Neufassung des Vermessungsgesetzes, Abänderung des Sachenrechtes, Abänderung des Grundverkehrsgesetzes, Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes (Nr. 10/2005), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Traktandum 12: Neufassung des Vermessungsgesetzes. Diese Gesetzesvorlage haben wir am 17. Dezember des vergangenen Jahres in 1. Lesung behandelt. Heute behandeln wir also diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung.Gibt es Wortmeldungen?Abg. Elmar Kindle:
Herr Präsident, Damen und Herren. Ich möchte hier auch anregen, die 2. Lesung nur mit Artikelaufruf durchzuführen. Die Begründung ist wie folgt: In der 1. Lesung wurde die Anregungen, die von meiner Seite gekommen sind, vollumfänglich beantwortet und auch kommentiert. Deshalb gibt es keine Veranlassung, die Gesetzesvorlage noch einmal zu lesen. Das aus meiner Sicht. Abg. Gebhard Negele:
Herr Präsident, werte Damen und Herren. Ich schliesse mich dem Antrag meines Vorredners an, erlaube mir aber noch eine kurze Wortmeldung. Die 1. Lesung des gegenständlichen Gesetzesentwurfes wurde noch in der letzten Legislaturperiode durchgeführt. Das Gesetz passierte die 1. Lesung ohne grosse Einwände. Hilfreich dabei war sicher die jahrzehntelange Anlehnung der Praxis an die schweizerischen Rechtsgrundlagen. Das vorliegende Werk ist nun eine Sammlung der praktischen Erfahrungen und deshalb wohl unumstritten. Das neue Gesetz lässt es in Art. 5 zu, dass Aufträge für amtliche Vermessungen von mehreren Auftragsnehmern ausgeführt werden können. Wurden früher die Arbeiten mittels monopolistisch gearteten Auftragsverhältnissen erledigt, so können neu diese Arbeiten durch verschiedene Auftragnehmer erledigt werden, dies dank klaren Vorgaben im Gesetz und dank den edv-technischen Möglichkeiten bzw. Vorgaben und des standardisierten Datenaustausches. Dies kann sich kostensenkend für die öffentliche und die private Hand auswirken. Ich verbinde mit meiner Wortmeldung die Hoffnung, dass Art. 5 des Vermessungsgesetzes in diesem Sinne angewandt wird. Vielen Dank.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Vielen Dank.Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. In der Behandlung des Landtages vom Dezember 2004 wurde diese Vorlage grundsätzlich begrüsst und Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten. Die in der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen werden in der Stellungnahme der Regierung zur 2. Lesung vollumfänglich und im Sinne einer zeitgemässen und praktikablen Lösung beantwortet. Insbesondere der in der 1. Lesung viel diskutierte Art. 20 - Dienstbarkeiten - findet in der hier aufgeführten Formulierung meine Zustimmung. Wie in der Stellungnahme der Regierung erläutert, wäre eine andere Handhabung aufgrund der Problematik der Aktualisierung der Altbestände, der doppelten Kostenbelastung der Grundeigentümer zum einen bei der Eintragung und zum anderen bei der Löschung einer Dienstbarkeit sowie der Sicherstellung der Änderungen bzw. Löschungen der Dienstbarkeiten mit so viel Aufwand verbunden, dass das Verhältnis von Aufwand zu Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis stehen würde. Bemerken möchte ich, dass bei der Vorlage zur Abänderung des Sachenrechts die Anwendung von Art. 48 Abs. 2 neu bedeutet, dass als rechtlich verbindlich gilt, was im Grundbuchplan vermerkt ist und nicht wie bis anhin der Grenzpunkt in der Natur als verbindlich gilt. Ich betrachte dies doch als eine zeitgemässe Anpassung. Die weiteren in der Stellungnahme aufgeführten Erläuterungen und die nun vorliegende Regierungsvorlage zum Gesetz über die Amtliche Vermessung, die Vorlagen hinsichtlich der Abänderung des Sachenrechts, des Grundverkehrsgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes finden vollumfänglich meine Zustimmung.Ebenso schliesse ich mich meinen Vorrednern an und würde einer Lesung durch Artikelaufruf zustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann haben wir über den Antrag des Abg. Elmar Kindle abzustimmen, diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung mit Artikelaufruf zu behandeln. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann beginnen wir mit der 2. Lesung.Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Kapitel II. Inhalt der Amtlichen Vermessung: Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu III. Grenzfeststellung und Vermarkung. A. Allgemeine Bestimmungen: Art. 23 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu B. Grenzfeststellung: Art. 24 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zu C. Anbringen von Grenzzeichen: Art. 31 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu IV. Ersterhebung, Erneuerung und Nachführung. A. Allgemeine Bestimmungen: Art. 34 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Kapitel B. Nachführung: Art. 36 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 38 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 steht zur Diskussion. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte auf die Seite 9 der Erläuterungen hinweisen, welche die Regierung in der Stellungnahme zur 2. Lesung geliefert hat. Ich kann die Erläuterungen nur bestätigen. Konkret geht es darum, dass im Abs. 2 der Begriff «Baubewilligungsbehörde» durch «Gemeinde» ersetzt wird. Und die Regierung hält fest, dass hier kein Präjudiz in Hinsicht der Revision des Baugesetzes stattfinden solle. Je nachdem, wie das Baugesetz dann ausfallen wird, wird eventuell auch dieser Artikel wieder geändert werden müssen. Mir ist es einfach wichtig, dass das hier nochmals gesagt wird. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wünscht die Regierung das Wort?Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich kann nur bestätigen, was der Abg. Lampert gesagt hat. Diese Abänderung des Artikels ist kein Vorgriff auf die bevorstehende Baugesetzesrevision. Allerdings, was ich mir denke, unabhängig dieser Revision und unabhängig davon, wer dann schliesslich Baubewilligungsbehörde ist, ist es immer im Interesse der Gemeinde, dass sie Kenntnis aller Grenzänderungen haben muss. Und von daher scheint mir der Abs. 2 auch unabhängig dieser bevorstehenden Revision so richtig formuliert zu sein.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank, Herr Regierungschef.Dann stimmen wir noch ab über Art. 39. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu C. Verifikation, öffentliche Auflage und Genehmigung: Art. 40 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu V. Unterhalt der Amtlichen Vermessung: Art. 43 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu VI. Abgabe von Auszügen und Auswertungen der Amtlichen Vermessung. A. Öffentlichkeit der Amtlichen Vermessung: Art. 45 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu B. Einsicht und Abgabe: Art. 46 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 47 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 48 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 49 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu VII. Kosten der Amtlichen Vermessung: Art. 52 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 53 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 55 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 56 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu VIII. Dokumentation der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen: Art. 57 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 58 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 59 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 60 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 61 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 62 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu IX. Weitere Informationsebenen: Art. 63 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun X., zu den Übergangs- und Schlussbestimmungen: Art. 64 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 65 steht zur Diskussion.Sie wird nicht gewünscht. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 66 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 67 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 68 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 69 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 70 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 71 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 72 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Amtliche Vermessung (Vermessungsgesetz) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Sachenrechtes, 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich bekomme vom Herrn Regierungschef noch eine weitere Gesetzesvorlage, die in 1. Lesung bereits behandelt wurde, die wir aber heute noch in 2. Lesung zu behandeln haben. Wir haben also zuerst das Gesetz über die Abänderung des Sachenrechtes in 2. Lesung zu behandeln. Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 48 steht zur Diskussion.
Abg. Elmar Kindle:
Ich stelle Antrag auf Lesung nur der Artikel, weil das ist wirklich nur eine Leseübung, die wir hier machen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben den Antrag des Abg. Elmar Kindle gehört. Wer dem Antrag zustimmen will, die folgenden Artikel nur noch per Artikelaufruf in 2. Lesung zu behandeln, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir über Art. 48 ab. Wer Art. 48 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 49 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 62 SchlT steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sachüberschrift vor Art. 63 SchlT steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 63 SchlT steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 64 SchlT steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 65 bis 83 SchlT steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Sachenrechtes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend in 2. Lesung behandelt.-ooOoo-
Abänderung des Grundverkehrsgesetzes, 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zur dritten Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Grundverkehrsgesetzes. Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 3 Abs. 1 Bst. g wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 Abs. 1 Bst. g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 Abs. 1 Bst. g einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Grundverkehrsgesetzes einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage ebenfalls abschliessend in 2. Lesung behandelt.-ooOoo-
Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes, 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zur Vorlage 4, zum Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes. Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.Art. 4 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese 4. Gesetzesvorlage ebenfalls in 2. Lesung abschliessend behandelt. Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 14:00 Uhr. Mittagspause (von 12:15 bis 14:00 Uhr)
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