucht, um die Personalkosten vom neuen Jahr aufzufangen. Dann sagten Sie: Der runde Tisch kommt. Nach meiner Meinung hätte er schon längst erkenntlich sein können, schon vor zwei Jahren hätte er seinen Platz gehabt. Dann hätten wir auch dieses Zwischenspiel mit der NBU vermeiden können und hätten heute die Resultate. Wenn eine solche Ausgabenpolitik, wie wir es jetzt erleben, dann noch auf eine strukturelle und eine konjunkturelle Schwächung der Einnahmenstruktur stösst, müssen ja alle Alarmglocken läuten, dass tiefer greifendere Massnahmen nötig sind. Die dauernde Verletzung der Eckwerte des Finanzleitbildes hat bisher nichts bewirkt. Ich bin enttäuscht, dass das Finanzleitbild - vom Landtag aufgrund einer gesetzlichen Grundlage in Kraft gesetzt - regelrecht über längere Zeit missachtet wird, in der Vergangenheit, heute und auch in der Zukunft. Es wird als Non-Paper behandelt. Wenn es nicht mehr passt, hätte die Regierung Gelegenheit gehabt, Korrekturen vorzuschlagen. Man hätte sich gerne damit befasst. Eine Arbeitsgruppe, vor eineinhalb Jahren einberufen, hätte sich damit befassen sollen, vor allem mit dem Punkt der Differenzierung, dass man über den operativen Ausgabenteil spricht und eine Teilung zwischen den Einnahmen aus dem Finanzvermögen macht. Damals war es richtig und wichtig. Seit dem habe ich nichts mehr gehört. Ich glaube, es ist mehr als zielführend, dass wir das Finanzleitbild ernst nehmen.Der Abg. Alois Beck hat gestern gesagt, wenn man es nicht sehen will, dass die Einnahmen um CHF 90 Mio. zurückgingen, könne er auch nicht helfen. Gerade das Wissen um diesen Ertragseinbruch zwingt uns, das Ausgabenwachstum stärker einzuschränken.Die Gesamtbetrachtung der Entwicklung der Laufenden Rechnung mit Wirkung auf eine unausgeglichene Gesamtrechnung rechtfertig zum heutigen Zeitpunkt keinesfalls mehr eine Zustimmung zum vorgeschlagenen Ausgabenrahmen. Erwartet hätte ich als Kompromiss ein Ausgabenwachstum, das bei maximal zwei Prozent liegt, was bedeutet hätte, dass die Regierung ganz klare Gesetzesvorschläge einbringt, um die Ausgaben zu reduzieren respektive auf einen Betrag zu limitieren, der mindestens den Ausgabenüberschuss in der Gesamtrechnung eliminiert oder das laufende Wachstum prozentual stärker einschränkt. Ob man sich hier bei eins, zwei oder drei Prozent trifft, ist eine Verhandlungssache. Die Regierung und der Landtag haben nämlich direkten Einfluss, denn sie haben das Recht, Gesetze zu ändern. Und man kann nicht immer wieder sagen: Um Gottes willen, 82% unserer Ausgaben sind ja gebunden. Natürlich sind sie gesetzlich gebunden. Darum geht es eben gerade, dass die Regierung Vorschläge macht, die Gesetze zu ändern, und zwar so zu ändern, dass sie auch volksverträglich sind im Notfall. Auch könnte mit etwas gutem Willen ein Teil der Ausgaben gesperrt bleiben respektive erst durch weitere Beschlüsse des Landtages ausgelöst werden. Auch das wäre ein Modell, mit einem Defizit besser über das Jahr zu kommen. Dies kann von der Einnahmenentwicklung abhängig gemacht werden, die im Laufe des Jahres vielleicht noch reicher fliesst, als man angenommen hat, oder durch Auflösung oder durch Reduktion von bewilligten Ausgaben erzielt werden, wenn die jeweilige Regierung schlichtweg im Laufe des Jahres erkennt, dass es sie nicht braucht. Eine solche Steuerung ist in solchen Zeiten angebracht. Es ist ein idealer Mechanismus der Zusammenwirkung der Regierung, die die Ausgaben bestreitet und verantwortet, und des Landtags, der die Mittel zur Verfügung stellt. Darüber hinaus - aber vielleicht führen meine Ideen für die Steuerung eines Finanzhaushaltes nun doch zu weit - gibt es auch noch das Prinzip der so genannten «Sonnenuntergangsgesetze», wonach Staatsleistungen ein Verfalldatum brauchen, so wie wir es bei Finanzbeschlüssen oft praktizieren. Die Politik, wer immer sie verantwortet, agiert nach eigenen Gesetzen. Vielleicht würde ihr ein solches Regulativ als externes Steuerungselement gut tun. Die Befristung von Rechtsgrundlagen für Staatsleistungen, die allerdings nicht die Kernaufgaben des Staates betreffen, wird in Übereinstimmung mit liberalen Prinzipien ein vielleicht wirksames Instrument für die Zukunft sein.Der Fraktionschef Markus Büchel fragte gestern: «Wo sollen wir beginnen?» Eine späte und verzweifelte Frage. Eigentlich wäre es noch nicht zu spät, eine bessere Lösung für das Jahr 2005 zu erarbeiten. Wir haben noch vier Wochen Zeit. Die Regierung müsste aber dazu bereit sein und den Vorschlag zurücknehmen. Im Voraus war sie nicht bereit, um gemeinsam über bessere Lösungen zu diskutieren - unter dem Aspekt des Einbezugs aller Kräfte. Vielleicht erfolgt es noch. Danke.Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren, guten Morgen. Das Budget für das Jahr 2005 steht für mich unter dem Eindruck der Begriffe «Budgetnormalität» und «Budgetrealität». Die Budgetnormalität spiegelt sich darin, dass nach Jahren von teils heftigen Ausschlägen der Ertrags- und Aufwandkurven wieder eine gewisse Beruhigung eingetreten ist. Die Erträge aus Steuern und Abgaben steigen dank der grossen Bemühungen rund um den Finanzplatz Liechtenstein und dank der generell etwas verbesserten Konjunkturlage wieder an. Mit CHF 641 Mio. liegen sie ziemlich genau im Durchschnitt der Jahre 2000 bis und mit 2004. Für die Budgetnormalität spricht auch, dass die Erträge gemäss Mutmasslicher Rechnung mit CHF 708 Mio. gegenüber dem Budget 2004 in Höhe von CHF 707,5 Mio. nur eine minimale Abweichung von CHF 0,7 Mio. aufweisen. Das ist nur 0,1% Differenz. Dasselbe trifft übrigens auch für den Aufwand der Laufenden Rechnung zu. Dort ist die Abweichung der Mutmasslichen Rechnung gegenüber dem Budget 2004 mit 0,8% ebenfalls sehr gering. Die Budgetrealität spiegelt sich in der Tatsache, dass das vorliegende Budget 2005 in der ordentlichen Staatstätigkeit gemäss Laufender Rechnung einen Aufwandüberschuss von CHF 54,8 Mio. aufweist. Unter Einschluss des Finanzergebnisses liegt das Defizit bei CHF 25 Mio. Es ist eine Realität, dass unter Berücksichtigung aller bekannten Zahlungsverpflichtungen und geplanten Staatsaktivitäten die Landesrechnung auch Defizite ausweisen kann, was in den letzten Jahren glücklicherweise nur ein einziges Mal vorgekommen ist und seine Ursache in einer extremen Entwicklung der Finanzmärkte hatte. Die in den letzten Jahren stark steigenden Aufwendungen - vor allem für Bildung, Gesundheit und Soziales und kurzfristig spürbare Unsicherheiten bei den Erträgen - bewirken, dass für die kommenden Jahre ohne Eingriffe des Gesetzgebers tendenziell Defizite zu budgetieren sind. Wenn ich mir jedoch die Haushaltentwicklung der Jahre 2001 bis 2003 gesamthaft betrachte, gibt es keinen Grund zu Überreaktionen. Es ist aber auch keinesfalls so, dass sich die Regierung - wie auch wir alle - nicht trotzdem Sorgen machen und für die Zukunft vor allem diesen Aspekt berücksichtigen und Korrekturen einleiten müssen, die eben sanft, angemessen und tragbar für alle Beteiligten sind. Die vergangenen drei Jahre hatten die grösste Zäsur seit langer Zeit zu verarbeiten. Einen Rückgang der Steuererträge von über CHF 90 Mio. innerhalb von zwei Jahren sowie schmerzliche Abschreibungen bei den Poolanlagen. Gleichzeitig sind die Forderungen an den Sozialstaat gestiegen. Ein Konjunkturtief hat unmittelbare Auswirkungen auf Sozialhilfe, auf Mietbeihilfen, auf AHV- und IV-Rentenzahlungen usw. Deshalb ist es sehr erstaunlich, dass die von 2001 bis 2003 budgetierten Über-schüsse der Laufenden Rechnung inklusive aller Abschreibungen von kumuliert CHF 51,2 Mio. in Wirklichkeit um CHF 8 Mio. übertroffen wurden. Sie betragen nämlich CHF 59 Mio. Selbst unter Einrechnung des voraussichtlichen Defizites des laufenden Jahres 2004 bleibt für diese Mandatsperiode ein positiver Saldo in der Laufenden Rechnung inklusiv aller Abschreibungen. Also nochmals: Trotz Konjunktur- und Börseneinbruch mit deutlich weniger Steuereinnahmen hat die Regierung Hasler in den vergangenen Jahren einen Überschuss von rund CHF 60 Mio. erzielt. Das ist doch bemerkenswert. Dass der Cashflow für die Finanzierung der gesamten Investitionen nicht mehr ganz ausreicht und die Gesamtrechnung nicht auch noch einen kumulierten Überschuss aufweist, ist ein Wermutstropfen. Damit werden wir auch in anderen Jahren leben müssen. Mit Investitionen werden auch Vermögenswerte geschaffen. Die Vermögensrechnung zeigt auf, dass das Reinvermögen von CHF 1,89 Mia. im Jahre 2001 auf CHF 1,692 Mia. per Ende 2003 angestiegen ist. Der Opposition sei deshalb auch gesagt, dass die Mär von der Verschleuderung des Volksvermögens ausgedient hat. Das Reinvermögen des Staates hat zwischen 2001 und 2003 zugenommen. Das ist von der Revisionsstelle so attestiert worden. Deshalb ist dieser Terminus der Verschwendung von Volksvermögen politisch sowie auch formal-juristisch schlichtweg falsch. Was lernen wir daraus? Die Betrachtung über einen mittelfristigen Zeitraum widerspiegelt die Wirklichkeit oft besser als die Überinterpretation eines einzelnen Jahresergebnisses. Das ist für mich eben auch ein Teil der Budgetnormalität. Liechtenstein ist nach wie vor in einer finanziell sehr guten Situation. Da müssen wir die gegebenen Chancen nutzen, statt sogleich Panik und Polemik zu verbreiten, wenn die Konjunktur einmal nachlässt. Ob wir in den kommenden Jahren wiederum durch wechselnde Überschüsse und Defizite doch noch zu einer ausgeglichenen Gesamtbilanz kommen werden, können wir naturgemäss noch nicht wissen. Die Finanzplanung zeigt diesbezüglich allerdings kein erfreuliches Bild. Deshalb ist es sehr wichtig, einen kritischen Blick auf die wichtigsten Aufwandpositionen des Staatshaushaltes zu richten. Beginnen wir beim Personalaufwand: Das Budget sieht im Vergleich zum Voranschlag des Vorjahres eine Erhöhung von 0,4% vor, wobei die Ausgliederung der Finanzmarktaufsicht hier eine kompensierende Wirkung zeigt. Die effektive Steigerungsrate ohne diesen Sondereffekt liegt bei 2,4%, welche hauptsächlich durch die Teuerungs- und Lohnanpassungen, Änderung des Lehrerdienstgesetzes, frühzeitige Pensionierung, Sonderzahlung zur staatlichen Pensionsversicherung usw. bedingt sind. Wir haben hier also verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Statistische Vergleiche alleine genügen nicht. Wie wir schon bei der Behandlung des Stellenplans erlebt haben, ist es halt so eine Sache mit den Statistiken. Es ist wirklich eine Frage des gewählten Betrachtungszeitraums und der wesentlichen Einflussfaktoren. Rein statistisch steigen die Personalaufwendungen von 2000 bis 2004 von CHF 108 Mio. auf CHF 150 Mio. - das sind rund 39%. In Wirklichkeit ist der Anstieg von CHF 108 Mio. im Jahre 2000 auf CHF 122 Mio. im Jahre 2001 aufgrund des von der Vorgänger-Regierung beantragten Stellenplanes 2000 und 2001 erfolgt und kann nicht dieser Regierung angelastet werden. Der faire Vergleich ist deshalb der Zeitraum von 2001 bis 2004, das heisst, von CHF 122 Mio. auf CHF 150 Mio. Das sind entsprechend 23% oder durchschnittlich 5,7%. Dabei ist in erster Linie der in den Jahren 2001 bis 2003 notwendige Personalaufwand-Aufbau als Folge der Problematik um den Finanzplatz Liechtenstein zu sehen. Wenn wir diesen Sonderfaktor berücksichtigen, können wir auch hier von einer Rückkehr zur Budgetnormalität sprechen. Das heisst, der Anstieg der Personalkosten der Jahre 2002 bis 2005 beträgt 15,1% oder durchschnittlich rund 5%. Der jetzige Anstieg um geplante 2,6% unter Herausrechnung der Finanzmarktaufsicht zeigt auch hier die richtige Tendenz auf. Wie bereits bei der Behandlung des Traktandums «Stellenplan» diskutiert, hat die Regierung Hasler die Personalpolitik im Griff. Das zeigt sich zum Beispiel auch bei der Position «Andere Einstufung bei Ersatzeinstellungen» mit einer positiven Abweichung von CHF 450'000 im Budgetvergleich. Das heisst, dass die von der Regierung vorgegebene Politik der Landesverwaltung bei den Gehaltsverhand-lungen lautet, ein fairer jedoch auch konsequenter Verhandlungspartner zu sein. Es gibt hier keine Geschenke. Das muss bei dieser Gelegenheit auch einmal gesagt sein. Ich würde auch gerne verkünden, dass der Personalbestand bei der Landesverwaltung kurzfristig deutlich abgebaut werden könnte, wie das manchmal zu hören ist. Das ist jedoch meines Erachtens nicht realistisch. Die Anforderungen an den Staat steigen tendenziell eher an und nur dank konsequenter Anwendung des Rationalisierungspotenzials innerhalb der Verwaltung kann die Schaffung neuer Stellen respektive die Umwandlung von nicht-ständigen Stellen auf ein Minimum beschränkt werden. Der eingeschlagene Weg ist richtig und sollte deshalb nicht verlassen werden. Es ist auch bezeichnend, dass der von der Regierung Hasler zum Ende dieser Mandatsperiode vorgelegte Stellenplan die geringste Stellenschaffung seit über zehn Jahren beantragt, nämlich keine neuen Stellen, und nur die Umwandlung von 4,25 bereits bestehenden Stellen. Der Sachaufwand zeigt ganz besonders die seriöse Arbeit des finanzverantwortlichen Regierungschefs Otmar Hasler. Bereits zum dritten Mal in Folge gelingt es ihm, den Sachaufwand im Vergleich zum Vorjahresbudget zu senken. Mit einem Gesamtaufwand von CHF 83,5 Mio. liegt dieses rund CHF 2 Mio. unter dem Budget des Jahres 2004, jedoch um rund CHF 3,5 Mio. über der Mutmasslichen Rechnung 2004. Diese Erhöhung ist hauptsächlich auf die zu erwartende Steigerung des Aufwandes bei den Betriebskosten der Gebäude zurückzuführen. Einschliesslich des baulichen Unterhalts Dritter sind das CHF 3,4 Mio. Als neue Aufwandposition werden die Vorbereitungen zu den Feierlichkeiten «200 Jahre Souveränität» in das Budget 2005 aufgenommen. Ich bin überzeugt, dass die angemessene und nachhaltige Würdigung dieses wichtigen Jubiläums ein Anliegen der liechtensteinischen Bevölkerung ist. Die IGH-Klage ist für das Jahr 2005 noch nicht budgetiert. Das könnte ja nach Fortgang der Angelegenheit noch zu einer Ausgabenerhöhung führen. Die Erfahrung zeigt, dass die Kreditrahmen der sehr detaillierten Unterteilung unseres Finanzgesetzes oft nicht ausgeschöpft werden. Deshalb können unerwartete Zusatzausgaben durchaus durch weniger Ausgaben in anderen Bereichen kompensiert werden. Die Kategorie Sachaufwand wurde in den letzten Jahren besonders kritisch unter die Lupe genommen. Darauf hat die Regierung auch die grösste direkte Einflussmöglichkeit. Die Amts- und Abteilungsleiter wissen, dass sie für «nice to have» oder undefinierte Reservepositionen kein Gehör bei der Regierung finden. Die Turbulenzen im Bereich Finanzmärkte und Konjunkturverlauf wirken sich auf die Sachaufwendungen deutlich weniger aus. Insofern herrschte hier gewissermassen auch in den letzten Jahren Budgetnormalität. Wir dürfen jedoch nicht übersehen, dass durch den Sparzwang der letzten Jahre - bedingt durch den Einnahmenrückgang - die Reserveluft bei den Sachaufwendungen heraussen ist. Der in den letzten Jahren gestiegene Raumbedarf für die Verwaltung, Gerichte etc. wirkt sich in höheren Betriebskosten aus. Die neue Musikschule ist jetzt in Betrieb und auch der Landtag wird künftig mit dem neuen Gebäude mehr kosten. Die Beitragsleistungen sind mit ihrem Anteil von nahezu 50% der gesamten Staatsausgaben der entscheidende Bereich zur künftigen budgetären Weichenstellung. Von 1997 bis 2001 sind diese Ausgaben um über 58% gestiegen, das heisst, mit einer Wachstumsrate von jährlich 15%. Von 2001 bis 2005 liegt der Gesamtzuwachs bei knapp unter 30% - somit deutlich tiefer. Die weiterhin spürbare Ausgabendynamik der Beiträge ist eine Realität, denn mit dem aktuellen Zuwachs von jährlich 6 bis 7% möchte ich lieber nicht von Budgetnormalität sprechen. Solche Steigerungsraten sind längerfristig nicht zu finanzieren. Darauf hat die FBP auch schon vor Jahren hingewiesen. Und der vorgenannte Rückgang der Zuwachsraten als erster Schritt hin zur Normalität hat ja auch mit der Politik dieser Regierung und der FBP-Verantwortung zu tun. Die am letzten Samstag verkündete Nachricht, dass die Krankenkassenprämien auf das kommende Jahr nicht steigen, ist ein Resultat der Reform des Krankenversicherungsgesetzes. Gerade diese Krankenversicherungsgesetzrevision wurde aber von der Opposition stark bekämpft. Das war eine harte Auseinandersetzung. Und auch die jetzige Situation ist nur ein Zwischenziel und bringt uns im laufenden Haushalt noch keine Entlastung. Ohne die Politik der FBP in diesem Bereich mit dem notwendigen Ärztezulassungsstopp und der Abschaffung des teueren Hausarztsystems müssten wahrscheinlich deutlich höhere Staatsbeiträge in die Finanzplanung aufgenommen werden.Für das Budget 2005 sind für die Beiträge Ausgaben von insgesamt CHF 352 Mio. vorgesehen, das sind CHF 27,4 Mio. oder 8,4% mehr als im Budget 2004. Gegenüber der Mutmasslichen Rechnung steigt das Budget um CHF 17,3 Mio. oder um 5,2% an. Die beiden Hauptpositionen: Wie die Berücksichtigung des NBU-Beitrags mit CHF 7,4 Mio. und der Staatsbeitrag an die FMA mit CHF 4,1 Mio. als einmaliger Effekt den Zuwachs mit 3,5% belastet haben, ist keine wirkliche Erleichterung, aber es zeigt doch auf, dass ohne Sonderfaktoren die Zuwachsraten deutlich gebremst wurden. Der Bericht der Regierung zeigt die Hauptpositionen und deren Entwicklung auf. Die Staatsbeiträge an die AHV/IV, Krankenkasse, Arbeitslosen- und Nichtbetriebsunfall-Versicherung betragen mittlerweile CHF 148 Mio. - das sind 18% des gesamten laufenden Aufwandes. Seit dem Jahre 1996 sind diese von CHF 40 Mio. auf nunmehr über CHF 140 Mio. angestiegen. Das ist ein gewaltiger Anstieg. Und die in den späten 90er Jahren eingeführen Zusatzleistungen, wie zum Beispiel die 13. AHV-Rente und Frühpensionierungen, tragen eine Dynamik in sich. Sie steigen tendenziell und voraussichtlich noch viele Jahre an. Die Beitragsleistungen umfassen jedoch noch einen sehr viel breiteren Bereich als nur die Beiträge im Sozial- und Gesundheitswesen. Da gibt es die verschiedenen Zuschüsse an die Gemeinden, an die kulturellen Institutionen, an die Bus-Anstalt und an die Fachhochschule, um nur einige zu nennen. Die Verbesserung der Einkommenssituation unserer Bauern gehört ebenso dazu wie die Sportförderung sowie die auch stark angestiegenen Kosten für die Lehrlingsausbildung und die Hochschulbeiträge. Auch verschiedene andere Beitragszahlungen ins Ausland, wie zum Beispiel die Entwicklungszusammenarbeit und die breit gefächerten Auslandsaktivitäten, belasten unseren Haushalt. Diese Positionen werden im Rahmen des Budgetprozesses jedes Jahr auf die Notwendigkeit hin geprüft und die Direktbeteiligten haben sicher gute Argumente, warum diese oder jene Position so bedeutend und unverrückbar ist. Dabei darf der Blick aufs Ganze nicht vergessen werden. In Summe sind diese im Budget 2005 insgesamt CHF 27 Mio. mehr als im Vorjahr. Mit diesen Vorgängen wird sich auch das Parlament künftig vermehrt zu befassen haben. Das wird ein zähes Ringen um Dringlichkeiten und Notwendigkeiten.Die Finanzzuweisungen an die Gemeinden bewegen sich naturgemäss mit den Steuererträgen. Die Budgetprognose geht von einer Steigerung gegenüber dem Budget 2004 von CHF 10,6 Mio. aus - das sind 7,7% mehr. Im Vergleich zum zugegeben schlechten Steuerjahr 2003 beträgt die Steigerung jedoch CHF 30 Mio. Das ist eine Zunahme um nicht weniger als 25%. Die Zusammenfassung der Gemeinderechnung 2003 zeigt auf, dass die Gemeinden generell in einer sehr guten finanziellen Verfassung sind. Bei einem Ertrag aller Gemeinden von insgesamt CHF 243 Mio. und einem Aufwand von CHF 146 Mio. verbleibt ein Bruttoergebnis von CHF 97 Mio. Und selbst nach Bezahlung aller Investitionen verbleibt noch ein Überschuss von CHF 17 Mio. in den Kassen der Gemeinden. Je nach Investitionszyklus weisen einzelne Gemeinden grössere oder kleinere Defizite in der jeweiligen Rechnung aus. Das ist jedoch hauptsächlich auf die unterschiedliche Steuerkraft der einzelnen Gemeinden zurückzuführen. Gesamthaft gesehen ist die Reservenhöhe von 260% des laufenden Aufwandes sehr beträchtlich. Zur Investitionsrechnung: Die etwas reduzierte Investitionstätigkeit zeigt sich in einem budgetierten Rückgang der Investitionsausgaben von insgesamt CHF 9,1 Mio., wovon CHF 4 Mio. auf eine Reduktion der Pauschalsubventionen an die Gemeinden zurückzuführen sind. Die Abnahme im Sachgüterbereich, also bei den landeseigenen Investitionen im Hoch- und Tiefbau und den Einrichtungen beträgt CHF 1,4 Mio. und liegt somit in einem normalen Schwankungsbereich. Diese landeseigenen Investitionen betragen insgesamt CHF 46,5 Mio. und betragen weniger als die Hälfte der Bauinvestitionen von CHF 98,3 Mio. Auch in diesem Bereich verhält sich der Staat Liechtenstein grosszügig mit der Gewährung von Investitionsbeiträgen. Für die Wohnbauförderungsdarlehen ist ein Betrag von CHF 14 Mio. vorgesehen. Das dient der Eigentumsbildung und Baukonjunktur. Das ist somit zweifellos gut angelegtes Geld. Ausserdem wird dieser Betrag im Jahre 2005 voraussichtlich von den Darlehensrückzahlungen noch übertroffen. Dafür sind CHF 14,7 Mio. budgetiert. Das Finanzleitbild zeigt ganz deutlich die nach wie vor ehrgeizige Zielsetzung auf. Dabei ist festzustellen, dass bei einem Defizit in der Laufenden Rechnung nicht nur der Eckwert 1, sondern in der Regel auch der Eckwert 3 mit dem Selbstfinanzierungsgrad von 90% nicht einzuhalten ist, so wie das beim Budget 2005 der Fall ist. Zur Erreichung des Eckwertes 3 müsste die Laufende Rechnung bei diesem Investitions- und Abschreibungsniveau sogar einen Überschuss von einigen Millionen Franken aufweisen. Das vorliegende Budget 2005 ist ein anspruchvolles, sehr verantwortungsbewusst erstelltes Budget. Dafür möchte ich mich bei der Regierung und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die dazu beigetragen haben, in diesem sehr spannenden aber auch aufreibenden Prozess ein Budget vorzulegen, das diese Korrekturen beinhaltet, die im Moment möglich, zumutbar und auch richtig sind, um nicht einschneidende Fehler für die Zukunft zu machen. Es ist aber ein Anliegen und wird uns ein Anliegen sein, in den nächsten Jahren die im Finanzleitbild aufgezeigten Schwächen und Defizite durch - wie auch von der Abg. Ingrid Hassler angesprochenen - Gesetzesänderungen auszugleichen. Ich bin gerne bereit und freue mich auch, dort konkret Diskussionen zu führen, wenn es um Vorschläge geht, die die Regierung macht oder die aus unseren Reihen kommen, um strukturelle Bereinigungen durchzuführen. Sie haben mich zitiert, dass ich die Frage gestellt habe: Wo sollen wir beginnen? Das ist etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Ich habe gesagt: Die Regierung Hasler hat Vorschläge für Gesetzesänderungen gemacht, und zwar mutige Vorschläge. Ich habe dabei die Krankenkassenrevision erwähnt, dann die NBU-Beiträge und auch andere Positionen, die jedoch nicht unterstützt wurden. Das heisst aber nicht, dass wir uns in Zukunft nicht verbessern und doch gemeinsame Gesetzesänderungen vorziehen können, um das Budget eben in Zukunft ausgeglichener gestalten zu können. Ich werde dem Budget 2005 auf jeden Fall aufgrund der vorgemachten Äusserungen zustimmen.Abg. Erich Sprenger:
Danke schön. Herr Präsident, meine Damen und Herren, guten Morgen. Nach dem für mich fast als Wahlkampfrede oder zumindest als Beweihräucherung der Regierung daherkommenden Votum des Abg. Johannes Kaiser hat es richtig wohlgetan, dass die Abg. Ingrid Hassler die Zahlen einigermassen wieder ins rechte Licht gerückt und als das dargestellt hat, was sie in Wirklichkeit auch sind. Ich möchte mit dieser Aussage die Frau Abg. Ingrid Hassler unterstützen und teile ihre Meinungen in der Gesamtbetrachtung des hier vorliegenden Voranschlages. Aus diesem Grund kann ich zwei relativ umfangreiche Abschnitte aus meinem Votum entfernen und möchte Ihnen nur noch einige Zahlen betreffend die Gemeinden zu Protokoll geben.Zu den bereits anlässlich des Traktandums «Finanzplanung 2005 bis 2009» angesprochenen Kürzungen der Pauschalsubventionen erlaube ich mir, Sie noch mit einigen Zahlen zu versorgen, welche die Auswirkungen auf eine mehr oder weniger fast reine Wohngemeinde wiedergeben, welche auf die staatlichen Beiträge angewiesen ist, und dies mehr als eine Gemeinde, welche Finanzdienstleister und Industriebetriebe beheimatet. Der Rückgang der Einnahmen in der Gemeinde Triesenberg betrug in den Jahren 2000 bis 2003 rund CHF 3,61 Mio. - oder in Prozenten ausgedrückt - 23%. Im Gegensatz dazu sind die Kostenanteile, welche das Land der Gemeinde belastet, um CHF 398'000 gestiegen - oder wieder in Prozent ausgedrückt - um 20%. Dadurch standen der Gemeinde zirka CHF 4 Mio. weniger zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung, was bei zirka CHF 18 Mio. Einnahmen sehr viel ist. Gemäss Landesbudget werden die Gemeinden im Jahre 2005 voraussichtlich CHF 10,6 Mio. mehr aus Steuer- und Abgabenanteilen erhalten als im Jahre 2004. Von diesem Kuchen erhält die erwähnte Gemeinde Triesenberg zirka 0,8%, was etwa CHF 186'000 ausmacht. Gleichzeitig ist die Gemeinde im Zuge der Kürzung der Pauschalsubvention mit zirka CHF 457'000 betroffen. Diese Zahlen sollen nur dazu dienen, ein bisschen zu veranschaulichen, dass es auch Gemeinden gibt, welche von solchen Massnahmen stärker betroffen sind als andere Gemeinden, die - wie gesagt - Finanzdienstleister, Gewerbe- und Industriebetriebe beheimaten. Danke schön.Abg. Donath Oehri:
Ich möchte mich auch im Zusammenhang mit der von der Regierung vorgesehenen Pauschalkürzung bei den Gemeinden zu Wort melden. Diese Zahlen, die der Abg. Erich Sprenger gerade erwähnt hat, könnte man natürlich bei den allermeisten Gemeinden auch nennen. Ich sage, bei allen Finanzausgleichgemeinden sieht die Situation genau gleich aus. Im letzten Jahr hat die Regierung versprochen, dass keine Kürzung mehr bei den Gemeinden vorgenommen würden, ohne dass mit den Gemeinden vorher gesprochen würde. Am Samstag, 2. Oktober 2004, ist bei den Vorstehern ein Brief der Regierung eingegangen, in dem den Gemeindevorstehern mitgeteilt wurde, dass die Pauschalsubventionen der Gemeinden von vorher jahrelang CHF 10,8 Mio. - im letzten Jahr kurzfristig auf CHF 9 Mio. gekürzt - dieses Jahr auf CHF 5 Mio. gekürzt würden. Die Begründung, man wolle keine Verschlechterung beim Landesbudget 2005 gegenüber dem Budget 2004 und die Gemeinden würden ja trotz dieser Kürzungen unter dem Strich noch mehr erhalten, da die gesamten Finanzzuweisungen steigen würden. Alle elf Gemeindevorsteher haben dann am 15. Oktober 2004 der Regierung folgenden Brief geschrieben. Ich gebe diesen Brief, weil er so schön und klar ist, zu Protokoll - ich zitiere: «Mit Erstaunen haben die Gemeindevorsteher Ihre Ankündigung vom 30.9.2004, die Pauschalsubventionen an die Gemeinden für das Jahr 2005 von CHF 9 Mio. auf CHF 5 Mio. zu kürzen, zur Kenntnis genommen. Dieses Erstaunen der Gemeindevorsteher richtet sich auch auf das Argumentationsgerüst, das Sie anführen, um diese Kürzung zu begründen. So schreiben Sie, dass die Regierung als Eckwert festgelegt habe, dem Landtag einen Voranschlag des Staates für das Jahr 2005 zu präsentieren, der trotz der höheren Sozialausgaben nicht schlechter ausfallen dürfe als das laufende Budget 2004, und die Regierung, um dieses Ziel zu erreichen, beschlossen habe, die Pauschalsubventionen von CHF 9 Mio. auf neu CHF 5 Mio. zu kürzen. Gleichzeitig schreiben Sie jedoch, dass die relevanten Steuereinnahmen im Jahre 2005 höher ausfallen werden. Eine Aussage, die somit die höheren Sozialausgaben problemlos auffangen sollte und eine derartige Subventionskürzung zulasten der Gemeinden nicht rechtfertigt. Im Weiteren erwähnen Sie, dass sich die Gemeindeanteile des Staates trotz der Pauschalsubventionskürzungen für das Jahr 2005 um CHF 9,5 Mio. steigern würden. Ihre Feststellung, dass der Finanzausgleich, die Kapital- und Ertragssteuer sowie die Grundstückgewinnsteuer im Jahr 2005 aus heutiger Sicht höher ausfallen werden, ist eine Annahme. Die letzten beiden Jahre haben gezeigt, dass die prognostizierten Budgetzahlen nicht erreicht wurden. Die Kürzung der Pauschalsubvention ist somit für die Gemeinden sehr problematisch. Sollten die budgetierten Zahlen im Bereich der Einnahmen nicht erreicht werden, ergeben sich für die Gemeinden sehr hohe Ertragsausfälle. Im Bezug auf die vorgesehene Pauschalsubventionskürzung sind die Gemeindevorsteher auch daher nicht einverstanden, weil Sie im Anschluss an die letzten Kürzungen bei der Kapital- und Ertragssteuer und beim Finanzausgleich mehrfach darauf hingewiesen haben, keine weiteren Kürzungsmassnahmen vorzunehmen, die nicht mit den Gemeinden bzw. mit den Gemeindevorstehern vorher besprochen worden sind. Ebenfalls sind die Gemeindevorsteher betroffen, weil solche Massnahmen die längerfristigen Finanzplanungen der Gemeinde durchkreuzen und eine grosse Unsicherheit entsteht. Nicht zuletzt sicherten besonders die Pauschalsubventionen den Gemeinden bisher feste reale Einnahmeposten. Sollten diese vorgesehenen Kürzungen der Pauschalsubventionen Wirklichkeit werden, müssten die Gemeinden mit einer weiteren Variablen rechnen, denn die Pauschalsubvention ist der sicherste Budgetposten der Ge-meinde, weil er einen festen Betrag ausweist. Die anderen Einnahmen der Gemeinde - wie Kapital- und Ertragssteuer, Grundstücksgewinnsteuer, Finanzausgleichszahlungen usw. - bauen auf den Einnahmen des Staates auf. Es sind Einnahmen, die das Gesetz in Prozenten der Staatseinnahmen umschreibt, zum Beispiel 50% der Kapital- und Ertragssteuer, 15% der übrigen Steuereinnahmen des Staates und die zwei Drittel der Grundstücksgewinnsteuer. Also Finanzgrundlagen, die sich bei Änderung nicht nur auf den Staatshaushalt, sondern auch auf die Gemeinderechnungen genauso direkt auswirken. Es ist daher für alle Beteiligten die gleiche Situation, wenn sich Einnahmen erhöhen oder vermindern. Nicht zuletzt sind die Gemeindevorsteher auch der Ansicht, dass diese Pauschalsubventionen auch eine rechtliche Basis im Subventionsgesetz im Art. 1a haben, auf die sich die Gemeinden bei ihrem Budget bisher abstützen bzw. verlassen konnten, da die Gemeinden im Zuge der Einführung des Pauschalsubventionssystems im Jahre 1996 auf Treu und Glauben nur mit dieser klaren Voraussetzung der gesicherten Basis von damals CHF 10,5 Mio. einvernehmlich Hand boten und dem damaligen Gesamtfinanzpaket die Zustimmung erteilten. Die Einführung des Pauschalsubventionssystems wurde nämlich nicht umgesetzt, um Subventionskürzungen vornehmen zu können, sondern um die ganzen administrativen Abläufe zwischen Land und Gemeinden deutlich zu vereinfachen und damit sowohl auf Landes- als auch auf Gemeindesseite Kosten zu sparen. Ganz im Gegenteil dazu hätte - gestützt auf diese Überlegungen - die Pauschalsubvention aufgrund der Inflation bei den Baukosten und aufgrund des höheren Bauvolumens in den Gemeinden eher nach oben angepasst werden müssen. Wir ersuchen Sie daher, die in Ihrem Schreiben vom 30. September 2004 an alle Gemeinden bekannt gegebene Entscheidung der Regierung zu ändern bzw. zusammen mit den Gemeinden neu zu überdenken». Dieser Brief ist dann von allen elf Gemeindevorstehern unseres Landes unterzeichnet. Auf diesen Brief erhielten die Gemeinden dann vorerst keine Antwort. Das Landesbudget 2005 wurde von der Regierung mit den genannten Pauschalsubventionskürzungen verabschiedet und den Landtagsabgeordneten und dann auch den Gemeinden zugestellt. Erst dann kam ein Brief von der Regierung, in dem sie nicht auf die Argumente der Gemeindevorsteher einging, sondern sinngemäss nur ausführte, dass nun eben auch bei den Gemeinden gespart werden müsse. Daraufhin haben die Gemeindevorsteher entschieden, den gemeinsamen Brief vom 15. Oktober 2004 allen Landtagsabgeordneten in Kopie zuzustellen. Ich möchte nun versuchen, die Situation der Gemeinden noch detailliert aufzuzeigen.Bis zum Jahr 1996 mussten für die verschiedensten Bereiche - wie Kanalisation, Ortswasserleitungen, Baulandumlegungen etc., etc. - von den Gemeinden Subventionsanträge an die Regierung gestellt werden, die dann genehmigt wurden und nach der Ausführung des jeweiligen Projektes zur Kontrolle und dann zur Auszahlung kamen. Vor allem zur administrativen Erleichterung führte man dann in Übereinstimmung von Land und Gemeinden 1996 diese Pauschalsubventionen ein. Bei der Festsetzung des Gesamtbetrages im Umfang von CHF 10,8 Mio. wie auch der einzelnen Gemeindebeträge ging man im Jahre 1996 von den Durchschnittswerten einiger vorhergegangener Jahre aus. Man war sich dabei im Klaren, dass das vorher per Gesetz geregelte Aufgabenvolumen und damit die Beträge sich sicherlich kontinuierlich erhöhen würden. Ich habe nochmals in den Berichten und Anträgen und auch im Protokoll der damaligen Debatten nachgeschaut. Auch war die Absicht, das Zuteilungsverhältnis unter den Gemeinden nach Ablauf einer gewissen Zeit zu überprüfen und allenfalls zu ändern. Es war also sowohl beim Gesamtbetrag als auch bei den Gemeindebeträgen die Ansicht, dass diese angepasst werden müssen, und zwar nach den tatsächlichen Volumen, die aufgewendet werden. Dabei ging man auf jeden Fall nicht von einem Rückgang aus, sondern von einer Steigerung. Eine Steigerung wurde indessen vom Jahre 1996 bis 2003 nie vorgenommen; ganz im Gegenteil. Obwohl sicherlich das Aufgaben- und Ausgabenvolumen der Gemeinden in diesen durch die Pauschalsubvention abgedeckten Bereichen zugenommen hat. Im Gegensatz zu eigentlichen Grossprojekten geht es bei der Pauschalsubvention um die Abdeckung von Aufgaben der Gemeinde, die diese unabhängig der jeweiligen Finanz- und Wirtschaftslage des Landes und damit der Gemeinden und nur mit kleinem Spielraum zur Kürzung laufend erfüllen müssen. In diesem Sinne stellen die Pauschalsubventionen keine Schubmasse für die Ausgleichung eines Budgets dar. Die Pauschalsubventionen sind die rechtliche Abdeckung von Beiträgen des Landes an von den Gemeinden zu erfüllende laufende Aufgaben. Ich würde sogar sagen, eine nicht auf den effektiven Bedarf abgestützte und damit nicht begründete Kürzung ist von der rechtlichen Seite her betrachtet fragwürdig. Zur Untermauerung dieser Ansicht, dass es einen rechtmässigen Status der Pauschalsubventionen gibt, kann beispielsweise Folgendes angeführt werden: Mit der Pauschalsubvention sind verschiedene vom Land zu leistende Aufgabenerfüllungen pauschal abgedeckt, für deren ordnungsgemässe Erfüllung die Gemeinde dann dem Land auch verantwortlich ist. So hat die Regierung beispielsweise bei nicht ordnungsgemässer Erfüllung oder Abwicklung eines Geschäftes durch die Gemeinde im Bereich von früheren Subventionsfeldern die Kürzung der Pauschalsubvention angedroht und auch schon vollzogen. Auch im Gesetz zum öffentlichen Beschaffungswesen ist diese Sanktionsform gegeben. Was ist aber, wenn das Land schon gar nicht mehr den bedarfsgerechten Anteil an Pauschalsubventionen ausrichtet? Wo keine Subvention mehr ausgerichtet wird, kann auch nichts gekürzt werden, also eine Sanktionsregelung, die nicht mehr vollzogen werden kann. Wie schon festgestellt, kann die Pauschalsubvention nicht eine Schubmasse, die Aufbesserung oder die Ausgleichung eines Budgets sein. Die Gemeinden sind schon sonst direkt von anderen Budget- oder Rechnungsposten des Landes betroffen. Wenn die Steuern des Landes zurückgehen, gehen im gleichen Masse auch die Steuern der Gemeinden zurück. Zusätzlich geht auch die Finanzausgleichausschüttung in gleichem Masse wie die Landessteuern zurück. Als weiterer Nebeneffekt dieses Rückganges der Finanzausgleichausschüttungen profitiert davon die Ausgabenseite des Landes sehr direkt. Dies war in den letzten Jahren die eigentliche Einsparung des Landes auf der Ausgabenseite schlechthin. Die Steuern und die Finanzausgleichanteile der Gemeinden sind drastisch zurückgegangen. Nochmals zusätzlich zu diesen automatisch eintretenden Rückgängen bei den Gemeindemitteln hat das Land im letzten Jahr noch den Zuteilungsprozentsatz beim Finanzausgleichstopf und auch die Kapital- und Ertragssteuerzuteilungsprozente gekürzt. Von den Gemeinden wird gesetzlich verlangt, dass neben der ordentlichen Budgetierung und Rechnungsführung auch eine mehrjährige solide Finanzplanung gemacht wird. Wie sollen die Gemeinden eine solide Finanzplanung meistern, wenn sie neben den sonst schon verschiedenen Unabwägbarkeiten noch Jahr für Jahr auf weiteren von der Regierung und dem Landtag produzierten Unbekannten und Unzuverlässigkeiten aufbauen müssen? Die Regierung ist fest entschlossen, diese Pauschalsubventionen der Gemeinden zu kürzen. Meine Gespräche, die ich geführt habe, zeigen, dass sie sich auf ihre 13 Stimmen im Landtag verlassen kann. Warum macht das diese Alleinregierung und diese heutige Mehrheit? Man ist doch sonst so auf der Linie, es allen recht machen zu wollen. Warum hier nicht? Die Antwort ist ganz einfach. Man denkt, dass bei diesen Pauschalsubventionskürzungen sich die elf Vorsteher und einige Gemeinderäte aufregen, aber dass es die grosse Mehrheit der Wählerinnen und Wähler doch nicht interessiert, ob jetzt die Gemeinden etwas mehr oder weniger Geldmittel erhalten. Man suggeriert den Bürgern, dass es den einzelnen Bürger doch nicht trifft. Und in diesem Sinne ist es für die heutigen Mehrheitsverantwortlichen ein opportunes Leichtes, auf dem Buckel der Gemeinden grosses Sparen anzukündigen. Ich möchte hier nur an zwei Beispielen aufzeigen, dass es ein grosser Trugschluss ist, wenn man annimmt, dass es den einzelnen Bürger nicht trifft. Erstes Beispiel - Baulandumlegungen: In der Zeit vor 1996 haben die Gemeinden jeweils für die Baulandumlegungen bei der Regierung um Subvention angesucht. Die Subvention wurde dann gewährt. Bei der Verrechnung der Baulandumlegungskosten war dann immer der goldene Schlüssel: Einen Drittel der Kosten trägt das Land, einen Drittel der Kosten trägt die Gemeinde, und ein Drittel der Kosten wird von den Bodeneigentümern getragen. Mit der Einführung der Pauschalsubvention wurde das separate Subventionsverfahren für Baulandumlegungen aufgehoben und die Landesbeiträge sind pauschal in dieser Pauschalsubvention subsumiert. In der Regel haben in der Zwischenzeit seit 1996 die Gemeinden bei der Kostenweiterverrechnung für Baulandumlegung weiterhin mit der gleichen Argumentation wie vorher die Kosten gleich umgelegt, nämlich: Das Land richtet das richtige Mass an Pauschalsubventionen aus, dass darin die Baulandumlegungskosten mit einem Drittel abgegolten sind. Die Gemeinde übernimmt einen Drittel - und damit bleibt für die Bodeneigentümer in einem Baulandumlegungsperimeter noch ein Drittel der Kosten. Was passiert nun, wenn das Land mehr als die Hälfte des Subventionsvolumens, nämlich von CHF 10,8 Mio., die eigentlich das eigentlich abzudeckende Volumen nicht mehr abdecken, auf CHF 5 Mio. mehr als halbiert wird? Die Antwort: Dann kann nicht mehr argumentiert werden, dass das Land noch einen Drittel der Baulandumlegungskosten mit subventioniert. Was wird die Folge sein? Wenn die Steuereinnahmen des Staates zurückgehen, gehen in genau gleichem Masse die Steuer- und Finanzausgleicheinnahmen der Gemeinden zurück. Wird es dann angesagt sein, dass die Gemeinden bei eigenen Rückgängen einfach auch das Drittel des Landes bei Baulandumlegungen übernehmen? Über kurz oder lang werden die Bodeneigentümer zwei Drittel der Baulandumlegungskosten tragen müssen. In diesem Sinne haben diese Pauschalsubventionskürzungen sehr direkt Einfluss auf die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.Zweites Beispiel - und da muss ich dem Abg. Johannes Kaiser klar widersprechen, wenn er festhält, dass die Pauschalsubventionen eben nicht für Kanalisationen seien: Bis 1996 haben die Gemeinden für jede Ortsabwasserleitung und Ortswasserleitung bei der Regierung ein Subventionsgesuch gestellt. Die Subvention wurde mit 30% gewährt. Der Rest wurde von der Gemeinde getragen. Sowohl die Grundgebühren wie auch die Verbrauchsgebühren waren in der Folge davon sowohl beim Wasser als auch beim Abwasser sehr tief. Seit der Einführung der Pauschalsubventionen im Jahre 1996 sind diese Subventionen für Wasserleitungen und Abwasserleitungen vom Land pauschal eingerechnet und abgegolten. Die Gemeinden haben mit auch aus diesem Grunde die Wasser- und Abwassergebühren auch in dieser Zeit auf einem sehr tiefen Stand gehalten. Was passiert aber, wenn nun die für diese Aufgaben eingerechneten Pauschalsubventionen des Landes mehr als halbiert werden? Werden die Gemeinden trotz eigenem starkem Rückgang der Einnahmen diesen Teil des Landes einfach auffangen? Die Antwort ist einfach: Die Wasser- und Abwassergebühren werden alle Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes über kurz oder lang treffen. Diese zwei Beispiele von Baulandumlegungskosten und Wasser- sowie Abwassergebühren könnte ich noch erweitern. Auch in diesem Sinne kann es der Bürgerin und dem Bürger nicht gleichgültig sein, wenn die Gemeinden einfach zur Schubmasse eines Landesbudgets werden. Ich möchte vielmehr darauf sensibilisieren, dass diese ungerechtfertigten Kürzungen des Landes auf Kosten der Gemeinden sehr wahrscheinlich nur der Anfang sind. Wenn wir uns nicht der Anfänge wehren, wird dies in weiteren Bereichen Folgen haben. Noch ein Wort zur Verlässlichkeit gerade auch im Hinblick auf die anstehende Regelung der Aufgaben- und Finanzentflechtung zwischen Land und Gemeinden: Die Gemeinden standen diesem Projekt bisher sehr offen und einlenkend gegenüber. Das könnte sich nun ändern. Im Jahre 1996 - ich habe das nachgeschaut in den Berichten und Anträgen und in den Debatten - wurde dem damaligen Lösungspaket zur Einführung der Pauschalsubventionen auf Treu und Glauben von den Gemeinden einhellig zugestimmt. Es war das klare Bekenntnis, dass diese Pauschalsubventionen das bisherige subventionsberechtigte Beitragsvolumen des Landes zugunsten der Gemeinden abdecken werde. Es war auch klar, dass die Teuerung und auch die sicherlich anstehende Erhöhung des Aufgaben- und Bauvolumens auch bei den Pauschalsubventionen ihren Niederschlag finden müssen. Es war von Anpassung die Rede, sicherlich eine Anpassung nach oben. Eine solche ist seit 1996 noch nie erfolgt, obwohl dies aufgrund der Teuerung und des höheren Volumens erfolgen hätte müssen. Nun ist sogar das Gegenteil eingetreten. Das Land will die Pauschalsubvention von CHF 10,8 Mio. auf 5 Mio. mehr als halbieren. Wie wird dies beim anstehenden Projekt der Aufgaben- und Finanzentflechtung zwischen Land und Gemeinden sein? Machen wir heute wieder auf gut Treu und Glauben ein ein-vernehmliches Paket, und dann kann man sich nicht darauf verlassen, nämlich in dem Sinn, dass die Regierung und dann der Landtag nach einer Zeit des Grasdarüberwachsens einfach machen was sie wollen und die Gemeinden einkürzen? In diesem Sinne habe ich nun, obwohl ich diesem Projekt sehr offen gegenüberstehe, grösste Bedenken bezüglich dieses Aufgaben- und Finanzentflechtungspaketes. Nach all diesen Ausführungen möchte ich die Regierung und vor allem die Abgeordneten der Mehrheitsfraktion bitten, diese Pauschalsubventionskürzung rückgängig zu machen und zu korrigieren. Mir geht es um die Erreichung des Zieles. Darum werde ich von meiner Seite keinen Antrag stellen. Diesen Antrag erwarte ich aus Ihren Reihen, da ich sicher bin, dass er nur dann Erfolg haben wird und kann.Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Damen und Herren Kollegen. In einer Zeit, als auch im Ave Maria noch von den «Weibern» die Rede war, hat mal ein weiser Mensch den Spruch geprägt: «Es ändern sich die Zeiten, die Weiber und das Geld». Da wir Männer die Frauen sowieso nie ganz verstehen können, werden sich meine Ausführungen auf die Zeiten und auf das Geld beschränken.Ich fühlte mich bei den Voten der Abgeordneten der Mehrheitspartei an diesen Spruch erinnert und möchte einfach zu bedenken geben, dass in früheren Jahren jeweils anlässlich der Budgetdebatte von der damaligen Minderheitspartei - wohlgemerkt bei Überschüssen im Bereich - ich sage jetzt einmal - von CHF 50 Mio., ich kann mich an die Zahlen, weil ich nicht gut in Zahlen bin, nicht genau erinnern - jeweils der Untergang des Vaterlandes heraufbeschworen wurde. Und heute ist man pikiert, indigniert und auch wehleidig, wenn bei einem budgetierten Defizit in der Laufenden Rechnung von CHF 25 Mio. kritische Voten kommen. Das als grundsätzliche Bemerkung.Und dann eine Bemerkung zum Votum des Abg. Johannes Kaiser: Er hat hier das Weihrauchfass in einer Art und Weise betätigt und diesen Raum mit imaginärem Weihrauch gefüllt, die dem Erzbischof in einem Hochamt alle Ehre gemacht hätte. Zur Relativierung der Lobgesänge will ich ein Beispiel herausgreifen: Er hat unter anderem das EU-Zinsbesteuerungsabkommen als eine grosse Errungenschaft der Regierung Hasler dargestellt. Wenn man die Sache etwas nüchterner betrachtet - und das tu ich - hat man schlicht und ergreifend sich an die Schweiz angehängt. Und dieses Abkommen, das die Schweiz im Rahmen der Bilateralen II mit der EU gefunden hat, war die Vorlage für alle Kleindrittstaaten. Auch bei den Gegenleistungen, insbesondere beim gewünschten Miteinbezug in die Mutter-Tochter-Richtlinie und auch in eine andere Richtlinie, deren Namen mir jetzt nicht in den Sinn kommt, ist es nicht wirklich zu einem Erfolg gekommen. Ich habe auch ganz grundsätzlich Bedenken, dass diese EU-Zinsbesteuerung - das mache ich allerdings der Regierung Hasler nicht zum Vorwurf - zu einem Riesenrenner wird, denn von der Konzeption her habe ich grösste Zweifel, dass hier mit einem Erfolg zu rechnen sein wird. Und die Konsequenz aus dieser von mir georteten nicht grossen Erfolgsgeneigtheit der EU-Zinsbesteuerung wird sein, dass in Zukunft der Druck der EU nach wie vor vorhanden sein wird und kaum mit weniger grossen Problemen in der Zukunft zu rechnen sein wird.Ich komme zum Schluss: Der grosse Winston Churchill hat einmal sinngemäss verlauten lassen, dass es die primäre Aufgabe der Mehrheitspartei sei, die eigene Regierung in Schutz zu nehmen. Diesen Job, Herr Kollege Kaiser, haben Sie fast missionarisch erfüllt. Ein kleiner Tipp von meiner Seite: Die penetrante Anhäufung von Superlativen kann auch kontraproduktiv wirken. Weniger wäre auch in diesem Zusammenhang vielleicht mehr.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Um es gleich vorwegzunehmen: Ich werde den Antrag auf die Nicht-Kürzung der Pauschalsubvention stellen, werter Abg. Donath Oehri, aber ich muss Sie warnen: Man kann nicht nur nehmen, sondern man muss im Leben auch etwas geben - sonst geht es nicht.Es wurde schon zig-fach über diese Pauschalsubventionen gesprochen. Ich habe mir kurz das Landesgesetzblatt aus dem Jahre 1991 Nr. 71 betreffend das Gesetz über die Ausrichtung von Landessubventionen organisiert. Hier ist der Art. 1a, welcher im Jahr 1997 mit LGBl. Nr. 18 eingeführt wurde, wie folgt definiert: «Pauschalsubvention Abs. 1: Anstelle der Subventionierung von Einzelprojekten im Bereich der Planungsmassnahmen Hochbauten und Sportanlagen, Tiefbauten, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden den Gemeinden folgende Anteile von dem vom Landtag jährlich bewilligten Investitionsbeitrag ausgerichtet». Es ist also definiert, für was sie ausgerichtet wird. Aber es wird auch explizit konkret festgehalten, dass der Landtag, wie es hier steht, den Investitionsbeitrag definiert. Also, ich denke mir, die Kürzung wäre schon möglich. Weiter sind dann noch die konkreten Prozentsätze definiert.Dann, wie gesagt, man kann nicht nur nehmen, sondern man muss auch etwas geben. Die Seite 30 im Landesvoranschlags 2005 hat mich im Prinzip auf diesen konkreten Antrag gebracht. Hier ist unter dem Punkt a) aufgeführt, dass die Gemeinden CHF 12,6 Mio. mehr erhalten. Dann wird ausgeführt - ich zitiere: «Die Gemeinden werden bei einem budgetkonformen Verlauf vom Land zusätzliche Mittel in Form von Finanzzuweisungen und laufenden Beitragsleistungen in der Höhe von CHF 12,6 Mio. erhalten». Jetzt kommt für mich der massgebende Satz - ich zitiere wieder: «Alleine durch die budgetierten Mehreinnahmen bei der Kapital- und Ertragssteuer ergibt sich ein Zuwachs an Transfermitteln von CHF 7,6 Mio. Dieser wird standortbedingt zu einem grossen Teil der Gemeinde Vaduz zukommen». Also, wir sehen es: Die Gemeinden, die an den Töpfen der Kapital- und Ertragssteuer sitzen, die werden hier sehr viel bekommen, und die anderen Gemeinden - wie es der Abg. Erich Sprenger treffend ausgeführt hat, und ich nehme jetzt einmal an, dass er diese Vermutung bereits in der Sitzung der Finanzkommission angebracht hat - die werden eher benachteiligt. Es wäre natürlich sehr schön von Ihnen, Herr Abg. Sprenger, wenn Sie dann auch einen Lösungsansatz präsentieren würden. Die Idee von Ihnen ist ja gut. Sie stellen die Frage, nur leider haben Sie keine Lösung.Ich habe jetzt einen Lösungsvorschlag. Sie können sich denken, wohin die Reise geht. Ich habe mir, wie gesagt, kurz die Reduktion der Pauschalsubvention betrachtet. Als Lösungsvorschlag gemäss Seite 30 würde ich dem Landtag unterbreiten, dass wir die Kapital- und Ertragssteuer von 50% auf 47% oder auf 46% reduzieren. Wenn wir es auf 47% reduzieren und die effektiven Einnahmen entwickeln sich budgetkonform, dann werden wir zirka CHF 4 Mio. einsparen - also CHF 3,93 Mio. Und wenn wir den Prozentsatz von 50 auf 46% reduzieren, dann werden wir zirka CHF 5,24 Mio. einsparen. Es ist aber ganz klar: Sieben Gemeinden werden von dieser Massnahme profitieren und vier Gemeinden werden nicht profitieren. Profitieren beziehe ich auf den Vorschlag «Vergleich zwischen der Kürzung der Pauschalsubvention oder Kürzung des Kapital- und Ertragssteuersatzes». Diese Zahlen hat die Stabsstelle Finanzen auch begutachtet. Sie sagt grundsätzlich: Rechnerisch sind diese Zahlen okay. Was aber nicht stimmt, sind die konkreten Zahlen der einzelnen Gemeinden. Ich habe mich bei der Verteilung der Kapital- und Ertragssteuer auf das Jahr 2003 bezogen. Und dabei geht zum Beispiel 40% dieser Kapital- und Ertragssteuer an die Gemeinde Vaduz. Was mich dann aber an den Ausführungen der Stabsstelle Finanzen erstaunt, ist die Aussage, dass die Zahlen für die Gemeinde Vaduz sogar noch massiver sein werden - sprich: Die Gemeinde Vaduz wird noch mehr als die 40% im Jahr 2005 erhalten. Also, da muss ich summa summarum sagen: Es wird halt so sein. Die Gemeinden, die an diesen Töpfen sitzen, werden von diesem Vorschlag - ich sage jetzt - der Regierung profitieren. Und wie gesagt, von meinem Vorschlag - schätze ich - würden unter dem Strich zirka 7 finanzschwächere Gemeinden profitieren. Ich habe auch weitere Unterlagen hier, wenn Sie das möchten, um den Vorschlag auch beurteilen zu können. Ich möchte das aber hier und jetzt eigentlich in den Raum stellen. Und wie gesagt. Wenn wir die Kapital- und Ertragssteuer von 50 auf 47% reduzieren, dann werden es zirka CHF 4 Mio. Einsparungen sein, also gleich viel wie bei der Reduktion der Pauschalsubvention. Wenn wir es von 50 auf 46% reduzieren, dann sind wir zirka bei CHF 5,3 Mio., wenn es sich budgetkonform entwickelt. Das ist klar, dieses Risiko besteht. Das Land hat ja dieses Risiko auch bei seiner ganzen Budgetierung. Und deshalb verstehe ich dann auch den Brief der Gemeindevorsteher nicht. Das Land hat nämlich genau das gleiche Dilemma. Es muss sich auch auf eine budgetkonforme Entwicklung beziehen. Und dieses Risiko haben wir in dieser Welt.Das würde dann bedeuten, dass wir im Finanzgesetz dem Art. 3 einen zusätzlichen Abs. 2 anfügen, wie wir das im Jahr 2002 für das Jahr 2003 gemacht haben. Und der würde dann einfach unter dem Strich den Anteil an der Kapital- und Ertragssteuer - sprich - auf 47 oder 46% reduzieren. Und dann bin ich bereit, die Kürzung der Pauschalsubventionen nicht durchzuführen. Sollte dieser Vorschlag nicht durchgehen, werde ich einer Kürzung der Pauschalsubventionen zustimmen. Ich meine, jetzt haben wir gestern wieder sehr viel über das Sparen gesprochen - und heute auch wieder. Dann kann man nicht einfach hingehen und bei Gemeinden, die CHF 380 Mio. Reserven haben, keine Massnahmen ergreifen. Also, eine «Fünfer-und-Weggli-Politik» gibt es bei mir nicht. Entweder gibt es bei der Reduktion der Kapital- und Ertragssteuer 13 Stimmen, ansonsten werde ich der Reduktion der Pauschalsubventionen zustimmen.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Die Argumentation der so genannten Nullrunde im Bereich «Prämien/Krankenversicherungswesen», die in verschiedenen Voten als Erfolg der Regierung gewertet wurde, diese Argumentation ist gegenüber den Versicherten, gegenüber der Bevölkerung, nicht fair. Die erwachsenen Versicherten haben seit Januar dieses Jahres eine doppelte Kostenbeteiligung zu zahlen, das heisst, statt maximal CHF 400 pro Jahr müssen sie jetzt bis zu CHF 800 pro Jahr bezahlen. Die Senioren müssen neu von bisher null jetzt maximal CHF 400 pro Jahr Kostenbeteiligung berappen. Dazu kommt natürlich noch die Erhöhung der Prämien vom Januar 2004. Neu muss ab Januar 2005 eine Zusatzprämie von CHF 40 pro Erwachsenen pro Monat bezahlt werden, möchte man die bisher vorgesehene Möglichkeit, Ärzte in der Region zu konsultieren, möchte man also diese Gelegenheit beibehalten. In Tat und Wahrheit wird hier lediglich eine Verschiebung der höheren Kosten sozusagen von einem Konto auf das andere Konto vorgenommen - wohlgemerkt, Konten der Patienten. Das heisst, der Patient zahlt wesentlich mehr, jetzt einfach nicht mehr unter dem Stichwort «Prämienerhöhung», sondern unter der Bezeichnung «Kostenbeteiligung und Zusatzversicherung». Im Übrigen habe ich jetzt auch zumindest eine Teilantwort auf eine Frage, die ich im Juni dieses Jahres im Landtag an die Regierung stellte, und zwar im Zusammenhang mit dem Bericht und Antrag Nr. 57/2004. Dabei ging es um den Staatsbeitrag an die Kosten an die obligatorische Krankenpflegeversicherung für die übrigen Versicherten für 2005. Und damals hat die Regierung als Staatsbeitrag - ich zitiere aus dem Bericht - «einen Betrag von CHF 7 Mio. für die bisher ausgerichteten Staatsbeiträge zur Prämienreduktion im Hausarztsystem für das Jahr 2005 beantragt». Es wurde vom Landtag auch bewilligt. Ich habe damals gefragt, wie die Regierung auf die hohe Summe von CHF 7 Mio. kommt, und zwar wenn man vergleicht: Für den gleichen Posten Startfinanzierung Hausarztsystem wurden im Jahr 2003 CHF 5,8 Mio. abgerechnet und für das Jahr 2004 waren es CHF 5,3 Mio. Das war also von 2004 auf 2005 eine Erhöhung der Summe um CHF 1,7 Mio. eben auf CHF 7 Mio. Damals hat mir die Regierung auf diese Frage meinerseits keine schlüssige Antwort geben können. Jetzt komme ich nicht umhin, zu denken, dass vorsorglich den Krankenkassen ein gewisses Polster von Seiten des Staates gegeben wurde, das jetzt natürlich seine Auswirkungen zeigt. Dazu kommt dann noch ein günstigerer Kostenverlauf der Krankheitsfälle. Die Krankenkassen liessen ja vernehmen, dass im Jahre 2003 einige aussergewöhnlich hohe Schadensfälle aufgetreten seien im Gegensatz zum Jahr 2004, so kann das in einem so kleinen Kollektiv wie unserem Lande sehr rasch Auswirkungen auf die Prämien haben, in diesem Fall zum Glück für 2005 positive Auswirkungen. Sonst wären die Versicherten erneut belastet worden. Danke.Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Zuerst zu den Ausführungen der Frau Abg. Laternser betreffend die Kosten der Krankenversicherung: Es ist Tatsache und klar kommuniziert, dass die Beiträge für die obligatorische Krankenversicherung im nächsten Jahr keine Prämienerhöhung erfahren werden. Das ist ganz klar Fakt. Im Gegensatz dazu gibt es Prämienerhöhungen in der Schweiz im Ausmass über 3%. Wenn Sie jetzt das kombinieren mit anderen Zusatzversicherungen, die freiwillig sind, und die absolut nichts mit der Grundversorgung zu tun haben, dann ist das - meiner Ansicht nach - eine falsche Rechnung, weil diese Zusatzversicherung wurde mit der Krankenversicherungsrevision ebenfalls beschlossen. Dass diese Zusatzversicherung erst jetzt von der einen grossen Krankenversicherung angeboten wird ist reine Verzögerung. Weshalb das so geschehen ist, weiss ich auch nicht. Es war ja auch ein Thema in der letzten Landtagssitzung, dass dies die Pflicht der Krankenversicherer ist. Jeder in Liechtenstein obligatorisch Versicherte hatte also zu Beginn dieses Jahre eine bestimmte Prämie zu entrichten. Und selbstverständlich - und das möchte ich überhaupt nicht wegreden - sind die Einschränkungen im Krankenversicherungsgesetz da und die zusätzlichen Belastungen für die einzelnen Versicherten sind durch die höhere Kostenbeteiligung vorhanden usw. Aber dieses Gesetz haben wir vor einem Jahr beschlossen - und dieses Gesetz belastet die einzelnen Versicherten. Genauso war bekannt, dass es die Möglichkeit gibt, zusätzlich Freiräume zu erhalten und sich zusätzlich bei allen Ärzten frei bewegen zu können. In der Vergangenheit war es beim Hausarztsystem übrigens auch so, dass Sie nicht zu jedem x-beliebigen Arzt gehen konnten, sondern Sie mussten ebenfalls überwiesen werden von Ihrem Hausarzt, wenn Sie von den Vorteilen des Hausarztsystemes profitieren wollten. Diese Vergleiche hinken also meiner Meinung nach ganz klar. Und noch einmal: Es wurde ganz klar eine Revision gemacht, damit eben alle ihren Beitrag leisten sollen, die Versicherten, die Leistungserbringer und auch der Staat. Dann möchte ich in diesem Zusammenhang auf das Votum des Abg. Donath Oehri zu sprechen kommen. Er hat gesagt, es wäre ein Handeln gegen Treu und Glauben, wenn man jetzt die Pauschalsubventionen streicht. Wenn Sie jede Gesetzesänderung als ein Handeln gegen Treu und Glauben bezeichnen, dann werden wir in Zukunft überhaupt kein Gesetz mehr ändern können. Es wäre auch dann nicht richtig gewesen, wenn wir das KVG-Gesetz geändert hätten und die einzelnen Versicherten damit mit zusätzlichen Beitragszahlungen belasten oder die Leistungserbringer mit Kürzungen rechnen müssen. Auch dort handelt es sich um ein Gesetz, das eben geändert wurde und Auswirkungen hat. Und genauso handelt es sich eben jetzt ebenfalls um einen Entscheid, den wir heute fällen, wenn wir die Pauschalsubventionen kürzen. Nur im Gegensatz zu den anderen Gesetzen, die eben die Bevölkerung bzw. die Versicherten treffen, können wir bei den Gemeinden ganz genau sagen, welche Auswirkungen es haben wird, und zwar für jede einzelne Gemeinde. Bei allen anderen Gesetzesänderungen können wir nicht jeden Betroffenen berücksichtigen. Es wird dort auch sehr schwere Härtefälle geben. Aber bei den Gemeinden wissen wir es ganz genau: Dort gibt es keine Härtefälle. Sie haben genügend Reserven. Wir können auch alle 11 Gemeinden aufzählen, wie viel Reserven sie zur Verfügung haben. Und die Gemeinden können diese Kürzung ohne weiteres verkraften. Das Vorgehen der Regierung war - meiner Meinung nach - sehr korrekt. Die Regierung hat rechtzeitig informiert, damit die Gemeinden diese Kürzung in der Budgetierung berücksichtigen können und auch notwendige oder eventuell geplante Investitionen verschieben können, und zwar je nachdem, woher sie die Finanzierung der vorgesehenen Projekte eben nehmen. Sie haben erwähnt, dass es die einzelnen Bürger treffen wird und dazu Beispiele wie die Baulandumlegung aufgeführt. Ich würde gerne einmal von Ihnen wissen: Wie viele Baulandumlegungen haben Sie in den letzten Jahren gemacht? Wie viele Baulandumlegungen planen Sie? Und wie wären die Bürger davon betroffen? Meiner Meinung nach ist es erstens einmal nicht notwendig, dass es den Bürger trifft, sondern Sie können das aus den verbleibenden Pauschalsubventionen nach wie vor machen und andere Projekte verschieben oder anders finanzieren. Es trifft den Bürger überhaupt nicht, wenn Sie entsprechend handeln und das nicht wollen. Und wie gesagt: Die Anzahl der Betroffenen würde mich schon interessieren. Die Anspruchshaltung ist überall vorhanden. Es trifft jeden, der einfach seinen Beitrag leisten muss. Und wenn Sie jetzt in der Verantwortung eines Landtagsabgeordneten nicht diese Kürzung unterstützen können, dann können Sie in Zukunft zu keinem Gesetzesänderungsantrag Ja sagen, der Einschränkungen für die Bürger oder für andere Institutionen bringt. Alle diese rechnen mit dem, was sie haben, und sie rechnen mit diesem auch in die Zukunft. Sie können keine AHV-Revision machen, Sie können keine IV-Revision machen. Überall wird es Leute treffen, die ein Budget erstellen und sich nach dem ausrichten, was sie erwartet. Wenn wir heute hier nicht einstimmig Ja sagen können, dann bin ich ganz klar der Meinung, dann werden wir überhaupt nicht die geringste Veränderung in Zukunft erreichen. Abg. Alois Beck:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auf einige Voten in etwas grundsätzlicher Art und Weise eingehen: Die Abg. Ingrid Hassler hat zum Beispiel das Finanzleitbild angesprochen - und das sollte jetzt überarbeitet werden. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Die Regierung macht ja auch konkret Angaben auf den Seiten 50 und 51, warum hier noch mit der Behandlung durch den Landtag zugewartet werden soll. Es wird eben dort ausgeführt, dass bezüglich dieser Arbeitsgruppe von Land und Gemeinden zur Aufgaben- und Finanzentflechtung Resultate zu erwarten sind, die sehr wahrscheinlich auch hier Relevanz für dieses Finanzleitbild haben. Deshalb sollen zuerst diese Ergebnisse abgewartet werden. Die Diskussionspunkte sind auch schon anderweitig aufgebracht worden. Es ist der Einbezug der Poolanlagen oder - wie wir gestern schon ausgeführt haben - die Definition des Messzeitraumes einzelner Eckwerte. Aber, ich glaube, wenn dann diese genannte Arbeitsgruppe ihre Arbeiten abgeschlossen hat, ist es an der Zeit, auch das Finanzleitbild im Lichte der neuen Rahmenbedingungen anzuschauen. Hierzu nur noch eine Bemerkung: Früher hatten wir eigentlich generell die Meinung vertreten, dass beim Finanzleitbild der Eckwert 2 der ambitiöseste sei, und dass es, wenn dieser erreicht ist, eigentlich - ich sage mal - sehr gut ist. Dieser Eckwert 2, der ja fordert, dass das absolute Wachstum der Erträge über dem absoluten Wachstum der Aufwendungen liegt, kann für das nächste Budget eingehalten werden, dafür aber die Eckwerte 1 und 3 nicht. Man sieht auch hier, dass eben ein Finanzleitbild nicht in Stein gemeisselt sein kann, dass es aufgrund der Entwicklungen Dinge gibt, die sich ganz von der Struktur her so verändern, dass wir hier Handlungsbedarf haben und eine Überarbeitung vornehmen müssen. Wir haben, wie das jetzt nun mal so ist, bei den Ausgaben ein derartiges Niveau erreicht, dass das eben für den Eckwert 1 zunehmend schwieriger wird. Dann zum geforderten Ausgabenwachstum von 2%: Ein solches Wachstum ist grundsätzlich in der mittelfristigen Sicht zu begrüssen. Das habe ich auch gestern schon ausgeführt. Das heisst, das Ausgabenwachstum muss sich am Wachstum der generellen Wirtschaftsentwicklung messen. Das ist eigentlich die mittel- und langfristige Forderung. Das ist unbestritten. Aber kurzfristig ein solches Wachstum zu fordern, scheint mir dann etwas zu ambitiös. Ich möchte dies etwas ausführen: Eine schwache Konjunktur - wie wir sie auch in Liechtenstein aufgrund der internationalen Entwicklung erleben mussten - führt eben tendenziell dazu, dass die Einnahmen abnehmen. Wir haben es gestern besprochen: Umfang beim Steueraufkommen und den Abgaben von rund CHF 90 Mio. Und im Gegenzug dazu, dass die Ausgaben eher ansteigen. Stichtwort «Sozialausgaben»: Das ist eigentlich eine Entwicklung, die in einer schwachen Konjunktur folgerichtig ist. Nur, das Problem ist, wenn dann diese Einnahmen nicht mehr im früheren Umfang gesteigert werden können - zumindest ist, glaube ich, generell anerkannt, dass das Wachstum dieser Einnahmen sicher nicht die früheren Raten erreichen kann - und auf der andern Seite, wenn das hohe Ausgabenniveau tendenziell erhalten bleibt, dann gibt es eben diese strukturellen Probleme. Nun noch kurz: Was wäre passiert, wenn die Regierung - ich habe das gestern schon ausgeführt - auf dieses Ausgabenwachstum kurzerhand generell oder auf 2% gegangen wäre? In diesem Fall hätte sie massiv Ausgaben kürzen oder Steuern erhöhen müssen. Ich glaube, die Steuererhöhungen sind hier in dieser Form sicher kein Thema. Und bei den Ausgaben wäre es dann sicher nicht mehr mit einer Reduktion der Reisespesen abgetan gewesen. Das hätte dann - ich sage einmal - massive Eingriffe im Sozial- und Gesundheitswesen sowie auch in anderen Bereichen bedeutet. Und hier, nur schon um diese 2% zu erreichen, wäre dann eine zig-fache Millionenhöhe gefordert gewesen. Man kann sich ja vorstellen, wenn hier solche Einschnitte von der Regierung in dieser kurzen Frist vorgelegt worden wären, wie dann die Opposition aufgeheult hätte. Ich erinnere hier nur daran, was ich gestern beispielsweise bei der Einnahmenentwicklung bzw. bei den diesbezüglichen Erfahrungen in der Schweiz ausgeführt habe, dass dort mit einer Verzögerung von rund drei Jahren gerechnet wird, bis sich der Wirtschaftsaufschwung auf die direkte Bundessteuer in diesem Fall positiv auswirkt. Ich bin sicher, hier wäre zwangsläufig eine viel grössere Ablehnung von der Opposition gekommen, als es beispielsweise bei der NBU der Fall war, denn das wäre ein noch viel grösserer Betrag gewesen. Und hier, wenn schon Winston Churchill zitiert wurde, möchte ich Charles-Maurice de Talleyrand zitieren, der einmal gesagt hat: «Opposition ist die Kunst, so geschickt dagegen zu sein, dass man später dafür sein kann». Und hier werden Sie dann in Probleme hineinkommen. Noch ein Wort zum Finanzausgleich: Wir haben gestern schon die Diskussion etwas angezogen, und ich möchte hier einfach auf die grundsätzliche Problematik nochmals eingehen. Sicher etwas verkürzt gesprochen, aber dennoch zutreffend: Der heutige Finanzausgleich im weiteren Sinne orientiert sich hauptsächlich an den Auswirkungen der Finanzströme und weniger an den Ursachen. Das ist das Kernproblem. Wir haben in den Gesetzen - ich sage mal - die Finanzströme festgelegt. Wenn die und die Prozente erreicht sind, dann bekommt man das oder eben nicht. Und wir haben eben schon anhand von zwei Postulaten in den 90er Jahren versucht, hier eine grundsätzliche Richtungsänderung zu bewirken, indem gesagt wurde: Man muss eben zuerst die Aufgaben definieren, in dem Sinne die Aufgabenentflechtung von Land und Gemeinden. Darauf aufbauend kann man dann die Finanzströme - aufgrund des jeweiligen Bedarfes - neu formulieren. Und das ist eigentlich der Kern. Die Regierung hat ja auch konkrete Schritte mit der angesprochenen Arbeitsgruppe unternommen. Und sonst ist es eben dauernd so, wie auch in den 90er Jahren, dass aufgrund eines Ad-hoc-Falles gehandelt werden muss. Beispielsweise war einmal die Gemeinde Gamprin in einer Situation, wobei sich die damalige Regelung nicht so günstig für sie ausgewirkt hat - und dann hat man dort wieder eine Gesetzesanpassung gemacht. Aber man wusste das andere Jahr nicht, ob sich das vielleicht wieder für eine andere Gemeinde negativ auswirkt. Das ist immer dieser Diskussionspunkt und das ist ja auch heute zum Ausdruck gekommen. Man weiss schlussendlich nicht, wie sich das auswirkt. Deshalb möchte ich Sie doch ersuchen, Herr Abg. Donath Oehri, hier konstruktiv in dieser Arbeitsgruppe weiterzuarbeiten.Ein zentrales Anliegen war, wenn ich mich recht entsinne, in den 90er Jahren eigentlich unbestritten. Beim Finanzausgleich war das Postulat, dass die Landes- und Gemeindefinanzen sich einigermassen im Gleichklang bewegen sollten. Und das ist eigentlich auch das Grundanliegen dieses Antrages der Regierung. Wir können ja auf die letzte Seite des Berichts und Antrages, also auf die grüne Seite, verweisen. Es wurde schon gemacht. Ich glaube, es kann niemand bestreiten, dass die Gemeinden nicht in einer komfortablen Situation sind. Und irgendwo im Bericht wird ausgeführt, dass auch per Ende dieses Jahres die Gemeinde Gamprin dann in die Reservezone kommt bzw. in einen positiven Reservestand kommt - sagen wir es so. Per Ende Jahr haben also alle Gemeinden zum Teil erkleckliche Reserven. Und ich erinnere an das Jahr 2003, wo man auch die Zuteilungssätze gekürzt hat und wo mit diesen Kürzungen der Untergang der Gemeinden eigentlich prophezeit wurde. Damals hiess es, das sei nicht zu verkraften. Wenn man jetzt die Situation per Ende 2003 auf diesen grünen Seiten anschaut, glaube ich, wird dem klar widersprochen. Grundsätzlich geht es also meiner Ansicht nach darum, dass die Landes- und Gemeindefinanzen sich einigermassen im Gleichklang entwickeln können. Und das erhoffe ich mir dann schlussendlich jetzt einmal aufgrund der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe. Später müssen dann allenfalls noch andere Schritte erfolgen. Und sonst haben wir - und das kann man ohne Prophet zu sein jetzt schon prophezeien - sonst haben wir praktisch jedes Jahr wieder die gleichen Diskussionen, weil eben in der Systematik das jetzt so angelegt ist, dass die Gemeinden eben nicht so schlecht wegkommen wie das zum Teil angeklungen ist, sondern dass sie tendenziell von dieser Regelung profitieren, und zwar in dem Sinne, dass sie eher Reserven anhäufen können und das Land, wenn die Entwicklung so weitergehen sollte, eben eher Defizite hat. Aber, wie wir alle schön gesagt haben, wir ändern ja alles gemeinsam zum Besseren. Abg. Erich Sprenger:
Danke schön, Herr Präsident. Ich habe nur noch eine Wortmeldung zum Vorschlag des Abg. Wendelin Lampert zu machen: Ich kann seinem Vorschlag durchaus etwas abgewinnen und bin auch bereit, diesen zu unterstützen. Wenn wir das so machen, dass wir diese Kürzung um 3% im Finanzgesetz vornehmen, und dann aber auch, weil davon werden ja dann alle Gemeinde in etwa ihren Verhältnissen entsprechend betroffen, dann die Pauschalsubvention wieder anheben und auch die wieder im vereinbarten Schlüssel auf alle Gemeinden aufteilen, sodass es nicht nur Gemeinden gibt, die bestraft werden, sondern dass alle Gemeinden auf der einen Seite in einem Teil bestraft werden, aber in der Pauschalsubvention wieder bevorteilt werden. Dann haben wir daraus für die finanzschwächeren Gemeinden einen Vorteil. Abg. Marco Ospelt:
Vielen Dank, Herr Präsident. Sie erlauben mir vielleicht, dass ich kurz eingehe auf die Kontroverse um Krankenkassenprämien und Zusatzversicherungen, die in diesem Hause stattgefunden hat: Mir zeigt diese Diskussion und auch die Diskussion in den Medien dreierlei:Erstens zeigt sie mir die Bedeutung der freien Arztwahl. Offenbar ist es für die Versicherten ganz enorm wichtig, in ihrer Arztwahl frei zu sein. Und sie zeigen dabei auch Bereitschaft, Zusatzversicherungen abzuschliessen, sogar wenn es finanziell weh tut. Ich kann das auch gut verstehen, denn durch die Wahl des Arztes hat der Patient Einfluss auf die Qualität seiner Behandlung. Das war vielleicht auch mit ein Grund, warum das früher bestehende Hausarztsystem in der Kostenkontrolle, in der Kostenreduktion, nicht erfolgreich war, weil schon damals für alle Beteiligten klar war, wie wichtig diese freie Arztwahl ist. Schon damals wurde in diesem Hausarztsystem die Restriktion durch die Beschränkung auf die Grundversorger nicht in dem konsequenten Mass durchgeführt wie es zum Beispiel in schweizerischen Hausarztsystemen die Regel ist, und deshalb natürlich auch die Einsparungen nicht in dem Ausmass eintreffen konnten, wie sie in schweizerischen Hausarztsystemen eintreffen. Ich appelliere hier an die Regelung im jetzigen Krankenversicherungsgesetz, also in der jetzt geltenden Regelung, wonach in medizinisch begründeten Fällen an einen Arzt ausserhalb des OKPs überwiesen werden kann. Ich hoffe, dass sich eine Handhabung dieser Regelung einspielt, die den Interessen der Patienten entgegenkommt. Zweitens zeigt mir die Diskussion, dass eine grosse Unsicherheit darüber besteht, wie denn nun die Regelungen wirklich greifen. Ich komme nicht umhin festzustellen, dass offenbar auch die Krankenkassen nicht ganz im Klaren darüber sind, wie die Regelungen greifen sollten, sonst hätte es nicht dazu kommen können, dass sie auch Leistungen in anderen bisher bestehenden freiwilligen Zusatzversicherungen vom Abschluss dieser neuen Zusatzversicherung abhängig machen. Ich glaube, die Informationen bisher waren zweideutig, nicht klar genug, gehen nicht genug auf die Informationsbedürfnisse der Versicherten ein. Ich möchte die Regierung ermuntern, auf das Vorhaben zurückzukommen, dass sie schon geäussert hat, nämlich ihrerseits über diese Regelung zu informieren und dabei die Interessen der Versicherten wirklich wahrzunehmen.Drittens zeigt es mir, dass wir sicherlich auf die Kosten achten müssen. Aufgrund des Umstands, dass jetzt die Prämien nicht steigen, wissen wir eigentlich noch nicht, wie sich die Kosten im Jahr 2003 wirklich entwickelt haben. Wir wissen nicht, ob sie knapp genügt haben, um eine Prämienanhebung zu verhindern. Haben die Beiträge durch Prämien und Selbstbeteiligung knapp genügt, um ein Anheben der Prämien zu verhindern, oder waren die Kassen in der Lage, in dieser Zeit Reserven anzulegen? So viel ich weiss, bestehen noch Defizite in Bezug auf die nötigen gesetzlich vorgeschriebenen Reserven, die noch aus LKK-Zeiten stammen. Wir werden das erst wissen, wenn wir die genaue Krankenkassenstatistik haben. Und ich hoffe, dass wir dann eine Statistik bekommen, die auch aufzeigt, in welchen Bereichen Kosten entstanden sind und in welchen Bereichen Einsparungen stattgefunden haben oder möglich sein werden. Jedenfalls werden wir darauf achten müssen, dass sich der Kostenanstieg stabilisiert, trotz der Entwicklung der Demographie und trotz der Entwicklung in der Medizin. Die Ärztekammer arbeitet auch daran, eine Reduktion der Kostensteigerung zu erreichen und dabei aber die Qualität in der medizinischen Versorgung zu erhalten. Im Gegenteil, die Qualität in der medizinischen Versorgung noch zu fördern.Abg. Donath Oehri:
Ich komme wieder zu den Pauschalsubventionen zurück und möchte ein Wort zum Abg. Wendelin Lampert sagen: Er sagt, es müsse ein Nehmen und Geben sein und schlägt dann eben diese Kapital- und Ertragssteuerkürzung vor. Wir haben die Situation vor zwei Jahren gehabt, dass man das gekürzt hat. Es hat dann nachher geheissen, es wird keine Kürzung mehr geben, ohne dass man das miteinander abspricht. Jetzt sagt er, da muss man eben feilschen. Er sagt auch, das Land trägt das Risiko, ob die Steuereinnahmen in diesem Sinne eintreffen oder nicht. Ich kann Ihnen jedoch sagen: Dieses Risiko tragen beide. Die Gemeinden werden in genau gleichem Masse dieses Risiko haben. Wenn die Steuereinnahmen des Landes hoch sind, werden auch die Ausschüttungen im Finanzausgleich und bei den Steuereinnahmen bei den Gemeinden höher sein. Im umgekehrten Fall sind die Finanzzuweisungen an die Gemeinden drastisch zurückgegangen, nämlich von CHF 161 Mio. auf CHF 116 Mio. Und das haben die Gemeinden ohne irgendeine Wortmeldung einfach so geschluckt. Es ist ja selbstverständlich, dass man das mitträgt. Aber jetzt ist wieder die Zeit, dass sich das leicht erholt - und dann sollen die Gemeinden in genau gleichem Masse profitieren. Sie sagen dann - und das hat auch der Abg. Markus Büchel ausgeführt -, dass die Gemeinden CHF 380 Mio. Reserven aufgebaut hätten. Man kann aber auch sagen, das Land hatte einmal CHF 1,22 Mia. an Reserven. Wir wissen auch, dass bei diesen CHF 380 Mio. Reserven ein Grossteil bei einer Gemeinde liegt, nämlich allein CHF 160 Mio. Ich möchte dann noch den Abg. Wendelin Lampert fragen: Welche vier Gemeinden würden denn Ihrer Meinung nach nicht von Ihrer vorgeschlagenen Lösung profitieren, nämlich den Kapital- und Ertragssteuersatz von 50% auf beispielsweise 47% zu kürzen und die Pauschalsubventionen wieder auf CHF 10,5 Mio. anzuheben?Ich denke, da gibt es eigentlich auch gar nichts zu feilschen, sondern es gibt ganz klar einen Anspruch. Im Subventionsgesetz - Art. 1 Abs. 2 - heisst es, ich zitiere: «Auf die Ausrichtung von Subventionen besteht - vorbehaltlich Art. 1a - kein Anspruch». Dieser Einschub «vorbehaltlich Art. 1a» war in der 1. Lesung im Jahre 1996 noch nicht enthalten. Das ist im Verlaufe der Debatte dann hineingekommen. Damals hat der Regierungschef ausgeführt, dass das auch nicht nötig sei. Es sei ja selbstverständlich, dass man Anspruch auf diese Pauschalsubventionen zur Abdeckung der bisher subventionierten Aufgabenerfüllung habe. Dieser Einschub «vorbehaltlich Art. 1a» ist dann aber präzisierend hineingekommen, dass da ein Anspruch vorhanden ist, um diese Aufgabenerfüllung abzudecken. Und wenn wir ein Gesetz lesen, dann ist das Gesetz eine Sache, aber es sind auch die Materialien, Berichte und Anträge und eben auch die bezüglichen Protokolle zu lesen und zu berücksichtigen. Und dieser Anspruch ist eindeutig, da gibt es nichts zu feilschen. An und für sich gibt es hier den klaren Anspruch auf Ausrichtung dieser Pauschalsubvention.Dann noch ein Wort zum Abg. Markus Büchel: Er sagt, wenn man sich bei jedem Gesetz nach Treu und Glauben richten müsse, dann könne man ja nie etwas verändern. Ich denke, das ist richtig, alles muss auch veränderbar sein. Aber in diesem Punkt war die Ansicht im Jahre 1996 ganz klar vorhanden, dass man darauf bauen könne. Er sagt dann, man sei korrekt vorgegangen, die Gemeinden wurden rechtzeitig informiert. Das ist richtig, es wurde informiert. Es hat aber auch eine Absprache zwischen Regierung und Gemeinde gegeben, dass man diese Fragen miteinander diskutieren müsse. Wenn er davon spricht, dass man diesbezüglich nicht einfach auf Treu und Glauben abstellen könne, dann frage ich mich wirklich: Kann ich mich in Zukunft noch für das Projekt «Aufgaben- und Finanzentflechtung zwischen Land und Gemeinden» einsetzen und zu dessen Durchbruch verhelfen? Ich habe hier grösste Mühe. Wir haben als Gemeinden in diesem Sinne keine Verlässlichkeit mehr - und das ist sehr schade. Man spricht die Baulandumlegungen an und sagt: Das müssen die Gemeinden selbstverständlich nicht auf die Bürger umlegen, sondern man kann ja andere Projekte zurückstellen. Der Geist dieser Pauschalsubventionsregelung im Jahre 1996 war ganz klar, dass das bisherige Aufgabenvolumen auch in Zukunft abgedeckt sein müsse. Das geht aber nicht mit dem Zurückstellen von Projekten. Es muss dem Geist des damaligen Gesetzes entsprechen. Und dabei können wir ganz klar davon ausgehen, dass dieses Volumen nicht mehr abgedeckt ist.Der Abg. Markus Büchel hat mich auch gefragt, wie viele Baulandumlegungen wir denn durchgeführt haben: Wir haben konkret zwei Baulandumlegungen durchgeführt und demnächst wird noch eine weitere Baulandumlegung folgen. Ich denke, dabei ist ganz klar damit zu rechnen, dass es den Bürger über kurz oder lang auch treffen wird.Dann noch ein Wort zum Abg. Alois Beck: Auch er hat davon gesprochen, dass sich die Finanzen von Land und Gemeinden im Einklang bewegen müssen. Ich denke, das tun sie auch. Wir haben die letzten Jahre wirklich drastische Kürzungen auf beiden Seiten erlebt - und jetzt gibt es eine leichte Erholung. Und dabei sollen die beiden öffentlichen Träger auch in gleichem Masse profitieren. In diesem Sinne kann ich mich nicht durchgehend dem Antrag des Abg. Wendelin Lampert zustimmend anschliessen. Ich erwarte von ihm noch eine Antwort auf seine Aussage, welche vier Gemeinden er denn meint, die nicht von seinem Vorschlag profitieren würden.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Dann gebe ich Ihnen gleich einmal die diversen Antworten, aber die wesentliche Antwort spare ich mir bis zum Schluss auf. Ich lasse Sie noch ein bisschen zappeln: Zuerst beginnen wir einmal bei der Einmaligkeit: Es mag durchaus sein, dass die Regierung irgendwann in der Vergangenheit gesagt hat: Es wird nur einmalig gekürzt. Ich bin nicht die Regierung, ich bin hier als Landtagsabgeordneter. Wenn ich hier die Finanzen sehe, nehme ich mir das Recht heraus und stelle den Antrag. Was die Regierung gesagt hat ist ihre Sache - und sie hat es ja auch nur einmalig gemacht. Aber ich sage hier und jetzt: Das wäre jetzt ein Ausgleich. Geben Sie mir die Kapital- und Ertragssteuer, dann gebe ich Ihnen die Pauschalsubventionen. Ja, das ist mein Vorschlag.Dann sagen Sie auch, die Pauschalsubvention sei kein fixer Betrag: Aber damit widersprechen Sie doch Ihrem ersten Votum. Sie haben, sofern ich mich noch richtig erinnern mag, ganz klar gesagt: Das ist eine fixe Einnahmenposition für die Gemeinden - und das stimmt doch auch. Die Gemeinde weiss ganz genau, von den CHF 9 Mio. oder von den CHF 5 Mio. erhalte ich den Prozentsatz, welcher im Subventionsgesetz definiert ist. Diese Einnahme ist also nicht abhängig von irgendwelchen Steuereinnahmen des Staates oder sonst etwas, sondern die Pauschalsubventionen sind fix. Die Frage ist einfach: Welcher Investitionsbeitrag wird vom Landtag gesprochen? Wenn Sie dann sagen, Sie leiten aus Abs. 1 des Subventionsgesetzes den Anspruch ab, dass Subventionen bestehen. Dann sage ich Ihnen: Ja, das besteht schon, aber der Umfang ist nicht definiert. Und da steht dann halt in Gottes Namen in Abs. 1a, dass der Landtag jährlich einen Investitionsbeitrag berechnet. Damit sind wir genau am Punkt: Bewilligen wir nun CHF 5 Mio. oder CHF 9 Mio.? Und von diesen CHF 5 oder CHF 9 Mio. erhalten die Balzner dann den in diesem Abs. 1a aufgeschlüsselten Prozentsatz. Also wie gesagt, Pauschalsubventionen sind eine fix budgetierbare Position. Ich denke mir, diese sind für die Gemeinden sehr angenehm. Und die Kapital- und Ertragssteuern sind für alle, also für die Gemeinden und auch für den Staat, eine ganz klare Risikoposition. Ich denke mir, das wissen wir doch alle in diesem Hohen Hause.Dann wurden die Reserven erwähnt: Sie haben es richtig angesprochen. Umso mehr bin ich dann wieder erstaunt, welche Schlüsse Sie aus diesen Reserven ableiten. Sie sagen selbst: Von den CHF 380 Mio. an Reserven sind zirka CHF 158 Mio. bei der Gemeinde Vaduz. Das heisst, etwa 40%, hat eine Gemeinde und die restlichen 60% haben die anderen zehn Gemeinden. Und Sie wissen natürlich auch genau, dass die Gemeinde Vaduz primär diese Kapital- und Ertragssteuern zusätzlich liefern wird, sofern mein Antrag durchgehen sollte. Dann kommen wir zur konkreten Frage: Welche vier Gemeinden werden es sein? Das ist der Vorschlag mit einer Reduktion von 50 auf 47%. Es sind aber auch bei 50 auf 46% immer noch vier Gemeinden. Sieben Gemeinden werden also profitieren und vier Gemeinden nicht. Aber es ist klar: Umso mehr wir reduzieren, umso mehr müssen diese Gemeinden bringen. Bleiben wir also beim Vorschlag von 47%: Dann ist es primär - vom Betrag her - die Gemeinde Vaduz, die das bezahlen wird. Dann kommen noch die Gemeinden Triesen, Schaan und Gamprin. Wobei zu Gamprin muss ich Ihnen Folgendes sagen: Dort sind wir noch bei einer Differenz von CHF 21'000. Und wenn ich mir dann die Ergebnisse der LGT betrachte - ich habe ja alles auf das Jahr 2003 betrachtet - wenn wir das eben für das Jahr 2005 betrachten werden, ist das - von mir aus gesehen - für die Gemeinde Gamprin ein Nullsummenspiel. Zum Schluss: Ich würde vorschlagen, nehmen wir den Reichen ein bisschen etwas weg und geben es den Armen. Arm ist aber übertrieben, ich denke mir, ich sage den weniger Reichen.Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Das ist genau das, was mich auch an diesem Vorschlag überzeugt, nämlich dass er den Charme hat, dass es stärker diejenigen betrifft, die schon haben - oder die sehr viel haben. Es hat aber auch den Nachteil, dass es einfach heute, wenn der Vorschlag eine Mehrheit bekommt, dass es die betroffenen Gemeinden eben erst heute wissen und die Budgets bereits erstellt sind, und dass es Korrekturen sind, die im Nachhinein einfach gegenüber der Pauschalsubvention gemacht werden, die eben den Gemeinden bis jetzt schon klar bekannt war und die auch eingeplant werden konnte. Da es aus meiner Sicht eben die Gemeinden stärker trifft, die haben oder sehr viel haben, mit dem kann ich persönlich leben, das ist verkraftbar. Und ich werde auf jeden Fall diesem Vorschlag zustimmen, aber auch nur unter der Prämisse, dass, wenn es keine Mehrheit geben sollte, dass ich auf jeden Fall die Kürzung der Pauschalsubvention unterstütze.Abg. Donath Oehri:
Der Abg. Wendelin Lampert führt aus, dass ich mir widersprochen hätte, dass ich einerseits von einem fixen Betrag ausgehe und dann eben wieder sage, dass die Gemeinden sich nicht darauf verlassen können. Er sagt dann, dass dieser Betrag mit einem Prozentsatz ja fixiert sei. Damit können die Gemeinden ja mit Sicherheit auch rechnen, weil das eben nicht von Steuereinnahmen abhänge. Ja, das ist richtig. Aber, wovon hängt es dann ab? Von der Willkür der Regierung und des Landtags. Und das war - und ich muss Ihnen sagen, ich habe diese Bücher nicht umsonst hier - das war im Jahre 1996 genau nicht die Ansicht, dass das der Fall ist, sondern es war klar die Ansicht: Das bisherige Volumen war zirka CHF 12,8 Mio. - im Durchschnitt der letzten zehn Jahre gerechnet - und dieses Volumen hat man angenommen und man hat gesagt: Das wollen wir pauschal abgelten, das muss für die Zukunft reichen. Selbstverständlich kann man das dann der Teuerung oder auch dem neuen Aufgabenvolumen anpassen. Und Teuerung- und Aufgabenvolumensteigerung sind eingetreten. Man hätte das schon längst anpassen müssen. Man hat das nicht nach oben angepasst, sondern jetzt wird willkürlich hier einfach gekürzt. Ich denke, das sind Hauruckaktionen, wie ich auch dies eine Hauruckaktion nenne, indem Sie, Herr Abg. Wendelin Lampert, jetzt heute hier einen Antrag stellen. Die Gemeinden sind nicht involviert und auch nicht informiert. Ich bitte Sie, lesen Sie doch einmal die Materialen. Dann kommen Sie zu einem anderen Schluss.Der Abg. Markus Büchel sagt, dass er dem durchaus etwas abgewinnen könne, dass man denen etwas wegnimmt, die haben bzw. die sehr viel haben. Das heisst aber auch und das ist natürlich auch die Haltung dahinter, dass für Gemeinden es nicht unbedingt erstrebenswert ist, sich um eigene gute Steuereinnahmen kümmern zu müssen. Das ist eine Haltung, die man einnehmen kann. Ich denke, das ist legitim. Die Frage ist, ob es uns weiterführt. Ich denke, grundsätzlich ist es auch wichtig, dass die Gemeinden sich darum kümmern, dass neue Betriebe angesiedelt werden. Wenn wir immer davon sprechen, dass es Finanzzuweisungen des Landes an die Gemeinden sind und dabei oft so tun, wie wenn es Almosen wären, dann denke ich, kommt das der Sache eben auch nicht nahe, wird das der Sache nicht gerecht. Die Gemeinden sind es nämlich, die Baurechte erteilen, die Überbauungen unterstützen, dass sich neue Betriebe ansiedeln und neue Arbeitsplätze geschaffen werden können, und dass eben auch wieder Steuereinnahmen generiert werden können. Und in diesem Sinne haben die Gemeinden auch einen Anspruch auf diese Steuereinnahmen - und auch auf die Finanzausgleichmittel. Abg. Rudolf Lampert:
Herr Abg. Donath Oehri, ich glaube, dass im Jahre 1996, als dieses Gesetz abgeändert wurde, sich der Staat in einer anderen finanziellen Situation befunden hat. Ich möchte das vielleicht wie folgt ausdrücken: Damals flossen noch Milch und Honig. Und heute haben wir eine andere Situation und werden nicht darum herumkommen, auch bei den Gemeinden das entsprechend anzupassen. Ich bin aber gespannt auf die Ausführungen des Herrn Regierungschefs, denn aus Statistiken der Vergangenheit glaube ich mich erinnern zu können, dass die Gemeinden trotz dieser Kürzungen immer noch mehr Geld als in den Vorjahren erhalten haben. Ich bin gespannt, ob der Herr Regierungschef diesbezüglich eventuell Zahlen zur Verfügung hat. Aber so weit ich mich erinnern kann, waren unter dem Strich die Zuwendungen des Staates an die Gemeinden zumindest nicht wesentlich tiefer - so wie Sie das jetzt hier dramatisieren. Und die Situationen in den Gemeinden haben sich massiv verbessert. Ich möchte aber noch einen Satz zum Vorschlag des Abg. Wendelin Lampert anbringen: Hier bin ich mit dem Abg. Donath Oehri einig, dass die Gemeinden sich irgendwann auch auf Zahlen verlassen können müssen. Wenn wir jetzt hier einfach dieses System abändern wollen, dann muss ich doch sagen: Das ist für verschiedene Gemeinden doch überraschend, auch wenn es für verschiedene Gemeinden tragbar wäre. Ich habe kein grosses Erbarmen mit der Gemeinde Vaduz bei der dort vorhandenen Reservensituation. Aber trotzdem muss sich auch eine Gemeinde Vaduz oder irgendeine andere Gemeinde - betroffen sind ja Schaan, Vaduz, Triesen und Gamprin - aber die Gemeinden müssen sich irgendwann auch bei der Budgetierung auf klare Fakten verlassen können. Die jetzige Kürzung der Pauschalsubvention wurde aber seitens der Regierung kommuniziert. Ich glaube auch, dass man darauf schon Rücksicht nehmen muss, dass die Gemeinden auch ihre Budgets bereits verabschiedet und entsprechend den Instanzen vorgelegt haben. So konstruktiv Ihr Vorschlag auch sein mag, ist er für mich - auch gegenüber den Gemeinden - doch zu kurzfristig. Ich kann ihn deshalb nicht unterstützen, auch wenn er unter dem Strich vielleicht doch zum Ziel geführt hätte. Abg. Donath Oehri:
Herr Abg. Rudolf Lampert, Sie führen aus, dass im Jahre 1996 Milch und Honig geflossen seien. Wie ich mich erinnern kann bzw. wie ich gelesen habe, haben auch Sie sich damals dafür stark gemacht, dass die Gemeinden auch einen Anspruch auf diese Mittel haben. Wenn Sie sagen, es war eine andere Zeit und heute ist die Zeit nicht mehr so rosig, dann sage ich Ihnen: Wir anerkennen das ja auch. Wir haben Kürzungen ohne Probleme hingenommen. Sie müssen also die Antwort des Herrn Regierungschefs gar nicht abwarten. Es steht im Finanzplan auf Seite 32: Im Jahre 2001 waren es CHF 161 Mio. Finanzzuweisungen, im Jahre 2003 waren es nur noch CHF 119 Mio. Die Gemeinden habe nicht mehr bekommen, sondern sie haben ganz klar Kürzungen hinnehmen müssen. Und diese Kürzungen waren 1:1 Ausgabeneinsparungen bei der Landesrechnung. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Wir sind eine tolle Truppe hier in diesem Hohen Hause. Es ist ja fast dubios, dass ich als Oberländer diesen Antrag hier stellen muss, obwohl wir im nächsten März Wahlen haben. Und dann höre ich noch solche Voten hier in diesem Hohen Hause. Sind wir doch ehrlich: Für das Unterland bzw. für die Gemeinde Gamprin wird es summa summarum ein Nullsummenspiel sein. Die restlichen Unterländer Gemeinden werden sehr stark profitieren. Ich gebe es aber auch offen zu: Ich stelle mich auch schützend vor meine Heimatgemeinde Triesenberg. Ich will das hier gar nicht schönreden. Aber Fakt ist natürlich, wenn man sagt: Die Gemeinde Vaduz kann nicht budgetieren. Wir wissen es ja auch alle, aber ich sage es trotzdem noch einmal: Dann hat halt die arme Gemeinde Vaduz anstatt CHF 159,5 Mio. Reserven nur noch CHF 157,5 Mio. Reserven. Die Gemeinde Schaan hat dann statt CHF 42,9 Mio. nur noch CHF 42,7 Mio. Reserven. Ich denke mir doch, die Zahlen - und das wissen wir - sprechen für meinen Vorschlag. Das hat mir der Abg. Rudolf Lampert auch bestätigt, wobei klar ist: Jeder muss es mit seinem eigenen Gewissen vereinbaren können, was er jetzt mit diesem Vorschlag machen will. Das werden wir ja dann sehen, wer dieser Idee etwas abgewinnen kann und wer für die Beibehaltung des Vorschlages der Regierung ist. Ich denke mir, mein Vorschlag wäre einem gewissen Ausgleich durchaus förderlich. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr aus dem Plenum gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte zuerst ein paar Ausführungen zum von der Regierung vorgelegten Budget machen, bevor ich dann auf die einzelnen Voten eingehen werde:Nach zwei Jahren der gesamtwirtschaftlichen Abkühlung kann die Regierung dem Landtag einen Voranschlag unterbreiten, welcher wieder mit steigenden Ertragswerten rechnen kann. So kann der Cashflow der Laufenden Rechnung im Vorjahresvergleich deutlich verbessert werden, das heisst, es geht in die richtige Richtung, und das, obwohl wir neu wieder bei den Beitragsleistungen die Subventionierung der Nichtberufsunfallversicherung aufnehmen mussten. Trotzdem möchte ich festhalten - und da kann ich mich durchaus den Voten vieler Abgeordneter anschliessen - trotz der merklichen konjunkturellen Erholung besteht Handlungsbedarf für eine strukturelle Bereinigung des Staatshaushaltes - und daran müssen wir arbeiten. Durch das gesunkene Ertragsniveau ist auch der Cashflow auf eine Grösse gesunken, welche es nicht erlaubt, die Nettoinvestitionen des Staates zu finanzieren. Dementsprechend wird es auch die Aufgabe der Regierung - aber auch des Landtages - sein, nicht nur den Zuwachs der laufenden Aufwendungen auf ein finanzierbares Niveau zu senken, sondern auch die absolute Höhe der Aufwendungen dergestalt zu korrigieren, dass wieder eine finanzleitbildkonforme Entwicklung ermöglicht wird.Nun zum Voranschlag 2005: Er weist in der Laufenden Rechnung bei einem Ertrag von CHF 798 Mio. und einem Aufwand von CHF 743 Mio. einen Cashflow von rund CHF 55 Mio. aus, wovon ein Anteil von rund CHF 30 Mio. auf das Ergebnis aus der Bewirtschaftung der Poolanlagen entfällt, während aus der ordentlichen Staatstätigkeit ein Cashflow von rund CHF 25 Mio. resultiert. Das heisst, nach Berücksichtigung der gesetzlichen Abschreibungen in Höhe von CHF 73 Mio. schliesst der laufende Haushalt mit einem Aufwandüberschuss von rund CHF 17 Mio. ab, während im Vorjahresbudget noch ein solcher von CHF 42 Mio. veranschlagt wurde. Es konnte also eine Verbesserung um rund CHF 24 Mio. erreicht werden. Dabei geht der Voranschlag 2005 von einem Ertragswachstum von CHF 57 Mio. aus und von einer Aufwandsteigerung von CHF 37 Mio. Das heisst, der Aufwand steigt in diesem Voranschlag um rund 5,3%. Wenn wir zum Ertragszuwachs kommen: Nachdem die Einnahmen aus Steuern und Abgaben während zwei Jahren rückläufig waren, kann die Regierung dem Landtag wieder einen Voranschlag mit einem Ertragszuwachs vorlegen. Die Steuern und Abgaben erhöhen sich im Budgetvergleich um 6,6% oder rund CHF 39 Mio. Dabei sind diese Zuwächse in erster Linie auf höhere Erträge aus der Mehrwertsteuer sowie der Kapital- und Ertragssteuer zurückzuführen. Die Vermögenserträge liegen im Voranschlag 2005 um CHF 18 Mio. über dem Vergleichswert des Vorjahres. Dabei sind es einerseits die an die Dividendenhöhe 2003 angepassten Erträge aus der Beteiligung an der Liechtensteinischen Landesbank AG, andererseits jedoch auch die geplanten Verkäufe zweier vermieteter Liegenschaften im Umfang von rund CHF 15 Mio. Wenn wir zum Aufwandzuwachs kommen: Die laufenden Aufwendungen sind in den vergangenen Jahren von CHF 588 Mio. im Jahr 2000 auf CHF 696 Mio. angestiegen. Mit budgetierten CHF 739 Mio. aus ordentlicher Staatstätigkeit erhöhen sich die laufenden Aufwendungen um CHF 37 Mio. - oder wie bereits schon gesagt - um 5,3%. Dabei entfällt ein Anteil von CHF 7,4 Mio. auf die Wiederaufnahme der NBU-Subvention in den Voranschlag. Des Weiteren erhöhen sich die an die Steuererträge gebundenen Finanzzuweisungen an die Gemeinden im Budgetvergleich um CHF 10,6 Mio. Diese beiden Positionen nehmen die Hälfte des Aufwandwachstums für sich in Anspruch. Der Personalaufwand erhöht sich aufgrund der Zusammenfassung verschiedener Amtsstellen in der neuen Finanzmarktaufsichtsbehörde und der damit verbundenen Verschiebung der entsprechenden Personalaufwendungen um lediglich CHF 0,6 Mio. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Regierung einen begrenzten Teuerungsausgleich für das Staatspersonal von 1% vorschlägt sowie 1,25% für individuelle Gehaltsanpassungen, wie sie im Besoldungssystem ermöglicht werden.Beim Sachaufwand, welcher die Ausgaben für Betriebs-, Unterhalts- und Verwaltungskosten umfasst, kann der Kreditrahmen um CHF 1,9 Mio. vermindert werden. Die Beitragsleistungen steigen im Vorjahresvergleich um CHF 27,5 Mio. an. Das Investitionsvolumen ist anhaltend hoch. Die Nettoinvestitionen des Jahres 2005 belaufen sich bei Ausgaben von CHF 101 Mio. und Einnahmen von CHF 16 Mio. auf rund CHF 85 Mio. Damit liegen sie tiefer als im Vorjahr, aber in der längerfristigen Betrachtung auf hohem Niveau. Ihnen stehen aus der Laufenden Rechnung stammende Finanzierungsmittel von CHF 55 Mio. zur Deckung gegenüber, sodass der Investitionshaushalt mit einem Finanzierungsfehlbetrag von CHF 30 Mio. abschliesst. Dieser liegt mit einer Verbesserung von CHF 25 Mio. sehr deutlich unter dem Voranschlag 2004. Die grösste Ausgabenkategorie bilden im kommenden Jahr die Investitionen für den staatlichen Hochbau. Dabei beansprucht die Realisierung des Landtagsgebäudes mit CHF 15 Mio. den Hauptanteil der für den Hochbau geplanten CHF 22 Mio. Für den Tiefbaubereich wird ein Ausgabenvolumen von CHF 7,8 Mio. veranschlagt, während der Voranschlag für die Gewährung von Wohnbaustudien und anderen Darlehen einen Mittelbedarf von rund CHF 17 Mio. vorsieht. Um CHF 3 Mio. reduzieren sich die Beiträge an die Investitionsvorhaben der Gemeinden und anderer subventionsberechtigter Institutionen. Dies ist in erster Linie auf die von der Regierung vorgeschlagene Kürzung der Pauschalsubventionen an die Gemeinden um CHF 4 Mio. gegenüber dem letztjährigen Budget zurückzuführen. Das einige Ausführungen zum Haushalt.Ich möchte nun kurz auf die Voten eingehen und Anmerkungen aus meiner Seite machen:Die Abg. Ingrid Hassler hat gefordert, dass der Ernst der Situation erkannt werden muss. Sie hat von einem Griff in die Sparkasse des Landes gesprochen. Wir haben gestern Abend lange über das wirtschaftliche Umfeld und über die Situation, in die ja der Landesvoranschlag eingebettet ist, gesprochen. Wir haben gestern ausführlich darüber debattieren können, dass das weltwirtschaftliche Umfeld, dass die Absatzmärkte für unsere Wirtschaft in einer sehr schwierigen Situation waren und das Land Liechtenstein mit einem abrupten Steuerrückgang innerhalb von zwei Jahren von rund CHF 90 Mio. konfrontiert war. Einen solchen Steuerrückgang in dieser Grössenordnung auf der Ausgabenseite zu kom-pensieren würde bedeuten, dass sehr extrem und ohne Vorbereitungszeit praktisch auch in das Sozialsystem des Staates eingeschnitten werden müsste. Ich denke mir, das ist nicht richtig, sondern wir müssen sehr wohl den Ernst der Situation sehen und alle Anstrengungen unternehmen, um die Ausgabensteigerungen zurückzuführen. Und wir müssen auch wohl überlegt den weiteren Umbau des Sozialstaates miteinander angehen. Die Regierung hat den Ernst der Lage erkannt. Es kann aber sein, dass man das von der Oppositionsseite so nicht wahrhaben will oder man das nicht so sieht, aber da kann ich noch einmal auf die Anstrengungen der Regierung verweisen. Wenn wir die Aufwandseite anschauen, wenn wir die Beitragsleistungen anschauen, und wenn wir dann sehen, wie sich die entwickeln, so ist ganz einfach festzustellen, dass hier vielfältige Anstrengungen dazu führen, dass diese Beiträge nicht mehr so stark wachsen, wie sie in der Vergangenheit gewachsen sind. Aber sie sind auf einer Höhe und das Wachstum ist immer noch zu stark, als dass wir das einnahmenseitig auffangen könnten. Es muss hier also weiter gespart werden. Die Anstrengungen im Personalbereich haben wir im Stellenplan diskutiert. Die Anstrengungen beim Sachaufwand kann man immer wieder in den letzten Budgets erkennen. Hier werden wir weiter dranbleiben, um weitere Einsparungen - wo immer möglich - auch vorzunehmen. Wir haben auch konkrete Massnahmen vorgeschlagen. Ich erinnere noch einmal an die NBU-Diskussion. Es kann mir in diesem Haus niemand weismachen, dass das ein unverantwortlicher Einschnitt in unser Sozialsystem gewesen wäre. Ich habe daran erinnert, was sich verändert hat in unserem Sozialsystem seit der Einführung der NBU-Prämien. Die waren einmal berechtigt, aber inzwischen ist diese Subventionsleistung doch mehr als nur zu hinterfragen. Wir haben für die sozial Schwachen verschiedenste Leistungen eingeführt und unterstützen sie damit. Wir haben dieses Vorhaben zwei Jahre vorher in der Finanzplanung angekündigt. Aber es ist durchaus so: Wir werden wahrscheinlich nirgends Kürzungsmassnahmen finden, die von allen begrüsst und die von allen getragen werden. Das sind sicher nicht bequeme Vorschläge der Regierung gewesen, aber wir haben gesehen, dass es notwendig ist, in diesem Bereich zu korrigieren, und wir haben diesen Korrekturvorschlag gemacht, der da auch von der Seite der Opposition sicher nicht wohlwollend aufgenommen worden ist, sondern im Gegenteil, bestritten wurde. Wie gehen wir weiter vor? Die Analyse des Sozialstaates habe ich gestern schon vorgestellt. Die ist schon weit gediehen. Den runden Tisch haben wir ein erstes Mal einberufen. An diesem runden Tisch wurde konkret bemängelt, dass die Finanzströme gerade im Sozialwesen nicht sehr durchsichtig sind, dass man wissen muss, welche Auswirkungen eine Massnahme hat und deshalb diese Analyse auch notwendig sei. Wenn diese Analyse einmal vorliegt, legen wir sie offen, und dann können wir weiter miteinander diskutieren, wie wir auf der Aufwandseite eine weitere Steigungsminderung herbringen. Da ist also der Ernst der Lage durchaus erkannt, und ich denke mir auch, dass man da zu Erfolgen kommen kann. Dass das nicht abrupt geschieht, scheint mir eigentlich schon von der ganzen Komplexität der Problematik klar zu sein, und dass man hier vorübergehend auch auf Reservemittel zurückgreift, wenn man solche hat, das scheint mir auch legitim zu sein. Es wurden dann einzelne Problembereiche angesprochen, die wir sicher bei der Beratung des Budgets miteinander besprechen können. So zum Beispiel Kosteneinsparungen beim Konto «Reisespesen/Repräsentationen». Wir haben hier auf jeden Fall schon entsprechende Weisungen erlassen, dass gerade bei den Reisespesen die günstigen Lösungen gesucht werden. Man muss hier immer daran weiterarbeiten, dass auch hier - wenn möglich - Einsparungen vorgenommen werden. Dann zu den Expertenhonoraren: Da wird doch ein wenig der Eindruck erweckt, als ob gerade diese Fragen betreffend internationale Verhandlungen, dass wir hier genügend Experten hätten und dass die Regierung mit Experten bestückt wäre, die diese Verhandlungen führen können und diese Experten vor allem auch die Grundabklärungen machen können. Dem ist natürlich nicht so. Ich möchte das einfach noch einmal sagen: Das sind zwei, drei Leute, die hier hauptsächlich die vorbereitenden Arbeiten machen müssen und die einfach auch entsprechende Unterstützung brauchen. Aber die Expertenhonorare insgesamt wollen wir ja auch schrittweise - so weit wie möglich - zurückfahren. Es kommt auch immer darauf an, was gerade an internationalen Verhandlungen bevorsteht. Die Kostenproblematik habe ich bereits angesprochen. Ja, wir haben heute bei den Beitragsleistungen, wenn wir die Jahre 2001 bis 2005 hernehmen, noch eine Steigerung von 7,5%. Wenn wir die Jahre 1994 bis 2001 hernehmen, haben wir eine Steigerung von rund 12%. Und einen extremen Schub hatten wir im Jahr 2000. Damals sind die Kosten unverhältnismässig stark angestiegen. Da sieht man auch, dass gewisse gesetzliche Massnahmen eben auch ihre Folgen haben, so zum Beispiel die Regelung der Frühpensionierung oder andere Regelungen, die den Menschen sehr wohl zugute kommen, aber natürlich auch dementsprechend viel Geld kosten. Eines muss auch noch gesagt werden: Solche neue Leistungen hat diese Regierung nicht eingeführt. Dann hatten wir die Diskussion die Gemeinden betreffend: Ich verstehe den Gemeindevorsteher von Gamprin sehr gut, dass er sich für die finanzielle Situation der Gemeinden einsetzt und dass er die Problematik dieser Kürzung der Pauschalsubventionen aufbringt. Ein Brief wurde dabei allerdings vergessen. Ich habe nämlich den Gemeindevorstehern zurückgeschrieben, dass ich für ein Gespräch bereit wäre. Das wurde dann aber nicht gesucht - warum auch immer. Man kann auch vor Landtagssitzungen noch miteinander das Gespräch suchen. Aber das nur nebenbei. Eines müssen wir aber schon noch sagen: Wenn wir den Ernst der Situation erkennen, wenn wir sehen, dass wir auf der Aufwandseite - wo immer möglich - Einsparungen vornehmen, so dürfen wir die Ebene der Gemeinden nicht ausser Betracht lassen. Wir müssen uns sehr wohl die finanzielle Situation der Gemeinden ansehen, denn - ich denke mir - es wäre nicht verantwortbar, wenn man hier den Gemeinden nicht genügend Mittel zur Verfügung stellen würde, damit sie ihre Aufgaben auch wahrnehmen können. Und dabei können wir jetzt nicht so streng zwischen Pauschalsubventionen und den restlichen nicht gebundenen Finanzzuweisungen unterscheiden, denn diese sind nicht an bestimmte Mittel gebunden. Weder die Pauschalsubventionen noch die anderen Finanzzuweisungen sind an bestimmte Vorhaben gebunden. Sie stehen den Gemeinden zur Verfügung, um nach ihren Schwerpunkten und nach ihrem Haushalt ihre Aufgaben zu erfüllen. Schauen wir uns doch einmal die Finanzzuweisungen an die Gemeinden im Zeitrahmen 1995 bis ins Jahr 2003 an: Dabei stehen neun Jahre zur Verfügung, die wir beobachtet haben. In diesen neun Jahren haben die Gemeinden während sieben Jahren immer mehr Mittel als budgetiert bekommen, und in zwei Jahren haben sie weniger Mittel als budgetiert bekommen. Das heisst: Im Fünfjahreszeitraum sieben Mal überschritten und zwei Mal unterschritten. Kumuliert 1995 bis 2003 erhielten die Gemeinden im Gesamtzeitraum CHF 81,8 Mio. mehr Mittel als budgetiert. Und diese Mittel sind den Gemeinden ja auch zugestanden und da haben sie ja auch Reserven bilden können, was ja auch richtig ist. Man kann diese Aufstellung im Anhang zum Voranschlag finden. Wenn wir dann schauen: Einerseits sind es die nicht zweckgebundenen Finanzzuweisungen, die im Jahre 1995 CHF 84 Mio. betrugen, dann bis ins Jahre 2001 auf CHF 160 Mio. angestiegen sind, und dann mit den Einbrüchen der Steuereinnahmen auch wieder bis ins Jahr 2003 auf CHF 118 Mio. zurückgegangen sind. Dazu kamen dann noch zweckgebundene Subventionen, die sich in den letzten Jahren immer zwischen CHF 50 Mio. und CHF 53 Mio. bewegt haben, sodass total Finanzzuweisungen und Subventionen an die Gemeinden im Jahre 2001 einen Höchststand von CHF 212 Mio. hatten, dann im Jahre 2002 CHF 202 Mio. und im Jahre 2003 CHF 169,5 Mio. Da lagen wir wiederum so hoch wie im Jahr 1998. Da hat sich also der Einbruch der Steuereinnahmen bemerkbar gemacht, aber die werden im nächsten Jahr gemäss Budgetvorlage auch wieder besser sein. Damit möchte ich nur sagen, dass über einen mittleren Zeitraum von neun Jahren durchaus Budget und Rechnung für die Gemeinden verlässlich sind. Sie können diesbezüglich auch verlässlich planen. Wenn man jetzt natürlich nur das Jahr 2003 hernimmt, also 2002/2003, wo die Steuereinnahmen zusammengebrochen sind, wo auch in keinem anderen Staat das budgetiert werden konnte, weil das ein-fach nicht absehbar war, dann ist das auch nicht ganz legitim. Wir müssen da schon einen längeren Zeitraum betrachten. Wenn wir dann die Reservensituation der Gemeinden anschauen und sehen, was diese vorgeschlagenen Kürzungen ausmachen, dann denke ich mir, dass das in Tat und Wahrheit sehr gut verträglich ist. Ich denke mir, dass, wenn hier von diesen Reserven, die ja auch aus Überschüssen angehäuft würden, wenn aus diesen Reserven während einem oder zwei Jahren auch Mittel entnommen werden für Investitionen, die getätigt werden, dann ist das durchaus auch zumutbar. Von daher gesehen kann ich an und für sich die Dramatik der Situation nicht erkennen. Warum haben wir uns in dieser schwierigen Situation, auch in dieser schwierigen Situation für den Staatshaushalt entschieden, die Pauschalsubventionen zu kürzen? Dies aus dem einfachen Grund, dass den Gemeinden genau mitgeteilt werden kann, was die Kürzung für sie bedeutet und was sie budgetieren müssen. Wenn wir aber die Kapital- und Ertragssteuer kürzen, ist das nicht voraussehbar. Wir können die Ergebnisse nicht vorausnehmen. Wir können erst im Nachhinein feststellen, was das für die einzelnen Gemeinden bedeutet. Der Gemeindevorsteher von Gamprin hat auch die Aufgabenentflechtung angesprochen. Da sind wir uns in vielen Teilen einig. Allerdings darf man auch sagen: Dort, wo wir uns einig sind, gibt es keine Mehrbelastungen für die Gemeinden. Es gibt leichte Mehrbelastungen für den Staat - und da hat man sich gefunden. Es gibt aber auch einen wesentlichen Teil, wo wir uns nicht gefunden haben. Und dabei geht es um die Altersbetreuung in den Gemeinden. Es geht dabei um die Einrichtungen bzw. um die Bauten in den Gemeinden. Da gibt es im Moment in der LAK diese Mischzuständigkeit und Mischfinanzierung. Ich denke, darüber müssen wir schon noch miteinander reden. Der Abg. Donath Oehri hat dann auch davon gesprochen, dass indirekt sehr wohl die Bürger betroffen würden, wenn diese Pauschalsubventionierung gekürzt wird. Ich habe auf die Auswirkungen hingewiesen. Die Auswirkungen sind nicht dergestalt, dass die Gemeinden ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen könnten. Die Gemeinden haben ja diese Auswirkungen auch mitgeteilt bekommen. Und wenn ich da schaue, bedeutet das für die Gemeinde Gamprin einen Abzug von CHF 200'000. Wenn ich dann aber sehe, wie unser Finanzausgleich funktioniert, und wenn ich sehe, dass, wenn eine Gemeinde eben ein Negativresultat hat, dass sie dann wieder Zuschüsse aus dem Verschuldungstopf bekommt, dann werden die Gemeinden hier ja wieder aufgefangen. Ich finde es nicht ganz legitim, dass hier jetzt getrennt wird. Die Pauschalsubventionen können wir nur für die Bereiche, wie sie im Gesetz angesprochen sind, gebrauchen, und die restlichen nicht zweckgebundenen Finanzzuweisungen brauchen wir für andere Aufgaben. Sowohl Pauschalsubventionen wie restliche nicht zweckgebundene Finanzzuweisungen stehen den Gemeinden zur Verfügung, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Und gemäss der Übersicht, die wir haben, können sie diese Aufgaben sehr wohl erfüllen. Man kann das auch klar sehen, wenn man die Investitionstätigkeit anschaut. Wenn man sieht, wie die Gemeinden im Fürstentum Liechtenstein letztlich ausgestattet sind, dann sieht man, dass hier die notwendigen Mittel vorhanden sind. Aber jetzt kommen wir schon zu einem zentralen Punkt, und zwar zum Sparwillen. Es wird immer wieder gesagt: Wir müssen die Aufwandsteigerungen herunterfahren. Gleichzeitig wird aber auf der anderen Seite gleich darauf hingewiesen: Der Bürger würde das spüren, wenn man diese Sparmassnahmen umsetzen würde. Ich habe das auch im Votum der Abg. Dorothee Laternser zu den Krankenkassenprämien gehört. Die Krankenkassenprämien steigen nicht in der Grundversorgung. Selbstverständlich, wenn man mehr will, wenn man die Arztwahl frei auch über das Land hinaus will, wenn man eine Zusatzversicherung abschliessen will, dann kann das jeder machen. Das hat aber mit Grundversorgung nichts mehr zu tun. Und die Zusatzversicherung ist auch nicht dermassen teuer, dass man sie sich nicht leisten kann. Selbstverständlich - und dazu stehen wir auch - haben wir bei der KVG-Revision auch Belastungen eingeführt, sonst bekommen wir die Kosten nie in den Griff. Diese Rechnung geht natürlich nicht auf, dass wir einerseits alle schonen, andererseits aber die Aufwendungen des Staates zurückfahren möchten. Irgendwo muss jedefrau/jedermann dazu beitragen, damit eben der Staatshaushalt ausgeglichen gestaltet werden kann. Und dabei kommen wir um verschiedenste Massnahmen sicher nicht herum. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank Herr Regierungschef. Abg. Ivo Klein:
Danke schön. Das Thema «Finanzzuweisungen an die Gemeinden» wurde sehr breit diskutiert. Es steht ja auch ein Antrag des Abg. Wendelin Lampert im Raum. Ich finde den Antrag vom Ansatz her richtig, weil mit dem Vorschlag der Regierung belasten wir weniger die finanzstarken Gemeinden. Und ich hätte es eigentlich eher mit dem Abg. Wendelin Lampert, dass man sagt: Wenn man die Reserven anschaut, wenn man diese Argumente bringt, die Sie jetzt gebracht haben, dass der Antrag des Abg. Lampert mehr für sich hat als der Vorschlag der Regierung. Ich habe allerdings Probleme damit, dass wir jetzt Ende November hergehen und etwas ändern, was sowieso schon ungünstig gelaufen ist - ich formuliere es einmal vorsichtig - weil die Gemeinden einfach einen Brief zugestellt bekommen haben. Ich hätte nicht nur den Wunsch gehabt, sondern ich finde es unter Partnern üblich, dass man zuerst miteinander redet - und dann erst Briefe verschickt. Aber das lassen wir jetzt einmal beiseite. Wenn man von Anfang an den andern Weg gewählt hätte, den der Abg. Wendelin Lampert vorgeschlagen hat, dann hätte ich gesagt: Das ist der bessere Weg. Aber jetzt diesem Vorschlag Ende November zuzustimmen, obwohl er vom Inhalt her besser ist, finde ich schon problematisch. Darum habe ich Mühe, diesem Vorschlag jetzt einfach so kurzfristig zuzustimmen. Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungschef, danke für Ihre Ausführungen, die sich zum Teil auch auf mein Votum bezogen haben. Ich habe jetzt realisiert, dass die ganze Diskussion um die Gemeindesubventionen die Debatte über die Strukturprobleme in unserem Staatshaushalt überdeckt haben. Aber trotzdem sollten wir über das sprechen. CHF 4 Mio. dort und CHF 7 Mio. bei der NBU sind diskutable Beträge. Aber wir sprechen hier von einer Aufwandsteigerung von 5,4% oder von CHF 37 Mio. in einem Jahr, die wir nicht beherrschen können, trotz allem, was an Massnahmen vorgekehrt ist. Ich möchte deshalb noch einmal darauf zurückkommen, welche konkreten gesetzlichen Vorhaben Sie dem Landtag vorschlagen wollen. Seit drei Jahren konstatieren wir, wie Sie selbst sagen: NBU-Abschaffung - das hätte es gebracht. Mehr habe ich hier nicht miterleben können. Das Zweite ist natürlich die KVG-Revision: Das hat eine Stabilisierung zulasten der Prämienzahler gebracht. Die haben wir hier diskutiert. Die Prämienzahler haben das gebracht, 10% mehr Prämien ab Januar 2004, CHF 20 pro Monat im OKP-Bereich und CHF 400 maximale Beteiligung an den Kosten. Wenn man mir jetzt noch sagen würde, dass trotzdem noch keine Nullrunde gefahren würde, mindestens für ein Jahr bei den Prämien der OKP, dann müsste ich schon sagen, dann wäre ich sehr enttäuscht. Das ist das Minimum, was man erwarten konnte, wenn man die Versicherten in der Form in ein neues Kostenregime hineingebracht hat, wo Familien bis zu CHF 1'000 mehr bezahlen. Und was die CHF 40 Mehrprämie ab dem neuen Jahr betrifft: Da hat man bei der Revision immer davon gesprochen, ein Prinzip sei es, die freie Arztwahl aufrechtzuerhalten. Nun, man hat sie aufrechterhalten, aber einfach um den Preis von dieser Zusatzversicherung. Deswegen ist das schon nicht vergleichbar, um zu sagen: Die Zusatzversicherungen sind fast noch ein Luxus. Das würde ich jetzt nicht herunterspielen aus der Sicht der Versicherten. Aus der Sicht des Staatshaushaltes hat es etwas gebracht. Die Empfehlung des Abg. Marco Ospelt, in dieser Zusatzversicherung etwas zu unternehmen, dass die Krankenkassen besser informieren, das muss im Interesse auch der Regierung sein. Es ist eine ganz schlechte Information erfolgt. Kein Mensch weiss, was es eigentlich bedeutet. Und hier würde ich die Regierung bitten, den Krankenkassen zu empfehlen, mindestens den Versicherten dergestalt entgegenzukommen, dass sie auch in diese Zusatzversicherung noch ohne Prüfung des Gesundheitszustandes aufgenommen werden, wenn sie nicht bis zu Weihnachten diese Entscheidung schaffen. Mindestens das sollte man ihnen zugestehen. Herr Regierungschef, Sie haben mir meine Ausführungen von gestern Abend bestätigt, dass das Sozialsystem bzw. die laufenden Beiträge in den vier Jahren Ihrer Amtszeit um 30% - Sie sagten fast nur um 30% oder 7,5% pro Jahr - gestiegen sind. Ich möchte auf Ihre relativierenden Ausführungen über die Vorgänger-Regierung mit über 10-prozentigen Steigerungen nicht zurückkommen. Es waren verschiedene Verbesserungen im System da, die nicht ausschliesslich auf die Initiative der Vorgänger-Regierung entstanden sind. Dies gerade, wenn Sie die Frühpensionierung erwähnen. Diese wurde vor vollem Hause mit den jetzt bekannten finanziellen Konsequenzen eingeführt. Auch die Krankenversicherung hatte eine Vorgeschichte, nämlich eine Initiative der FBP, die dann ja noch ganz andere Konsequenzen auf den Staatshaushalt gehabt hätte. Gestern Abend haben Sie mir die zweite Feststellung nicht beantwortet, wobei ich darum gebeten habe, mir auch die Entwicklung bei den Personalkosten analog meinen Ausführungen zu bestätigen, wonach der Aufwand seit 1.1.2002 inklusiv den von Ihnen geplanten Budgetausgaben für das Jahr 2005 unter Einschluss der CHF 3 Mio., die wir durch die Auslagerung der Finanzmarktaufsicht sparen, auf CHF 35 Mio. gestiegen ist, also praktisch prozentual den gleichen Betrag wie die laufenden Beiträge. Heute Morgen hat Fraktionschef Markus Büchel versucht, diese Zahl wieder herunter zu relativieren. Ich verlasse mich aber auf die Zahlen der Regierung auf Seite 32 des Finanzplanes. So stellen sich diese Zahlen für mich dar, sodass die Personalkosten in den vier Jahren durchschnittlich pro Jahr um 7% gewachsen sind. Ich möchte einfach ein für alle Mal Klarheit haben, was es wirklich ist. Wir haben uns schon länger darauf geeinigt, dass wir weniger von der Ausweitung der Anzahl Stellen sprechen, sondern die letztendliche Konsequenz ist, was der Personalaufwand des Landes den Staat kostet. Und diese Entwicklung kann hier leicht nachvollzogen werden. Ich bleibe deshalb auch bei meiner Ansicht, dass eine Sanierung des Staatshaushaltes über den sanften - ich sag jetzt - den kooperativen Rückbau des Sozialstaates hinaus auch diesen Bereich treffen muss. Sie haben gesagt, dass sich der Cashflow gegenüber dem Vorjahr verbessert hat. Das mag sein durch die gestiegenen Einnahmen, soweit wir sie dann auch wirklich erzielen können. Das wirtschaftliche Umfeld ist nicht so solide, wie es sich vielleicht momentan darstellt. Es ist besser - und das ist eine erfreuliche Nachricht - aber es ist natürlich noch bei weitem nicht gut genug, um die rückläufigen Investitionen, die wir hier veranschlagen, zu decken.Wenig gehört habe ich über die Revision des Finanzleitbildes. Ich weiss, dass es auch eine befristete Zeit hatte. Es ist sicher auch richtig, wenn man hier Korrekturen vornimmt. Was ist aus dieser Revision, die Sie nach der Landesrechnung 2002, die wir im Juni 2003 behandelt haben, angegangen sind, was ist daraus geworden? Und wie gesagt, ich hätte gerne gewusst, welche gesetzlichen Massnahmen Sie heute vorgeschlagen hätten, um das jetzige Ausgabenwachstum einzubremsen. In einem Bericht habe ich gesehen, dass es vielleicht noch eine Mehrwertsteuererhöhung gibt. Dann haben Sie gesagt, dass das Land eine Bereinigung des Immobilien-Portefeuilles macht, wobei wir Gebäude verkaufen können. Also früher hätte man hier im Hause gesagt: Das Tafelsilber wird dann verflüssigt. Und dann gibt es hier noch einen Ansatz auch über die Privatisierung der Landesbank, wo durch den weiteren Verkauf möglicher Aktien aus dem Staatsbesitz wieder Gewinne realisiert werden könnten, die dann das Staatsvermögen stärken sollen. Das sind die falschen Ansätze. Mit diesen Ansätzen werden wir unsere Ausgaben nicht reduzieren können. Danke schön, wenn Sie noch zu meinen weiteren zwei oder drei Fragen Stellung nehmen können.Abg. Donath Oehri:
Herr Regierungschef, Sie haben ausgeführt, dass ich den einen Brief nicht erwähnt hätte, den Sie als Antwort auf den Brief der Gemeindevorsteher geschrieben hätten. Ich habe natürlich in meinem Votum sehr wohl die gesamte Chronologie bei dieser Thematik ausgeführt. Dabei habe ich auch auf die-sen Brief, den Sie geschrieben haben, hingewiesen. Selbstverständlich ist dieser Brief erst zu dem Zeitpunkt eingegangen, als das Budget beschlossen und auch schon bei den Landtagsabgeordneten und auch bei den Gemeinden war. Sie haben dann als Argument aufgeführt, dass seit 1995 bis ins Jahr 2003, in diesen 9 Jahren siebenmal die budgetierten Mittel bei den Finanzzuweisungen übertroffen wurden und in zwei Jahren nicht erreicht wurden. Das Ganze wurde dann auch noch mit effektiven Zahlen gefüllt, dass es sich eben von CHF 84 Mio. auf CHF 160 Mio. erhöht hätte und dann wieder auf CHF 118 Mio. gesunken sei. Ich denke, dass das eigentlich kein Argument ist. In den gleichen Jahren dürfte sicher auch das Budget des Landes siebenmal übertroffen und zweimal unterboten worden sein. Wenn man jetzt auch ausführt und oft auch die Vorgänger-Regierung anführt, dass dort die Ausgabensteigerungen eben sehr hoch gewesen seien, dann muss man natürlich auch anführen, dass gerade in diesen Jahren 1995 bis 2000 die ganz grossen Ausgabensteigerungen in der Landesrechnung wirklich von diesen Finanzzuweisungen kamen. Und in dieser Zeit - seit 2001 bis jetzt - waren zweimal auch die Einbrüche drin, die dann bei den Ausgaben des Staates auch zu einer positiven Seite beigetragen haben. Das ist auch nichts Schlimmes, das ist auch richtig so. Aber man muss natürlich auch zur Ehrenrettung der Vorgänger-Regierung sagen, dass sie systembedingt von diesen laufenden Mehreinnahmen auch das Problem hatte, dass die Ausgaben durch diese Finanzzuweisungen gestiegen sind. Sie führten dann weiter aus, dass wir in einer schwierigen Situation seien und man die Gemeinden hier nicht ausser Acht lassen könne. Ich habe aber auch in den Voten der Mehrheit gehört, dass das Ganze eigentlich gar kein Problem sei bzw. dass wir gar nicht in so einer schwierigen Situation seien. In diesem Sinne weiss ich jetzt auch nicht, was man hier eigentlich gelten lassen muss.Dann haben Sie ausgeführt, dass die Pauschalsubventionen nicht zweckgebunden seien: Das ist richtig, dass man das nicht nachweisen muss, wo diese Mittel hinfliessen. Im damaligen Antrag war zwar vorgesehen, dass man trotzdem diese subventionsberechtigten Mittel ausweisen hätte müssen. Das wurde dann aber auch herausgestrichen, weil man vor allem von Gemeindeseite her festgestellt hat, dass man ja administrative Erleichterungen erreichen will und nicht trotzdem den ganzen Administrativkram hat. Aber wenn man den Art. 1a liest, dann steht hier eben wortwörtlich drin - ich zitiere: «Anstelle der Subventionierung von Einzelprojekten im Bereiche der Planungsmassnahmen (Position 1 - Hochbauten und Sportanlagen, Positionen 2.1 bis 2.6 - Tiefbauten, Positionen 3.1 bis 3.4 - Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung» usw.), dann sieht man eben schon, wofür diese Mittel stehen. Man muss sie nicht explizit ausführen, aber sie sind für diese Aufgabenerfüllung gedacht. Und ich kann wirklich aus dem Bericht und Antrag damals zitieren. Im Jahre 1996 hat die Gemeinde Schaan in der Vernehmlassung gewünscht, dass man eben nicht nur die Prozentzahlen hineinschreiben soll, sondern dass man auch diesen Betrag fixieren soll. Und das wurde dann so beantwortet, dass das nicht nötig sei, dass diese Höhe von insgesamt CHF 13,5 Mio. - zusammengesetzt aus CHF 2,7 Mio. für Grossprojekte und CHF 10,8 Mio. für die Pauschalsubventionen - zugesichert sei und eben jährlich ins Budget beantragt und aufgenommen würde. In diesem Sinne, denke ich, ist hier schon ein gesicherter Anspruch vorhanden.Dann würde mich noch interessieren die Ansicht des Herrn Regierungschefs zum Antrag des Abg. Wendelin Lampert.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Um gleich Ihre letzte Frage vorwegzunehmen. Ich habe die Antwort des Herrn Regierungschefs gehört. Aber er kann sie vielleicht nochmals wiederholen.Dann noch zur Diskussion betreffend das Antwortschreiben an die Gemeindevorsteher: Sie haben es bereits auch ausgeführt. Aber dieses Schreiben vom 28. Oktober 2004 ist sogar im Finanzkommissionsprotokoll Nr. 12/04 - Beilage 1 - erwähnt. Und der Schlusssatz dieses Schreibens lautet wie folgt - -der Herr Regierungschef führt aus: «Gerne ist die Regierung bereit, mit Ihnen die vorgeschlagenen Massnahmen zu diskutieren». Dieses Schreiben war also beim Protokoll der Finanzkommission angefügt. Dann möchte ich mich beim Abg. Ivo Klein für die Lorbeeren eines Finanzkommission-Mitgliedes bedanken. Dazu muss ich Ihnen schon noch sagen: Für mich ist Ihre Argumentation in sich nicht schlüssig, wenn Sie jetzt sagen: Die Kurzfristigkeit für die Gemeinden ist ein Problem. Bei meinem Vorschlag profitieren sieben Gemeinden. Die werden sagen: Danke, Herr Klein. Für eine Gemeinde ist es ein Nullsummenspiel, da gibt es keine Diskussion. Und dann haben wir noch drei Gemeinden. Und dazu muss ich Ihnen einfach sagen: Diese drei Gemeinden haben Reserven von CHF 236 Mio. - und das entspricht etwa 62% sämtlicher Reserven. Und diese Reserven bauen wir jetzt um CHF 1,5 Mio. ab. Und dann haben sie halt noch CHF 234 Mio. Also, jetzt müssen Sie halt entscheiden, was Ihnen mehr wert ist, dass man diese CHF 235 Mio. noch zusätzlich äufnet oder dass man bei den anderen sieben Gemeinden verhindert, dass ein gewisser Abbau stattfindet.Abg. Marco Ospelt:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Mindestens in zwei Punkten stochern wir hier im Landtag ein bisschen im Nebel. Einerseits bei den Finanzzuweisungen an die Gemeinden, wo wir über eine Reduktion des Anteils der Kapital- und Ertragssteuer diskutieren - und im Gegenzug über die Belassung der Pauschalsubventionen. Wenn man davon ausgeht, dass wir für unsere Partner verlässlich sein sollen, wie es gestern und heute häufig angesprochen wurde - wir müssen ein verlässlicher Partner sein - dann gilt das sicher nicht nur für die Regierung, dann gilt das sicher auch für den Landtag. Und wenn Sie jetzt versuchen, dieses Schlachtschiff mitten im Manöver herumzureissen, dann laufen Sie Gefahr, dass Sie gegen einen Eisberg stossen, mindestens gegen den Vaduzer Eisberg. Und damit bin ich beim Thema: Wir sind hier im Landtag nicht nur Vertreter des Landes, sondern auch Vertreter der Gemeinden. Wir sehen in den Nominationen, wir werden von unseren Organisationen in den Gemeinden nominiert. Und ich empfinde mich auch - und das gebe ich zu - zuerst als Gemeinde- und dann als Landesbürger. Also dort, wo das Land keinen Schaden nimmt, sorge ich dafür, dass wenigstens meine Gemeinde nicht auch Schaden nimmt. Und deshalb kommt für mich dieser Vorschlag selbstverständlich überhaupt nicht in Frage. Dann ein zweites Thema, nämlich der Zusammenhang mit den Krankenkassen: Auch dort stochern wir ein bisschen im Nebel. Wir versuchen den Pelz zu verteilen, bevor der Bär erlegt ist. Genau genommen weiss niemand von uns, wie die Entwicklung im Jahr 2004 wirklich war. Der Umstand, dass die Prämie für das nächste Jahr in der Grundversicherung nicht steigen soll, sagt an sich noch gar nichts aus, wie die Kostenentwicklung im Jahr 2004 war. Ich habe das schon einmal erwähnt. Es könnte sein, dass die gestiegenen Kostenbeteiligungen der Patienten gerade genügt haben, um die Kostensteigerung abzudecken. Es könnte aber auch sein und ich vermute, dass es nach meiner Kenntnis der Entwicklung so ist, dass die Krankenkassen in der Lage waren, in diesem Jahr Reserven zu äufnen. Wir werden das erst erfahren, wenn wir die Statistiken haben. Und wenn die Statistiken nicht besser werden, werden wir auch im Hinblick auf diese Fragen immer noch ein bisschen im Nebel stochern. Konkret erwarte ich für das Jahr 2005 Überschüsse für die Krankenkassen, und zwar deshalb, weil jene Versicherten, die sich für die Zusatzversicherung entscheiden, praktisch den Betrag als Zusatzversicherung einschiessen, den die ambulante ärztliche Versorgung in der Grundversicherung kostet. Wir haben eine Grundprämie von - grob gerechnet - CHF 200. Wir haben Kosten im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung in der Schweiz von 17%. Bei uns wird es nicht ganz anders sein. Sagen wir - um einfacher zu rechnen - 20%. Dann geben wir jetzt in der Grundversicherung CHF 40 für die ambulante ärztliche Versorgung aus. Jetzt kommt eine Zusatzversicherung - und die macht genau CHF 40 aus. Das heisst, die Krankenkassen nehmen doppelt so viel ein für die ambulante ärztliche Versorgung, geben aber bei Weitem nicht mehr aus. Sie verzichten für diesen Anteil, für diese Hälfte über die OKP hinaus auf die Subvention. Die Subvention macht ungefährt 35% der Kosten aus - und das wissen wir. Sie nehmen aber 100% mehr ein und geben nicht mehr aus, denn es kostet eigentlich ja nicht mehr, wenn ein Patient zu einem Arzt ausserhalb des OKP geht, weil auch der Arzt ausserhalb des OKP gemäss Ärztetarif abrechnen muss. Und auch ihm wird bis zur Höhe des Tarifs vergütet. Das heisst also, die Krankenkassen schauen - aufgrund dieser Regelung - Überschusszeiten entgegen. Wir werden das aber vielleicht sehen, wenn wir dann zuverlässige Statistiken zur Verfügung haben. Ich möchte auch noch erwähnen, dass in diesem KVG und mit dieser Zusatzversicherung die Arztwahl wirklich sanft eingeschränkt wird. Es geht hier um Patienten, die bisher noch nie im Ausland einen Arzt aufgesucht haben und die das neu machen wollen, ohne durch ihren bisher behandelnden Arzt zugewiesen zu sein. Nur dort wird die freie Arztwahl in der OKP eingeschränkt. Abg. Ivo Klein:
Besten Dank. Entgegen den Ausführungen des Abg. Marco Ospelt fühle ich mich als Maurer Bürger selbstverständlich meiner Heimatgemeinde auch verbunden. Aber bei der Beurteilung dieser Sache kann ich nicht einzig und allein auf das abstellen. Wenn ich einzig und allein auf das abstellen würde, dann wäre meine Antwort klar: Ich müsste dem Vorschlag - egal aller anderen Umstände - zustimmen, weil die Gemeinde Mauren profitieren würde.Ich glaube, bei der Beurteilung dieser Frage geht es grundsätzlich um die wirtschaftliche Notwendigkeit der Finanzzuweisungen. Und da hat, wie ich bereits ausgeführt habe, der Vorschlag des Abg. Wendelin Lampert mehr für sich als der Vorschlag der Regierung. Ich glaube, das ist auch nachvollziehbar, weil diejenigen Gemeinden, die bereits hohe Reserven haben, gemäss Vorschlag Lampert weniger bekommen, und diejenigen Gemeinden, die knappere Mittel haben, weniger zum Handkuss gebeten werden. Und dazu kommt jetzt einfach die Frage auf: Sollen wir jetzt, Ende November, nachdem die ganzen Planungen und Besprechungen durch sind, sollen wir jetzt vom Landtag herkommen und das Ganze nochmals über den Haufen werfen? Ich glaube, das ist für mich auch noch etwas, das mit zu berücksichtigen ist und nicht nur allein die Frage, wo welche Gemeinde besser oder schlechter fährt. Abg. Helmut Konrad:
Ich möchte mich auch noch zu dieser Frage Gemeinde und Land äussern: Mich stimmt das ein bisschen bedenklich, was ich hier zum Teil gehört habe. Ich gehe davon aus, dass wir als Landtagsabgeordnete ein Gesamtinteresse des Landes vertreten müssen. Und das schliesst meines Erachtens das der Gemeinden mit ein. Wir sollten das aber auch nicht gegenseitig ausspielen. Ich habe doch den Eindruck, dass das hier zum Teil gemacht wird. Ich bin der Auffassung - wie das vonseiten des Regierungschefs dargelegt wurde -, dass es vertretbar ist, dass den Gemeinden diese Pauschalsubvention um das vorgeschlagene Mass gekürzt wird auf dem Hintergrund der finanziellen Situation der Zuwendungen des Landes, die die Gemeinden auf anderem Weg über zweckgebundene und nicht zweckgebundene Finanzzuweisungen erhalten und auf dem Hintergrund der Reservensituation, und dann eben auch unter Berücksichtigung der budgetären Gesamtsituation des Landes. Ich denke, auf diesem Hintergrund ist das eine Massnahme, die durchaus verträglich ist. Dabei spielt es mir in der Tat keine Rolle, auf welcher Seite oder mit welchem Vorschlag - wenn ich jetzt noch Stellung zum Vorschlag des Abg. Wendelin Lampert nehme - ob jetzt die Gemeinde Schaan ein bisschen besser oder schlechter davonkommt. Ich werde also dem Vorschlag des Abg. Wendelin Lampert nicht zustimmen. Ich teile eigentlich die Auffassung, dass es zielführender, gerechter wäre, wenn man dem Vorschlag zustimmen würde. Aber ich teile hier die Auffassung, die von einigen Abgeordneten schon geäussert wurde, dass es vom Zeitpunkt aus gesehen aus meiner Sicht nicht zu rechtfertigen ist, und zwar ein wenig aus grundsätzlichen Überlegungen. Es ist sicher richtig, Herr Abg. Wendelin Lampert, wenn Sie sagen, drei Gemeinden sind betroffen, und zwar drei Gemeinden, die das auch verkraften können. Aber es geht mir hier weniger um die blosse Summe und um die finanziellen Hintergründe, die diese Gemeinden haben, sondern mir geht es um das Prinzip. Ich denke, dass es aus meiner Sicht nicht verantwortbar ist, jetzt - Ende November, nachdem die Gemeinden rechtzeitig über die Vorhaben der Regierung in Kenntnis gesetzt wurden - jetzt als Landtag hier noch einmal eine Veränderung vorzunehmen. Und dann, wenn ich mich schon geäussert habe, einfach auch noch eine Bemerkung, die ich immer wieder aus der Diskussion jetzt herausgehört habe, dass vonseiten der Opposition gesagt wird, dass vonseiten der Mehrheitsfraktion der Ernst der Lage nicht erkannt werde, dass man die Sache beschönige. Das ist, wenn ich jetzt die Diskussion mitgehört habe, mitnichten so der Fall. Was von unserer Seite gemacht wird: Wir würdigen die erkennbaren, positiven Zeichen. Positive Zeichen sind vorhanden - und das ist auch erwähnt worden. Es ist auch im Bericht und Antrag sichtbar, dass das Ausgabenwachstum deutlich eingebremst wurde, und zwar am stärksten dort, wo es die Regierung unmittelbar beeinflussen kann, also im Bereich der Sachaufwendungen, aber auch in anderen Bereichen, also im Bereich der Personalaufwendungen und im Bereich der Beiträge. Es ist aber auch klar, dass das nicht genügt. Das ist von der Regierung des Öfteren erwähnt worden und auch von allen Rednern vonseiten der FBP-Abgeordneten, dass man nächste Schritte unternehmen muss. Diese Schritte sind auch zum Beispiel im Bereich der Beiträge genannt worden, dass dort der grösste Handlungsbedarf besteht. Dass das nicht von einem Tag auf den andern geht - und ich bin auch überzeugt, nicht von einem Jahr auf das andere - das ist für mich auch klar. Es wird genaueste Untersuchungen der Finanzströme, der Beitragszuwendungen, geben müssen, und mit viel Vorsicht und Bedacht werden hier solche Korrekturen vorgenommen werden müssen. Und wenn ich dann eben auf der anderen Seite die bisherigen Verhaltensweisen der Opposition anschaue, wenn irgendwo etwas verändert werden soll, sei es bei den Gemeinden, sei es zum Beispiel bei der NBU - ich bringe es halt noch einmal - dann ruft man nach Gesamtkonzepten und man sei nicht bereit, in Einzelmassnahmen etwas zu investieren. Aus meiner Sicht sind das kurzfristige Massnahmen in dem Sinn, dass sie in einer schwierigen Situation helfen, einen besseren Staatshaushalt, ein besseres Budget, ein ausgeglicheneres Budget, zu erreichen. Es genügt nicht, aber sie geben ein bisschen mehr Zeit und versuchen, die Spitzen zu brechen. Und der zweite Schritt muss sein - und das ist ja wirklich als Vorhaben dargelegt worden - in einem zweiten Schritt werden grundsätzliche Bestrebungen und grundsätzliche Überlegungen in Angriff genommen. Und wenn man dann eben beide Ansätze sieht, dass es positive Ansätze gibt, dass reagiert wurde, dass aber noch weitere Schritte notwendig sind, dann ist es nicht ein Schönreden und ein Schlechtreden, sondern dann ist es eine Darstellung der Situation, wie sie eben ist. Ich vermisse auf der Seite der Opposition, dass man erstens anerkennt, wo wirkliche Leistungen ausgabenseitig und einnahmenseitig erbracht worden sind, und dann durchaus auch aufzuzeigen, wo Handlungsbedarf ist. Das deckt sich auch mit den Analysen, die vonseiten der Regierung ja auch gemacht wurden. Und was ich auch erwarten würde, ist dann, dass man bei der einen oder anderen Massnahme, auch wenn man sie als kurzfristig erachtet, auch einmal bereit ist mitzumachen, und nicht nur überall sagt: Dort sollte man oder man sollte. «Dort sollte man» sagt man nicht, weil man nicht sagt, wo man sollte. Aber wenn etwas Konkretes auf dem Tisch liegt, dann entzieht man sich der Verantwortung und ruft aus, redet von Sozialabbau und von willkürlichem Verhalten gegenüber der Gemeinde und, und, und. Das ist von mir aus gesehen nicht glaubwürdig. Mit solchen Verhaltensweisen und mit solchen Aussagen habe ich meine Mühe.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Nur kurz eine Replik auf die beiden Voten der Abgeordneten Marco Ospelt und Helmut Konrad: Ich verstehe Sie sehr wohl in Ihrer Situation als Vaduzer oder auch als Schaaner. Aber wenn man das Landesinteresse ins Spiel bringt, habe ich mir kurz einmal die Bevölkerungsstruktur überlegt. Und dann muss ich einfach sagen: Nach meiner Hochrechnung komme ich so weit, dass summa summarum 20'000 für meinen Vorschlag und 14'000 gegen meinen Vorschlag wären. Dazu muss ich wieder sagen: Wenn wir das abgleichen, müssten wir hier diesem Vorschlag wieder zustimmen. Wobei, ich möchte jetzt hier nicht die Gemeinden gegeneinander ausspielen. Aber ich sehe schon, es ist so weit.Den Herren aus Mauren kann ich nur Folgendes empfehlen: Es gibt ein Sprichwort, das wie folgt lautet: «Sparen lernen kann man nur bei den Reichen». Das würde ich in Zukunft beherzigen.Abg. Donath Oehri:
Wir haben es jetzt verschiedentlich gehört, zuletzt auch vom Abg. Helmut Konrad wieder. Er sagte, diese Kürzung der Pauschalsubventionen ist zumutbar. Es wird immer von CHF 9 Mio. auf CHF 5 Mio., also von CHF 4 Mio. Kürzungen gesprochen. Ich sage, es sind CHF 5,8 Mio., die gekürzt werden. Aber ich habe noch von keinem Abgeordneten gehört, dass es eben auch eine Gesetzeslage gibt, dass es Materialien gibt, die den Anspruch der Gemeinden klar festgelegt haben. Ich denke, es braucht hier kein Feilschen und kein Ausspielen von Kapital- und Ertragssteuer und von Pauschalsubventionen, sondern es gibt den klaren Anspruch auf diese Pauschalsubventionen. Mich würde auch interessieren, ob der Abg. Wendelin Lampert seinen Antrag auf Erhöhung oder Rückführung der Pauschalsubvention dann - ich nehme an - auf CHF 10,8 Mio. auslegen wird. Wenn man kein Gegenargument hört, dass ein Anspruch für die Gemeinden besteht, dann habe ich wirklich grösste Bedenken im Hinblick auf dieses Projekt «Aufgaben- und Finanzentflechtung», denn die Verlässlichkeit von Regierungs- und Landtagsseite her ist dann nicht gegeben.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Was der Herr Abg. Helmut Konrad bei der Opposition vermisst, und wenn er damit Mühe hat, dann habe ich auch meine Mühe damit, wenn er nicht zuhören kann, was man an Vorschlägen ausgeführt hat, wo man sparen, wie man sparen und wie man einen Finanzhaushalt auch leiten könnte. Ich habe auch vom Herrn Regierungschef überhaupt nichts zu diesem - ich sage jetzt - Angebot gehört. Es wird jetzt einfach wahrscheinlich dieses Budget, weil es so stimmt, mit 13 Stimmen durchgezogen. An eine Überarbeitung - auch kurzfristig - wird nicht gedacht. Es gibt dazu keine Ausführungen. Und was über die Verbesserungsprojekte über die NBU und vielleicht auch jetzt über das KVG mit etwas gespaltener Erwartung hinausgeht: Für mich ist es das vierte Budget, das ich hier berate, ohne dass ich konkrete grössere Massnahmen habe, und zwar über Einzelmassnahmen hinaus. Ich habe auch immer bei der NBU gesagt: Sie muss in der Form abgelehnt werden. Es ist eine Einzelmassnahme, die nicht grössenverträglich ist. Sie ist nicht mit den Sozialpartnern abgestimmt. Wir brauchen kooperative Massnahmen. Und wenn Sie einfach immer wieder sagen, dass Sie das vermissen, dann muss man herkommen und sich auch einmal etwas anhören, was und wie die Ideen anderer sind und sie ernst nehmen, und nicht einfach das Produkt, das für Sie gut ist, so hinnehmen. Wenn Sie das tun und das so verantworten wollen, dann ist das Ihre Entscheidung, auch Ihre Mehrheitsentscheidung. Ich kann mich einfach mit einer Aufwandsteigerung von CHF 54 Mio. in der ordentlichen Staatstätigkeit - in der jetzigen Entwicklung des Staatshaushaltes - nicht einverstanden erklären.Abg. Helmut Konrad:
Dass das nicht einfach ein Einverstandenerklären ist, sondern dass es ja auf dem Hintergrund der dargelegten Ausführungen schriftlicher Art oder jetzt in dieser Debatte begründet ist, ich glaube, das ist gegeben. Das wird nicht einfach hingenommen. Aber es ist eine Tatsache, dass wir vorher viel, viel grössere Aufwandsteigerungen gehabt haben, dass die eingebremst wurden. Und der Regierungschef hat das deutlich und aus meiner Sicht nachvollziehbar dargelegt, dass es bei diesem hohen Aufwandwachstum, das wir gehabt haben, schon grosse Anstrengungen braucht, um überhaupt auf ein tieferes Niveau zu kommen. Dass das nicht einfach gekappt werden kann und auf die von Ihnen vorgeschlagenen und geforderten 2% reduziert werden kann, das ist für mich halt nachvollziehbar. Ich hätte das auch gerne. Ich wünsche es mir auch, dass wir erreichen, das Ausgabenwachstum auf diese 2% zu reduzieren. Es soll ein Ziel sein und ist auch ein Ziel. Das geht aber nur über wirklich grundlegende Reformen, und zwar vor allem im Bereich der Beitragszahlungen. Und wir haben ja dort auch gehört und es ist einige Male schon gesagt worden, dass das nicht einfach innerhalb von ein, zwei Jahren möglich ist. Sie haben gesagt, man hätte das schon längst in Angriff nehmen können. Das wird Zeit in Anspruch nehmen. Es ist in Angriff genommen worden und es braucht aber dann auch einen politischen Willen, das auch durchzusetzen. Wenn das vonseiten der Regierung und der Mehrheitspartei gemacht werden muss, dann wird es schwierig, wenn man bei gewissen Belastungen - und da möchte ich auch noch einmal ein Beispiel, das der Regierungschef erwähnt hat - bei geringen Belastungen, die man entweder auferlegt oder geringe Unterstützungen, die man wegnimmt - NBU und Krankenkassenprämien oder diese Franchisen im Bereich der Krankenkassen - wenn man dann gleich ruft: Sozialabbau, man belastet den Bürger, und der Abg. Donath Oehri ruft, dass Baulandumlegungen künftig dann auch dem Bürger übertragen werden müssen - dann schürt man Ängste. Das verbaut - von mir aus gesehen - eine einigermassen objektive Auseinandersetzung mit diesen ganzen Fragen, mit denen wir uns auseinander setzen müssen. Noch einmal: Man nimmt das nicht einfach hin. Ich nehme das auch nicht einfach hin. Ich kann auch sagen: Ich bin in Sorge. Aber man muss schon auch die positiven Ansätze sehen, die in diesem Budget drinstecken. Man sollte nicht einfach irgendwo Szenarien kreieren, die eine Situation beschreiben, die schlimm ist, und dass es fast nicht mehr schlimmer geht. Wir müssen auch die gesamtwirtschaftlichen Umstände und Rahmenbedingungen mit berücksichtigen, die es in den letzten drei, vier Jahren halt auch erschwert haben. Es sind Einnahmeneinbrüche dagewesen, die von Liechtenstein aus nicht zu korrigieren gewesen sind oder wo kaum gegengesteuert werden konnte. Wenn man das alles mit berücksichtigt, dann kann man ein solches Budget verantworten. Da bin ich wirklich der tiefsten Überzeugung. Und ich sage noch einmal: Damit meine ich nicht, dass das gut ist. Aber man kann es auch im Bewusstsein verantworten, dass man in die richtige Richtung, die eingeschlagen wurde, weiterarbeiten muss.Dann noch ganz kurz eine Bemerkung: Herr Abg. Wendelin Lampert, Ihre Aussage hat mich jetzt schon enttäuscht. Nach meinen Ausführungen sagen Sie, Sie verstünden mich, wenn ich Ihren Vorschlag ablehne, weil ich ein Schaaner sei. Ich habe ausdrücklich gesagt: Ich vertrete hier wirklich die Gesamtinteressen des Landes und versuche auch den Gemeinden gerecht zu werden. Und ich meine nur als Erinnerung: Ich habe vor zwei Jahren in einer schwierigen Situation der Reduktion der Kapital- und Ertragssteuer von 50 auf 45% als Schaaner damals und - ich sage es jetzt gerade auch noch - als Vorsteherkandidat zugestimmt, weil ich der Überzeugung war, dass es die Gemeinden verkraften können und für die Gesamtsituation - und damit meine ich auch das Interesse des Landes - vertretbar gewesen ist. Ich sage es noch einmal: Ich schaue nicht darauf, was Schaan, das Unterland oder das Oberland betrifft, sondern ich denke, wir haben ein Gesamtinteresse zu vertreten. Abg. Marco Ospelt:
Mich drängt es, hier zwei Komplimente zu verteilen, und zwar einerseits an den Abg. Helmut Konrad für sein eben gehaltenes Votum. Das war wirklich vom Feinsten. Sie haben mir aus dem Herzen gesprochen. Andererseits an den Abg. Wendelin Lampert. Es ist ja so: Ein bisschen stochern wir zwar im Nebel. Wir wissen aber nicht genau, wie sich Ihr Vorschlag auf die Einkünfte der Gemeinden auf Heller und Pfennig auswirken wird, aber andererseits ist halt mit vollen Hosen schon gut stinken. Die Gemeinde Triesenberg wird eine derjenigen Gemeinden sein, die tendenziell am meisten profitieren würde. Abg. Wendelin Lampert:
Aus der letzten Äusserung habe ich nie ein Hehl gemacht. Ich habe im ersten Votum gesagt, dass ich das unterstütze. Aber, ich denke mir, gerade der Abg. Marco Ospelt hat gesagt, man fährt dann auf den Vaduzer Eisblock. Das hat zumindest der Abg. Ospelt konkret erwähnt, also er hat damit gesagt: «Mit uns Vaduzer kann man das nicht machen». Dann sage ich halt wieder: Wenn man das Landesinteresse ins Spiel bringt - kurz die Bürger und Bürgerinnen der verschiedenen Gemeinden - dann muss ich einfach sagen: Land, 20'000 Bürgern/Bürgerinnen würde dieser Vorschlag zugute kommen und 14'000 nicht. Also, mit «Landesinteresse» habe ich dann schon Mühe. Sonst möchte ich mich beim Abg. Helmut Konrad in diesem Fall entschuldigen, wenn er es nicht so konkret gesagt hat, dass er sich für die Schaaner Interessen einsetzt. Ich habe das anders gehört. Vielleicht war ich auch durch den Eisblock von Vaduz bereits so gezeichnet.Dann noch zum Abg. Donath Oehri: Seine berufliche Tätigkeit färbt auf die Landtagsarbeit ab. Wenn man ihm den kleinen Finger reicht, will er gleich die ganze Hand. Er sagt, ich soll doch bitte dann meinen Antrag auf CHF 10,8 Mio. stellen. Also, Herr Oehri, jetzt sind wir hier schon -zig Stunden am Diskutieren und sehen, dass wir ein Defizit in diesem Budget haben. Und dann setzen Sie noch solche Forderungen in die Welt. Ich weiss also schon nicht, was das eigentlich soll. Bleiben Sie doch bitte bei der Realität und schauen Sie sich die Unterlagen an. Dann müssen Sie doch ehrlich zugestehen: Man kann doch hier nicht von CHF 9 auf CHF 10,8 Mio. erhöhen. Das ist total unverantwortungslos. Also, ich verstehe das nicht, wie man da noch solche Sätze sagen kann - aber in Gottes Namen. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Konrad, Sie kommen immer wieder mit den gleichen Sachen. Das Beispiel NBU eignet sich wunderbar dafür, dass Sie einfach nicht zuhören, was von unserer Seite gesagt wurde. Nochmals: Diese Streichung der NBU-Subvention ist nicht einer Aktion der VU-Abgeordneten zum Opfer gefallen, obwohl wir uns sehr dafür eingesetzt haben, sondern das war einfach ein ganz klares Verdikt der Bevölkerung. Und das muss als solches auch gesehen werden, einfach weil es eine völlig undifferenzierte Aktion war.Sie schütten das Kind mit dem Bade aus in diesem Fall und in manchem anderen auch und wundern sich dann, wenn das nicht akzeptiert wird. Wie ich gestern schon gesagt habe: Es braucht differenzierte Lösungen: Um beim Beispiel NBU zu bleiben: Hätte man die von uns bzw. ursprünglich vom LANV vorgeschlagene Lösung aufgenommen und die Subvention nur ab einem bestimmten Einkommen gestrichen, dann wäre es sehr wahrscheinlich von der Bevölkerung angenommen worden und hätte dem Staat CHF 3 bis 4 Mio. nach wie vor gespart. Das zum einen.Dann zum anderen: Herr Abg. Konrad, Sie reden davon, dass die Aufwendungen von der Regierung Hasler gebremst worden seien. Sie haben von den Sachaufwendungen gesprochen. Das ist natürlich lobenswert, denn dort wurde gespart. Aber wir wissen alle, dass das keinen wesentlichen Teil des Budgets ausmacht - zirka 11% oder diese Grössenordnung - und dass das unter dem Strich nicht viel ergibt.Dann sprachen Sie davon, dass man bei den laufenden Beiträgen eine Stabilisierung in den Ausgaben erreichen müsste. Das ist, wie wir alle wissen, ein sehr komplexes Thema, da sind wir uns einig. Sie sprachen aber nicht von den Steigerungen im Bereich der Personalaufwendungen. Die Abg. Ingrid Hassler hat gestern und heute noch einmal die Frage an die Regierung gestellt, wie sich die Regierung dazu stellt. Im Bericht der Regierung zur Finanzplanung sieht man es auf Seite 32 eindeutig: Im Jahre 2001 Personalaufwand CHF 122 Mio., Budget 2005 sind es CHF 154 Mio. Wenn man noch die CHF 3 Mio. im Hinblick auf die FMA dazunimmt, hat man hier dann eine Steigerung über die vierjährige Pe-riode von 7% per annum. Ich bin sehr gespannt, was der Herr Regierungschef zu diesem Punkt auf die Fragen der Abg. Ingrid Hassler sagen wird.Und dann noch zum Thema «Gemeinden»: Es stehen jetzt verschiedene Dinge im Raum. Das eine ist der Vorschlag der Regierung mit der massiven Kürzung der Pauschalsubvention. Das andere ist das, was jetzt vom Abg. Wendelin Lampert aufgebracht wurde, nämlich dass beim Zuweisungsgrad der Kapital- und Ertragssteuer eine Korrektur angebracht werden könnte. Ich denke, das sind ganz schwer wiegende Eingriffe für die Gemeinden. Wir können das jetzt nicht so einfach ad hoc hier entscheiden. Es muss überdacht werden, es muss mit den Gemeinden besprochen werden. Und meine dringende Empfehlung an die Regierung ist, dass die nächsten vier Wochen bis zur Dezember-Landtagssitzung genützt werden, um das zu überdenken, mit den Gemeinden zu besprechen - und der Landtag erst dann entscheidet. Danke.Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Ich frage mich schon, was die Opposition eigentlich will. Es wird jetzt von der Frau Abg. Laternser wieder von massiven Kürzungen und Eingriffen mit nicht absehbaren Folgen geredet, wenn wir die Pauschalsubventionen auf ein Mass reduzieren, wobei wirklich auf Heller und Pfennig ersichtlich ist, wie die Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen und auch auf die Aufgaben sind. Also, wenn man darüber noch diskutieren will oder muss, um zu ergründen, ob das jetzt zumutbar ist oder nicht, dann kommen wir in Zukunft ganz sicher keinen Schritt mehr weiter. Man kann sicher unterschiedlicher Meinung sein, dass das nicht gemacht werden soll - oder dass man da nicht einverstanden ist. Und das akzeptiere ich auch. Die Auswirkungen dieser Massnahme und auch die Auswirkungen auf das Budget des Landes sind bekannt. Und damit ist es für jeden Landtagsabgeordneten hier auch abschätzbar, ob er das als Beitrag an die Landesrechnung leisten will und den Gemeinden dies zumutet oder eben nicht. Dazu brauchen wir nicht nochmals eine Diskussionsrunde zu führen. Davon bin ich felsenfest überzeugt. Auf der einen Seite erwartet man von der Regierung aber Massnahmen - der Herr Regierungschef hat auf diesen Vorschlag auch schon geantwortet, so habe ich es zumindest verstanden - wobei die Abg. Hassler gesagt hat, das Ausgabenwachstum einfach pauschal auf 2,6% zu begrenzen. Ich glaube, das wäre wirklich verantwortungslos, das wäre dann undifferenziert. Und die Auswirkungen, die dadurch entstehen würden, können überhaupt nicht abgeschätzt werden. Ich würde mir das als Opposition ebenfalls wünschen, wenn die Mehrheitspartei solche Entscheide fällen würde. Leichter könnte es die Opposition dann nicht haben, permanent jeden Vorschlag und jede Kürzung zu torpedieren und zu Fall zu bringen. Die Regierung hat gehandelt, und zwar hat sie dem Ergebnis angemessen gehandelt, das wir in den letzten drei oder vier Jahren erreicht haben. Wir haben einen Überschuss von nahezu CHF 60 Mio. gehabt - und dies trotz all den schlechten Einflüssen, die bestanden haben. Wenn Sie dann von katastrophalen Zuständen oder von einem in höchstem Masse notwendigen Handlungsbedarf reden, dann wäre es eben verantwortungslos, da einzugreifen. Darum bin ich auch der Meinung, dass diese Massnahmen, die man bis jetzt eingeleitet hatte, angemessen waren. Dann auch die Ablehnung der NBU-Prämie: Selbstverständlich ist es zu akzeptieren, wenn die Bevölkerung das ganz klar ablehnt. Dieser Entscheid ist auch akzeptiert worden. Aber wir kommen nicht darum herum, trotzdem die Mehrausgaben, die jetzt in diesem Budget einfach enthalten sind, klar darzustellen und darzulegen, was die Auswirkungen daraus sind. Das ist kein Vorwurf, das ist keine Neubeurteilung, sondern die Situation ist einfach so. Abg. Donath Oehri:
Herr Abg. Wendelin Lampert, das ist natürlich schon ein starkes Stück, wenn Sie einem Abgeordneten, der sich an die Gesetze und an die bezüglichen Materialien hält, Verantwortungslosigkeit vorwerfen. Ich habe keine Forderung gestellt. Ich habe nur den Anspruch festgestellt, und zwar den Anspruch von CHF 10,8 Mio., denn auch die letztjährige sehr kurzfristige Kürzung von CHF 10,8 Mio. auf CHF 9 Mio. war nicht rechtens. Diese Kürzung musste man einfach hinnehmen. Aber, ich denke, hier von verantwortungslos zu sprechen, ist völlig falsch.Abg. Helmut Konrad:
Eine ganz kurze Replik auf die Aussagen der Abg. Dorothee Laternser: Man hat immer Gründe, dagegen zu sein. Und das einfach so als pauschale Aussage zu dem, was Sie gesagt haben. In Bezug auf die NBU, dass die Bevölkerung das deutlich nicht akzeptiert hat, das ist klar, und das hat man zu akzeptieren - und das akzeptieren wir auch. Das ist überhaupt kein Problem. Dass Sie aber mit Ihrer Haltung dort dem Ganzen einen Bärendienst erwiesen haben, das ist, glaube ich, auch klar. Wobei ich mich frage, ob es mit Ihrer Unterstützung gelungen wäre, aber es ist zumindest nicht hilfreich gewesen. Und wenn Sie dann sagen, mit einer differenzierteren Lösung und nur für die höheren Einkommen. Ich kann mich jetzt an die Diskussion nicht mehr erinnern, aber ich glaube, es ist dort mehr als deutlich zum Ausdruck gekommen, dass es auf der Basis dieser geringen Beträge, die für den Einzelnen, der betroffen gewesen ist, überhaupt angefallen sind, dass es vom Aufwand her einfach nicht sinnvoll gewesen ist, dort eine Differenzierung vorzunehmen. Sie haben das mit dem Argument gesagt: Wir hätten zwar Hand geboten, aber nur für eine differenzierte Lösung. Aber aus unserer Sicht war eine differenzierte Lösung nicht sinnvoll, weil es sich für den Einzelnen um sehr, sehr geringe Beträge gehandelt hat. Und dort dann von Sozialabbau und dergleichen zu sprechen ist aus meiner Sicht - und dann möchte ich das wirklich mit dieser NBU beenden - ist aus meiner Sicht nicht verantwortungsbewusst. Dann eine Aussage, die Sie im Zusammenhang mit den Staatsausgaben gemacht haben: Sie haben wieder nicht zugehört. Ich habe nicht gesagt, dass es keinen Bedarf mehr im Bereich der Beitragszahlungen, des Personalaufwandes usw. gäbe, sondern ich habe gesagt, dass dort positive und hoffnungsvolle Zeichen vorhanden sind. Das Wachstum, das früher viel, viel grösser gewesen ist, ist eingebremst worden. Aber das genügt nicht - das gilt für die Beitragszahlungen und gilt für den Personalaufwand. Dass auch im Bereich des Personalaufwands noch grössere Anstrengungen nötig sind, das ist auch klar. Auf der andern Seite müssen wir aber auch wissen, dass einfach die Anforderungen an den Staat, die Aufgabenfülle, die Breite und die Komplexität der Aufgaben für den Staat immer grösser werden. Und das miteinander in Einklang zu bringen, das ohne Personalwachstum, Personalausbau, trotzdem so in den Griff zu bekommen, dass es mit derselben Qualität weitergehen kann, das ist eine Herausforderung. Ich möchte nur erinnern, dass vor zwei, drei Jahren - jetzt nach der klaren Deklaration des Personalstopps durch die Regierung hat das bei den Ämtern gebessert - aber vor zwei, drei Jahren sind die Amtsleiter noch mit Stellenbegehren im Umfang von 60, 70, 80 - ich glaube - sogar einmal mit 90 Stellen gekommen, die dann in mühsamen Verhandlungen von der Regierung auf ganz, ganz minime Personalwachstumsraten reduziert worden sind. Und die Amtsleiter - das können Sie mir auch glauben - die kommen nicht einfach, weil sie gerne mehr Leute hätten - oder was auch immer - und nur, weil es schön ist, wenn man mehr Leute hat, sondern weil die Aufgaben - wie ich das vorhin dargelegt habe - vielfältiger, komplexer werden. Die Aufgaben nehmen zu und auch die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger usw. Das sind Herausforderungen, die es zu erkennen gilt und denen man sich stellen muss. Ich denke, dass wir in diesen Bereichen auf einem guten Weg sind, aber es reicht noch lange nicht. Das ist mir völlig klar, das ist aber auch der Regierung klar. Das ist mehr als nur in den schriftlichen Unterlagen, die wir erhalten haben, zum Ausdruck gekommen, aber auch in den Ausführungen, die vonseiten der Regierung gemacht wurden.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte zuerst die Aussage zurückweisen, dass die Opposition von katastrophalen Zuständen gesprochen hat. Ich kenne dieses Wort im Zusammenhang mit dem Staatshaushalt nicht. Ich bitte Sie, die korrekte Wortwahl zu verwenden. Wenn Sie immer wieder von den CHF 60 Mio. Vermögenswachstum des Staates reden, dann rechnen Sie ganz grosszügigerweise das sehr gute Einnahmenpotenzial des Jahres 2001 hinein. Das ist ein Umstand, wobei sich der Regierungschef gestern mehrfach dagegen gewendet hat, dass er für das, was im Jahre 2001 bezüglich der Stellenplanung passiert ist, nicht zu verantworten habe. Bitte differenzieren Sie dann diese Rechnung auch, auch wenn es am Schluss um CHF 60 Mio. Differenz geht. Ausgaben können eingegrenzt werden, ohne dass es ausschliesslich den sozial Schwächeren trifft. Da müssen Sie jetzt nicht so tun, als dass ich Vorschläge mache, die Ausgaben von einem Wachstum von 5,4% auf 2 bis 3% zu reduzieren in der gemeinen Absicht, dass wir dadurch nur noch im Sozialgesetzgebungsprozess schon morgen grosse Einschnitte machen. Ich habe Beispiele aufgeführt, wie in einem Staatshaushalt von über CHF 800 Mio. auch Einsparungen - vielleicht sind sie nicht im grossen Stil - aber Einsparungen nötig sind, die eben gerade nicht diese Menschen betreffen. Aber Sie gehen ja auf diese Idee gar nicht ein, Sie bleiben bei diesem Wachstum. Und dann müssen Sie auch nicht erwarten, dass wir hier im Budget bei jeder Position dann einzeln aufzählen, wo noch etwas zu sparen ist. Das ist Aufgabe der Regierung. Und wenn die Regierung das nicht mehr neu überdenken will, dann wird es eben so verabschiedet.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, unterbreche ich jetzt die Sitzung bis 14:30 Uhr. Nach dem Mittagessen fahren wir mit unseren Beratungen zu Traktandum 17 - Landesvoranschlag und Finanzgesetz für das Jahr 2005 - fort.Mittagspause (von 12:45 bis 14:30 Uhr)
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Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen in der November-Landtagssitzung fort. Wir sind nach wie vor bei der Behandlung von Traktandum 17: Landesvoranschlag und Finanzgesetz für das Jahr 2005. Wir haben heute Vormittag die Eintretensdebatte absolviert. Dabei sind noch Fragen an die Regierung offen geblieben. Deshalb möchte ich vorerst dem Herrn Regierungschef das Wort erteilen. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte kurz auf die gefallenen Voten und Fragen zu sprechen kommen: Zuerst zum Votum der Abg. Ingrid Hassler: Sie hat noch einmal die Struktur des Haushaltes angesprochen und hat dann die Regierung aufgefordert, noch einmal zu diesen Strukturproblemen, die im Bericht und Antrag ja auch thematisiert werden, Stellung zu nehmen. Vor allem hat sie konkrete Massnahmen der Regierung vermisst bzw. gefragt, welche gesetzlichen Massnahmen die Regierung vor-sieht, um diese strukturellen Probleme des Staatshaushaltes anzugehen. Dazu kann ich nur noch einmal ausführen und bitte das auch zur Kenntnis zu nehmen, dass diese strukturellen Probleme des Staatshaushaltes von der Regierung bereits angegangen worden sind. Sie, Frau Abg. Hassler, haben selber die KVG-Revision aufgeführt. Das ist ein Bereich, der sehr kostenintensiv ist, denn der Staat beteiligt sich da doch mit erheblichen Mitteln. Diese KVG-Revision ist jetzt mitten in der Umsetzung. Es ist ja nicht mit dem Gesetz allein getan, sondern die entsprechenden Massnahmen müssen jetzt umgesetzt werden. Es laufen ständig Verhandlungen betreffend diese Umsetzung. Über die ganze NBU-Problematik werden wir uns sicher nicht einig werden. Sie sehen das anders als die Regierung das sieht. Die Regierung hat das durchaus als gezielte strukturelle Massnahme gesehen. Ich sehe auch nicht, dass das nicht grössenverträglich gewesen sein soll bzw., dass das nicht sozialverträglich gewesen sein soll. Ich habe ausgeführt, dass seit der Einführung der NBU auf der anderen Seite verschiedene Leistungen des Staates aufgebaut worden sind, um die sozial Schwächeren zu unterstützen und aufzufangen. Und es gibt verschiedene Massnahmen, die ich ebenfalls aufgeführt habe, wie Prämienverbilligung Krankenkasse, wie die Freistellung der Kinder bei den Prämien, wie Mietbeiträge usw. Hier hat also die Regierung einen Vorschlag gemacht, um den Haushalt auch strukturell zu ändern, ohne dass das soziale Netz, das geknüpft wurde, dementsprechend für die sozial Schwächeren aufgeknüpft worden wäre. Dann zu einem weiteren Punkt, nämlich zur Analyse der Finanzflüsse in unserem Sozialsystem: Diese Analyse wird jetzt gemacht und die ist vor allem aktuell, weil wir erhebliche Steigerungen - das habe ich auch ausgeführt - in den Jahren 2000/2001 aufgrund von Gesetzesrevisionen gehabt haben. Und die Analyse muss jetzt zeigen, welche Auswirkungen diese Revisionen hatten, bevor man nachher gezielt Massnahmen ergreifen kann. Das konnten wir nicht vorher machen. Das müssen wir eben jetzt machen und das ist auch nicht ein Vorhaben, das Jahre dauert, sondern diese Analyse wird innerhalb von vier, fünf Monaten abgeschlossen sein und wird dann ja auch zur Verfügung gestellt, damit man dann gezielte Diskussionen darüber führen kann. Dass die Aufwandsteigerungen heute auf 5,4% sind, dass sie eben schon viel höher waren, das sei dahingestellt. Das kann man anerkennen oder nicht. Aber auf jeden Fall sind wir uns einig, dass die Aufwandsteigerungen im Verhältnis des wirtschaftlichen Wachstums sein sollten. Das ist eine Zielrichtung und dieses Ziel gehen wir auch an. Dann haben Sie mich noch einmal bezüglich des Personalzuwachses angesprochen: Dazu folgende Antwort: Gestern, beim Stellenplan, haben wir ganz gezielt über den Personalzuwachs des Staatspersonals gesprochen. Und wenn wir die Position «Personalaufwand» im Budget hernehmen, dann ist hier Verschiedenes darunter subsumiert. Unter dieser Position ist zum Beispiel Folgendes subsumiert: Entschädigungen Landtag, Löhne Verwaltung, Betriebspersonal, Löhne der Lehrkräfte, Rentenleistungen, dann Kollegialgerichte usw. Und ich habe nun einmal das Verwaltungs- und Betriebspersonal herausnehmen lassen, also das Staatspersonal, über das wir ja beim Stellenplan gesprochen haben. Und dann sieht dort die Zahl folgendermassen aus: Wenn wir diesen Vergleich machen, dann haben wir seit 2001, wenn wir die Beträge zusammenzählen, seit 2001 bis 2005, also Budget 2005, eine Steigerung von 4,7%. Wenn wir dann den Sonderbeitrag herausrechnen, also den Sonderbeitrag an die Pensionskassa, sind wir bei 4,2%. Und jetzt müssen wir hier aber noch dazurechnen - das konnten wir jetzt nicht alles in der Kürze der Zeit herausrechnen - wir müssten die Teuerung, wir müssten die Gehaltsvorrückungen, die ja jedesmal auch budgetwirksam werden, dazurechnen, und dann kommen wir ungefähr auf die 2,7% Personalzuwachs - wie ich das gesagt habe. Wenn man das Konto «Personalaufwand» insgesamt nimmt, dann haben wir alle anderen Konten auch mit drin, und dann können wir nicht unterscheiden. Gestern haben wir vom Staatspersonal gesprochen und gestern wurde darüber gesprochen, dass die Regierung dieses Personal sehr stark ausweite und dass das sehr stark zunehme. Das sind die Zahlen, die man so herausrechnen kann. Übrigens: Der Revisionsbericht der OTG unterteilt diese Kategorien immer und da kann man das sehr gut herausrechnen. Dann die Frage zum Finanzleitbild: Ich dachte, dass diese Frage an und für sich beantwortet wäre. Als wir damals nämlich die Revision des Finanzleitbildes verschoben haben, haben wir das unter anderem auch darum gemacht, weil ja der Finanzausgleich mit einbezogen werden soll. Und wir haben damals ja miteinander darüber gesprochen, dass, je nachdem, wie der Finanzausgleich, wie die Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden aussieht, es zu anderen Transferleistungen, zu anderen Finanzströmen kommt, und dass das einen Einfluss auf eine allfällige Revision des Finanzleitbildes hat. Wir haben einen ersten Zwischenbericht, was diese Entflechtung betrifft. Und wenn wir hier zu einer Einigung kommen - wir sind uns in bestimmten Punkten allerdings noch nicht einig, also Gemeinden und Staat - dann macht es nachher durchaus Sinn, das Finanzleitbild dementsprechend anzupassen. Ich denke mir, das wurde ja auch so thematisiert, wie damals dieser Vorschlag der Regierung verschoben wurde bzw. die Regierung den Vorschlag zurückgezogen hat. Und dass wir dieses Finanzleitbild nicht einfach aus den Augen lassen, das zeigen auch die Anstrengungen während des Jahres. Die Rechnung 2003 hat dann ja wiederum dem Finanzleitbild Genüge getan. Dann zur Frage der Finanzzuweisungen und zur Frage bezüglich Kürzung der Pauschalsubventionen: Die rechtliche Einschätzung sehe ich nicht so wie der Abg. Donath Oehri, denn das Gesetz vom 3. Juli 1991 über die Ausrichtung von Landessubventionen sagt im Art. 1a ganz ausdrücklich: Anstelle der Subventionierung von Einzelprojekten im Bereiche der Planungsmassnahmen - also Hochbauten, Sportanlagen, Tiefbauten, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung - werden den Gemeinden folgende Anteile von dem vom Landtag jährlich bewilligten Investitionskostenbeitrag ausgerichtet. Der Landtag hat das jährlich zu bewilligen und festzusetzen.Was mir aber wesentlich - und gerade in dieser finanziellen Lage auch wirklich legitim erscheint - wesentlich erscheint mir noch einmal die Frage der Aufgabenerfüllung. Welche Mittel fliessen vom Staat zu den Gemeinden und können die Gemeinden mit diesen Mitteln ihre Aufgaben erfüllen? Ich bin auch der Überzeugung, dass die Gemeinden nicht Bittsteller sind, sondern sie müssen ihre Aufgaben erfüllen können. Das ist überhaupt keine Frage. Und wenn ich dann hier die Auswirkungen einer solchen Kürzung anschaue und die Gemeindehaushalte in ihrem Umfang sehe, dann kann ich mir schlichtweg nicht vorstellen, dass die Gemeinden, wenn wir dann auch noch die budgetären Vorgaben sehen und die Steigerung der Zuweisungen an die Gemeinden, dass sie ihre Aufgabe nicht erfüllen können. Und da frage ich Sie ganz konkret, Herr Abg. Donath Oehri: Gamprin minus CHF 204'000 an Pauschalsubventionen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Kürzung Ihnen ein Minusbudget bringt. Es würde mich jetzt sehr verwundern, wenn diese Kürzung einen derart dominanten Einfluss auf das Budget der Gemeinde Gamprin hat. Ich kenne das Budget jedoch nicht. Aber ich nehme nicht an, dass das deshalb so schlecht aussieht. Und Damen und Herren Abgeordnete, jetzt müssen wir schon von der Realität sprechen. Damit möchte ich auch die Abg. Laternser ansprechen: Selbstfinanzierungsgrad der Gemeinden 121%, Selbstfinanzierungsgrad des Landes 107%. Reserven in Prozent der laufenden Aufwendungen: Gemeinden 260%, Land 174%. Da sehe ich nun wirklich nicht, wo Sie die Dramatik sehen, dass man das Budget wieder zurückziehen und alles überarbeiten müsste. Die Gemeinden konnten Reserven anhäufen und es gibt einen erheblichen Reservenstand, und zwar nicht nur bei der Gemeinde Vaduz. Das ist ja nicht schlecht. Ich befürworte ja, dass mit den Mitteln auch sparsam umgegangen wird. Dass dann aber, wenn wirklich grosse Investitionen bevorstehen, dass dann aber auf diese Reserven, die ja auch Mittel des Finanzausgleiches sind, dass auf die zurückgegriffen wird, auch das ist nichts Schlechtes. Von daher kann ich mir also mit dieser konkreten Kürzung nicht vorstellen, dass das Probleme in den Gemeinden aufwirft, wenn man den Gesamthaushalt der Gemeinden betrachtet und wenn man auch in Betracht zieht, dass die Gemeinden einen grossen Anteil dieses Gesamthaushalts im Investitionshaushalt haben. Und dort kann man durchaus steuern, ob man etwas schiebt oder nicht schiebt. Aber noch einmal: Es sind ja nicht riesige Summen, die hier gekürzt werden, sondern ich denke, dass diese Kürzung ohne weiteres machbar ist, wenn wir bedenken, dass insgesamt ja CHF 10 Mio. mehr an die Gemeinden fliessen sollen. Bezüglich Krankenversicherung und freie Arztwahl bitte ich Regierungsrat Hansjörg Frick, noch kurz Stellung zu nehmen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Regierungschef, besten Dank. Dann gebe ich das Wort dem Abg. Ivo Klein. Abg. Ivo Klein:
Die Diskussion um die Finanzzuweisungen ist mir noch ein bisschen zu wenig herausgekommen. Der Abg. Lampert hat hier zumindest einen Antrag in Aussicht gestellt. Ich wäre froh, wenn Sie hier dazu noch Stellung nehmen könnten. Ich finde, vom Ansatz her ist es schon richtig, dass wir jetzt die Gemeinden im Verhältnis nicht stärker belasten, die sowieso weniger haben. Und da wäre eben der Ansatz, dass man auf die Kapital- und Ertragssteuer geht, schon der richtige Ansatz gewesen. Und wie steht die Regierung dazu? Warum hat sie einen anderen Weg gewählt? Vielleicht habe ich das auch überhört. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Der Regierungschef hat das Budget 2005 angesprochen. Mich würde das Budget 2005 der Gemeinde Gamprin auch interessieren. Eventuell könnte uns hier der Abg. Donath Oehri etwas Konkretes dazu sagen, wie es denn da mit diesem Budget aussieht. Abg. Donath Oehri:
Es ist richtig, dass die Gemeinde Gamprin im Budget 2005 einen Überschuss budgetiert hat. Dies aufgrund der Situation, dass die Gemeinde Gamprin auch per Ende 2004 noch in der Verschuldung sein und damit speziell aus diesem Topf profitieren wird. Trotzdem denke ich, dass auf diese Mittel - meiner Ansicht nach - ein gegebener Anspruch besteht, der eben wirklich zum Einsatz für diese Aufgabenerfüllung da ist. Ich sehe auch, dass die Aufgaben, die in diesen Bereichen gerade in unserem Budget abgedeckt werden, dass also diese 30-prozentige Subvention anteilsmässig mehr als aufgebraucht ist. Ich denke, dass es aber in dieser Sache auch nicht nur um die Gemeinde Gamprin geht. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Könnten Sie vielleicht ein bisschen konkreter werden? Sie haben jetzt gesagt, es ist ein Überschuss budgetiert. Wie konkret sehen diese Zahlen aus? Abg. Donath Oehri:
Es wird so sein, dass die Gemeinde Gamprin per Ende 2005 zirka CHF 1 Mio. an Reserven haben wird. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich habe tatsächlich vergessen, auf die konkrete Frage, warum die Regierung diesen Weg gewählt hat, einzugehen. Wir wollten den Gemeinden die Budgetsicherheit geben. Hier wissen die Gemeinden also genau, mit was sie zu rechnen haben bzw. wie viel sie aus diesem einen Topf weniger bekommen, währenddem bei den Kapital- und Ertragssteuern können wir im Vorhinein zwar die Gesamtzuweisungen berechnen, aber wir können nicht genau berechnen, wie das dann bei den einzelnen Gemeinden aussieht, weil man das erst nachher feststellen kann. Uns ist aber klar - und deshalb sind wir ja an der Aufgabenentflechtung -, dass wir den Finanzausgleich als Ganzes auf neue Füsse stellen müssen. Ich denke, es macht vom Vorgehen her schon Sinn, zuerst die Aufgabenzuteilung und dann das Finanzielle bzw. dann den Finanzausgleich zu regeln. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank, Herr Regierungschef. Dann gebe ich das Wort Herrn Regierungsrat Frick. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Heute Vormittag wurde in verschiedenen Voten auch die Prämie zur Krankenkasse angesprochen. Ich möchte dazu auch noch einige kurze Ausführungen machen:Zuerst möchte ich in Erinnerung rufen, dass die Prämien für das Folgejahr jeweils von den Krankenkassen errechnet werden und dann der Versicherungsaufsicht zur Kontrolle zugestellt werden. Das Amt für Volkswirtschaft prüft dann die Plausibilität und vor allem, ob die vorgeschriebenen Rückstellungen auch ordnungsgemäss gemacht wurden. So entspricht die Nullrunde vollständig dem Vorschlag der Krankenkassen und nicht etwa der Regierung. Die Äusserung, die Regierung hätte die Krankenkassen mit einem entsprechenden Polster ausgestattet, ist meines Erachtens absurd. Die Prämienerhöhungen vom letzten Jahr entsprechen natürlich auch den Berechnungen der Krankenkassen, die auch wieder von der Versicherungsaufsicht nachgerechnet wurden. Es ist sicherlich richtig, dass die Franchisen der Erwachsenen, welche früher im Hausarztsystem versichert waren, gestiegen sind. Aber das ändert an sich nichts an der Tatsache, dass die Krankenkassen eine Nullrunde bekannt geben konnten. Diese Franchisenerhöhung hat sicherlich dazu beigetragen und mitgeholfen. Das war eine der Massnahmen, aber die ist nicht alleine dafür zuständig. Dann zu den Zusatzversicherungen: Hier ist eine relativ grosse Verwirrung in den letzten Tagen entstanden. Inwieweit hier die Informationen absichtlich nur unvollständig weitergegeben wurden, vor allem von einer liechtensteinischen Tageszeitung, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls hat dieser Umstand sehr stark zur Verwirrung beigetragen. Nun ist es doch ein Faktum, dass jeder Einwohner unseres Landes die freie Arztwahl hat, ohne dass er eine Zusatzversicherung macht. Er oder sie kann jeden kontrahierten Arzt im Land ohne Zusatzkosten aufsuchen. Er oder sie kann auch Fachärzte in der Schweiz, die kontrahiert sind, aufsuchen. Er oder sie können im Sinne der Übergangsbestimmung auch die nächsten fünf Jahre weiterhin die Ärzte aufsuchen, die sie in der Vergangenheit im Ausland behandelt haben. Auch regelt das KVG ganz klar - und das ist auch nochmals zum Votum des Abg. Marco Ospelt zu sagen - es regelt ganz klar, dass die OKP die Kosten eines Spezialarztes im Ausland übernehmen muss, wenn der Patient von einem im Lande kontrahierten Arzt überwiesen wurde. Das ist klar im Gesetz geregelt. Auch diese Leistungen werden also ohne Zusatzversicherung übernommen. Die Zusatzversicherung ist im KVG verankert. Sie dient dazu, dass all jene, denen die vorher erwähnten Auswahlmöglichkeiten nicht ausreichen, die also auch Ärzte aufsuchen wollen, die nicht kontrahiert sind, denen also hier in der Region die Auswahl von zirka 80 Ärzten nicht ausreicht, für die ist die Zusatzversicherung. Alle anderen sind medizinisch doch bestens versorgt. Sie haben eine grosse Auswahl und insofern - denke ich - kann man sehr wohl von einer freien Arztwahl sprechen und man kann auch von beinahe einer Luxusversicherung reden. Nun ist auch der Eindruck entstanden, dass hier ein Zeitdruck zum Abschluss einer Zusatzversicherung erzeugt wurde. Dazu kann ich nur Folgendes sagen: Alle Jüngeren - wie 63 zum Beispiel - stehen überhaupt nicht unter einem Zeitdruck. Die können diese Versicherung abschliessen, wann immer sie wollen. Sie können sich jetzt einmal mit dieser Regelung, wie sie heute mit diesen 80 Ärzten besteht, zufrieden geben und nachher eine solche Versicherung, wenn sie dann das Gefühl haben, sie bräuchten doch noch die Möglichkeit, andere Ärzte aufsuchen zu können, dann können sie diese Versicherung immer noch abschliessen. Anders sieht dies aus bei den heute 63-Jährigen oder Älteren. Hier haben wir in den Übergangsbestimmungen im Paragraph 5 klar festgelegt - ich zitiere: «Versicherte, die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung versichert sind, müssen von den Kassen ohne Versicherungsvorbehalte in die freiwillige Versicherung nach Art. 16 Abs. 2 aufgenommen werden, wenn sie ihren Antrag um Aufnahme vor dem 31. Dezember 2004 stellen. Erwachsene Versicherte müssen unter den gleichen Voraussetzungen in die unterste Eintrittsaltersgruppe für Erwachsene aufgenommen werden». Hier sind im Wesentlichen die Pensionäre gemeint. Hier kann die Versicherung, die Krankenkasse, ab dem 1.1.2005 Vorbehalte machen. Das ist der Unterschied. Dann noch eine kleine Ergänzung zur Rechnung, die der Abg. Dr. Marco Ospelt heute zu den Zusatzversicherungen gemacht hat: Mich hat das ein bisschen an eine alte Marketingregel erinnert. Diese Regel ist allerdings sehr alt und sie ist jetzt auch nicht so ernst gemeint. Da gab es früher eine Regel für die Bedarfsplanung bzw. wie man eine solche Bedarfsplanung zum Beispiel für Schnürsenkel errechnet. Man hat gesagt: Das Land hat so und so viele Einwohner und jeder Einwohner hat drei Paar Schuhe. Schnürsenkel halten zirka ein halbes Jahr. Also ist der Bedarf pro Person sechs Paar Schnürsenkel pro Jahr. Ungefähr so ist mir diese Rechnung vorgekommen. Diese Rechnung geht natürlich so einfach nicht, denn diese Zusatzversicherung werden bei weitem nicht alle Erwachsenen abschliessen. Dann, auch nur die Erwachsenen zahlen CHF 40, Jugendliche und Kinder sind billiger. Wir wissen also heute nicht, wie sich das Ganze entwickeln wird, aber wenn das letztendlich - zumindest in den Anfängen - ein Geschäft wird, dann soll das recht sein, dann hilft das ja nur den Kassen und wird eher zu einer Prämienverbilligung führen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank, Herr Regierungsrat. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Herr Regierunsrat, ich danke für Ihre Ausführungen, aber ich habe es etwas anders formuliert. Selbstverständlich ist es so, dass die Krankenkassen von sich aus die Prämien kalkulieren, dann entsprechend den Antrag an die Aufsichtsbehörde bzw. an das Amt für Volkswirtschaft stellen - und dann wird es genehmigt. Das ist selbstverständlich, und ich habe auch nichts anderes gesagt. Die Krankenkassen kalkulieren natürlich Aufwand und vorhandene Mittel entsprechend - und da habe ich meine Vermutung geäussert. Dabei habe ich die Vermutung geäussert, dass gewisse Reserven geschaffen wurden. In dem Zusammenhang habe ich auch das Wort «Polster» verwendet, und zwar im Hinblick auf die CHF 7 Mio. für das Jahr 2005, die für die bisher ausgerichteten Staatsbeiträge zur Prämienreduktion im Hausarztsystem gesprochen wurden. Der Landtag hat also im Juni dieses Jahres diesen Betrag gesprochen und der Betrag ist mit CHF 7 Mio. sehr hoch, und zwar CHF 1,7 Mio. mehr als im Jahr 2004. Und wie gesagt: Ich habe Sie schon im Juni gefragt, warum diese Summe so hoch ist. Sie konnten mir damals aber die Zusammensetzung dieser Summe nicht erklären. Deswegen möchte ich diese Frage noch einmal wiederholen. Warum sind da CHF 7 Mio. beantragt worden? Der Betrag wurde auch vom Landtag genehmigt, aber daher kommt meine Vermutung, dass zumindest da ein gewisser Reservebetrag enthalten ist. Danke.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke. Diese CHF 7 Mio. setzen sich aus diversen Bestandteilen zusammen. Ich werde Ihnen diese Berechnung noch nachliefern. Ich kann Ihnen diese Berechnung jetzt nicht geben, aber das wurde damals ganz klar so gerechnet. Dabei wurde sicherlich keine Reserve oder ein Polster mit eingerechnet. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Nur noch eine kurze Ergänzung zur Zusatzversicherung und dem Stichtag 1.1.2005: Sie haben ausgeführt, dass es nur für Personen über 64 Jahre problematisch ist, wenn sie später den Antrag stellen. Es gilt aber auch für etwas jüngere Erwachsene, denn im Gesetz ist vorgesehen, dass nur bis zu diesem Stichtag erwachsene Versicherte in die unterste Eintrittsaltersgruppe für Erwachsene aufgenommen werden müssen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn die Grundsatzdiskussion beendet ist, stimmen wir über Eintreten auf den Landesvoranschlag und das Finanzgesetz ab. Wer dem Eintreten auf den Landesvoranschlag und das Finanzgesetz zustimmt, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
14 Stimmen bei 22 Anwesenden. Eintreten ist somit beschlossen. Wir beginnen nun mit der Detailberatung. Wir rufen die jeweiligen Budgettitel sowie die Untertitel wie in den Vorjahren auf. Sie haben dann die Möglichkeit, pro Budgettitel und zu den Untertiteln Bemerkungen und Anträge zu machen. Ich bitte Sie, jeweils die vollständige achtstellige Kontonummer zu nennen, auf die sich Ihre Wortmeldung bezieht. Wir beginnen mit der Laufenden Rechnung, und zwar mit Konto 0 - Allgemeine Verwaltung:Konto 0 - Allgemeine Verwaltung - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 0 - Allgemeine Verwaltung - steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich habe in der Eintretensdebatte gesagt, dass ich gesehen habe, dass die Reisespesen der einzelnen Ämter sehr hoch sind, das heisst, dass diese Kosten seit dem Jahr 2003 hochgeschnellt sind. In einer Aufstellung habe ich sogar eine Zusammenfassung von CHF 5,6 Mio. gesehen. Es macht für mich jetzt keinen Sinn, bei jedem Konto einen Abänderungsantrag von 20% zu stellen. Aber ich möchte jetzt ein Beispiel beim Konto-Nr. 027.317.00 zeigen, wo für Spesen und Reiseauslagen CHF 108'000 budgetiert sind bei einer Gehaltslage von CHF 574'000, also bei einem sehr kleinen Amt. Und so zieht sich das durch. Für mich ist es unverständlich, wie dann noch Reiseauslagen in dieser Höhe für so wenig Angestellte überhaupt zustande kommen. Eine Revision dieser Konten drängt sich also auf. Beim Konto 029 - Stabsstelle Gleichstellungsbüro - habe ich einen Bericht gesehen, dass diese Stabsstelle irgendwo koordiniert oder umgebaut wird. Ich möchte fragen: Wo sind die Kosten für die neue Stabsstelle - ich weiss den Namen nicht mehr - beinhaltet? Und wie viel mehr kostet diese neue Stabsstelle dann? Diese Kosten können sich ja nur auf einen Teil der Arbeit der Stabsstelle beziehen. Dann zum Konto 058 - Botschaft in Berlin: Als der Kauf der Botschaft bewilligt wurde, war die Rede davon, dass in der Residenz auch die Administration, das heisst, die Raumkosten der Botschaft selbst untergebracht werden können in Anbetracht der Grösse der Liegenschaft. Wie es hier aussieht, wird auch im neuen Jahr 2005 eine Botschaft anderweitig unterhalten. Ich möchte wissen, ob die damalige Zielsetzung der Unterbringung in der Residenz, die ich überhaupt damals schon angezweifelt habe, noch einmal Tatsache wird, oder ob wir mit diesen laufenden Kosten weiterhin rechnen müssen. Das sind CHF 80'000 für die Botschaft und CHF 138'000 zusätzliche Raumkosten für die Residenz. Dann noch zum Konto 091: Betreffend die Mieten im Verwaltungsbereich wurden wir dahingehend informiert, dass durch die Auslagerung verschiedener Ämter im Bereich der Sorgfaltspflichten Mietflä-chen im Haus Risch frei werden - es geht um die Bildung der FMA -, dass diese aber anderweitig besetzt werden, aber dadurch wieder anderswo gewisse Mietflächen frei werden. Ich sehe hier keine Differenz. Ich möchte Folgendes wissen: Wo sind die Mietflächen für über 20 Angestellte freigesetzt worden? Danke.Abg. Walter Hartmann:
Ich möchte gerne zu Konto-Nr. 043.318.00 - Revision der Landesrechnung - einen Budgeterhöhungsantrag stellen. Als Vorsitzender der Geschäftsprüfungskommission erlaube ich mir im Namen dieser, einen Budgeterhöhungsantrag zu Konto-Nr. 043.318.00 - Revision der Landesrechnung - im Betrag von CHF 79'000 zu stellen. Der Budgetbetrag 2005 für dieses Konto würde somit CHF 479'000 statt CHF 400'000 betragen. Den Antrag der Geschäftsprüfungskommission begründe ich wie folgt: Die Finanzkontrolle legt gemäss Art. 33 Abs. 2 des Finanzhaushaltgesetzes in Ausübung ihrer selbstständigen und unabhängigen Tätigkeit das Revisionsprogramm nach Rücksprache mit der externen Revisionsstelle fest und unterbreitet dieses der Geschäftsprüfungskommission zur Genehmigung. Da die Finanzkontrolle aufgrund veränderter Voraussetzungen nach der Pensionierung des früheren Amtsleiters neu strukturiert werden musste, entstand eine zeitliche Diskrepanz zwischen Budgetierung und Erstellung des Revisionsprogrammes. Die externe Revisionsstelle, die Ostschweizerische Treuhandgesellschaft OTG, sieht sich ausser Stande, das im Umfang wesentlich erweiterte Revisionsprogramm zu dem von der Regierung bereits zu einem früheren Zeitpunkt budgetierten Betrag durchzuführen. Ich darf Ihnen zur Kenntnis bringen, dass die Geschäftsprüfungskommission einhellig hinter diesem Erhöhungsantrag steht und den Landtag bittet, diesem auch zuzustimmen. Die Geschäftsprüfungskommission ist selbstverständlich bemüht, Sparpotenziale auszuloten und gegebenenfalls konsequent zu verfolgen. Sie empfiehlt deshalb, in Zukunft bei anderen vom Land ebenfalls unabhängigen und in diesem spezifischen Revisionsbereich erfahrenen Revisionsgesellschaften Offerten einzuholen. Danke.Abg. Alois Beck:
Ich habe eine Frage zu Konto-Nr. 050.317.01 - Honorarkonsulate: In den Erläuterungen auf der Seite 17 wird dazu ausgeführt, dass die Regierung betreffend die Honorarkonsulate einen Grundsatzentscheid gefällt habe und damit an den Landtag gelangen werde. Ich ersuche hier die Regierung, uns über diesen Grundsatzentscheid noch genauer zu informieren. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zum Konto-Nr. 012.301.01 - Gehälter Regierungssekretariate / Regierungsmitarbeiter: Da sind rund CHF 3,5 Mio. budgetiert. In der Erklärung unten steht, dass eine befristete Stelle 100% für das Zukunftsbüro darunter subsumiert ist. Meine Frage an die Regierung lautet: Die Stelle als solche ist befristet. Wie sieht die Regierung die Arbeit des Zukunftsbüros, auch für eine befristete Zeit oder längerfristig? Das ist die Frage, die ich an die Regierung stellen möchte. Noch eine Bemerkung nebenbei: Als im «Volksblatt» die Aufgaben dieses Zukunftsbüros vorgestellt wurden, stand als Hintergrundinformation: «Keine neue Stelle bei der Landesverwaltung geschaffen». Das ist richtig, es ist ja eine befristete Stelle. Aber es suggeriert, als ob diese Personalkosten nicht anfallen würden - und das ist ja denn doch nicht richtig. Die Personalkosten für das Zukunftsbüro sind also so oder so da. Das nur noch nebenbei. Und eine zweite Frage habe ich zum Konto-Nr. 012.364.00 - Staatsbeitrag Stiftung Image Liechtenstein: Dafür sind CHF 1 Mio. budgetiert. Und dazu möchte ich Folgendes fragen: Wie setzt sich diese CHF 1 Mio. zusammen? Für was genau wird das verwendet bzw. wie viel wird für die Marke «Liechtenstein» verwendet? Und was versteht die Regierung darunter? Ist es dann das Ganze, was sich um das Stichwort «aubergine» bewegt, oder wie setzen sich die Aufwendungen, die für die Marke «Liechtenstein» hier budgetiert werden, zusammen? Eine weitere Frage habe ich noch zum Konto-Nr. 044 - Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit: Die Frage lautet: Wie viele Stellen umfasst diese Stabsstelle, und zwar sowohl ständige als auch nicht-ständige Stellen? Eine davon ist ja jetzt, wie in den Erklärungen steht, zum Zukunftsbüro gewechselt. Und bei den Erklärungen heisst es unter Gehälter: «Befristete Anstellung einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters für den Ausbau und die Betreuung des Liechtenstein Portals». Ich denke, es ist wohl nicht so zu verstehen, dass ein Mitarbeiter allein mit dem Ausbau und der Betreuung des Liechtenstein Portals beschäftigt ist. Ich vermute, es ist nicht so ganz eindeutig ausgedrückt. Und dann habe ich noch eine letzte Frage zum Konto-Nr. 052.367.00 - Mitgliedsbeiträge: Da geht es um die Mission bei den Vereinten Nationen in New York. Da wird ein höherer Betrag mit Mehraufwendungen aufgrund erwarteter erhöhter Reisekosten zur Wahrnehmung der bisherigen Aufgaben begründet. Ich möchte die Regierung bitten, das noch zu erklären, inwiefern da erhöhte Reisekosten zu erwarten sind. Danke.Abg. Rudolf Lampert:
Der Abg. Walter Hartmann hat die Begründung der Geschäftsprüfungskommission vorgelesen. Ich möchte hier noch einmal betonen, dass die Geschäftsprüfungskommission sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht hat. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass, auch wenn die Geschäftsprüfungskommission sich im nächsten Jahr sicher nicht mehr in der Zusammensetzung wie jetzt treffen wird - allein schon deshalb, weil einige Abgeordnete nicht mehr kandidieren - aber ich kann Ihnen hier versichern, dass dies als Pendenz an die nächste Geschäftsprüfungskommission weitergegeben wird, dass im nächsten Jahr, um hier auch Sparpotenziale auszuloten, auch eine entsprechende Ausschreibung durchgeführt werden wird. Ich versichere Ihnen, dass das als Pendenz auch weitergegeben wird an die nächste Geschäftsprüfungskommission, so wie es der Abg. Walter Hartmann schon ausgeführt hat. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich entschuldigen. Ich habe mich bei meiner letzten Frage in der Konto-Nummer geirrt. Bezogen auf die Mission bei den Vereinten Nationen in New York meinte ich natürlich Konto-Nr. 052.317.00 - Reisespesen und Repräsentationen. Danke. Abg. Elmar Kindle:
Ich habe noch eine Frage zur Konto-Nr. 043.318.00 - Revision der Landesrechnung: Geht es hier jetzt um eine Überbrückung, also um dieses Vakuum zu überbrücken? Das heisst, dass man im Jahre 2006 wieder auf die CHF 400'000 zurückkommen würde - oder wie ist das zu verstehen? Das habe ich jetzt nicht ganz mitbekommen. Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe jetzt zwar gesehen, dass sich der Vorsitzende der Geschäftsprüfungskommission auch eingeklickt hat, möchte aber meine Ausführungen hier trotzdem machen: Es ist so, dass die Geschäftsprüfungskommission jährlich ein Revisionsprogramm nach Schwergewicht festlegt, was im Folgejahr zu revidieren ist. Aufgrund dieses Revisionsberichtes wird dann eine Offerte bei der Revisionsgesellschaft eingeholt, zu welchem Preis das zu machen ist. Nur war es bisher so, dass man das jeweils bei derselben Revisionsgesellschaft eingeholt hat. Es hat auch Sinn gemacht, da ich überzeugt bin, dass die bestehende Revisionsgesellschaft das auch zu einem vernünftigen Preis machen kann, da sie ja bereits mit der Materie vertraut ist. Eine andere bzw. eine neue Revisionsgesellschaft müsste sich natürlich in diese Materie einarbeiten - und das wäre ein längerer Prozess. Und das wäre in diesem Fall aufgrund der Umstrukturierungen, wie es der Abg. Hartmann bereits ausgeführt hat, sicher nicht vonseiten der Geschäftsprüfungskommission vertretbar gewesen. Ich gehe aber davon aus, dass das jeweils aufgrund des Revisionsprogrammes festgelegt wird und nicht einfach zu einem fixen Bestandteil wird. Dass es aber fixe Bestandteile in diesem Revisionsprogramm gibt, nämlich die notwendigen Revisionen, um dem Jahresabschluss die Entlastung zu erteilen, das wird in Zukunft auch so der Fall sein. Und ist doch der grösste Posten der gesamten Revision. Aber die Zusatzrevisionen sind so wie im Finanzhaushaltgesetz vorgeschrieben. Das heisst, im Einvernehmen zwischen Regierung und Geschäftsprüfungskommission werden diese Zusatzrevisionen festgelegt und dann auch die Offerten bzw. ein Kostenvoranschlag der jeweils angestellten Revisionsgesellschaft eingeholt. Abg. Walter Hartmann:
Herr Präsident, ich kann im Wesentlichen die Ausführungen des Kollegen Rudolf Lampert bestätigen. Es ist so, dass die Geschäftsprüfungskommission zusammen mit der Finanzkontrolle und unter Einbezug der Regierung das Revisionsprogramm festgelegt hat und eine wesentlich umfangreichere Revision durch zusätzliche Schwerpunktrevisionen angeordnet hat. Und aus dieser Erweiterung resultiert die erwähnte Budgeterhöhung. Es war offenbar einfach zu wenig Zeit, hier mit dieser Gesellschaft noch konkrete Verhandlungen zu führen. Es macht Sinn, dass eine bereits über viele Jahrzehnte mit der Revision der Verwaltung erfahrene Firma auch weiterhin dieses Mandat hätte. Es ist aber sicher auch richtig, dass man das auf dem Verhandlungswege zugunsten einer vernünftigen Rechnung absichern muss. Danke. Abg. Ivo Klein:
Danke schön. Aufgrund meiner Berufserfahrung erscheint mir dieser Betrag nicht überrissen zu sein. Ich möchte trotzdem zwei, drei Sachen dazu sagen: Ich gehe einmal von folgendem Ansatz aus: Man hat ein Revisionsprogramm und fragt an, wie viel das kostet, und das nur bei einer Firma. Diese Firma darf dann davon ausgehen, dass sie die einzige Firma ist, die angefragt wird, und dann wird sie natürlich tendenziell nicht nach unten halten. Ich kann diese Zahl damit absolut nicht beurteilen, weil ich den Verhandlungsweg nicht kenne. Ich begrüsse es aber sehr, dass hier in Betracht gezogen wird, der nächsten Geschäftsprüfungskommission mindestens die Pendenz zu hinterlassen, dass hier ein so genannter «Beauty Contest» - wie das, glaube ich, auf Neudeutsch so schön heisst - das heisst, ein solcher Contest durchgeführt wird, dass verschiedene Revisionsgesellschaften sich präsentieren können, ihr Angebot für die Revision der Landesrechnung mit der Schwerpunktrevision darstellen und auch sagen können, was es kostet. Dann hat man einmal einen Vergleich und man kann auch abschliessend beurteilen, welches die qualitativ beste und günstigste Offerte ist. Das Argument, dass man Jahrzehnte mit der OTG gute Erfahrungen gemacht hat, lasse ich nur beschränkt gelten, weil in der modernen Corporate Governance ist die Tendenz eher vorhanden, dass man in gewissen Zeitabständen die Revisionsstelle wechselt, das heisst, um auch hier die Unabhängigkeit zu wahren. Hier gibt es also verschiedene Überlegungen, die die nächste Geschäftsprüfungskommission sicher anstellen muss. Ich kann aber aufgrund der Ausführungen nachvollziehen, dass man jetzt in Zeitnot ist. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich kann diese Aussagen des Abg. Ivo Klein nur bestätigen. Ich denke, wenn man nur eine Offerte in der Hand hat, weiss man noch lange nicht, was der marktübliche Preis ist. Man sollte mindestens zwei Offerten zur Verfügung haben, damit man die Sache effektiv beurteilen kann. Und so trivial wird dann der Job der nächsten Geschäftsprüfungskommission schon nicht sein. Mich nehmen dann die Zuschlagskriterien wunder, nach welchen dieser Auftrag vergeben wird. Aber wie gesagt, ein freier Markt - und das ist in Gottes Namen im Prinzip die freie Marktwirtschaft - ist, wenn man mehrere Offerten zur Verfügung hat. Wenn man nur eine Offerte hat - und der Abg. Klein hat es sehr schön dargelegt - und nur weil es immer diese Firma war, heisst es nicht, dass es dann bei einem Beauty Contest wieder diese Firma sein wird. Vor dem möchte ich schon warnen - und der Abg. Rudolf Lampert hat es ja auch gesagt. Er geht auch davon aus, dass dann ausgeschrieben werden wird. Ich weiss nicht, das Ausschreiben sollte man eventuell schon noch klar definieren, was man darunter versteht. Abg. Walter Hartmann:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich denke, eine Ausschreibung ist eine Ausschreibung. Es werden ein paar Revisionsgesellschaften eingeladen, an dieser Ausschreibung teilzunehmen. Dies ist, denke ich, in der Begründung der Geschäftsprüfungskommission ganz klar definiert. Dabei geht es darum: Es muss eine vom Land unabhängige und in diesem spezifischen Revisionsbereich erfahrene Gesellschaft sein. Wenn Sie nämlich eine Revisionsgesellschaft nehmen, die - was weiss ich - bisher in Lebensmittelproduktionsbereichen revidiert hat, dann wird diese Firma vermutlich zwei bis drei Jahre brauchen, bis sie sich eingearbeitet hat. Es geht ja darum, die bestmögliche Lösung für dieses Land zu treffen, und zwar hinsichtlich Qualität in erster Linie - und Qualität wird sicherlich auch etwas kosten. Ich möchte auch die Aussagen meines Kollegen Ivo Klein ein wenig relativieren. Es ist sicher so, dass auch hier der Wettbewerb in gewissen Bereichen sicherlich spielen soll. Nur, hier geht es wirklich um die Qualität, und man soll nicht einfach sagen: Okay, dieses Jahr bekommt der billigste Anbieter den Auftrag. Dann werden wir irgendwann einmal auf einem Niveau sein, bei dem die Qualität nicht mehr dem entspricht, was wir erwarten.Abg. Rudolf Lampert:
Ich glaube auch, dass der Billigste nicht unbedingt der Günstigste sein muss. Und so, wie ich den Abg. Ivo Klein verstanden habe, hat er auch nicht den Billigsten gemeint, sondern den für diese Aufgabe am besten prädestinierten Revisor, und das zu einem Preis, der auch akzeptabel ist. Ich möchte damit nicht sagen, dass dieser Preis, der jetzt bezahlt wird, nicht akzeptabel ist. Ich gehe aber davon aus, dass auch hier ein gewisser Markt spielt und dass man das dann auch ausloten kann. Ich würde aber davor warnen, jetzt jedes Jahr eine andere Revisionsgesellschaft vorzusehen, denn auch hier kann Kontinuität von Vorteil sein, wenn ein Revisionsprogramm über eine bestimmte Zeit hinweg mit einer gewissen Kontinuität durchgeführt werden kann. Ich möchte das doch noch etwas relativieren. Ich gehe davon aus, dass es eine Ausschreibung gibt, dass man mit diesen Revisionsgesellschaften Kontakt aufnimmt, das Revisionsprogramm, das man sich vorstellt, in der Geschäftsprüfungskommission in Absprache mit der Regierung definiert und dann Offerten einholt. Es soll aber nicht so sein, dass es jedes Jahr eine neue Revisionsgesellschaft sein soll. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, auch wenn es billigere Firmen gäbe. Aber wie gesagt, wir stehen hier auch vor dem Problem, dass diese Revisionsgesellschaft die Jahresrechnung für das Jahr 2004 auch abnehmen muss. Es ist unmöglich, in dieser Zeit eine neue Revisionsgesellschaft zu finden, die dann das Testat abgibt und die einen entsprechenden Revisionsbericht zuhanden des Landtags erstellt, der dem Landtag auch ermöglicht, die erforderliche Entlastung zu erteilen. Ich kann mir also nicht vorstellen, dass das in drei, vier Monaten passieren soll. Deshalb macht es hier wirklich Sinn, diese Revisionsgesellschaft im Moment beizubehalten. Abg. Ivo Klein:
Ich möchte diese Diskussion nicht unnötig strapazieren. Einfach zwei Sachen, dass Sie diese nicht falsch sehen: Meine Meinung war absolut nicht, dass man diese Firma jährlich wechselt, sondern Corporate Governance sagt: Acht bis zehn Jahre. Es gibt also schon einen gewissen Zeitraum, wo man diese Revisionsgesellschaft wechseln sollte. Das ist das eine. Und dann der andere Punkt - einfach ganz kurz: Ich glaube, es ist heute so, dass die ganz grossen Revisionsgesellschaften Standards haben und die Qualität sich kaum unterscheidet. Das hängt dann von den einzelnen Revisionsleitungen ab, wie tief die gehen. Aber grundsätzlich unterscheiden sich die Revisionsgesellschaften heute nicht mehr. Abg. Wendelin Lampert:
Wenn sich die Qualität nicht mehr unterscheidet, dann wird es dann wohl der offerierte Preis sein. Und ich möchte einfach noch daran erinnern: Ab CHF 200'000 wird diese Vergabe beschwerdefähig und der Richter wird dann entscheiden, ob diese Vergabe korrekt war - oder eventuell dann eben nicht. Es ist also nicht so trivial, wie es vielleicht einige denken. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn keine Wortmeldungen mehr aus dem Plenum sind, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte auf die einzelnen Fragen - soweit sie meine Ressorts betreffen - eingehen: Zur ersten Frage nach den Reisespesen: Als Beispiel wurde hier das Tiefbauamt mit dem Konto 027.317.00 genommen. Es ist vielleicht auf den ersten Blick hier nicht gleich ersichtlich, aber dabei geht es auch um Mahlzeitenentschädigungen. Wenn die Leute draussen sind, wenn sie Mittags nicht nach Hause kommen, dann greift das Spesenreglement. Und da werden diese Entschädigungen dann ausbezahlt. Diese Auslagen bewegen sich aber in ungefähr im gleichen Rahmen. Aber, ich denke mir, dass wir hier nicht von Steigerungen der Ansätze ausgehen, sondern dass hier eine entsprechende Mengenausweitung vorhanden ist. Aber es geht hier nicht um eigentliche Reisen ins Ausland, sondern es wird einfach immer unter demselben Konto geführt. So auch beim Amt für Wald, Umwelt und Natur. Da gibt es auch oft Leute, die draussen im Gelände sind und die dann über das Konto entschädigt werden.Dann Ihre Frage zu Konto 029 - Stabsstelle Gleichstellungsbüro: Die Regierung hat hier in Beantwortung des Postulats des Abg. Paul Vogt einen Bericht und Antrag erstellt. Ich habe ja schon im Landtag bei der Überweisung dieses Postulates ausgeführt, dass wir diese Stabsstelle weiter fassen und sie eigentlich umbenennen möchten in Stabsstelle für Chancengleichheit. Das würde bedeuten, dass hier dann zweihundert Stellenprozent vorgesehen wären, aber wir möchten keine neue Stelle schaffen, sondern durch Umorganisation dann eine Stelle verschieben. Aber das haben wir so noch nicht budgetiert, weil wir zuerst im Landtag den Bericht behandeln wollen. Es braucht dann ja auch die grundsätzliche Zustimmung zu diesem Vorgehen, weil die Stabsstelle als solches doch eine ausgeweitete Aufgabe bekommen würde. Einerseits nämlich die Gleichstellung von Frau und Mann - und da wollen wir ja die hundert Stellenprozent belassen, und andererseits dann auch Chancengleichheit im weiteren Sinne in dieser Stabsstelle haben.Dann hatten Sie eine Frage zur Botschaft in Berlin bezüglich der Raumkosten: Das ist so vorgesehen, wie es damals ausgeführt wurde. Das heisst, wir haben bereits die Planung in Auftrag gegeben, dass die Kanzlei und die Residenz zusammengelegt werden. Im Moment sind wir ja noch im Stadtzentrum eingemietet, aber nachher soll alles hier beim Botschaftsgebäude sein. Dann Mieten/Verwaltungskosten - Konto 091: Wir haben hier in diesem Bereich natürlich einiges schon vorsehen müssen. Ich müsste jetzt aber hier im Detail schauen. Es geht darum, dass einige Mietverträge angepasst wurden. Zum Teil waren es alte Mietverträge, wo wir mit dem Preis, der über vie-le Jahre stabil geblieben war, auch eine gewisse Erhöhung eingehen mussten, aber wo wir günstig untergebracht sind. Die integrierte Finanzmarktaufsicht wird neu dann ja in einem eigenen Gebäude untergebracht. Das heisst, im Haus Risch wird Platz frei und da werden bestimmte Büros dann untergebracht. Aber wir konnten das nicht alles schon zum Budgetierungszeitpunkt vorhersehen bzw. genau budgetieren. Wir haben zum Teil Mietverträge, die kurzfristig aufkündbar sind. Und dort, wo es auch Sinn macht, möchten wir die Leute dann im Haus Risch konzentrieren. Dann zu den Honorarkonsulaten: Dazu wird nachher Regierungsrat Ernst Walch Stellung nehmen. Dann Gehälter der Regierungsmitglieder: Sie haben nach der Zukunft des Zukunftsbüros gefragt. Wir haben das jetzt befristet mit der Zielsetzung eingerichtet, das zu einer ständigen Einrichtung zu machen. Aber wir wollen selbstverständlich auch jetzt zuerst einmal die entsprechende Erfahrung machen, bevor man dann entscheidet, ob dieses Büro zu einer ständigen Einrichtung wird. Es gibt aber Beispiele, die hier sehr erfolgreich sind. So zum Beispiel das Zukunftsbüro des Landes Vorarlberg. Und wir denken uns schon, die Zielrichtung ist eindeutig, dass wir dieses Büro auch zu einer ständigen Einrichtung machen wollen. Dann bezüglich des Staatsbeitrages zur Stiftung «Image Liechtenstein»: Wir haben bei den Erklärungen die Hauptaufgaben angegeben. Die Hauptaufgaben im nächsten Jahr werden vor allem weiterhin in der Bereitstellung und Aktualisierung verschiedenster Materialien sein, die immer bezogen werden können, das heisst, die von der Privatwirtschaft und von Privaten bezogen werden können, damit der Informationsstand immer auf dem neuesten Stand ist. Dann Kommunikationsmassnahmen international: Das machen wir auch mit den Verbänden, die in dieser Stiftung vertreten sind. Diese Verbände planen auch Massnahmen und Informationsoffensiven im Ausland. Sie werden hier von der Stiftung unterstützt. Hier werden das Material und die Informationen zentral vorbereitet, damit auch im Auftreten nach aussen eine Einheit besteht. Es werden gewisse Infrastrukturen für Messen und Botschaften angeschafft, das heisst, damit wir die, gerade wenn wir bei Botschaften Anlässe machen, jeweils dorthin bringen können. Es müssen also Infrastrukturen sein, die gut transportierbar sind. Aber da gibt es schon Vorarbeiten. Anschaffungen von Kommunikationsträgern. Wir werden selbstverständlich, auch was die Marke «Liechtenstein» betrifft, daran weiterarbeiten, aber das wird dann vor allem eine Arbeit im Inland sein. Wenn man also entsprechende Produkte gestaltet, werden hier inländische Grafiker damit beauftragt werden. Aber ich kann Ihnen jetzt nicht genau die Summe sagen, welcher Betrag für welche Massnahme vorgesehen ist. Ich habe es hier leider nicht vorliegen.Dann haben Sie zur Stabsstelle für Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit Fragen gestellt: Eine Stelle ist vor allem damit beschäftigt, erstens einmal das Portal aktuell zu unterhalten. So wird zum Beispiel das Portal der Landesverwaltung von zwei Leuten unterhalten, weil das sehr viel Arbeit gibt. Aber das Liechtenstein-Portal ist nicht eine 100-Prozent-Stelle - das ist richtig. Aber diese Person begleitet zum Beispiel jetzt auch die Finanzmarktaufsicht. Sie baut auch das Internetportal für die Finanzmarktaufsicht aus. Sie ist auch im Bereich Wirtschaft/Finanzen tätig, dass sie dort die Öffentlichkeitsarbeit nach aussen mitbegleitet. Dazu muss sie natürlich in den entsprechenden Sitzungen mit dabei sein, damit die Informationen immer nach aussen gegeben werden können. Das sind im Moment die Schwerpunkte der Aufgaben, also Finanzmarktaufsicht unterhalb des Portals und Wirtschaft/Finanzplatz, dort die entsprechenden Informationen weiterzugeben. Auch die Protokolle dieser Sitzungen werden von dieser Person verfasst. Zur Revision der Landesrechnung haben ja die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission bereits Auskunft gegeben. Die Frage betreffend die Honorarkonsulate wird Regierungsrat Ernst Walch beantworten.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort noch der Abg. Ingrid Hassler.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Herr Regierungschef, meine Rückfrage zum Konto-Nr. 091.316.00 - Mieten im Verwaltungsbereich - hat meine Aufmerksamkeit gefunden, weil das Konto um CHF 400'000 für Mieten erhöht wird. Sie sagen, es sind eher Entlastungen, da marginale Erhöhungen. Man sieht ja unten, dass praktisch keine Erhöhungen stattgefunden haben mit Ausnahme des Bürohauses Bühler. Darum habe ich mich gefragt: Wie können diese Kosten um CHF 400'000 ansteigen, wenn durch den Wegzug der FMA, die ja ihre Mietkosten aus dem eigenen Budget bezahlt, mietmässig einiges an Platz frei wird? Regierungschef Otmar Hasler:
Ich kann Ihnen jetzt sicher nicht die einzelnen Unterkonten nennen, weil ich diese ganz einfach nicht von allen Mietgebäuden, die wir haben, kenne. Eine Erklärung ist schon angegeben: Umverteilung von Verwaltungsgebäuden des Bildungsbereiches in den Verwaltungsbereich. Das sind plus CHF 270'000. Dann sind wir schon in ungefähr dort, wo wir letztes Jahr waren. Aber im Einzelnen müsste ich mir die Liste kommen lassen und mir das aufnotieren. Nur haben wir nicht jetzt schon einzelne Mieten vorsorglich hier weggerechnet und gekündigt. Sobald wir vom Haus Risch dann umziehen, werden wir auch das Haus Risch neu besetzen. Aber wie gesagt, die einzelnen Mieten kann ich Ihnen hier im Detail jetzt nicht nennen. Ich weiss auch nicht, wieweit hier schon ein Betrag für das Einmieten in das neue Gerichtsgebäude vorgesehen worden ist. Das müsste ich im Detail anschauen und mir die bezüglichen Angaben kommen lassen. Abg. Ivo Klein:
Ich glaube, diese Differenz lässt sich nach meinem Dafürhalten, wenn ich jetzt keinen Rechenfehler gemacht habe, relativ einfach erklären. Es sind die CHF 270'000 wegen der Umverteilung plus die CHF 60'000 Mieterhöhung für das Bürohaus Bühler. Das gibt zusammen CHF 330'000. Und wenn man die CHF 330'000 zum letzten Budget von CHF 4'670'000 dazuzählt, dann ist man genau auf CHF 5 Mio. und der neue Voranschlag ist bei CHF 5'003'000. Das scheint mir jetzt hier doch klar zu sein. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort Herrn Regierungsrat Walch.Regierungsrat Ernst Walch:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich habe im Wesentlichen zwei Fragen zu beantworten. Die eine Frage betrifft die Reisespesen bezüglich die Mission in New York und die andere Frage betrifft die Honorarkonsulate. Zur ersten Frage eine generelle Bemerkung: Es wäre - zumindest für das Ressort Äusseres - unmöglich, wenn man die kalkulierten Reisespesen gemäss Vorschlag der Abg. Ingrid Hassler einfach um 20% kürzen wollte. Das wäre ganz einfach undenkbar. Wenn ich das falsch verstanden habe - sie schaut mich entgeistert an - dann nehme ich das selbstverständlich zurück. Jedenfalls werden die Reiseauslagen - gerade im Äusseren - so genau wie möglich budgetiert. Das bringt mich dann zur Beantwortung der Frage der Abg. Dorothee Laternser betreffend die erhöhten Reiseauslagen, wie sie bei der Mission bei den Vereinten Nationen in New York budgetiert wurden. Diese setzen sich im Wesentlichen zusammen aus vermehrter Reisetätigkeit einerseits aufgrund der Tatsache, dass der Botschafter in New York den Co-Vorsitz in Bezug auf das Sicherheitsratsreformkomitee hat, was wieder - wie letztes Jahr - dieses Jahr anfällt. Letztes Jahr konnte es nicht einmal budgetiert werden. Diese Aufgabe bedeutet erhöhte Reisetätigkeit innerhalb der USA. Ein weiterer Grund für die neue erhöhte Reisetätigkeit - im Gegensatz zu früher - ist die Tatsache, dass der Internationale Strafgerichtshof nunmehr eingerichtet ist. Es gibt eine alljährliche Vertragsstaatenkonferenz in Den Haag und für Liechtenstein ist dieser Aspekt ein Schwerpunkt. Liechtenstein nimmt auch sehr aktiv an verschiedenen Aktivitäten teil und ist daher an dieser Vertragsstaatenkonferenz vertreten. Und zusätzlich ist nächstes Jahr das 60-jährige Jubiläum der UNO. Dies wiederum bedeutet, dass es einen Gipfel im September in New York geben wird. Und das wird wahrscheinlich bedeuten, dass eine verstärkte Delegation aufgrund der erhöhten Aufmerksamkeit und des grösseren Inhalts dieses Gipfels nach New York reisen wird. Das zusammen ergibt im Wesentlichen die Erhöhung der Reisekosten. Dann die zweite Frage, die ich zu beantworten habe, und zwar in Bezug auf das Honorarkonsulatswesen: Der Grundsatzentscheid, wie es im Kommentar der Regierung heisst, ist gefällt. Das Honorarkonsulatswesen wird also errichtet werden. Dies natürlich vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages in Bezug auf wiederkehrende Leistungen und Ausgaben. Es ist einerseits vorgesehen, dass im Wesentlichen nur die Barauslagen für die Tätigkeiten eines Honorarkonsuls bezahlt werden, es aber keine entsprechenden Löhne oder Honorare geben wird. Andererseits ist es so, dass die Regierung den Grundsatzbeschluss gefällt hat, dass zunächst die Honorarkonsulate in Deutschland und den USA eingeführt, errichtet und ausgebaut werden, um auch die entsprechende Erfahrung zu sammeln und zusätzlich auch die Wirtschaftsschwerpunkte, die Liechtenstein im Ausland hat, nämlich in Deutschland und in den USA, zu forcieren. Die Regierung erwartet, dass die tatsächliche Umsetzung im nächsten Jahr auch erfolgt.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank, Herr Regierungsrat. Dann gebe ich das Wort der Abg. Dorothee Laternser.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich danke dem Regierungsrat für die Antworten. Eine kurze Zusatz- oder Verständnisfrage: Sie sprachen von einer Zusatzfunktion des liechtensteinischen Botschafters bei der Mission der Vereinten Nationen im Sinne von einer Co-Vorsitzfunktion. Fällt das im Jahr 2005 auch an bzw. hat er im kommenden Jahr diese Funktion auch noch?Regierungsrat Ernst Walch:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Es geht hier um den Co-Vorsitz des Security Council Reform Panels, also eines Komitees zur Reform des Sicherheitsrates. Dieses Komitee wurde vom letztjährigen Präsidenten der Generalversammlung einberufen, und er hatte den liechtensteinischen Botschafter gebeten, neben ihm als Vorsitzenden den Co-Vorsitz zu machen. Wie hinlänglich bekannt ist, wechselt der Vorsitz der Generalversammlung der UNO jährlich. Der jetzige Präsident hat Botschafter Wenaweser für das kommende Jahr wiederum gebeten, diesen Co-Vorsitz mitzumachen. Es ist dies ein eindeutiges Zeichen der ausgezeichneten Arbeit, die in New York geleistet wird. Und dem ist so. Ich habe natürlich gesagt, dass Botschafter Wenaweser dieses Amt auch wieder annehmen soll. Und das hat eben auch einige zusätzliche Auswirkungen, was die Reise- und Spesentätigkeit anbelangt.Abg. Elmar Kindle:
Ich habe noch eine Frage zur Revision der Landesrechnung. Was sind die Konsequenzen, wenn hier nicht zugestimmt wird? Was hat das für Auswirkungen oder kann da etwas nicht gemacht werden, was dringend gemacht werden müsste?Abg. Walter Hartmann:
Wenn dem zugestimmt wird, was budgetiert ist, dann wird die Revisionsgesellschaft das liefern, was sie für diesen Betrag liefern kann. Also die Zusatzrevisionen bzw. die Schwerpunktrevisionen werden dann nicht oder jedenfalls nicht in dem Umfang durchgeführt, wie sie die Geschäftsprüfungskommission im Zusammenhang mit der Finanzkontrolle für sinnvoll und für notwendig erachtet. Das ist klar. Wir werden also nicht die Leistung bekommen, die wir für notwendig und sinnvoll erachtet haben.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Fragen mehr gibt, können wir über den Antrag des Abg. Walter Hartmann abstimmen, der bei Konto-Nr. 043.318.00 - Revision der Landesrechnung - eine Erhöhung um CHF 79'000 auf neu CHF 479'000 beantragt. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen bei 22 Anwesenden. Dem Antrag ist somit zugestimmt. Dann kommen wir zu Konto 1.Ich bitte, Konto 1 - Öffentliche Sicherheit - zu verlesen.Konto 1 - Öffentliche Sicherheit - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 1 - Öffentliche Sicherheit - steht zur Diskussion.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu zwei zusammenhängenden Konti aus meiner Sicht, und zwar zum Konto 110.317.00 - Reisespesen und Repräsentationen. Da sind CHF 110'000 budgetiert. Und im Konto 110.318.00 - Öffentlichkeitsarbeit, Dienstleistungen und Honorare sind CHF 100'000 budgetiert. Das sind beides Positionen, die bisher nicht aufgetreten sind. Jetzt heisst es unten in der Erklärung unter «Diverse Konti», dass die Kontostruktur der Landespolizei verändert wurde, um mehr Transparenz zu schaffen. Und meine Frage lautet nun: Waren diese neuen Budgetpositionen davor unter «Diverse Konti»? Dieses Konto hatte vorher allerdings auch eine geringere Summe.Regierungsrat Alois Ospelt:
Ich kann dazu generell nochmals festhalten, dass der Kontoplan für die Landespolizei neu strukturiert worden ist. Im Wesentlichen, wenn man die Totalaufwendungen anschaut, haben wir einen verhältnismässig geringen Anstieg der Gesamtkosten, wenn man in Betracht zieht, dass die Bereitschaftspolizei erweitert worden ist, und dass ebenfalls zusätzlich neue Stellen und damit auch entsprechend zusätzliche Kosten im laufenden Aufwand zu berücksichtigen sind.Nun, was die Detailfrage der beiden Konti anlangt: Für die Informationstätigkeit und verbesserte Öffentlichkeitsarbeit sind in der Tat - das ist mir bekannt - sind etwas neue vermehrte zusätzliche Aufwendungen vorgesehen worden. Und es ist auch richtig, dass man die beiden Tätigkeiten auseinander genommen hat, die vorher offensichtlich in einem allgemeinen Konto zusammengefasst waren.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Fragen gibt, lesen wir Konto 2.Konto 2 - Bildungswesen - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 2 - Bildungswesen - steht zur Diskussion.
Abg. Hugo Quaderer:
Danke. Ich habe eine Frage zum Konto 295.316.00 - Mieten Bildungsbereich. Dort ist auch die Realschule Schaan unten in den Detailerläuterungen aufgeführt. Und meine Frage geht dahin: Ist der langfristige Mietvertrag zur Sicherung der Realschule jetzt unter Dach und Fach und abgeschlossen? Ich glaube, der müsste dann bis ins Jahr 2015 abgeschlossen werden. Danke.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich habe zum Konto 220.365.01 eine Frage. Beim Heilpädagogischen Zentrum sind gemäss Text die Tagessätze erneut anzupassen, obwohl die letzte Leistungsvereinbarung erst aus dem Jahre 2002 datiert. Wenn man den erhöhten Betrag, der ja nur für 5 Monate im 2005 gilt, hochrechnet, kommt man auf eine Tagessatzerhöhung von rund 30 bis 40%. Ist dies richtig?Und meine zweite Frage lautet: Wie viel an diesem nun wieder erhöhten Tagsatz zahlt in dem Fall die Invalidenversicherung an die Betreuung im Rahmen dieser Sonderschulung?Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich nehme nur kurz Stellung zur Frage des Abg. Hugo Quaderer zu den Verhandlungen über die Verlängerung des Mietvertrages mit der Realschule Schaan: Diese Verhandlungen, so hoffe ich zumindest, stehen vor einem Abschluss. Wir sind uns in einem Punkt noch nicht einig geworden. Dazu haben noch einmal Verhandlungsgespräche stattgefunden. Aber, ich denke mir, bei gutem Willen von beiden Seiten müsste es in den nächsten Wochen möglich sein, diesen Mietvertrag zu verlängern. Aber wie gesagt, dazu müssen wir noch eine Einigung finden.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Ich nehme kurz Stellung zur Frage der Abg. Frau Ingrid Hassler betreffend die Tagessatzerhöhung in der Sonderpädagogischen Tagesschule im HPZ in Schaan: Es ist ja bekannt, dass das HPZ darum ersucht hat, dass die Leistungsvereinbarung auf Mitte 2005 neu ausgehandelt wird, weil sie mit den letztmals beschlossenen Tagessätzen nicht das Auslangen finden. Ich möchte hier etwas breiter ausholen, damit es auch zum Verständnis beiträgt, was hier alles zusammenwirkt:In der Zeit nach Armin Meier sind bekannterweise in allen Abteilungen des HPZ massive Kostensteigerungen zu beobachten gewesen. Auch die Sonderschule des HPZ ist davon betroffen, unter anderem auch aufgrund der starken Zunahme der Schülerzahlen.
Mit der Schaffung einer Leistungsvereinbarung veranlasste die Regierung, dass einmal das Defizitgarantie-Modell hinterfragt und in der Folge auch abgelöst wurde.
Der Abrechnungsmodus wurde in eine neue Richtung gelenkt, indem die Ab-rechnung auf der Basis einer Budgetplanung erfolgt. Dieses neue Modell, das zunächst den finanziellen Aspekt fokussiert, wurde erstmalig in eine Leistungsvereinbarung zwischen der Regierung und dem Verein für Heilpädagogische Hilfe in Liechtenstein aufgenommen.
Sie ist am 1.1.2002 in Kraft getreten und hat zunächst Gültigkeit bis Juli 2005. Die Leistungsvereinbarung regelt die Abgeltung der Leistungen der HPZ-Sonderschule, unter anderem den Tagessatz je Sonderschulung. Es handelt sich hier um einen Durchschnitts-Tagessatz für die Schulkosten, der mit CHF 170 festgelegt wurde.
Mittlerweile konnte die Kosten- bzw. Mengenentwicklung eingebremst werden. Die Steuerung via einer ersten Leistungsvereinbarung hat also deutliche Wirkung gezeigt, sodass die Erfahrungen, die bei dieser grundlegenden Neuerung gemacht wurden, in die weitere Steuerungsarbeit bzw. in eine neue Leistungsvereinbarung einfliessen können.
Die neue Leistungsvereinbarung soll ebenfalls auf einem klaren pädagogischen Konzept der Sonderschule aufbauen und klare Leitlinien befolgen. Auf diese Weise können die geplanten Massnahmen bzw. Ziele zur weiteren Steuerung ab Juli 2005 umgesetzt werden. Konkret bedeutet das, dass bestimmte Anpassungen geplant sind.Ich komme zum pädagogischen Konzept: Die Grundlage für die neue Leistungsvereinbarung bildet das überarbeitete Konzept bzw. die zu diesem Zweck überarbeiteten und ausgearbeiteten Leitlinien. Diese sehen vor,
dass das Sonderschulabkommen aus dem Jahre 1983 eingehalten wird. Dieses besagt, dass Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz nach Besuch der Sprachtherapie-/Einführungsklasse wieder ins Regelschulwesen der Schweiz zurückgeführt werden.
Dieses besagt im Weitern auch, dass Kinder mit einer geistigen Behinderung grundsätzlich nicht die HPZ-Sonderschule besuchen.
Fazit zu diesem Punkt: Die Schülerzahl der HPZ-Schule wird wieder auf ein bestimmtes Mass reduziert.Zweitens zur Quantifizierung über Grenzwertzuordnung: Der Abrechnungsmodus soll sich nicht mehr nach einem Durchschnitts-Tagessatz richten. Das bedeutet, dass mit einer Erhöhung eine klare Quantifizierung noch nicht vollzogen werden kann.
Die Abgeltung soll künftig abgestuft erfolgen. Der jeweilige Förderaufwand erlaubt die Zuordnung zu vier Grenzwerten oder so genannten Faktorkategorien. Eine Grenzwertzuordnung berücksichtigt also jeweils die Behinderungsart sowie den Behinderungsgrad.
Dies bedeutet beispielsweise, dass einem Kind in der Sprachtherapieklasse der Grenzwert I zugeordnet wird, der mit 5,3 Faktorpunkten bewertet wird. Besuchen nun 9 Kinder die Sprachheilklasse, ergibt das 47,7 Faktorpunkte. Der Klasse stehen in der Folge maximal ein Pensum von 47,7 Lektionen in einer Schulwoche zu, womit gleichzeitig der Personalaufwand, also Lehrpersonen und Therapeutinnen und Praktikanten usw., definiert wird.
Kinder mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung werden – um das am Beispiel des Grenzwertes IV aufzuzeigen – der obersten Stufe mit dem Faktor 10,8 zugeteilt. Aufgrund des deutlich höheren Förderungsaufwandes sind bei dieser Faktorkategorie die Klassen auch kleiner - respektive das Klassenpensum beträgt bei 4 Kindern 43,2 Lektionen. Dieses maximale Klassenpensum lässt wiederum die Quantifizierung des Personalaufwandes zu, der übrigens jährlich auf Budgetbasis neu erfasst wird.
Zusammenfassend kann bezüglich der Stossrichtung der Regierung im Hinblick auf eine neue Leistungsvereinbarung festgehalten werden, dass die Leistungsvereinbarung 2005 zwischen der Regierung und dem Verein für Heilpädagogische Hilfe einen abgestuften Abgeltungsmodus von Sonderschulungen in der Sonderpädagogischen Tagesschule im Kresta vorsieht. Damit wird dem Förderbedarf, der je nach Art und Schweregrad einer Behinderung unterschiedlich ist, angemessen Rechnung getragen. Mit der Einführung dieses bereits erprobten Pensenpool-Modelles können wir also eine kriterienorientierte Quantifizierung vornehmen, welche gleichzeitig den Personalaufwand einbezieht und diesbezüglich ebenso klare wie erwünschte Transparenz gewährleistet. Insofern wollen wir Optimierungen nicht mit einer linearen Erhöhung des bisherigen Durchschnitts-Tagessatzes herbeiführen, sondern über ein nach Faktorkategorien abgestuftes Pensenpool-Modell, das sich an die Praxis im Kanton St. Gallen anlehnt.
Ihre Frage, wie viel die Invalidenversicherung genau daran noch bezahlt, kann ich Ihnen nicht beantworten. Möglicherweise kann mir hier Regierungsrat Hansjörg Frick aushelfen. Meine Frage: Bezahlt die IV noch etwas an das HPZ in Schaan betreffend sonderpädagogische Ausbildung?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Das entzieht sich meiner Kenntnis.Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich werde das nachfragen und dann nachreichen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir Konto 3.Konto 3 - Kultur/Freizeit - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 3 - Kultur/Freizeit - steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Konto 302.365.00 ist der Staatsbeitrag beim Theater am Kirchplatz. Wie man unten lesen kann, wird die jährliche Leistung aufgrund eines Finanzbeschlusses vom Oktober 1999 erbracht. Normalerweise hatten wir im Landtag die Gewohnheit, diese Finanzbeschlüsse zeitlich zu limitieren. Ich nehme an, dass dieser jetzt abläuft. Wenn nicht, wird er einfach, ohne dass man ihn seitens der Regierung überprüft, einfach Jahr für Jahr weitergezogen? Wir haben ja beschlossen, dass Förderleistungen, wenn sie einmal gesprochen sind, ab und zu eine Überprüfung der Entwicklung rechtfertigen. Und meine zweite Frage bezieht sich auf das Konto 321 - Medien und Medienförderung: Hier ist, wie schon bei der Beratung des Mediengesetzes ausgeführt, wieder der gleiche Betrag von rund CHF 1,5 Mio. budgetiert für die Beiträge für die Medien, für die Aus- und Weiterbildung sowie für die Leistungsvereinbarungen. Der Betrag scheint recht hoch zu sein. Es stand ja auch in Diskussion, wie dieser Betrag verwendet wird. Meine Frage lautet: Werden diese Beträge in der Form, wie wir sie hier zu bewilligen haben, im neuen Jahr gebraucht - oder gibt es eine neue Regelung? Vor allem die so genannten Leistungsvereinbarungen müssten nach dem neuen Mediengesetz ja wegfallen, da es sich nachher ja nur noch um reine Medienförderung von zwei grossen Tageszeitungen handelt, wenn es nach der Darlegung der Regierung im Bericht zur 1. Lesung geht. Oder kann man hier allenfalls eine Kürzung vornehmen?Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zum Konto 391 - Liegenschaftsverwaltung Kulturbereich, und zwar zum Konto 391.314.00 - Unterhalt Kulturgebäude: Hier wird in den Erläuterungen ausgeführt, dass folgende Projekte für 2005 budgetiert sind, deren Verschiebung aus fachlicher Sicht aber nicht verantwortbar wäre: Kunstmuseum Vaduz - Auswechslung Bildermelder für CHF 130'000 (Sicherheitsmassnahmen). Mich würde nur interessieren: Warum müssen hier die Bildermelder bereits ausgewechselt werden?Regierungsrat Alois Ospelt:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Zunächst zur Frage der Leistungsvereinbarung mit dem Theater am Kirchplatz: Dazu haben wir 1999 den erwähnten Finanzbeschluss gefasst. Die Leistungsvereinbarung ist nicht zeitlich limitiert, sondern sie ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es ist vorgesehen, dass, wenn jeweils eine Kündigung nicht in einem bestimmten Zeitpunkt zuvor erfolgt, dann läuft die geltende Vereinbarung weiter. Es ist aber so, dass wir jährlich die Leistungserbringung des Theaters am Kirchplatz aufgrund der Rechnungslegung und der Berichterstattung überprüfen. Wir werden die Gelegenheit im Ressort auch nutzen, aus Anlass der Neubestellung des Aufsichtsrates mit dem neu bestellten Gremium die Leistungsvereinbarung durchzuschauen und zu überprüfen, wie weit die Vorstellungen auf beiden Seiten allenfalls bestimmte Anpassungen erfahren dürften oder sollten. Aber es gibt und gab in der letzten Zeit keinerlei Veranlassung, hier grundsätzlich etwas zu ändern. Dann zur Frage betreffend die Bildermelder: Es ist so, dass im Kunstmuseum Liechtenstein die zu schützenden Einzelobjekte natürlich einen sehr hohen Wert haben. Und insbesondere erforderte seinerzeit die Ausstellung der Objekte aus den Sammlungen des Fürstenhauses einen sehr sorgfältigen Objektschutz. Es gibt da auch entsprechende Vorschriften. Auf der einen Seite haben wir ja dann jeweils höhere Versicherungsaufwendungen, wenn die Schutzmassnahmen nicht einen entsprechenden Standard haben. Mir ist bekannt, dass ein entsprechendes Funktionskonzept vorliegt für das Kunstmuseum, was den Einzelobjektschutz anlangt. Es sind im bestehenden Schutzsystem offensichtlich noch bestimmte Mängel und bestimmte Bedürfnisse nicht abgedeckt. Das Hochbauamt, die Liegenschaftsverwaltung, hat in Absprache mit der Direktion des Kunstmuseums ein neues Einzelobjektschutzsystem beantragt. Und dem ist von der Regierung aus im Zusammenhang mit dem Budgetantrag stattgegeben worden. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank, Herr Regierungsrat. Dann gebe ich das Wort Frau Regierungschef-Stellvertreterin Kieber.Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Ich beantworte noch die Frage der Frau Abg. Ingrid Hassler betreffend die Medienförderung: Anlässlich der 1. Lesung zum Medienrecht wurden Fragen gestellt, die sich in Abklärung befinden. Es ist noch nicht abzusehen, wann die 2. Lesung stattfinden kann. Anlässlich der 1. Lesung habe ich auf eine konkrete Frage hin ausgeführt, dass der Teil der Medienförderung aus dem Medienrecht herausgenommen werden könnte. Wir haben ein Medienförderungsrecht, das nach wie vor in Kraft ist. Gemäss diesem Medienförderungsrecht haben wir auch für das Jahr 2005 budgetiert. Zum Zeitpunkt der Budgetierung war auch noch nicht absehbar, ob das neue Medienrecht in Kraft treten kann. Ich plädiere dafür, dass wir hier keine Budgetkürzung vornehmen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann kommen wir zu Konto 4 - Gesundheit.Konto 4 - Gesundheit - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 4 - Gesundheit - steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zum Konto 450.318.02 - Gesundheitsvorsorge und -förderung: Hier sieht man, dass dieses Konto reduziert wurde, und zwar - wenn man die Budgets bzw. den Voranschlag 2004 zu 2005 vergleicht - um minus CHF 21'000. Das entspricht einer Kürzung um 14%. Mich interessiert: Wo und warum wurde hier bei der Gesundheitsvorsorge oder -förderung gespart? Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Diese Budgetposition wurde in dieser Form vom Amt für Gesundheitsdienste eingebracht. Es wurde also nicht von der Regierung gekürzt. Das Ganze ist projektbezogen und das letzte Jahr hat das Amt für Gesundheitsdienste erstmals budgetiert. Auch in anderen Bereichen sind Differenzen zu erkennen. Aber wie gesagt: Hier geht es nicht darum, dass etwas explizit gestrichen wurde.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann kommen wir zu Konto 5 - Soziale Wohlfahrt.Konto 5 - Soziale Wohlfahrt - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 5 - Soziale Wohlfahrt - steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Beim Konto 510 - Staatsbeitrag an die Invalidenversicherung inklusive Lohnzuschuss schreibt die Regierung am Schluss des Begleittextes: Wegen dem hohen Restdefizit von CHF 5 Mio., das voraussichtlich nicht gedeckt ist, muss eine Änderung der Finanzierung - wie beispielsweise Beitragserhöhungen - ins Auge gefasst werden.Ich hätte von der Regierung gerne Auskunft zu folgenden Fragen:a) Wie gedenkt sie die Deckung dieses Restdefizits von CHF 5 Mio. zu finanzieren?b) Will sie Beitragserhöhungen diesbezüglich vorschlagen?Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zum Konto 530.366.00 - Ergänzungsleistungen zur AHV-IV: Da ist der Budgetbetrag für 2005 um einiges höher als im Jahre 2004. Zunächst denkt man, es liesse sich grundsätzlich erklären im Sinne eines entsprechenden höheren Bedarfes. Aber die diesbezügliche Erklärung ist dann nicht schlüssig, denn es ist aufgeführt, dass entsprechend einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes sich die Anzahl der bezugsberechtigten Personen verringert hat. Das heisst, das könnte ja nur einen geringeren aber nicht einen höheren Budgetbetrag erklären. Und dann habe ich noch eine Frage zum Konto 590.318.01 - Betreuung Flüchtlingszentrum: Auch da ist die Summe jetzt um CHF 50'000 höher als im Voranschlag 2004, obwohl auch hier in der Erklärung steht, dass die Anzahl der Flüchtlinge geringer geworden ist. Ich vermute aber, die Erklärung dafür ist wahrscheinlich im Rückgang der Rückerstattungen. Ist das in dieser Summe inkludiert?Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich habe eine zweite Frage zum Konto 534 - NBU: Wir budgetieren CHF 8 Mio. Für das Vorjahr 2004 mussten wir CHF 7 Mio. nachbezahlen. Im Jahr davor waren es noch CHF 9,9 Mio. Warum müssen wir für das Jahr 2005 CHF 1 Mio. mehr bezahlen als für das Jahr 2004? Ich hoffe sehr, dass die Tarife, die wir vereinbart haben, für drei Jahre anhalten. Ich glaube nicht, dass die Lohnsummen von 2004 auf 2005 aufgrund der Wirtschaftslage sich allgemein um schätzungsweise 15% erhöhen. Ich bin der Meinung, der Staatsbeitrag sollte in etwa in der Grössenordnung der CHF 7 Mio. für das Jahr 2004 bleiben. Das würde sich auch im Vergleich zur Rechnung 2003 mit den CHF 10 Mio. rechnen, den man rund um einen Drittel aufgrund der damals stark gefallenen Prämie senken kann. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zum Konto 581 - Allgemeine Fürsorge, das Konto 581.362.00: Hier wird in den Erläuterungen aufgeführt, es sind 16 Positionen. Zu zwei Positionen habe ich Fragen. Zuerst zur Position 6: Das LBZ in Triesen hat eine Steigerungrate von 13% und das Alters- und Pflegeheim in Balzers von 16%. Zu diesen Punkten wird dann zusätzlich Folgendes ausgeführt: Beim LBZ in Triesen der starke Anstieg des budgetierten Restdefizites von CHF 69'000 im Jahre 2004 auf CHF 303'000 im Jahre 2005, und beim Alters- und Pflegeheim in Balzers ist das Restdefizit auf CHF 369'000 angestiegen. Meine Frage: Kann die Regierung Ausführungen dazu machen, wie dieser Anstieg der Restdefizite begründet wird?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Ich beginne mit der ersten Frage der Abg. Ingrid Hassler zum Punkt 510, und zwar Staatsbeitrag IV: Hier sind Änderungen notwendig. Das Ressort ist dabei, einen Bericht auszuarbeiten. Es werden sicherlich verschiedene Massnahmen notwendig sein, und zwar zum einen wie man den Anstieg reduzieren kann. Zum anderen aber wird man wahrscheinlich um eine Prämienerhöhung auch nicht herumkommen. Mehr kann ich dazu jetzt noch nicht sagen. Wir sind bei diesen Berechnungen. Anfang nächsten Jahres wird ein Vernehmlassungsbericht vorliegen.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Noch eine Rückfrage: Und das Defizit von CHF 5 Mio. soll man dann gleichzeitig mit den erhöhten Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer rückwirkend auf den 1.1.2005 decken, das hier nicht budgetiert ist? Regierungsrat Hansjörg Frick:
Darauf möchte ich im Detail noch nicht eingehen. Bis das Gesetz in Kraft tritt, nämlich frühestens per 1.1.2006, wird sicherlich ein Defizit entstehen, wie auch hier zu lesen ist. Wie man das dann aber finanziert, das heisst, in welchem Zeitrahmen, das ist noch offen. Dann habe ich noch die Frage zum Konto 530.366.00 zu beantworten, nämlich zu den Ergänzungsleistungen zur AHV-IV: Hier ist zwar ein höherer Aufwand für dieses Jahr berechnet. Trotzdem ist in den Erläuterungen erwähnt, dass hier einzig durch dieses Urteil des Verwaltungsgerichtshofs die Bemessungsgrundlagen geändert haben und dadurch eben heute die Vermögen anders eingerechnet werden. Dadurch sind einige Ergänzungsleistungen hinfällig geworden. Das heisst letztlich, dass die massive Steigerung dadurch reduziert wurde. Eine andere Erklärung habe ich dafür nicht.Ich habe noch eine weitere Auskunft zu geben, und zwar zum Konto 581.362.00: Das bezieht sich auf die Defizite der zwei Alters- und Pflegeheime in Triesen und in Balzers: Diese Frage haben wir schon des Öfteren in diesem Hause diskutiert. Das hängt damit zusammen, dass die Reserven von Balzers aufgebraucht sind. Und das hängt bei den Alters- und Pflegeheimen immer sehr stark davon ab, wie die Zusammensetzung der jeweiligen Pensionäre ist und wie viele Pensionäre sie in welcher Pflegestufe haben. Entsprechend sind natürlich dann auch die Tarife - und wenn wir so wollen - das Einkommen des Heimes. Und wenn einige der hohen Pflegefälle durch den Tod des jeweiligen Pensionärs wegfallen, dann gehen auch die Einnahmen entsprechend zurück. Somit ist es für die Heime recht schwierig, dazu genaue Berechnungen anzustellen. Und so kommt es dann zu den erhöhten Defiziten. Das die bezügliche Erklärung, die ich von den Heimen erhalten habe. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann kommen wir zu Konto 6 - Verkehr.Konto 6 - Verkehr - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 6 - Verkehr - steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich meinte, ich hätte noch die Frage zu den CHF 8 Mio. bezüglich NBU gestellt. Habe ich die Antwort in Konto 5 allenfalls überhört? Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Da sind Zahlungen für das Jahr 2004 von rund CHF 1 Mio. noch vorgesehen und CHF 7 Mio. für das Jahr 2005. Das gibt dann zusammen CHF 8 Mio.Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auch noch einmal auf das Konto 5 zurückkommen: Ich habe dabei nach den Kosten bezüglich Betreuung Flüchtlingszentrum gefragt. Und wenn ich es nicht überhört habe, gab es auch keine Antwort von Regierungsseite. Es betrifft das Konto 590.318.01 - Betreuung Flüchtlingszentrum. Sie Summe ist um CHF 50'000 höher als im Jahre 2004. Gleichzeitig heisst es in der Begründung, dass die Anzahl der Flüchtlinge abgenommen habe. Das widerspricht sich aber an und für sich. Aber ich vermute, dass die höhere Summe zurückzuführen ist auf den starken Rückgang der Rückerstattungen. Ich wollte mich vergewissern, ob das so ist bzw. ob die Rückerstattungen unter diesem Konto zu finden sind.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich werde das abklären. Ich lasse Ihnen die Antwort zukommen. Ich bin im Moment überfragt.Abg. Ivo Klein:
In der Finanzkommissionssitzung vom 8. November 2004 haben wir diese Frage behandelt. Und damals wurde ausgeführt, dass es zwar weniger Flüchtlinge gebe, dass aber vielmehr Nachholbedarf im Bereich der Aus- und Weiterbildung der beim Verein beschäftigten Personen sowie bei den Gehältern bestünde, welche seit 1998 nicht mehr angepasst wurden.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Damit scheint auch diese Frage beantwortet zu sein.Dann kommen wir zurück zu Konto 6 - Verkehr.Gibt es Wortmeldungen?Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich zum Konto 650.318.04 - Experten, Gutachten im Verkehrsbereich melden, und zwar im Zusammenhang mit den Erklärungen auf derselben Seite bezüglich «Ertragsanteil LSVA». Es irritiert mich erheblich, wie das Gesetz umgesetzt wird. Das SVAG verlangt nämlich im Art. 28, dass ein Drittel des Nettoertrages aus der LSVA für die Finanzierung oder Subventionierung von umwelt- und gesundheitspolitischen Massnahmen im Verkehrsbereich sowie zum Ausgleich ungedeckter Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenschwerverkehr verwendet werden. Jetzt haben wir schon im Vorjahr die Mittel nicht ausgeschöpft. Es blieben rund CHF 1,5 Mio. übrig. Dieses Jahr, also für das Jahr 2005, fallen CHF 2,7 Mio. an. Das gibt zusammen CHF 4,2 Mio. Und von diesen CHF 4,2 Mio. ist der eindeutig grösste Posten «Experten und Gutachten». Die bringen uns noch nicht weiter und deswegen haben wir noch keine gesundheits- oder umweltpolitischen Massnahmen. Und die Liste der umwelt- und gesundheitspolitischen Massnahmen ist ausserordentlich dürftig. Das haben wir letztes Jahr schon gesagt - und das ist jetzt nicht anders. Offensichtlich hat die Regierung da auch keine weitergehenden Vorstellungen, denn es bleiben wieder Mittel von CHF 2,8 Mio. für das nächste Jahr übrig. Nur der kleine Teil wird also benützt. Und wie gesagt, ich finde das ausserordentlich bedenklich. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass wir in der Landtagssitzung vom September das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben. Für mich stellt sich wirklich die Frage: Wo ist der politische Wille, in der Hinsicht etwas zu tun, was Gesundheit, Umwelt, Ökologie, Luftqualität und dergleichen betrifft? Und ich möchte doch bitten, dass die Regierung diesbezüglich ihre Vorstellungen noch etwas erläutert.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich nehme auf die gleiche Position Bezug. Ich habe es letztes Jahr auch schon erwähnt. Zuerst einmal finde ich es an sich nicht richtig, wenn die CHF 2,8 Mio. aus den nunmehr stark erhöhten LSVA-Einnahmen - nach meinem Finanzverständnis - ganz einfach in den ordentlichen Einnahmen absorbiert werden. Das heisst, wir haben den Ertrag gebucht mit CHF 8 Mio. auf dem Konto 650.407. Sie sind also ertragswirtschaftlich verschwunden. Man rechnet sie nur so prophylaktisch immer weiter und bleibt die Projekte dafür noch schuldig. Dass wir deswegen nicht einen Extrafonds gründen wollen, haben wir damals bei der Beratung dieses LSVA-Gesetzes lang beraten. Es war ja auch der Zweck, dass wir diese Mittel auch einsetzen. Auch ich bin der Meinung, dass das Gesetz hier einseitig ausgelegt wird. Die gesundheitspolitischen Aspekte könnten in viel weiteren Bereichen als nur reinen Verkehrsmassnahmen wie Expertengutachten im Verkehrsbereich oder bauliche Massnahmen im öffentlichen Verkehr umgesetzt werden. Wir könnten hier Ausgaben decken für umweltfreundliche Energien, für die Förderung von Energie sowie für Energieeinsparungen bei Wohnbauten. Es gibt ein spezielles Förderungsgesetz. Mir fällt der Name jetzt allerdings nicht ein. Im gesamten Gesundheitsvorsorgesektor und im umwelttechnischen Bereich gäbe es sicher auch solche Projekte. Ich finde es falsch, dass die Einnahmen jedes Jahr eigentlich im normalen Staatshaushalt wieder verschwinden.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Ein Teil dieser LSVA-Einnahmen sind für die Realisierung der Biogasanlage vorgesehen. Leider hat sich das in diesem Jahr nochmals verzögert. Aber in der Zwischenzeit haben wir einen guten Standplatz gefunden. Hier braucht es aber noch einige Abklärungen. Ich gehe aber davon aus, dass wir im nächsten Jahr konkret an die Realisierung gehen können. Die Anlagekosten belaufen sich auf zirka CHF 5 Mio., sodass ein Teil davon hier aufgebraucht werden wird. Es ist ja vorgesehen, dass man damit dann Gas als Treibstoff herstellt. Und das entspricht absolut dann auch dem Zweck. Im Weiteren sind natürlich einige Möglichkeiten im Energiespargesetz gegeben. Wir haben ja ein Energiekonzept geschaffen. Und auch hier wären natürlich einige Möglichkeiten gegeben, das noch verstärkt auszubauen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Für mich ist jetzt das eine gesetzliche Grundlage, wie ich mich auch noch zurückerinnere, die man durchaus je nach der Entwicklung, die sie genommen hat, vor allem jetzt durch die massive Erhöhung der Einnahmen, durchaus auch einmal von der Gesetzesseite her hinterfragen dürfte. Wenn man dann fast zwangsweise alle möglichen Gutachten mit diesen Geldern macht, ist das Ziel auch nicht erfüllt. Und ich möchte schon bitten - wir haben letztes Jahr schon darüber gesprochen - für diese Zielsetzungen, wie es das Gesetz verlangt, einen ordentlichen Plan dem Landtag vorzulegen, der umfassend ist und der Zielsetzung des Gesetzes entspricht, oder das Gesetz noch einmal anzupacken und die Einnahmenverwendung, wie es damals sinnvollerweise so festgesetzt wurde, einfach noch einmal zu hinterfragen. Das wäre jetzt so ein ganz typisches Gesetz gewesen, das man zeitlich befristet in Kraft gesetzt hätte und man dann gezwungen wäre, es wieder zu untersuchen.Regierungsrat Alois Ospelt:
Ich möchte dazu einfach sagen, dass ich die Anregung der Mittelverwendung im Bereich LSVA-Abgabe und allenfalls dann - was am Horizont sich abzeichnet - auch anderer Abgaben, die eben bestimmten Umweltzielen dienen, dass die wirklich überlegenswert ist und es sich abzeichnet, dass wir konkreter und klarer die verschiedenen Projekte im Umweltbereich - ich nenne den grossen Zusammenhang Klimapolitik - angehen werden und entsprechend die einzelnen Projekte definieren. Ich denke, diese Anregung ist für die Zukunft sicher sehr überlegenswert. Ich habe auch seinerzeit bei der Behandlung der Lärmschutzrichtlinien darauf hingewiesen: Wenn wir die entsprechenden gesetzlichen Normen schaffen, werden wir beispielsweise Lärmschutzmassnahmen zu finanzieren haben. Und dann liegt es auf der Hand, dass man solche Einnahmen für diesen Zweck verwendet. Und das Gleiche gilt für den ganzen Strauss an Projekten und Massnahmen im Energiebereich, die ja in der Vorlage zum Kyoto-Protokoll aufgeführt worden sind - auch für den Bereich der Luftreinhaltepolitik.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Konto 7 - Umwelt/Raumordnung.Konto 7 - Umwelt/Raumordnung - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 7 - Umwelt/Raumordnung - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen Konto 8 - Volkswirtschaft.Konto 8 - Volkswirtschaft - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 8 - Volkswirtschaft - steht zur Diskussion.
Abg. Ivo Klein:
Danke. Ich habe eine Frage zu Konto 800.365.02 - Verschiedenes: Hier wird beim Kommentar angeführt, dass unter anderem CHF 50'000 für ein neues Projekt für ein Regionalmarketing zur Absatzförderung an die VBO bezahlt werden soll. Das ist also ein Projektbeitrag. Um was geht es hier genau? Und welche Funktion hatte hier die VBO?Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zum Punkt 811 - Waldwirtschaft, und zwar zu den beiden Konti 811.362.04 - Schutzwaldpflege, Sicherung vor Naturereignissen - und Konto 811.362.06 - Beiträge für Massnahmen der Wildschadenverhütung: In den Erläuterungen zu Konto 811.362.04 wird ausgeführt, dass in Anbetracht der Zustände der liechtensteinischen Schutzwälder in den kommenden Jahren weiterhin grosse Anstrengungen zur Verbesserung der Schutzleistung erforderlich seien. Anschliessend wird das Konto 811.362.06 - Beiträge für Massnahmen der Wildschadenverhütung - um CHF 20'000 - das sind zirka 15% - gekürzt. Wie wird diese Vorgehensweise begründet?Regierungsrat Alois Ospelt:
Zunächst zur Frage des Abg. Ivo Klein: Es ist im Bereich des Regionalmarketings einerseits vorgesehen, sich am regionalen Projekt «Kulinarium» zu beteiligen, das von Ostschweizer Kantonen vorbereitet wird und zum Teil auch schon läuft. Und in dieses grössere Projekt des Regionalmarketings, also in dieses grössere Projekt «Kulinarium», einbezogen werden sollen auch eigene auf Liechtenstein bezogene Aktivitäten im Sinne des bekannten und schon einmal praktizierten Projekts «LandWirt». Das verbirgt sich hinter diesem Budgetbetrag. Dann zur Frage des Abg. Wendelin Lampert: Der Zusammenhang zwischen Erhaltung und Pflege des Schutzwaldes und der Wildschadenverhütung hat uns immer wieder beschäftigt. Ich habe dazu auch schon verschiedene Aussagen in diesem Hause gemacht. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass zur Verbesserung des Zustands der Schutzwälder angesichts der festgestellten Überalterung vor allem eine forcierte, kontinuierliche und kleinflächige Verjüngung notwendig ist. Und um das zu erzielen, müssen wir vor allem im Bereich der Jagd entsprechende Massnahmen treffen und umsetzen. Und das ist mit der neuen Jagdpachtperiode, mit den Jagdpachtverträgen, und mit dem damit beschlossenen Umsetzungskonzept, dem Notfütterungskonzept, vorgesehen. Es sind eigentlich zwei wesentliche Stossrichtungen. Einerseits eine Verringerung des Rotwildwinterbestandes auf 100 bis 120 Stück in einem Zeitraum von etwa vier Jahren - so in etwa die erste Hälfte dieser Jagdpachtperiode - und auf der anderen Seite als zweite Stossrichtung das in der Hegeverordnung vorgesehene Verbot der Fütterung des Schalenwildes, also ein Fütterungsverbot. Ein Vorbehalt wird lediglich in Bezug auf die Bestimmungen des Notfütterungskonzepts - ich betone Notfütterungskonzept - gemacht. Dieses Konzept hat das Ziel, das Rotwild über den gesamten Wildlebensraum, über den gesamten Waldraum zu verbreiten, um zu verhindern, dass in bestimmten Waldpartien massiert eben entsprechend Schäden auftreten. Durch eine Verstreuung des Wildes über die gesamte Fläche sollen eben die Schäden in einem entsprechend vertretbaren Mass gehalten werden. Wir hatten ja bis anhin eine Konzentrationsstrategie praktiziert mit Grossfütterungen, um eben entsprechend Einfluss nehmen zu können. Und dieses Konzept ist offensichtlich gescheitert. Und auch durch Gutachten untermauert, gehen wir jetzt eben eine Verteilungsstrategie an. Das ist so in groben Zügen die Stossrichtung. Das hat nun eigentlich im Wesentlichen nichts mit den relativ kleinen Verschiebungen im Budget zu tun. Entscheidend ist, dass es uns gelingt, einerseits die Lebensraumverbesserungen zu erzielen und andererseits durch eine geänderte neu orientierte Jagdpolitik eben auch den geschilderten Effekt zu erzielen. Mit einer Schwächung und Rücknahme der Strategie hat diese Kontierung nichts zu tun. Abg. Ivo Klein:
Ich habe noch eine Anschlussfrage: Was hat die VBO bezüglich Absatzförderung zu tun? Wird das ganze Projekt von der VBO gemacht und erhält sie dafür einen Projektbeitrag von CHF 50'000 - oder wie muss ich das hier als Erklärung verstehen?Regierungsrat Alois Ospelt:
Es ist noch nicht festgelegt, in welchem Rahmen und wie die VBO an diesem Projekt beteiligt sein wird. Sie wird aber sicher einbezogen sein und sie wird Teile dieses Projektes übernehmen, wie die VBO auch in verschiedenen Agrarvorhaben einbezogen ist. Aber im Einzelnen ist die Umsetzung dieses Projektes noch nicht festgelegt. Es sind hier pauschal entsprechende Mittel vorgesehen, um dieses Projekt vorantreiben und konkretisieren zu können. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zum letzten Konto der Laufenden Rechnung, und zwar zu Konto 9 - Finanzen/Steuern.Konto 9 - Finanzen/Steuern - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 9 - Finanzen/Steuern - steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Wie heute Morgen während vier Stunden diskutiert, werde ich hier den Abänderungsantrag auf eine Reduktion stellen, und zwar unter dem Konto 920 - Zuweisung an die Gemeinden - konkret Konto-Nr. 920.352.02 - Anteil an Kapital- und Ertragssteuer. Hier sind CHF 65,6 Mio. vorgesehen. Ich beantrage, den Ausgleichssatz von 50% auf 47% zu reduzieren. Das entspricht dann einer Summe von CHF 61,664 Mio.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Konto 990.330.01 besagt, dass bei den Finanzvermögen Einnahmen bzw. Debitoren bestehen, die abgeschrieben werden müssen. Ich habe überhaupt keine Vorstellung, was für Debitoren bei den Finanzvermögen bestehen, wobei man jetzt schon weiss, dass man sie nächstes Jahr abschreiben muss. Abg. Ivo Klein:
Ich möchte hier einfach auf unsere Fraktionserklärung zurückkommen und hier die beiden budgetieren Positionen «Kapital- und Ertragssteuern» sowie «Mehrwertsteuern» erwähnen, die meines Erachtens sehr hoch budgetiert sind. Ich möchte hier in Frage stellen, ob diese Zahlen effektiv zu erreichen sind. Das einfach noch für das Protokoll.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zur Frage nach den Abschreibungen der Debitoren: Die Abschreibungen auf Forderungen sind Jahr für Jahr massiven Schwankungen unterworfen. Aus diesem Grund ist eine Berechnung der Abschreibungshöhe auf der Grundlage von Vorjahreswerten nicht zweckmässig. Aufgrund der noch schwachen Wirtschaftslage ist mit einer nach wie vor hohen Ausfallquote zu rechnen. Allerdings können wir die nicht genau budgetieren.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Fragen mehr gibt, können wir über den Antrag des Abg. Wendelin Lampert abstimmen. Er beantragt, Konto 920.352.02 - Anteil an Kapital- und Ertragssteuer - vom budgetierten Wert von CHF 65,6 Mio. auf CHF 61,664 Mio. zu reduzieren. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann haben wir die Laufende Rechnung des Voranschlags 2005 behandelt.Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 17:10 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (um 16:45 Uhr).
-ooOoo-
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Meine Damen und Herren, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir kommen nun zur Investitionsrechnung. Wir werden analog der Laufenden Rechnung die einzelnen Titel aufrufen. Wir beginnen mit Titel 0 - Allgemeine Verwaltung. Konto 0 - Allgemeine Verwaltung - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 0 - Allgemeine Verwaltung - steht zur Diskussion.
Abg. Ivo Klein:
Danke. Ich habe eine Frage zur neuen EDV-Lösung Steuerverwaltung: Wir haben bei der Steuerverwaltung ja einmal einen Verpflichtungskredit über mehrere Millionen Franken gesprochen. Ich glaube, das ist eines der grössten EDV-Projekte, das die Landesverwaltung zurzeit überhaupt hat. Ich möchte die Regierung deshalb fragen: Wie ist dabei der Stand der Umsetzung?Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Auf jeden Fall bewegen wir uns hier im Rahmen des Verpflichtungskredites. Zum Stand der Dinge: So weit ich informiert bin, soll die Mehrwertsteuerlösung abgeschlossen werden. Ich kann Ihnen aber im Detail Auskunft geben, indem ich bei den Projektverantwortlichen den Stand der Dinge erfrage. Ich kann Ihnen das auch schriftlich nachreichen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann kommen wir zu Konto 1.Konto 1 - Öffentliche Sicherheit - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 1 - Öffentliche Sicherheit - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir fahren fort mit Konto 2.Konto 2 - Bildungswesen - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 2 - Bildungswesen - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.Konto 3 - Kultur/Freizeit - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 3 - Kultur/Freizeit - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.Konto 4 - Gesundheit - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 4 - Gesundheit - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter. Konto 5 - Soziale Wohlfahrt - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 5 - Soziale Wohlfahrt - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.Konto 6 - Verkehr - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 6 - Verkehr - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.Konto 7 - Umwelt/Raumordnung - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 7 - Umwelt/Raumordnung - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.Konto 8 - Volkswirtschaft - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 8 - Volkswirtschaft - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.Konto 9 - Finanzen/Steuern - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 9 - Finanzen/Steuern - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, haben wir mit dem Titel 9 - Finanzen/Steuern - auch die Investitionsrechnung behandelt.Wir kommen nur zur Abstimmung über den Landesvoranschlag 2005: Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer dem Landesvoranschlag 2005 mit den bereits beschlossenen Änderungen die Zustimmung erteilt, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Diesem Landesvoranschlag wurde somit zugestimmt.-ooOoo-
Finanzgesetz für das Jahr 2005
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zur Behandlung des Finanzgesetzes für das Jahr 2005.Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der 1. Lesung des Finanzgesetzes für das Jahr 2005 beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nachdem wir nun die 1. Lesung des Finanzgesetzes durchgeführt haben, führen wir der langjährigen Praxis entsprechend, sofern Sie damit einverstanden sind, die 2. Lesung durch Artikelaufruf durch.
Falls Sie bei einem Artikel noch Fragen oder Änderungsanträge in der 2. Lesung haben, bitte ich Sie, sich zu melden. Wenn es keine Wortmeldungen gibt, gehe ich davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, dass wir die 2. Lesung mit Artikelaufruf erledigen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion..Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.Sie wird nicht benutzt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wer dem Finanzgesetz für das Jahr 2005 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Regierung beantragt, dieses Finanzgesetz als dringlich zu erklären. Wird dazu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer mit der Dringlichkeitserklärung einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir das Finanzgesetz erlassen und dieses gleichzeitig als dringlich erklärt.Die Regierung beantragt ferner, der Landtag wolle - zustimmen, dass die Eckwerte eins und drei des Finanzleitbildes im Landesvoranschlag 2005 nicht eingehalten werden.
- ab 1. Januar 2005 für alle dem Besoldungsgesetz vom 22. November 1991 - LGBl. 1991 Nr. 6 - unterstehenden Magistratspersonen, Staatsbeamten und Staatsangestellten, Lehrer, Richter, Musiklehrer und Pensionisten eine Teuerungszulage von 1% bewilligen. Durch diesen Beschluss gilt die Teuerung als auf den Stand von 103,3 Punkten - Indexbasis Mai 2000 - ausgeglichen.
- für das Jahr 2005 gemäss Art. 14 Abs. 1 des Besoldungsgesetzes vom 22. November 1991 - LGBl. 1991 Nr. 6 - einen Anteil von 1,25% der Gesamtlohnsumme für Anpassungen des individuellen Besoldungsanteils genehmigen und der Aufteilung von 1,25% für den fixen und 0% für den variablen Leistungsanteil zuzustimmen.
Abg. Hugo Quaderer:
Vielen Dank. Ich beantrage Einzelabstimmung über diese drei verbleibenden Anträge der Regierung. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, machen wir zu den drei Positionen jeweils Einzelabstimmung.Dann stimmen wir über Punkt 2 des Regierungsantages ab.Wer Punkt 2 des Regierungsantrages zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir über Punkt 3 des Regierungsantrages ab.Wer Punkt 3 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir noch über Punkt 4 des Regierungsantrages ab.Wer Punkt 4 des Regierungsantrages zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch Traktandum 17 erledigt. -ooOoo-