AUFLÖSUNG DER FONDS (NR. 71/1997)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir gehen über zu Traktandum 22: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Auflösung der Fonds Nr. 71/1997. Wir haben zu diesem an und für sich schon sehr nahrhaften Bericht - nahrhaft nicht an Seitenzahl, aber an Gesetzesvorlagen - auch noch eine zusätzliche Regierungsvorlage erhalten, die Regierungsvorlage: «I. Gesetz betreffend die Ausrichtung eines Landesbeitrages für die Durchführung der Kleinstaatenspiele im Jahre 1999 in Liechtenstein». Ich bitte Sie, diese weitere Gesetzesvorlage auch in Ihre Überlegungen und Voten mit einzubeziehen.Ebenfalls ist ein weiteres Papier zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich, glaube ich - wenn ich mich nicht irre, die Papiere betreffend dieses Traktandum sind in der Tat etwas verwirrend - um eine Anlage zu einem Finanzkommissionsprotokoll, es datiert vom 12.11.1997, nicht das Protokoll, sondern die Anlage, und bringt Ergänzungen zum Gesetz über die Auflösung der Fonds. Faktisch werden mit dieser Abänderung der Regierung die Erläuterungen im Anhang Beilage 2 zur ursprünglichen Vorlage in dieses Gesetz über die Auflösung der Fonds eingebaut.Ausserdem haben wir zu dieser Gesetzesvorlage gestern noch einen Brief der Regierung bekommen, datiert vom 18. November 1997, dessen Bedeutung auf die einzelnen Vorlagen umfassend zu beurteilen ich mich jetzt, ehrlich gesagt, nicht in der Lage sehe. Bericht und Antrag stehen zur Diskussion.Regierungschef Mario Frick:
Ganz kurz zur Erläuterung des Schreibens der Regierung: Mit diesem Schreiben sollten eben diese Anhänge, welche beim Protokoll der Finanzkommission waren, formell als Antrag der Regierung behandelt werden. Das war eine Abmachung, die getroffen wurde, nachdem die Wünsche betreffend die Anpassungen explizit aus der Finanzkommission kamen. Das zur Erläuterung des Schreibens. Das Schreiben ist nicht weiter zu beachten.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist eine klare Erklärung. Dann können wir dieses Schreiben beseitigen.Abg. Ingrid Hassler:
Ich möchte nur ein paar Ausführungen machen zur Gesamtvorlage, die, wie Sie sagen, sehr technisch ist, aber durchgereift, auch verabschiedet werden sollte - wenn es nach Empfehlung der Regierung geht - im Dezember. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen beschränken sich auf jene Artikel wo der gesetzliche Fonds abgeschafft wird und wo an seine Stelle das Land, respektive das Landesvermögen selbst, tritt. Die Leistungen, die bisher ausgerichtet wurden, sind daher nicht tangiert.Ich möchte noch Bezug nehmen zu den drei von Dritten mitfinanzierten Fonds: Für diese drei Fonds haben wir eine Speziallösung gesucht, weil es vor allem in der GPK Bedenken gegeben hat, diese Fonds überhaupt auflösen zu können. Es ging vor allem darum, dass die Kapitalien von total rund CHF 2,5 Mio. durch die Auflösung nicht in das Finanzvermögen des Landes verloren gehen, so dass wir unter den Passiven unter Fremdkapital eine Position Spezialfinanzierungen schaffen, und zwar per 31.12.1997. Darauf werden ab 1.1.1998 alle Zuweisungen von dritter Seite als Einnahmen eingebucht und auch die jährlichen, budgetierten Ausgaben aus den Leistungen dieser drei Gesetze abgebucht. Es bleibt daher im Ausweis der Jahresrechnung transparent. Durch die Auflösung dieser drei Fonds auf diese Weise, und auch die Auflösung der Gesetze, ändert sich an der Einzahlungspflicht von Drittseite nichts. Wir sind überzeugt, dass wir den angemeldeten Bedenken mit dieser Speziallösung, würde ich jetzt auch sagen, Rechnung tragen.Ein zweiter Vermerk ist vielleicht noch wichtig zur Schaffung der Reserven, es wurde vorher schon angesprochen: Die 2 mal 100 Mio., die einer allgemeinen und einer gebundenen Reserve zugefügt werden, entsprechen ganz knapp dem Fondskapital, das wir auflösen. Gemäss Abs. 6 kann der Landtag diese beiden Reservepositionen mit Finanzbeschluss aus Ertragsüberschüssen der Jahresrechnung weiter erhöhen, was zumindest im Rahmen der Teuerung und bei einem hohen ausserordentlichen Überschuss empfehlenswert ist. Dann empfiehlt die Finanzkommission, wegen der Gesetzesanpassung aus der Auflösung des Landesarmenfonds zu überlegen - und die Regierung hat die Überlegung mit einem Beschluss vom 18. November bereits aufgenommen - alle im Anhang 2 aufgeführten Gesetze einer ausführlichen Gesetzeslesung zu unterziehen. Das wäre die vom Präsidenten erwähnte Vorlage. Im Sinne der Rechtssicherheit sollte dieses Vorgehen vom Landtag gewählt werden.Noch ein Vermerk zum Medienfondsgesetz: Hier besteht eine Absichtserklärung der Regierung, ein Medienförderungsgesetz baldigst in den Landtag zu bringen, der die Einnahmen aus Gebühren einerseits und Leistungen und Massnahmen andererseits an die Medien regelt. Deswegen wird jetzt schon von der Auflösung dieses Fondsgesetzes, das sich auf die Bildung des Fonds bezieht, wird diese Auflösung empfohlen. Das ist im grossen und ganzen der Inhalt, oder die heiklen Punkte, die aus dieser Vorlage erwachsen.Abg. Alois Beck:
Ich habe noch eine Frage zu diesen Reserven. Auf Seite 8 des Regierungsberichtes ist von allgemeinen Reserven und Reserven in Krisen und Katastrophen die Rede. Mir ist dieser Status dieser Reserven nicht ganz klar, vor allem bei den allgemeinen Reserven. Ist hier die Idee, dass zum Beispiel CHF 200 Mio. an Finanzreserven gehalten werden müssen, damit diese echten Reservecharakter haben? Im erläuternden Text heisst es, die allgemeinen Reserven könnten beispielsweise als eiserne Reserven angesehen werden. Also, es ist hier nur eine Kann-Ausführung. Deshalb würde mich interessieren, was genau der Status dieser Reserven ist.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Eintretensdebatte seitens der Abgeordneten scheint beendet zu sein. Herr Regierungschef wünschen Sie das Wort?Eintreten auf diese neuen Gesetzesvorlagen scheint nicht bestritten zu sein. Dann können wir mit der 1. Lesung beginnen.REGIERUNGSVORLAGE A: GESETZ ÜBER DIE AUFLÖSUNG DER FONDS
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir beginnen mit der Regierungsvorlage A: Gesetz über die Auflösung der Fonds und bauen dabei, so gut es geht, diese Ergänzung, die wir als Anlage zum Protokoll 17 der Finanzkommission erhalten haben, ein, so dass anstelle des Art. 2 Abs. 2 neu ein Art. 3 gelesen wird und der bestehende Art. 3 neu zu Art. 4 wird.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Johannes Matt:
Also zuerst möchte ich anregen, dass wir den Titel des Gesetzes ergänzen: Gesetz vom ... über die Auflösung der Fonds und die Gliederung des Reinvermögens; es wäre einfach dann besser inhaltlich wieder zu finden. Weiter gehe ich hier wieder auf Abs. 6 ein, sollte er hier auch belassen werden, wo ich kein Problem habe,möchte ich ihn auch hier abändern und zwar so, dass der erste Satz von Abs. 6 wie folgt abgeändert wird: Der Landtag kann den Reserven mit Finanzbeschluss weitere Mittel aus dem Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung zuweisen oder andere zweckgebundene Reservepositionen für künftige Vorhaben ausscheiden ...; dann wieder, wie gehabt, weiter.Abg. Ingrid Hassler:
Wenn wir der Lösung der Spezialfinanzierungen folgen und diese in Art. 43, wie ihn die Regierung vorgelegt hat, separat regeln werden, müsste meines Erachtens im Abs. 2 die Bst. g, o und r gestrichen werden, da diese drei Vermögen nicht dem Reinvermögen des Landes zugewiesen würden.Abg. Alois Beck:
Ich habe noch eine Frage zu Abs. 2 Bst. s. Hier wird Bezug genommen auf die Kleinstaatenspiele. Und dann heisst es im 2. Satz: «Nicht tangiert ist die Verzinsung der Mittel gemäss dem entsprechenden bisher in Kraft stehenden Gesetz». Das wird ja aufgehoben, dann soll, glaube ich, eine neue Vorlage eingebracht werden. Ich frage mich, ob das dann alles noch zusammenspielt?Landtagspräsident Peter Wolff:
Das frage ich mich auch, Herr Abg. Beck. Aber die Regierung hat keinen Antrag gestellt, und daher müssen wir das entsprechend lesen. Aber ich nehme an, dass die Regierung sich das bis zur 2. Lesung im Zusammenhang mit der Vorlage I, die wir ja noch lesen werden, überlegen wird. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Hoch:
Gemäss Bst. d und e werden die zwei Gesetze aufgehoben. Bei Bst. d hat die Regierung einen Entwurf für ein neues Gesetz hier vorgelegt. Bei Bst. e, Medienfonds da stellt sich mir die Frage: Wir haben in unserem Hinterkopf einen Betrag von CHF 3 Mio., wird man sich an diese CHF 3 Mio. erinnern, wenn dieses Gesetzaufgehoben ist? Der Medienfonds, der existiert dann ja nicht mehr - aber ein neues Medien-, wie heisst das, Medienförderungsgesetz? Kann man davon ausgehen, dass wir immer noch von einem Betrag von CHF 3 Mio. ausgehen, zumindest pro memoria?Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn Sie bis zur Erlassung des Gesetzes noch da sind.Regierungschef Mario Frick:
Zuerst zwei technische Bemerkungen: Bst. d wird bei der 2. Lesung nicht mehr vorgeschlagen werden und der Abs. 2 fällt auch heraus, weil ja die entsprechende Ergänzung mit dem neuen Art. 3 kommt und weil die Vorlage Bst. I aufliegt. Das hört sich jetzt kompliziert an, aber bei der 2. Lesung wird alles so «aufgedröselt» sein, dass es besser verständlich ist.Zur Frage des Abg. Gebhard Hoch: Der Medienfonds hat heute CHF 3 Mio. und wird gespiesen über die Einnahmen aus den Gebühren für Radio, Fernsehen etc. Da geht ein Teil wieder in die Schweiz, ein Teil wurde für verschiedene Belange verwendet, insbesondere die bekannten CHF 250'000.-- für DRS. Wie das genau nachher abläuft mit diesen Gebühreneinnahmen, das ist ja das Wesentliche, das müssen wir dann anschauen. Also, welchen Zusammenhang man zwischen den Gebühren und den Ausschüttungen, die vorzunehmen sind, errichtet.Aber wir werden auf jeden Fall offen legen, dass vorher ein Fonds da war mit CHF 3 Mio. und dass dieser gespiesen wurde durch diese Gebühreneinnahmen. Bis heute ist es so abgelaufen: Die Gebühreneinnahmen sind rein, an sich in den Fonds, und das was CHF 3 Mio. überstiegen hat, ist in die allgemeine Rechnung. Das heisst, wir werden diese Lösung sowieso total neu strukturieren müssen, wenn man wirklich jetzt im Sinne der Medienförderung entsprechende Gelder ausschütten will. Aber wir werden auf jeden Fall beim entsprechenden Bericht und Antrag dies offen legen, damit das sicherlich bewusst ist. Die genaue Lösung kann ich Ihnen jetzt noch nicht sagen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Den Abs. 2 haben wir ja auch gar nicht gelesen, Herr Regierungschef, gemäss Ihrem Ergänzungsantrag vom 12. November 1997.Abg. Ingrid Hassler:
Demzufolge ist der Bst. d hier herauszustreichen, im Sinne einer neuen Vorlage. Der Grund, warum ich mich melde, ist, um vorgängig zum neuen Art. 3, den wir lesen, darauf aufmerksam zu machen, dass ganz am Schluss auf Seite 5, nebst den vielen Gesetzesänderungen, eine Verordnung bezüglich Subventionsreglement angeführt ist. Diese werden wir sicher nicht als Gesetz lesen.Ich habe erfahren, dass wir diese Verordnungsneuregelung im Landtag genehmigen müssen. Ich möchte den Herrn Regierungschef bitten, das aufzuklären, bevor wir Verordnungen im Landtag einer Gesetzeslesung unterziehen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Es ist in keiner Weise vorgesehen, diesen Verordnungstext zu lesen.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte noch ein bisschen mehr wissen über dieses geplante Medienförderungsgesetz. Vorausschicken möchte ich, dass ich es für sehr fragwürdig halte, dass der Staat heute Fernseh- und Radiogebühren einkassiert, ohne dass dafür eine Gegenleistung erbracht wird. Gebühren sollte der Staat nur erheben, wenn eine Gegenleistung erbracht wird. Und wenn nun auch die Beiträge an das Schweizer Fernsehen und Radio gestrichen werden, dann scheint mir, dass jede Grundlage für solche Gebühren schlichtweg fehlt. Ich möchte also wissen: Bis wann ist mit einer solchen Gesetzesvorlage zu rechnen? Ich weiss, dass dieses Thema schon seit Jahren hin und her geschoben wird. Offensichtlich weiss man noch nicht, wo das hingehen soll. Ich frage mich auch, ob es zulässig ist und ob es dem Sinn des ehemaligen Medienfonds entspricht, dass hier Geld, das für ganz bestimmte Leistungen an Private gedacht war, nun plötzlich ins Reinvermögen des Staates übergeht? Also ich habe da auch gewisse Bedenken.Regierungschef Mario Frick:
Vielleicht zuerst zur Frage wegen der Verordnung, die Sie da genannt haben, dieser Bst. g) Verordnung vom. Der Punkt ist der, dass es eigentlich gar keine Verordnung ist. Das ist so eine gesetzgeberische Spezialität, die da in den 50er und 60er-Jahren einmal gemacht wurde. Mir hat das einmal jemand historisch erläutert: Diese Verordnung hat jeweils die Zustimmung des Landtags erhalten, war damit faktisch ein Gesetz. Den historischen Hintergrund habe ich jetzt nicht mehr im Kopf; mir hat das einmal jemand vor 2 oder 3 Jahren erklärt. Wir können das aber gerne für die 2./3. Lesung ausführen. Es ist in Tat und Wahrheit ein Gesetz, auch wenn es jetzt unter dem Titel Verordnung daherkommt. Das ist ein historisches Unikum. Ich bringe es nicht mehr zusammen, es tut mir leid, aber auf die2./3. Lesung werde ich gerne informieren. Aber es ist korrekt hier: Die Verordnung ist an sich ein Gesetz.Dann zum Zweiten: Gebühren sind Gegenleistungen, Gebühren sind aber auch für Regale, für Hoheitsrechte des Staates auszuzahlen, und das war der Hintergrund. Seinerzeit war es dann so, dass bei uns auch die Gebühren eingehoben wurden wie in der Schweiz, nur: Bei uns haben wir nicht entsprechende zusätzliche Leistungen erbracht, wir haben kein staatliches Fernsehen oder Radio - Gott sei Dank, das braucht es auch nicht - und damit waren die Gelder einfach da und man hat es dann halt in einen Fonds hineingetan, weil man gedacht hat, irgendwann einmal macht man etwas.Ich stimme Ihnen aber zu, dass man jetzt auch wirklich etwas machen sollte, damit diese Gebühren ein Korrelat erhalten, eine offensichtliche Gegenleistung erhalten. Ich kann Ihnen verbindlich zusagen, dass im Jahre 1998 der Landtag eine Gesetzesvorlage erhält, das genaue Datum müsste mir Regierungsrat Norbert Marxer bekannt geben. Es wird zusammen mit der Interpellationsbeantwortung, so ist es geplant in der Regierung, dem Landtag übermittelt. Das genaue Datum, wie gesagt, da müsste ich meinen Regierungsratkollegen fragen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Auch wenn der Landtag, aus welchen Gründen auch immer, ich nehme an die Regierung wird uns das bis zur 2. Lesung noch spezifizierter erläutern, diese Verordnung, dieses Subventionsreglement genehmigt hat, wie es auch im Landesgesetzblatt am Schluss mit einem eigenen Vermerk steht: Dieses Reglement wurde vom Landtag in der Sitzung vom Soundsovielten genehmigt, findet doch keine Lesung wie eine Gesetzeslesung dieser Verordnung statt, sondern die Regierung müsste uns, meiner Meinung nach, eine von ihr verabschiedete Regelung in dieser Form vorlegen, und der Landtag würde dann darüber beraten und beschliessen, ob er das genehmigt. Irrtum vorbehalten, weil, mehr Unterlagen habe ich im Moment nicht, das LGBl. 1956 ist nicht da, wenn es nicht irgendwo falsch eingeordnet ist, und ich kann daher keine weiteren Erläuterungen dazu versuchen. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Hoch:
Diese Formulierungen stammen offensichtlich aus dem Jahre 1926. Art. 545 Abs. 3: unbekannte Bedachte, was soll denn das heissen? Ist es nicht möglich, dass man das auch sprachlich ein bisschen bereinigt, so dass man das in der heutigen Zeit versteht, was damit gemeint ist? Dann § 10 Abs. 2, das muss offensichtlich ein Verschrieb sein, zu allerletzt dort: «dem Landes zu», «dem Lande zu» soll es heissen, nehme ich an.Abg. Paul Vogt:
Bei § 10 Abs. 2 denke ich, dass da irgendwas durcheinander gekommen ist. Grammatikalisch geht der Satz so nicht auf, wie er dasteht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Regierung wird das anhand des Originaltextes bis zur 2. Lesung abklären.Abg. Gebhard Hoch:
Herr Präsident. Ich habe eine Frage gestellt, ob es nicht möglich sei, das sprachlich ein bisschen zu verbessern, dass es einigermassen der heutigen Zeit entspricht?Landtagspräsident Peter Wolff:
Selbstverständlich ist das möglich, Herr Abg. Hoch, aber wenn sich der Regierungsvertreter nicht zu Wort meldet, ich kann Ihn nicht zwingen, dazu etwas zu sagen. Und wenn Sie unbefriedigt sind von der ausgebliebenen Antwort, dann steht es Ihnen frei, bei der 2. Lesung einen entsprechenden Abänderungsantrag zu stellen. Es ist natürlich klar, dass Gesetzestexte, die mehr als 60 Jahre alt sind, sprachliche Eigenheiten enthalten, die heute nicht mehr geläufig sind; das wird wahrscheinlich dann nicht auf diesen einen Artikel eines Gesetzes mit mehr als 1'000 Artikeln beschränkt sein.Regierungschef Mario Frick:
In die gleiche Richtung würde ich auch argumentieren, dass man auch die anderen Artikel anschauen muss. Ich bitte das richtig zu verstehen: Wenn Sie eine Anregung machen und ich mich nicht zu Wort melde, dann auch deswegen, um die Debatte nicht unnötig zu verlängern. Also, wenn ich nicht explizit antworte, bedeutet das, dass ich das aufnehme und abkläre. Ich mache mir die entsprechenden Notizen.Also es ist also keinesfalls so, dass das jetzt ignoriert würde. Ich bitte, das nicht misszuverstehen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Nur zur Erläuterung noch: Ich habe mich inzwischen vergewissert über den Charakter dieser Verordnung. Es ist eine ganz normale Regierungsverordnung im Sinne von Art. 92 Abs. 1 der Verfassung, erlassen am 23. August 1956, wie es im Text wörtlich heisst, unterzeichnet Fürstliche Regierung, gezeichnet Alexander Frick, Fürstlicher Regierungschef. Aus dem ergibt sich klar, dass es eine Regierungsverordnung ist und nicht etwa ein verkapptes Gesetz, das von Landtag und Fürst verabschiedet wurde und das nur aus irgendeinem historischen Grund als Verordnung bezeichnet wird. Es steht auch im Landesgesetzblatt: Vorliegendes Reglement, wie ich schon vorher gesagt habe, wurde vom Hohen Landtag in seiner Sitzung vom 23. August 1956 genehmigt. Warum das der Fall war, weiss ich nicht. Aber es handelt sich um eine Verordnung, und eine solche werden wir hier im Landtag sicher nicht lesen. Wir können weiterfahren.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
REGIERUNGSVORLAGE B: ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ARBEITSLOSIGKEIT
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit gehen wir über zur 1. Lesung der Regierungsvorlage B.Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 57 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
REGIERUNGSVORLAGE C: ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DEN TIERSEUCHENFONDS
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur 1. Lesung der Regierungsvorlage C.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Titel des Gesetzes und Art. 1 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 3 Abs. 1 und 2 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 Abs. 1 und 2 Bst. b steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Herr Präsident, ich habe nicht zu diesem Artikel eine Frage, sondern in der Systematik stellt sich hier die Frage, ob diese Gesetze nicht bestehen bleiben müssen, und nur als Spezialreserven betitelt werden müssten. Weil die Gesetze ja in dieser Form neu jetzt - gemäss Finanzkommission es ja so ist, dass diese Gelder in anderer Form bestehen bleiben sollen, nämlich als Fonds, aber mit anderem Titel.Regierungschef Mario Frick:
Ich bin dankbar für den Hinweis. In der Tat, mit dem neuen Art. 43 sagen wir, das bleibt bestehen, nur anstatt Fonds werden jetzt daraus Spezialfinanzierungen. Und damit müssen wir diese Gesetze nicht separat lesen und mühselig anpassen, sondern können die Vorlagen C, dann F, wenn ich das richtig sehe, und H, die können wir vergessen: C, F und H. Mit diesem Art. 43 haben wir da eine elegantere Lösung dadurch, dass wir Spezialfinanzierungen machen.Es steht zwar dann weiterhin Fonds drin, nur nach dem neuen Verständnis sind das dann einfach die Spezialfinanzierungen in diesem Sinne. Das ist viel einfacher. Ich glaube, dass auch die Präsidentin der Finanzkommission dem zustimmen kann.Landtagspräsident Peter Wolff:
Darauf kommt es nicht an, Herr Regierungschef. Es kommt nur darauf an, ob die Regierung diese Vorlagen zurückzieht oder nicht. Die Aufforderung an den Landtag, die Vorlagen zu vergessen, hilft uns nicht weiter. Halten Sie diese Anträge aufrecht oder ziehen Sie sie zurück?Regierungschef Mario Frick:
Ich hätte gerne eine Rückmeldung auch der Präsidentin der Finanzkommission, weil ich finde, dass es so sinnvoller ist, und wir sonst einen Leerlauf haben in dem Zusammenhang.Abg. Ingrid Hassler:
Ich bin an sich anderer Meinung, dass wir das Gesetz lesen müssen. Wenn ich sehe, dass wir das alte Gesetz behalten würden, dann hätten wir immer noch die Worte: Tierseuchenfonds im Titel, wir hätten sie im alten Art. 1, usw. Also das Gesetz, wie es vorgelegt ist, eliminiert die Bezeichnung Fonds. Und durch die Spezialfinanzierungen müssen diese Bezeichnungen verschwinden.Wo ich aufmerksam gemacht worden bin, ist, wenn wir dieses Gesetz lesen, dass auf die 2. Lesung geprüft werden muss, ob zusätzlich noch etwas hinein muss wegenSpezialfinanzierungen. Das glaube ich, ist dann aber wieder über den zusätzlichen Art. 43 eben in dieser Pauschale geregelt. Wenn wir das jetzt nicht abändern, ziehen wir das alte Tierseuchenfondsgesetz durch, und das muss weg.Regierungschef Mario Frick:
Der Vorschlag war auch gedacht als Erleichterung jetzt für den Landtag. Formalistisch haben Sie recht, dass in der Tat dann diese Begriffe weitergezogen werden. Aber wenn man es zusammen mit dem Art. 43, der neu im Finanzhaushaltsgesetz drin wäre, liest und das mit dem erledigt? Aber, nachdem das ein ausdrücklicher Wunsch war aus der Finanzkommission des Landtags, und wir deswegen jetzt verschiedene ausführlichere Modelle, wie vorhin auch den neuen Art. 3 der Vorlage A so ausführlich gelesen haben, dann ziehe ich mein Votum zurück. Wenn das der Wunsch ist, dann wird es halt formalistisch absolut perfekt laufen. Also ich stelle keinen Antrag, Entschuldigung.Abg. Ingrid Hassler:
Wenn der Landtag diese Begründung, die wir dann später beim Art. 43 haben, eben auch akzeptiert, also die Gesetze dann nicht abgeändert werden, oder eben mit dieser Pauschalempfehlung in Art. 43 abgeändert werden, dann brauchen wir sie nicht zu lesen, das ist richtig.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja, ich muss schon sagen, Frau Abg. Hassler und Herr Regierungschef, das Ganze ist meiner Meinung nach ohnehin eine etwas abenteuerliche Übung. Es werden hier pausenlos Änderungen in der ohnehin schon sehr verwirrenden Materie vorgenommen. Es werden Änderungen nachgeschoben, andere Sachen wieder zurückgeschoben. Ruck, zuck wird wenige Minuten vor einer Lesung ein Artikel von einem Traktandum aufs andere verlegt und wenn ich diese eine Beilage lese mit der Überschrift «Beibehaltung von Fonds als Spezialfinanzierungen vom 12.11.1997 Beilage zum Protokoll 17 der Finanzkommission», dann steht da drinnen im Sinne einer Erläuterung, die gesetzlichen Anpassungen hätten sich darauf zu beschränken, dass statt dem Ausdruck «Fonds» der Begriff «Spezialfinanzierungen» verwendet wird betreffend die vom Herrn Regierungschef vorher erwähnten Vorlagen C, F und H.Ich meine, ich sehe mich beim besten Willen ausser Stande, und ich nehme an, dass auch vielleicht einige andere Landtagsabgeordnete in der gleichen Lage sind wie ich, das jetzt allein abschliessend zu beurteilen. Darum beschränke ich mich auf das Formale: Wir haben hier Anträge der Regierung, solange die Regierung diese Anträge aufrechterhält, werden wir sie lesen. Was dann damit passiert? Ich werde mir das sicher bis zur 2. Lesung noch genauer ansehen; den Überblick da zubehalten, vor allem, wenn man bei diesen Sitzungen der Finanzkommission nicht dabei war, wo offenbar ständig neue Papiere präsentiert wurden, ist schwierig muss ich sagen. Also, wir fahren mit der Lesung weiter.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 6 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 8 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 Bst. c steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 9 Abs. 1 Bst. a und c wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 Abs. 1 Bst. a und c stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.REGIERUNGSVORLAGE D: ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE NICHT ZWECKGEBUNDENEN FINANZZUWEISUNGEN AN DIE GEMEINDEN (FINANZAUSGLEICHSGESETZ)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Regierungsvorlage D.Art. 1 Abs. 1 Bst. e wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 Abs. 1 Bst. e steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
REGIERUNGSVORLAGE E: ABÄNDERUNG DES GESETZES ZUR FÖRDERUNG DES WOHNUNGSBAUES
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Regierungsvorlage E.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.REGIERUNGSVORLAGE F: ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER EINEN BEITRAG FÜR DIE UNFALLVERHÜTUNG IM STRASSENVERKEHR
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Regierungsvorlage F.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 2 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 Abs. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 6 Abs. 1 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.REGIERUNGSVORLAGE G: GESETZ ÜBER DIE FINANZIERUNG VON MASSNAHMEN ZUR WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Regierungsvorlage G.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich möchte zum Abs. 3 und 4 zu bedenken geben, dass sich Abs. 3 derzeit in der Praxis weitgehendst aufhebt, weil die Regierung ermächtigt ist, im Rahmen desBudgets Beträge sich bewilligen zu lassen, die derzeit ein grösseres Ausmass haben. Es fragt sich, ob der Abs. 3 nicht gänzlich entfällt, weil ja sowieso nur noch über die Budgetmittel diese Förderungsmassnahmen zu bewilligen wären. Ich bitte, hier die Kompetenzmöglichkeiten beider Häuser zu überdenken.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
REGIERUNGSVORLAGE H: ABÄNDERUNG DES GESETZES ZUR FÖRDERUNG DER QUALITÄT UND HYGIENE VON MILCH UND MILCHPRODUKTEN
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Regierungsvorlage H.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
REGIERUNGSVORLAGE I: GESETZ BETREFFEND DIE AUSRICHTUNG EINES LANDESBEITRAGES FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER KLEINSTAATENSPIELE IM JAHRE 1999 IN LIECHTENSTEIN
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Regierungsvorlage I aus dem ergänzenden Regierungsantrag.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Mich wundert, dass der Rechtsdienst der Regierung in Anbetracht seiner strengen legistischen Grundsätze hier diesen Art. 3 Abs. 3 zugelassen hat. Aber mich stört das nicht.
Damit haben wir auch die Lesung der Regierungsvorlage I beendet und damit überhaupt dieses Traktandum 22.-ooOoo-