LANDESVORANSCHLAG FÜR DAS JAHR 1998 (NR. 64/1997), (FORTSETZUNG)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Wir setzen unsere öffentliche Beratung über den Jahresvoranschlag 1998 fort. Zur Diskussion steht nunmehr Titel 3 des Voranschlags, Kultur, Freizeit, mit den Untertiteln: Landesbibliothek, Landesmuseum, Theater, Konzerte, Staatliche Kunstsammlung, Landesarchiv, Historischer Verein, übrige Kulturförderung, Denkmalschutz, Archäologische Grabungen und Auswertungen, Presse- und Informationsamt, Dienststelle für Post- und Fernmeldewesen, Parkanlagen, Wanderwege, Sport und Kirche. Titel 3 steht zur Diskussion.Abg. Paul Vogt:
Ich habe eine Anfrage zu Konto 300.363.00. Hier wird der namhafte Erhöhungsbetrag damit begründet, dass eine Kompakturanlage eingebaut wird. Eine Kompakturanlage hat im Normalfall eine Lebensdauer von mindestens 30 Jahren. Ich frage mich, wieso das nicht unter Investitionen budgetiert ist. Sicher ist die Abgrenzung immer schwierig, aber es würde in meinen Augen mehr Sinn machen, wenn man das unter Investitionen budgetiert.Dann habe ich eine Frage zu Konto 305.365.02, Vorarlberger Sprachatlas mit Einschluss Liechtensteins: Da würde mich interessieren, wie lange dieses Projekt noch dauert, ob da ein Projektabschluss ins Auge gefasst ist.Dann habe ich eine Frage zu Konto 320.310.02, Publikationen und Informationsmaterial. Hier heisst es in der Begründung: Druck der neu erstellen Liechtenstein Dokumentation. Ich habe dieser Dokumentation schon öfters nachgefragt. Ich gehe davon aus, dass es eine überarbeitete Auflage der alten Liechtenstein-Dokumentation ist. Ich frage mich, ob hier die Vorarbeiten so weit gediehen sind, dass sie im nächsten Jahr neu herausgegeben werden kann.Dann habe ich eine Bemerkung und einen Antrag zum Konto 360.365.02, Konfessionsbeiträge. Die Erhöhung wird damit begründet, dass die Evangelische Kirche einen höheren Beitrag erhalten soll. Und zwar soll dieser Beitrag von CHF 2'000.-- auf CHF 40'000.-- erhöht werden, und ebenso soll die evangelischlutherische Kirche einen erhöhten Beitrag erhalten.Ich habe mich im Statistischen Jahrbuch kundig gemacht, das heisst genau in der Bevölkerungsstatistik. Dabei ist mir aufgefallen, dass der katholische Bevölkerungsanteilerstmals unter 80% gefallen ist, also knapp unter 80%. Diese beantragte Erhöhung entspricht in meinen Augen nicht einer prozentualen Aufteilung der staatlichen Beiträge auf die verschiedenen Konfessionen. Ich glaube, eine solche Aufteilung müsste man jetzt in Angriff nehmen. Und ich beantrage daher - auch wenn das vielleicht bloss eine symbolische Erhöhung sein mag im Augenblick dieses Konto um CHF 10'000.-- zu erhöhen, und zwar zweckgebunden zu Gunsten der evangelischen Kirche.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich habe auch eine Frage zu diesem selben Konto. Ich schliesse sie gerade an, weil es dazu passt. Mir ist nicht ganz klar, obwohl es dafür eine wahrscheinlich relativ plausible Erklärung gibt, für welche Konfessionen eigentlich sonst unter diesem Konto 390.365.02 noch Beiträge ausbezahlt werden, nachdem ja für die beiden vom Abg. Vogt erwähnten evangelischen Kirchen offenbar CHF 50'000.-- vorgesehen sind. Und dann gibt es ja noch einen Differenzbetrag von CHF 42'000.-- unverändert. Er war auch im letzten Budget gleich hoch. Mich würde interessieren, für wen dieser ausbezahlt wird.Abg. Alois Beck:
Auf Seite 45, das Konto 321.318.02: Hier geht es nochmals um diese Entschädigungen für Programmleistungen der SRG. Der Abg. Gebhard Hoch hat es bereits heute schon angesprochen, und der Regierungschef hat darauf geantwortet, dass man hier sauberen Tisch gemacht habe, damit man eine saubere Debatte führen könne im nächsten Jahr. Dieses Vorgehen scheint mir doch etwas bedenklich, wenn man sieht, was hier für Implikationen damit verbunden sind. Der aussenpolitische Aspekt wurde bereits angesprochen. Es ist auch nicht nachvollziehbar, wie sich das die Regierung hier im Einzelnen vorstellt. Ich habe extra noch den Bericht und Antrag der Regierung gelesen, der wahrscheinlich auf den Dezember traktandiert wird. Und auch hier kann man keinen Entscheid nachvollziehen.Es wird eingangs erwähnt, dass die guten Beziehungen mit der Schweiz hier im Vordergrund stehen, dass es auch gilt, diese guten Beziehungen in Zukunft weiter zu pflegen. Und wie wir gehört haben, wurde das auch von dieser Seite nicht gerade gut aufgenommen. In der Diplomatensprache wird immer von positiven Signalen gesprochen. Ich glaube nicht, dass man hier von solchen reden kann.Es wird dann weiter ausgeführt, dass auf Grund der veränderten liechtensteinischen Medienlandschaft ein solches Vorgehen gemacht werden muss. Diese müsse auf eine neue Basis gestellt werden, damit man eine Gleichbehandlung aller Medien erreichen könne. Wie gesagt, es ist hier nicht nachvollziehbar, warum jetzt auch im Budget kein Betrag mehr vorgesehen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Programmleistungen der SRG ins künftig nichtmehr entschädigt werden sollen. Hier bitte ich doch die Regierung um nochmalige Auskunft.Abg. Paul Vogt:
Ich habe ein Konto übersehen, und zwar betrifft es das Konto 340.365.03 auf Seite 45, den Landesbeitrag an die Kleinstaatenspiele. Ich gehe davon aus, dass dieser Betrag, wenn er in der Laufenden Rechnung aufscheint, dass er dann in diesen Fonds hätte fliessen sollen. Dieser Fonds wird aber aufgelöst. Und ich frage mich deshalb, warum dieser Betrag überhaupt noch in der Laufenden Rechnung aufscheint. Vielleicht mache ich da auch einen Denkfehler. Aber ich bin der Auffassung, dass dieser Betrag gestrichen werden könnte.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke. Zuerst zur Frage der Kompakturanlage: Hier ist einfach zu sagen, dass das ein Landesbeitrag an die Stiftung Landesbibliothek ist, der so beantragt worden ist und der Stiftung übergeben wird. Also wir haben, soviel ich weiss, bisher immer Anschaffungen der Landesbibliothek über den Beitrag an die Landesbibliothek verrechnet, wie auch bei anderen Stiftungen.Dann punkto des Vorarlberger Sprachatlasses: Hier kann ich Ihnen nicht sagen, wie lange das Projekt noch weitergeführt wird, zum Abschluss kommt, weil hier auch Vorarlberg beteiligt ist. Und Vorarlberg hat die Finanzen gekürzt, ein wenig. Aber ich kann mich hier erkundigen, wie Vorarlberg den Zeitrahmen bezüglich dieses Sprachatlasses sieht.Dann bezüglich Konfessionsbeiträge: Ich glaube, da täuschen Sie sich punkto statistisches Jahrbuch und Ihre Schlussfolgerungen. Wir haben genaueste Berechnungen zugrunde gelegt dieser Aufschlüsselung und dieser Festlegung des Betrages, der also insgesamt 50'000.-- sein wird, 40'000.-- an die protestantische und 10'000.-- an die lutherische Kirche. Hier haben wir also alle Grundlagen zuerst geprüft und entsprechend auch die Konfessionsbeiträge, die die katholische Kirche via Gemeinden, via Land, via sonstige Institutionen erhält, verglichen, bevölkerungsmässig, und ich kann Ihnen die entsprechenden Unterlagen gerne zur Verfügung stellen. Aber hier stimmen also unsere Berechnungen, und ein Erhöhungsantrag hat keine berechtigte Grundlage.Dann die Frage, glaube ich, des Präsidenten lautete, wohin die CHF 600'000.-- gehen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Nein, wohin die 42'000.-- aus diesem selben Konto gehen, die nicht an diese beiden evangelischen Kirchen gehen.Regierungsrätin Andrea Willi:
Also meines Wissens sind keine anderen Konfessionen berücksichtigt als die katholische, die evangelische und die evangelisch-lutherische; d.h., der Rest geht an die katholische. Das ist jetzt meine Schlussfolgerung. Aber ich bin da nicht 100%-ig sicher. Aber wir können auch das noch abklären.Dann war noch eine letzte Frage an mich punkto die Kleinstaatenspiele. Das muss trotzdem budgetiert werden, auch wenn der Fonds aufgelöst wird. Der Betrag bleibt ja erhalten. Und für nächstes Jahr sind diese 413'000.-- budgetiert für Ausgaben im Hinblick auf die Organisation der Kleinstaatenspiele im Jahr 1999.Es kommt mir jetzt in den Sinn, wohin der übrige Teil der Konfessionsbeiträge geht. Der geht nach Chur auf Grund unserer Bistumszugehörigkeit zum Bistum Chur. Danke. Also es betrifft auch einen katholischen Beitrag. In dem Sinn war ich richtig.Regierungschef Mario Frick:
Zuerst zur Frage wegen den Publikationen unter 320: Das ist in der Tat jetzt hoffentlich endlich endgültig, dass die neu erstellte Liechtenstein-Dokumentation herauskommt. Das ist eben dieses Projekt, das neuerdings in mehrere Hefte aufgeteilt werden soll und in einem Schober abgegeben werden wird. Die Idee dahinter, das wissen Sie vielleicht, dass man auf diese Art und Weise gewährleisten kann, dass einzelne Teile, die vielleicht schneller an Aktualität verlieren, dass man die regelmässiger überarbeiten kann als andere. Aber nächstes Jahr sollte es definitiv und endgültig realisiert werden. Ich warte auch schon mit Ungeduld darauf.Dann zum Konto 321.318.02, das ist aus dem Ressort Verkehr. Ich werde das stellvertretend für den Herrn Regierungsrat Marxer beantworten. Der Abg. Alois Beck sagt an sich, dass er den Bericht und Antrag Nr. 77/1997 gelesen hat. Ich kann Ihnen eigentlich nicht viel Neues sagen, als das, was da drin steht, die ganze Argumentation. Die Argumentationslinie ist relativ einfach. Es gab Gründe seinerzeit, dass man diesen Betrag gezahlt hat aus Gründen der Versorgungssicherheit für Information. Zwischenzeitlich hat sich die Medienlandschaft geändert. Wir sind, auch was den Empfang von ausländischen Sendern anbelangt, in einer viel besseren Position.Wir haben verschiedene Anfragen gehabt: Radio L, Radio Ri, ORF etc., die auch gerne Beiträge gehabt hätten. Wenn man schon ausschüttet, warum nicht an uns,auf was für Grundlagen? Und deswegen wurde mitgeteilt, dass man jetzt einfach sauberen Tisch macht, damit die Diskussion nächstes Jahr im Zusammenhang mit dem Medienförderungsgesetz auf sauberer Ebene beginnt.Des Weiteren darf ich Sie darauf hinweisen, dass ich letztes Jahr anlässlich des Budgets ein Herausstreichen dieser Summe - ich glaube - verhindert habe, wenn ich die Stimmung noch richtig im Kopf habe, indem ich gesagt habe, man soll es doch drin lassen, dass aber die Auslösung des Betrages nur durch einen entsprechenden Bericht und Antrag der Regierung erfolgen solle. Und den entsprechenden Bericht und Antrag haben Sie. Wir haben uns weiter Gedanken gemacht. Und ich denke, dass es jetzt etwas komisch ist, wenn man so tut, als sei das eine Idee, die irgendwo von den Bäumen heruntergefallen ist und total unerwartet gekommen sei. Des Weiteren kann ich nur noch einmal sagen, ich habe verschiedenste Stimmen gehört ob der Sinnhaftigkeit der Streichung dieser 250'000.--. Ich habe sehr viele Stimmen auch gehört ob der Sinnhaftigkeit eines Belassens dieser 250'000.--.Ich darf Sie dann auch auf das Konto 321.316.01 verweisen, diese 1,2 Mio. rund, also 1'179'000.--. Das sind Leistungen eben, die an die PTT, Swisscom zukünftig, erbracht werden, damit die Sendeleistungen gewährleistet bleiben von schweizerischen Programmen Richtung Schweiz. Also wir zahlen noch erhebliche Beträge. Ich glaube, dass man da nicht davon reden sollte, dass da irgendetwas mehr dahinter ist.Ich denke, ich habe die Fragen alle erwischt.Abg. Paul Vogt:
Ich muss noch einmal rückfragen, Frau Regierungsrätin. Sie müssen doch wissen, wie lange dieses Projekt Vorarlberger Sprachatlas noch dauert. Ich kenne die Geschichte dieses Projektes ein bisschen, und ich kenne auch die Problematik, die sich dahinter verbirgt. Das Projekt läuft mittlerweile seit bald 30 Jahren. Ich will hier nicht mein gesamtes Wissen preisgeben, aber ich glaube, es ist an der Zeit, dass man bei diesem Projekt die Frage stellt: Wie lange dauert das noch und bis wann wird das zum Abschluss gebracht?Dann, was die Konfessionsbeiträge betrifft: Ich bleibe bei meiner Auffassung, bei meiner Berechnung, dass die evangelische Kirche hier nicht entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil berücksichtigt wird. Ich habe hier andere Zahlen errechnet als Sie und Ihre Mitarbeiter. Ich weise auch darauf hin, dass im Rahmen der Verfassungsdiskussion ein Papier erarbeitet wurde, das darauf hinweist, dass je nach Berechnungsart hier auch ein sehr, sehr viel höherer Beitrag gerechtfertigt wäre. Also ich bleibe bei meinem Antrag, hier diese Position zu Gunsten der evangelischen Kirche um CHF 10'000.-- zu erhöhen.Abg. Alois Beck:
Noch einmal zu den Programmleistungen an die SRG: Ich glaube nicht, dass man einfach hier eine Aufrechnung mit den Entschädigungen an die PTT machen kann und sagt: Wir haben ja dort noch viele Beträge, die wir bezahlen. Das muss man, glaube ich, schon ein wenig separat ansehen. Wenn Sie im besagten Bericht Nr. 77 schreiben, dass 1988 das Medienfondsgesetz angepasst werden sollte oder gemacht werden sollte, damit die in- und ausländischen Medienschaffenden gleich behandelt werden können, frage ich mich, wieso man hier nicht gewartet hat und im Zuge dieser Bereinigung eine Anpassung vorgenommen hat. Ich mache nur ein Beispiel: Jetzt steht im Voranschlag von 1998 kein Betrag mehr drin. Wenn man nächstes Jahr draufkommt, es sind Beiträge für diese Programmleistungen gerechtfertigt, und man sagt wieder: Ja, für das nächste Jahr zahlen wir, ich sage, 200 oder 250'000.--, ungefähr die Grössenordnung, die wir jetzt haben. Auf Grund der neuen Grundlage muss ich einfach feststellen, dass das nur zu Irritationen führen kann, wenn man jetzt sagt: Wir machen jetzt einmal reinen Tisch, und dann können wir ungeniert die Diskussion führen. Ich glaube nicht, dass das stichhaltig ist, denn das hätte man auch gemacht, wenn man das so belassen hätte, und wenn man eigene, klare Vorstellungen hat, dann die Änderung beantragt. Das ist meine Meinung.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wünscht die Regierung noch das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, können wir abstimmen. Ich möchte allerdings den Antragsteller Paul Vogt noch fragen: Wenn er sagt, Erhöhung des Kontos 390.365.02 um 10'000.-- für die evangelische Kirche, welche der beiden evangelischen Kirchen er dabei meint? Oder ob das in einer analog gleichartigen Aufteilung 4:1 erfolgen soll wie hier der vorgeschlagene Staatsbeitrag?Abg. Paul Vogt:
Es sollen beide entsprechend dem Bevölkerungsanteil berücksichtigt werden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte hier gleich noch ein Problem nachschieben. Es gibt einige Konti, die nicht sehr detailliert sind, und wenn man hier für bestimmte Institutionen eine Erhöhung beantragt, dann stellt das gewisse Probleme, weil hier einfach untereinem Oberbegriff die Konfessionsbeiträge zusammengefasst werden. Und wenn ich hier nun ganz speziell für einzelne Institutionen, bzw. in diesem Fall eben für zwei Kirchen, eine Erhöhung beantrage, dann weiss ich nicht, wie weit rein rechtlich die Regierung dann gebunden ist, das auch entsprechend auszuzahlen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist tatsächlich rechtlich etwas unklar. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, müsste man daher als Abgeordneter einen selbständigen Antrag auf Fassung eines Finanzbeschlusses einbringen. Dann ist es hieb- und stichfest.Wir können abstimmen. Der Abg. Paul Vogt hat den Antrag gestellt, das Konto 390.365.02, Konfessionsbeiträge, um CHF 10'000.-- auf neu CHF 102'000.-- zu erhöhen, und zwar zweckgebunden als Beitrag für die beiden in den Erläuterungen erwähnten evangelischen Kirchen, zur Aufteilung auf diese beiden Kirchen pro rata ihres jeweiligen Bevölkerungsanteiles. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: 8 Stimmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Sieben Stimmen, Entschuldigung, acht Stimmen. Der Antrag ist nicht angenommen.Wir kommen zu Titel 4, Gesundheit, mit den Untertiteln: Spitäler, Sozial- und präventivmedizinische Dienststelle, Schulgesundheitsdienst, Suchtprävention, Lebensmittelkontrolle und übriges Gesundheitswesen. Titel 4 steht zur Diskussion.Abg. Gebhard Hoch:
Seite 47, Konto 450.318.05, Aidskampagne: Hier fällt auf, dass in der Rechnung 1996, im Voranschlag 1997 und im Voranschlag 1998 praktisch gleichbleibende Beträge aufgeführt sind. CHF 235'000.--, wie vorgesehen für 1998, ist für diesen einen Bereich, wie mir scheint, für ein kleines Land ein relativ grosser Betrag. Mich würde interessieren, was alles vorgesehen ist unter dem Begriff «AIDS-Kampagne». Und nachdem offenbar schon mit den gleichen Beträgen in den letzten Jahren diese Kampagne geführt wurde, würde mich interessieren, wie die Resultate ausschauen, ob diese Kampagne auch tatsächlich zu den erhofften Resultaten geführt hat.Stellv. Abg. Christian Brunhart:
Der Abg. Hoch hat meine Frage vorweggenommen. Ich wollte genau zu diesem Konto etwas anmerken.Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren. Das Konto 450.318.05 müsste eigentlich genauer «Aidshilfe» heissen. Es geht nicht nur darum, eine permanente Kampagne mit entsprechenden Präventionsbemühungen zu haben, sondern es geht auch um Aidshilfe, also auch um Betreuung von Aidskranken oder Aidsinfizierten, die noch nicht erkrankt sind. Dies geschieht durch die Aidshilfe Liechtenstein. Das ist eine Stelle, die von einem Ehepaar im Jobsharingmodell besetzt wird. Dabei ist eine Sekretariatsstelle mit einem allerdings geringen Pensum. Mit den genannten Mitteln werden dann auch die Broschüren, die weiteren Aktivitäten dieser Stelle finanziert. Es sind also zu einem grossen Teil Personalkosten, die hier drunter anfallen.Was die Resultate der seit einigen Jahren geleisteten Arbeit angeht, darf man sicher festhalten, dass sich das sehen lassen kann. Wir dürfen hier ohne weiteres von den wissenschaftlich ermittelten Erfolgen für die Schweizerische Aidshilfe auf unsere Aidshilfe zurückschliessen, weil da eine sehr enge Zusammenarbeit ist. Die Schweizerische Aidshilfe ist international eine der erfolgreichsten, wenn nicht die erfolgreichste. Und wenn Sie die Entwicklung der Aidsproblematik in der Schweiz verfolgen, können Sie sehen, dass die Schweiz eines der ganz wenigen Länder ist, wo der über viele Jahre hinweg stark zunehmende Anstieg von Infektionen gebrochen ist.Also wir haben in der Sanitätskommission vor einigen Monaten eine ausführliche Erörterung dieser Problematik gemacht. Wir haben die Aidshilfe eingeladen zu einer Präsentation ihrer Arbeit. Und man darf sicher festhalten, dass diese Erfolgskontrolle sehr positiv verlaufen ist. Dieses Geld ist gut angelegt. Die Regierung hat auch vor einiger Zeit eine Verlängerung des Auftragsverhältnisses mit der Aidshilfe beschlossen. Es handelt sich um ein an sich befristetes Projekt, aber solange Aids eine Problematik ist, wie sie sich heute darstellt, ist es sicher gut, wenn man diese Präventions- und Hilfebemühungen weiterführt.Abg. Karlheinz Ospelt:
Herr Regierungschef-Stellvertreter. Können Sie das etwas präzisieren: Wie viel Anteil hat nun die AIDS-Kampagne selbst, und wie viel Anteil an diesen CHF 235'000.-- erhalten diese Betreuer für die Betreuung der Aidskranken?Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Wie gesagt, es geht um eine 100%-Stelle und eine Sekretariatsstelle in Teilzeit. Das ist der Löwenanteil. Und AIDS-Kampagne und Aidshilfe lassen sich nicht genau trennen, weil das dieselben Personen sind, die in den Präventivbemühungen aktiv sind, aber auch Kranke und Infizierte betreuen. Also das ist eine Stelle, die diese zwei Aufgaben wahrnimmt, eben Prävention einerseits, therapeutische Tätigkeit, Beratung, Unterstützung für Kranke und Infizierte andererseits. Also das ist sehr schwer, jetzt aus dem Stand das zu unterscheiden. Es geht nicht um verschiedene Einrichtungen, die hier drunter subsumiert sind, sondern ein und dieselbe, nämlich die Aidshilfe.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion erschöpft ist, dann gehen wir zu Titel 5, Soziale Wohlfahrt, mit den Untertiteln: Altersversicherung, Invalidenversicherung, Krankenversicherung, sonstige Sozialversicherungen, Unfallversicherung, Beihilfen gemäss Jugendgesetz, Invalidität, Wohnbauförderung, Altersheime, Amt für Soziale Dienste, Allgemeine Fürsorge, Familienhilfe, sonstige Beiträge, Flüchtlingswesen und Hilfsaktionen im Ausland.Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke, Herr Präsident. Ich darf hier Antrag stellen punkto Budget Konto Nr. 591.367.02, Entwicklungszusammenarbeit: Hier ist der Antrag der Regierung, dieses Budget von 5,2 Mio. derzeit auf 5,5 Mio. um CHF 300'000.-- zu erhöhen. Danke.Abg. Gebhard Hoch:
Ich habe eine Frage zum Konto 520.436.00 auf Seite 51, Rückerstattung Krankenkassensubventionen. Da ist unter dem Ertrag nichts aufgeführt. Ich erinnere an unsere Interpellation vom Mai 1997. Wir haben bekanntlich gefordert, dass nicht nur diese 3,5 Mio., die auf Grund einer Hochrechnung ermittelt wurden und die den Krankenkassen - ich weiss nicht, im letzten Jahr oder 1997, ich glaube, es war 1997, abgezogen - auf jeden Fall haben wir gefordert, dass diese Überprüfungen genau gemacht werden, und zwar auch für die vorangehenden Jahre. Und wir sindder Meinung, dass diese Untersuchungen demnächst abgeschlossen sein sollten, und dass daraus ein Anspruch des Landes gegen verschiedene Krankenkassen besteht. Folglich müsste hier auch für 1998 ein Ertrag vorgesehen sein.Abg. Paul Vogt:
Ich habe zunächst eine Anfrage zum Konto 540.365.00. In den Ausführungen heisst es, dass hier vor allem ein Betrag für das Pfadfinderjamboree in Chile mit CHF 90'000.-- einschenkt. Mich würde interessieren: Wie gross ist der Landesanteil an diesen Kosten für das Jamboree in Chile? Wie wird diese Reise sonst noch finanziert?Dann eine Frage zu den Konti 590.318.01 und 590.318.02: Also hier geht es um das Flüchtlingszentrum. Das ist auf Seite 57. Ich frage mich, ob hier berücksichtigt wurde, dass mit dem Bau dieses Flüchtlingszentrums noch nicht begonnen wurde und dass diese Kosten wahrscheinlich im nächsten Jahr nicht anfallen.Dann habe ich einen Antrag zum Konto 591.367.02, Entwicklungszusammenarbeit. Im Gegensatz zur Regierung beantrage ich, diese 5,2 Mio. um 1 Mio. zu erhöhen. Ich habe dieses Thema schon einige Male aufgegriffen in diesem Hohen Haus. Ich habe darauf hingewiesen, dass Liechtenstein ein konservativ geschätztes Bruttosozialprodukt von 2,5 Milliarden hat. Wenn man das, was bei europäischen Staaten üblich ist, nämlich 0,4%, davon errechnet, dann gibt das CHF 10 Mio. Und an diesem Standard muss sich Liechtenstein auch messen lassen. Und ich bin der Auffassung, dass wir versuchen müssen, uns in den nächsten Jahren schrittweise diesem Standard anzunähern. Deshalb also in diesem Jahr eine Erhöhung um eine weitere Million.Abg. Alois Beck:
Vielleicht auch noch zum Konto Entwicklungszusammenarbeit: Ich begrüsse grundsätzlich eine Erhöhung. Jetzt haben wir natürlich zwei Erhöhungsanträge. Die Frau Regierungsrätin wird sich hierzu sicher nochmals äussern und das eingehend begründen.Dann noch eine Frage zum Konto auf derselben Seite, Seite 57, 590.318.01, Betreuung Flüchtlingszentrum: Hier heisst es, unten auf der Seite 58, zu diesem Punkt als Erläuterung, Die Organisation des Flüchtlingsaufnahmezentrums ist bis zum jetzigen Zeitpunkt noch recht unklar. Das wurde wahrscheinlich im September oder August - ich weiss nicht, wann genau - geschrieben. Hat man diesbezüglich jetzt Klarheit?Abg. Rudolf Lampert:
Ich melde mich zum Konto 520.365.00, Krankenkassenstaatsbeitrag. Die Erklärung, die hier aufgeführt wird auf Seite 52 ist absolut nicht plausibel für die Erhöhung für das Jahr 1998. Es ist richtig, dass sich im Jahr 1997 eine sehr viel höhere Subvention - dass sich die aufrechnet, und zwar deshalb, weil die LKK alte Rechnungen im Jahre 1997 - für diese alten Rechnungen Subventionen erhält. Was aber die Erhöhung im Jahr 1998 betrifft, kann das unmöglich dieser Grund sein, denn dieser Systemwechsel schlägt sich nur einmal zu Buche, nämlich im Jahr 1997, und nicht mehr 1998. Den Betrag würde ich aber trotzdem auf dieser Höhe belassen. Vielleicht lässt sich damit irgendetwas regeln bezüglich der Erhöhung der Krankenkassenbeiträge, die über all unseren Köpfen schwebt. Aber die Begründung, die hier steht, die kann ich in dem Rahmen nicht gelten lassen.Abg. Johannes Matt:
Ich habe noch eine Frage zum Erhöhungsantrag der Regierung. Ich möchte von ihr wissen, was genau ihre Beweggründe sind, den Erhöhungsantrag jetzt zu stellen. Das heisst nicht, dass ich etwas gegen den Erhöhungsantrag habe. Aber mich nimmt wunder, was die Beweggründe waren, nur 5,2 Mio. zu budgetieren, wenn zwei Monate oder ein Monat nach Budgeterstellung eine Erhöhung beantragt wird. Wie haben sich die genauen Bemessungsgrundlagen ergeben für diese 5,2 Mio., und eben, was sind die genauen Beweggründe für genau CHF 300'000.-- für die Erhöhung? Gibt es da ein spezielles Projekt, oder an was denkt die Frau Regierungsrätin?Abg. Ingrid Hassler:
Ich nehme auch Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit, den Erhöhungsantrag von CHF 300'000.--. Ich habe in der Zeitung gelesen, dass auch Währungsdifferenzen ausgeglichen sind. Handelt es sich dabei, bei dieser Erhöhung, um diesen Betrag oder werden zusätzlich noch CHF 300'000.-- ausbezahlt. Im Übrigen, den Erhöhungsantrag des Abg. Paul Vogt möchte ich so lange nicht unterstützen, solange das Postulat nicht beantwortet ist. Ich glaube, diese Postulatsbeantwortung würde noch sehr viele andere Fragen aufklären.Abg. Gebhard Hoch:
Ich möchte auch nachfragen zur Position Entwicklungszusammenarbeit. Sie geht in die gleiche Richtung wie bei meinem Fraktionskollegen Matt. Mich hat überrascht, dass die Regierung jetzt mit einem Erhöhungsantrag kommt, in der Sitzung, um 300'000.--, wie wenn sie das vorher nicht gewusst hätte, dass sie diese Position erhöhen möchte. Ich erinnere an die hehren Erklärungen der Regierung im Bericht zum Regierungsprogramm, wo sie sagt, an was unser Land in Zukunft gemessenwird, eben auch an unserer Solidarität zum Ausland, zum minderbemittelten Ausland. Ich fürchte fast, hier ist dieser Vorstoss von der Regierung unternommen worden, weil anzunehmen war, dass er auch, möglicherweise, aus den Reihen der Parlamentarier kommen könnte.Ich unterstütze die Ausführungen des Abg. Paul Vogt. Die kann ich voll unterschreiben. Und ich werde seinen Antrag auf Erhöhung um 1 Mio. unterstützen, mit einem Vorbehalt: Mich würde interessieren, ob der LED, über den ja die Entwicklungszusammenarbeit läuft, entsprechende Projekte vorgelegt hat. Ich würde es als nicht richtig erachten, wenn man einen willkürlich gewählten Betrag festlegt und die Projekte anschliessend sucht. Der richtige Weg wäre meines Erachtens umgekehrt. Es sollten die Projekte vorliegen. Und wenn die dann eine Höhe von 6,2 Mio. - oder meinetwegen etwas geringer - ausmachen, dann sollte man diesen Kredit sprechen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich habe auch noch eine Frage zu diesem Titel, und zwar zu Konto 510.363.01, IV Staatsbeitrag. Da ist mir auf Grund der für mich etwas verwirrenden Erläuterungen auf der Seite 52 nicht ganz klar, von was für einer Entwicklung des IV Staatsbeitrages jetzt eigentlich auszugehen ist. Im Voranschlag 97 waren CHF 13'710'000.-- festgesetzt. Nunmehr sollen es CHF 11'070'000.-- sein. Trotzdem schreibt die Regierung in den Erläuterungen: «Auf Grund der Steigerungsrate der vergangenen Jahre wird auch für 1998 mit einem Zuwachs von 11,6% gerechnet».Sollten diese Berechnungen vom mutmasslichen Defizit, also von der mutmasslichen Rechnung pro 1997 ausgehen, wo offenbar der Staatsbeitrag nur bei 9,4 Mio. statt der budgetierten 13,7 Mio. liegen wird, so möchte ich darauf hinweisen, dass 9,4 Mio. + 11,6% = 10,5 Mio. ergeben würden, und nicht etwa 11'070'000.--.Ausserdem würde ich, bevor wir dann zur Abstimmung kommen über den Antrag des Abg. Vogt, von der Frau Abg. Hassler noch gerne wissen, von welcher Postulatsbeantwortung sie spricht, die ihrer Meinung nach vorliegen müsste, bevor man über einen solchen Antrag abstimmen könne.Regierungschef Mario Frick:
Danke für das Wort. Ich wurde zu einer Position angefragt, nämlich 590.318.01 und 02. Der Abg. Paul Vogt hat durchaus Recht, dass es bei diesen beiden Konti sicherlich nicht zu einer völligen Ausschöpfung des Kredites kommen kann, nachdem sich der Bau doch etwas verzögert hat. Es wäre also durchaus möglich, hier etwas herunterzustreichen. Ich würde einmal vorschlagen, oder ich beantrage damit Sie mich nicht auffordern müssen, konkreter zu werden - bei 590.318.01, dies beispielsweise auf 75'000.-- herunter zu tun. Und entsprechend beim nächsten Konto würde ich auch die Hälfte heruntergehen auf 10'000.--. Danke für denHinweis. Zum Zeitpunkt der Budgetierung war das nicht in dieser Form absehbar. Ich bin aber froh, dass wir die Luft herauslassen können hier.Dann die Frage nach der Organisationsstruktur: Wir haben konkrete Vorstellungen. Die hängen aber auch mit dem Asylgesetz zusammen. Dieses liegt als Entwurf für die 2., 3. Lesung vor samt Bericht. Ich habe aber mit den zuständigen Sachbearbeitern Hemmerle und Röthlisberger vereinbart, dass wir zuerst noch zusammensitzen und einige Aspekte durchdiskutieren müssen. Dazu gehört auch, wie die Organisation wirklich dann definitiv ausschaut. Wir sind schon einiges weiter als zum Zeitpunkt der Budgetierung. Aber Sie können davon ausgehen, in dem Moment, wo Sie den Bericht und Antrag erhalten, wissen wir auch, wie die Organisation abzulaufen hat.Abg. Ingrid Hassler:
Auf Ihre Frage, Herr Präsident, möchte ich sagen, dass nach meiner Erinnerung ein Postulat vielleicht in der April- oder Maisitzung eingebracht wurde mit vielen Fragen zum LED, die Strukturen. Das Postulat habe ich gemeint.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dankeschön.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren. Der Reihe nach, zunächst zur IV, Konto 510.363.01: Da sind die Erläuterungen tatsächlich etwas verwirrend. Es ist eine verkürzte Darstellung. Der letzte Satz der Erläuterungen müsste heissen: «... für 1998 ein Zuwachs der ordentlichen Renten von 11,6%.». Das kann man natürlich nicht wissen. So, wie es da steht, ist es irreführend. Die ordentlichen Renten steigen von 19 Mio. auf 21,2 Mio. mutmasslich, was dann auf das Defizit umgerechnet für das Jahr 1998 den vorgeschlagenen Aufwand von 11,07 Mio. ergeben sollte. Also da liegt der Fehler klar bei uns. Das war zu verkürzt dargestellt.Dann zum Konto 520.365.00, Krankenkassen: Es ist schon so, dass auch im Jahr 1998 ein aussergewöhnlich hoher Subventionsanspruch der LKK bestehen wird, weil, zumindest die Akontozahlungen werden vom Vorjahr berechnet, und im Jahr 1997 wurden ja erheblich mehr Leistungen abgerechnet. Das ist übrigens ausführlich im Bericht und Antrag zur Sanierung der LKK ausgeführt worden. Sie können sich vielleicht erinnern. Dort wurde für das z. Quartal 1998 ein massiv erhöhter staatlicher Subventionsanspruch bereits ausgewiesen und angekündigt. Also das hat sicher seine Richtigkeit.Dann die dritte Frage, das folgende Konto 520.436.00, Rückerstattung Krankenkassensubventionen: Ich möchte daran erinnern, dass sowohl vom zuständigen Ressortinhaber als auch von der Regierung eine umfassende Klärung dieser Sache verlangt worden ist, lange bevor eine Partei oder eine Fraktion im Landtag dies verlangt hat. Ich habe sofort, als ich aufmerksam geworden bin auf Unstimmigkeiten bei Subventionsabrechnungen, vom zuständigen Amt verlangt, dass diese Sache umfassend geklärt wird, und dass sämtliche Ansprüche des Landes befriedigt werden, sprich, dass eine umfassende Rückforderung zu stellen ist. Die Forderungen von Ihrer Seite, Herr Abg. Hoch, sind wesentlich später dann gestellt worden. Sie verlangen das Gleiche wie wir, dass das Land zu seinen Ansprüchen kommt, dass die Forderungen erfüllt werden. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Die Regierung hat nie etwas anderes gesagt. Und wenn Sie da die Position der Regierung stützen, ist das recht.Die Interpellationsbeantwortung ist in der Regierung in Beratung und kann meines Erachtens am kommenden Dienstag verabschiedet werden, und wenn der Landtag will, auch im Dezember behandelt werden. Es ist dabei so: Sie haben gesagt, die Untersuchung soll jetzt abgeschlossen werden. Wir haben die Ostschweizerische Treuhandgesellschaft beauftragt, diese Untersuchung zu machen, eine bekanntlicherweise grosse, unabhängige, externe Fachstelle, die auch die Landesrechnung revidiert. Wir können der OTG nicht vorschreiben, wie sie das im Einzelnen macht. Wir wollen es ihr auch nicht vorschreiben.Wir haben einen Zwischenbericht erhalten im Sommer. Auf diesen Zwischenbericht werden wir kurz eingehen in der Interpellationsbeantwortung. Aber die Ermittlung des Schadens, die Ermittlung der Rückforderungsansprüche des Landes, ist eben nicht eine so einfache Sache. Das ist der Grund, weshalb das Amt für Volkswirtschaft hier auch Modellrechnungen angestellt hat. Es hat sich gezeigt, dass das Amt für Volkswirtschaft nicht völlig falsch lag mit seinen Modellrechnungen, sondern einigermassen im Bereich des Vernünftigen, auch wenn die OTG nicht genau das auf den Franken genau wird bestätigen, was hier modellweise ermittelt wurde. Dazu wird die Interpellationsbeantwortung mehr Auskunft geben.Weshalb nichts budgetiert worden ist: Die Regierung hat ausdrücklich verlangt, auch die Jahre vor 1992 einzubeziehen, übrigens auch zu kontrollieren, ob nicht andere Krankenkassen als die vier dem Landtag bereits genannten involviert sind, weil wir wirklich eine umfassende Bereinigung der Situation wollen. Wir haben nie eine andere Position vertreten, und es war insbesondere immer meine klare Position in dieser Sache, seit ich Kenntnis davon habe, dass zuviel Subventionen bezogen worden sind. Dass wir nichts budgetieren, hängt damit zusammen: Bevor die OTG ihren Schlussbericht nicht liefert, wäre es nicht seriös, einen Phantasiebetrag einzusetzen. Ich kann nicht beurteilen, was hier ein vernünftiger Betrag wäre. Wir haben den Auftrag gegeben, bis 1972 zurückzuermitteln, ob, und wenn ja, wieviel Subventionen auch sehr weit zurückreichend zu Unrecht bezogen worden sind. Hier stellen sich auch juristische Fragen: Wie weit zurück kann man beispielsweise weiter zurückfordern, als die Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen besteht auf Grund von mathematischen Modellrechnungen? Ist das rechtlich möglich? Ist das beweisbar, usw. Deshalb vorläufig keine Budgetierung.Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke, Herr Präsident. Zuerst zur Frage punkto Jamboree-Teilnahme, und wie viel hier der Betrag ist, den das Land beisteuert. Dieser Betrag beträgt CHF 90'558.--. Er entspricht einer Kopfberechnung, wie sie immer für diese Jamboree-Treffen angewendet wird. Also er ist wie in den früheren Jahren. Allerdings ist der Ort der Durchführung mit Chile sicher mit höheren Reisekosten verbunden. Aber hier haben wir einfach entsprechend der früheren Jahren den Beitrag pro Kopf festgelegt. Der reguläre Beitrag an die Pfadfinder beträgt CHF 92'000.--.Dann zur Frage LED und unseren Erhöhungsantrag: Der Erhöhungsantrag lautet auf CHF 300'000.--, was insgesamt eine Erhöhung von CHF 600'000.-- gegenüber dem letzten Jahr ausmacht. Das ist eine 12%ige Steigerung gegenüber dem letztjährigen Beitrag, was sicher beträchtlich ist. Dieser Antrag erfolgt in erster Linie auf Grund der Solidarität mit den Drittweltländern. Wir haben das als höchste Priorität auch in der Aussenpolitik definiert. Insgesamt ergibt sich dann unser Beitrag an die Entwicklungszusammenarbeit und an die humanitäre Hilfe - ergibt sich ein Beitrag in der Höhe von rund 7,1 Mio., was 1,3% der laufenden Aufwendungen entspricht. Und das ist nunmehr abzuziehen von den 3%, die ich vorhin genannt habe, was der Anteil der Aussenpolitik insgesamt beträgt.Also die reine Aussenpolitik, administrativ, Mitgliederbeiträge, wäre ungefähr 1,7%; und 1,3% nun diese humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Das ist eine Erhöhung von 0,2% gegenüber dem letzten Jahr. Letztes Jahr betrug dieser Anteil 1,1 %. Und es entspricht auch meinen damaligen Prognosen. Ich habe nämlich gesagt: Wir werden uns bemühen, diesen Beitrag jährlich zu erhöhen, um eben unsere Solidarität zu bekunden. Der Budgetantrag, wie er vom LED im Juli gestellt worden ist, lautete auf rund 5,2 Mio., wobei der LED uns damals mitgeteilt hat, dass das irgendwo die unterste Grenze bedeutet.Der LED hat uns dann am 18. September ein Leitbild zugeschickt, dass die Regierung sehr überzeugt hat. Dieses Leitbild wird Ihnen auch anlässlich der Postulatsbeantwortung vorgestellt werden. Das Leitbild geht von Partnerschaften aus, von der Eigenverantwortung und vom Grundsatz der Partizipation. Ich habe dann Gelegenheit, Ihnen das in der Postulatsbeantwortung vorzustellen. Auf jeden Fall hat uns dieses Leitbild sehr überzeugt. Das war mit ein Grund des Erhöhungsantrags. Was noch fehlt, sind die Strategien der Umsetzung dieses Leitbilds. Auch das werden wir Ihnen zur Kenntnis bringen bei der Postulatsbeantwortung.Es ist nicht der Erhöhungsantrag auf Grund der Währungsverluste erfolgt, weil wir dem LED sicher empfehlen werden, ihre Verträge wenn möglich in Schweizer Franken abzuwickeln in Zukunft, so eben, dass Währungsverluste eigentlich eliminiert werden können. Zumindest, dass sie in der Rechnung nicht verzerrend wirkenkönnen in Zukunft. Das die grundsätzlichen Erwägungen, oder die Gründe, die uns bewogen haben, hier zu erhöhen. Es ist einfach die Arbeit des LED, die sehr überzeugend ist. Und ich kann Sie beruhigen: Projekte für diesen Betrag liegen genügend vor. Es war so, dass wir in den letzten Jahren eigentlich sehr gute Projekte auslassen mussten auf Grund von Budgetschwierigkeiten. Also diese 300'000.-- zusätzlich werden sehr gut eingesetzt werden können. Danke.Landtagspräsident Peter Wolff:
Darf man Ihre Worte, Frau Regierungsrätin, dass genügend Projekte vorliegen, so verstehen, dass auch der vom Abg. Vogt vorgesehene Erhöhungsbetrag von 1 Mio. durch ausführungsreife Projekte abgedeckt werden könnte?Regierungsrätin Andrea Willi:
Mein Vorschlag wäre, zuerst die Postulatsbeantwortung zur Kenntnis nehmen vom Landtag, weil hier auch Arbeitsstrategien, Inland-/Auslandverteilung der Mittel sehr genau festgelegt werden. Und es wäre dann immer noch Zeit genug, hier entsprechend das Budget zu verändern. Aber für heute, glaube ich, bleiben wir beim Antrag der Regierung.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ob wir dabei bleiben, Frau Regierungsrätin, das werden wir dann sehen. Aber das war nicht die Frage. Die Frage war, die ja auch vom Abg. Gebhard Hoch gestellt wurde: Wenn der Landtag 1 Mio. Erhöhung statt nur 300'000.-- Erhöhung sprechen würde, gäbe es dann Projekte, für die das im Jahr 1998 verwendet werden könnte, oder wäre das nur ein ins Blaue gesprochener Betrag, mit dem man dann praktisch nicht wüsste, was man damit anfangen soll?Regierungsrätin Andrea Willi:
Ich weiss nicht, ob das gerade administrativ zu bewältigen wäre, alle diese Projekte auch entsprechend zu prüfen. Der LED ist administrativ, wie ich weiss, sehr ausgelastet. Alle diese Projekte haben jeweils geprüft, analysiert zu werden. Ich kann das jetzt hier nicht aus dem Stegreif beurteilen, ob diese Mittel auch sinnvoll sofort eingesetzt werden können. Jedenfalls können sie sicher auch nächstes Jahr noch eingesetzt werden. Aber, ohne dass ich den LED jetzt diesbezüglich kontaktiert habe, möchte ich hier nicht Ja oder Nein sagen. Ich weiss jedenfalls, dass der LED administrativ bei der Analyse, Planung dieser Projekte äusserst belastet und an der Grenze ist.Abg. Alois Beck:
Kurz noch ein Wort zu den Äusserungen des Vizeregierungschefs bezüglich der ungerechtfertigten Subventionen: Wir freuen uns natürlich, dass jetzt so vorangeschritten wird in dieser Sache. Es dürfte auch klar sein, dass Sie vor uns, vor unserer Fraktion, tätig geworden sind, weil Sie ja viel vorher von der Sache überhaupt gewusst haben. Aber dass Sie immer so forsch waren, kann ich auch nicht behaupten. Ich erinnere nur daran, auf welchen Druck dann schlussendlich auch der Staatsanwalt eingeschaltet wurde. Aber das können wir dann bei der Beantwortung der Interpellation näher ausführen.Zum Entwicklungsdienst, zur Entwicklungszusammenarbeit: Wir haben jetzt ja zwei Erhöhungsanträge. Ich kann mich auch dem Erhöhungsantrag des Abg. Paul Vogt anschliessen. Ich habe mir im Vorfeld dieser Behandlung des Budgets auch hier Gedanken gemacht. Und mir ist auch gleich das Postulat in den Sinn gekommen und die gleiche Frage, die die Abg. Ingrid Hassler aufgebracht hat. Ich habe mich dann kundig gemacht und gefragt, ob überhaupt zusätzliche Projekte vorhanden sind. Das wurde beim LED bejaht.Und meine weitere Frage war: Kann mit der jetzigen Struktur - und das zielt ja auch auf den Hinweis des Postulates hin -, kann mit der jetzigen Struktur das bewältigt werden? Beides wurde bejaht und es ist auch gesagt worden, dass rund 1 Mio. mit der jetzigen Struktur ganz gut bewältigt werden könnte. Das sei kein Problem. Ich glaube, somit sind diese Fragen, die auch Sie, Herr Präsident, angesprochen haben, geklärt. Aus diesen Gründen kann ich den Antrag des Abg. Paul Vogt unterstützen.Abg. Johannes Matt:
Ich bin enttäuscht, dass die Frau Regierungsrätin sich nicht auf diesen Traktandenpunkt vorbereitet hat. Gibt ja doch jede Budgetdebatte dieser Punkt Anlass über genau dieselbe Diskussion. Wieviel Projekte können noch verkraftet werden? Was kann allenfalls erhöht werden? Also das wäre eine Grundsatzvoraussetzung gewesen. Dass wir Landtagsabgeordnete uns die Informationen beschaffen müssen, finde ich sehr, sehr schade und nicht gerade eine grossartige Leistung der Regierungsrätin zum Zeichen, wie sie sich für den LED einsetzt.Und darum komme ich aber auf meine Frage nochmals zurück. Die wurde meiner Ansicht nach, Frau Regierungsrätin, nicht beantwortet. Gibt es jetzt einfach mehr Solidarität mit der Dritten Welt um CHF 300'000.-- seit der Budgetierung? Was genau hat Sie vom Zeitpunkt der Budgetierung bis heute bewogen, eine Erhöhung um CHF 300'000.-- zu beantragen? Da möchte ich wirklich Ihre Beweggründe wissen.Abg. Gebhard Hoch:
Herr Regierungschef-Stellvertreter. Ich möchte nachhaken. Sie haben gesagt, es wäre nicht seriös, jetzt irgendeinen Betrag zu nennen, was allenfalls an ungerechtfertigt bezogenen Subventionen im Jahre 1998 zurückfliessen könnte. Ich will auch keinen unnötigen Druck auf die OTG ausüben. Aber immerhin gehen unsere Forderungen - ich sage jetzt: unsere Forderungen - immer haben sich die nicht 100%-ig mit den Bemühungen der Regierung gedeckt, das möchte ich noch erwähnen. Es dauert jetzt schon einige Zeit, dass diese Untersuchungen laufen. Sie haben von einem Zwischenbericht gesprochen, den die OTG abgeliefert hat. Sie müssen doch irgendwelche Schätzungen heute haben, in welcher Grössenordnung sich die Beträge, die zurückerwartet werden können, bewegen. Ich finde, Sie müssen wissen: Ist das 1 Mio., sind das 5 Mio.? In welcher Grössenordnung bewegt sich das ungefähr? Und es wird den Haushalt stören, wenn angenommen, ein Betrag von 5 Mio. zurückkäme. Auch, wenn der Betrag, den wir hier einsetzen, nicht allzu genau ist, bin ich der Meinung, es wäre besser, einen Betrag einzusetzen als gar keinen.Abg. Paul Vogt:
Frau Regierungsrätin, Sie haben meine Frage betreffend das Jamboree mehr oder weniger elegant umgangen. Ich wollte wissen: Wie viel Prozent der Kosten übernimmt der Staat? Also gehen da fünf Leute nach Chile oder gehen 20 oder gehen 100? Bezahlt der Staat CHF 1'000.-- an die Kosten oder CHF 9'000.--? Wie werden die Kosten verteilt? Müssen sich auch die Privaten daran beteiligen und in welchem Ausmass? Ich meine, das ist eine berechtigte Frage.Zum Traktandum Entwicklungshilfe möchte ich nur noch eine Nachbemerkung machen, die bezieht sich auf den Ablauf bei der Projektevaluation. Ich glaube, man muss sich klar vor Augen halten, dass heute nicht sämtliche Projekte ausgewählt sind, die im nächsten Jahr unterstützt werden, sondern das erfolgt über das ganze Jahr hinweg, dass man sich Projekte anschaut und dann auch unmittelbar Beiträge bewilligt. Also heute ist nicht bekannt, wie diese - ob das nun 5,2 oder 6,2 Mio. sind -, heute ist nicht bekannt im Einzelnen, auf welche Projekte diese Gelder verteilt werden, sondern das ist ein Prozess, der über das ganze Jahr abläuft. Natürlich gibt es Projekte, die über mehrere Jahre hinweg unterstützt werden. Das ist natürlich richtig. Richtig ist auch, dass diese Projekte sehr sorgfältig geprüft werden müssen. Eine abschliessende Bemerkung: Wenn hier der LED mit den heutigen Strukturen, mit der heutigen Infrastruktur und mit dem heutigen Personal überlastet ist, dann muss man halt auch eine Vergrösserung der Infrastruktur ins Auge ziehen. Aber dazu braucht es auch Geld.Abg. Helmut Konrad:
Ich kann vielleicht gerade an diese Bemerkung anschliessen. Ich habe mich auch erkundigt beim LED und habe eigentlich das bestätigt bekommen, was jetzt gesagt wurde und was auch die Frau Regierungsrätin gesagt hat, dass personell schon jetzt die Belastung an der obersten Grenze sei und dass, wenn wir 1 Mio. mehr sprechen, dass dann auch mehr Abklärungen für zu unterstützende Projekte notwendig sind, dass evaluiert werden muss, und dass dafür eben personenadministrativ ein grösserer Aufwand nötig ist. Ich denke aber im Sinne von dem, was vorhin gesagt wurde: Dann muss man halt diese administrationsmässigen und personellen Voraussetzungen schaffen. Für mich ist das auch kein Grund, deshalb zu sagen: Wir erhöhen nicht allzu viel. Ich werde mich auch für diesen Antrag von Paul Vogt für eine deutliche Erhöhung aussprechen.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren. Die OTG hat im Sommer einen Bericht abgeliefert. Es handelt sich um eine Art Zwischenbericht. Genauer genommen ist es ein Entwurf eines Berichtes, es also kein offizieller Zwischenbericht, sondern um einen Entwurf, der wiederum einige Fragen aufgeworfen hat. Vor allem hat die OTG angedeutet, dass prüfenswert ist, ob nicht andere Krankenkassen auch involviert sind. Ich habe selbstverständlich sofort den Auftrag gegeben, dass eine wirklich umfassende Untersuchung gemacht wird nicht nur in zeitlicher Hinsicht bis zum Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes im Jahr 1972, sondern selbstverständlich auch bezüglich der theoretisch betroffenen Krankenkassen.Und das dauert jetzt seine Zeit, bis dieser Schlussbericht der OTG vorliegt. Und Sie können sich darauf verlassen: Wenn die OTG den Schlussbericht liefert, dann werden wir handeln. Aber ich kann Ihnen beim besten Willen nicht heute mit genügender Sicherheit sagen, was ein plausibler Betrag wäre, den man einsetzen müsste ins Budget. Und ich glaube, wenn wir dann im Laufe des Winters oder Frühjahrs - ich hoffe, es geht nicht mehr allzu lange, bis dieser Schlussbericht kommt - dann den Betrag kennen, den wir glauben, rückfordern zu können, zu Recht rückfordem zu können, dann werden wir eine solche Störung des Haushaltes verkraften.Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke. Was das Jamboree, nochmals, betrifft: Ich weiss, dass auch private Mittel noch aufgebracht werden müssen. Aber ich weiss jetzt beim besten Willen nicht, was pro Kopf die Ausschüttung ist. Ich bitte Sie, das Amt für Soziale Dienste anzufragen, also die wissen die Auskunft auf Anhieb. Aber ich habe das wirklich vergessen; dieser Beschluss, das war Mitte Jahr und es ist ein Pro-Kopf-Anteil.Jeder Pfadfinder und Pfadfinderin muss auch selbst noch etwas zahlen, aber ich weiss nicht mehr wie viel.Landtagspräsident Peter Wolff:
Es sind 30%, Frau Regierungsrätin, wie der Herr Lorenz hinten anzeigt.Regierungsrätin Andrea Willi:
Dann noch einmal zum LED: Herr Abg. Matt, ich darf Sie auch bitten, vielleicht ein bisschen besser zuzuhören. Ich habe die Beweggründe genannt, die uns bewogen haben, den Budgetantrag zu erhöhen. Es war insbesondere das ausgezeichnete Leitbild vom 18. September 1997, das uns vom Stiftungsrat zur Kenntnis gebracht worden ist. Bisher hat der LED nicht ein komplexes Leitbild gehabt. Die neue Präsidentschaft hat hier Wunderbares geleistet und auch alle anderen Mitglieder des Stiftungsrates und hat die Regierung auch entsprechend überzeugt, dass hier eine Erhöhung sehr wohl angebracht ist. Ich habe auch gesagt, dass ich bitte, noch auf die Postulatsbeantwortung zu warten mit höheren Anträgen, weil in dieser Postulatsbeantwortung dann noch die Strategien der Umsetzung dieses Leitbilds bekannt gemacht werden. Und dort werden Sie auch sehen, was administrativ gedacht ist, was an Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen gedacht ist, was an Einzelprojekten gedacht ist. Und Sie werden dann einfach ein besseres Bild haben, um entscheiden zu können.Ich bin ziemlich im Bild, und ich werde Ihnen das dann bei der Postulatsbeantwortung vermitteln können, aber ich möchte nicht diese Diskussion schon heute vorwegnehmen. Danke.Abg. Johannes Matt:
Aber Sie erlauben schon, Frau Regierungsrätin, zu fragen, was der Beweggrund ist, wenn man CHF 300'000.-- Erhöhung beantragt. Und ein Leitbild - es tut mir leid - nur ein Leitbild zu haben und auf Grund dieses Leitbildes, ohne weitere Informationen zu geben, zu sagen, jetzt ist der LED CHF 300'000.-- mehr wert, jetzt haben wir mehr Solidarität für CHF 300'000.--, nur wegen einem Leitbild. Wissen Sie überhaupt, was für Projekte mit diesen CHF 300'000.-- mehr unterstützt werden können? Warum sagen Sie es dann nicht? Begründen Sie diesen Antrag. Dann gibt es keine Fragen. Und zuhören tu ich Ihnen schon. Aber man kann Sie wirklich, Ihre Begründungen ziemlich schlecht verstehen. Also nicht akustisch.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das finde ich nicht ganz gerechtfertigt, Herr Abg. Matt. Die Frau Regierungsrätin hat schon bei ihrer ersten Wortmeldung auf Ihre erste Frage in diese Richtung mit einer in sich schlüssigen Begründung - ob sie einem inhaltlich ausreichend erscheint, ist jedes Abgeordneten eigene Sache -, aber mit einer in sich schlüssigen Begründung dargelegt, warum die Regierung nach dem ursprünglichen Budgetbeschluss zur Ansicht gekommen ist, es sei eine Erhöhung gerechtfertigt.Abg. Paul Vogt:
Für diese Erhöhung um CHF 300'000.-- gibt es einfache Erklärung. Und zwar hat die Regierung immer gesagt, sie will 1% der laufenden Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit ausgeben. Und wenn man vorne anschaut, was der Voranschlag 1998 insgesamt an Ausgaben vorsieht, dann sind das 552 Mio., und 1% davon sind halt die 5,5 Mio.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir zur Abstimmung kommen. Ich möchte nur vorweg zur Erläuterung - falls das notwendig ist, ich bin mir nicht ganz sicher - auf eines hinweisen: Es werden hier verschiedene Anträge gestellt, insbesondere bei diesem Konto Entwicklungszusammenarbeit ist immer von zwei Anträgen die Rede. Es sind hier zwei grundverschiedene Anträge, und zwar von der Ausgangssituation her.Wenn die Regierung als eigentliche Antragstellerin dieses Landesvoranschlages sagt, sie beantrage eine Erhöhung, dann meint sie damit, dass sie ihren eigenen Antrag abändert. Dann ist diese Position bereits in dem Moment geändert, wo die Regierung sagt: Wir beantragen jetzt um 300'000 mehr. Wir sprechen also nicht mehr von 5,2 Mio., sondern von 5,5 Mio. bei diesem Konto Entwicklungszusammenarbeit. Ich muss daher auch den Abg. Vogt fragen - Anträge von Abgeordneten sind Abänderungsanträge gegenüber dem Landesvoranschlag der Regierung - ob er mit seinem Antrag meint, noch einmal 700'000 mehr, sodass wir dann auf 6,2 Mio. sind, oder ob er 1 Mio. auf die 5,5 Mio. draufsetzen möchte.Abg. Paul Vogt:
6,2 Millionen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann sprechen wir also technisch von einer Erhöhung um CHF 700'000.-- gegenüber dem abgeänderten Regierungsvoranschlag. Wer dem Antrag des Abg.Paul Vogt, das Konto 591.367.02, Entwicklungszusammenarbeit, um CHF 700'000.-- auf neu CHF 6'200'000.-- zu erhöhen, zustimmen will, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann können wir zu Titel 6 übergehen: Verkehr - Herr Abg. Lampert, haben Sie eine grundsätzliche Wortmeldung?Abg. Rudolf Lampert:
Ja, ich habe eine Frage zu den Anträgen des Herrn Regierungschef. Wird darüber nicht abgestimmt? Er hat Reduktionen beantragt und meines Erachtens muss darüber abgestimmt werden. Es ist kein Regierungsantrag. Er hat in der Diskussion einen neuen Betrag beantragt. Und ich glaube schon, dass darüber einmal abgestimmt werden muss.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das glaube ich nicht. Das habe ich ja gerade zu erläutern versucht. Wenn die Regierung sagt, sie senkt ihren Voranschlag um so und so viel, dann ist der Voranschlag eben nicht mehr 150'000.-- sondern 75'000.--.Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung, aber es war kein Regierungsantrag. Der Herr Regierungschef hat in einer Diskussion gesagt: Ja, dann mache ich 50'000.--, oder den Betrag weiss ich jetzt nicht mehr, 75'000.-- und 10'000.--. Sie haben uns gestern an den Formalitäten versucht aufzuhängen bei unseren Anträgen. Und jetzt erwarte ich auch, dass hier formal richtig vorgegangen wird.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das erwarte ich auch. Für mich ist jede Äusserung, jeder Antrag, jede Änderung eines Regierungsmitgliedes hier für den Landtag ein Regierungsantrag. Ob die Regierung intern meint, sie müsse für jede Änderung, für jeden Franken eine Regierungssitzung abhalten und einen Kollegialbeschluss fassen, das ist ihre Sache. Wir brauchen das nicht. Wir sitzen ja in der Regel hier, wenn wir irgendein Geschäft beraten, mit nur einem Regierungsmitglied oder vielleicht mit zwei, in der Regel mit dem zuständigen Regierungsmitglied. Wenn das bei einer Gesetzesberatung sagt, wir sind oder wir ändern diese Formulierung so und so ab,dann sagen wir ja auch nicht: Sie müssen zuerst eine Regierungssitzung abhalten und dann akzeptieren wir das. Für mich ist das ein Regierungsantrag.Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung. Ich möchte das nicht unnötig verzögern. Aber ich erinnere mich, dass genau Sie selbst hier in diesem Saal - und ich werde das heraussuchen in alten Protokollen - gesagt haben: «Ist das nun ein Regierungsbeschluss oder ist das Ihr eigener Vorschlag?». Genau Sie selbst haben das hier in diesem Saal gesagt. Ich erinnere mich an diverse Diskussionen. Ich werde das heraussuchen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das mag schon sein, dass ich so eine Frage einmal gestellt habe. Ich weiss jetzt nicht mehr, in welchem Zusammenhang. Aber ich möchte auch auf etwas hinweisen: Es war überhaupt erstmals diese Regierung seit dem Dezember 1993, die jemals im Landtag die Meinung vertreten hat, ein einzelnes Regierungsmitglied dürfe nur mit Rückendeckung durch die ganze Regierung irgendetwas abändern. Man ist früher wie selbstverständlich immer davon ausgegangen, dass im Landtag das für ein Ressort zuständige Regierungsmitglied auch Anträge, deren Abänderung sich aus der Diskussion heraus aufdrängt, mit Wirkung für die Regierung abändern könne.Und wenn wir von Formalien sprechen, dann bin ich der Meinung, dass die einzelnen Regierungsmitglieder im Namen der Regierung für ihre Ressorts zu uns sprechen. Es ist nicht unsere Sache, zu überprüfen, ob sie sich intern hiefür ausreichend abstützen oder nicht.Abg. Rudolf Lampert:
Aber Entschuldigung, dann scheint es damit zusammenzuhängen, in welcher Konstellation die Regierung sich hier zusammensetzt. Aber ich werde das nachsehen. Danke.Landtagspräsident Peter Wolff:
Da sehe ich überhaupt keinen Zusammenhang. Ich bin der Meinung, dass wenn ein Regierungsmitglied, ob es allein hier sitzt oder ob die zu fünft hier sitzen, sagt - immer vorausgesetzt es ist dafür zuständig, das sehe ich schon noch als Voraussetzung an; also wenn jetzt zum Beispiel ein Regierungsmitglied, das für ein Ressort gar nicht zuständig ist, jetzt zum Beispiel bei dieser Diskussion das Wort ergreifen würde und sagen würde, es möchte jetzt dieses Konto vom Sozialwesen so und so abändern, zum Beispiel die Frau Regierungsrätin Willi oderder Herr Regierungsrat Frommelt - dann würde ich schon zuerst einmal rückfragen, ja ob denn das die Rückendeckung der Regierung hat.Aber, wenn es das zuständige Regierungsmitglied ist, dann weiss ich nicht recht, was Sie sich vorstellen. Erwarten Sie, dass die dann zuerst eine Sitzung abhalten im Nebenzimmer und über eine Verminderung des Kontos 590.318.02 von CHF 20'000.-- auf CHF 10'000.-- beraten, und wir machen inzwischen Kaffeepause oder was?Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung. Aber ich erinnere mich an Diskussionen, welche über das Ressort Landwirtschaft gingen, an denen unser Herr Vizeregierungschef Büchel da vorne sass, und genau Sie haben dann gefragt, ob das nun die Meinung der Regierung ist, oder ob das seine persönliche Meinung ist. Aber, ich glaube, es nützt jetzt nichts.Landtagspräsident Peter Wolff:
Was ich als Fraktionssprecher gesagt habe, das ficht mich jetzt nicht an.Abg. Gebhard Hoch:
Es fällt mir das Zitat von Adenauer ein: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern.Regierungschef Mario Frick:
Sehr geehrte Damen und Herren. Ich glaube es ist schon ein fundamentaler Unterschied, ob bei der Budgetdebatte die Regierung in corpore, jetzt mit Ausnahme des erkrankten Dr. Norbert Marxer, hier sitzt, oder bei der Debatte bei einem Bericht und Antrag. Nein, nein. Sie winken jetzt ab, aber es ist ein fundamentaler Unterschied, vor allem auch, ob die Rückendeckung da ist. Und Sie haben in einem Punkt schon zum Teil Recht, Herr Abg. Lampert: Bei einer Regierung, wo eine Ko-opposition gelebt wird, macht es schon einen Unterschied, ob dann im Landtag ein gewisser Druck kommt, der vielleicht gerade in die Richtung geht, dass sich das entsprechende Regierungsmitglied - vielleicht in der Minderheit sagt, ja der Druck kommt mir gar nicht ungelegen, man verkauft sich entsprechend, und dann sagt: Ja gut, dann machen wir vielleicht den Kompromiss, und das als Regierungsantrag verkauft, und die Regierung danach nicht mehr, ohne dass man dieses Regierungsmitglied desavouiert, darauf zurückkommen kann, ist ein Unterschied. Darum ist es richtig, dass klar dargelegt wird: Wenn man alleine hier sitzt, ist es die persönliche Meinung, eindeutig.Und da muss ein entsprechender Antrag gestellt werden, damit der Landtag dann darüber befinden kann. Die Regierungsmeinung ist aber diejenige, die dann vorliegt und es wird ja auch bei Gesetzen dann jeweils entsprechend abgestimmt; es sei denn, es kommt ein schriftlicher Antrag von Regierungsseite her oder ein von der Regierung als Kollegium legitimiertes Vorhaben. Die Position ist eine permanente.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich muss das schon etwas richtig stellen, Herr Regierungschef. Ich will überhaupt nicht in Ihre interne Diskussion, Regelung, was auch immer, eingreifen, das geht mich nichts an. Gemäss Art. 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung muss ein Regierungsmitglied, nicht die Regierung, sondern ein Regierungsmitglied gehört werden, wenn es das Wort verlangt. Es hat das Recht der Antragstellung - das Regierungsmitglied. Wenn wir hier eine Gesetzeslesung durchführen, und das zuständige Regierungsmitglied ist allein hier und es sagt: Die Regierung zieht den Antrag zurück, dann ist er für mich zurückgezogen; dann kümmert es mich nicht, ob die anderen Regierungsmitglieder damit einverstanden sind, davon informiert waren oder was auch immer. Soweit muss die Regierung sich intern selbst konstituieren, dass sie allfällige unerfreuliche Entwicklungen, wenn das nicht gewünscht wird, verhindert. Wir können vom Landtag aus hier nicht die Geschäftsordnung der Regierung auch noch vollziehen und nachprüfen, ob sich ein einzelnes Regierungsmitglied, das hier ausdrücklich das Recht der Antragstellung hat als Mitglied der Regierung, ob sich das gemäss den internen Geschäftsordnungsvorschriften der Kollegialregierung verhält.Abg. Alois Beck:
Ich wollte auch auf diesen Sachverhalt hinweisen und bedenken, dass die Regierung ja eine Kollegialbehörde ist, jetzt unabhängig, ob da ein, zwei oder mehrere Parteien drin vertreten sind. Und deshalb waren mir Ihre Äusserungen, Herr Präsident, von früher auch noch so stark im Ohr, und da sehe ich doch gewisse Widersprüche. Aber was ich jetzt noch fragen wollte: Anlässlich der Debatte zur Landesrechnung wurden ja etliche Fragen an die Regierung gestellt. Man hat da gesagt, dass kann man im Zuge der Budgetdebatte dann klären. Ich möchte jetzt die Regierung fragen: Ist sie der Auffassung, dass bei jedem einzelnen Posten dies getan wird, oder wird das in globo gemacht?Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich möchte nur noch einmal darauf zurückkommen. Es ist doch die jeweilige Sache der Regierung, wie sie die Sprachregelung bei der Budgetdebatte macht, und zwar intern macht. Diese Sprachregelung nimmt die jeweilige Regierung für sich vor. Wenn vor einem Jahr noch eine andere Regierung dort sass, und die eine andereRegelung abgemacht hat, dann war das ihre Sache. Aber die jetzige Regierung ist ja das erste Mal dabei, als ein neues Budget beraten wird. Und wenn ihre Sprachregelung jetzt anders ist, dann hat das der Landtag so zur Kenntnis zu nehmen. Das ist eine interne Angelegenheit der Regierung.Regierungschef Mario Frick:
Zur Frage des Abg. Alois Beck. Ich hätte hier meine Antworten und diejenigen des Regierungsrates Norbert Marxer hier. Ich hatte es so verstanden, aber vielleicht war da ein Missverständnis vorliegend, dass man darauf angesprochen wird. Es wird halt die Debatte entsprechend verlängern, wenn man jeweils das entsprechend vorzieht. Wenn das der Wunsch ist, kann ich für die nächsten, soweit ich die dann herausfinde, das so machen und am Schluss diejenigen zu den ersten Positionen des Budgets, die schon durchberaten sind, noch nachholen. Wenn das der Wunsch ist und wenn man entsprechende Zeit hat, sehr gerne, kein Problem.Zur Auslegung, wie das vorzugehen hat, nur eine Bemerkung noch. Ich glaube, dass wir gar keinen Widerspruch haben, Herr Landtagspräsident. Wenn ein Regierungsmitglied auftritt und sagt: Das ist die Meinung der Regierung, dann ist es für den Landtag die Meinung der Regierung. Wenn ein Regierungsmitglied sagt: Das ist nur ein Antrag, dann ist es eine andere Situation. Das muss differenziert sein. Ich glaube, da habe ich mich allenfalls unklar ausgedrückt, aber damit das klargestellt ist. Ich wäre froh um eine Rückäusserung, wie das Prozedere gewünscht ist. Wie gesagt: Das ist eine Stunde vielleicht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist völlig richtig, Herr Regierungschef, und darum werde ich damals auch zum Herrn Regierungschef-Stellvertreter Büchel gesagt haben: Ist das Ihre persönliche Meinung oder ist das die Meinung der Regierung? Wobei ich nicht in Frage stellen wollte, dass er allein, auch namens der Regierung, Anträge stellen kann, Anträge zurückziehen kann, was auch immer.Abg. Gabriel Marxer:
Ich möchte auch in diese Diskussion nun eingreifen. Es scheint mir schon hier auf den gleichen Sachverhalt einfach zweierlei Masse angewendet zu werden. War noch eine Ko-oppositionsregierung hier, wurde vom Landtag nachgefragt, was das für eine Position sei. Nun, heute könnten wir das Problem wenigstens insoweit lösen, wenn ein Vertreter der Regierung, sei es nun der Regierungschef oder ein anderer Vertreter, der heute sehr zahlreich anwesenden Regierungsmitglieder, dass die uns einmal mitteilen könnten, ob das nun ein Regierungsantrag ist diese Kürzungspositionen, oder ob es nur ein Abänderungsantrag des entsprechenden Regierungsmitglieds ist; dann hätten wir vielleicht Klarheit.Abg. Rudolf Lampert:
Herr Abg. Ospelt. Damit bin ich nun gar nicht einverstanden, dass die Regierung, nur weil sie eine andere Zusammensetzung hat, sich der Landtag danach zu richten hat und dieses neue Gebaren zu akzeptieren hat. Hier haben wir eine Landtagssitzung und keine Regierungssitzung, und damit bin ich nun schon gar nicht einverstanden, dass wir uns nach der Regierung zu richten haben. Aber die Tendenz scheint, in diese Richtung zu gehen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Nein, die Tendenz geht nicht in diese Richtung Herr Abg. Lampert, sondern in die genau gegenteilige, nämlich in die, die Sie vertreten. Es spielt gar keine Rolle, wie die Regierung zusammengesetzt ist, welche Parteien in der Regierung vertreten sind, was auch immer, es ist genau so, wie es der Herr Regierungschef gesagt hat: Wenn ein Regierungsmitglied einen Antrag stellt und nicht zu erkennen gibt, dass er hier nur seine persönliche Meinung zum Besten geben wolle, sondern namens der Regierung einen Antrag stelle, dann ist es für uns ein Regierungsantrag. Und damit ist meiner Meinung nach - ich bitte mich zu verbessern, wenn ich schon wieder falsch liegen sollte - auch die Frage des Herrn Regierungschefs an den Herrn Abg. Beck wahrscheinlich obsolet.Abg. Alois Beck:
Sie erwarten noch eine Rückäusserung, Herr Regierungschef. Ich wollte nur wissen, wie das Prozedere von der Regierung aus gedacht ist, dass diese Fragen nicht untergehen, weil, ich hatte gerade mir hier angekreuzt: Im Zusammenhang mit den Subventionen an Familienhilfen der Gemeinden, hat mir der Herr Vizeregierungschef eine Antwort in Aussicht gestellt. Ich glaube nicht, dass man mit dem Argument auf diesen dicken Stoss Papier hier alles bodigen sollte. Ich kann auch nicht für die anderen Abgeordneten sprechen, vielleicht gibt es auch solche, die sich nicht alle offenen Fragen notiert haben, das weiss ich nicht. Ich wäre dafür, um das Prozedere abzukürzen, dass jeder, der noch eine offene Frage im Köcher hat, diese hier stellt, und dann können Sie darauf eingehen. Das wäre, glaube ich, am rationellsten, oder Sie können Ihre Papiere abgeben. Ich kann ja nicht für die anderen Abgeordneten sprechen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn ich nicht etwas überhört habe, glaube ich, können wir mit dem Voranschlag fortfahren.Titel 6, Verkehr, mit den Untertiteln: Strassen- und Brückenunterhalt, Postbetrieb, Postwertzeichenstelle, Postmuseum und Briefmarkengestaltung, Fernmeldebereich,Telekommunikation und First Link. Der Titel Verkehr steht zur Diskussion.Abg. Alois Beck:
Entschuldigung, Herr Präsident. Ich war ein bisschen spät dran. Ich wollte gerade auf diese offene Frage, die ich in der Begründung schon erwähnt habe, hinweisen, die mir der Vizeregierungschef auch während der Debatte, was war das, ich glaube Nachtragskredite, haben Sie auch gesagt, das machen wir dann alles im November. Ich nehme an, Sie haben die Antwort.Landtagspräsident Peter Wolff:
Was war das für eine offene Frage?Abg. Alois Beck:
Eben bezüglich Subventionen an Familienhilfen in den Gemeinden.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren. Ich warte schon ungeduldig darauf, dass ich endlich diese Frage beantworten darf. Es geht um die Frage Subvention Familienhilfe Vaduz. Gemäss einem Regierungsbeschluss von 1993 hat die Standortgemeinde jeweils einen Beitrag in der Höhe von mindestens 5/6 des Landesbeitrages an die ortsansässige Familienhilfe auszurichten, damit ein Landesbeitrag fällig wird. Die Gemeinde Vaduz hat nun im Jahr 1995 diesen Mindestbeitrag nicht ausgerichtet, und deshalb wurde der Landesbeitrag entsprechend gekürzt. Der daraus dann resultierende Reservenabbau der Familienhilfe Vaduz hat dazu geführt, dass der Landesbeitrag im Folgejahr dann erhöht worden ist. Es ist also nicht so gewesen, dass die Gemeinde Vaduz auf Kosten des Landes gespart hätte, sondern es kam in einem Jahr zu einer eingeschränkten Auszahlung, weil auch die Gemeinde Vaduz nicht ausbezahlt hat. Ich glaube, damit ist diese Sache geklärt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Jetzt verstehe ich erst langsam, um was es überhaupt geht. Wenn es offene Fragen gibt, wo einzelne Regierungsmitglieder schon im Vorfeld dieser Landtagssitzung zugesichert haben, sie würden das bei der Budgetdebatte dann erläutern, dann steht es den Regierungsmitgliedern natürlich auch frei, anhand der Behandlung derjeweiligen Titel mit diesen Fragebeantwortungen sich zu Wort zu melden, ohne noch auf separate Aufforderungen aus dem Plenum zu warten.Abg. Peter Sprenger:
Ich habe eine kurze Frage zu Seite 63, zum Konto 681.310.01. Es geht um die Kanzleiausgaben der Postwertzeichenstelle. Es ist dort eine Aufwandposition von CHF 1,15 Mio. vermerkt. Das ist fast soviel wie die Gehälter. Was verbirgt sich dahinter?Abg. Karlheinz Ospelt:
Entschuldigen Sie, aber das ging noch auf das Votum des Herrn Regierungschef-Stellvertreter zurück, nur dass da kein Missverständnis entsteht. Die Gemeinde Vaduz hat bis 1995 nicht diese vollen Beiträge bezahlt, und seit 1995 einen Beschluss gefasst, dass nun praktisch die Familienhilfe mehr Geld erhält. Es ist jetzt so herausgekommen, wie wenn 1995 einmalig eine Reduktion erfolgt wäre. Die Gemeinde Vaduz hat also bis 1995 der Familienhilfe nicht soviel Geld ausbezahlt wie jetzt seit 1995.Stellv. Abg. Christian Brunhart:
Herr Präsident, Damen und Herren. Ich habe eine Frage zu Seite 69 zum Konto 684.318.00. Da ist im Bereich Telekommunikation: Gutachten und Experten für eine satte halbe Million aufgeführt. Im Vergleich zu den Gehältern scheint mir das recht viel und mich würde interessieren, was mit dem Geld gemacht wird. Auch ist mir hier nicht ganz klar, wieviele Personen jetzt bei der Telekommunikation arbeiten. Das geht meiner Ansicht nach nicht genau aus den mitgelieferten Erklärungen hervor.Abg. Hansjörg Goop:
Seite 61, Konto 680.318.03, Postautokurse: Da habe ich eine Verständnisfrage und zwar: Bei der Erklärung unten steht, Ersatz zweier Fahrzeuge, Umrüstung von vier Fahrzeugen auf elektrische Linienanzeige. Also ich war der Meinung, dass die Fahrzeuge eigentlich Privatbesitz sind. Wieso hat da das Land Kosten?Regierungschef Mario Frick:
Das war 680.318.03, habe ich das richtig verstanden Herr Abg. Goop? Ich habe es akustisch wahnsinnig schwierig rüber gekriegt. Ja, O.K. Sie haben in den breiten Rücken des Abg. Ospelt geredet, eine richtige Schallmauer - gut, das ist vielleichtetwas übertrieben. Es ist so, dass für die Berechnung des Aufwandes das einbezogen werden muss und damit Abschreibungen mit den ganzen Kosten; die müssen ja wir dann bezahlen. Und dann kommt noch ein Zuschlag von 10% dazu; und dass ist dann offenbar der betriebswirtschaftliche kalkulatorische Ansatz. Das ist die Erklärung, die ich habe. Es ist nicht günstig, ja, das ist richtig.Dann zum Konto 684.318.00, das ist auf Seite 69, Gutachten, Experten mit einer halben Million: Sie werden staunen, das ist nicht viel. Jetzt gerade in der Übergangsphase brauchen wir sehr viel Expertentätigkeit. Sie müssen sich das folgendermassen vorstellen. Wir sind vor einem Telekommunikationsgehäuse gestanden, da hat der Landtag jeweils Geld hinein getan, dann hat man an der Kurbel gedreht, und hinten ist am Schluss ein Überschuss von 4 bis 5 Mio. Franken herausgekommen. Das war die Situation des Landes bisher.Und jetzt müssen wir uns mühselig das Know-how erarbeiten, das hat uns bis jetzt alles die Schweiz abgenommen, erfreulicherweise. Und jetzt müssen wir in das Know-how investieren. Und deswegen brauchen wir eben Experten und ich hoffe, dass wir mit diesen CHF 500'000.-- auskommen. Das hängt aber sehr davon ab, was wir alles dieses Jahr erledigen können und wir rasch die Netzholding AG nächstes Jahr operativ tätig wird, und dort das Know-how dann durchgeführt und angesammelt werden kann. Also die halbe Million ist nicht viel. Es ist eine grosse Summe, aber für das Projekt, das vor uns liegt, ist es nicht viel.Dann betreffend die Personen - es ist so: Es ist ein technischer Experte angestellt, der ist jetzt fix angestellt mittlerweile. Dann ist der stellvertretende Leiter der Stabsstelle EWR derzeit sehr stark involviert in dieses Projekt. Wir haben ihn zu 50% darum bei der Telekommunikation angerechnet, um eine gewisse Kostentransparenz zu bringen, und ein weiterer Mitarbeiter der Stabsstelle EWR ist zu ungefähr 20% - 30% in dem Bereich tätig. Das heisst, drei Personen mit ungefähr 180% sind im Bereich Telekommunikation tätig, zuzüglich der ganzen Experten auf der Ebene der Gutachten und Expertenhonorare.Landtagspräsident Peter Wolff:
Darf ich «submissest», wie es bei Hofmannsthal heissen würde, die Frage stellen, ob die Regierung auch den Erhöhungsantrag stellen will, der in dem Papier der Stabsstelle Finanzen vorgesehen ist?Regierungschef Mario Frick:
Herzlichen Dank für den Hinweis. Unter 690.364.00 möchte die Regierung als Ersatz für das, was beantragt wurde, beantragen, dass es neu heissen müsste: Internet / First Link-Projekte, und anstatt CHF 94'000.-- CHF 206'000.--. Die Begründung ist Ihnen schriftlich zugegangen, ganz kurz zusammengefasst: Die CHF 94'000.-- umfassen nur die Fixkosten, aber nicht die Projekte, die, dass kannich Ihnen sagen, gemäss Bericht und Antrag, der Ihnen an sich schon vorliegen sollte - wobei die letzten drei Tage sind Sie nicht zu häufig daheim gewesen gemäss diesem Bericht und Antrag soll das ganze Projekt übergeführt werden in die Fachhochschule Liechtenstein, die würde das dann weiter betreuen, befristet auf drei Jahre, und ab dann müsste es selbsttragend sein. Das ist der Antrag, mit dem die Regierung im Dezember an Sie herantritt, die entsprechenden Berichte und Anträge müssten verteilt sein; ich habe ihn auf jeden Fall seit zwei Tagen gedruckt auf dem Tisch.Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke Herr Präsident. Ich darf Ihnen, Herr Abg. Sprenger, noch die Zusammensetzung der Kanzleiauslagen der Postwertzeichenstelle mitteilen. Das setzt sich zusammen aus Büromaterial, Photokopien, Maschinenwartung, Verbrauchsgegenstände in der Höhe von CHF 333'000.--; Stempelungen von Marken CHF 144'000.--; Fakturierung CHF 160'000.--; Ersttagsbriefe CHF 65'000.--; Maximumkarten CHF 43'000.--; Ausgabenbroschüren CHF 145'000.--; Ausstellungen CHF 20'000.--; Mehrwertsteuern CHF 220'000.--; Postcheck- und Bankspesen CHF 20'000.--.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Diskussion scheint erschöpft zu sein. Wir kommen zu Titel 7, Umwelt, Raumordnung mit den Untertiteln: Wasserwirtschaft, Luftreinhaltung, Lärmschutz, Bodenschutz, Abfall und Verdachtsflächen, Störfallvorsorge, umweltgefährdende Stoffe, Amt für Umweltschutz, Gewässerverbauungen, Windschutz, Natur- und Landschaftsschutz und Landesplanung. Titel 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Wir kommen zu Titel 8, Volkswirtschaft mit den Untertiteln: Landwirtschaftsamt, Landesveterinäramt, Berg- und Alpwirtschaft, Direktzahlungen, Preis- und Absatzsicherung, Tierzucht, Pflanzenproduktion, Amt für Wald, Natur und Landschaft, Waldwirtschaft, Holzbearbeitung, Forstpflanzgarten Unterau, Jagd, Fischerei, Fremdenverkehrszentrale, Amt für Volkswirtschaft, Amt für Zollwesen und Energiefachstelle. Titel 8: Volkswirtschaft steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Wir kommen zu Titel 9, Finanzen, Steuern, mit den Untertiteln: Landessteuern, Eidgenössische Abgaben und Mehrwertsteuer, Steueranteile und Finanzausgleich, Vermögens- und Schuldenverwaltung, Liegenschaften des Finanzvermögens, Zölle, Abschreibungen Finanzvermögen, Mindestabschreibungen und Zusatzabschreibungen. Titel 9 steht zur Diskussion.Regierungschef Mario Frick:
Einmal etwas ganz Neues heute. Ich stelle einen Antrag auf Erhöhung oder Feststellung, und zwar bei Konto 905.407.01 Mehrwertsteuer: Anstatt CHF 110 Mio. CHF 115 Mio. Es ist deswegen auch: Auf der Basis des Mehrwertsteuervertrages und der Mehrwertsteuervereinbarung haben die üblichen Sitzungen stattgefunden. Da wird ja jeweils ausgehandelt, was jetzt auf Grund der Vertragswerke uns zugehört, und es ist absehbar, dass wir rund CHF 5 Mio. mehr haben werden nächstes Jahr. Es ist zwar so, dass eine gewisse Stagnation herrscht, aber wir haben einen etwas besseren Schlüssel, so dass damit mit CHF 115 Mio. gerechnet werden kann. Aus dem heraus gibt es aber auch wieder einen Aufwand - unglücklicherweise bin ich versucht zu sagen - nämlich bei 920.352.09 Anteil an übrigen Landessteuern. Da erhöht sich der Anteil der Gemeinden von CHF 50'080'000.-- auf CHF 50'880'000.--. Das ist eine rechnerische Konsequenz aus der Mehrwertsteuer.Landtagspräsident Peter Wolff:
Also CHF 800'000.-- mehr?Regierungschef Mario Frick:
CHF 800'000.-- mehr, richtig.Landtagspräsident Peter Wolff:
Darf ich bei dieser Gelegenheit gerade fragen Herr Regierungschef, ob ich den Zusatzantrag der Regierung von gestern betreffend Art. 6 Abs. 1 des Finanzgesetzes in der Begründung richtig verstehe, dass sich durch diese weitere Herabsetzung der Emissionsabgabe der erwartete Einnahmenbetrag bei Konto 905.404 um CHF 1 Mio. verringert?Regierungschef Mario Frick:
Dieser Meinung war ich an sich auch zuerst, ich habe mich aber noch einmal bei der Stabsstelle Finanzen vergewissert. Offenbar hatte man dies schon, ich weiss nicht wieso, das wird man mir sicherlich später erklären, das war in der Kürze der Zeit nicht eruierbar, anscheinend hatte man diese Anpassung im Budget schon einberechnet. Die andere vorne aber, wo ich ja CHF 200'000.-- beantragt habe, herunterzunehmen, nicht. Es ist etwas unklar formuliert, aber da ist etwas der Zeitliche Druck damit zusammenhängend.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist dann wie die wunderbare Geldvermehrung, dass man die Gebühr von 2% auf 1% herabsetzt, die Einnahmen sich dadurch aber um nichts vermindern. Unsere Regierung kann wirklich alles.Abg. Ingrid Hassler:
Ja, ich kann das an sich auch nicht ganz glauben, weil bei der Begründung in der Finanzkommission, als die Herabsetzung von 3 auf 2 war, war vom Einnahmenausfall von CHF 1 Mio. die Rede. Und jetzt von 2 auf 1: Theoretisch müsste es noch einmal eine runde Million sein jetzt, da die erste Million schon berücksichtigt ist. Das heisst aber trotzdem, dass der Dienstleistungssektor durch diese neue, ganz neue Form des Finanzgesetzes um CHF 2 Mio. entlastet wird, auch wenn sie jetzt im Budget schon berücksichtigt ist. Ist wenigstens diese Feststellung richtig?Abg. Gebhard Hoch:
Ich wollte fragen, auch Seite 91: Konto 900.401.03, Steuer von ausländischen Versicherungsgesellschaften, war noch mit CHF 2,3 Mio. budgetiert für 1997 und jetzt nichts mehr. Ich finde unten keine Erläuterung hiefür.Landtagspräsident Peter Wolff:
Es steht aber eine relativ ausführliche Erläuterung dort. Bitte, vielleicht genügt Ihnen die nicht.Regierungschef Mario Frick:
Darauf wollte ich eigentlich auch hinweisen. Sie sehen unten auf der Seite 92 in der 6. Spalte eine ausführliche Begründung.Abg. Gebhard Hoch:
Das habe ich gesehen. Ich habe aber festgestellt, das ist nicht ohne weiteres verständlich. Können Sie das noch einmal verdeutlichen?Regierungschef Mario Frick:
Es geht darum, dass - zum Grundsatz haben ja Steuern nichts zu tun mit dem Zollvertrag mit der Schweiz und mit dem EWR. Beim Zollvertrag ein bisschen etwas.Jetzt wäre eine Situation eingetreten, indem unter Umständen schweizerische Unternehmungen massiv benachteiligt worden wären in einem gewissen Bereich, in einem gewissen Bereich auch europäische Versicherungsunternehmungen. Das heisst, es wäre diskriminierend gewesen. Und aus dem Grund kann diese Steuer in dieser Form nicht weiter behändigt werden, Sie werden aber nächstes Jahr noch einen Bericht und Antrag erhalten, wo das im Gesetz auch 100%-ig klar gestellt wird. Es ist jetzt sehr schwierig erklärbar; da müsste man mit Tabellen her, um das entsprechend auszuführen. Wir haben das also sorgfältig abgeklärt, aber auf diese Steuer können wir nicht mehr zurückgreifen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Erläuterung der Regierung läuft doch darauf hinaus, dass statt einer Sondersteuer diese Versicherungsgesellschaften die normale Kapital- und Ertragssteuer zahlen, und dort steht auch drinnen: zusätzlich CHF 1 Mio. von ausländischen Versicherungsgesellschaften. Warum allerdings nur 1 Mio. und nicht 2,3, das weiss ich auch nicht.Regierungschef Mario Frick:
Das ist jetzt relativ schwierig zu erklären. Ich bitte da um etwas Geduld. Sie werden im Frühling eine entsprechende Vorlage erhalten. Das wäre etwas komplexer. Dann noch einmal zur Frage wegen den Stempelabgaben. Die Stempelabgaben bestehen ja aus verschiedenen Bestandteilen. Also, es ist nicht nur dieses ominöse 1% hier bei der Emissionsabgabe, sondern die Effektenumsatzgabe etc. Und aus diesem ganzen Konvolut heraus hat die Stabsstelle Finanzen ausgerechnet, dass es eben bei diesen 30 Mio. landet; und ich muss mich da darauf verlassen. Die Basis ist jeweils die schweizerische Berechnung. Das wird auf Grund der Erfahrenswerte auf Liechtenstein herabgebrochen, und die Rückkoppelung, die Rückäusserung war eben, dass es bei 30 Mio. reicht. Und wenn ich jetzt in den Hintergrund des Saales blicke, sehe ich ein heftiges Kopfnicken des zuständigen Sachbeamten.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion erschöpft ist, dann gehen wir über zur Investitionsrechnung.Abg. Alois Beck:
Der Vizeregierungschef ist ganz begierig auf die Beantwortung meiner offenen Frage bezüglich Konto 942.340. Hier geht es um die Stromverkäufe Jenny Spoerry, kommt mir gerade wieder in den Sinn.Landtagspräsident Peter Wolff:
Stimmt das, Herr Regierungschef-Stellvertreter?Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ob es dem Abgeordneten erst jetzt in den Sinn gekommen ist, kann ich nicht beurteilen. Aber richtig ist, dass hier noch etwas offen ist. Er hat Fragen aufgeworfen über den Tarif für Stromverkäufe des Wasserkraftwerkes Jenny Spoerry an die LKW. Da verhält es sich so, dass der Preis für den Verkauf des Stroms aus dem Kraftwerk sich nach dem Stromtarif der LKW für dezentrale Stromerzeugungsanlagen richtet. Der Tarif wurde mit Wirkung ab 1. Oktober 1995 letztmals erhöht, was die Feststellung erklärt, weshalb 1996 für weniger Energie mehr Erlös erzielt werden konnte als im Vorjahr. Das war ja das Problem, dieses Phänomen zu erklären.Abg. Alois Beck:
Haben Sie auch noch diese Frage geprüft, die ich aufgebracht habe, dass in der Schweiz auf Grund eines Bundesgerichtsentscheides, ich glaube für Kleinkraftwerke, so ein allgemein akzeptierter Preis die Norm ist. Sie haben jetzt auch gesagt, das sei der Preis der LKW. Deshalb kam ich auf die Frage bezüglich des Aushandlungsprozesses. Wurde das nicht mehr abgeklärt?Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Bei der Vergütung des Strompreises wird unterschieden zwischen Energie aus Solarzellen, Blockheizkraftwerken und Wasserkraft. Das ist also auch bei uns so. Und es gibt ein Tarifblatt der LKW, wo je nach ökologischer Verträglichkeit und auf Grund weiterer Kriterien dann unterschiedliche Tarife festgelegt werden. Und dieses Tarifblatt habe ich jetzt nicht hier; aber es verhält sich hier also ähnlich wie in der Schweiz.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann kommen wir jetzt zur Investitionsrechnung. Zunächst wieder Titel 0, Allgemeine Verwaltung, mit den Untertiteln: Landtag, Regierung, Europarat, Vereinte Nationen und nicht aufteilbare Aufgaben. Titel Allgemeine Verwaltung der Investitionsrechnung steht zur Diskussion.Landtagspräsident Peter Wolff:
Sie wird nicht benützt. Oder doch?Abg. Paul Vogt:
Ich habe eine Frage zum Konto 090.506.03, EDV-Lösung für Gemeinden: Ich kenne die vertraglichen Grundlagen nicht. Ich weiss nicht, inwieweit das Land verpflichtet ist, sich finanziell an den EDV-Lösungen für Gemeinden zu beteiligen. Mich würde das interessieren und vor allem auch: Wie lang wird sich das Land an diesen Lösungen beteiligen? Also, für wie viele Jahre hat das Land hier finanzielle Verpflichtungen übernommen?Regierungschef Mario Frick:
Es ist eine grundsätzliche Vereinbarung, eigentlich nicht auf befristete Zeit, sondern eine Zusammenarbeit bei verschiedensten Programmen. Die Idee ist ja die, dass bei so einem kleinen Land wie Liechtenstein die verschiedenen Verknüpfungen und Vernetzungen auf Dauer gewährleistet sein sollten. Es hat daher dieses Projekt Larix gegeben. Das ist Ihnen sicherlich ein Begriff. Und da haben die meisten Gemeinden mitgemacht. Und da gibt es die entsprechende Vereinbarung, die dann entsprechend weiterläuft. Es gibt keine Befristung. Ich muss jetzt aber zugeben, Ihre Frage bringt mich jetzt gerade auch auf den Sprung, was wahrscheinlich der Hintergrund ist. Das wäre jetzt etwas ...Landtagspräsident Peter Wolff:
Sprechen Sie ruhig weiter, Herr Regierungschef.Regierungschef Mario Frick:
Die Blinkerei irritiert etwas. Aber in Gottes Namen. Das ist jetzt etwas, was dem Landtag auch einmal in stärkerer Form zur Kenntnis gebracht werden sollte. Wir haben zwar einmal einen entsprechenden Kredit, den Startkredit, genehmigt gehabt. Aber ich glaube, viel mehr weiss der Landtag gar nicht. In diesem Sinne nehme ich das mit. Wir werden da einmal einen Bericht und Antrag machen, um da ausführlicher zu informieren. Wir haben das jetzt, eben dadurch, dass die Vernetzung mit den Gemeinden auch gewährleistet ist und die Verträge an sich bekannt wären, das jetzt immer weiterlaufend gehabt. Ich weiss nicht, ob diese Auskunft einiger massen befriedigt.Abg. Rudolf Lampert:
Wenn ich mich erinnere, betraf das die Larix-Lösung, wie Sie ausgeführt haben, Herr Regierungschef. Wenn das aber eine derartige Langzeitlösung sein soll mit praktisch jährlichen Investitionen, so frage ich mich, ob die von dieser Larix-Lösung Abstand genommenen Gemeinden nicht auch künftig partizipieren müssten an Investitionen, da sich einige Gemeinden nicht an dieser Larix-Lösung beteiligen und sich der Gemeinde Vaduz angeschlossen haben im Hinblick darauf, dass festgestellt wurde, dass diese Lösung für tauglicher gehalten wird. Jetzt, wenn sich das über mehrere Jahre noch so hinziehen wird, so stellt sich mir schon die Frage, ob diese Gemeinden nicht auch Anspruch auf Entschädigung hätten, denn sie haben eigentlich dasselbe Ziel wie die übrigen Gemeindelösungen im Auge, nämlich den Anschluss an die Landesdatenbanken usw., dass dort auch eine Berechtigung gegeben wäre.Abg. Paul Vogt:
Für mich stellt sich die umgekehrte Frage, ob diese Kosten nicht auf die Gemeinde übertragen werden müssen, da ja in erster Linie die Gemeinden davon profitieren. Und wenn es eine Vereinheitlichung gibt, also wenn hier Daten gemeinsam mit der Landesverwaltung verwaltet werden, dann werden die Gemeinden ja noch einmal die Profiteure sein. Das eine Bemerkung.Die zweite: Ich kann mich daran erinnern, dass auch immer wieder in der Laufenden Rechnung Beiträge oder Rückzahlungen der Gemeinden budgetiert waren. Diese Rückzahlungen waren budgetiert, in der Rechnung sind dann diese Zahlungen aber nie aufgelistet worden. Ich frage mich: Inwiefern kommen hier die Gemeinden ihren Verpflichtungen nach, diese Beiträge zu zahlen?Regierungschef Mario Frick:
Also was die Rechnung anbelangt: Sie werden feststellen in der Rechnung 1997, dass das erste Mal die Zahlungen für das Jahr 1996 heuer eingehen werden. Das wird in der Rechnung 1997 das erste Mal sein. Das hängt mit dem Projektverlauf ab. Die entsprechenden Gemeinden, die teilnehmen, haben natürlich nur von dort weg gezahlt, wo es wirklich operativ laufen konnte.Die Frage wegen den anderen Gemeinden: Es ist so, dass es ja eine gemeinsame Lösung ist. Das heisst, auch das Land hat daraus Vorteile. Jeder zahlt seinen Teil. Und diesbezüglich ist vielleicht der Begriff EDV-Lösung für Gemeinden etwas missverständlich. Also das ist schon korrekt. Die Gemeinden zahlen das, was für sie generiert wird. Es wird ja nichts geschenkt. Es ist ein Gemeinschaftsprojekt, das beiden Seiten etwas bringt. Es sind Leistungen, die das Land sowieso erbringen muss. Aber wie gesagt, ich denke, dass da von Interesse ist, den Landtag auch einmal etwas ausführlicher auch über den Stand der Dinge zu informieren.Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung. Heisst das, dass diese CHF 330'000.-- nur den Teil des Landes betreffen und nicht anteilsmässig an die Unkosten der Gemeinden bezahlt wird?Regierungschef Mario Frick:
Sie können, wenn Sie die Kenntnis der Regierung über die Vermögenssituation der Gemeinden kennen, davon ausgehen, dass das, was die Gemeinden betrifft, auch den Gemeinden verrechnet wird.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann gehen wir zu Titel 1 über, öffentliche Sicherheit mit den Untertiteln: Landespolizei, Landgericht und Amt für Zivilschutz. Titel 1 steht zur Diskussion.Stellv. Abg. Adolf Ritter:
Ich habe zuerst eine Frage und eventuell dann einen Antrag zum Punkt 160.565, Subventionen für Zivilschutzräume in Privatbauten. Meine Frage: Sind diese Subventionen an Verpflichtungen gebunden? Und wenn nicht, dann beantrage ich, die Summe zu senken auf das Voranschlagsniveau von 1997, nämlich auf 200'000.--.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich bin nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstanden habe. Aber ich möchte darauf hinweisen, dass das Zivilschutzkonzept generell einer gründlichen Überprüfung unterzogen wird. Als ich das Ressort Inneres übernommen habe vor einigen Monaten war, dass das Erste, was mit dem Zivilschutz abgemacht wurde, dass wir hier über die Bücher gehen müssen und vor allem auf Grund der doch veränderten Sicherheitslage in Europa uns klar werden müssen, ob das alte Konzept noch trägt. Dass hier nun praktisch gegenläufig eine Steigerung festzustellen ist, ist nur ein scheinbarer Widerspruch. Zum einen geht es um die Fertigstellung und Fertigfinanzierung von Projekten, die in früheren Jahren grundsätzlich bewilligt wurden und auch realisiert worden sind.Und es geht um ein grösseres Projekt, das im laufenden Jahr von der Regierung grundsätzlich genehmigt worden ist, das aber besonders Sinn macht. Und deshalb wäre es schade, wenn der Landtag hier den Kredit nicht bewilligen würde. Es geht um ein Projekt, das wir ungeachtet der grundsätzlichen Problematik für sinnvoll erachtet haben und das auch durchgeführt werden soll.Wichtig scheint mir aber - und ich kann Sie informieren, dass wir bereits einen entsprechenden Workshop gemacht haben mit der Regierung -, dass wir die Zivilschutzphilosophie neu definieren. Wir setzen in Zukunft vermehrt auf ein dezentrales Konzept «Schutz im eigenen Haus», das für die heute aktuellen Bedrohungsszenarien, die viel eher im Bereich Chemieunfall, Transport gefährlicher Güter auf der Strasse usw. realistisch sind. Und dort braucht man nicht unbedingt Schutzräume mit meterdicken Mauern, sondern vielleicht eine vernünftige Verhaltensweise im eigenen Haus usw. Also da, glaube ich, sind wir auf dem richtigen Weg. Aber diese Mittel brauchen wir noch.Landtagspräsident Peter Wolff:
Herr Abg. Ritter. Stellen Sie jetzt einen Antrag.Stellv. Abg. Adolf Ritter:
Ich habe es so verstanden, dass die Mittel gebunden sind, dass Verpflichtungen damit verbunden sind. Dann stelle ich keinen Antrag.Landtagspräsident Peter Wolff:
Gut. Dann kommen wir zu Titel 2 Bildungswesen: Ober- und Realschule Eschen, Schulausstattungen, Weiterbildung und übriges Bildungswesen. Titel 2 der Investitionsrechnung steht zur Diskussion.Abg. Paul Vogt:
Ich habe eine Frage zu Konto 219.506.08, EDV-Koordination weiterführende Schulen. Dieses Konto wird von CHF 80'000.-- auf CHF 250'000.-- erhöht. Begründet wird das vor allem damit, dass die Informatikeinrichtung der weiterführenden Schulen in Triesen erneuert werden soll. Dazu möchte ich genauere Auskünfte. Ist es tatsächlich so, dass die Informatikeinrichtung einer einzelnen Schule CHF 170'000.-- kostet?Landtagspräsident Peter Wolff:
Wer ist da zuständig von den Damen und Herren?Regierungschef Mario Frick:
Zuständig wäre Herr Regierungsrat Marxer. Einmal schauen, ob ich es zusammenkriege. Es ist so, dass jeweils in einem Turnus von vier bis fünf Jahren die EDV-Ausstattung gerade auszuwechseln ist. Sie kennen ja die Schnelllebigkeit in diesem Metier. Und mit diesen 250'000.-- sollen die weiterführenden Schulen in Triesen, also Oberschule/Realschule, entsprechend umgerüstet werden. Aber was ich weiss, ist noch eine weitere weiterführende Schule betroffen. Aber in den Grössenordnungen wird es sich periodisch bewegen, wenn man die entsprechenden EDV-Ausrüstungen auswechselt. Sie können sich vorstellen: Wenn man davon ausgeht, dass eine Anlage entsprechend vielleicht CHF 6'000.-- / 7'000.-- kostet mit den ganzen Prozessoren, mit den ganzen Programmen, die da notwendig sind, und eine gewisse Anzahl zusammenkommt, kommt es zu diesem Preis. Das ist aber jetzt so das, was ich aus meinem Gedächtnis ungefähr rekonstruiere. Die Detailkenntnisse wären bei Herrn Regierungsrat Marxer.Abg. Paul Vogt:
Das macht mich ja eben so skeptisch. Das kann doch wohl nicht sein, dass ein einzelner PC an einer Schule mit CHF 6'000.-- bis CHF 7'000.-- zu Buche schlägt. Das wären wieder einmal Beispiele für völlig überrissene luxuriöse Einrichtungen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das müssen wir so stehen lassen, sagt der Herr Regierungschef. Wenn keine Anträge oder weitere Anfragen gestellt werden, fahren wir weiter zu Titel 3, Kultur/ Freizeit, mit den Untertiteln: Denkmalpflege/Heimatschutz, Antennen- und Kabelanlagen sowie Sportanlagen. Der Titel 3 steht zur Diskussion.Landtagspräsident Peter Wolff:
Sie wird nicht benützt. Dann kommen wir zu Titel 4, Gesundheit, mit dem Untertitel: Spitäler. Titel 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Titel 5, Soziale Wohlfahrt, mit den Untertiteln: Invalidität, Wohnbauförderung und Altersheime. Titel 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Titel 6, Verkehr, mit den Untertiteln: Landstrassen, Postbetrieb, Postwertzeichenstelle und Fernmeldebereich.Regierungschef Mario Frick:
Bei Konto 600.501.01, Strassenverbesserungen und Neubauten, hat der Landtag ja gestern beschlossen, einen Kredit von CHF 6,4 Mio. zu gewähren. Im Budget hatten wir noch CHF 6'330'000.--. Das wäre eine entsprechende Aufrundung. Und - was aber schwerwiegender ist in diesem Konto - 684.506.00, unter dem Titel Netzholding - das wäre ein neues Konto - CHF 15 Mio. Also ich wiederhole: als Konto 684.506.00, Titel Netzholding, CHF 15 Mio. Ist es akustisch hinübergekommen?Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird dazu das Wort gewünscht?Abg. Gebhard Hoch:
Herr Regierungschef. Darf ich Sie bitten, das nochmals zu wiederholen; ich habe einen Moment nicht aufgepasst.Regierungschef Mario Frick:
Beide oder das Zweite? Beides? Das erste wäre, wie im Schreiben der Stabsstelle an Sie mitgeteilt, Konto 600.501.01, Strassenverbesserungen und Neubauten: von CHF 6'330'000.-- auf CHF 6'400'000.--. Das ist das, was wir gestern hier im Landtag beschlossen haben. Das heisst, nicht wir, sondern Sie haben es selbstverständlich beschlossen. Und dann neu, das würde auf Seite 117 sich eingliedern, als 684.506.00, Titel Netzholding, CHF 15 Mio. Das ist unsere Debatte, die wir gestern geführt hatten.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir weiterfahren zu Titel 7, Umwelt/Raumordnung mit den Untertiteln: Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Amt für Umweltschutz und Gewässerverbauungen.Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich habe hier einen Antrag zum Konto 700.562.03, Renaturierung von Oberflächengewässern. Es gibt derzeit grössere Projekte entlang von öffentlichen Gewässern, insbesondere des Kanals. Bei dieser Gelegenheit sollten die Chancen genutzt werden und Renaturierungsmassnahmen ergriffen werden. Zu diesem Zeitpunkt stehen nämlich die Baumaschinen vor Ort zur Verfügung. Bei einem zu kleinen Budget würde dies verhindert, und später müssten mit höheren Kosten allenfalls solche Massnahmen ergriffen werden.Ich habe bereits anlässlich einer Sitzung der Finanzkommission auf diesen Punkt hingewiesen. Der Regierungschef hat damals gesagt, dass er sich nicht allzu vehement gegen einen Antrag um Erhöhung um CHF 100'000.-- zur Wehr setzen würde. Ich möchte diese Chance hier nutzen und stelle den entsprechenden Antrag, bei diesem Konto statt CHF 300'000.-- CHF 400'000.-- zu budgetieren.Regierungschef Mario Frick:
Wir haben anlässlich der letzten Sitzung der Regierung über einen Antrag zu befinden gehabt von der Gruppenwasserversorgung - jetzt muss ich gerade schauen, Entschuldigung - Liechtensteiner Oberland. Diese haben ein Nachtragsgesuch für das Budget 1998 eingereicht. Sie haben dargelegt, dass im Konto 700.562.02 mit diesen Beiträgen, wie sie budgetiert sind, nämlich CHF 550'000.--, das Auskommen nicht zu finden sein wird. Und zwar deswegen, weil Projekte laufen und auch genehmigt wurden vorsorglich, die einen zusätzlichen Mittelbedarf von CHF 425'000.-- ausmachen. Das würde bedeuten, dass wir CHF 975'000.-brauchen.Es geht um Projekte eben bei der Gruppenwasserversorgung Liechtensteiner Oberland, die vom zuständigen Amt geprüft wurden, das dann auch festgestellt hat, dass dieses Volumen notwendig sein wird. Nähere Ausführungen kann ich leider nicht machen. Da müsste auch Regierungsrat Marxer, der dies zu vertreten hätte, da sein.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja, jetzt fehlt mir im Hinblick auf die vorherige Diskussion schon das Wörtchen «Ich stelle Antrag» oder «Die Regierung erhöht». Sie haben nur gesagt, das werde notwendig sein.Regierungschef Mario Frick:
Also konkret, die Regierung stellt Antrag, bei Konto 700.562.02, Wasserversorgung Liechtensteiner Oberland, die Ziffer 550'000.-- durch 975'000.-- zu ersetzen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Hat das etwas - ich muss so dumm fragen - unmittelbar mit dem Antrag des Abg. Ospelt zu tun, der sich auf ein anderes Konto bezog?Regierungschef Mario Frick:
Das hat mit dem nichts zu tun. Ich muss sagen, nach den Anpassungen, die jetzt notwendig geworden sind, werde ich mich vehementer wehren müssen betreffend eine Erhöhung bei der Renaturierung von Oberflächengewässern. Also das sind zwei separate Themen. Ich habe deswegen gewisse Sympathie, weil eben das dem Naturschutz wirklich direkt und unmittelbar zugute kommt, würde aber vorschlagen, auf Grund der verschiedenen Anpassungen, die jetzt einfach notwendig geworden sind, dies zurückzustellen.Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich möchte doch noch einmal darauf hinweisen, dass diese Baustellen jetzt bestehen und später nicht mehr. Das heisst, man kann diese Renaturierungsmassnahmen dann nicht mehr so einfach und vor allem so kostengünstig erstellen. Deshalb würde ich trotzdem bei diesem Antrag bleiben und ersuchen, diese CHF 100'000.-- mehr zu budgetieren.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer dem Antrag des Abg. Karlheinz Ospelt, Konto 700.562.03, Renaturierung von Oberflächengewässern, um CHF 100'000.-- auf neu CHF 400'000.-- zu erhöhen, zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist angenommen. Wir kommen zu Titel 8, Volkswirtschaft mit den Untertiteln: Landwirtschaft, Landesveterinäramt, Amt für Wald, Natur und Landschaft und Amt für Volkswirtschaft. Titel 8 steht zur Diskussion.Abg. Alois Beck:
Eine Frage bezüglich des Kontos 810.562.03: Hier geht es um die Hangsanierung Triesenberg. Ich möchte den Regierungschef fragen, wie hier der Stand des Projektes ist. Muss man aus den erläuternden Ausführungen auf Seite 124schliessen, dass das Gebiet Gädami noch nicht stabilisiert werden konnte, weil hier der Löwenanteil des Kredits verwendet werden soll?Regierungschef Mario Frick:
Es handelt sich zwar wiederum um einen Kredit, der nicht bei meinen Ressorts angesiedelt ist, aber trotzdem: Das ist richtig. Der grösste Teil wird für dieses Gebiet verwendet werden. Und wir werden auch die nächsten Jahre in der Grössenordnung in Triesenberg investieren müssen zur Hangsanierung. Es wird also eine Daueraufgabe sein neben den anderen Geldern, die wir gerne in die Höhe geben. Also konkret: Nächstes Jahre steht dieses Projekt Gädami im Zentrum.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, kommen wir zum Titel 9, Finanzen/ Steuern mit den Untertiteln: Subventionen an Gemeinden und Hochbauten. Das Wort wird dazu offenbar nicht gewünscht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die Lesung und Diskussion über die Laufende Rechnung und die Investitionsrechnung beendet.Abg. Ingrid Hassler:
Ich möchte eine Frage an die Regierung stellen: Wir haben im ganzen Bericht bezüglich Krankenhaus Vaduz keinerlei Investitionen oder Ausgaben getätigt. Ich möchte mir an sich ein Bild machen, wie das heutige Budget unter dem Strich ausgefallen ist. Gibt es einen Anhaltspunkt, mit welcher Grössenordnung wir rechnen müssen 1998, wenn für das Krankenhaus Vaduz eine neue Lösung gefunden wird? Es wurde erklärt, dass bewusst keinerlei Vorgaben in dem Bericht gegeben wurden, weil eine Lösung bevorsteht.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Die Gespräche mit der Gemeinde Vaduz haben sich so weit entwickelt, dass wir glauben, in der nächsten oder übernächsten Woche eine vorläufige Schlussrunde machen zu können. In dieser Schluss- - hoffe ich - Schlussverhandlungsrunde werden wir uns auch einigen müssen über die Konditionen, zu denen das Krankenhaus Vaduz in eine Landesträgerschaft überführt werden soll. Ich schlage vor, dass die Regierung den Landtag dann in der Dezember-Sitzung darüber orientiert, wie dieses Zwischenergebnis aussieht. Wenn Ihnen das genügt, dass Sie auf jeden Fallheuer noch konkretere Anhaltspunkte bekommen, wäre das sicher zielführender, als jetzt über Verhandlungspositionen im Detail zu sprechen.Abg. Ingrid Hassler:
Ich bin mit dieser Antwort zufrieden und darf einfach davon ausgehen, dass die Jahresrechnung 1998 auf jeden Fall aber noch tangiert ist von diesem bevorstehenden Projekt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion beendet ist, stimmen wir ab. Wer dem Landesvoranschlag für das Jahr 1998 mit den Festsetzungen, wie sie der Landtag jetzt in teilweiser Abänderung vorgenommen hat, gesamthaft zustimmt, möge die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir machen jetzt zehn Minuten Pause, bevor wir dann mit der Lesung des Finanzgesetzes fortfahren.PAUSE.
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