Beschluss Nr. 112/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/206/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen) (Nr. 107/2004)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, ich begrüsse Sie zum zweiten Tag dieser Dezember-Landtagssitzung. Wir kommen zur Behandlung von Traktandum 16: Beschluss Nr. 112/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/206/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen). Erlauben Sie mir, dass ich noch eine Abwesenheitsmeldung bekannt gebe: Der Abg. Erich Sprenger wird heute, Donnerstag, durch den stellvertretenden Abgeordneten Roland Büchel vertreten.Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 107/2004 steht zur Diskussion. Abg. Renate Wohlwend:
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen. Es gibt hier nach meinem Erachten nichts Besonderes auszuführen und auch keine Problemstellungen. Wie Sie gelesen haben, geht es hier um die Umsetzung der Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich Berufsbildung, Arbeitsbedingungen etc. Wir haben Zeit bis zum 5. Oktober 2005, die wichtigen Gesetzesänderungen, die sich aus dieser Richtlinie ergeben, vorzunehmen. Erfreulich ist jedoch, dass wir just in diesem Landtag gestern bereits ein Erfordernis dieser Richtlinie realisieren konnten, nämlich die Schaffung der Stelle für Chancengleichheit, denn diese Stelle fordert Brüssel in diesem Zusammenhang. Ich denke, dass der nächste Landtag sich mit den notwendigen Gesetzesänderungen, nämlich einer Änderung des Gleichstellungsgesetzes sowie Abänderungen des Arbeitsvertragsrechtes, befassen wird. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Grundsätzlich begrüsse ich die Annahme und damit auch Umsetzung der gegenständlichen EWR-Richtlinie, denn vom Inhaltlichen her sehe ich klar die Berechtigung des darin enthaltenen Anliegens. Die Umsetzung der Richtlinie wird nach ihrer Annahme dann ins nationale Recht umgesetzt werden müssen und dort uns dem Ziel einer Gleichstellung von Mann und Frau etwas näher bringen. Es wird etwas stärkere Instrumente bieten gegenüber Vergehen im Hinblick auf Diskriminierungen. Das Gleichstellungsgesetz und bestimmte Artikel des ABGB müssen dann in der Folge entsprechend angepasst werden. Ein wichtiger Punkt der Richtlinie betrifft die Arbeitsplatzgarantie nach Mutterschaftsurlaub. Ein Kündigungsschutz während des Mutterschaftsurlaubes besteht ja bereits im ABGB, aber die Arbeitsplatzgarantie geht darüber noch hinaus. Und da stellt sich für mich die Frage, inwieweit das für die Arbeit-geber problematisch sein könnte. Dieses Thema wurde ja bereits in der APK diskutiert, wie ich dem Protokoll entnommen habe. Und meine Frage an die Regierung ist nun, ob die Regierung es ebenfalls so sieht, dass der Kündigungsschutz im Bereich des Arbeitsrechtes so, wie er jetzt im Zusammenhang mit dem Mutterschaftsurlaub implementiert ist, dass der auch sozusagen eine Garantie des Arbeitsplatzes bereits umfasst so wie jetzt die rechtliche Situation ist, dass also die Umsetzung der Richtlinie keine weitere Belastung der Arbeitgeber bedeuten würde, also nicht über das hinausgehen würde, was jetzt bereits rechtlich für die Arbeitgeber verpflichtend ist. Ich bin mir da nicht so ganz sicher, denn Kündigungsschutz heisst einfach, dass die betreffende Frau zurück in den Betrieb kommen kann, dass sie garantiert hat, weiter arbeiten zu können. Aber es ist ja dann schon noch ein Unterschied, ob der gleiche oder ein gleichwertiger Arbeitsplatz vom Arbeitgeber garantiert werden muss. Ich möchte noch einmal betonen: Grundsätzlich halte ich dieses Anliegen für richtig. Ich möchte nur die Frage an die Regierung stellen: Wenn die Richtlinie angenommen ist, was bedeutet das für die rechtliche Umsetzung und damit auch für die Arbeitgeber? Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die zu klärenden Fragen sind im Bericht und Antrag der Regierung auf Seite 7 aufgeführt. Man wird also sicher das Gleichstellungsgesetz in verschiedenen Punkten anpassen müssen. Das wurde von den Votanten auch schon so ausgeführt. Was die Frage des Kündigungsschutzes betrifft: Ich habe eine erste interne Stellungnahme gesehen, die eher davon ausgeht, dass die Bestimmungen, die wir heute haben, die Bestimmungen der Kündigung zur Unzeit, dem Arbeitgeber an und für sich für eine Minimalumsetzung dieser Richtlinie genügen müssten. Allerdings muss das noch vertieft abgeklärt werden. Wir werden also diese Frage auch im Laufe jetzt der Umsetzungsarbeiten noch einmal vertieft abklären, damit wir dann auch die entsprechende Rechtssicherheit haben und entsprechende Vorschläge dem Landtag vorlegen können. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Die Frage des Kündigungsschutzes ist ja klar, die ist ja sowieso geregelt. Meine Frage ging nach der Arbeitsplatzgarantie. Und für mich ist das schon eine Frage, die man jetzt diskutieren muss, denn in dem Moment, wo wir die Richtlinie angenommen haben, sind wir ja auch verpflichtet zur rechtlichen Umsetzung. Deswegen ist schon jetzt der Zeitpunkt, diese Fragen zu besprechen. Regierungschef Otmar Hasler:
Wie gesagt, eine erste interne Stellungnahme geht davon aus, dass auch diese Arbeitsplatzgarantie mit diesem Kündigungsschutz zumindest die Minimalumsetzung der Richtlinie garantiert. Wir werden das aber noch vertieft abklären müssen. Allerdings der Richtlinieninhalt ist EWR-Recht. Wir haben diese Richtlinie in dem Sinn auch zu übernehmen. Wir werden selbstverständlich die sich uns bietenden Möglichkeiten nutzen, aber ich kann Ihnen da keine nähere Auskunft geben. Ich habe eine erste interne Stellungnahme gesehen, die davon ausgeht, dass mit diesem Kündigungsschutz auch die Arbeitsplatzgarantie gewährleistet ist. Es wird aber einer vertieften Überprüfung noch unterzogen werden. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Dann habe ich eine Anschlussfrage an die Regierung: Ist es die Intention der Regierung, eine Minimalvariante - nach internationaler Gesetzgebung - umzusetzen? Das ist für mich sehr fraglich, denn im Hinblick auf die betroffenen Frauen, im Hinblick auf Gleichberechtigung, Chancengleichheit am Arbeitsplatz - das Thema, das wir gestern hatten - ist diese Minimalvariante für die betroffenen Frauen nicht unbedingt erstrebenswert. Zu diesem Thema würde mich doch die Intention der Regierung interessieren. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Es geht hier letztlich darum, dass wir möglichst eine Chancengleichheit herbringen. Und ich bin nicht überzeugt, wenn wir eine Maximalvariante wählen, wenn wir möglichst einen umfassenden Kündigungsschutz hier einführen, ob wir da den Frauen wirklich einen Gefallen tun, ob wir dem Wirtschaftsstandort insgesamt einen Gefallen tun. Ich denke mir, wir müssen sicherstellen, dass keine Kündigungen zur Unzeit passieren können, dass Frauen die Chance haben, wieder zurückzukehren, gerade nach einem Mutterschaftsurlaub, dass sie wiederum hier eine entsprechende Sicherheit haben, damit sie ihren Arbeitsplatz wieder einnehmen können. Aber insgesamt wollen wir bei einem liberalen Wirtschaftsrecht bleiben. Wir denken nicht an eine Maximalumsetzung. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir über den Antrag der Regierung abstimmen, der wie folgt lautet: «Der Landtag wolle dem Beschluss Nr. 112/2004 vom 9. Juli 2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen». Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir Traktandum 16 erledigt. -ooOoo-