Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden (Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze) (Nr. 26/2005), 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am ersten Tag der Juni-Landtagssitzung fort.Wir kommen zu Traktandum 8: Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden - sprich Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze. Der Bericht und Antrag Nr. 26/2005 steht zur Diskussion. Sofern Eintreten unbestritten ist, behandeln wir diese Gesetzesvorlage in 1. Lesung. Wird das Wort gewünscht?Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Der Staat und die Gemeinden nehmen Aufgaben im öffentlichen Interesse wahr. Bei einer grossen Zahl von öffentlichen Aufgaben haben damit sowohl das Land wie auch die Gemeinden gemeinsam das Sagen. Beide Ebenen sind in die Entscheidungsprozesse mit eingebunden und vielfach erfolgt die Kostentragung durch einen festgelegten Schlüssel. Bei dieser Art der Aufgaben- und Kostenteilung besteht aber die Gefahr, dass für die Erledigung der Aufgaben zum Teil höhere Gesamtkosten resultieren, da die jeweils mitentscheidenden Organe nur einen Teil der Gesamtkosten zu tragen haben und damit unter Umständen auch die Notwendigkeit und Zweckmässigkeit nicht im erforderlichen Rahmen hinterfragt werden. Im Fall von Subventionen kann das sogar dazu führen, dass man unerwünschte Anreize schafft und dass man damit grosszügigere Lösungen wählt als der effektive Bedarf wäre, nur um damit in den Genuss von Subventionen zu gelangen. Viele Köche verderben den Brei - sagt ein Sprichtwort - und dies trifft meiner Meinung nach auch hier zu. Zuständig sollte in der Regel nur einer sein und es sollte immer der sein, welcher auch das beste Wissen, die grösste Erfahrung und den Überblick hat. Die Aufgabe sollte in seinem Wirkungskreis liegen, der Nahebezug sollte gegeben sein und die beste Übersicht über deren Inhalt vorhanden sein. Dies bedingt eine Entflechtung und Neuzuordnung der Zuständigkeiten. Es ist für mich selbstverständlich, dass auch diejenigen, welche die Aufgabe übernehmen, mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Dies ist auch im Bericht und Antrag auf Seite 8 festgehalten. Dort ist zu lesen: «Änderungen der derzeitigen Situation in Richtung einer Aufgabenentflechtung können dabei nicht ohne Diskussion über die Höhe der Mittel durchgeführt werden, die den Gemeinden über Subventionen, prozentual festgelegte Steueranteile und nicht zweckgebundene Finanzzuweisungen insgesamt zufliessen. In der Regel führt eine Aufgabenentflechtung entweder zu einer Mehrbelastung oder zu Entlastungen für die eine oder die andere staatliche Ebene». Entscheidend ist, dass für das Gesamte ein Optimum angestrebt wird. Dazu ist es erforderlich, dass die Aufgaben in einem ersten Schritt, ohne dass man auf die Kostenauswirkung schielt, eindeutig einer verantwortlichen Stelle zugeteilt werden. Erst in einem nächsten Schritt ist zu beurteilen, welche eventuell zusätzlich notwendigen Mittel erforderlich sind. Die Schwächen der bestehenden Aufgabenteilung stellt man bei den verschiedensten Diskussionen immer wieder fest wie zum Beispiel die Schwäche bei der Gewährung von Subventionen für Projekte, welche nur gewährt werden, wenn das Projekt einen grösseren bestimmten Umfang hat. Wenn in den Gemeinden Anstrengungen zu Kosteneinsparungen oder zu Anhebungen des Steuersubstrates zur Kür-zung bei den nicht zweckgebundenen Finanzzuweisungen führen, dann verhindert man auch damit - oder bestraft sogar - Eigeninitiative und wirtschaftlichere Lösungen. Um dieses Thema systematisch anzugehen, wurde von der Regierung und den Gemeindevorstehern am 20. März 2003 eine Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem Auftrag, in einem ersten Schritt Vorschläge zuhanden der Regierung und der Gemeindevorsteher für eine weitgehende Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden auszuarbeiten. In einem zweiten Schritt sollte die Arbeitsgruppe eine Anpassung der Finanzzuweisungen des Landes an die Gemeinden vorschlagen, damit für die sich aus der Aufgabenentflechtung ergebenden Verpflichtungen auch die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitsgruppe hat die Finanzbeziehung zwischen Land und Gemeinden analysiert, eine Vielzahl von Aufgabenbereichen untersucht und einen entsprechenden Vorschlag ausgearbeitet. Nach einer eingehenden Vernehmlassung konnte mit Ausnahme des Alterspflege- und Familienhilfebereiches in allen Punkten Einvernehmen über eine Neugestaltung oder Beibehaltung der aktuellen Regelungen erzielt werden. Das Resultat, das fast eine 100-prozentige Übereinstimmung darstellt, ist sehr erfreulich und kann sicher als Erfolg bezeichnet werden. Ich bin der Meinung, dass dieser grösste gemeinsame Nenner ein wirklich guter Vorschlag für unsere Entscheidung ist und es sollte damit auch möglich sein, in dem strittigen Punkt einen klaren Entscheid fällen zu können. Bevor ich auf den einen strittigen Punkt eingehe, möchte ich auf die erreichten Übereinstimmungen eingehen und diese anhand der zu Beginn definierten Kriterien erläutern: In 42 untersuchten Aufgabenbereichen, davon 36 Aufgabenbereiche mit Änderungen und sechs Aufgabenbereiche ohne Änderungen, konnte Einigung bis auf eine Sachaufgabe erreicht werden. Die Aufgabenbereiche betreffen Sicherheit, Bildung, Gesundheit, Soziales, Verkehr, Umwelt/Raum, Wald und Finanzen. Mit zum Teil marginalen Beiträgen wie die für die Entsorgung von medizinischen Abfällen im Umfang von CHF 4'000 pro Jahr bis zur Musikschule mit einem Volumen von CHF 7,5 Mio. pro Jahr oder mit dem Defizit bei der LAK, Alters- und Pflegeheime, mit einem Umfang von CHF 5,6 Mio. pro Jahr. Alle Beteiligten haben sich bemüht, eine Einigung zu erzielen. Wenn man dann die einzelnen Kommentare liest, kann man aber zum Teil zur Ansicht kommen, dass schon der Gedanke der Zahlungsentflechtung vor dem Ziel der seriösen Aufgabenentflechtung gestanden ist, anstatt die wirkliche Verantwortlichkeit und Zuständigkeit in den Vordergrund zu stellen. Ich möchte aber auch festhalten, dass eine Entscheidung für die Zuständigkeit zum Teil nicht unbedingt einfach zu treffen ist. Bis auf vier Aufgabengebiete wurde jeweils eine 100%-Kostenverantwortlichkeit einvernehmlich zugeteilt. Diese vier Ausnahmen sind die Aufgabengebiete Kulturförderung, Familienhilfe, Ergänzungsleistungen und wirtschaftliche Sozialhilfe; diese werden damit auch weiterhin von Land und Gemeinden gemeinsam finanziert. Bei den Entscheiden für Kulturförderung, Kinderhorte, Schulzahnpflege, hätte ich durchaus zum Teil andere Ansichten gehabt wie die vorgeschlagene Lösung. Aber wie gesagt, es sind keine Schwarz-weiss-Entscheide, sondern es sind zum Teil auch Kompromisse, die eingegangen wurden. Zu den finanziellen und administrativen Auswirkungen ist zu sagen, dass sie eher marginal ausfallen. Rund 705 ermittelte Stunden, die eingespart werden können aufgrund Verbesserung der administrativen Abläufe, ergeben zwar eine schöne Summe, sind aber im Vergleich zur Gesamtsumme, die vergeben wird und im Vergleich zum Gesamtpotenzial, das eingespart werden kann, eher der vernachlässigbare Teil. Wie gesagt, die Vorteile durch die klare Festlegung und Zuständigkeit, der Nutzen aufgrund der Vereinfachung und der daraus resultierenden besseren Transparenz sind fast nicht quantifizierbar, aber bieten ein hohes Potenzial. Die Verschiebungen der finanziellen Belastung zwischen Land und Gemeinden liegen je nach Ge-meinde zwischen 0,32% für die Gemeinde Gamprin bis maximal 0,62% von den Jahresgesamtausgaben bei der Gemeinde Mauren - oder in absoluten Zahlen bei CHF 13'000 für Planken bis CHF 200'000 pro Jahr für Schaan. Es kann also auch hier keinesfalls von enormen Kostensteigerungen und schwer wiegenden Nachteilen für die Gemeinden gesprochen werden. Dies umso mehr, wenn in einem geplanten zweiten Schritt des Projektes, wie schon erwähnt, eine Anpassung der Finanzzuweisungen an die Gemeinden geplant ist. Der strittige Punkt, die stationäre Alterspflege, wurde nach der ablehnenden Rückmeldung aus den Gemeinden an einer Konferenz der Vorsteher mit der Regierung am 2. Dezember 2004 besprochen. Die Regierung legte noch einmal ihren Standpunkt dar und bat anschliessend die Gemeinden, die Vorlage noch einmal zu prüfen, zu diskutieren und danach abschliessend in einem gemeinsamen Gespräch am 23. Mai 2005 den Entscheid bekannt zu geben. Leider wurde in dieser Frage keine Einigung erzielt, das heisst wir hier im Landtag müssen nun entscheiden. Die Stellungnahmen im Bericht und Antrag wie auch diejenigen, welche wir in den letzten Tagen zugestellt bekommen haben, habe ich geprüft und mich aufgrund nachfolgender Punkte für die Regierungsvorlage entschieden: Schon die Landesverfassung weist die Zuständigkeit für ein geregeltes Armenwesen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Auch im Vorfeld zur Schaffung des Gemeindegesetzes von 1996 wurde die Frage diskutiert, welche Aufgabenbereiche des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden explizit aufgeführt werden sollten. In der mehrjährigen Debatte zur Schaffung des neuen Gemeindegesetzes wurde von Landtag und Regierung nie infrage gestellt, dass die Alterspflege eine eindeutige Aufgabe der Gemeinden ist. Die Gemeinden haben sich auch teilweise sehr engagiert bei der Planung und Realisierung von Alterswohnungen in den eigenen Gemeinden engagiert und dies in den Gemeinden - was auch das Eigeninteresse der Gemeinden ist - dokumentiert. Aus meiner Sicht ist der Vorschlag der Regierung kein grosses Experiment, denn wenn es alleine an der Änderung der entsprechenden Mitfinanzierung scheitern sollte, dann frage ich mich schon, wie denn die anderen gemeinschaftlichen Aufgabenwahrnehmungen der Gemeinden - zum Beispiel der Wasserversorgung, der Abfall- und Abwasserentsorgung oder gemeinsame Forstbetriebe, Zusammenschlüsse unter den Gemeinden auch in Sportanlagen - wie dann dort das weiterfunktionieren sollte, weil dort ist das Land ja auch nicht vertreten. Abgesehen vom finanziellen Engagement dominieren die Gemeinden ganz klar in der Wahrnehmung der Aufgabe in der stationären Alterspflege. Diese Aufgabe als klassische Aufgabe der Gemeinde im sozialen Bereich ist eine Grundleistung der öffentlichen Hand für die alltäglichen Lebenssituationen der Bevölkerung, die in der Regel in der Gemeinde stattfinden sollte. Dass man sich aus finanziellen und anderen Gründen entschieden hat, gemeinsame Altenpflegezentren zu schaffen, hat aber nichts mit der Nichtverantwortlichkeit der einzelnen Gemeinden zu tun. Gerade auch das Beispiel Balzers zeigt, dass auch bei der heutigen Beteiligung des Landes ein einheitliches Vorgehen nicht immer gewährleistet war. Die Dachorganisation in der Alterspflege der Gemeinden ist diejenige, die in Zukunft die Subventionen für Neubauten erhalten wird und damit ist der Zwang zum Erhalt der sehr guten Altenpflege und die Gewähr für eine gemeinsame Politik in der Alterspflege meiner Meinung nach gegeben. Ich bin überzeugt, dass dieser Zwang ausreichen wird, um die LAK auch für die Zukunft zu stärken. Weiters bin ich der Meinung, dass unter den Gemeinden schon die Solidarität vorhanden ist, damit kleinere, nicht so leistungsstarke Gemeinden die Möglichkeit haben, sich bei zentralen Pflegeheimen zu beteiligen. Wenn es möglich ist, Gemeindezentren oder Vereinshäuser in zweistelligen Millionenbeträgen zu realisieren, so sollte auch die Gruppe der älteren Mitbewohner in den einzelnen Gemeinden angemessen untergebracht werden können. Sie sind schlussendlich jene, die den heutigen Wohlstand geschaffen haben. Der Staat zieht sich auch nicht, wie teilweise angemerkt, aus der Alterspolitik zurück, sondern mit der vorgeschlagenen Lösung wird nur in einem Teilgebiet eine klare Aufgabenzuordnung vorgenommen. Und eine gemeinsame Alterspolitik ist nicht dadurch gegeben, dass es durchgängige Mischfinanzierungsmodelle gibt, sondern der Staat übernimmt dort die Verantwortung, wo es eben die Gemeinden nicht sein können wie zum Beispiel bei den Gesundheitskosten, den Sozialleistungen, der AHV oder IV. Wie alles, was zu 50% zu erstellen ist, muss auch der Betrieb gemeinsam finanziert werden. So ist ein Argument aus den Gemeinden, um den Entscheid der Regierung umzustimmen oder umzudrehen. Ich bin auch hier der Meinung, die Argumente, die von den Gemeinden gekommen sind, sind zwar gut gemeint, zielen aber alle immer nur auf den finanziellen Aspekt. Und dieser finanzielle Aspekt ist, wie schon erwähnt, aus meiner Sicht nicht ausreichend, um mich davon zu überzeugen, dass wir in Zukunft eben eine, und zwar diese klare Regelung treffen sollten. Ein anderes Argument, dass eine Regelung unter Gemeinden viel schwieriger sei, wenn der Staatsanteil entfalle und damit der Koordinationsdruck: Auch hier muss ich sagen, dass man dieses Argument auch umdrehen kann und anführen kann, dass durch den Wegfall der Finanzmittel vom Staat der Optimierungsdruck und damit der Koordinationsdruck noch gesteigert werden sollte. Der Argumentation, dass in Zukunft zunehmend Pflegegrade sowie intensivere Betreuung der Bewohner gegen die klassische Gemeindeaufgabe und für eine gemeinsame Lösung sprechen, kann ich nicht zustimmen. Dieser Trennlinie, welche nicht im gesundheitlichen, sondern im sozialen Bereich gelegt werden sollte, kann man etwas abgewinnen. Das bedeutet aber nicht, dass beides im Aufgabenbereich der Gemeinden liegen soll. Wo sollen denn dann die Grenzen gezogen werden? Wo ist es nur eine soziale Leistung und wo beginnt die höherschwellige Leistung der stationären Alterspflege? Ich bin fest überzeugt, dass die stationäre Alterspflege eine Gemeindeaufgabe ist und damit auch die Mischfinanzierung entfallen soll. In Zukunft wird der Anteil der Pflegebedürftigen aus demographischen Gründen stetig zunehmen und das ist nun einmal so. Gott sei Dank - kann man sagen - werden wir auch immer älter. Ich bin aber davon überzeugt, dass man damit auch den Bedarf zur Integration der rein sozialen Betreuung mit der auf höherschwellige Leistungen angewiesenen Altersbetreuung unbedingt fördern muss. Gerade darum sehe ich eine durchmischte Variante in diesen beiden Gattungen als die ideale an. Ich frage mich: Wer, wenn nicht die mobilen oder noch mobilen und noch nicht auf stationäre Unterbringung angewiesenen älteren Menschen, hat den Kontakt zu diesen pflegebedürftigen älteren Menschen? Diese Betreuung wird in Zukunft noch an Bedeutung zunehmen. Bei der demographischen Entwicklung ist vorauszusehen, dass es in Zukunft auch vermehrt in jeder Gemeinde solche Einrichtungen geben wird. Ich bin darum der Auffassung, dass der Betrieb der in der LAK organisierten Alters- und Pflegeheime sowie derjenige der LAK selbst alleine durch die Gemeinden wahrgenommen, organisiert und finanziert werden soll und spreche mich für den Vorschlag der Regierung aus.Abg. Günther Kranz:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Aufgabenentflechtung von Land und Gemeinden ist bekanntlich der erste Schritt zur Neuregelung der Finanzbeziehungen. Änderungen betreffend die Aufgabenentflechtungen können dabei nicht ohne Diskussion über die Höhe der Mittel durchgeführt werden, die den Gemeinden über Subventionen, prozentual festgelegte Steueranteile und nicht zweckgebundene Finanzzuweisungen insgesamt zufliessen. In einem zweiten Schritt hat die Arbeitsgruppe Anpassungen der Finanzzuweisungen des Landes an die Gemeinden vorzuschlagen, damit für die sich aus der Aufgabenentflechtung ergebenden Verpflich-tungen auch die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Anpassungen im System des Finanzausgleichs oder der prozentualen Zuteilungssätze in der Kapital- und Ertragssteuer tun Not. Hier gibt es auch Korrekturen in den Finanzströmen zu finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden zu vollziehen. Wie im Bericht und Antrag der Regierung folgerichtig dargelegt, liegt in der Aufgabenteilung der positive Aspekt des Informationsflusses, welcher ansonsten nicht von vornherein sichergestellt ist. Die Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden bringt viele Vorteile, speziell in administrativer Hinsicht. Eine zentrale Frage stellt sich demnach bei der stationären Alterspflege. Land und Gemeinden tragen bis heute die Kosten von rund CHF 6 Mio. zu gleichen Teilen. Nun soll gemäss Vorschlag der Regierung der Betrieb, der in der LAK organisierten Alters- und Pflegeheime sowie derjenige der LAK selbst künftig zu 100% Prozent durch die Gemeinden wahrgenommen, organisiert und finanziert werden. Es sollen nun rund 40 Aufgaben zwischen Land und Gemeinden entflochten und neu in die volle Zuständigkeit der Regierung oder in die der Gemeinden übergehen. Dieses Projekt wird kostendämpfend wirken und zu betriebs- wie volkswirtschaftlich besseren Lösungen führen. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Landes und der Gemeinden leistete hierzu wesentliche Vorarbeit. An dieser Stelle spreche ich der Arbeitsgruppe für ihre intensive Arbeit meinen besten Dank aus. Es kann weitestgehend eine Entflechtung stattfinden und sie ist aus organisatorischer, wirtschaftlicher und aus Sicht der Zuständigkeiten zu begrüssen. Die administrative Erleichterung liegt in den neu, klar definierten Zuständigkeiten. Schon im Jahre 1995 hatte der Landtag mit der Abschaffung von Bagatellsubventionen, also unbedeutenden Subventionen und gegenseitigen Kostenbelastungen in dieser Hinsicht Zeichen von administrativen Erleichterungen gesetzt. In allen Bereichen mit Ausnahme der stationären Altersbetreuung konnte zwischen der Regierung und den Gemeinden Einvernehmen erzielt werden. Die Gemeinden sprechen sich in diesem Bereich für die Beibehaltung der bisherigen Kostenteilung von 50% Land und 50% Gemeinden aus. Ebenfalls möchte die Stiftung «Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe» das Modell der gemeinsamen Finanzierung beibehalten. In der Entflechtung der Alters- und Krankenpflege stehen neben den von der jeweiligen Gemeinde zu tragenden Mehrkosten vielmehr gewisse Unwägbarkeiten im Vordergrund. Nicht nur finanzielle, vielmehr Fragen der langfristigen Sicherung, der nachhaltigen Solidarität und der Stabilität der professionellen Pflege und Betreuung der älteren Generationen stehen im Vordergrund der Entflechtung. Aus Gemeindesicht besteht in der Mischfinanzierung durch Land und Gemeinden sowie in den geringeren Leistungen der Betroffenen die bestmögliche Form, wie in Zukunft eine professionelle Pflege und Betreuung finanziert werden kann. Sollte das Land aus der Finanzierung aussteigen, wird der Druck auf die Gemeindebudgets steigen und Kosten wären aufgrund des starken Anstiegs an die Betroffenen weiterzuverrechnen. Die Konsequenz wäre entweder eine Verschlechterung der Leistungen, das heisst unter anderem weniger Pflege, keine so gute Pflege oder ungenügende Betreuung während der Krankheit. Es ist durchaus zu befürchten, dass von den Betroffenen höhere Eigenanteile gefordert werden. Die Solidarität zwischen der jüngeren und der älteren Generation ist in anderen Volkswirtschaften nicht mehr dermassen wie bei uns vorhanden. Diese sind nicht mehr bereit, auf Einkommensteile zugunsten der Finanzierung von der Alterspflege zu verzichten. Die von den Erwerbstätigen geforderte Mobilität, die Bildungs- und Erwerbschancen der Angehörigen tragen dazu bei, dass die familiäre Pflege nach dem traditionellen Muster an Tragweite verliert. Angesichts dieser generellen gesellschaftlichen Entwicklung wäre es unbedingt notwendig, die Finanzierung der Alterspflege und Betreuung als gemeinsame Finanzierung durch Land und Gemeinden beibehalten zu können. Eine andere Finanzierungsform würde die Situation wesentlich verschlechtern. Gerade durch die überschaubare Grösse unseres Landes und durch die faktische und politische Verknüpfung von Land und Gemeinden kann die Zusammenarbeit zwischen den elf Gemeinden und dem Land viel direkter und unmittelbarer gestaltet werden. Dies ist den umliegenden Ländern in den drei Stufen Gemeinde, Kanton und Bund nicht mehr möglich. Bei uns ergibt sich die Chance, dass die Leistungen der Altershilfe gemeinsam geplant und landesweit abgestimmt werden können. Kleinräumige Strukturen mit der Gefahr einer jeweiligen Über- und Unterversorgung können vermieden werden. Ich bin überzeugt, dass durch eine reine Gemeindefinanzierung nichts gegen eine gemeinsame Strukturplanung sprechen würde. Die heutige Situation der gemeinsamen Finanzierung ist dennoch eindeutig besser, weil durch die Beteiligung des Landes auf jeden Fall eine landesweite Abstimmung gewährleistet ist und weil eine gemeinsame Planung umso effektiver umgesetzt werden kann. Es ist auch festzustellen, dass in allen Pflegeheimen des Landes Bewohner aus verschiedenen Gemeinden betreut werden. Die Heime in Eschen und Triesen bilden zudem Schwerpunkte in den Bereichen der speziellen geronto- und sozialpsychiatrischen Versorgung. Leistungen im Bereich der Pflege, der postakuten Remobilisation, nach Spitalaufenthalten, zur Übergangspflege etc. stellen Bereiche dar, die wirtschaftlich zwingend für das ganze Land nicht allein gemeindebezogen anzubieten und zu organisieren sind. Auch ein ausgebautes und abgestimmtes Pflegenetz kann den teuren Spitalbereich, dessen Kosten das Land Liechtenstein alleine trägt, entlasten, das heisst zusätzliche Spitalkosten vermeiden, indem eine funktionale Brücke in die so genannte nachsorgende Pflege, sowohl in den ambulanten wie stationären Bereich eingebettet ist. An dieser Stelle beeinflussen sich Spital- und Pflegefinanzierung wechselseitig. Meines Erachtens macht es daher Sinn, wenn das Land als Finanzierungspartner der Pflege erhalten bleibt. Wenn auch argumentiert wird, dass die Führung der Armenhäuser seit je eine Aufgabe der Gemeinden war, können die heutigen und künftigen Aufgabenbereiche der Alters- und Pflegeeinrichtungen nicht verglichen werden. Die ehemaligen Armenhäuser haben sich zu qualifizierten Dienstleistungseinrichtungen der Pflege gewandelt. Heute wird in den Häusern moderne medizinische Krankenpflege und Altenbetreuung geleistet. Die Klientel ist heute weitgehend eine andere als damals. Jene, die heute aufgenommen werden, wären vermutlich damals in Spitälern am besten versorgt gewesen. In dieser Hinsicht liegen die Alters- und Pflegeheime heute auf einer viel höheren Versorgungsstufe als dies noch vor Jahren der Fall war. Man kann daher nicht mehr von der klassischen Gemeindeaufgabe sprechen, sondern muss Pflege und Betreuung dieser Personen als Leistung verstehen, die aufgrund ihrer zunehmenden Intensität eine gemeinsam von Land und Gemeinden zu tragende Aufgabe darstellt und daher auch weiterhin landesweit abgestimmt und gemeinsam finanziert werden soll. Die Trennlinie zwischen Land und Gemeinden sollte daher nicht im gesundheitlichen Bereich der Pflege - ich erinnere auch an die Beibehaltung der gemeinsamen Finanzierung der Familienhilfeorganisationen - sondern im sozialen Bereich, das heisst in sozialen Aktivitäten, die die Integration der älteren Menschen in die dörfliche Gemeinschaft betreffen, gezogen werden. Die qualitativ höheren Leistungen der stationären Alterspflege sind wirtschaftlich nur effektiv gelöst, wenn keine Einzellösungen sondern übergeordnete Versorgungskonzepte mit abgestimmten Leistungen umgesetzt werden. Hier kann das Land nach wie vor eine wichtige Rolle in der Aufsicht und Abstimmung wahrnehmen. Würde die Finanzierung allein auf Gemeindeebene verlagert, so wären die jeweiligen Budgets formal durch die einzelnen Gemeinderäte zu bewilligen. Es ist selbstredend, dass dies einen wesentlich höheren Verwaltungsaufwand gegenüber der heutigen Situation bewirken würde. Eine landesweite Abstimmung ist weit schwieriger zu koordinieren, wenn die politische Meinungsbildung von elf separaten Gemeindegremien erfolgt. Eine gemeinsame Planung kann umso effektiver umgesetzt werden, wenn dahinter auch eine gemeinsame Führung, eine Führung wie bisher zwischen Vertretern des Landes und der Gemeinden im Verbund mit der Stiftung der LAK steht. Noch ein Wort zu den Familienhilfeorganisationen: Im Vernehmlassungsbericht vom 27.4.2004 auf Seite 33 schreibt die Regierung - ich zitiere: «Im Bereich der Finanzierung der Alterspflege, also derjenigen der Alters- und Pflegeheime, sowie der Familienhilfe konnte kein Einvernehmen zwischen Regierung und Vorsteherkonferenz bezüglich einer klaren Aufgabenzuschreibung erzielt werden. Da die Regierung jedoch diesen Bereich als klassische Aufgabe der Gemeinden betrachtet, stellt sie diese Aufgabenentflechtung dennoch zur Diskussion». Und die Regierung führt weiter aus, dass die Familienhilfeorganisationen heute unter anderem die häusliche Altersbetreuung, sprich Spitex, wahrnehmen und damit ebenfalls einen äusserst wichtigen Beitrag im gesamten Aufgabenbereich der Alterspflege leisten. Die Regierung war damals der Ansicht, die bisherige 30-prozentige Subvention an die jeweiligen Aufwendungen der Familienhilfeorganisationen aufzuheben. In dieser Frage ist die Regierung glücklicherweise von ihrem Vorhaben abgekehrt und finanziert weiterhin zu 30% die Familienhilfeorganisationen. Dadurch bekundet die Regierung ihre Verantwortung in der Wahrnehmung der Alterspolitik, verbunden in der fortdauernden Zusammenarbeit mit den Gemeinden und zum Wohle aller Bewohner dieses Landes. Noch eine Anmerkung zur wirtschaftlichen Sozialhilfe: Im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe ist das Amt für Soziale Dienste die Durchführungsstelle. Das Amt übernimmt nicht nur die Betreuung der Klienten, sondern auch die gesamte Verwaltung des Vorganges. Die Rolle der Gemeinden beschränkt sich auf die formale Beschlussfassung und die Überprüfung der Angaben der Antragsteller. Der Bereich der wirtschaftlichen Hilfe wurde deshalb nicht entflochten, das heisst nicht zu 100% den Gemeinden oder dem Land zugeteilt, da die gemeinsame Bearbeitung bzw. Überprüfung der Anträge offensichtlich zweckmässig erscheint bzw. die gemeinsame Beurteilung kombiniert mit hälftiger Kostenteilung zur insgesamt wirtschaftlichsten Lösung führt. Hier braucht es sicher eine Gesetzesanpassung an die Realität der heutigen Durchführung der wirtschaftlichen Hilfe. Dennoch hat hier die Mitwirkung der Gemeinden ihre Berechtigung. Durch die Informations- respektive Rückfragepflicht des Amtes für Soziale Dienste an die Steuerkassen und Einwohnerkontrollen der Gemeinden kann doch mitgeholfen werden, Missbräuche zu verhindern. Hier liegt die Hemmschwelle der Ansuchenden vielmehr im psychologischen Bereich, wenn bewusst wird, dass zwei Ebenen auf eine Kostengutsprache mitwirken und die Zustimmung noch von der Wohngemeinde abhängig ist. Dies könnte auch einen Schutz für das Amt für Soziale Dienste darstellen. Grundsätzlich hat sich dieses System bewährt, wenn es auch vielleicht etwas aufwendiger, aber dennoch nicht zu durchlässig ist. Es wäre durchaus möglich, den Bereich der Alterspflege und den der wirtschaftlichen Hilfe in der zweiten Projektphase zu lösen, denn dort könnte dieser offene Bereich der Aufgabenentflechtung mit der Beurteilung von Finanzströmen geregelt werden. Schliesslich plädiere ich dafür, dass die Alters- und Krankenpflege so gemeindenah wie möglich und so landesweit wie nötig wahrgenommen werden soll. In einem Land mit rund 34'000 Einwohnern, knapp so gross wie die Stadt Chur, muss es möglich sein, eine bis heute gut funktionierende Zusammenarbeit weiterhin aufrechtzuerhalten und nicht einem eventuellen Geist der Kleinräumigkeit zu opfern. Auch die Altershilfe ist wirtschaftlich effizient zu gestalten und die Leistungen sind effektiv aufeinander abzustimmen. Ich denke, dies ist mit der heute bestehenden Lösung gegeben. Ich bin für Eintreten auf die Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze. In der 2. Lesung werde ich den Antrag zur Abänderung des Art. 27 Abs. 2 «Kostentragung» des Sozialhilfegesetzes in dem Sinn stellen, dass das heute geltende Finanzierungsmodell beibehalten wird. Danke.Abg. Doris Frommelt:
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Frauen und Männer Abgeordnete. Grundsätzlich sind im Bericht und Antrag Pro- und Contra-Argumente. Land und Gemeinden sind bisher bei einer Reihe öffent-licher Aufgaben miteinander verflochten, indem die Finanzierung dieser Aufgaben gemeinsam erfolgte und daher auch beide Seiten in der Entscheidungsfindung, in der Planung und auch Abrechnung eingebunden waren. Eine Entflechtung, wie sie nun vorgesehen ist, führt zu einer klaren Regelung der Verantwortung für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben und deren Finanzierung. Und natürlich ist eine wichtige Zielsetzung dieses Projektes, in einem zweiten Schritt die Festlegung der gesamten, nicht zweckgebundenen Finanzzuweisungen vom Land an die Gemeinden. Dieses Projekt soll insgesamt kostendämpfend wirken und zu betriebs- und volkswirtschaftlich besseren Lösungen im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner führen. Ein weiteres Ziel ist es, den Gesamtaufwand für alle Beteiligten tendenziell zu senken, den administrativen Aufwand zu vermindern, eine schnellere Projektrealisierung zu ermöglichen. Eine solche Aufgabenentflechtung zwischen den beiden staatlichen Ebenen führt zu einer grösseren Verantwortung der Gemeinden in der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und reduziert die staatliche Kontrolle. Sie stärkt also die Gemeindeautonomie. Die von der Regierung ausgearbeitete Entflechtung hat ihr Ziel, jedenfalls was die finanzielle Trennung betrifft, fast zu 100% erreicht. Beide Ebenen, Staat und Gemeinden, wurden gebührend berücksichtigt. Im gegenständlichen Vorschlag ergäbe es insgesamt «nur Mehrkosten von CHF 1,1 Mio. für alle Gemeinden zusammen». Der Vernehmlassungsbericht zu dieser Thematik wurde am 28.4.2004 von der Regierung an die Gemeinden und einen weiteren breiten Kreis von Teilnehmern versandt. Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich mit wenigen Ausnahmen Land und Gemeinden in fast allen Punkten, ob Neugestaltung oder Beibehaltung der bisherigen Regelungen, einig darüber sind, wie man in Zukunft die Aufgaben teilen und finanzieren will.Der einzige grosse, noch strittige Punkt, gegen den sich die meisten Gemeinden vehement wehren, ist die stationäre Altersversorgung, die heute von der Stiftung LAK wahrgenommen wird. Neu sollen die gesamten Kosten der stationären Altersbetreuung zur Gänze von den Gemeinden getragen werden. Die Kosten im Bereich Hochbau, Investitionen und Neubauten der Alters- und Pflegeheime würden allerdings wie bisher zu 50% subventioniert. Was die finanzielle Seite der Neuregelung für die Gemeinden betrifft, führen diese in ihrer Kritik unter anderem die demographische Entwicklung, also die Überalterung der Bevölkerung und die dadurch für die Zukunft nicht einschätzbare Kostensteigerung im Bereich Altersbetreuung an. Im Gegensatz zu den Gemeinden ist die Regierung jedoch der Auffassung, die stationäre Alterspflege sei seit jeher eine klassische Aufgabe der Gemeinden. Diesen Aufgabenbereich hätten die Gemeinden zum Beispiel schon mit der Führung der Armenhäuser wahrgenommen und sich auch in der Vergangenheit viel stärker als das Land engagiert. Dazu ist allerdings zu erwähnen, dass vor dem In-Kraft-Treten des Sozialhilfegesetzes von 1965 die Armenhäuser und Bürgerheime nur für die Bürger der jeweiligen Gemeinde offen standen. Deshalb wurde 1965 mit dem neuen Sozialhilfegesetz der Lastenausgleich und die finanzielle Mitbeteiligung des Landes als grosse Errungenschaft eingeführt. Erst seither gilt das Wohnsitzprinzip und nicht mehr das Bürgerrecht. Die LAK kann sich mit der vorgeschlagenen Neuregelung ebenfalls nicht einverstanden erklären. In ihrer Stellungnahme heisst es: Bei einem Ausstieg des Landes aus der gemeinsamen Finanzierung würde der Druck auf die Gemeindebudgets enorm steigen. Einzelne Gemeinden könnten je nach Finanzkraft aus dem Verbund ausscheren und Insellösungen bilden. Die Konsequenzen könnten unter anderem Leistungsverschlechterungen und Qualitätseinbussen in der Altersversorgung sein. Durch die Beteiligung des Landes aber sei die Stabilität der Organisation erhöht und die volkswirtschaftlichen Kosten könnten nur durch eine gemeinsame Struktur und Leistungsentwicklung beeinflusst werden. Andererseits bin ich aber überzeugt, dass die Gemeinden in Zusammenarbeit mit der LAK durchaus im Stande wären, die Organisation der Altersversorgung kompetent auch alleine zu übernehmen. Die LAK führt weiters an, dass der zunehmende Pflegegrad und die intensivere Betreuung der Bewoh-nerinnen und Bewohner der Alters- und Pflegeheime klar gegen eine klassische Gemeindeaufgabe spreche und eine gemeinsame von Land und Gemeinden zu lösende und zu tragende Aufgabe sei. In Anbetracht der immer älter werdenden Bevölkerung und der intensiveren und damit auch höhere Kosten verursachenden Altersbetreuung und Alterspflege kann ich die grossen Bedenken der Gemeinden für eine alleinige Kostenübernahme verstehen. Auf der anderen Seite trägt aber auch das Land die immer höheren und in Zukunft ebenfalls steigenden und schwer berechenbaren Kosten der AHV/IV allein und bleibt so in die Altersversorgung eingebunden. Das würde heissen, beide Ebenen, Staat und Gemeinden, würden bei der neuen Regelung auch in Zukunft Aufgaben der Altersversorgung übernehmen. Der Verband der liechtensteinischen Familienhilfe betont ebenfalls in seiner separaten Stellungnahme, dass die Alters- und Pflegebetreuung eine landesweite und überkommunale Aufgabe bleiben muss. Zu den verschiedensten Punkten dieses komplexen Themas «Altersbetreuung und Alterspflege» gibt es Pro- und Contra-Argumente. Eine abschliessende Meinung kann ich mir im Moment noch keine machen. Mit Interesse werde ich die unterschiedlichen Argumente, die sich im Laufe der Debatte ergeben, verfolgen. Danke.Abg. Jürgen Beck:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Im Gegensatz zur Abg. Doris Frommelt habe ich mir eine Meinung gemacht. Das vorliegende Traktandum beinhaltet nicht eben wenige Bereiche, die von der Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden betroffen sind. Obwohl sicher auch einige andere Bereiche eine nähere Betrachtung verdient hätten, möchte ich hier nur auf Punkt 4.4.9 des Antrags der Regierung, die stationäre Alterspflege, eingehen. Ich möchte versuchen, mit meinen Ausführungen die Argumentation der Regierung ein wenig aufzuweichen, und ich hoffe, dass sich der eine oder die andere Abgeordnete meinen Argumenten anschliessen kann. Mir erscheint es deshalb so ausserordentlich wichtig, weil das Thema einerseits uns alle persönlich betrifft oder noch betreffen wird und andererseits, weil hier in Zukunft vermehrt Aufgaben auf uns zukommen werden - nicht nur in finanzieller Hinsicht -, die durch Bündelung aller Kräfte zu lösen sein werden. Der Bereich «stationäre Altenpflege» ist neben den Subventionen für die Familienhilfe unter Punkt 5.6, wo die Regierung nun den Status quo aufrechterhalten will, der einzige, bei dem zwischen Land und Gemeinden keine Einigung erzielt werden konnte. Die Regierung möchte den Aufgabenbereich «stationäre Altenpflege» ganz in die Zuständigkeit der Gemeinden verweisen, während sich zehn von elf Gemeinden und auch das LAK für die Beibehaltung der Mischfinanzierung aussprechen. Die Regierung steht auf dem Standpunkt, dass die Altenpflege aufgrund der Verfassung Art. 25 und Art. 110 Abs. 2 - X. Hauptstück (von den Gemeinden) - und des Gemeindegesetzes Sache der Gemeinde sei. Wenn auch in Art. 25 festgestellt wird - ich zitiere: «Das öffentliche Armenwesen ist Sache der Gemeinde nach Massgabe der besonderen Gesetze. Der Staat übt jedoch die Oberaufsicht hierüber aus. Er kann den Gemeinden insbesondere zur zweckmässigen Versorgung von Waisen, Geisteskranken, Unheilbaren und Altersschwachen geeignete Beihilfe leisten». So schliesse ich aus diesem «Kann», dass die jetzige Regelung jedenfalls nicht verfassungswidrig ist. Daneben führt die Regierung in ihrer Argumentation auch zwei wissenschaftliche Untersuchungen an, die diesen Aufgabenbereich den Gemeinden zuordnen. Beide stammen aus den Federn von Verwaltungs- bzw. Finanzwissenschaftlern. Die eine Untersuchung von Job von Nell stammt aus dem Jahr 1987 und zieht den Schluss - ich zitiere: «Da die Gemeinde die von ihnen erwartete Hilfe organisatorisch und finanziell ausreichend erbringen könnte, ist eine grössere Autonomie der Gemeinde in diesem Bereich wieder wünschenswert». Aus der Arbeit ist nicht ersichtlich, welche Zahlen der Annahme zugrunde liegen, dass die Gemeinden finanziell in der Lage wären, diese Leistungen zu erbringen. Weiters darf vermutet werden, dass sich seit 1987 die Rahmenbedingungen auch entscheidend verän-dert haben und, wären Zahlen vorhanden, diese jedenfalls nicht mehr aktuell wären. Die Arbeit von Manfried Gantner und Johann Eibl hingegen, auf die sich die Regierung offensichtlich inhaltlich auch stützt, hat sich ausführlich mit der Thematik befasst und bietet Zahlen sowohl hinsichtlich einer Bedarfsplanung als auch der finanziellen Aufwendungen, die der aktuellen Situation eher entsprechen könnten, wenn man das Publikationsjahr 1999 in Betracht zieht. Bei näherer Betrachtung wird allerdings schnell klar, dass auf Zahlenmaterial und Fakten zurückgegriffen wird, welche auf 1995 und älter zurückgehen. So wird zum Beispiel die Anzahl der Pflegeplätze für 1995 als aktuellste Zahl mit 256 angegeben, Seite 235 f. Gantner und Eibl stellen aufgrund der Bedarfsplanung einer liechtensteinischen Arbeitsgruppe aus dem Jahre 1992 fest, dass bereits 1995 die für 2020 prognostizierten benötigten Pflegeplätze vorhanden seien und keine volle Auslastung erzielt werden könne. Leider bietet die Regierungsvorlage zu diesem Punkt und auch zu anderen keine aktuellen Zahlen. Auf Nachfrage bei der Stiftung LAK ist allerdings zu erfahren, dass momentan 199 Plätze zur Verfügung stehen und nach dem Neubau in Vaduz 255 Plätze angeboten werden. Die 199 Plätze sind voll belegt. Dazu kommen 20 bis 40 Personen, die auf einer zentralen Warteliste stehen. Die Auslastung ist daher sicher gegeben. Weiters ist von der LAK zu erfahren, dass die Bedarfsplanung alle zwei Jahre durch einen externen Experten aktualisiert wird, sodass nicht mit einem Überangebot, wie dies von Gantner und Eibl befürchtet wird, gerechnet werden muss. Als hauptsächliches Problem wird von Gantner und Eibl die Finanzierungskonstruktion angesehen, Seite 248 f., nämlich der Lastenausgleich zwischen Land und Gemeinden. Die Integration der stationären Altershilfeeinrichtungen unter einem Dach, nämlich der Stiftung liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe, wird zwar als Fortschritt in der Alterspolitik gewertet, allerdings gehen die Autoren bei dieser Konstruktion nicht von zusätzlichen Anreizen zur bedarfsgerechten und kostengünstigen Leistungsbereitstellung aus. Konkret wird von der Annahme ausgegangen, dass sich für die Gemeinden die Kontrolle nicht lohne, weil jede einzelne von Einsparungen nur zu einem Bruchteil profitiere. Die Heime hingegen verfolgten eher Ausbauinteressen und wehrten sich gegen Leistungseinschränkungen. Die Stiftung selber wird als Mittler zwischen diesen beiden von starkem Eigeninteresse geprägten Parteien angesehen, offensichtlich aber nicht für fähig gehalten, für kostengünstige Leistungen sorgen zu können. Da die Stiftung erst 1996 gegründet und diese Untersuchung etwa in diesem Zeitraum abgeschlossen wurde, kann es kaum verwundern, wenn diese Untersuchung nicht die aktuelle Situation der liechtensteinischen Alterspolitik wiedergibt. In den letzten Jahren wurden von verschiedenen Seiten, insbesondere von der Stiftung LAK und der Familienhilfe, die ja in der ambulanten Altersbetreuung stark involviert ist, grosse Anstrengungen unternommen, um eine optimale Pflege und Betreuung zu ermöglichen. Nicht zuletzt aufgrund der Koordination durch die Stiftung LAK und der engen Zusammenarbeit mit der Familienhilfe ist es gelungen, dass die Leistungen von der Spitex und Spitin im ganzen Land zu gleichen Bedingungen angeboten werden können. Wenn man in Liechtenstein von stationärer Alterspflege spricht, kann man als Synonym auch Pflegeheim verwenden. Ins Heim geht man erst, wenn die Pflegebedürftigkeit so gross geworden ist, dass die Betreuung durch die Spitex nicht mehr geleistet werden kann. In diesem Zusammenhang ist daher versucht worden, den einzelnen Heimen spezielle Aufgaben zuzuweisen. So ist zum Beispiel in Triesen eine geschlossene Station für Demenzkranke eingerichtet worden, die natürlich auch von anderen Gemeinden genutzt werden kann. Damit wird verhindert, dass jedes Heim selber für solche Fälle notwendige und in diesem Fall auch sehr teure Infrastruktur zur Verfügung stellen muss. Dieses Beispiel - und es gäbe noch andere - zeigt, dass Alterspflege und -betreuung durchaus nicht mehr nur auf die einzelne Gemeinde beschränkt bleibt. Dem Argument der Regierung Seite 57, dass das Älterwerden wie auch das Wohnen, Arbeiten usw. zu den normalen Lebenssituationen zählt, die sich üblicherweise in der Gemeinde abspielen, und die Gemeinden daher auch die nötigen Grundleis-tungen übernehmen sollten, kann ich mich daher nicht anschliessen. Weiters ist aufgrund der demographischen Entwicklung und des Rückgangs der Pflegeleistung innerhalb der Familien, auf die im Regierungsantrag im Übrigen nicht eingegangen wird, zu erwarten, dass in Zukunft mit höheren Kosten in der Altersbetreuung gerechnet werden muss. Wie dem Jahresbericht der LAK 2004 Seite 8 entnommen werden kann, wird mit einem Zuwachs an Pflegebedürftigen von zirka 20% in den nächsten sieben bis zehn Jahren und zirka 50% in 20 Jahren gerechnet. Angesichts dieser Prognose ist es fraglich, ob die einzelnen Gemeinden in der Lage wären, dies finanziell zu leisten. Auch wenn das Land sich aus der Finanzierung des Defizits zurückzieht, wird es trotzdem bei einer Mischfinanzierung bleiben, da auch andere Kostenträger wie AHV, Ergänzungsleistungen, Krankenkassen und eventuell Sozialamt involviert sind. In diesem Zusammenhang verwundert mich übrigens die eher dürftige Stellungnahme des Leiters des Amtes für Soziale Dienste, der sich für den Vorschlag der Regierung ausspricht, und ich frage mich, ob er sich eingehend mit dieser Vorlage befasst hat und sich der Konsequenzen auch bewusst ist. Insgesamt ist festzustellen, dass in Liechtenstein ein gut funktionierendes und kostengünstiges System zur Altersbetreuung existiert. Sicherlich gibt es da und dort noch Möglichkeiten zur Verbesserung. Angesichts der erwähnten demographischen Entwicklung möchte ich davor warnen, die stationäre Altersbetreuung allein den Gemeinden zuzuweisen. Ausserdem ist zu befürchten, dass der vorgeschlagene Weg schwer wiegende Nachteile für eine solidarische Alterspolitik nach sich ziehen und sich negativ auf den Bestand des LAK auswirken wird. Ich spreche mich daher dafür aus, die jetzige Regelung beizubehalten, umso mehr als Beispiele in unseren Nachbarländern zeigen, dass genau diese Art der Entflechtung zu grossen Problemen in der Altersbetreuung geführt hat. Danke. Abg. Gebhard Negele:
Werte Damen und Herren. Was lange währt, wird endlich gut. Was im Jahre 1996 als erste Umgestaltung im Bereich Subventionen begann, wurde anlässlich einer gemeinsamen Konferenz zwischen den Gemeindevorstehern und der Regierung am 20. März 2003 gezielt weiterverfolgt. Diese erste Projektphase wurde offen diskutiert und in der Vernehmlassungsphase bereinigt und heute liegt ein ansprechendes Dokument vor. Wahrlich keine einfache Aufgabe, wurde diese doch von mehr als 30 Gremien mit Argusaugen begutachtet. Das vorliegende Werk darf gelobt werden, auch wenn ich bei einer Sache die Meinung der Regierung nicht teilen kann. Es handelt sich um die Angelegenheit der Alters- und Pflegeheime in Liechtenstein bzw. die Mitfinanzierung der Betriebskosten. Den Lebensabend der hilfsbedürftigen, alten Leute möglichst lebenswert zu machen, ist für mich eine gemeindeübergreifende Aufgabe. Ich wiederhole: Gemeindeübergreifende Aufgabe. Wir wissen heute bereits, mit was für einem Wachstum in diesem Bereich zu rechnen ist. Die Alterspyramide spricht hier Klartext. Allein die Prognosen in diesem Umfeld rechtfertigen die Mitwirkung des Landes. Gut ist, dass wir mit der Stiftung LAK eine Organisation haben, welche die anstehenden Probleme am ehesten lösen kann. Diese Stiftung muss mit dem Staat Liechtenstein und den Gemeinden einen starken Partner im Hintergrund haben. Die alten Leute sollen auch wissen, dass im Notfall Land und Gemeinden für den Betrieb der Alters- und Pflegeheime aufkommen. Die Regierung erwähnt, dass gemäss Art. 25 der Verfassung das Armenwesen Sache der Gemeinden ist. In diesem Artikel steht aber auch, dass zur zweckmässigen Versorgung von Waisen, Geisteskranken, Unheilbaren und Altersschwachen der Staat geeignete Beihilfen leisten kann. Dieser Verfassungsartikel ist für mich ein weiterer Grund dafür, dass der Staat zusammen mit den Gemeinden Beihilfe für die Betriebskosten leisten soll. Im Vernehmlassungsbericht werden eine Menge Argumente von vielen Institutionen für die Beibehaltung des Beitrages an die Betriebskosten seitens des Staates aufgeführt. Ich möchte an dieser Stelle noch mit einem zusätzlichen Argument zur einvernehmlichen Lösung in diesem Bereich beitragen: Wie wir alle wissen, geht es in der zweiten Projektphase der Aufgabenentflechtung um die Etablierung eines bedarfsgerechten Finanzzuweisungssystems oder allgemein bekannt, um den Finanzausgleich. Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass hier mindestens so viel debattiert werden wird wie bei der Aufgabenentflechtung selbst. Der Staatsbeitrag im Bereich der stationären Altersbetreuung muss weiterhin bestehen bleiben. Vorhandene Mittel werden dadurch bereits gebunden und zielgerecht verteilt, bevor sie überhaupt dem zu diskutierenden Finanzzuweisungssystem zur Verfügung stehen. Ich werde mich spätestens bei der Abänderung des Sozialhilfegesetzes beim Art. 27 Abs. 2 wieder melden. Dort wird bestimmt, wer einen Beitrag zu den Betriebskosten der Alters- und Pflegeheime zu tragen hat. Danke schön. Abg. Alois Beck:
Die Regierung hat uns einen Bericht und Antrag betreffend die Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden unterbreitet. In diesem Zusammenhang scheint es mir wichtig, den Blick etwas zu erweitern und zumindest ansatzweise die zentralen Themen Föderalismus und Finanzausgleich etwas näher zu beleuchten. Dabei soll auch kurz Rückschau gehalten werden, um diese Themen besser einordnen zu können: Die Regelungen zum Finanzausgleich führten immer wieder zu Diskussionen im Landtag, da die gesetzlichen Grundlagen nicht befriedigen. So wurden in den letzten Jahren denn auch relativ häufig kurzfristige Anpassungen im Sinne von Ad-hoc-Regelungen vorgenommen. Aufgrund dieser unbefriedigenden Situation wollte die Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei die Regierung mit einem Postulat im Jahre 1996 einladen, eine umfassende Untersuchung über die Finanzlage der Gemeinden, die Aufteilung der Steuereinnahmen sowie des Finanzausgleichs durchzuführen. Auf der Grundlage dieser Untersuchung sollte ein wirkungsorientiertes Konzept ausgearbeitet werden, das eine einkommens- und ausgabengerechte Aufteilung der öffentlichen Mittel und die erforderliche Finanzkraft der Gemeinden sicherstellt. In der Begründung des Postulats war unter anderem Folgendes angeführt: Der Finanz- und Lastenausgleich spricht zentrale Fragen der staatlichen Ordnung an. Den Gemeinden ist durch Verfassung und Gesetz ein eigenständiger Wirkungsbereich zugewiesen. Eine eindeutig bestimmte Aufgabenteilung zwischen Staat und Gemeinden, klare Abgrenzung der Zuständigkeiten und Kompetenzen sind ein wichtiges Element einer umfassenden gesetzlichen Regelung des Finanzausgleichs. Obwohl das Postulat bei allen Parteien im Grundsatz unbestritten war, stimmten die 13 Abgeordneten der Vaterländischen Union gegen eine Überweisung an die Regierung. Mit dem Postulat betreffend die Finanzlage der Gemeinden wollte die Fraktion der Bürgerpartei im Jahre 1998 nochmals einen Versuch starten und die Beziehungen zwischen Land und Gemeinden einer grundsätzlichen Überprüfung unterziehen. Es sollten also grundsätzliche Lösungen angestrebt werden, die auf mittlere und längere Sicht angelegt sind und nicht Regelungen, die jedes Jahr nach Korrekturen schreien. Ich hatte damals unter anderem argumentiert, dass wir eine Überprüfung und allfällige Neuregelung aus seiner Position der finanziellen Stärke heraus angehen könnten. Aufgrund der komfortablen Lage gerade auch der Gemeindehaushalte dürfte es ungleich einfacher sein, wenn man dies in näherer Zukunft mache als dann allenfalls in einer Situation, wo die Finanzen nicht mehr so gut sein werden. Solche Äusserungen lösten bei der damaligen Mehrheit nur ein müdes Lächeln aus und so erstaunt auch nicht, dass auch jenes Postulat aus dem Jahre 1998 abgeschmettert wurde. Der Finanzausgleich blieb jedoch ein Dauerthema im Landtag. Aus meiner Sicht aus folgendem Grund: Die bisherigen Regelungen beim Finanzausgleich spielen sich, bildlich gesprochen, an der Oberfläche ab, da sie sich vornehmlich an den Auswirkungen und Finanzströmen orientieren. Nebenbei sei bemerkt, dass die Debatten im Landtag betreffend Finanzausgleich teilweise sehr emotional und polemisch waren. Deshalb erscheint es mir überfällig, die ganze Thematik in einer grundsätzli-chen und sachlichen Weise anzugehen. Als Finanzausgleich im weiteren Sinn bezeichnet man die Regelungen der Finanzbeziehungen zwischen den Gebietskörperschaften in einem föderativen System. Diese Regelungen, bei uns zwischen Land und Gemeinden, beziehen sich auf die Ausgaben- und Einnahmenverteilung. Der Finanzbedarf einer Gebietskörperschaft wird durch die Ausgabenbelastung bestimmt. Diese Ausgabenbelastung resultiert wiederum aus der Verpflichtung zur Aufgabenerfüllung. Aus dem Vergleich des Finanzbedarfs aufgrund der Ausgabenverpflichtungen und der Finanzkraft aufgrund der Einnahmemöglichkeiten sowie der Entscheidung wie der Staat dieses Differenzen ausgleichen will resultiert dann der Finanzausgleich. In diesem Kontext ist auch die vorliegende Regierungsvorlage einzuordnen. Zielsetzung des von Land und Gemeinden in Angriff genommenen Projektes ist - wie es im Regierungsbericht heisst - eine weitgehende Aufgabenentflechtung sowie eine möglichst sachgerechte Festlegung der gesamten nicht zweckgebundenen Finanzzuweisungen vom Land an die Gemeinden. Insgesamt soll das Projekt kostendämpfend wirken und zu effizienteren und effektiveren Lösungen führen, sowohl aus betriebs- als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht. Unter einer sachgerechten Mittelfestlegung wird ein System verstanden, das sich am tatsächlichen Finanzbedarf orientiert und Leistungsanstrengungen der Gemeinden nicht durch falsche Anreize bestraft. In dieser ersten Phase des Projektes geht es um die Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden. Wo möglich und sinnvoll soll für eine Aufgabe nur noch entweder das Land oder die Gemeinde zuständig sein. Mit den Aufgaben soll auch die Finanzierung entflochten werden. Wenn immer möglich sollen klare Zuständigkeiten geschaffen werden, weil diese zu einer klaren Regelung der Verantwortung für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe und deren Finanzierung führt. Die so genannte fiskalische Äquivalenz, also die Übereinstimmung von Entscheidungskompetenz und Finanzierungsverpflichtung, sollte zu volkswirtschaftlich optimaleren Ergebnissen führen. Als Grundsatz bei der Aufgabenentflechtung dient das Subsidiaritätsprinzip, das heisst, Aufgaben sollen nur dann der übergeordneten Ebene - in unserem Falle dem Staat - übertragen werden, wenn dieser die Aufgaben besser erfüllen kann als die untergeordnete Ebene, das heisst, die Gemeinden. Von daher besteht mit der gegenständlichen Regierungsvorlage auch die Chance, die Gemeindeautonomie zu stärken, ganz im Sinne von mehr Bürgernähe. Es ist jedoch bei dieser Regierungsvorlage nicht zu verkennen, dass sich die Gemeinden teilweise zu stark an den unmittelbaren Finanzflüssen anstatt der unvoreingenommenen Aufgabenzuteilung orientiert haben. Daher kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die finanzielle Entflechtung eher im Fokus steht als die Aufgabenentflechtung. Selbstverständlich ist es nicht von der Hand zu weisen, dass eine Zuteilung von Aufgaben weitgehend auch über die Ausgabenverteilung entscheidet. Andererseits wäre es schade, dass man durch eine zu starke Fokussierung auf die Geldflüsse die Chancen einer Stärkung der Gemeindeautonomie nicht wahrnimmt. In diesem Zusammenhang ist auf die Neugestaltung des Finanzausgleichs und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen hinzuweisen, welche als eines der wichtigsten und grössten Reformprojekte der Schweiz bezeichnet wird im Hinblick auf die Neubelebung des Föderalismus und die Erneuerung des politischen Systems. Eine solche Reform hat also nicht nur finanzpolitische, sondern auch staatspolitische Bedeutung. Die von der Regierung und den Gemeindevorstehern eingesetzte Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, in einer ersten Phase - wie bereits mehrfach ausgeführt - Vorschläge für eine Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden auszuarbeiten. In einer zweiten Phase hat die Arbeitsgruppe Anpassungen der Finanzzuweisungen des Landes an die Gemeinden vorzuschlagen, damit für die sich aus der Ausgabenentflechtung ergebenden Verpflichtungen auch die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Diese zweite Phase, das bedarfsorientierte Finanzzuweisungssystem, wird sodann die folgenden Punk-te umfassen: Nicht zweckgebundene Finanzzuweisungen an die Gemeinden, Anteile der Gemeinden an der Kapital- und Ertragssteuer und der Grundstückgewinnsteuer, Gemeindeanteile an der Vermögens- und Erwerbssteuer, Pauschalsubvention, Subventionen für Grossprojekte und Projekte mit landesweitem öffentlichen Interesse. In diesem Zusammenhang sollte meiner Meinung nach die Aufgabenentwicklung und die Aufteilung der Einnahmen zwischen Land und Gemeinden in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Ich begrüsse die Regierungsvorlage betreffend Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden, da sie einen wichtigen und richtigen Schritt macht im Sinne einer grundsätzlichen Überprüfung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Gemeinden. Dass wahrscheinlich nicht in jedem Fall optimale Lösungen im Licht der vorgegebenen Zielsetzung resultieren werden, ist zu bedauern. In Anbetracht der menschlichen Eigenschaft, bestehende Aufgaben- und Finanzierungsverteilungen zu verteidigen, ist das vorliegende Projekt jedoch auf sehr gutem Wege, was nicht zuletzt der klaren und umsichtigen Führung des Regierungschefs und Finanzministers zuzuschreiben ist. Zum Schluss möchte ich betonen: Dieses Projekt liegt im Interesse von Staat und Gemeinden, da beide Vorteile daraus ziehen können. Ich betrachte die vorgeschlagene Aufgabenentflechtung als ausgewogenes Gesamtpaket und fairen Kompromiss. Die Lösungsvorschläge sollten nicht nur aus rein finanzwirtschaftlicher Optik betrachtet werden. Mit einer möglichen Stärkung der Gemeindeautonomie sollte auch vermehrt die staatspolitische Bedeutung einer Neuregelung des Finanzausgleichs in den Vordergrund der Diskussionen rücken. Hierzu bietet uns diese vermeintlich reine Finanzvorlage eine gute Gelegenheit. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Werte Frauen und Herren Abgeordnete.
Der Grundgedanke einer Aufgabenentflechtung zwischen dem Land und den Gemeinden ist sicherlich begrüssenswert. Die konkrete Zuordnung von Aufgaben führt zu einer effizienten Verwendung von vorhandenen Mitteln und einem zielführenden Einsatz von personellen Ressourcen. Allerdings liegt der Teufel wie so oft im Detail. In einer ersten Phase sollen die entsprechenden Gesetze angepasst werden, bevor in einer zweiten Phase der Finanzausgleich einer gütlichen Lösung zugeführt werden muss. Die Debatte über den Finanzausgleich wird sicherlich so spannend wie jene der Gesetze und dürfte uns längere Zeit beschäftigen. Sprich, die erste Phase dürfte nur ein laues Lüftchen im Vergleich zur zweiten Phase sein. Hier kann ich das Votum des Abg. Gebhard Negele nur unterstützen. Er hat auch bereits auf diese Thematik hingewiesen.
In diesem Zusammenhang hätte ich eine erste Frage an die Regierung: Im Bericht wird ausgeführt, dass einzelne Gemeinden betreffend den neuen Finanzausgleich den Vorschlag unterbreiten, dass dieser von externen Experten erstellt werden soll, damit diese Experten die nötige Distanz zu den örtlichen Verhältnissen haben. Ich möchte die Regierung fragen, ob sie dies auch so sieht. Ein Begriff, der im Zusammenhang mit der Aufgabenentflechtung immer wieder auftaucht, ist das Subsidiaritätsprinzip. Gemäss dem Prinzip der Subsidiarität soll die übergeordnete gesellschaftliche Einheit - also zum Beispiel der Staat - nur solche Aufgaben übernehmen, zu deren Wahrnehmung untergeordnete Einheiten - zum Beispiel die Gemeinden - nicht in der Lage sind. Gerade in Zeiten wie diesen, wo die Gemeindeautonomie fast über allem steht und als Allerheilmittel betrachtet wird, klingt dieses Subsidiaritätsprinzip äusserst verlockend und man ist geneigt, möglichst alle nur erdenklichen Aufgaben auf eine tiefere Ebene zu verlagern. Selbstverständlich anerkenne ich die Vorteil, wenn Entscheidungen möglichst nahe bei den Bürgerinnen und Bürgern getroffen werden. Auf der anderen Seite birgt diese Bürgernähe auch ein gewisses Risiko von politischem Druck, welcher in letzter Konsequenz nicht unbedingt zielführend ist, um zukunftsträchtige Lösungen zu bewerkstelligen. Eine gewisse Distanz der Entscheidungsträger zu den Direktbetroffenen kann also auch durchaus ihre Vorteile haben. Gemäss Duden handelt es sich beim Subsidiaritätsprinzip um ein der katholischen Sozialphilosophie entnommenes Prinzip, wonach jede gesellschaftliche und staatliche Tätigkeit ihrem Wesen nach «subsidiär», also unterstützend und ersatzweise eintretend sei, die höhere staatliche oder gesellschaftliche Einheit also nur dann Funktionen der niederen Einheit an sich ziehen darf, wenn deren Kräfte nicht ausreichen, diese Funktion wahrzunehmen. Daraus leite ich zumindest ab, sofern die Kräfte - zum Beispiel die Finanzen - ausreichen, darf die höhere Einheit keine Funktion der tieferen Einheit an sich ziehen. Und an diesem Punkt wären wir dann wieder bei Phase zwei - dem neuen Finanzausgleich - angelangt; sprich, wenn die Gemeinden die entsprechenden finanziellen Mittel haben, so ist diese Aufgabe von ihnen zu erfüllen. Hierzu muss ich zugestehen - man hat es ja auch jetzt im Landtag gemerkt -, es sind doch unterschiedliche Ansichten vorhanden betreffend zum Beispiel die zukünftige Finanzierung der LAK. Ich bin mir persönlich auch noch nicht ganz schlüssig wie die Abg. Doris Frommelt, in welche Richtung die Reise geht. Aber ich denke mir, der Landtag muss sich schon bewusst sein, was der Entscheid in letzter Konsequenz bedeutet. Sollte es bei der Mischfinanzierung bleiben oder ganz zum Land kommen oder zur Gemeinde gehen - dann müssen wir einfach die entsprechenden finanziellen Konsequenzen ziehen. Die Defizite sind Ihnen allen hoffentlich ja klar oder bekannt und bewusst. Wir sind dann hier so oder so gefordert. Dieses Subsidiaritätsprinzip passt vorzüglich zu dieser Diskussion, nur bin ich mir nicht sicher, inwieweit dieses Prinzip bei unseren kleinen Verhältnissen von elf Gemeinden und 36'000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Sinne des Erfinders ist und ob die Anwendung eines solches Prinzips zum Wohle einer Mehrheit der Bevölkerung beitragen kann. Aber genau dies wollen wir ja mit dieser Aufgabenentflechtung bewerkstelligen, das Wohl einer Mehrheit der Bevölkerung gewährleisten. Nun bin ich beim Teufel im Detail angelangt: Wo sehe ich Probleme mit einer konsequenten Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips, sprich mit einer Verlagerung von Aufgaben zu den Gemeinden hin? Werden Aufgaben «nur» noch von den elf Gemeinden wahrgenommen, so können sich elf Insellösungen entwickeln. Insellösungen verdienen nach meiner Ansicht die Bezeichnung einer effizienten Lösung nicht in jedem Fall. Jede Gemeinde müsste für gewisse Spezialaufgaben Know-how aufbauen, welches nur während einer beschränkten Periode benötigt wird. Im Weiteren ist die Aktualität von Know-how in unserer schnelllebigen Zeit äusserst beschränkt, sprich was heute noch gilt, ist morgen bereits veraltet. Deshalb komme ich zum Schluss, dass Aufgaben zentral - sprich in einer Vereinigung wie zum Beispiel der LAK oder beim Land - eher effizient gelöst werden können, als wenn elf Gemeinden elfmal dasselbe Know-how aufbauen, pflegen und bezahlen müssen.Ein weiteres Problem, welches ich ganz plastisch vor mir sehe, sind die sehr unterschiedlichen finanziellen Mittel, welche den elf Gemeinden zur Verfügung stehen. Werden Aufgaben auf die Gemeinden verlagert, müssen diese anschliessend entsprechend von den elf Gemeinden erfüllt werden. So dürfte es eine Tatsache sein, dass eine Gemeinde mit ausreichend finanziellen Mitteln einen anderen Minimalstandard definieren kann als eine Gemeinde mit eher knappen finanziellen Mitteln. Dies würde zu einer unterschiedlichen Behandlung in den einzelnen Gemeinden führen und somit wäre die Gleichbehandlung im Land nicht mehr gegeben. Im Weitern führen solche Vorgehensweisen zu einer Entsolidarisierung im Land und dies kann und darf nicht das Ziel eines solchen Projektes wie die Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden sein.Am Schluss möchte ich nochmals festhalten, dass ich dem Projekt der Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden positiv gegenüberstehe. Insellösungen in den Gemeinden haben für mich allerdings keinen grundsätzlich effizienten Charakter und einer Ungleichbehandlung oder einer Entsolidarisierung im Lande werde ich nicht zustimmen. In der Praxis sehe ich zwar durchaus eine Verlagerung von Aufgaben zu den Gemeinden hin, aber nur, sofern die entsprechen Dachorganisationen vorhanden sind und somit eine Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger im Land sichergestellt ist. Dann möchte ich mich noch zu den Aussagen der Abgeordneten Günther Kranz und Alois Beck zu Wort melden: Ich kann diese Aussagen betreffend die Neuregelung zum Beispiel der kapitalen Ertragssteuer nur unterstützen. Ich sehe das genau gleich und ich möchte hier auch die Regierung fragen, ob sie im Zusammenhang mit dem Budget für das Jahr 2006 hier bereits erste Massnahmen einleiten wird. Abg. Franz Heeb:
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag zur Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden ist der Regierung und den Gemeinden ein wichtiger Schritt zur Klärung der Aufgabenteilung und zur Senkung des administrativen Gesamtaufwands gelungen. Für zahlreiche Aufgabenbereiche konnten die Finanzierungsregelungen vereinfacht und einem verantwortlichen Träger auf staatlicher oder kommunaler Ebene zugeteilt werden. Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, weil damit die Basis zur Neuregulierung eines bedarfs- und wirkungsgerechten Finanzausgleichssystems für die nächste Phase geschaffen wird. Bei dieser Vorlage handelt es sich weniger um eine Aufgabenentflechtung, sondern um eine Zahlungsentflechtung. Der Bericht und Antrag regelt im Wesentlichen die Finanzierung der verschiedenen Aufgaben zwischen Land und Gemeinden. Die finanziellen Verschiebungen zwischen Land und Gemeinden sind unter dem Strich mit CHF 1,17 Mio. vertretbar. Das Budget der Gemeinden wird durchschnittlich um zusätzlich 0,5% belastet. Bei den Stellungnahmen fällt auf, dass der Fokus der Verhandlungen zwischen Land und Gemeinden weniger auf eine zweckmässige Aufgabenzuteilung, sondern auf eine ausgeglichene Finanzzuteilung gerichtet war. Dabei wurde dem Grundsatz entsprochen: Wer zahlt befiehlt oder wie es richtigerweise heissen sollte: Wer entscheidet trägt auch die Kostenverantwortung. Meines Erachtens sollte zuerst die zweckmässige Aufgabenteilung und daraus abgeleitet die Finanzierung geregelt werden, so wie es verschiedentlich schon gesagt wurde. Durch die vorwiegend finanziell ausgerichteten Verhandlungen blieben wichtige Fragen und Weichenstellungen zur künftigen Ausrichtung der Kernaufgaben zwischen Land und Gemeinden teils unberührt. Als Ergebnis der Verhandlungen vermisse ich Grundsätze und Kriterien, nach denen sich die Aufgabenzuteilung zwischen Land und Gemeinden künftig richten soll. So sollten nach dem Subsidiaritätsprinzip öffentliche Aufgaben möglichst an die untergeordnete Körperschaft delegiert werden. Aufgaben sollten insbesondere auf der Gemeindeebene wahrgenommen werden, wenn dies die örtliche Nähe und die persönlichen Verhältnisse erfordern, die spezifischen kommunalen Verhältnisse zu berücksichtigen sind, die Eigenverantwortung und Gemeinschaftsbildung unterstützt werden soll, den Gemeinden Raum für eigene Entwicklungen gegeben werden soll, die Aufgaben in Gemeinden bzw. Zweckverbänden besser und flexibler gelöst werden können, die Aufgaben von der Gemeindeverwaltung bewältigt werden können und schliesslich die Finanzierung auch bedarfs- und wirkungsgerecht gewährleistet ist. Andererseits sollten Aufgaben auf staatlicher Ebene wahrgenommen werden, wenn die Aufgaben landesweit einheitlich erfüllt werden sollen, die Aufgaben eine hohe Regulierungsdichte und Spezialisierung erfordern, die zentrale Zusammenfassung den Gesamtaufwand reduziert, die Aufgabenerfüllung in Kooperation mit dem Ausland erfolgt sowie auch hier, die Finanzierung bedarfs- und wirkungsgerecht gewährleistet ist. Aufgrund dieser Kriterien begrüsse ich es grundsätzlich, wenn die Gemeinden möglichst alle Aufgaben übernehmen, die der Gemeinschaftspflege und Fürsorge für Kinder, Jugendliche, Familien, Alleinstehende, Bedürftige oder ältere Menschen dienen. Wir müssen uns bei der Übertragung von Aufgaben auch bewusst sein, dass diese Aufgaben in gewachsenen politischen und institutionellen Strukturen sehr zufriedenstellend von den Gemeinden bzw. ihren Zweckverbänden erfüllt werden. Ein weiteres Kriterium ist die Zentralisierung bzw. Dezentralisierung, die bei der Regulierung, Organisation, Führung, Ausführung, Bezahlung und Kontrolle öffentlicher Aufgaben wahrgenommen wird. In diesem Zusammenhang stellen sich die Fragen, wie weit der Staat die Aufgaben der Gemeinden im eigenen und übertragenen Wirkungskreis regeln soll, ob die Aufgaben von jeder einzelnen Gemeinde oder in kommunalen Zweckverbänden wahrgenommen werden, wie weit bei der Führung eine der beiden Körperschaften die Federführung übernimmt bzw. mitwirken kann, welche Ebene mit der Ausführung beauftragt wird, wie die Finanzierung, Budgetierung und Ausgabekompetenzen geregelt sind sowie von wem und wie die Kontrolle der Aufgabenerfüllung und Rechnungslegung wahrgenommen wird. Wie ich aus den Stellungnahmen, in der Vernehmlassung und bei Gesprächen mit Gemeindevertretern feststellen konnte, geht es bei der noch offenen Frage der Finanzierung der Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenpflege nicht nur um die Sicherstellung der künftigen Finanzierung, sondern auch um die künftige Ausrichtung des Leistungsauftrags und des zentralen bzw. dezentralen Zusammenwirkens von Land und Gemeinden. Meines Erachtens ist die Frage der Finanzierung konsensfähig, wenn auch über die inhaltlichen und organisatorischen Aspekte im Rahmen eines künftigen Finanzausgleichs verhandelt wird. Mit dem bisherigen Verhandlungsergebnis und dem vorliegenden Bericht und Antrag der Regierung sind wir einen ersten und wichtigen Schritt zur Aufgaben- und Finanzentflechtung von Land und Gemeinden vorangekommen. Es wäre schade, wenn diese Vorlage durch die noch offene Frage der Finanzierung der LAK gefährdet würde. Entsprechend dem Verfassungsauftrag begrüsse ich es, wenn diese wichtige soziale Aufgabe auch künftig durch die Gemeinden federführend getragen wird. Gerade in der Gemeinschaftsbildung und in der Fürsorge der verschiedenen Bevölkerungsgruppen sehe ich die Chance und eine wichtige Zukunftsaufgabe für unsere Gemeinden. Andererseits verstehe ich die Gemeindeverantwortlichen in ihrer Sorge um die künftige Finanzierung der LAK. Dazu bleibt festzustellen, dass in einer zweiten Phase der Finanzausgleich bedarfs- und wirkungsgerecht geregelt werden soll. Nicht nur die Gemeinden sind von steigenden Ausgaben in der Fürsorge betroffen, sondern auch das Land, das die Ausgaben für die AHV und IV, die Krankenversicherung sowie die Verbilligung der Krankenkassenprämien für ältere Menschen zu tragen hat. Es ist die gemeinsame Aufgabe von Land und Gemeinden, den Staats- und die Gemeindehaushalte gesund zu erhalten. Ich hoffe, dass das Gesamtpaket der Aufgabenentflechtung und die Neuregelung des Finanzausgleichs nicht auf der Strecke bleiben. So hoffe ich insbesondere, dass in den weiteren Verhandlungen der Regierung mit der Vorsteherkonferenz eine tragfähige und zukunftsfähige Lösung zur Aufgabenerfüllung und Finanzierung gefunden wird. Danke. Abg. Andrea Matt:
Ich möchte eines vorwegstellen: Auch ich stehe dem Projekt positiv gegenüber und begrüsse es. Angesichts der zahlreichen vorhergehenden Voten verzichte ich auf eine Würdigung des Gesamtkonzeptes, sondern möchte einfach auf vier Detailpunkte, die ich als Anregungen verstanden wissen möchte, eingehen: Mir ist aufgefallen, dass Gemeinden nach unterschiedlichen Prinzipien Räume zur Verfügung stellen müssen. Bei der Musikschule und bei der Kunstschule ist dazu keine Aussage zu finden. Die Erwachsenenbildung, die ja wie Musikschule und Kunstschule zum Bereich Bildung gehört, für die gibt es ein Gesetz, das besagt, dass die Gemeinden verfügbare und geeignete Räumlichkeiten bei Bedarf zur Verfügung stellen sollen. Und das ist sozusagen eine Verpflichtung im Bereich der Erwachsenenbildung, keine Verpflichtung für Musikschule und Kunstschule. So zum Beispiel sind aus meiner Sicht Kindertagesstätten bereits eine Vorstufe der Bildung - und das ist für mich eine Aufgabe der Gemeinde. Und wenn das Land jetzt die Finanzierung der Kindertagesstätten übernimmt, möchte ich einfach anregen zu überdenken, ob dafür nicht die Gemeinden die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen könnten. Der zweite Punkt betrifft den Finanzbeschluss zum Frauenhaus. Dieser Finanzbeschluss soll aufgehoben werden. Im Gegensatz zum Finanzbeschluss würde der Art. 24 eine Finanzierung ermöglichen. Er verpflichtet aber das Land oder das Amt für Soziale Dienste nicht in gleicher Weise wie es ein Finanzbeschluss tut. Deswegen bitte ich zu überprüfen, ob wir nicht den Finanzbeschluss dahingehend abändern können, dass der letzte Satz, «Die Höhe des Betrages wird im Rahmen des jährlichen Landesvoranschlages festgelegt», dass dieser Satz gestrichen wird und dass es einfach nur noch heisst: «Das Land Liechtenstein richtet an den Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder mit Sitz in Schaan für den Betrieb eines Frauenhauses einen gemäss Art. 24 des Sozialhilfegesetzes - LGBl. 1958 Nr. 17 - jährlichen Betrag aus».Die dritte Anregung betrifft das Jugendgesetz. Im Jugendgesetz soll künftig Landesförderung nur noch gezielt für spezielle Projekte gegeben werden. Vor einigen Jahren hiess es, dass der Verwaltungsaufwand zu gross sei, wenn die Regierung immer wieder prüfen müsse, ob ein landesweites Projekt förderungsbedürftig sei oder nicht. Deshalb ist man zu einer Pauschalsubventionierung zurückgegangen und ich möchte hier einfach bitten, noch einmal zu prüfen, damit nicht wieder dieser hohe Verwaltungsaufwand, den man vor - ich weiss es nicht genau - 7 oder 8 Jahren abgeschafft hat, wieder entsteht. Der wichtigste Punkt ist auch für mich die Altersbetreuung. Wie mehrere Abgeordnete vor mir bin ich mir noch nicht schlüssig, ob es besser ist, dies weiterhin zu teilen oder der Gemeinde eindeutig zuzuordnen. Für mich gibt es aber drei Bereiche der Altersbetreuung: Für mich gibt es Familienhilfe, also die Betreuung im bestehenden Haus, für mich gibt es Alterswohnungen, in denen ältere Menschen selbstständig leben können, und das Dritte sind die Pflegeheime. Die Alterswohnungen stehen für mich zwischen diesen beiden Extremen des Spitex und des Spitin. Zur Zeit ist es so, dass Alterswohnungen nicht vom Land gefördert werden. Deswegen besteht in den Gemeinden praktisch kein Anreiz, Alterswohnungen zu bauen. Es wird argumentiert, dass, wenn Pflegesatelliten gebaut werden, diese ja zur Hälfte vom Land übernommen werden und auch die Betreuungskosten teilweise vom Land übernommen werden und dass das doch für eine Gemeinde viel günstiger sei als Alterswohnungen. Generell ist aber eben anzumerken, dass Alterswohnungen, eine Unterbringung in Alterswohnungen, deutlich weniger personalintensiv ist. Und generell, wenn man Altersbetreuung global betrachtet, dadurch einfach geringere Kosten verursacht werden, wenn jemand in einer Alterswohnung untergebracht ist als wenn er in einem Pflegeheim ist. Mir erscheint es wichtig, dass diese drei Bereiche Familienhilfe, Alterswohnungen und Pflegeheime gleich geregelt sind, damit eine Gemeinde nicht aus finanziellen Erwägungen die eine Form der Altersbetreuung der anderen vorzieht. Danke. Abg. Pepo Frick:
Ich schätze die Diskussion, ich habe schon ganz andere Themen erlebt. Ich merke auch, dass die Kompetenz der Rednerinnen und Redner vor mir sehr hoch sind. Ich möchte mal ganz kurz und wirklich in aller Kürze den Status quo feststellen: Heute ist es so, dass die LAK und teilweise auch Familienhilfe wirklich gemeindeübergreifend funktioniert. Ich glaube, man muss aufhören von der Gemeinde zu reden. Es ist wirklich anerkannt seit ungefähr 10 Jahren, dass diese Aufgabe nur gemeindeübergreifend funktionieren kann. Auch die Familienhilfe zum Teil ist wirklich gemeindeübergreifend. Ich möchte das Vorbild der Familienhilfe Unterland darstellen. Da funktioniert das. Die fünf Gemeinden haben das geregelt. Da gibt es keine grösseren Probleme. Ich habe mich jetzt einfach mal gefragt, warum ist eigentlich - ich nehme nicht die Gemeinden, ich weiss nicht, was der genaue Hintergrund der Gemeinden ist; aber ich nehme sehr ernst, was die LAK und die Familienhilfe moniert haben. Und wir haben heute oder morgen noch die Gelegenheit, den Rechenschaftsbericht durchzuschauen und auf Seite 233 unter «geförderte Institutionen und Leistungsverträge» gemäss Sozialhilfegesetz Art. 24 steht geschrieben, ich nehme Beispiele: Infra, Informati-ons- und Kontaktstelle für die Frauen, Leistungsvertrag bestehend. Ich nehme noch einen anderen: Stiftung für Krisenintervention, Leistungsvertrag in Ausarbeitung. Ich muss hier feststellen, dass genau diese zwei viel erwähnten Institutionen keinen Leistungsvertrag haben und hier steht wörtlich: Leistungsvertrag nicht in Aussicht. Das sind die zwei einzigen und ich denke, das ist ein Teil des Problems. Ich werde es noch versuchen darzustellen. Wenn ich den Bericht durchschaue, der ist wirklich vielfältig und ich kann - das haben wir in der Finanzkommission auch besprochen -, die Zielrichtung ist für mich richtig. Wenn Sie Seite 152 im Bericht und Antrag lesen, der letzte Satz, ich denke das ist die Thematik der LAK und der Familienhilfe. Hier steht wörtlich geschrieben: «Da diese» - gemeint sind die Betriebsdefizite und die Beiträge des Landes an die Familienhilfe - «Da diese bisher im Lastenausgleichsmodus finanziert wurden, entsprechen die Zusatzbelastungen der Gemeinden den Einwohneranteilen» - und jetzt kommt der Punkt - «falls die Gemeinden inskünftig an dieser Kostenverteilung festhalten». Ich möchte hier erwähnen, dass die LAK - die hat sich entwickelt, das war nicht einfach die letzten zehn Jahre - die LAK hat die Gemeinden zusammengebracht. Jetzt lese ich hier einfach - und das denke ich ist die Grundmotivation dieser Klagen der LAK und auch der Familienhilfe: Die sind in ihrem Fundament bedroht. Und ich habe ja gestaunt, wie viel Energie eingesetzt wurde, um uns Landtagsabgeordnete zu orientieren. Ich habe wirklich nur über das nachgedacht. Und ich denke, die LAK hat Angst, dass die Gemeinden wieder solo funktionieren, dass Eigeninteressen wieder nach vorne kommen. Und es wurde einige Male schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt, dass Insellösungen entstehen. Ich wäre als Praktiker, der täglich mit dieser Thematik konfrontiert ist, wäre ich nie auf diese Insellösung gekommen. Warum diese Befürchtung besteht: Ich denke, das muss mit der LAK und den Familienhilfen diskutiert werden. Ich möchte nochmals feststellen: Das kann die ganze Altersbetreuung, ich sage jetzt mal stationär, aber auch ambulant - am Beispiel der Familienhilfe Unterland habe ich das dargelegt - das kann nicht mehr anders funktionieren. Es gibt heute Spezialabteilungen, jetzt auch im neuen Heim in Schaan, in Triesen für Demente zum Beispiel. Es gibt Rehabilitationsprogramme, die wirklich nur in einer Station in Liechtenstein, also in einem Altersheim, in einem Betreuungsheim, durchgeführt werden können. Nochmals: Ich wäre als Praktiker nie auf diese Insellösung gekommen und ich denke, wenn ich das durchdenke, ist das für mich das Thema der LAK und Familienhilfe. Die haben tatsächlich Angst, dass irgendein - wie es zum Teil auch geschrieben wird oder auch in den Voten gesagt wurde -, dass irgendein Gemeinderat oder Gemeinderätin sich einmischt in die Planung und Durchführung und Defizitbewilligung der LAK. Ich denke, bis zur 2. Lesung müsste für mich mindestens vorhanden sein ein Ansatz oder im besten Fall bereits ein Leistungsvertrag mit diesen beiden Institutionen. Das gibt Sicherheit, das gibt auch Planungssicherheit. Und ich möchte die Gemeinden nicht irgendwo angreifen, aber die Gemeinden müssen sich halt irgendwo auch mal festlegen, dass das wirklich gemeindeübergreifend ist. Und wenn der Schlüssel neu diskutiert wird, wie die Kosten verteilt werden, wenn der neu zur Diskussion steht, dann verstehe ich die Argumentationen der LAK und der Familienhilfe zu 100%. Also nochmals: Die gelebte Realität, wie ich sie die letzten zehn Jahre erlebe, ist für mich okay und das muss weiterentwickelt werden. Die zweite Phase soll ja sein dann, nachdem wir das bewilligt oder nicht bewilligt haben, der Finanzausgleich. Ich meine, ich spreche jetzt bewusst nicht über Finanzströme zwischen Gemeinde und Land. Das ganz bewusst nicht. Das Thema wird auf uns zukommen. Mir ist auch nicht ganz klar, was das für die Gemeinde bedeutet in zehn, zwanzig Jahren. Mir ist aber absolut bewusst, dass das Land sich auch engagieren muss zum Beispiel in Defizitzahlen AHV/IV usw. Wie das genau ist, das kann ich nicht beurteilen. Ich ging jetzt ganz bewusst auf den psychologischen Aspekt ein, warum - ich sage mal - die LAK und Familienhilfe fast panisch reagiert haben. Und ich habe begriffen. In der Finanzkommission habe ich anders gesprochen, weil ich habe oberflächlich zugestimmt, dass die Entflechtung der Finanzierung Land/Gemeinde sinnvoll ist, aber hier muss noch nachgebessert werden. Im Endeffekt, darf ich für mich sagen, ist es mir egal, wer das bezahlt, im Moment. Das ist eine finanzpolitische Diskussion. Aber die Planungssicherheit und die Sicherheit der LAK und Familienhilfe, das ist heute nicht gewährleistet. Und ich denke, bevor man wieder auf die Gemeinden zugeht und vor allem auf diese - die LAK ist eine Stiftung, die Familienhilfen sind Vereine -, bevor man hier irgendetwas entscheidet, muss in diesen Punkten auf diese zwei Institutionen zugegangen werden. Danke. Abg. Paul Vogt:
Ich möchte mich auch noch einklinken in diese interessante und spannende Diskussion. Zunächst möchte ich zwei Kränzlein winden. Das erste Kränzlein geht an die Regierung. Ich habe schon manchen Bericht der Regierung kritisiert, diesen Bericht möchte ich loben. Er ist ein sehr guter Bericht. Er zeigt die kontroversen Meinungen auf und er zeigt verschiedene Möglichkeiten auf zur Gestaltung dieses Problems. Und ich denke, schön ist auch, dass weitgehend Einigkeit mit den Gemeinden erzielt werden konnte. Das zweite Kränzlein geht an das Liechtenstein-Institut für die Studie von Manfried Gantner und Johann Eibl. Diese Studie hat das Problem bewusst gemacht. Sie hat uns eine Methode zur Verfügung gestellt, wie das Problem angegangen werden kann. Und ich denke, diese Studie war sehr wichtig zur Ausarbeitung dieser Vorlage. Die Studie legt den Schwerpunkt weitgehend auf die ökonomischen Aspekte. Es geht vor allem um die Steigerung von Effizienz. In dieser Studie werden zwei zentrale Empfehlungen abgegeben. Die erste Empfehlung betrifft die klare Zuordnung der Verantwortung und Finanzierungspflicht an das Land oder an die Gemeinden. Es geht darum, dass jene, die über eine Leistung beschliessen, diese auch zu finanzieren haben. Die zweite Empfehlung betrifft das Subsidiaritätsprinzip, das beachtet werden müsse. Die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips läuft auf eine Stärkung der Gemeindeautonomie hinaus. Das ist sicher eine gute Idee. In Liechtenstein ist das aber auch mit grossen Problemen verbunden. Der Abg. Wendelin Lampert hat in seinem Votum ausdrücklich darauf hingewiesen. Ich denke, die Kleinheit des Landes bringt es mit sich, dass eigentlich fast alle Aufgaben sowohl auf Gemeinde- wie auch auf Landesebene gelöst werden könnten. Einwohnermässig sind wir eine Kleinstadt und von daher sind die Verhältnisse sehr gut bekannt. Also man kann nicht argumentieren, das Land sei zu weit weg von den Bürgern. Ich glaube, dann würde man zu sehr aus der Sicht eines Grossstaates argumentieren. Meines Erachtens müssten - und ich argumentiere da ähnlich wie der Abg. Wendelin Lampert - eigentlich viele Aufgaben rein wirtschaftlich betrachtet beim Land angesiedelt werden. Der Abg. Pepo Frick hat auch schon das Beispiel Familienhilfe genannt. Hier ist es so, dass im Oberland die Familienhilfe gemeindeweise organisiert ist. Auch die ambulante Altershilfe ist gemeindeweise organisiert und hier könnte man auch darüber diskutieren, ob es Sinn machen würde, eine Familienhilfe Oberland einzurichten. Das wäre mit Sicherheit mit einer Effizienzsteigerung und mit weniger Verwaltungsaufwand verbunden. Eine weitere generelle Bemerkung betrifft das Vorgehen. Ich habe schon gesagt: Wir sind hier auf einem guten Weg. Ich denke aber auch, dass es wichtig war, dass die Vorlage insgesamt finanzierungsneutral war, das heisst, dass weder die Gemeinden noch das Land wesentlich stärker belastet werden. Unterm Strich kommt es für fast alle auf das Gleiche heraus und das hat sicher auch den Kompromiss erleichtert.Ich könnte mir unter den von Gantner und Eibl empfohlenen Gesichtspunkten auch vorstellen, dass man diverse Aufgaben anders zuteilt, als das die Regierung hier gemacht hat. Wenn aber darüber Einigkeitzwischen den Gemeinden und dem Land erzielt werden konnte, denke ich, sollte man diesen Kompromiss nicht wieder von Grund auf infrage stellen. Es sind hier sicher auch politische Gesichtspunkte mitzuberücksichtigen. Ich komme nun zur LAK: Das ist eigentlich der einzige strittige Punkt in diesem Paket. Ich bin überzeugt, dass die einzelnen Gemeinden zu klein sind, um Betreuungszentren zu errichten. Es wäre auch nicht angemessen, dass jede Gemeinde nur für sich schaut. Von daher war die Errichtung einer gemeinsamen Stiftung sicher eine geeignete Massnahme. Ich bin auch überzeugt - wie das die Regierung zum Ausdruck gebracht hat -, dass es grundsätzlich möglich ist, die LAK in die alleinige Verantwortung der Gemeinden zu übertragen, habe dagegen aber politische Bedenken. Wenn die Gemeinden befürchten, dass dann die Solidarität unter den Gemeinden abnehmen würde, dass sich einzelne Gemeinden ausklinken könnten, dann sollten diese Argumente ernst genommen werden. Meines Erachtens darf sich das Land auch nicht völlig ausklinken. Das Land muss Standards setzen, muss entsprechende Gesetze erlassen. Das Land muss auch gewisse Kontrollmassnahmen wahrnehmen und das Land muss dafür besorgt sein, dass die Solidarität unter den Gemeinden abgesichert wird. Ein Ausscheren der einzelnen Gemeinden muss verhindert werden. Es wäre sicher nicht gut, wenn man das mit Zwangsmassnahmen machen würde, sondern hier eignet sich einfach die Massnahme, dass sich das Land an der Finanzierung mitbeteiligt. Ein weiterer Aspekt ist, dass meines Erachtens unter sozialpolitischen Gesichtspunkten auch verhindert werden soll, dass hier zwischen den einzelnen Betreuungszentren eine Konkurrenzsituation entsteht. Es gibt zwar Leute in diesem Land, die Konkurrenz grundsätzlich für etwas Gutes halten. Ich denke, in der Sozialpolitik muss das nicht unbedingt sein. Konkurrenzsituationen sind nicht unbedingt und überall sozialverträglich. Wie gesagt, ich spreche mich dagegen aus, dass zwischen den einzelnen Betreuungszentren eine Konkurrenzsituation entsteht, dass das einzelne Betreuungszentrum bessere Leistungen anbieten kann. Das würde zu einem «Voting by feet» führen, wie das Gantner nennt, also dass die Leute ihren Wohnsitz verlegen. Dann haben wir wieder das Problem: Wer bezahlt? Wir haben ja auch die Niederlassungsfreiheit und grundsätzlich ist es möglich, dass sich jeder Liechtensteiner in jeder liechtensteinischen Gemeinde niederlässt. Für eine Beteiligung des Landes spricht auch, dass nicht alle Betreuungszentren alle Bedürfnisse abdecken können. Es wurden auch schon die Beispiele Demenzstationen und sozialpsychiatrische Abteilungen angesprochen. Solche Einrichtungen können nicht bei allen Betreuungszentren eingerichtet werden und von daher, denke ich auch, dass es Sinn macht, dass sich das Land beteiligt. Abschliessend noch ein Wort zur Verfassungssituation: Das Armenwesen, das wurde schon mehrfach erwähnt, ist laut Verfassung eine Aufgabe der Gemeinden. Nur denke ich, kann man das nicht nur für die Altenbetreuung in Erinnerung rufen, sondern hier geht es auch um die wirtschaftliche Sozialhilfe. Und bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe soll ja nichts geändert werden. Hier soll eine Beteiligung sowohl der Gemeinden wie auch des Landes beibehalten werden. Für mich ist die verfassungsrechtliche Situation dieselbe. Abg. Josy Biedermann:
Ich möchte noch eine andere Institution, die betroffen ist von der geplanten Aufgabenteilung, in die Diskussion einbringen, und zwar die KBA, die Kontakt- und Beratungsstelle für das Alter: Sie besteht bereits seit 16 Jahren, hat sich wie die Pro Senectute in der Schweiz als zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Menschen ab 50 in Liechtenstein etabliert. Die Dienstleistungen umfassen verschiedene Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten in den Bereichen Soziales und Prävention. Seniorinnen und Senioren sowie deren Angehörige erhalten Unterstützung für eine bestmögliche Lebensqualität, um so lange und so sicher wie möglich zu Hause leben zu können. Die KBA dient auch als Anlaufstelle und Partner für Ämter, öffentliche Institutionen und andere Dienstleistungserbringer. Jährlich nehmen zirka 1'100 Personen die Angebote und Dienstleistungen der KBA in Anspruch. Das Hauptgeschäft umfasst Beratungen und Begleitung von Senioren und deren Angehörigen, praktische Hilfe für die Bewältigung des Alltags, die Einrichtung und die Betreuung der Hausnotrufgeräte sowie die Abgabe von Hilfsmitteln. Ausserdem offeriert die KBA Kurse, Seminare und Vorträge zum Thema «Sicherer älter werden», zum Beispiel «Autofahren 60 plus», Computerkurse und Kurse zur Pensionsvorbereitung. Sie begleitet und fördert auch verschiedene Gymnastik- und Bewegungsgruppen. In diversen Gesprächen konnte ich mich von der wertvollen und guten Arbeit des KBA-Teams überzeugen. Es ist nicht nur mir ein grosses Anliegen, dass die Kontakt- und Beratungsstelle für das Alter in der bewährten Art und Weise weitergeführt werden kann. Die Arbeitsstelle ist heute der Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe LAK untergeordnet, die vor allem für die Wohn- und Pflegeheime der älteren Menschen zuständig ist. Die KBA versteht sich jedoch als Beratungsstelle für die noch nicht pflegebedürftigen Senioren und Seniorinnen. Nach meiner Meinung ist eine umfassende und landesweite Betreuungsarbeit im ambulanten Arbeitsbereich notwendig. Dies verhindert doppelspurige Angebote und führt zu einem ausgeglichenen und kostengünstigeren Angebot. Ich schlage deshalb vor, die KBA als Ganzes bei der Stabsstelle für Gesundheit oder eventuell beim Amt für Soziale Dienste einzugliedern. Abg. Alois Beck:
In der Diskussion wurden jetzt bestimmte Emotionen auch teilweise bewusst geweckt. Es ist die Gefahr der Entsolidarisierung erwähnt worden, von Insellösungen. Im Bericht heisst es irgendwo an einer Stelle, dass das Ende der LAK prognostiziert wird. Selbstverständlich muss man diese Ängste oder möglichen Ängste der Betroffenen ernst nehmen, aber ich glaube nicht, dass wir mit reinen Emotionen einer sachlichen Lösung viel näher kommen. Ich habe ein ganz anderes Bild der Gemeinden und auch der Gemeindeverantwortlichen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass diese Personen ihre Verantwortung nicht wahrnehmen, dass es zu einem Ausscheren von einzelnen Gemeinden kommen wird, dass es nicht möglich sein sollte, unter den Gemeinden sich zu koordinieren, gerade wenn man immer wieder betont, welch kurze Wege wir haben und wie man diese Wege ausnutzen soll. Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die Verantwortlichen auch in den Gemeinden es zu solchen Entwicklungen kommen lassen. Es heisst auch nirgends, dass sich der Staat gänzlich dann ausklinkt. Die Aufsicht liegt weiterhin beim Staat, zumindest habe ich das so verstanden. Und ich möchte vielleicht auch davor warnen: Ich hatte den Eindruck in dieser Debatte, überall, wo die Situation so ist, dass in mehr als einer Gemeinde eine Institution oder ein Haus oder was auch immer ist, dass es dann heisst, das ist dann gemeindeübergreifend. Und hiermit sehe ich dann doch die Gefahr einer schleichenden Zentralisierung, die man dann im Endeffekt wieder beklagt. Und gerade von daher würde ich es bedauern, wenn man solche Aspekte zu einseitig anschaut. Gerade bei einer Zentralisierung - anders als der Abg. Paul Vogt sehe ich da doch auch bei uns gewisse Gefahren. Man beklagt sich dann: Alles geht zum Staat und der Staat wird dann aufgebläht. Das haben wir ja heute auch schon gehört. Das sind Dinge, die sich allmählich entwickeln und die können nicht von einem Tag auf den anderen rückgängig gemacht werden, aber man ist dann nicht befriedigt. Zum Abg. Paul Vogt möchte ich nur noch kurz erwähnen, dass auch unser Kollege hier im Landtag, der Abg. Franz Heeb, eine Studie am Liechtenstein-Institut mit dem Titel «Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein» verfasst hat. Auch hier wurde eine Neugestaltung des Finanzausgleichs angeregt. Ganz im Sinne auch wie wir das heute zum Teil diskutiert haben, vielleicht auch aufgrund seiner Anregungen. Wie gesagt, ich hoffe nicht, dass wir uns zu sehr auf reinen Emotionen hier bewegen. Diese gilt es ernst zu nehmen, aber man kann natürlich mit Aussagen wie «vom Ende der LAK mit einer solchen Lösung» keine konstruktive Diskussion aufbauen. Das ist meine Meinung. Und es gilt wirklich zu schauen: Was verbirgt sich hinter solchen pauschalen Aussagen, die sich all zu sehr als Killerphrasen entwickeln können? Deshalb interessiert: Warum kommt es zu solchen Aussagen? Nicht einfach: Wenn ihr für diese Lösung votiert, dann votiert ihr für das Ende von etwas. Das wird dann schwierig. Deshalb hoffe ich auch, dass in dieser Hinsicht eine gewisse Versachlichung eintritt. Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte genau daran anschliessen, was der Abg. Alois Beck jetzt gesagt hat. Ich glaube, wir müssen uns gedanklich davon verabschieden, dass gemeindeübergreifende Lösungen zugleich auch nach dem Staat rufen. Es muss nicht sein, dass, wenn zwei Gemeinden dieselben Interessen haben oder mehrere Gemeinden dieselben Interessen haben, dass dann die Mitwirkung des Staates zwingendermassen gegeben sein muss. Die Gemeinden können ja in Zusammenarbeit gemeinsame Lösungen erarbeiten und gemeinsame Lösungen suchen. Das schliesst sich meines Erachtens nicht aus. Das schliesst nicht aus, dass der Staat dabei nicht mitwirken muss. Und ich sehe schon auch die Gefahr, dass jetzt hier der Teufel an die Wand gemalt wird, vor allem jetzt in Bezug auf die LAK, und hier eine Entsolidarisierung suggeriert wird, die nicht stattfinden muss und meines Erachtens auch nicht stattfinden wird. Es ist aber sehr gefährlich, wenn wir hier jetzt einfach alles, was zukünftig Wachstumspotenziale in sich birgt aufgrund der demographischen Entwicklung, wenn wir alle diese Sachen dem Staat zuschieben, weil dann die Steigerungsraten relativ hoch sind, und hier nicht einen Ausgleich finden, der dann die Aufgabenverteilung auch in Zukunft so löst, wie wir das jetzt zum Ist-Zeitpunkt lösen möchten. Es ist sehr gefährlich, wenn einfach aufgrund demographischer Entwicklungen die gesamte Altersvorsorge auf den Staat übertragen wird, weil dort werden wir in Zukunft die grossen Steigerungsraten haben. Der Finanzausgleich fliesst dann Richtung Gemeinde und der Staat hat die grossen Ausgaben. Der Staat übernimmt ja auch bei dieser Lösung, die jetzt vorgeschlagen wird, sehr viele Aufgaben in Bezug auf das Alter. Ich denke hier an die Beiträge an Krankenkassen. Ich denke an Ergänzungsleistungen. Ich denke an Defizitbeiträge an die AHV. Es gibt sehr viele Bereiche, die das Alter betreffen, und die schlussendlich der Staat zu berappen hat. Man muss davor warnen, hier jetzt eine künstliche Entsolidarisierung an die Wand zu malen und dadurch einer solchen Lösung die Substanz zu nehmen. Ich frage mich auch - und das ist die Frage an die Regierung - wie es eigentlich weitergeht, wenn hier jetzt eine Gesetzeslesung dann stattfindet, in 1. Lesung kommen nur die Anregungen, in 2. Lesung kommen aber dann solche Vorschläge, die jetzt bereits angetönt wurden, zum Tragen - wo dann der finanzielle Ausgleich zwischen Land und Gemeinden noch stattfinden soll. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dann das noch eine ausgeglichene Lösung werden kann. Meines Erachtens ist dann die ganze Vorlage zum Scheitern verurteilt, wenn wir hier einzelne Elemente, die jetzt eben - wir haben ja die Aufstellung in Bezug auf Lastenverteilung auf Seite 149 und Seite 150 - wenn wir hier dieses Gleichgewicht auseinander nehmen, wie das mit dieser Vorlage weitergehen soll. Ich weiss das nicht, aber vielleicht hat die Regierung dann die Antwort. Abg. Doris Beck:
Ich möchte mich nun doch noch in die Diskussion einmischen. Grundsätzlich möchte ich auf die Argumente des Abg. Alois Beck noch eingehen: Ich denke, es wird hier nicht Angst geschürt, sondern - ich habe mir da den Bericht von der LAK auch angeschaut, die Argumentation. Ich meine, es ist hier einfach die Aussage, also die Angst durchaus, vielleicht berechtigte Angst, ich weiss nicht, was für Erfahrungen die Institutionen bis heute gemacht haben, dass, wenn es nicht nur einen Beschluss durch den Landtag gibt, sondern sich eben elf Gemeinden in den Gemeinderäten sich einigen müssen, dass dies zu einem verlangsamten Prozess bei Entscheidungen führt und für die Finanzierung dieser Prozess verlangsamt oder ins Stocken gerät oder gar nicht zustande kommt. So habe ich die Ausführungen in dem Beitrag der LAK interpretiert. Ich denke, sie haben sich da viel Mühe gemacht, uns zu informieren. Und auch unter Kapital 8 die Sorge, dass dann die Stabilität der Organisation ins Wanken gerät, wenn eben nicht zukunftsträchtige Lösungen quasi gesichert sind. Also ich denke, Zuständigkeiten müssen klar geregelt sein. Da stellt sich die LAK einfach die Frage: Sind sie das nachher noch und was heisst das, wenn elf Gemeinden entscheiden? Dann, denke ich, müssen wir dafür Sorge tragen, dass diese langfristige Sicherheit und Konzepte von allen Gemeinden getragen werden. Dann der Zwang zur Gemeinsamkeit aller Gemeinden. Das sind so Stichworte, die ich jetzt aus den Voten mitgenommen habe. Ich meine: Können wir, wenn wir diese Gesetzesvorlage weiter behandeln, diesen Zwang zur Gemeinsamkeit aller Gemeinden halten? Ich denke, das ist schon noch ein wichtiger Punkt, die Grössenverträglichkeit dieser Lösungen, die wir anstreben. Unser Land ist praktisch so klein und die einzelnen Gemeinden sollten eben nicht in Versuchung kommen, schlussendlich dann noch eigene Lösungen zu bauen, weil ihnen dieser Zwang zur Gemeinsamkeit vielleicht zu lange dauert. Ich mag hier aber auch nicht quasi diese Themen wie Entsolidarisierungen schüren. Das liegt mir jetzt fern mit diesem Votum. Aber ich denke, man müsste auch Massnahmen initiieren, die eben nicht zur Handlungsunfähigkeit und Unentschlossenheit führen, dass diese Institutionen dann eben in den Diskussionen und Alleingängen der Gemeinden untergehen. Ich meine solche Institutionen - wenn die langfristig und kostengünstig arbeiten sollen, dann müssen die losgelöst von jährlichen Diskussionen und Ungewissheiten arbeiten können. Das alles frisst Energie und ist meistens teurer als irgendwelche andere Lösungen. Ich bin der Meinung, wenn wir dem Bericht und Antrag folgen - und ich sehe da schon die grosse Arbeit, die dahinter steckt, und man hat sich in so vielen Punkten mit den Gemeinden geeinigt - das war sicher auch ein steiniger Weg. Und nun sind wir an diesem einen kritischen Punkt. Ich denke, wir müssen auch für die beteiligten Organisationen so weit vorspuren und ihre Bedenken durchleuchten, dass wir vielleicht auch entsprechende Massnahmen - ich weiss nicht inwiefern das möglich ist, den Gemeinden da Auflagen zu machen - einleiten, weil ich schon der Meinung bin, grundsätzlich ist Altersvorsorge - das muss ein Landesthema sein und nicht jede Gemeinde fängt da für sich selber an, ein Konzept zu entwickeln, sondern die Grösse und auch die Spezialisierung der einzelnen Heime ist für unser Land zusätzlich zum Kostenthema sehr wichtig. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt - doch, es meldet sich noch Landtagsvizepräsident Ivo Klein zu Wort.Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Ich glaube, inhaltlich wurde alles gesagt. Ich möchte da nicht lange nochmal grundsätzliche Erwägungen machen. Ich möchte einfach meine Meinung zum umstrittenen Punkt kundtun. Ich persönlich habe den Eindruck, dass die Ängste, die hier seitens der LAK aufgebracht werden, übertrieben sind. Ich glaube, es ist insgesamt eine ausgewogene Lösung. Ich bin der Meinung, man sollte auf die 2. Lesung noch einmal mit den Gemeinden reden, aber nicht im Sinne, dass wir jetzt einfach das dann umkrempeln. Sondern wenn es eine Neulösung gibt, dann nur im Sinne der Finanzneutralität und ansonsten, glaube ich, dass die Gemeinden auch in der Lage sein müssen, ohne dass das Land hier einen massgeblichen Einfluss ausübt, eine gemeinsame Basis zu finden. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann gebe ich das Wort Herrn Regierungschef Otmar Hasler.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zuerst möchte ich mich bedanken für die Eintretensdebatte. Ich denke, es ist eine wirklich fundierte Debatte. Es gab fundierte Wortmeldungen und der Landtag wird auch seiner Verantwortung gerecht. Denn dieses Projekt reicht weiter als es hier den Augenschein macht. Es geht eben nicht nur um finanzielle Entflechtungen. Es geht letztendlich um eine grundsätzliche Sichtweise unseres Staatsaufbaues. Es geht darum, ob wir tatsächlich am Prinzip weiterhin festhalten wollen, dass es Verantwortlichkeiten gibt - wie die Verfassung das vorsieht - im eigenen und übertragenen Wirkungskreis der Gemeinden, dass es Verantwortlichkeiten gibt, die in den Bereich der Gemeinden fallen, und dass es Verantwortlichkeiten gibt, die hauptsächlich vom Staat wahrgenommen werden müssen. Und es geht auch nicht um eine Rechthaberei, wenn wir hier nun den Bericht vorgelegt haben und eine offene Frage offen darlegen, sondern die Regierung ist zutiefst überzeugt, dass so, wie sie die Regelung vorschlägt, dass das gut ist. Aber das soll hier im Landtag diskutiert werden und wir werden auch weiterhin mit den Gemeinden im Gespräch bleiben. Letztlich müssen wir uns für den einen oder anderen Weg entscheiden. Der Staat wie auch die elf Gemeinden nehmen als öffentlich-rechtliche Körperschaften die ihnen von der Verfassung zugewiesenen Aufgaben wahr. Und diese Aufgaben haben sich im Laufe der Zeit sehr stark verändert. Aber nicht nur für die Gemeinden. Diese Aufgaben haben sich natürlich auch für den Staat sehr stark verändert. Und die Entwicklung hin zum Wohlfahrtsstaat und ein ganzes Stück weit zum Versorgungsstaat hat einerseits sicher eine gut ausgebaute soziale Sicherung für Einkommensschwache, für hilfsbedürftige Personen mit sich gebracht, andererseits aber auch die finanziellen Verpflichtungen von Staat und Gemeinden in einem Masse erhöht, dass die Frage nach den Kernaufgaben des Gemeinwesens, sei das auf staatlicher Ebene oder auf Gemeindeebene, dass die Frage nach der weiteren Ausgestaltung des Sozialsystems, aber auch die Frage der Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger neu gestellt werden muss, wenn wir die Finanzierbarkeit auch in die fernere Zukunft rechtzeitig sichern wollen.Und auch die Frage der Aufgabenteilung von Staat und Gemeinden muss gestellt werden. Staat und Gemeinden nehmen Aufgaben getrennt wahr, sie nehmen aber Aufgaben auch miteinander wahr. Dabei ist in der Verfassung - und das möchte ich schon zu bedenken geben - die Autonomie der Gemeinden verankert. Und wir sprechen ja in Liechtenstein von einer starken Gemeindeautonomie. Der Art. 110 Landesverfassung wurde ja von Abgeordneten auch schon zitiert. Da heisst es: «Über Bestand, Organisation und Aufgaben der Gemeinden im eigenen und im übertragenen Wirkungskreis bestimmen die Gesetze». Und die Verfassung gibt dem Gesetzgeber ja auch Vorgaben mit, wie er die Gesetze ausgestalten soll. Gerade die Ausgestaltung des Gemeindegesetzes: Da schreibt die Verfassung, dass zu berücksichtigen sei, erstens einmal die selbstständige Verwaltung des Gemeindevermögens und die Pflege eines geregelten Armenwesens unter Aufsicht der Landesregierung. Nun, was 1921 sicher ganz normal tönte, die Pflege eines geregelten Armenwesens, das drücken wir heute natürlich anders aus. Das ist sicher auch die stationäre Alterspflege. Sind wir froh, dass wir nicht mehr von einem Armenwesen sprechen müssen, sondern von der stationären Alterspflege sprechen können. Also hier gibt die Verfassung klare Vorgaben. Wenn man mit denen nicht einverstanden ist, dann muss man die Verfassung ändern. Der Verfassungsauftrag ist klar: Im eigenen Wirkungskreis ordnen und verwalten die Gemeinden ihre Angelegenheiten unter Aufsicht des Staates selbstständig. Nur im übertragenen Wirkungskreis besorgen sie Aufgaben des Staates. Und wir haben so manche Diskussion mit den Gemeinden, wo auf diese Autonomie sehr viel Wert gelegt wird. Sei es im Planungsrecht, wo es nach Auffassung der Regierung ganz eindeutig um staatliche Aufgaben geht, übergeordnete Aufgaben, und wo die Gemeinden sehr stark auf ihre Autonomie pochen und sagen: Und da im örtlichen Bereich, da haben wir die Planungshoheit. Die Diskussionen sind ja auch befruchtend. Sie sollen ja wirklich auch von unterschiedlicher Warte geführt werden. Der vorliegende Bericht und Antrag kann dem Anspruch, die Aufgaben zwischen Land und Gemeinden zu entflechten, sicher nicht vollständig gerecht werden. Vielmehr geht es hier zuerst einmal in diesem Schritt um die finanzielle Entflechtung bei der Aufgabenerfüllung und damit natürlich indirekt auch um eine Zuordnung: Wer ist hauptsächlich für diese Aufgabe zuständig? Und die eindeutige finanzielle Zuordnung zur einen oder anderen Ebene weist eben darauf hin, wer die Hauptverantwortung tragen soll. Und das bitte ich Sie, in den weiteren Beratungen auch in den Mittelpunkt der Beratungen zu stellen, nämlich den langfristigen Gesichtspunkt der Zuordnung von Aufgaben. Da geht es nicht um Entsolidarisierung oder um Abschieben von Aufgaben, sondern um die richtige Zuordnung von Aufgaben, entweder auf die staatliche Ebene oder die Gemeindeebene. Und die Gemeindeebene heisst schon lange nicht mehr, dass das die Gemeinde individuell allein lösen muss. Unsere Gemeinden haben auch in anderen Bereichen der Aufgabenerfüllung im eigenen Wirkungskreis übergemeindliche Organisationen entwickelt: Wasserversorgung, Abwasserversorgung. Ganz vernünftig wurden hier genossenschaftliche Lösungen oder Stiftungslösungen entwickelt, die eben diese Aufgabenerfüllung über die Gemeindegrenzen hinweg vorsehen, aber in eigener Verantwortung der Gemeinden miteinander. Wenn wir von Aufgaben im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden sprechen, so ist darauf Bedacht zu nehmen: Welche Aufgaben können besser und verantwortlicher von den Gemeinden wahrgenommen werden, welche sollen vom Staat wahrgenommen werden? Und die Prinzipien der Zuordnung wurden auch schon genannt: Das Subsidiaritätsprinzip, das erklärt wurde. Die örtliche Nähe. Die Flexibilität, aber auch die gemeinschaftliche politische Verantwortlichkeit. Was können die Gemeinden selber besser regeln für die Bürgerinnen und Bürger? Wo kann auch Identifikation entstehen? Und natürlich die Komplexität der Aufgabe. Alles, was vor Ort besser geregelt werden kann, was effizienter geregelt werden kann, soll von den Gemeinden geregelt werden. Dadurch werden die Verantwortlichkeiten sichtbar, die Konsequenzen werden eher spürbar und es kann natürlich auch Verantwortung zugeordnet werden. Man spricht oft auch von institutioneller Kongruenz. Das heisst, wer Geld ausgibt, wer entscheidet, wofür das Geld ausgegeben werden soll, der soll das auch verantworten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Und je eindeutiger diese Aufgabenzuteilung ist, umso klarer sind auch die finanziellen Verantwortlichkeiten geregelt.
Die Regierung hat sich bei der finanziellen Entflechtung zwischen Staat und Gemeinden aber nicht von rein theoretischen Gesichtspunkten leiten lassen. Sie hat sehr wohl theoretisch wissenschaftliche Arbeiten mit einbezogen, sie hat aber vor allem die Gemeinden mit in die Erarbeitung der Gesetzesvorlage eingebunden. Und da konnte in einem ersten Schritt - und das soll auch einmal gesagt werden - in konstruktiver Arbeit zwischen Staat und Gemeinden in vielen Bereichen eine Entflechtung der finanziellen Zuständigkeiten erreicht werden, was wiederum weniger Verwaltungsaufwand, schnellere Entscheidungsfindung, schnellere Umsetzung von Projekten und transparentere Verfahren bedeutet.
Ich kann mich da durchaus verschiedenen Abgeordneten anschliessen. Man kann sich bei der einen oder anderen Entflechtung fragen: Wäre sie nicht besser auf die Seite der Gemeinde gekommen oder auf die Seite des Staates? Aber wir konnten uns einigen, dass diese finanzielle Entflechtung hier im vorgeschlagenen Rahmen stattfindet und von beiden Ebenen auch getragen wird. Es ist nicht gelungen, in allen Bereichen eine eindeutige Zuständigkeit zu finden. Zum Teil haben wir ganz bewusst eine Mischzuständigkeit, also eine gemeinsame Zuständigkeit beibehalten, weil wir gefunden haben, das entspricht auch besser der Realität und vor allem sollen beide Ebenen eingebunden werden. Wie jede Reform bedeuten die verschiedenen Vorschläge auch Neuregelungen, die zum Teil mit Skepsis, zum Teil mit Ängsten verbunden sind. Und einige Reaktionen, das sage ich Ihnen ganz offen, die ich hier im Bericht und Antrag lese, die scheinen mir weit übertrieben. Ich erkläre das nachher auch. Aber das heisst nicht, dass diese Ängste nicht vorhanden sind. Und da denke ich mir schon, müssen die Gespräche weitergeführt werden. Wir müssen da auch Missverständnisse abbauen und wir müssen Verständnis füreinander entwickeln. Skepsis herrscht vor allem bei der Entflechtung bei der stationären Alterspflege. Da fanden lange Diskussionen statt. Es finden jetzt noch Diskussionen statt. Wir haben uns schon wieder für den Juli verabredet, wo die Gespräche weitergehen, weil wir hier doch einiges miteinander zu besprechen haben. Aber ich möchte schon auch auf grundsätzliche Fragen hinweisen. Ich habe vorhin gesagt: Unbestritten weist die Verfassung den Bereich der stationären Alterspflege - früher im Jahr 1921 Armenwesen genannt - in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden und hat dem Gesetzgeber ja auch den Auftrag gegeben, das zu berücksichtigen. Sicher hat seit der Einführung der Verfassung von 1921 vieles geändert. Sicher sind die Problemstellungen viel komplexer geworden. Das haben wir sehr kompetent in den Ausführungen heute gehört. Autonomie bedeutet nicht nur die Übernahme finanzieller Verpflichtungen. Autonomie bedeutet auch eine Chance, bedeutet auch Gestaltungsspielraum, bedeutet auch Eigenständigkeit der Gemeinden. Und es ist der Regierung sehr ernst damit, dass wir die Autonomie in verschiedenen Bereichen auch stärken wollen. Die stationäre Alterspflege hat sich in den letzten 50, 60 Jahren wesentlich geändert, wie sich auch die sozialstaatlichen Aufgaben des Staates wesentlich und sehr stark verändert haben. Darauf haben die Gemeinden auch richtig reagiert - das soll auch einmal gesagt werden -, indem sie die LAK, die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe, gegründet haben unter Beteiligung des Landes. Sie haben also eine entsprechende Antwort auf diese viel komplexeren Aufgaben gefunden. Diese Antwort ist gemeindeübergreifend. Die LAK organisiert die stationäre Versorgung gemeindeübergreifend. Sie hat das notwendige Fachwissen aufgebaut und weiterentwickelt. Dieses Fachwissen in diesem speziellen Bereich ist nicht beim Staat angesiedelt, es ist in der LAK angesiedelt und wird dort auch kompetent wahrgenommen, also in dieser Stiftung, in der die Gemeinden die grosse Mehrheit haben. Die LAK ist heute nicht mehr aus der stationären Alterspolitik wegzudenken. Das möchte ich ganz klar sagen und das ist auch die Meinung der Regierung. Es soll nichts gemacht werden, was die LAK schwächt. Ich bin der Überzeugung, dass wir mit diesen Vorschlägen die LAK letztendlich stärken. Auch das möchte ich kurz erklären. Erstens einmal: Wenn wir den Grundsatz, dass die Gemeinden diejenigen Aufgabenbereiche im sozialen Bereich übernehmen sollen, welche eine Grundleistung der öffentlichen Hand für die alltäglichen Lebenssituationen der Bevölkerung darstellen, wird dem Postulat der Gemeindeautonomie und auch der Philosophie des Gemeindegesetzes nachgelebt. Denn - ich möchte das doch noch einmal sagen, wenn das zum Teil auch bestritten wird - übliche Tätigkeiten wie Arbeiten, wie Wohnen wie auch Älterwerden finden zum überwiegenden Teil in den Gemeinden statt. Natürlich ist es sinnvoll, dass bestimmte Menschen, die Pflege brauchen, in ein Pflegeheim, das spezialisiert ist, gebracht werden. Da ist der gemeindeübergreifende Ansatz sinnvoll. Aber in der grossen Mehrheit ist es doch so, dass das Älterwerden in den Gemeinden passiert und dass die Gemeinden sehr viel tun können, um hier das entsprechende Umfeld besser zu gestalten und dieses Älterwerden auch sozial besser begleiten zu können. In der Alterspolitik kommen grossen Aufgaben auf Staat und Gemeinden zu, und zwar aufgrund der demographischen Entwicklung, aber auch aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung. Wir haben ja gehört, dass zum Beispiel gerade die Pflege in den Familien eher nachlässt, also dass auch hier vermehrt Aufgaben auf beide Ebenen zukommen. Es kann letztendlich nur ein Zusammenwirken von Staat und Gemeinden sein. Das heisst aber nicht, dass wir die finanziellen Verpflichtungen hier trotzdem nicht entflechten können. Ich höre eines nicht gerne, was ich in der Debatte immer gehört habe: Der Staat verabschiedet sich aus diesem Bereich oder er zieht sich zurück. Er wird sich in wesentlichen Bereichen nicht zurückziehen, er engagiert sich immer stärker. Es geht letztendlich nicht einfach um diese CHF 6 Mio. der Betriebskosten, der Instandhaltekosten, der Unterhaltskosten, der Defizitgarantie, die hälftig aufgeteilt werden auf Staat und Gemeinden. Der Staat bezahlt an die AHV, an die Altersversorgung jährlich über das Zehnfache, über CHF 35 Mio. Der Staat engagiert sich im Gesundheitswesen mit über CHF 50 Mio. Und da kommt sehr vieles gerade auch den älteren Menschen zugute. Der Staat investiert sehr stark auch im Bereich der Invalidenversicherung. Der Staat übernimmt verschiedenste finanzielle Verpflichtungen. Und da hat er es auch mit zunehmenden Verpflichtungen zu tun. Da schlägt die Demographie durch. Deshalb finden wir es mehr als nur verantwortbar, dass wir den Bereich der stationären Altersversorgung finanziell entflechten. Und die Gemeinden können mit ihrer Finanzausstattung den Verpflichtungen auch nachkommen. Das können wir rückwirkend sehr gut aufzeigen. Was ist denn die letzten Jahre passiert? Auch wenn wir den Finanzausgleich zum Teil kürzen mussten, der Staat ist strukturell mit seinem Budget in eine sehr schwierige Lage geraten und während insgesamt der Staat einen Aufwandüberschuss hatte, haben die Gemeinden insgesamt - es gibt immer Ausnahmen und da müssen wir den Finanzausgleich dann anschauen - insgesamt haben die Gemeinden die letzten Jahre positive Rechnungen geschrieben. Selbst in schwierigen Situationen. Also rein von der finanziellen Ausstattung ist eine solche Entflechtung sicher machbar. Mit dem Grundsatz der finanziellen Entflechtung in der Alterspolitik verabschiedet sich der Staat keineswegs von der gemeinsamen Verantwortung. Im Gegenteil. Diese gemeinsame Verantwortung wird in allen Bereichen wahrgenommen. Die Frage stellt sich nur, von wem die unterschiedlichen Aufgaben federführend und verantwortlich gestaltet werden. So kann ich mir zum Beispiel sehr gut vorstellen, dass der Staat weiterhin im Stiftungsrat der LAK vertreten bleibt, dass er weiterhin damit die Koordination sichert, dass er weiterhin ein umfassendes Dach einer kohärenten Alterspolitik garantiert, um übergeordnete Aspekte der Alterspolitik zu diskutieren und abzustimmen. Er hat ja auch die Aufsicht über die Alterspolitik zu führen. Auch das gibt die Verfassung vor. Und er wird ja - und das wird immer wieder vergessen - gemäss dem vorliegenden Vorschlag eine 50-prozentige Subvention an Neubauten der LAK entrichten. Hier wird also ein ganz wesentlicher Beitrag geleistet. Und jetzt kann ich Ihnen auch sagen, warum ich überzeugt bin, dass wir die LAK letztendlich stärken mit dieser Lösung: Erstens einmal würden solche Subventionen nicht mehr an einzelne Gemeinden gegeben. Wenn eine Gemeinde ausschert, nicht mehr in der LAK ist, selbstständige Lösungen verwirklichen will, was ich nun bei Gott nicht glaube, dass die Gemeinden wirtschaftlich unvernünftig sind, aber wenn sie das machen würden, würden sie keine Subvention mehr bekommen, sondern die 50-prozentige Subvention würde nur an die Gemeinden, die in der LAK organisiert sind, ausgerichtet. Und zweitens: Wenn die Kostenwahrheit voll durchschlägt, wenn sie nicht immer halbiert wird, ist das doch ein Anreiz zu einer vernünftigen, auch wirtschaftlich vernünftigen Lösung. Das ist doch ein Anreiz für die Gemeinden, dass sie in die LAK hineingehen, weil dort dann miteinander die stationäre Alterspflege ganz einfach kompetenter wahrgenommen werden kann und wirtschaftlich auch günstiger ist. Auch auf das muss geschaut werden. Und von daher wird mit dieser Lösung, das bin ich überzeugt, die wir hier vorschlagen, die LAK mittelfristig gestärkt. Sie ist übrigens auch nicht so schwach, wie sie oft gemacht wird. Nur weil der Staat diese Subventionen nicht mehr oder diese Defizitgarantie finanziell nicht mehr gibt, wegen dem wird dieses Gebäude nicht zusammenfallen. Die LAK leistet kompetente und gute Arbeit. Das wird in den Gemeinden sehr wohl erkannt. Die Gemeinden haben sehr wohl Interesse, in der LAK miteinander organisiert zu sein und sie sehen ja auch, welche Kompetenz in dieser Stiftung für die Alterspolitik aufgebaut wird. Von daher scheinen mir die Ängste doch weit übertrieben zu sein, dass, wenn der Staat sich hier an den Defiziten nicht mehr beteiligt, dass dann praktisch das LAK-Gebäude zusammenfällt. Und eines dürfen wir bei dieser vorgeschlagenen Lösung auch nicht vergessen. Wir haben in anderen Bereichen finanzielle Verpflichtungen übernommen. Also, wenn wir im Bericht nachher nachsehen, wie sich diese Entflechtung auswirkt, so bin ich überzeugt, in die Zukunft gesehen wirkt sie sich finanziell nachteilig für den Staat aus. Wir haben jetzt nur den Blick zurück gemacht. Und da war zum Beispiel bei der Abwasserversorgung, da waren riesige Projekte unterwegs und da wurden die letzten Jahre sehr viele Mittel investiert und deshalb ist hier der Satz so hoch. Und da haben wir ja für die Zukunft noch CHF 11 Mio. Subventionsleistungen zugesagt. Die würden ja noch ausbezahlt. Und dann gehen hier die Aufwendungen doch ein beträchtliches Stück zurück. Das heisst, der Aufgabenbereich wird den Gemeinden zugeteilt, das heisst, dort werden sie weniger Aufwendungen haben, währenddem die Bereiche des Staates vor allem in die Laufende Rechnung fliessen und uns belasten werden. Also von daher ist das sicher finanziell gesehen kein schlechtes Geschäft für die Gemeinden. Ich habe aber auch in einer ganz anderen Frage grössere Bedenken mit der heutigen Lösung und die möchte ich hier doch vortragen. Die heutige Finanzierung, die Defizitfinanzierung der LAK und die Finanzierung des Unterhalts, geht über Art. 24 und 27 Sozialhilfegesetz und das erscheint mir doch verfassungsmässig problematisch, weil gemäss meiner Überzeugung hier eine ungenügende gesetzliche Basis besteht. Art. 24 des Sozialhilfegesetzes spricht von der privaten Sozialhilfe. Diese ist zu fördern und zur Mitarbeit heranzuziehen, so weit sie dazu geeignet und bereit ist. Und dann schauen wir uns einmal die Träger der privaten Sozialhilfe an: Das ist zum Beispiel die Therapeutische Wohngemeinschaft Mauren, das ist die Stiftung für Krisenintervention, Arbeitsprojekt Brandis, Netzwerkverein für Gesundheitsförderung. Und die Kosten dieser privaten Sozialhilfe unterliegen der Lastenverteilung gemäss Art. 27 Sozialhilfegesetz. Die Hälfte der Gesamtauslagen trägt das Land, die andere Hälfte die Gemeinden im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl. Und wenn wir jetzt bedenken, dass die stationäre Altersversorgung von der Verfassung dem eigenen Wirkungskreis der Gemeinden zugeordnet wird, so stellt sich schon sehr ernsthaft die Frage, ob über Art. 27 des Sozialhilfegesetzes die Gemeinden praktisch verpflichtet werden können, in diesem eigenen Wirkungskreis über einen Beschluss des Landtages die Finanzierung gemäss diesem Artikel ohne Wahrnehmung ihrer Finanzhoheit zu übernehmen. Oder mit anderen Worten: Das, was als Vorteil von der LAK und auch von einzelnen Gemeinden eingebracht wird, scheint mir zumindest verfassungsmässig sehr bedenklich zu sein. Denn wenn es um den eigenen Wirkungskreis geht, dann können wir doch nicht über diesen Lastenausgleichsartikel im Sozialhilfegesetz die Gemeinden zwingen, die Finanzierung sicherzustellen. Da denke ich mir wäre der sauberere Weg, dass die Gemeinden einen Beschluss fassen. Der muss nicht jährlich neu gefasst werden. Sie könnten auch einen Grundsatzbeschluss fassen. Wenn sie schon der Stiftung LAK angehören, dann kann der Gemeinderat auch einen Beschluss fassen, dass die Finanzierung nach dem und dem Prinzip vorgenommen wird. Natürlich müssen dann jährlich die finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Was also rein pragmatisch als unkompliziertes Finanzierungsinstrument daherkommt, erscheint mir zumindest verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Und da - bin ich überzeugt - müssen wir sowieso eine neue Regelung finden, denn es geht hier um grundsätzliche Fragen. Es geht um die Frage, ob die Gemeinden im eigenen Wirkungskreis ihre Aufgaben auch autonom wahrnehmen und entsprechende Beschlüsse fassen müssen, dass da der Staat nicht so weit in diesen Aufgabenbereich eingreifen kann. Wir sollten diese Frage nicht unterschätzen. Natürlich müssen wir pragmatische Lösungen finden. Aber wenn wir über solche Bedenken einfach hinweggingen, dann denke ich mir, hat das für die fernere Zukunft kaum Bestand. Mir ist bewusst, dass jede Neuregelung gründlich überlegt und diskutiert werden muss. Es ist jedoch klar, dass gerade im Bereich der Sozial- und Gesundheitspolitik, der Alterspolitik, die Verantwortlichkeiten möglichst klar zugeordnet werden sollen. Ich denke mir, wenn wir die Frage weiterdiskutieren, gerade die Frage der LAK weiterdiskutieren, müssten auch Lösungen möglich sein, die einerseits dem Aspekt der Gemeindeautonomie und der verfassungsmässigen Ausgestaltung dieser Gemeindeautonomie nachkommen und andererseits aber auch die Finanzierbarkeit der stationären Altersvorsorge für die Zukunft sichern. Und da meine ich schon, dass die finanziellen Mittel der Gemeinden vorhanden sind und dass der Finanzausgleich auch für die Zukunft so gestaltet werden muss, dass eben diese finanziellen Mittel für die Aufgabenerfüllung der Gemeinden auch dann gegeben sein werden. Wenn ich die einzelnen Voten hier Revue passieren lasse, so möchte ich auf vieles, das gesagt wurde, nicht eingehen, das einfach richtig war. Es wurden Bedenken vorgebracht, die ich so auch im Raum stehen lassen möchte. Dort, wo Fragen aufgekommen sind, die möchte ich kurz erörtern: Es ist richtig, wie der Abg. Markus Büchel gesagt hat, es geht hier um eine Zahlungsentflechtung, eigentlich vor der Aufgabenentflechtung. Aber mit der Zahlungsentflechtung ist die Aufgabenentflechtung selbstverständlich verknüpft. Es ist ein pragmatischer Ansatz gewählt worden. Wir haben immer wieder geschaut, wo können wir uns finden, damit die Lösungen auch von beiden Ebenen getragen werden. Und deshalb ist es in Bereichen, die durchaus auch zu entflechten wären, zu keinen Lösungen gekommen oder beim Besitzstand geblieben. Angetönt wurde die Familienhilfe. Das ändern wir nicht. Auch da wollten wir eine Änderung durchführen. Das war nicht machbar, weil ganz einfach die Befürchtungen derart gross waren und vor allem wurde das von keiner Seite mitgetragen, sodass wir hier uns zu diesem Kompromiss gefunden haben. Auch bei der Kulturförderung wäre eine Entflechtung durchaus möglich, obwohl es nicht immer ganz einfach ist, zwischen Verbänden und Vereinen, die landesweit tätig sind, und solchen, die nur gemeindeweit tätig sind, zu unterscheiden. Auch hier wollen wir zwar im Ablauf administrative Vereinfachungen erreichen. Aber letztendlich haben wir hier von einer völligen Entflechtung abgesehen, weil wir uns hier nicht finden konnten. Was die LAK betrifft habe ich grundsätzlich Stellung genommen. Ich meine, dass die Entflechtung, wie wir sie vorschlagen, mittelfristig zu einer Stärkung der LAK führt und nicht zu einer Schwächung, verbunden mit einer Stärkung der Gemeindeautonomie und nicht mit einer Schwächung der Gemeindeautonomie. Ich denke aber durchaus, dass wir hier Gespräche führen müssen, dass der Staat die Idee weiter mitträgt, dass der Staat auch bezeugt, dass er diese gemeindeübergreifende Organisation als richtig empfindet und dass er Subventionen auch nur dann spricht, wenn eine Gemeinde in der LAK vertreten ist. Die Frage der Neuregelung des Finanzausgleiches wird auf uns zukommen. Das wird dann eine Diskussion sein, die nicht nur zwischen Staat und Gemeinden, sondern auch zwischen den Gemeinden zu führen ist. Wir haben ja gehört, dass hier durchaus unterschiedliche Ansichten bestehen. Was wir in einem ersten Schritt einmal gemacht haben: Wir haben einmal extern die Auswirkungen des heutigen Finanzausgleiches untersuchen lassen. Man muss ja wissen, wie der heutige Finanzausgleich wirkt, wo er Ungerechtigkeiten hat, wo er vielleicht auch das Gegenteil von dem erreicht, was er eigentlich bezweckt, damit man dann nachher ein Modell entwerfen kann. Natürlich würden wir die Autonomie der Gemeinden noch mehr stärken, wenn wir den Gemeinden in einem bestimmten Bereich auch die Steuerhoheit geben würden, also indem sie zum Beispiel in einem bestimmten Bereich Steuern erheben könnten. Aber wie gesagt, wir müssen hier auch die Kleinheit oder die Grösse des Landes selbst mit in Betracht ziehen. Was den Informationsfluss anbetrifft: Den können wir schon garantieren, auch wenn wir finanziell entflechten. Das habe ich auch schon aufgezeigt. Wir könnten zum Beispiel weiterhin in der LAK vertreten sein. Das hätte durchaus eine Begründung: Erstens einmal, weil wir ja weiterhin 50%-Subventionen an Neubauten zahlen und zweitens weil wir auch eine gewisse Aufsichtspflicht und eine Koordinations-pflicht von Staates wegen haben.
Wir wissen heute, dass die stationäre Altersversorgung eine sehr anspruchsvolle Angelegenheit ist. Wir wissen heute, dass wir sehr qualifizierte Dienstleistungseinrichtungen der Pflege in Liechtenstein haben. Ich bin auch sehr dankbar, was da von der LAK, von den Gemeinden, geschaffen wurde in diesem Bereich und das soll nicht zerschlagen werden. Das soll im Gegenteil gestärkt werden, und das soll auch weitergeführt werden. Was die Art. 24/Art. 27 Sozialhilfegesetz anbetrifft: Dazu habe ich Ausführungen gemacht. Ich habe starke Befürchtungen, dass wir hier verfassungsrechtlich auf einem bedenklichen Weg sind. Es wird auch immer wieder von den Gemeinden, aber auch von der LAK und von der Familienhilfe vorgebracht, dass, wenn hier die finanzielle Entflechtung stattfindet, dass, wenn isoliert in diesem Bereich der stationären Altersvorsorge nun die Gemeinden die finanzielle Verantwortung tragen, dass dann ein finanzieller Druck auf die Gemeinden zukäme und dementsprechend dieser Druck natürlich an die Direktbetroffenen weitergegeben werden müsse. Da wird einfach ausser Acht gelassen, dass diese Entflechtungsprojekt aus verschiedensten Bereichen besteht und unter dem Strich praktisch keine grossen Mehrbelastungen stattfinden. Wir können nicht isoliert nur diesen Bereich sehen. Wir müssen natürlich auch die neuen Pflichten, die der Staat vollumfänglich übernimmt, mit aufrechnen. Und wenn wir nicht nur zurückblickend rechnen, sondern auch vorwärts schauen, dann denke ich mir, ist das eine völlig ausgeglichene finanzielle Entflechtung, die wir hier vorschlagen. Noch einmal: Es wurde immer wieder betont und ich kann das nur noch einmal sagen: Die stationäre Alterspflege soll gemeindeübergreifend von den Gemeinden in der Stiftung der LAK wahrgenommen werden. Die Bündelung der Kräfte ist sicher richtig. Von daher, denke ich mir, bietet dieser Vorschlag der Regierung auch den richtigen Ansatz, dass er einerseits die Gemeindeautonomie stärkt, andererseits aber auch Anreize schafft, damit die Gemeinden miteinander zusammenarbeiten und gemeinsame Lösungen erwirtschaften. Wenn vorgebracht wird, dass höhere Kosten der Altershilfe anfallen, dass der Zuwachs in den nächsten 5 bis 10 Jahren enorm sein wird, dann kann ich das durchaus bestätigen. Aber das wird nicht nur in der stationären Alterspflege so sein, das wird natürlich auch in der Altersvorsorge allgemein so sein. Da müssen wir auch im Gesundheitswesen bedenken, dass auch hier neue Herausforderungen auf uns zukommen. Hier kommen auf den Sozialstaat insgesamt neue Herausforderungen zu. Es wurde auch gesagt, der Staat soll Beihilfen an die Gemeinden, an die gemeindeübergreifende Organisationen der LAK leisten. Ich habe ausgeführt, das würden wir auch weiterhin machen, indem wir 50-prozentige Subventionen an die Neubauten geben. Was mir aber schon wichtig erscheint: Wir müssen auch einmal der Realität in die Augen schauen. Wie funktioniert die stationäre Altersvorsorge denn heute? Wie funktioniert die LAK? Da ist es durchaus so, dass dort die Politik entwickelt wird, dass dort das Know-how ist, dass dort die Vorschläge vor allem auch in Zusammenarbeit mit den Gemeinden entwickelt werden und dass das Land und dann nachher die Regierung bzw. der Landtag mit den Finanzbeschlüssen am Ende der Kette stehen. Und das zeigt ja gerade, dass hier das Know-how nicht beim Staat angesiedelt ist. Und von daher zeigt es sich, dass eine Entflechtung durchaus sinnvoll und machbar wäre. Was den Finanzausgleich betrifft - die Frage des Abg. Wendelin Lampert: Er hat nach externen Experten gefragt. Ja, die Regierung denkt sich, dass zuerst einmal die grundsätzlichen Aspekte angeschaut werden müssen, dass zuerst einmal - wie gesagt - untersucht wird, wie der heutige Finanzausgleich wirkt. Welche Lösungen wären überhaupt möglich? Aber nachher muss natürlich mit den Betroffenen, also mit den elf Gemeinden, das Ganze verhandelt werden. Es muss dann auch eine Lösung gefunden werden, die mehrheitsfähig ist. Ich sehe in der vorgeschlagenen Lösung der Regierung überhaupt nicht die Gefahr der Entsolidarisie-rung. Ich sehe überhaupt nicht die Gefahr, dass der Staat sich aus der Sozialpolitik, aus der Alterspolitik, verabschiedet. Ich sehe nur die Möglichkeit, dass wir Zuständigkeiten klären, ich sehe die Möglichkeiten, dass wir die institutionelle Kongruenz stärker berücksichtigen, nämlich: Wer über Ausgaben entscheidet, der hat nachher diese auch zu bezahlen und zu verantworten, und zwar auf beiden Seiten. Nicht nur auf der Gemeindeseite, sondern auch auf der staatlichen Seite. Die Frau Abg. Matt hat dann ganz konkrete Fragen gestellt. Die Gemeinden müssen oder sollen in verschiedenen Bereichen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Ich muss Ihnen ganz offen sagen: Dann müsste ich die einzelnen Vorlagen jetzt noch einmal durchsehen. Aber das Prinzip scheint mir schon logisch zu sein. Nämlich dort, wo auch Institutionen, die jetzt völlig oder ganz vom Staat getragen werden, dort, wo den Bedürfnissen der Bevölkerung in einer Gemeinde nachgekommen wird oder dort, wo Kinder im Primarschulalter unterrichtet werden, zum Beispiel von der Musikschule, dort soll die Gemeinde zumindest so viel beitragen, dass sie Räumlichkeiten - wenn immer möglich - zur Verfügung stellt, denn es geht ja um die Interessen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Und es ist ja sinnvoll, dass Kinder in ihrem Wohnort unterrichtet werden. Und deshalb wollen wir - auch wenn wir die finanziellen Verpflichtungen übernehmen - die Gemeinden zumindest mit in die Verantwortung einbinden. Kindertagesstätten: Auch hier wurde die Anregung gemacht, dass die Gemeinden zumindest die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Bei Kindertagesstätten geht es der Regierung darum, dass landesweit einheitliche Ansätze gelten und dementsprechend diese Kindertagesstätten auch genützt werden können. Hier soll durchaus die wirtschaftliche Situation derjenigen, die sie in Anspruch nehmen wollen, auch mitberücksichtigt werden. Inwieweit hier die Gemeinden weiter verpflichtet werden sollen, stellt sich schon die Frage, denn ich denke mir auch, dass die Kindertagesstätten jeweils auch gemeindeübergreifend genützt werden, weil Plätze je nachdem in der einen oder anderen Gemeinde frei sind und dann von Eltern von auswärts mit ihren Kindern auch belegt werden. Dann hat die Frau Abg. Matt Stellung bezüglich des Finanzbeschlusses zum Frauenhaus genommen. Hier gibt es ja auch ein Schreiben - wie ich gestern erfahren habe - an die Abgeordneten. Das Frauenhaus wendet sich gegen die Aufhebung dieses Finanzbeschlusses. Auch hier möchte ich noch einmal auf die Systematik zu sprechen kommen. Das Frauenhaus wird als einziger Sozialhilfeträger nach Art. 24 Sozialhilfegesetz nebst der Anerkennung durch die Regierung und dem entsprechenden Leistungsvertrag zwischen dem Amt für Soziale Dienste und dem Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder auch über den erwähnten Finanzbeschluss des Landtags gefördert. Der Vorschlag der Regierung, den Finanzbeschluss ersatzlos aufzuheben, darf sicher nicht mit einer Abwertung der Leistungen des Frauenhauses oder gar dessen Existenzberechtigung verbunden werden. Das Frauenhaus ist heute vielmehr eine Institution der Sozialhilfe, welche eine unverzichtbare und auch wichtige Aufgabe erfüllt. Das ist für die Regierung ausser Frage gestellt. Der Regierungsvorschlag bezweckt vielmehr eine Vereinheitlichung der Rechtssituation in diesem Bereich. Gemäss Art. 24 des Sozialhilfegesetzes ist die private Sozialhilfe zu fördern und zur Mitarbeit heranzuziehen. Der Regierung obliegt es sodann, gemäss Art. 30 der Sozialhilfeverordnung über Förderbeiträge an private Sozialhilfeträger zu entscheiden und damit diese als solche auch anzuerkennen. Dies wurde schliesslich mit dem oben genannten Leistungsvertrag mit dem Verein umgesetzt. Angesichts dieser rechtlichen Situation stellt der Finanzbeschluss des Landtages über die Förderung des Frauenhauses einen Einzelfall in diesem Aufgabenbereich dar und greift damit auch in die gewollte Kompetenzordnung zwischen Landtag und Regierung ein, was hier nicht als Kritik an diesem Beschluss verstanden werden soll, sondern - das habe ich ja selbst miterlebt im Landtag -, dass es vielmehr auf die Entwicklungsgeschichte der Förderung des Frauenhauses in den 90er Jahren zurückzuführen ist. Ich finde, grundsätzlich sollen hier alle gleich behandelt werden nach Art. 24 des Sozialhilfegesetzes und nach Art. 30 der entsprechenden Verordnung. Ich meine schon, dass es berechtigt ist, hier alle gleich zu behandeln. Was die Jugendförderung anbelangt sehe ich hier die Problematik eigentlich weniger. Alles, was Jugendtreffs sind, was also gemeindeweit organisiert ist, das soll durch die Gemeinden finanziert werden, währenddem die Jugendhilfe durch das Land zu 100% finanziert werden soll. Betreffend die Situation der LAK habe ich ausführlich Stellung genommen. Ich denke mir auch, dass es wichtig ist, was Sie angeführt haben und dieses Anliegen nehmen wir wirklich sehr ernst, nämlich dass gerade die Einrichtungen Spitex und Spitin funktionieren müssen und dass sie dann in Anspruch genommen werden, wenn der entsprechende Bedarf gegeben ist. Es sollen nicht finanzielle Anreize für das eine oder andere sprechen, sondern der entsprechende Bedarf soll eruiert werden - oder anders gesagt: Wenn jemand die Möglichkeit hat, dass er zu Hause versorgt werden kann, dann soll er dort versorgt werden können, wenn er dort sein Lebensumfeld behalten kann und erst dann in ein Pflegeheim gebracht werden, wenn die Umstände dies erfordern. Ich sehe zwar durch die hier vorgeschlagene Lösung keine grundsätzliche Problematik, aber wir können diesen Bereich sicher auf die 2. Lesung noch einmal anschauen. Der Abg. Pepo Frick hat vor allem noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass zwischen der LAK und der Regierung, zwischen den Gemeinden und der Regierung vor allem diese Ängste und Befürchtungen abgebaut werden müssen, damit hier eine Lösung gefunden werden kann, die von beiden Seiten getragen werden kann. Ich habe einige Ansatzpunkte schon genannt, wo der Staat sichtbar machen kann, dass er die LAK unterstützt, dass er sie für wichtig befindet und dass er vor allem auch die Koordination der Alterspolitik sehr aktiv betreibt, auch indem er Einsitz in diese Stiftung nimmt. Nur werden wir irgendwann nicht darum herumkommen, uns über die Sinnhaftigkeit der einzelnen Lösungen zu unterhalten und uns auch darüber zu unterhalten, wie ernst wir das Prinzip der Gemeindeautonomie nehmen. Wenn wir dieses Prinzip ernst nehmen, dann müssen wir bei Aufgaben, die in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden fallen, den Gemeinden die Gestaltungsfreiheit geben. Dann müssen wir ihnen natürlich auch die finanziellen Verantwortlichkeiten übergeben, ansonsten wir diese Aufgaben an uns ziehen und dann in den übertragenen Wirkungskreis ziehen. Das scheint mir schon sehr wichtig.Die Ausführungen der Abg. Josy Biedermann über die KBA: Die KBA ist heute Teil der LAK und hier laufen ja verschiedene Gespräche, inwiefern die Dienstleistungen der KBA sich selber decken müssen und inwiefern sie hier weiter finanziert werden. Sicher können wir diese Anregungen zumindest einmal vertieft abklären, also ob das Sinn macht oder nicht. Ich kann Ihnen dazu heute keine abschliessende Antwort geben.
Ich hoffe, dass wir insgesamt zu einer Lösung kommen, die in sich schlüssig ist, die die finanziellen Verantwortlichkeiten auf Staat und Gemeinden sinnvoll verteilen und die letztendlich auch von beiden Ebenen getragen wird. Es ist uns weitgehend gelungen, aber es ist uns in einem Bereich noch nicht gelungen. Ich denke mir, dass hier sicher noch Klärungsbedarf besteht, dass hier aber auch einige Missverständnisse herrschen. Ich habe Stellungnahmen bekommen, die mir doch aufzeigen, dass hier nicht das ganze Konstrukt durchdacht wurde. Hier wird die Regierung noch eine schwierige Aufgabe bis zur 2. Lesung haben. Das ist mir bewusst. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Regierungschef, besten Dank für die umfassenden Ausführungen. Gibt es weitere Fragen an den Herrn Regierungschef? Das ist nicht der Fall. Dann unterbreche ich jetzt die Sitzung bis 20:30 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 19:55 Uhr).
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES SUBVENTIONSGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir sind nach wie vor bei Traktandum 8: Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden (Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze).Wir haben die Eintretensdebatte durchgeführt. Eintreten auf diese Gesetzesvorlage scheint unbestritten. Somit können wir mit der 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage beginnen. Art. 1a Abs. 1 Einleitungssatz wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1a Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19a steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt:
Ich habe eine Frage: In Punkt 2.9 heisst es: «Alters- und Pflegeheime (inklusive Erstausstattung) der Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe», ob man dort Alterswohnungen auch mit aufnehmen könnte? Das würde heissen, wenn die LAK Alterswohnungen mit betreuen möchte, dass diese dann auch zu 50% gefördert werden könnten. Danke.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Vielleicht hier zur Klarstellung, weil es nicht völlig klar ist: Der Buchstabe «V», der hier wie römisch fünf aussieht, sollte eigentlich «V» gemäss Voranschlag heissen. Das heisst, es sind keine fixen Zahlen mehr enthalten, damit auch der Landtag mehr Gestaltungsspielraum bekommt. Je nach finanzieller Lage können hier mehr oder weniger Mittel ausgeschüttet werden. Dann bezüglich der Alterswohnungen: Da möchte ich nur darauf hinweisen, dass wir auch im Wohnbauförderungsgesetz entsprechende Bestimmungen haben, wenn die Gemeinden Sozialwohnungen errichten, dass sie dann auch förderungswürdig sind. Ich würde jetzt die Alterswohnungen auch unter den allgemeinen Begriff «Sozialwohnungen» nehmen. Ich werde Ihnen das aber gerne auf die 2. Lesung abklären. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Landessubventionen - sprich Subventionsgesetz - in 1. Lesung behandelt.
-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES FEUERWEHRGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur nächsten Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Feuerwehrgesetzes. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt:
Ich habe hier noch eine Frage zu Abs. 4: Was verstehen Sie unter «Die übrigen Gemeindefeuerwehren sind gehalten»? Ist das Wort «gehalten» sinnvoll in diesem Zusammenhang?Regierungschef Otmar Hasler:
Wir können das redaktionell sicher noch einmal überprüfen. Aber die Intention ist eigentlich klar. Wenn die Stützpunktfeuerwehr die Unterstützung der Gemeindefeuerwehren braucht, um ihre Aufgabe erfüllen zu können, dass in diesem Falle die Gemeindefeuerwehren verpflichtet sind, die Stützpunktfeuerwehr zu unterstützen. Ich werde das hier redaktionell noch einmal überprüfen lassen.Abg. Heinz Vogt:
Ich denke mir, dass hier die Formulierung «verpflichtet» wahrscheinlich die bessere Lösung wäre. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 18a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 36 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage über die Abänderung des Feuerwehrgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE LIECHTENSTEINISCHE MUSIKSCHULE
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zur nächsten Gesetzesvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Musikschule. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 4 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir auch das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Musikschule in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES BETREFFEND DIE ERRICHTUNG DER STIFTUNG "KUNSTSCHULE LIECHTENSTEIN"
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur nächsten Gesetzesvorlage, und zwar zur Abänderung des Gesetzes betreffend die Errichtung der Stiftung «Kunstschule Liechtenstein». Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 4 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage über die Abänderung des Gesetzes betreffend die Errichtung der Stiftung «Kunstschule Liechtenstein» in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE STIFTUNG "ERWACHSENENBILDUNG LIECHTENSTEIN" (EBLG)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur nächsten Gesetzesvorlage, zur Abänderung des Gesetzes über die Stiftung «Erwachsenenbildung Liechtenstein».Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 5 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Stiftung «Erwachsenenbildung Liechtenstein» (EBLG) in 1. Lesung behandelt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE FÖRDERUNG DER ERWACHSENENBILDUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur nächsten Gesetzesvorlage, und zwar zur Abänderung des Gesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt:
Die Gemeinden wären in Zukunft verpflichtet, der Erwachsenenbildung für Kurse, Schulungen usw. unentgeltlich Räume zur Verfügung zu stellen. Zur Gemeinde Schaan: Die Gemeinde Schaan stellt für Kurse usw. der Erwachsenenbildung vor allem im Gemeinschaftszentrum Resch Räume unentgeltlich zur Verfügung. Meine Frage ist aber nun folgende: Die Institution «Erwachsenenbildung Stein-Egerta Anstalt» zahlt der Gemeinde Schaan für die Miete des Hauses Stein-Egerta einen jährlichen Mietzins. Für den Unterhalt der Gebäude kommt die Gemeinde vollumfänglich auf. Auch in diesen Räumen finden ab und zu Vorträge usw. statt. Meine Frage ist nun: Ich möchte sicherstellen, dass die Gemeinde Schaan auch in Zukunft bei der «Erwachsenenbildung Stein-Egerta Anstalt» für das Haus einen jährlichen Mietzins einfordern kann, in diesem Haus, wo die Administration und die Büros sind. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Diese Büros und die Administration der Stiftung Erwachsenenbildung bzw. der Anstalt sind ja für das ganze Land zuständig. Deshalb ist hier mit dieser Regelung sicher nicht daran gedacht, in diese Verhältnisse einzugreifen, sondern hier wird vielmehr - wie es im Bericht auch heisst - an die bis anhin praktizierte Unentgeltlichkeit der zur Verfügungstellung von Infrastruktur gedacht; das heisst, für einzelne Räumlichkeiten, für einzelne Kurse. Diese Räumlichkeiten sollen von den Gemeinden weiterhin - wie heute praktiziert - unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung ebenfalls in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE SCHULZAHNPFLEGE
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur nächsten Gesetzesvorlage, zur Abänderung des Gesetzes über die Schulzahnpflege. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 6 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Elmar Kindle:
Ich habe eine Frage zu Abs. 3: Wer bestimmt, ob es ein Härtefall ist oder nicht. Ist das die Kommission oder ist es das Amt für Soziale Dienste?Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Abg. Kindle, da müsste ich jetzt die Delegationsnorm in diesem Gesetz kennen. Ich habe nicht das ganze Gesetz vor mir. Aber da kann ich Ihnen die Antwort auf die 2. Lesung geben. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Schulzahnpflege ebenfalls in 1. Lesung behandelt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DAS GESUNDHEITSWESEN (SANITÄTSGESETZ)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur nächsten Gesetzesvorlage, zur Abänderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen - sprich Sanitätsgesetz. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 12 Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz) in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES JUGENDGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur nächsten Gesetzesvorlage, zur Abänderung des Jugendgesetzes. Ich bitte, diese Gesetzesvorlage zu verlesen.Art. 4 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Bst. a steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt:
Ich habe hier noch eine Verständnisfrage: Sind offene Firma-Kinderhorte auch mit eingeschlossen?Regierungschef Otmar Hasler:
Unter diesem Bereich kann ich mir nicht vorstellen, dass die Kinderhorte von Firmen darunter fallen. Hier geht es um die öffentlichen Jugendberatungsstellen und die Führung von Kinderhorten, die auch vom Land unterstützt werden. Aber ich werde Ihnen das gerne auf die 2. Lesung noch abklären. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 48 Abs. 1 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 48 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir auch dieses Gesetz über die Abänderung des Jugendgesetzes in 1. Lesung beraten.-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES SOZIALHILFEGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur nächsten Gesetzesvorlage, zur Abänderung des Sozialhilfegesetzes. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 20 Abs. 2 Bst. a und c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 Abs. 2 Bst. a und c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Negele:
Werte Damen und Herren. Ich habe zum Art. 27 Abs. 2 wie angekündigt einen Änderungsvorschlag. Dieser Änderungsvorschlag wird auch die verfassungsmässigen Bedenken des Regierungschefs aus der Welt schaffen. Der Art. 27 Abs. 2 würde wie folgt lauten: «Die Kosten für die Förderung von privaten Sozialhilfeträgern (Art. 24) und Selbsthilfeorganisationen (Art. 25) sind vom Staat zu tragen» - und jetzt kommt die Änderung - «die Betriebsdefizite der durch die Stiftung LAK betreuten Alters- und Pflegeheime werden zur Hälfte vom Land übernommen». Abg. Jürgen Beck:
Danke, Herr Präsident. Sie können sich denken, dass ich auch noch einige Worte zu diesem Artikel sagen möchte. Ich möchte allerdings nicht zu weit ausholen, denn ich denke, dass ich anlässlich der Eintretensdebatte meine Meinung ausreichend kundgetan habe. Ich gehe davon aus, wie dies der Herr Regierungschef bei seinen Erklärungen erläutert hat, dass dieser Artikel sicher noch überarbeitet wird und mit den Gemeinden sowie mit der LAK besprochen wird und wir möglicherweise noch eine Lösung finden, die für uns alle tragbar ist. Ich möchte wirklich nicht anlässlich der 2. Lesung die Streichung des Artikels beantragen müssen. Im Weiteren finde ich den Vorschlag des Abg. Gebhard Negele auch akzeptabel. Und wie gesagt, ich gehe davon aus, dass Sie sich dieser Angelegenheit noch annehmen und dies auch weiter verfolgen werden.Abg. Andrea Matt:
Ich habe auch noch einen Änderungsvorschlag, und zwar ist ja oft auch kritisiert worden, dass einzelne Gemeinden aus dem LAK austreten könnten und die Lastenverteilung aufgehoben werden könnte. Wenn wir sagen würden: «Die Betriebskosten für Alters- und Pflegeheime sind von den Gemeinden im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl zu tragen», dann wäre in diesem Artikel dieser Lastenausgleich finanziert. Ich kenne die rechtliche Situation dafür zu wenig, aber ich vermute, das LAK könnte dann nicht beschliessen, dass sie nach einem anderen Schlüssel verteilen würden.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir haben ja die ganze Problematik um die LAK in der Eintretensdebatte diskutiert. Im Sinne dieser Ausführungen wird die Regierung hier sicher noch einmal das Gespräch suchen. Grundsätzlich bin ich überzeugt, dass es zu einer Finanzentflechtung kommen soll. Grundsätzlich bin ich auch überzeugt, dass die LAK durch die ganzen vorgeschlagenen Regelungen gestärkt wird. Aber wie gesagt, Ziel der Regierung ist es, hier zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, denn schlussendlich sollen beide Ebenen - Staat und Gemeinden - mit der vorgeschlagenen Lösung leben können. Wenn hier vorgeschlagen wird, dass die Betriebskosten für Alters- und Pflegeheime von den Gemeinden und zur Hälfte vom Staat zu tragen sind, dann bedeutet das ja nicht automatisch auch einen Schutz für die LAK. Dann könnten ja die einzelnen Gemeinden genau gleich diesen hälftigen Beitrag erhalten. Aber wie gesagt, wir werden die ganze Frage noch einmal aufnehmen und diskutieren. Ich hoffe, dass wir hier zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir auch das Gesetz über die Abänderung des Sozialhilfegesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES FINANZBESCHLUSSES BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DER FINANZIERUNG DER NOTRUFNUMMER 144 SOWIE BETREFFEND DIE ÜBERNAHME DES DEFIZITES DES HAUSNOTRUFES DER KONTAKT- UND BERATUNGSSTELLE ALTER IM LASTENAUSGLEICH
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zur Abänderung des Finanzbeschlusses. Ich bitte, mit der Verlesung zu beginnen.I. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir auch die Abänderung des Finanzbeschlusses in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR ALTERS-, HINTERLASSENEN- UND INVALIDENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur nächsten Gesetzesvorlage, zur Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 2bis wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir auch das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung in 1. Lesung behandelt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE AUFNAHME VON ASYLSUCHENDEN UND SCHUTZBEDÜRFTIGEN (FLÜCHTLINGSGESETZ)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur nächsten Gesetzesvorlage, zur Abänderung des Gesetzes über die Aufnahme von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 73 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 76 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 76 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 77 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 77 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Aufnahme von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen (Flüchtlingsgesetz) in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER MIETBEITRÄGE FÜR FAMILIEN
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur nächsten Gesetzesvorlage, zur Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 1 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien ebenfalls in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE FÖRDERUNG DES ÖFFENTLICHEN VERKEHRS
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur nächsten Gesetzesvorlage, zur Abänderung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 10 Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir auch dieses Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GEWÄSSERSCHUTZGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich bitte, mit der 1. Lesung der Abänderung des Gewässerschutzgesetzes fortzufahren.Art. 34 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 52 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 52 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Gewässerschutzgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES FISCHEREIGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich bitte, mit der Verlesung der nächsten Gesetzesvorlage fortzufahren, und zwar der Abänderung des Fischereigesetzes.Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Fischereigesetzes ebenfalls in 1. Lesung beraten. -ooOoo-
ABÄNDERUNG DES RHEINGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich bitte, mit der Verlesung der Abänderung des Rheingesetzes fortzufahren.Art. 4 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Rheingesetzes ebenfalls in 1. Lesung behandelt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES FÜR RÜFESCHUTZBAUTEN
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich bitte, mit der Verlesung der Abänderung des Gesetzes für Rüfeschutzbauten fortzufahren.§ 3 bis 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 3 bis 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 6 steht zur Diskussion.
Abg. Elmar Kindle:
Ich habe noch eine Frage betreffend die Entschädigung von Privaten. Hier steht «billige Entschädigung» - was immer auch das heissen mag. Ich würde hier vorschlagen, eine Präzisierung anzustreben, damit das Wort «billig» herauskommt. «Billig» ist bei den einen gar nichts und bei den anderen sehr viel. Abg. Heinz Vogt:
Ich habe hier noch eine Frage: Gelten die Bürgergenossenschaften auch als Private? Hier steht nur «Gemeinden» und «beteiligte Private». Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich denke mir, dass wir die Frage der Bürgergenossenschaften in verschiedenen Bereichen noch einmal klären müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie hier einfach als Private gelten. Aber das werden wir auf die 2. Lesung klären und dementsprechend dann auch den Gesetzestext anpassen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.§ 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes für Rüfeschutzbauten ebenfalls in 1. Lesung behandelt.-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES BETREFFEND DIE RÜFESCHUTZBAUTEN
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur nächsten Gesetzesvorlage, zur Abänderung des Gesetzes betreffend die Rüfeschutzbauten.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.§ 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend die Rüfeschutzbauten ebenfalls in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES WALDGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur nächsten Gesetzesvorlage, zur Abänderung des Waldgesetzes.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 Abs. 1 Bst. s wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43 Abs. 1 Bst. s steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Waldgesetzes ebenfalls in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES STEUERGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur letzten Gesetzesvorlage, zur Abänderung des Steuergesetzes.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 63 Bst. d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 63 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 101 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 101 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) ebenfalls in 1. Lesung behandelt und gleichzeitig Traktandum 8 erledigt. -ooOoo-