Schaffung eines Gesetzes über die Mediation in Zivilrechtssachen sowie die Abänderung der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung, des Vermittleramtsgesetzes sowie des Gewerbegesetzes (Nr. 131/2004), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit kommen wir zu Traktandum 13: Schaffung eines Gesetzes über die Mediation in Zivilrechtssachen sowie die Abänderung der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung, des Vermittleramtsgesetzes sowie des Gewerbegesetzes. Wir behandeln die genannten Gesetzesvorlagen in 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung Nr. 131/2004 liegt Ihnen vor. Wenn das Wort nicht gewünscht wird, können wir mit der 2. Lesung des Gesetzes über die Mediation in Zivilrechtssachen beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Damen und Herren Kollegen. Ich stelle aus Gründen, die ich in der 1. Lesung dargestellt habe, einen Abänderungsantrag, und zwar zu lit. a. Es soll neu wie folgt lauten: «volljährig ist». Im Wesentlichen sehe ich überhaupt keine Gründe, hier eine vom normalen Volljährigkeitsalter abgehende Lösung zu suchen. Ich möchte Ihnen beliebt machen, diesem Vorschlag, der, glaube ich, schon in der 1. Lesung eine relativ breite Zustimmung gefunden hat, Ihre Zustimmung zu geben. Abg. Alois Beck:
Dieser Vorschlag hat keine breite Zustimmung gefunden. Zumindest ich spreche mich klar dagegen aus und möchte beliebt machen, bei der Regierungsvorlage zu bleiben. Ich habe schon bei der 1. Lesung ausgeführt, dass es meiner Ansicht nach sehr wichtig ist, dass eine solche Person auch eine gewisse Lebenserfahrung mitbringen muss, und dass diese Person auch gegenüber den zu Beratenden eine ungleich bessere Situation hat, wenn sie - ich sage mal - kraft ihrer natürlichen Autorität und Lebenserfahrung auftreten kann. Ich spreche mich daher klar für die Beibehaltung aus. Ich habe auch, glaube ich, damals schon ausgeführt, dass das nicht so singulär ist, dass man hier nicht einfach die Volljährigkeit hineinschreibt. Beispielsweise im Bewährungshilfegesetz in Art. 7 unter «persönlichen Voraussetzungen» wird hier auch quasi eine Qualifizierung verlangt - und hier wird das 24. Lebensjahr verlangt. Es ist mir klar, es gibt keine objektiv absolut richtige Grösse - das scheint mir unbestritten zu sein. Aber gerade dieser Erfahrungsaspekt scheint mir hier sehr wichtig. Und deshalb bin ich für die Beibehaltung, wie es hier vorgeschlagen wird. Abg. Peter Sprenger:
Herr Kollege Beck, ich denke, da haben Sie den einzigen Fall, den es bisher überhaupt gibt, ausgegraben. Wenn wir das zum Gesetz machen, dann gibt es dann halt einen 2. Fall und man kann nicht mehr von Singularität sprechen. Da haben Sie Recht, aber mein Herz hängt nicht so wahnsinnig daran, dass ich jetzt stundenlang dafür kämpfe. Ich finde es überflüssig, dass man hier eine völlig willkürliche Altersgrenze von 28 Jahren einführt und plädiere noch einmal dafür, diese Bestimmung nicht so Gesetz werden zu lassen.Abg. Hugo Quaderer:
Ich möchte die Äusserungen des Abg. Peter Sprenger ausdrücklich unterstützen. Ich finde es ebenfalls nicht notwendig, hier im Gesetz eine Altersbeschränkung von 28 Jahren einzuführen. Ich denke, schon alleine die Ausbildungsvoraussetzungen, die ein Mediator haben muss, damit er sich dann in diese Liste eintragen kann, werden automatisch ein gewisses Alter mit sich bringen. Und ich denke, auch in der Mediation misst sich die Qualität nicht mit dem Lebensalter. Ich denke, dort muss dann der Markt spielen und der Markt muss dann entscheiden, wer sich als Mediator durchsetzt, ob dieser Mediator 20, 30, 40 oder 50 Jahre oder noch älter ist. Ich denke, der Staat würde mit der Einführung dieser Alterslimite zu stark regulierend in die Freiheitsrechte des Einzelnen eingreifen. Ich frage mich, ob das nicht eine unzulässige Verletzung der Handels- und Gewerbefreiheit ist, und ich frage mich auch, inwiefern der Gleichheitsgrundsatz hier nicht verletzt würde. Abg. Markus Büchel:
Ich bin der Meinung, wenn man den Gleichheitsgrundsatz natürlich sehr in den Vordergrund stellt, dann kann man natürlich überhaupt keine Voraussetzungen für eine bestimmte Tätigkeit oder für eine bestimmte Befähigung festlegen, weil immer jemand ausgeschlossen wird. Ich bin ganz klar der Meinung, dass ein bestimmtes Alter keine Garantie ist für Lebenserfahrung und für die jetzt bessere Qualifikation. Es ist aber zumindest die bessere Voraussetzung, dass diese Lebenserfahrung vorhanden ist. Und dass für diese Tätigkeit eben für mein Verständnis ganz klar Lebenserfahrung notwendig ist, um das überhaupt seriös durchführen zu können, ist für mich unbestritten. Und ob es jetzt 28 Jahre genau sind, darüber kann man immer diskutieren. Aber hier steht jetzt einmal 28 Lebensjahre. Ich plädiere also ganz klar dafür, dass das so beibehalten wird. Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte auch für eine Altersgrenze plädieren. Ob das nun 28 oder 25 Jahre sind, spielt mir weniger eine Rolle. Zur Willkürlichkeit der Altersfestsetzung möchte ich noch Folgendes sagen: Jedes Alter, das wir in irgendeinem Gesetz festlegen, ist willkürlich. Wenn wir sagen, jemand darf mit 18 Jahren ein Auto fahren, ist das willkürlich. Andere Staaten haben 16 Jahre und wir haben 18 Jahre. Und jedes Mal, wenn wir ein Alter festlegen, kommen wir auf die Willkürlichkeit. Aber ob das nun 28 oder 25 Jahre sind - auch 25 wären für mich ein gangbarer Weg, aber für mich ist auch 28 Jahre in Ordnung. Zur Willkürlichkeit möchte ich einfach sagen: Überall, wo wir einen solchen Rahmen abstecken, haben wir die Willkürlichkeit. Abg. Alois Beck:
Ich bin zwar von der Ausbildung her Ökonom, aber auch dort lernt man, dass man nicht gar alles dem Markt überlassen soll. Es gibt auch andere Überlegungen. Was ich noch sagen wollte: Diese Lebenserfahrung, die auch von anderen Abgeordneten jetzt angetönt wurde, ist hier nicht zu unterschätzen. Und im Übrigen möchte ich noch auf die Ausführungen im Bericht der Regierung verweisen, die auf Seite 21 oben schreibt: «Die Regierung sieht keine Notwendigkeit, hier von der Rezeptionsvorlage abzuweichen.» Deshalb gehe ich davon aus, dass das eben nicht so einzigartig für Liechtenstein ist, sondern dass es eben auch bei den anderen eine gewisse Notwendigkeit gibt, dass man hier nicht einfach sagt: Volljährig und Markt und gegen alle Freiheiten wird hier verstossen. Also, sonst brauchen wir auch keine Überlegungen mehr anstellen. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Alois Beck hat es gerade ausgeführt. Wir haben uns hier auch an die österreichische Rezeptionsvorlage gehalten. Es gibt schon gute Gründe, eine gewisse Lebenserfahrung vorauszusetzen, damit Personen als Mediator - neben der Ausbildung - tätig sein können. Die Regierung plädiert für die Beibehaltung dieser Altersgrenze. Es ist aber natürlich immer im Ermessen des Landtages, das daraus zu machen, was er für richtig und gut befindet. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Frau Regierungschef-Stellvertreterin, ich möchte eine Anschlussfrage stellen: Sie sagten, man habe sich auf die österreichische Rezeptionsvorlage berufen und dort sei diese Altersgrenze. Heisst das, dass vielleicht in der österreichischen Gesetzgebung auch in anderen Bereichen entsprechende Altersgrenzen vorgesehen sind - oder steht es dort auch so ganz allein in der gesetzlichen Landschaft wie bei uns? Und eine weitere Frage: Wo sehen Sie denn den Unterschied im Hinblick auf die Lebenserfahrung, die ein Mediator oder zum Beispiel die die ein Richter braucht? Ich denke nicht, dass bei uns gesetzlich verankert ist, dass man 28 Jahre alt sein muss, bevor man Richter oder freiberuflicher Psychologe werden kann, der mit menschlicher Problematik sehr eng in Berührung kommt. Nirgendwo ist meines Wissens eine solche Altersgrenze und in der Höhe vorgesehen. Und es scheint mir schon sehr fraglich, wie man hier einer einzigen Berufsgruppe diese Altersgrenze vorschreiben kann und es sonst das nirgends gibt. Das gibt es übrigens auch im Arztberuf, in der freiberuflichen Tätigkeit, nicht. Ich denke, das sind alles Tätigkeiten, die man sehr wohl mit Lebenserfahrung, Verantwortung und dergleichen vergleichen kann. Abg. Alois Beck:
Wie ich bereits ausgeführt habe, haben wir auch im geltenden Bewährungshilfegesetz eine solche Bestimmung bei den persönlichen Voraussetzungen, dass hier nicht nur die Volljährigkeit verlangt wird, sondern 24 Lebensjahre. Und wenn ich mich recht entsinne, hat man bei der Erarbeitung versucht, die sinnvollen Gesetzesteile aus Österreich zu übernehmen. Und auch bei dieser Gesetzesvorlage ist das dort auch sicher so geregelt. Ob es noch andere gibt, kann ich jetzt aus dem Stand nicht beantworten, aber zumindest so einzigartig ist es nicht. Und wenn das dennoch sein sollte, was es ja nicht ist, aber wir können ja trotzdem einmal, wenn es sinnvoll erscheint, etwas machen, und nicht immer so, wie man es immer gemacht hat. Abg. Helmut Konrad:
Ich spreche mich auch für eine Beibehaltung dieser Altersgrenze aus. Dass es nicht einzigartig in der Gesetzeslandschaft steht, hat der Abg. Alois Beck vorhin erwähnt. Und die Beispiele, die Sie genannt haben, Frau Abg. Laternser, also den Arzt und den Richter: Dort regelt sich das, denke ich, ein Stück weit über die erforderliche Ausbildung. Es gibt sicher keinen Arzt und keinen Richter, der einmal zumindestens vor 25 - ich denke aber, das ist dann sehr tief gesetzt - vor 25 die beruflichen Voraussetzungen überhaupt erfüllen kann aufgrund der erwarteten, verlangten, vorausgesetzten Studienabschlüsse, sodass dort diese Altersgrenze an sich ja auch nicht per Gesetz gesetzt werden muss. Das ist hier aber so wie beim Bewährungshelfer etwas anderes, weil dort diese Ausbildungserfordernisse nicht so klar dann eben per se mit sich bringen, dass wir in einem Alter sind, einmal zumindestens zwischen 25 und 30 Jahren.Abg. Peter Sprenger:
Herr Kollege Konrad, das gilt ein Stück weit auch für den Mediator, dass es rein von der Ausbildung her mit grösster Wahrscheinlichkeit keine 18-jährigen Mediatoren geben wird. Das ist für mich völlig klar. Auch diese Ausbildung wird eine gewisse Dauer haben. Und zum Votum des Kollegen Lampert Rudolf, dass jede Grenzziehung eine Willkür in sich beinhaltet: Das habe ich gar nie bestritten, das ist schlicht und ergreifend so. Allerdings hat die Volljährigkeit den Vorteil, dass diese einfach allgemein gilt. Ich kann es kurz machen: Mir kommt diese willkürliche 28-Jahresgrenze ein bisschen nach Nachtwächterstaat vor. Man will halt irgendwie Lebenserfahrung über das Gesetz legiferieren. Das wird aber nicht gelingen. Ich kämpfe nicht weiter dafür und erwarte 13 Stimmen für die FBP-Lösung. Abg. Ivo Klein:
Wir haben diese Diskussion schon inhaltlich bei der 1. Lesung geführt. Ich möchte hier, weil alle Votanten das auch noch einmal angeführt haben, einfach meine Einschätzung der Situation sagen: Absolutes Alter hat nichts mit Lebenserfahrung zu tun. Es kann ein 18-Jähriger mehr Lebenserfahrung haben und überlegtere Sachen als ein 40-Jähriger machen. Das ist also für mich überhaupt kein Kriterium. Abg. Alois Beck:
Dann dürfen wir auch die Volljährigkeit nicht anerkennen. Es gibt auch dort klare Unterschiede, wenn man die einzelnen Menschen anschaut. Aber es ist klar, dass man nicht immer direkt darauf schliessen kann. Dass es ein Indikator ist und zumindest, dass mit zunehmendem Lebensalter die Lebenserfahrung nicht permanent abnehmen sollte, das sollte auch jedermann klar sein. Bezüglich des Nachtwächterstaates: In meinem Verständnis - so habe ich es zumindest in der Schule gelernt - ist ein Nachtwächterstaat derjenige, der praktisch gar nicht eingreift. Und das wird dann ja immer wieder kritisiert: Ja, hier und dort muss man Regelungen machen. Und das würde eigentlich gegen Ihre Argumentation sprechen, Herr Abg. Sprenger. Das aber nur am Rande. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Diskussion nicht unnötig in die Länge ziehen, aber wenn man sich den Bericht und Antrag zur 1. Lesung kurz betrachtet und auf Seite 39 liest, welche Stellungnahmen zu Art. 9 in der Vernehmlassung eingegangen sind, kann man feststellen: Es hat sogar eine Stellungnahme gegeben, die eine Altersgrenze von 35 Jahren gefordert hat. Man sieht hier schon, die Ansichten sind quer durchs Land sehr unterschiedlich und ein gewisses Bedürfnis scheint doch vorhanden zu sein.Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Zur Frage der Frau Abg. Laternser: Ich sehe mich jetzt wirklich ausserstande, Ihnen alle Gesetze aufzuzählen, die in Österreich möglicherweise eine Altersgrenze vorsehen. Aber ich denke, dafür haben Sie sicher Verständnis. Es wurde gesagt: Das ist bei uns in Liechtenstein auch kein Einzelfall. Man sieht das im Bewährungshilfegesetz. Ich kann nur nochmals betonen: Wir wollten in der Tat nicht von der österreichischen Rezeptionsvorlage absehen. Betreffend die Vernehmlassungsresultate hat der Abg. Wendelin Lampert schon Ausführungen gemacht. Aber, wie gesagt: Es ist im Ermessen des Landtags, mit diesem Passus umzugehen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann stimmen wir über den Antrag des Abg. Peter Sprenger ab, der beantragt Art. 5 lit. a wie folgt abzuändern : «volljährig ist». Dies anstelle der Formulierung «das 28. Lebensjahr vollendet hat». Wer dem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist nicht zugestimmt. Dann stimmen wir über Art. 5 ab. Wer Art. 5 der Regierungsvorlage zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 20:10 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 19:30 Uhr).
-ooOoo-
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir befinden uns - nach wie vor - bei Traktandum 13: Schaffung eines Gesetzes über die Mediation in Zivilrechtssachen sowie die Abänderung der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung, des Vermittleramtsgesetzes sowie des Gewerbegesetzes. Wir stehen in der Behandlung des Gesetzes über die Mediation in Zivilrechtssachen. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung.Ich bitte, mit der Verlesung von Art. 6 zu beginnen. Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 6 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 9 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 11 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 12 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 14 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 15 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 16 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 17 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 18 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 19 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 20 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 21 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 22 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 23 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 24 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 25 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 26 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 27 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz; ZMG) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung abschliessend behandelt.-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DER ZIVILPROZESSORDNUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur 2. Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung der Zivilprozessordnung. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. § 202 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 202 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 202 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.§ 320 Ziff. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 320 Ziff. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 320 Ziff. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung der Zivilprozessordnung einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung abschliessend behandelt.-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DER STRAFPROZESSORDNUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zur 3. Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung. Wir behandeln auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. § 107 Abs. 1 Ziff. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 107 Abs. 1 Ziff. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 107 Abs. 1 Ziff. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES VERMITTLERAMTSGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur 4. Gesetzesvorlage über die Abänderung des Vermittleramtsgesetzes. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.§ 8 Abs. 2 Ziff. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 8 Abs. 2 Ziff. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Vermittlerämter einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES GEWERBEGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur 5. Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 2 Abs. 1 Ziff. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 Abs. 1 Ziff. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlagen in 2. Lesung verabschiedet und gleichzeitig Traktandum 13 erledigt. -ooOoo-