Änderung des Elektrizitätsmarktgesetzes (Schaffung einer Übergangsbestimmung zum Rechnungslegungserfordernis), 1. und 2. Lesung (Nr.33/2005)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 14a: Änderung des Elektrizitätsmarktgesetzes (Schaffung einer Übergangsbestimmung zum Rechnungslegungserfordernis). Aufgrund des Wunsches der Regierung ist hier vorgesehen, sofern Eintreten beschlossen wird, die 1. und 2. Lesung durchzuführen. Wir werden selbstverständlich, wenn Eintreten beschlossen wird, zuerst die 1. Lesung durchführen und dann abstimmen, ob wir die 2. Lesung und die Schlussabstimmung durchführen. Gibt es dazu Wortmeldungen? Abg. Rudolf Lampert:
Wir haben bereits bei der Traktandenfestlegung zum heutigen Tag über diese Vorlage diskutiert. Ich beantrage Nichteintreten auf diese Vorlage, da sie meines Erachtens keinen Sinn macht. Vor allem dann, wenn Traktandum 15 - nämlich der Geschäftsbericht der Liechtensteinischen Kraftwerke - trotzdem hier behandelt wird, auch wenn dieses Gesetz heute formal nicht in Kraft treten kann. Ich habe das alles ausgeführt anhand der Verfassung und der Geschäftsordnung, vor allem aufgrund der Verfassung. Dieses Gesetz kann nicht in Kraft treten. Somit kann meines Erachtens auch nicht der Geschäftsbericht der LKW rechtsgültig dann verabschiedet werden. Ich beantrage Nichteintreten aufgrund dieser Fakten, die im Eintretensvotum ausgeführt wurden.Abg. Alois Beck:
Aufgrund meines gestrigen Votums unterstütze ich diesen Antrag des Abg. Rudolf Lampert. Ich habe ja gestern Morgen den Antrag gestellt, Traktandum 15 auf die September-Sitzung zu verschieben, weil diese kurzfristig eingeschobene Regierungsvorlage zur Abänderung des Elektrizitätsmarktgesetzes eben nicht in Kraft ist, wenn wir das Traktandum 15 behandeln. Das heisst, wenn wir das Traktandum 15 behandeln, haben wir immer noch eine nicht gesetzesgemässe Rechnungslegung. Deshalb habe ich vorgeschlagen - ich hätte gerne zugestimmt im September dem Geschäftsbericht und der Jahresrechnung - aber unter diesen Umständen macht diese Vorlage keinen Sinn. Faktisch kommt das einem legistischen Leerlauf gleich, weil eben dieses Gesetz erst in Kraft tritt, das wird im Juli oder August sein, und dann ist die Beschlussfassung, - wie ich annehme - des Traktandums 15 schon längst abgeschlossen und dann macht dieses Gesetz hier keinen Sinn mehr. Und deshalb unterstütze ich diesen Antrag auf Nichteintreten. Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Ich bin ganz der Meinung, dass wir diesen legistischen Weg einhalten müssen. Und das werden wir auch. Ich glaube aber trotzdem, dass es möglich ist, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der Liechtensteinischen Kraftwerke zu behandeln und darüber abzustimmen. Allerdings können wir natürlich den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der Liechtensteinischen Kraftwerke nur vorbehaltlich des In-Kraft-Tretens der erwähnten Übergangsbestimmung genehmigen. Das scheint mir ein sauberer Weg zu sein.Abg. Alois Beck:
Das scheint mir eben nicht so. Ich habe das gestern Morgen ausführlich begründet. Es wäre meiner Ansicht nach kein Problem gewesen, das hier heute zu lesen und das Traktandum 15 auf die September-Sitzung zu verschieben. Dann wäre alles ordentlich abgelaufen. Aber der Landtag hat sich gestern anders entschieden und deshalb plädiere ich hier für Nichteintreten. Wenn wir das heute verabschieden - wie gesagt das wird im Juli/August in Kraft treten. Und es ist ja auch von mir aus gesehen ein Präjudiz, wenn man sagt, wir beschliessen etwas und sagen aufgrund einer künftigen Regelung ist das dann in Ordnung. Ich sehe da grundsätzliche Probleme. Aber wie gesagt, wir haben gestern über meinen Antrag abgestimmt und das muss ich zur Kenntnis nehmen. Abg. Rudolf Lampert:
Ich kann mich auch nur ganz kurz wiederholen: Ich sehe keine rechtliche Basis, einen Geschäftsbericht zu verabschieden auf einer gesetzlichen Basis, die eventuell erst zukünftig eintritt. Ich weiss nicht, wo sie da noch die saubere Legistik hernehmen, aber ich werde mich selbstverständlich der Mehrheit fügen. Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Wir haben das, glaube ich, gestern schon einmal diskutiert. Wir führen die genau gleiche Diskussion, die wir gestern geführt haben. Ich glaube, das ist nicht sehr effizient. Abg. Alois Beck:
Ob das effizient ist oder nicht, sei dahingestellt. Aber ich finde es wichtig, wenn man einen Antrag stellt, dass man ihn begründet, dass er nachvollziehbar ist. Wenn Sie eine andere Meinung haben, bitte sehr. Abg. Johannes Kaiser:
In der Finanzkommission bauten wir darauf, dass dieser Weg rechtlich abgeklärt ist und auch rechtlich möglich ist und somit den Gesetzen entspricht. Ich möchte jetzt einmal eine klare Antwort haben, ob das ein gesetzlich einwandfreier Verlauf ist oder nicht. In der Finanzkommission haben wir uns auf diesen Weg geeinigt im Glauben, den man uns weismachte, dass dies der rechtlich richtige Wege ist. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Ich danke dem Abg. Kaiser für sein Votum. Es war von mir beabsichtigt, nur ganz kurz darauf zu antworten, und insbesondere auch nur für das Protokoll richtig zu stellen, dass es nicht eine Vorlage auf Wunsch der Regierung ist, sondern auf Wunsch der Finanzkommission. Es war ganz klar der Wunsch der Finanzkommission, einen rechtsmässigen Zustand hier herzustellen. Ich denke, der Landtag - und bitte nehmen Sie mir das nicht übel - hat es in den letzten Jahren mit der Rechnung der LKW auch nicht so genau genommen. Er hat in den letzten Jahren nämlich mit dem Art. 24 Elektrizitätsmarktgesetz, immer eine Jahresrechnung abgenommen, die er eigentlich auch wider besseres Wissen gegen diesen Art. 24 verabschiedet hat. Also halte ich, wenn überhaupt hier rechtlich etwas nicht ganz in Ordnung sein sollte, dies noch für den weniger schlimmen Weg.Abg. Alois Beck:
Wenn ich mich recht entsinne, waren das nicht einstimmige Beschlüsse, aber die Mehrheit des Landtages. Das ist so akzeptabel. Ich finde der Unterschied gegenüber dem letzten Jahr oder den beiden Vorjahren ist, dass man jetzt quasi offiziell die Unrechtmässigkeit hier festgestellt hat und das festhält, ansonsten wäre diese Gesetzesvorlage nicht nötig. Und vor allem, wenn man Ihre Begründung streng genommen durchziehen möchte, hätte man auch sagen können, wir haben das in der Vergangenheit nicht gemacht, also was schert es uns, dann brauchen wir auch in Zukunft keine gute gesetzliche Grundlage. Also insofern sehe ich hier schon eine Differenz, wenn hier offiziell und sogar von den Vertretern der LKW der nicht gesetzesmässige Zustand klar bekannt gegeben wurde. Wir hatten ja immer Diskussionen, wie steht das, wie ist das und aufgrund dieser Vorlage wäre es wie gesagt meiner Ansicht nach kein Problem gewesen, das sauber hier zu lesen, im September diese Genehmigung zu machen, und alles wäre ordnungsgemäss abgelaufen. Aber ich möchte hier nicht als jemand auftreten, der in der Abstimmung unterlegen ist und hier noch irgendwelche Rechtfertigungen sucht oder was auch immer. Abg. Johannes Kaiser:
Ich vertraue Ihnen, Herr Vizeregierungschef. Wir haben das auch in diesem Sinne in der Finanzkommission debattiert. Verstehe ich Sie richtig, wenn jetzt die letzten Rechnungen abgenommen worden sind, die nicht im Detail der Konformität entsprochen haben, dass wir auch den Geschäftsbericht der LKW auch ohne den 14a genehmigen könnten? Die Schlussfolgerung müsste sein, wie man es die letzten zwei oder mehrere Jahre schon gemacht hat, dass wir die Vorlage ohne die Änderung des Elektrizitätsmarktgesetzes, das heisst, 14a auslassen und einfach das Traktandum 15 genehmigen. Ist diese Schlussfolgerung von mir richtig?Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Über die Effizienz dieser Debatte lässt sich sicherlich streiten. Aber ich denke mir, die Abgeordneten Rudolf Lampert und Alois Beck sind nur konsequent. Denn was sie gestern vorgetragen haben, ist jetzt im Prinzip das was sie heute machen, die logische Fortsetzung. Ich werde den Antrag des Abg. Rudolf Lampert unterstützen, da ich gestern auch schon Bedenken hatte, was hier vor sich geht. Dann noch zu den Ausführungen des Regierungschef-Stellvertreters. Ich kann vielleicht dahingehend informieren: Ich habe letztes Jahr schon nicht zugestimmt, wenn ich gerade ehrlich sein will. Ich hatte allerdings nicht PGR-Probleme, sondern ich hatte andere Probleme, die mich dazu gedrängt haben. Und im Weiteren darf man ja durchaus auch etwas im Leben dazulernen - und dann kann man ja auch diese Fehler dann beheben und nicht einfach sagen: Ja, nur weil ich es in der Vergangenheit immer falsch gemacht habe, mache ich es jetzt gerade die nächsten Jahre auch noch falsch. Abg. Renate Wohlwend:
Danke, Herr Präsident. Ich meine es entschuldigt den Landtag der letzten Legislatur nicht, dass er darüber abgestimmt hat, ohne die gesetzliche Grundlage zu schaffen. Aber diese Woche oder gestern und heute, wo wir uns das in der Debatte richtig bewusst machen, dass wir ohne Gesetzesgrundlage eine Genehmigung erteilen, muss ich schon sagen, dass der Antrag des Abg. Rudolf Lampert etwas für sich hat. Ich werde dem zustimmen und wenn er nicht durchgeht, dem Traktandum 15 nicht meine Zustimmung erteilen.Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungschef-Stellvertreter. Habe ich Sie richtig verstanden? Sie sehen die Verabschiedung des Geschäftsberichtes, ohne die gesetzliche Grundlage jetzt zu schaffen, als geringeres Übel an, als hier auf einer nicht existierenden Gesetzesbasis eine vorbehaltliche Zustimmung zu erteilen. So habe ich Ihr erstes Votum interpretiert. Ansonsten bitte ich Sie, das richtig zu stellen.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Ich fange gerade hinten beim Abg. Rudolf Lampert an: Nein, ich sehe es als geringeres Übel an, wenn man auf einer klaren Grundlage, die erst später in Kraft tritt, eine Verabschiedung eines Berichts vornimmt, als wenn der Landtag wider besseres Wissen auf einer gegebenen Grundlage einen Jahresbericht genehmigt, der - wie in den Vorjahren - nicht rechtmässig ist. Dann zur Abg. Renate Wohlwend: Sie stimmen dann nicht ohne Gesetzesgrundlage über den Jahresbericht der LKW ab, sondern Sie haben eine Gesetzesgrundlage im Elektrizitätsmarktgesetz. Und es ist klar, dass dieser Bericht - das haben auch die Experten der LKW in der Finanzkommission zugegeben - diesen Anforderungen nicht entspricht. Zum Abg. Wendelin Lampert: Mein Votum war nicht als Kritik zu verstehen. Es war nur eine Feststellung der vergangenen Jahre. Überhaupt masse ich mir nicht an, die Entscheidungen des Landtages zu kommentieren. Und zum Abg. Alois Beck: Ich weiss nicht, wie Sie sich dann verhalten, sollte Nichteintreten beschlossen werden. Werden Sie dann diesem Geschäftsbericht entgegen dem Art. 24 ihre Zustimmung erteilen?Abg. Alois Beck:
Wenn ich schon gefragt werde, kann ich gemäss meinem gestrigen Votum ausführen: Ich habe vorgeschlagen, dass wir dieses Gesetz lesen, aber unter der Voraussetzung, dass wir den Punkt 15 verschieben; und dann ich habe einen Weg gesucht - ich würde sehr gerne dem Geschäftsbericht und der Jahresrechnung zustimmen. Und wenn wir heute dieses Gesetz machen, dann tritt das Juli/August in Kraft. Und dann können wir im September auf der Grundlage eines klaren gesetzmässigen Zustandes das machen. Wenn wir das zum Punkt 15 heute oder morgen machen, ist das klar nicht der Fall. Und wie gesagt, es ist eine für mich auch rechtspolitisch heikle Frage. Wir fassen hier Beschlüsse und sagen: In der Zukunft werden wir dann die entsprechenden rechtlichen Grundlagen schaffen. Das finde ich auch als Landtag recht heikel.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Ich war gestern während der Eintretensdebatte anwesend und habe Ihre Argumentation sehr wohl verstanden. Ich habe aber die Diskussion im Landtag auch verfolgt und Ihr Antrag hat keine Mehrheit gefunden. Ich kann auch das nur zur Kenntnis nehmen. Ich möchte Ihnen nur dahingehend weiterhelfen, was Sie dann gedenken zu tun, wenn Ihr Antrag auf Nichteintreten zustande kommt. Möchten Sie dann wiederum diesem Geschäftsbericht - obwohl die Experten der LKW selbst in der Finanzkommission ausgeführt haben, dass dieser nicht dem Gesetz entspricht - zustimmen? Sie müssen mir hier keine Antwort geben. Ich möchte das nur bemerkt haben. Abg. Alois Beck:
Ich habe hier keine Mühe. Dann werde ich selbstverständlich nicht zustimmen. Nicht aus inhaltlichen Gründen, das habe ich gestern gesagt, sondern aus formellen, wenn es keine genügende gesetzliche Grundlage gibt. Und deshalb habe ich für mich einen Weg gesucht, dass es eben formal richtig ist. Ich habe inhaltlich überhaupt keine Probleme. Das habe ich klar gesagt. Das ist klar ein formeller Grund. Und weil ich eben auch - ich sage mal - rechtspolitische Bedenken habe bezüglich des Vorgehens - auch für den Landtag - habe ich diesen Vorschlag gemacht. Und ich akzeptiere selbstverständlich die gestrige Landtagsentscheidung, nehme aber für mich in Anspruch, dass ich dann eine gewisse Konsequenz an den Tag legen muss.Abg. Heinz Vogt:
Wenn diese Abstimmung dann die Mehrheit finden würde und zurückgewiesen wird, wissen Sie schon, was dann passieren muss. Die LKW haben eine PGR-konforme Jahresrechnung zu erstellen und das weiss jeder, der in diesem Geschäft ist, dass es rückwirkend nicht mehr möglich ist. Und dann kommt wieder - was machen Sie dann im September, wenn der Jahresbericht genehmigt wird? Da löst man ein Prozedere aus, das ich nicht mehr nachvollziehen kann. Abg. Alois Beck:
Da löst man überhaupt kein Prozedere aus. Wenn im September abgestimmt wird, dann haben wir aufgrund der neuen Bestimmung Art. 42 Abs. 2.4 diese Übergangsregelung. Dann haben wir die klare gesetzliche Grundlage, dass das eben möglich ist, diese Rechnung, so wie sie jetzt hier vorliegt, zu genehmigen. Das haben wir, wenn wir das jetzt machen, eben nicht. Im September hätten wir das gehabt. Das ist der feine, aber grosse Unterschied. Abg. Heinz Vogt:
Tut mir leid, da muss ich leider widersprechen. Wenn die Jahresrechnung zurückgewiesen wird, muss der Verwaltungsrat die Jahresrechnung neu erstellen. Und wenn Sie die Jahresrechnung zurückweisen, kommt bestimmt nicht mehr die gleiche. Da können Sie sicher sein. Weil dann müssen Sie die PGR-Konformität der Jahresrechnung sicherstellen. Herr Abg. Beck, Sie weisen die Jahresrechnung zurück und die Folgen können Ihnen die Juristen unter uns auch sagen, was das bedeutet. Abg. Renate Wohlwend:
Könnte es eine Lösung sein, dass wir die Sitzung kurz unterbrechen, die Regierung die Köpfe zusammensteckt und vielleicht das Traktandum abgesetzt wird, wir 14a beschliessen und so gemäss dem gestrigen Vorschlag des Abg. Alois Beck im September die LKW-Jahresrechnung genehmigen?Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich muss über Ihren Antrag abstimmen lassen, aber aus meiner Sicht macht es überhaupt keinen Sinn im Moment. Wir haben gestern uns eingehend unterhalten. Wir haben hier Mehrheiten gefunden und wenn die Diskussion jetzt, so hoffe ich, bald beendet ist, stimmen wir über Eintreten ab. Aber jetzt stimmen wir einmal ab über Ihren Antrag. Sie möchten die Sitzung unterbrechen, damit die Regierung die Angelegenheit, die wir hier diskutieren, in Beratung ziehen kann. Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Aber Sie sollten schon zustimmen.Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit ist dem Antrag nicht zugestimmt. Ich gebe das Wort nochmals dem Abg. Alois Beck. Abg. Alois Beck:
Mein Weg, Herr Abg. Heinz Vogt, war ja genau der, dass wir unter keinem Aufwand diese Jahresrechnung auf einer rechtlich sauberen Grundlage im September verabschieden. Und deshalb habe ich einen Weg gesucht, um das nicht zurückzuweisen. Aber wenn wir alle feststellen, es ist nicht den gesetzmässigen Vorschriften entsprechend, dann sagt man: Ja, das spielt uns eigentlich keine Rolle. Deshalb ja mein Vorschlag. Und ich habe, wie gesagt, keine Probleme gesehen, diese Beschlussfassung von Traktandum 15 sauber und ordentlich im September abzuwickeln. Aber wie der Präsident nochmals festgestellt hat, das wurde gestern nicht von der Mehrheit angenommen und jetzt ist das so. Abg. Rudolf Lampert:
Es ist relativ einfach. Wie es dann ausgeht, das haben diejenigen, die gestern gegen die Verschiebung des Traktandum 15 gestimmt haben, zu verantworten. So einfach ist das. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank. Ich möchte nur noch drei ganz kurze Bemerkungen anbringen. Ich habe mich gestern zu Ihrem Vorschlag nicht geäussert. Das wird auch in Zukunft meine Gepflogenheit sein. Ich denke, das ist Sache des Landtages und er hatte sich gestern entschieden. Im Übrigen wird der Vorschlag, wie er jetzt vorliegt und von der Finanzkommission und von der Regierung gesehen wird, auch von den Verantwortlichen, die diese Rechnung erstellt haben, als Brücke gesehen. Auch von den Verantwortlichen der LKW. Und schliesslich haben Sie Bedenken, Herr Abg. Beck, wegen der Präjudizwirkung. Da kann ich den Ball nur zurückschieben. Das haben Sie in der Hand und hätten Sie auch mit den LKW in der Hand gehabt seit dem Jahre 2002, diese Präjudizwirkung bezüglich dieser Sache nicht herbeizuführen. Ich denke, das wird in Zukunft gar nicht mehr der Fall sein können, wenn rechtzeitig geschaut wird, dass die Jahresabschlüsse so erstellt sind, wie es dem Gesetz entspricht. Im Übrigen war es ja der Landtag selbst, der diese Bestimmung damals so geschaffen hat. Ob es jetzt ein Versehen war, dass hier keine Übergangsbestimmung wie im Gasmarktgesetz vorgesehen ist, das entzieht sich meiner Kenntnis. Abg. Alois Beck:
Wenn man das als Fehler oder Defizit des Landtags anschaut, kann man das so sehen. Aber man kann ja auch aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Nur fürs Protokoll: Ich habe weder von Fehlern noch von Versehen gesprochen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann können wir über den Antrag des Abg. Rudolf Lampert abstimmen. Er beantragt, nicht auf diese Gesetzesvorlage über die Abänderung des Elektrizitätsmarktgesetzes einzutreten. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt. Wir können mit der Gesetzeslesung beginnen. Art. 42 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir dieses Gesetz über die Abänderung des Elektrizitätsmarktgesetzes in 1. Lesung behandelt. Die Regierung beantragt, heute die 2. Lesung und die Schlussabstimmung durchzuführen. Ich lasse darüber abstimmen. Wer dem zustimmen will, dass wir jetzt anschliessend die 2. Lesung und Schlussabstimmung durchführen, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit zugestimmt und wir können mit der 2. Lesung beginnen.Art. 42 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 42 Abs. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich stelle den Antrag, dass es wie folgt heisst: «Dieses Gesetz tritt rückwirkend auf den 1.1.2005 in Kraft». Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können über den Antrag abstimmen. Ich sehe ehrlich gesagt keinen Sinn darin. Aber Sie haben einen Antrag gestellt. Dann stimmen wir über diesen Antrag ab.Entschuldigung, der Abg. Elmar Kindle meldet sich noch zu Wort.Abg. Elmar Kindle:
Was ist Ihre Begründung, Herr Abg. Vogt? Ich tue mir jetzt schwer, mich so ad hoc einfach auf ein Datum zu fixieren. Abg. Paul Vogt:
Wir haben schon öfters Gesetze rückwirkend in Kraft gesetzt und ich sehe auch keine Probleme, wenn dadurch kein Eingriff in Grundrechte erfolgt oder in strafbare Datenbestimmungen. Der Grund ist einfach, um den Bedenken der Abgeordneten Alois Beck und Rudolf Lampert Rechnung zu tragen, dass hier genau dieses Problem umgangen wird, das sie eingangs geschildert haben, dass wir hier einen Bericht genehmigen aufgrund eines formalen Mangels. Vielleicht ist es auch keine gute Idee, aber im Moment überzeugt sie mich. Abg. Rudolf Lampert:
Ich glaube, es ist tatsächlich keine gute Idee. Zum einen ändert das an der Sachlage nichts, dass ein Gesetz seine Fristen braucht, dass es per Unterschrift des Regierungschefs und des Landesfürsten erst überhaupt publiziert werden kann. Und ich sehe da keine Änderung der rechtlichen Situation, denn dieses Gesetz ist morgen und heute nicht in Kraft, egal ob wir nun einen rückwirkenden In-Kraft-Tretens-Artikel haben oder nicht. Aber Sie riskieren, dass irgendjemand - und wenn es der Regierungschef ist - dieses Gesetz nicht unterzeichnet, weil es rückwirkend in Kraft treten soll. Abg. Alois Beck:
Ich teile genau dieselben Bedenken wie der Abg. Rudolf Lampert. Das ändert überhaupt nichts an der Sachlage, dass bei der Beschlussfassung von Traktandum 15 die Rechtslage geändert wird. Eben diese rückwirkenden Beschlüsse, die sind immer mit einer heiklen Situation verbunden. Da muss immer genau geschaut werden. Wir hatten ja schon in der Vergangenheit Gesetze, die dann wieder durch den Landtag gingen wegen der Rückwirkung. Ich kann dies auch nicht jetzt abschliessend beurteilen, aber wir hatten da schon in der Vergangenheit Probleme. Und wie gesagt, an der Beschlussfassung, an der rechtlichen Situation beim Traktandum 15 ändert das nichts. Von daher kann ich mich hierfür auch nicht begeistern. Abg. Marlies Amann-Marxer:
Der Finanzbericht liegt vor wie er ist. Der Wille des Landtags ist klar und wir betreiben hier ein bisschen viel Formalismus. Abg. Franz Heeb:
Ich kann es rechtlich nicht abschliessend beurteilen, möchte einfach sagen, dass ich einer rückwirkenden Beschlussfassung - da habe ich meine grössten Bedenken. Genau gleich auch wie bei einer Anlassgesetzgebung. Abg. Markus Büchel:
Ich bin auch der Meinung, dass es nichts bringt, also dass es die Einwände von Rudolf Lampert und Alois Beck nicht entkräftet oder erledigt, ob wir das rückwirkend in Kraft setzen oder so, wie es ursprünglich geplant war, einfach in Kraft setzen. Ich werde mich gegen die rückwirkende Inkraftsetzung stellen. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Herr Abg. Vogt, ich denke, hier helfen Sie den Anliegen der Abgeordneten Lampert und Beck nicht. Ich denke es ändert nichts daran, dass es die 30-tägige Referendumsfrist braucht und dann, wenn diese abgelaufen ist und die Unterschriften geleistet sind, erst dann ist das In-Kraft-Treten und erst dann wird es Rückwirkung auf den 1. Januar, wie beantragt, geben. In dem Sinne stösst Ihr Antrag meines Erachtens mit Bezug auf Ihr Anliegen ins Leere. Abg. Paul Vogt:
Mich überzeugen die Einwände nicht. Es geht um eine rückwirkende Inkraftsetzung. Das Vorgehen ist an sich korrekt wie bei jedem anderen Gesetz. Die Idee wäre einfach, einen formalen Mangel zu beheben. Aber ich ziehe meinen Antrag zurück, wenn das die Meinung des Hauses ist. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann stimmen wir ab. Wer II. zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Elektrizitätsmarktgesetzes einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend in 1. und 2. Lesung behandelt und gleichzeitig Traktandum 14a erledigt.-ooOoo-