Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (Nr. 127/2004)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 18: Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 127/2004 steht zur Diskussion.Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Geschätzte Kollegen und Kolleginnen des Landtages, Mitglieder der Regierung. Es ist gut, dass die Regierung die Ratifikation dieses Protokolls über die Rechte des Kindes vorlegt - und diesem Protokoll werde ich auch zustimmen. Dieses Fakultativprotokoll verpflichtet die Vertragsparteien, keine Personen unter 18 Jahren zwangsweise für ihre Streitkräfte zu rekrutieren. Das Rekrutierungsverbot gilt auch für nichtstaatliche bewaffnete Gruppen. Ausserdem werden die Vertragsstaaten verpflichtet, die Altersgrenze für die Rekrutierung Freiwilliger, die gemäss Kinderrechtskonvention bei 15 Jahren festgelegt ist, hinaufzusetzen. Diese Verpflichtungen umfassen Massnahmen zugunsten von durch bewaffnete Konflikte betroffenen Kindern, welche auch bei uns als Flüchtlinge nach Liechtenstein gelangen können. Aufgrund des liechtensteinischen Engagements im Bereich des internationalen Schutzes der Menschenrechte, zu welchem der Schutz der Rechte des Kindes zählt, ist die Ratifikation aus Gründen der Glaubwürdigkeit angezeigt. Liechtenstein zählt ausserdem zu den regelmässigen Unterstützern des Sonderfonds zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten. Ich möchte dieses Traktandum, diese Thematik nützen, um auf weitere Konventionen - sprich pendente Entwicklungen im Bereich von Übereinkommen - zu sprechen kommen. Ich beziehe mich hier auf Informationen der Regierung im Rahmen der Aussenpolitischen Kommission zu Beginn dieses Jahres und möchte im Speziellen zuerst gegenüber dem zuständigen Amt, aber auch gegenüber dem Ressort «Justiz» folgende Problematiken ansprechen: Sehr wichtig scheint mir in diesem Zusammenhang nicht nur die vorliegende Konvention zu sein, sondern auch das Fakultativprotokoll vom gleichen Datum zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Kinderhandel, die Kinderprostitution und Kinderpornografie. Dieses Protokoll hat Liechtenstein beim UNO-Millenniumsgipfel im September 2000 in New York unterzeichnet. Dieses Protokoll verbietet den Handel mit Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie. Da komme ich auch speziell im Bereich des Kinderhandels auf die gesamte Problematik des Menschenhandels zu sprechen. Vielleicht scheint dieses Protokoll nicht sehr einfach umsetzbar zu sein, aber ich habe mich damals im Frühjahr auf diese Informationen so weit verlassen, dass es immerhin auf der Liste jener Agenden war, die wir im Jahre 2004 behandeln wollen, und es wurde Bezug genommen, dass das Ressort «Justiz» hier daran arbeitet, vor allem, weil es um die Vorlage im österreichischen Sexualstrafrecht geht. Ich sehe nun hier keine Antwort dazu und möchte deshalb am Ende des Jahres die Regierung fragen, wie es mit dieser Konvention aussieht. Was sind die Gründe, dass dieses nicht gleichzeitig vorgelegt werden konnte? Und wie sieht es aus, ist es pendent? Darum die Frage: Wo stehen wir mit dieser Konvention in der Abklärung des Umsetzungsbedarfes und wann wird es dem Landtag vorgelegt? Kinderhandel ist eben Menschenhandel - und das kommt in einem weiteren Abkommen, das Liechtenstein noch im Dezember 2000 unterzeichnet hat, wieder vor. Das Übereinkommen vom 15. November 2000 gegen das transnationale organisierte Verbrechen, die auch zum damaligen Zeitpunkt für Liechtenstein und auch weltweit wichtige so genannte «Palermo-Konvention» mit ihren Protokollen. Es ist das einzige, umfassende, internationale Übereinkommen in diesem Bereich und auch zusätzlich direkt relevant für den Finanzplatz. Damals, also vor einem Jahr, wurde geschrieben: «In Österreich sind die Arbeiten im Hinblick auf die Umsetzung dieses Übereinkommens relativ weit fortgeschritten». Und auch hier in den Protokollen sehen wir wieder das Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels. Ich weiss, dass hier besondere Bestimmungen notwendig sind. Deswegen war es ja auch nötig, Fortschritte zu erzielen im Bereich des Opferschutzes und der Opferhilfe, die jetzt teilweise aufgrund von Motionen eingeführt oder auf dem Wege sind. Für die Umsetzung der beiden Zusatzprotokolle sei, wie die Regierung schreibt, zumindestens eine Neudefinition des Menschenhandels sowie eine Erhöhung des Strafmasses für Menschenschmuggel notwendig. Hier möchte ich fragen: Wie wird diese Neudefinition des Menschenhandels von Liechtenstein interpretiert? Die Schweiz plant wie damals vor einem Jahr das Übereinkommen zusammen mit den beiden erwähnten Protokollen zu ratifizieren. Aus diesen Gründen möchte ich zu diesen Weiterentwicklungen dieser Thematik, die sich hier aus meiner Sicht auch sehr stark auf den Menschen- sprich Kinderhandel bezieht, weitere Auskünfte. Ich denke, es ist eine Problematik, die Liechtenstein genauso gut ansteht, weiterzubringen. Das ist ein wirklicher Bedarf, Menschrechte zu schützen. Ich möchte schauen, wie es jetzt aussieht mit der Terminierung dieser Vorlagen, die sich jetzt nach der Unterschrift doch schon einige Jahre entwickeln konnten. Danke.Abg. Renate Wohlwend:
Danke, Herr Präsident, liebe Kollegen. Die Abg. Ingrid Hassler hat schon inhaltlich Angaben zu diesem Fakultativprotokoll gemacht. Ich erlaube mir daher, eher einen allgemeinen Teil des Komplexes «Kinderrechte» anzusprechen. Wir wissen, dass die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes 89 zur Unterschrift aufgelegt worden ist und mittlerweile von allen Staaten - mit Ausnahme von Somalia und den Vereinigten Staaten - unterzeichnet ist. Protokolle, Verträge, internationale Übereinkommen haben es an sich, dass sie eine Präambel aufführen, bevor sie zum materiellen Inhalt kommen. Wenn wir die Präambel in der Beilage 1 lesen - und ich würde gerne zwei, drei Absätze daraus zitieren - dann ist uns bewusst, dass noch sehr viel zu tun ist für die Rechte des Kindes, für Schutz und Förderung des Kindes. Und ich denke, es ist nicht nur für die Erwachsenen dieser Welt wichtig, sich bewusst zu sein, sondern es ist vielleicht auch gut, den Kindern unserer Region darzustellen und ihnen auch bewusst zu machen, dass es nicht überall auf der Welt gleich zugeht wie hier. In der Präambel steht - ich zitiere: «...bekräftigend, dass die Rechte des Kindes eines besonderen Schutzes bedürfen, und dazu aufrufend, die Situation der Kinder ohne jeden Unterschied stetig zu verbessern und ihre Entwicklung und Erziehung in Frieden und Sicherheit zu ermöglichen, beunruhigt über die schädlichen und weitreichenden Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Kinder» - und dann das Wesentliche - «über die langfristigen Folgen, die diese auf die Erhaltung des Friedens sowie die dauerhafte Sicherheit und Entwicklung haben». Und noch ein Zitat: «Verurteilung der Tatsache, dass Kinder in bewaffneten Konflikten zu Zielen werden und völkerrechtlich geschützte Objekte, in denen sich Kinder aufhalten, wie Schulen und Krankenhäuser, angegriffen werden». Wenn man sich das durch den Kopf gehen lässt und bedenkt, dass es das auf der Welt noch gibt, dann denke ich, dass es sehr, sehr wichtig ist, diesem Fakultativprotokoll die Zustimmung zu erteilen, um damit wieder als kleiner Staat eine Solidarität mit der Völkergemeinschaft zu bezeugen sowie zur Verbesserung der Menschenrechte und zu einer Verbesserung der Welt allgemein beizutragen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, gebe ich das Wort Herrn Regierungsrat Walch. Regierungsrat Ernst Walch:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Die Regierung ist mit den Ausführungen der beiden Vorredner selbstverständlich einverstanden. Die Thematik hat grosse Priorität, auch bei der Bearbeitung und der Vorlage in den Landtag. In Bezug auf das Fakultativprotokoll betreffend Kinderhandel, Prostitution und Pornografie liegt diese an oberster Stelle der Prioritätenliste in diesem Zusammenhang. Ebenfalls in Bezug auf die so genannte «Palermo-Konvention». Die Arbeiten liegen im Ressort «Justiz». Inwieweit innenpolitische Themen öfters Priorität haben, liegt auch beim Landtag. Es sind natürlich auch tatsächlich Kapazitätsfragen in diesem Zusammenhang, aber sicher wird die Priorität in diesem Zusammenhang nächstes Jahr sein, die Vorbereitungen für eine Ratifikation dem Landtag unterbreiten zu können. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Anliegen, die jetzt vorgetragen wurden, sind im Ressort «Justiz» in Bearbeitung. Aufgrund der Kapazitätsgrenzen konnten diese Arbeiten aber im Jahr 2004 nicht zu Ende geführt werden. Regierungsrat Dr. Ernst Walch hat bereits ausgeführt: Es steht in der Prioritätenliste an oberster Stelle. Ich gehe davon aus, dass die Arbeiten im nächsten Jahr so weit gediehen sind, dass sie auch dem Landtag zur Behandlung zugeführt werden können. Inhaltliche Aussagen über den Stand der Arbeiten kann ich Ihnen derzeit nicht geben. Einerseits liegen mir die Vorarbeiten nicht vor, und auf der anderen Seite ist es aufgrund der Fülle der Agenden auch verständlich, wenn ich nicht jedes einzelne Traktandum inhaltlich präsent habe. Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Danke für diese vagen Auskünfte. Wenn Prioritäten so hoch sind, dass sie an erster Stelle stehen und diese Konventionen im gleichen Wortlaut prioritär jetzt im Jahre 2004 uns vorgelegt werden - das war schon im Jahre 2003 so - und dann einfach nur die Kapazitätsgründe geltend zu machen, das scheint mir jetzt zu wenig, und nicht einmal zu wissen, wie es um diese Traktanden oder um diese Agenden hier steht. Ich möchte doch konkreter wissen, wenn es nächstes Jahr weiterbearbeitet wird oder dann wieder nächstes Jahr. Ich höre immer das Gleiche. Und entweder ist es eine Priorität von diesem Rang, den ich ihm auch zuordne, wie Sie es und der Aussenminister Walch jetzt ausgeführt haben, und dann erwarte ich jetzt wirklich eine konkretere Abklärung, wo wir überhaupt stehen. Nur immer die Aussagen, dass man prüft und prüft, das ist zu wenig. Das ist ein internationales Abkommen, das wir damals unter Bedingungen, die unser Land betrafen, auch unterzeichnet haben. Und diesbezüglich brauchen wir jetzt eine Weiterentwicklung. Ich möchte Sie schon nochmals bitten, hier konkreter zu werden oder einen Weg zu finden, dass es konkreter wird. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Regierung hat Ihr Anliegen zur Kenntnis genommen. Dann können wir den Antrag der Regierung verlesen.Der Antrag der Regierung wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch Traktandum 18 erledigt. -ooOoo-