Beschluss Nr. 149/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2004/72/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Zulässige Marktpraktiken, Definition von Insider-Informationen in Bezug auf Warenderivate, Erstellung von Insider-Verzeichnissen, Meldung von Eigengeschäften und Meldung verdächtiger Transaktionen) (Nr. 5/2005)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Traktandum 15: Beschluss Nr. 149/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2004/72/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Zulässige Marktpraktiken, Definition von Insider-Informationen in Bezug auf Warenderivate, Erstellung von Insider-Verzeichnissen, Meldung von Eigengeschäften und Meldung verdächtiger Transaktionen). Der Bericht und Antrag Nr. 5/2005 steht zur Diskussion.Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke schön. Die Richtlinie 2004/72/EG der Kommission vom 29. April 2004 dient der Durchführung der so genannten Marktmissbrauchsrichtlinie. Die vorliegende Durchführungsrichtlinie umfasst die zulässigen Marktpraktiken im Zusammenhang mit Marktmanipulation und die Definition von Insider-Informationen im Zusammenhang mit Warenderivaten, die Erstellung von Insider-Verzeichnissen durch Emittenten, die Meldung von Eigengeschäften sowie die Anzeigepflicht von verdächtigen Transaktionen. Gemäss dem Bericht der Regierung soll die Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie zusammen mit der Richtlinie 2003/6/EG in einem eigenen, den Marktmissbrauch abschliessend regelnden Spezialgesetz erfolgen. In diesem Zusammenhang möchte ich die Regierung fragen, bis wann mit einem Gesetzesentwurf zu rechnen ist.Im Zusammenhang mit der Übernahme der Marktmissbrauchsrichtlinie im November-2004-Landtag habe ich mich kritisch mit der Flut von Finanzdienstleistungsrichtlinien innerhalb der EU und der damit verbundenen wettbewerbshemmenden Wirkung auseinander gesetzt. Ich möchte diese Ausführungen nicht wiederholen. Sie haben allerdings auch auf den vorliegenden Antrag uneingeschränkt ihre Berechtigung.Auch wenn mir bewusst ist, dass wir als kleiner Staat faktisch keine andere Möglichkeit haben, als die EG-Richtlinien zu übernehmen, so möchte ich die Gelegenheit trotzdem nutzen, um auf eine andere Problematik bei den Berichten und Anträgen der Regierung hinzuweisen.Auf Seite 8 steht unter den finanziellen und personellen Auswirkungen kurz und bündig, dass die Umsetzung dieses Beschlusses keine personellen und finanziellen Konsequenzen nach sich ziehen würde. Dies mag für die Staatsverwaltung weitgehend seine Richtigkeit haben. Allerdings müssen die betroffenen Marktteilnehmer, die auf diesen Richtlinien beruhenden Rechtsvorschriften in die Praxis umsetzen, was vielfach mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. Während meiner Zeit im Landtag ist die Regierung noch in keinem Gesetzesvorschlag auf den Kosten-/Nutzenaspekt neuer Regelungen näher eingegangen. Ich bin aber der Meinung, dass der Landtag in Zukunft vermehrt fordern sollte, dass entsprechende Überlegungen in den Berichten erläutert werden. Danke.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Herr Landtagsvizepräsident, Sie haben, wie Sie jetzt ja wiederholt haben, schon vermehrt auf diese Regelungsflut, die gerade aus dem EWR-Recht auch für Liechtenstein entsteht, hingewiesen. Allerdings, und das haben Sie auch anerkannt, allerdings haben wir hier natürlich nur beschränkte Möglichkeiten, dieser Regelungsflut zu entgehen, so lange wir Mitglied beim Europäischen Wirtschaftsraum sind. Ich meine, es wird jeweils im entsprechenden Beschlussfassungsorgan des EWR diskutiert, was übernommen werden muss und was nicht übernommen werden muss. Und Liechtenstein hat da mit seinen zwei anderen Partnern Norwegen und Island eine Stimme und wir müssen uns jeweils abgleichen. Selbstverständlich haben wir die Rechtsansicht der EU-Kommission auch zur Kenntnis zu nehmen. Ein anderer Fall ist dann die Umsetzung. Hier gibt es durchaus Möglichkeiten - nicht bei jeder Richtlinie, nicht bei jeder Verordnung dieselben - aber es gibt durchaus Möglichkeiten, wie wir solche Richtlinien umsetzen und wie detailliert wir diese Umsetzung machen. Was die finanziellen Konsequenzen anbelangt, so haben Sie Recht. In den Berichten und Anträgen der Regierung an den Landtag gehen wir natürlich nur auf die finanziellen und personellen Auswirkungen was die Landesverwaltung anbetrifft ein. Es dürfte auch recht schwierig sein, dieses Kosten-/Nutzenverhältnis abschliessend zu beurteilen. Uns ist bewusst, dass hier ein Mehraufwand auf Seiten der Privatwirtschaft entsteht. Andererseits ist es durchaus auch so, dass unser Finanzplatz von einheitlichen Aufsichtsstandards profitiert. Denn wenn unsere Standards im ganzen EWR-Raum anerkannt werden, dann hat das auch etwas mit der Reputation des Finanzplatzes zu tun. Ich denke mir, dass da indirekt dann auch wieder profitiert werden kann.Was das Spezialgesetz anbelangt, da bin ich überfragt. Das kann ich Ihnen aber noch nachliefern. Ich könnte jetzt den Zeitplan nicht zuverlässig angeben.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es weitere Wortmeldungen?Das ist nicht der Fall. Dann können wir über den Antrag der Regierung abstimmen. Die Regierung beantragt, der Landtag wolle dem beiliegenden Beschluss Nr. 149/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 29. Oktober 2004 die Zustimmung erteilen. Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch Traktandum 15 erledigt. -ooOoo-