Neuregelung des Hochschulwesens (Hochschulgesetz; HSG) (Nr. 101/2004), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 18: Neuregelung des Hochschulwesens (Hochschulgesetz; HSG) und Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes, Stellungnahme der Regierung Nr. 101/2004. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 5 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 9 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 11 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 12 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 14 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 16 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen Art. 17. Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 17 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 19 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 20 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 21 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 22 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 23 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 25 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 26 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 27 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Abg. Hugo Quaderer:
Ich habe noch eine Frage zum Bst. b: Bei der 1. Lesung wurde das Fremdwort «Subvenient» verwendet. Neu heisst es «Subventionsempfänger». Ich verstehe den Sinn dieser Bestimmung nicht ganz. Müsste es nicht «Subventionsgeber» heissen? Ich bin aber selbst nicht sicher und frage deshalb. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Nein, nachdem es auch an den Schulträger geht, ist es auch ein Subventionsempfänger. Abg. Hugo Quaderer:
Können Sie mir - ich hätte das vielleicht anlässlich der 1. Lesung schon fragen sollen - insbesondere den Sinn von Bst. b erklären? Also, das heisst, die Zulassung kann eingeschränkt werden bei Vorliegen eines Kontingents an Studienplätzen zugunsten von Schulträgern. Was sind dann mögliche Schulträger? Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Beispielsweise beim Neutechnikum Buchs sind wir Schulträger. Und es wäre auch denkbar, dass ein anderer Kanton oder ein Bundesland - Vorarlberg beispielsweise - Schulträger an einer Bildungsinstitution ist, die bei uns die Anerkennung erhalten hat. Abg. Hugo Quaderer:
Nur noch um das fertig zu machen: Und die Subventionsempfänger? Was sind denn das für Institutionen - oder sind das einzelne Studenten?Abg. Helmut Konrad:
Ich denke, dass Subventionsempfänger auch Institutionen sein könnten, die über Leistungsvereinbarungen subventioniert werden. Es gibt ja zwei Formen von unterstützten Hochschulinstituten. Solche, die per Gesetz subventioniert werden wie es zum Beispiel die Fachhochschule ist, oder was auch nach dem neuen Gesetz oder wahrscheinlich auch jetzt schon über einen Finanzbeschluss möglich wäre, dass es andere über Leistungsvereinbarung unterstützte oder geförderte Institute oder Einrichtungen wären. Abg. Hugo Quaderer:
Dann ist also nicht daran gedacht, dass beispielsweise ein Geldgeber, der vielleicht eine Privatschule betreibt, praktisch ein Kontingent dafür bekommt, dass eine gewisse Anzahl an Schulabgängern dann in einer Hochschule einen Platz bekommt, weil dann wäre es ja wieder der Subventionsgeber. Mir ist das einfach nicht ganz klar. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Die letzte von Ihnen beschriebene Konstellation scheint mir unrealistisch. Abg. Hugo Quaderer:
Warum?Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Herr Abg. Quaderer, Sie sprechen ja von einem Geldgeber, der dadurch dann einzelne Kontingente an einer Schule hätte. Da wird es schon eher zu einer Vereinbarung zwischen der Institution und dem so genannten Geldgeber als zwischen dem Geldgeber und dem Staat kommen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir abstimmen. Wer Art. 28 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 29 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 30 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 31 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 32 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 33 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 34 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 36 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 37 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 38 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 39 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 40 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 41 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 42 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 43 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 44 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 45 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 46 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 47 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 48 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 49 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Sie haben in Abs. 1 die englische Bezeichnung für den Verbund weggelassen. «University of Liechtenstein» wäre ja auch nicht ganz der geeignete englische Name gewesen, der sich ja nicht auf einen Verbund bezieht. Welchen englischen Namen wird dieser Hochschulverbund in Zukunft tragen? Ich nehme an, dass diese Hochschulen, die sich dann anschliessen, das auch nach aussen mitteilen wollen, dass sie hier Mitglied sind. Gibt es da schon Vorschläge? Ich denke einfach, es könnte sich um eine «Association of Liechtenstein Universities» handeln. Das Wort «Verbund» muss doch hineinkommen, sonst wird das nicht funktionieren. Abg. Helmut Konrad:
Man hat sich schon Gedanken darüber gemacht, aber ohne zu einer definitiven Lösung gekommen zu sein. Das Wort «Association» scheint in den geführten Gesprächen unbestritten zu sein. Wenn man aber «of Universities» nimmt, dann hat sich wieder die Frage gestellt, weil das Liechtenstein-Institut auch im Hochschulverbund drin ist - es ist vorgesehen, dass hochschulähnliche Institutionen auch in diesem Hochschulverbund sein können -, ob es dann konsequent ist und ob man «Association of Universities» sagen darf. Eine andere Frage war die Bezeichnung «Higher education institutions». Das wird also noch zu klären sein. Dadurch, dass es nicht im Gesetz jetzt festgeschrieben ist, besteht da ja auch ein Spielraum, das vielleicht mit den im Hochschulverbund sich befindenden Institutionen dann noch zu klären. Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ihre Antwort, Herr Abg. Konrad, kann ich nachvollziehen. Die Frage ist eigentlich genau aus dem Grund entstanden, weil auch hochschulähnliche Einrichtungen im Verbund sein dürfen - das ist im Grundsatz richtig - sie aber doch keine Universität oder Hochschule sind im Sinne des Gesetzes, sondern eben nur ein ähnliches Institut. Deswegen hätte mich der Name interessiert, weil genau dieser Konflikt aufgekommen ist. Sie würden dann doch in einem Hochschulverbund teilnehmen können. Das Gesetz muss ihnen dann aber den Zugang zu diesem Verbund natürlich gewähren, weil es hier im Absatz so auch steht. Abg. Helmut Konrad:
Zur Frage, wer das schlussendlich festlegt, die ich auf informellem Weg vom Abg. Lampert gehört habe: Ich denke, es wäre eine Möglichkeit, das allenfalls in der Verordnung festzulegen. Aber wie gesagt, diese Problematik oder dieser Kompromiss, auch dem Liechtenstein-Institut den Zugang - es hat auch Wert darauf gelegt - zu diesem Hochschulverbund offen zu lassen, führt zu diesem Problem. Hier muss noch eine Lösung gefunden werden. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir abstimmen. Wer Art. 50 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter. Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 steht zur Diskussion.
Abg. Hugo Quaderer:
Bei der 1. Lesung war der Strafrahmen noch mit CHF 5'000 festgelegt. Jetzt hat man hier verzehnfacht auf CHF 50'000 - und es ist nicht kommentiert in den Erläuterungen. Meine Frage: Ist das allenfalls ein Tippfehler? Ich würde aber dafür plädieren, dass man bei diesen CHF 50'000 bleibt, um auch genügende präventive Wirkung zu erzielen. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Das war früher in einem anderen Artikel - nicht in diesem Artikel - geregelt. Aber ich bin auch Ihrer Meinung, dass das Strafmass höher als wie Sie jetzt angegeben haben, das heisst, als CHF 5'000 sein sollte. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir abstimmen. Wer Art. 51 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 52 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 53 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 54 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter. Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 55 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 56 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 57 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ist es kein Problem, dass ein x-beliebiger Tag der Kundmachung für alle diese Zulassungen gilt oder braucht es hier, vor allem, weil später das Fachhochschulgesetz am gleichen Tag in Kraft tritt, nicht ein fixes Datum, dies vor allem auch mit Rücksicht auf die Studiengänge? Beim Gesetz über die Fachhochschule steht auch mit dem gleichen Datum, ob man da den 1. April oder 1. August nehmen müsste.Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
An und für sich könnte man das zweite Semester oder man könnte auch den 1. August nehmen. Aber die Fachhochschule wird dadurch keinen Nachteil erleiden, wenn wir das Gesetz sofort in Kraft treten lassen, weil sie die Bachelor- und Masterstudiengänge bereits heute anbietet. Das wäre allenfalls etwas gewesen, das Probleme machen hätte können. Es entspricht dem speziellen Wunsch der Fachhochschule, dass wir beide Gesetze gleichzeitig in Kraft treten lassen. Diese Vorgehensweise zieht auch keine finanziellen Konsequenzen nach sich.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ja, das verstehe ich. Ich habe eher auch organisatorische Fragen gehabt, und zwar weil ich mich irgendwie gewundert habe, warum die Studenten, die jetzt im August angefangen haben, die akademischen Grade nicht bekommen, aber diejenigen Studenten, die dann vielleicht im nächsten Semester anfangen, wenn es noch schnell in Kraft tritt, für die gilt dann das neue Recht. Deswegen wollte ich eigentlich nur fragen, ob es da dann nicht einen ungerechten Schnitt für gewisse Studenten gibt, die eben angefangen haben, und für solche Studenten, die vielleicht später erst anfangen. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Es ist in der Tat an und für sich so, dass heute schon die Bachelor- und Master-Degrees vergeben werden, allerdings - und da mache ich jetzt keinen Hehl daraus - hat bis anhin die gesetzliche Grundlage dafür gefehlt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Fragen an die Regierung mehr gibt, dann stimmen wir über Art. 57 ab. Wer mit Art. 57 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über das Hochschulwesen (Hochschulgesetz; HSG) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Entschuldigung, die Frau Regierungschef-Stellvertreterin Kieber wünscht noch das Wort. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Herr Präsident, an und für sich wäre das Beschwerdekommissionsgesetz auch noch abzuändern, weil in Art. 52 Abs. 2 Bezug darauf genommen wird, dass die Beschwerdeinstanz einer Hochschule bei der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten angesiedelt wird. Da wir aber auch in dieser Landtagssitzung die 2. Lesung zum Gesetz Hochschule Liechtenstein abhalten, möchte ich beliebt machen, dass wir die Vorlage dort mit behandeln. Es ist zwar eine pragmatische Lösung, aber es ist für die Kundmachung einfacher. Ich hoffe, dass Sie damit einverstanden sind. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Zustimmung im Sinne Ihres Vorschlages scheint mir gegeben.Damit haben wir Traktandum 18 ebenfalls erledigt.
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