Gesetz über die Notifikation von Normen und technischen Vorschriften (EWR-Notifikationsgesetz; EWR-NotifG), (Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 zur Änderung der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften) (Nr. 7/2005), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir setzen unsere Beratungen in der Mai-Landtagssitzung mit dem 2. Tag fort. Zu Beginn noch eine Mitteilung bezüglich Abwesenheit: Heute Nachmittag wird der Abg. Johannes Kaiser durch den stellvertretenden Abg. Adrian Gstöhl ersetzt.Wir kommen somit zu Traktandum 10: Schaffung eines Gesetzes über die Notifikation von Normen und technischen Vorschriften (EWR-Notifikationsgesetz; EWR-NotifG), (Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 zur Änderung der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften). Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung, nachdem wir die 1. Lesung am 26.11. des vergangenen Jahres durchgeführt haben. Gibt es Wortmeldungen?Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Herr Präsident, meine Damen und Herren, guten Morgen. Ich möchte einen Antrag stellen, und zwar dieses Gesetz lediglich durch Aufruf der Artikel-Nummer zu lesen und auf das Lesen des Gesetzestextes selbst zu verzichten. Begründen möchte ich das wie folgt: Anlässlich der 1. Lesung im November-Landtag 2004 gab es nur ganz wenige Fragen, die jetzt beantwortet sind. Es gab keine Änderung des Gesetzestextes, mit einer einzigen grammatikalischen Änderung in Art. 14. Daher erachte ich es als vertretbar, wenn wir dieses Gesetz lediglich durch Artikelaufruf lesen.Abg. Rudolf Lampert:
Ich wollte genau dasselbe wie der Landtagsvizepräsident Klein sagen. Nur ist mir klar, wenn ein einziger Abgeordneter beantragt, hier einzelne Artikel zu lesen, wird das meines Erachtens selbstverständlich zu machen sein, denn für die meisten Abgeordneten ist diese Vorlage neu. Deshalb könnte ich verstehen, wenn irgendjemand sagt: Nein, wir wollen dieses Gesetz lesen. Ansonsten möchte ich mich ebenfalls in diesem Sinne für den Artikelaufruf aussprechen.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Ich kann beide Anträge unterstützen. Auch vonseiten der Regierung haben wir festgestellt, dass anlässlich der 1. Lesung nur eine Frage mit substanzieller Bedeutung gestellt wurde. Das ist die Frage zum Art. 14, die mit dem Art. 8 zusammenhängt. Da geht es um die Vertraulichkeit. Ich denke, dass diese Frage auf den Seiten 6 und 7 ausreichend beantwortet ist, auch im Hinblick und mit dem Bezug auf die Richtlinie 98/34/EG. Wir würden es also vonseiten der Regierung begrüssen, respektieren aber auch eine 2. Lesung inhaltlicher Natur, wobei wahrscheinlich kein grosser Ermessensspielraum in den einzelnen Artikeln bestehen wird. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir abstimmen. Wer damit einverstanden ist, diese Gesetzesvorlage nur durch Artikelaufruf ohne Lesung des Textes in 2. Lesung zu behandeln, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann beginnen wir mit der 2. Lesung.Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Notifikation technischer Vorschriften im Europäischen Wirtschaftsraum - sprich EWR-Notifikationsgesetz - einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung verabschiedet und Traktandum 10 erledigt. -ooOoo-