Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Libanon vom 24. Juni 2004 (Nr.17/2005)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Traktandum 24: Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Libanon vom 24. Juni 2004. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 17/2005 steht zur Diskussion. Abg. Marlies Amann-Marxer:
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren.
Das Freihandelsabkommen mit dem Libanon regelt in erster Linie den Freihandel für Industrieprodukte und bezieht sich auch auf den Schutz des geistigen Eigentums, auf Dienstleistungen, das öffentliche Beschaffungswesen und die Investitionsförderung. Im Bereich des Warenverkehrs bezieht sich das Abkommen insbesondere auf Industrieprodukte, verarbeitete Landwirtschaftsprodukte und Fisch. Der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftserzeugnissen wird in bilateralen Landwirtschaftsabkommen der EFTA-Staaten mit dem Libanon geregelt.
Der wirtschaftliche Entwicklungsstand der Vertragspartner ist unterschiedlich, was durch eine asymmetrische Ausgestaltung des Abkommens berücksichtigt wird. Konkret heisst das, dass die EFTA-Staaten ihre Zölle und Abgaben mit In-Kraft-Treten des Abkommens vollständig aufheben, wobei dem Libanon für den schrittweisen Abbau seiner Zölle bis zum vollständigen Freihandel eine Übergangszeit bis zum Jahr 2015 gewährt werden soll, analog der Regelung im Assoziationsabkommen zwischen der EU und dem Libanon.
Umgekehrt gewährt auch der Libanon den EFTA-Staaten weitestgehend die gleichen Marktzutrittsbedingungen, wie er sie der EU eingeräumt hat, mit einigen wenigen Ausnahmen. Liechtenstein ist als EFTA-Mitglied selbst Unterzeichnersaat des vorliegenden Freihandelsabkommens. Aufgrund des Zollvertrags wendet die Schweiz die im Freihandelsabkommen mit dem Libanon enthaltenen zollrechtlichen Bestimmungen auch für Liechtenstein an. Ebenfalls aufgrund des Zollvertrags gilt das bilaterale Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und dem Libanon auch für Liechtenstein. Die Schweiz hat mit dem Landwirtschaftsabkommen keine Konzessionen gewährt, die nicht schon anderen Freihandelspartnern eingeräumt worden sind.
Was die finanziellen Auswirkungen des Abkommens betrifft, so stehen den eher geringen bisherigen Zolleinnahmen die verbesserten Absatzmöglichkeiten der schweizerischen und liechtensteinischen Industrie und Landwirtschaft auf dem libanesischen Markt gegenüber. Die Exporte des schweizerisch/liechtensteinischen Wirtschaftsraums in den Libanon hätten im Jahre 2003 sich auf CHF 168 Mio. belaufen - berichtet die Regierung, die Importe aus dem Libanon auf CHF 191 Mio. Wie viel davon tatsächlich auf den liechtensteinischen Import/Export-Markt entfällt, wird nicht separat ausgeführt.
Es liegt im Interesse aller EFTA-Staaten, ihr Netz von Freihandelsabkommen im Mittelmeerraum auszubauen, auch im Hinblick auf die vorgesehene Teilnahme an der von der EU bis 2010 angestrebten grossen Freihandelszone Europa-Mittelmeer. Das Freihandelsabkommen mit dem Libanon entspricht weitgehend den bisher von den EFTA-Staaten mit mittel- und osteuropäischen Partnern sowie mit der Türkei, Israel, der PLO/Palästinensischen Behörde, Marokko und Jordanien abgeschlossenen Freihandelsabkommen.
Die gegenseitigen Absatzmöglichkeiten können sich durch den Abbau von Zöllen verbessern. Durch das vorliegende Freihandelsabkommen mit dem Libanon soll die Wettbewerbsfähigkeit der 4 EFTA-Staaten gestärkt und das Marktpotenzial für Waren aus den EFTA-Staaten vergrössert werden. Auch soll auf dem Markt des Libanon der schweizerisch-liechtensteinische Wirtschaftsraum gegenüber wichtigen Konkurrenten nicht diskriminiert werden.
Liechtenstein ist als stark exportabhängiges Land in besonderem Mass auf einen leichten weltweiten Marktzugang angewiesen. Wie unsere zollvertragliche Verbindung mit der Schweiz, wie die Mitgliedschaft im EWR und bei der WTO ist die aussenpolitische Tätigkeit im Rahmen der EFTA ein wichtiges Element der Wirtschaftspolitik unseres Landes. Der Verbund innerhalb der EFTA und deren Bedeutung für die Partner wird durch gemeinsame Abkommen sichtbar. Bei der Ausweitung unserer Handelsbeziehungen und bei der Erschliessung neuer Märkte zur Erhaltung und Verbesserung unserer wirtschaftlichen Möglichkeiten müssen wir auch darauf achten, dass Ausgewogenheit und Partnerschaftlichkeit gewahrt werden und nicht die Verbesserung des einen etwa auf Kosten eines anderen erreicht wird.
In Anbetracht der vorhergehenden Ausführungen und aufgrund unserer Mitgliedschaft als souveräner Staat in der EFTA, wie auch aufgrund unserer engen wirtschaftlichen Beziehungen über den Zollvertrag zur Schweiz, ist dem vorliegenden Freihandelsabkommen zuzustimmen. Danke.
Abg. Franz Heeb:
Der vorliegende Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Libanon bezweckt, den Wirtschaftsakteuren der Vertragsländer die bestmöglichen Rahmenbedingungen und Marktchancen zu bieten. Das Freihandelsabkommen unterscheidet sich kaum von bereits früher mit mittel- und osteuropäischen Staaten bzw. mit Mittelmeer-Anrainerstaaten abgeschlossenen Abkommen.Die Abg. Marlies Amann hat bereits über den Vertragsinhalt berichtet. Ich verzichte hier auf eine nochmalige Erläuterung des Vertragsinhaltes. Bei einem Handelsvolumen zwischen CHF 170 bis CHF 190 Mio. und Zolleinnahmen von etwa CHF 150'000 für den schweizerisch-liechtensteinischen Wirtschaftsraum ist der Vertrag wirtschaftlich betrachtet zwar von geringer Bedeutung. Die besondere Bedeutung des Abkommens liegt darin, das Netz von Freihandelsabkommen im Mittelmeerraum auszubauen im Zusammenhang mit der von der EU angestrebten grossen Freihandelszone Europa-Mittelmeer. So ist es vor allem auch für das Land und die Bevölkerung des Libanons wichtig, nach den langjährigen Kriegswirren mit dem Freihandelsabkommen sich wirtschaftlich wieder aufbauen zu können und sich näher an den europäischen Wirtschaftsraum anschliessen zu können. Ich empfehle, dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Libanon die Zustimmung zu erteilen.Abg. Andrea Matt:
Guten Tag, meine Damen und Herren. Meine Vorredner haben die Vorteile dieses Abkommens für Liechtenstein, den Libanon und die EFTA-Staaten ausführlich begründet. Ich möchte in meinem Votum auf zwei kritische Punkte für den Libanon eingehen. Wir haben richtig gehört, dass zwischen dem Libanon und den
EFTA-Staaten, dass zwischen diesen zwei Partnern wirtschaftliche Ungleichheit besteht. Die EFTA-Staaten sind hoch industrialisiert. Ihnen gegenüber steht ein Land, das durch Bürgerkriege geschwächt ist. Der Bürgerkrieg ging fast 20 Jahre. Das Land hat heute eine Arbeitslosigkeit von 20%.
Unter der Position III. «Schutz des Geistigen Eigentums» gibt es den Artikel 24. Dieser Art. 24 verweist auf Anhang V, der uns ja freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurde. In diesem Anhang V zum Schutz des Geistigen Eigentums wird vereinbart, dass der Libanon internationalen Abkommen beitritt. Es gibt dort auch einzelne Artikel, die spezielle Punkte für den Schutz des Geistigen Eigentums regeln. Eines der Abkommen, das wir in diesem Anhang V finden, ist das TRIPS-Abkommen der WTO. Die WTO brauche ich hier sicher nicht vorzustellen. Das TRIPS-Abkommen ist das internationale Abkommen zum Schutz des Geistigen Eigentums, dem die WTO-Mitgliedsländer beigetreten sind. Dieses Abkommen stellt heute so etwas wie einen internationalen Standard dar und enthält aber auch Ausnahmeregelungen für Entwicklungsländer, zum Beispiel für Generika, mit denen Krankheiten kostengünstiger als mit Medikamenten behandelt werden können. Dieses EFTA-Abkommen - wenn wir den Anhang V betrachten - hat zahlreiche weitere internationale Abkommen zum Schutz des Eigentums, zu denen sich Libanon verpflichtet beizutreten. Eines davon ist das UPOV - Sie finden das auf der 2. Seite oben - das UPOV ist das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen. Dieses Abkommen gibt es in drei Varianten. Der Libanon darf der Variante von 1978 oder der von 1991 beitreten. Das Abkommen regelt das Pflanzenpatent. 1978, wenn man dem beitritt, gilt es für 15 Jahre, 1991 für 20 Jahre. Im Abkommen von 1978 sind Pflanzennachzüchtungen erlaubt. Im Abkommen von 1991 sind sie verboten. Samen aus eigener Ernte zu verwenden, ohne Lizenzgebühren zu bezahlen, ist mit dem Abkommen von 1978 erlaubt, mit dem von 1991 verboten. Ich möchte an dieser Stelle einfach mal anregen, darüber nachzudenken, was für Auswirkungen das für ein Land, das 18,8% seiner Exporte mit Lebensmitteln generiert, das also auch ein wesentlich höherer Agrarstaat ist als wir, was das für dieses Land bedeutet. Dieses Land muss von seinen selbst erzeugten Sachen leben. Es ist ein Land, das nicht so begünstigt ist durch die Natur wie wir. Es ist dort nicht so grün, es kann zu Dürreperioden kommen. Wenn Libanon sich für das Abkommen von 1991 entscheiden sollte, dann können wir, glaube ich, hier in diesem Parlament nicht beurteilen, wie massiv die Auswirkungen dieses Pflanzenpatentes sind, dem sich Libanon mit dem Beitritt zur UPOV unterwirft.Uns ist ja freundlicherweise auch der Art. 4 dieses Anhanges übersetzt worden. Dieser Art. 4 handelt von vertraulichen Informationen. Ich vermute mal, dass ihn alle gelesen haben - oder soll ich ihn noch vorlesen? Dort drin steht - ich zitiere: «Während einer Frist von mindestens sechs Jahren ab Marktzulassung verhindern die Parteien, dass sich Anmelder für die Marktzulassung von pharmazeutischen und agrochemischen Produkten auf vertrauliche Testdaten oder andere vertrauliche Daten verlassen oder beziehen, die von früheren Anmeldern bei der zuständigen Behörde der jeweiligen Partei eingereicht wurden, ausser wenn um Zulassung für Originalprodukte ersucht wird, oder wenn der Erstanmelder angemessen entschädigt wurde». Dieses Juristendeutsch ist, glaube ich, nicht nur für mich schwer verständlich, sondern für alle. Ich habe es mir erklären lassen und möchte diese Erklärungen Ihnen so weitergeben. Wenn wir von pharmazeutischen Produkten sprechen, dann sind das vielfach Medikamente. Medikamente müssen zur Zulassung aufwändige Tests durchlaufen. Diese Tests kosten viel Zeit und Geld. Dies macht die Zulassung von Medikamenten zeitaufwändig und teuer. Generika müssen gemäss TRIPS nur nachweisen, dass sie den Medikamenten entsprechen. Sie müssen also diese Tests gemäss TRIPS-Abkommen nicht durchlaufen. Das macht die Generika billig und für Entwicklungsländer erschwinglich. Wenn nun mit diesem Art. 4 die Testdaten der Medikamente für sechs Jahre geschützt sind und sich Generikahersteller nicht auf diese Testdaten beziehen können, dann müssen diese Tests auch für Generika durchgeführt und nachgewiesen werden. Dadurch werden Generika unnötig verteuert. Es dauert auch länger, bis Generika auf den Markt kommen können. Ich möchte als Beispiel einmal die AIDS-Behandlung anführen. In Liechtenstein kostet eine AIDS-Behandlung pro Jahr zirka CHF 28'000. Ich habe mir sagen lassen, dass es in Afrika wesentlich günstiger ist. Ich schätze die Kosten zwischen CHF 500 und CHF 1'000 für eine Behandlung pro Jahr. Angesichts der AIDS-Problematik in Afrika und in anderen asiatischen Ländern und in Entwicklungsländern ist es einfach notwendig, denn diese Länder sind einfach auf diese günstigen Generika angewiesen. Für uns ist es hier ebenfalls schwierig, die Auswirkungen konkret nachzuweisen. Was können wir tun? Ich werde jetzt diesem EFTA-Freihandelsabkommen mit Libanon trotz meiner Ausführungen zustimmen, denn insgesamt ist es für Libanon positiv zu bewerten. In den nächsten Jahren wird es jedoch zu weiteren EFTA-Freihandelsabkommen mit anderen Staaten kommen. Zum Beispiel ist eines der nächsten Länder Thailand. Das ist unwidersprochen ein Land, in dem die AIDS-Problematik akut ist und für das es extrem wichtig ist, den Zugang zu Generika möglichst günstig zu erhalten. Im Namen der Freien Liste fordere ich die Regierung auf, bei den neuen Abkommen speziell darauf zu achten, dass künftig mit den Entwicklungsländern keine Verpflichtungen zum Schutz des Geistigen Eigentums, die über das TRIPS-Abkommen hinausgehen, eingegangen werden. Ich möchte schliessen mit einer Aussage der britischen Kommission für geistige Eigentumsrechte, die in einem Bericht von September 2002 ausführt - ich zitiere: «Wenngleich sich die Entwicklungsländer für eine raschere Umsetzung der TRIPS-Verpflichtungen oder für die Übernahme von darüber hinausgehenden Verpflichtungen entscheiden können, wenn sie der Ansicht sind, dass dies in ihrem Interesse ist, so sollten die entwickelten Länder doch ihre Politik im Rahmen ihrer regionalen, bilateralen Handelsdiplomatie überprüfen und sicherstellen, dass sie den Entwicklungsländern keine über das TRIPS hinausgehende Fahrpläne bzw. Standards auferlegen». Ich danke für Ihr Interesse.Abg. Marlies Amann-Marxer:
Ich denke, die Ausführungen und Überlegungen der Abg. Andrea Matt sind ehrenwert und sie sollen auch sein. Ich unterstütze ihre Ansicht, dass der Ausbau unserer Handelsbeziehungen nicht auf Kosten unserer Vertragspartner geschehen soll. Im Übrigen möchte ich aber darauf hinweisen, dass dieses Abkommen auch vom Libanon gewünscht und diesem nicht aufgedrückt wird. Zum Verhandlungsverlauf steht im Bericht und Antrag auf Seite 7 - ich zitiere: «Am 19. Juni 1997 unterzeichneten die EFTA-Länder und der Libanon eine Zusammenarbeitserklärung. Nach exploratorischen Gesprächen eines im Rahmen dieser Zusammenarbeitserklärung eingesetzten Ausschusses kam dieser am 4. Juli 2002 zum Schluss, dass ein Freihandelsabkommen sowohl für die EFTA-Staaten als auch für den Libanon von Interesse ist. Die Verhandlungen wurden am 8. April 2003 eröffnet. Nach insgesamt drei Runden wurden die Verhandlungen mit der Paraphierung der Abkommenstexte am 21. November 2003 bzw. am 12. März 2004 abgeschlossen». Ich gehe davon aus, dass der Libanon seine Bedürfnisse kennt und diese auch vertritt.In Bezug auf die Anregung der Abg. Matt an die Regierung in Bezug auf zukünftige Abkommen möchte ich diese so weit unterstützen, dass wir zumindest, wenn unsere Vertragspartner ihre berechtigten Interessen zu vertreten suchen, wir diese auch als berechtigt anerkennen und ihnen dann keine Steine in den Weg legen. Danke schön.Abg. Pepo Frick:
Ich denke, diese Problematik der Generika oder des Patentschutzes ist nicht neu. Im Rahmen der ganzen AIDS-Problematik hat sich die Problematik einfach verstärkt und es wurde offensichtlicher. Ich möchte daran erinnern, dass vor zwei Tagen eine Petition zuhanden des Landtagspräsidenten abgegeben wurde. Der Titel heisst «Aids in Afrika, Medikamente und Prävention für alle». Diese Petition ging an den liechtensteinischen Landtag. Das wurde auch in den Zeitungen veröffentlicht. Unter Anregung 3 steht hier: «In der WTO und bei bilateralen Verträgen soll Liechtenstein die Interessen der Menschen mit HIV/AIDS gegen Patentansprüche von Medikamentenherstellern vertreten». Ich kann die Argumentationen der Abg. Matt und auch das Argument, was gerade angeführt wurde, verstehen. Es ist gedacht, dass man prophylaktisch - das geht an die Menschen, die an der Ausarbeitung dieser Verträge beteiligt sind -, dass man einfach daran denkt, diese Problematik nicht zu vergessen. In diesem Sinne werde ich auch zustimmen und hoffe einfach, dass die künftigen bilateralen Verträge im Rahmen der EFTA so gestaltet sind, dass es die Menschen in Afrika nicht an einem Medikamentenzugang hindert. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer:
Was ich noch anfügen wollte: Es wurde bei diesen Aushandlungen dieses Abkommens durchaus auch auf die Bedürfnisse des Libanons abgestimmt und Rücksicht genommen. Ich möchte hinweisen auf die asymmetrische Gestaltung des Abkommens in Bezug auf den Zollabbau. Regierungsrätin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Erlauben Sie mir kurz noch eine Frage, bevor ich Antworten auf die aufgeworfenen Fragen im Plenum gebe. Im Rahmen der Genehmigung der Tagesordnung monierte die Frau Abg. Matt, dass betreffend Traktandum 24 nicht alle Unterlagen dem Landtag übermittelt wurden. Die Regierung hat davon ganz bewusst abgesehen, weil es sich dabei um mehr als 330 Seiten handelt. Ich habe den Ordner dabei, damit Sie sich davon überzeugen können, wie viel Papier in Form von Anhängen zu diesem Freihandelsabkommen mitgeliefert wurde. Die Regierung ist aber selbstverständlich gerne bereit, künftig alle Seiten in Kopie mitzuliefern, sofern der Landtag dies wünscht und auch für notwendig erachtet. Ich möchte hier also nur deponieren: Es gibt nichts, was die Regierung verschleiern möchte oder den Landtagsabgeordneten im Bereich der Freihandelsabkommen nicht zustellen möchte, sondern es war eigentlich eher eine ökonomische Betrachtung. Wir haben das mitgeliefert, von dem wir überzeugt waren, dass es unabdingbar ist, dass man sich auch eine Meinung bilden kann. Ich möchte jetzt gerne noch auf die einzelnen aufgeworfenen Themen oder auch Problematiken eingehen: Die Frau Abg. Marlies Amann hat richtig ausgeführt, dass im Bericht und Antrag keine konkrete Angabe darüber gemacht wird, wie viel Import/Export Liechtenstein selbst hat. Es hat mich auch selbst interessiert und ich habe diesbezüglich Erkundigungen eingeholt und habe Antworten erhalten, die ich Ihnen gerne wiedergeben möchte, damit man auch sieht, warum das nicht aufgelistet wurde. Beim Freihandelsabkommen mit dem Libanon handelt es sich um ein Abkommen der so genannten ersten Generation. Das heisst, es ist auf den Warenverkehr begrenzt. Liechtenstein ist eine sehr kleine Marktwirtschaft, in der nur zirka 1% der gesamten Produktion für den Eigenkonsum verwendet wird. Die liechtensteinische Industrie ist deshalb absolut auf einen offenen Marktzugang angewiesen und mit dem Abschluss von Freihandelsabkommen sichern wir uns für unsere Unternehmen einen kompetitiven Marktzugang ohne Diskriminierung und erhalten ihnen damit das Level playing field, also dass sie auch wettbewerbsfähig sind. Die EU hat bereits ein Freihandelsabkommen mit dem Libanon abgeschlossen. Es ist deshalb gerade auch wichtig, dass die EFTA-Staaten ebenfalls so bald als möglich ein solches Abkommen in Kraft setzen können. Für ein Unternehmen, das bereits auf dem libanesischen Markt präsent ist, können erhebliche Nachteile entstehen, wenn sein Konkurrent aus einem EU-Mitgliedstaat plötzlich keine Zölle mehr zu bezahlen hat. Das Unternehmen verliert seine Marktstellung und wird unter Umständen nicht mehr in der Lage sein, sich diese wieder aufzubauen. Libanon ist Teil der zukünftigen Freihandelszone Europa-Mittelmeer, welche im Rahmen des Barcelona-Prozesses der EU bis ins Jahr 2010 geschaffen werden soll. Zusammen mit den Abkommen, welche die EFTA bereits mit der Türkei, Israel, Marokko und der Palästinensischen Autonomiebehörde abgeschlossen hat, wird das Abkommen mit Jordanien den EFTA-Staaten die Teilnahme an dieser Freihandelszone ermöglichen. Die Anhänge zu diesen Abkommen enthalten mehrere tausend Tariflinien. Es kann nicht innert kurzer Frist herausgefunden werden, welche Produkte genau in Liechtenstein hergestellt werden. Bei der Analyse dieser Frage darf aber auch nicht von einer Momentanaufnahme ausgegangen werden. Die liechtensteinische Industrie entwickelt sich ständig weiter. Profitiert heute vielleicht ein bestimmtes Unternehmen von diesem Abkommen, so kann es in nächster Zukunft bereits ein anderes Unternehmen sein. Die Auswirkungen von EFTA-Freihandelsabkommen müssen zudem immer im Gesamtkontext innerhalb der EFTA betrachtet werden, also in Bezug auf alle vier Mitgliedstaaten sind diese Abkommen zu beurteilen. Damit einhergehen könnte auch die Frage, was denn passiert, wenn der Landtag das vorliegende Freihandelsabkommen ablehnt. Ich weiss, es ist an und für sich jetzt überhaupt nicht in den Raum gestellt, ein solches abzulehnen. Es hat kein Votant in diese Richtung votiert. Aber vielleicht ist es doch von Interesse, einmal dem Landtag in der neuen Zusammensetzung zu erläutern, was die Konsequenzen einer Ablehnung eines Freihandelsabkommens der EFTA wären. Wenn der Landtag das Freihandelsabkommen mit dem Libanon oder auch mit einem andern Land ablehnt, wird dieses Abkommen trotzdem für die übrigen EFTA-Staaten, also für die Schweiz, Island und Norwegen in Kraft treten, nicht aber für Liechtenstein. Aufgrund des Zollvertrags wendet die Schweiz die im Freihandelsabkommen mit dem Libanon enthaltenen zollrechtlichen Bestimmungen auch auf Liechtenstein an, auch wenn Liechtenstein das Abkommen selbst nicht ratifiziert. Ebenfalls aufgrund des Zollvertrags gilt das bilaterale Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und dem Libanon auch für Liechtenstein. Auch das wurde von einem Votanten bereits erwähnt.Die Drittlandproblematik der EFTA wurde und wird ausser von ökonomischen Antrieben aber auch vom Wunsch getragen, den Wiederaufbau in den einstigen Planwirtschaften zu unterstützen und ihren Übergang zu einer Marktwirtschaft und Demokratie zu fördern. Das allgemeine Ziel war dabei, auf dem ganzen europäischen Kontinent Wohlstand und Stabilität zu sichern. Eine Ministererklärung dehnte 1995 die geografische Reichweite über die Grenze Europas hinweg aus. Sie brachte den Willen der EFTA-Staaten zum Ausdruck, dynamisch und unabhängig auf das wachsende Bedürfnis nach politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Stabilität in Europa und den angrenzenden Regionen zu reagieren. In diesem Sinn enthält auch das Abkommen mit dem Libanon eine Bestimmung über wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit. Zur Umsetzung dieser Bestimmung werden die EFTA-Staaten mit dem Libanon technische Zusammenarbeitsprojekte durchführen, die insbesondere dem Libanon helfen sollen, das Freihandelsabkommen umzusetzen und damit die Ziele des Abkommens zu realisieren. Liechtenstein beteiligt sich ebenfalls finanziell an diesen Projekten. Diese Zahlungen würden wegfallen, wenn Liechtenstein dem Abkommen nicht zustimmt. Liechtenstein würde also in einer solchen Situation über den Zollvertrag von Bestimmungen über den Warenverkehr profitieren, ohne aber seiner politischen Verpflichtung zur Unterstützung des Libanons bei der Umsetzung des Abkommens nachzukommen.Eine Ablehnung des Freihandelsabkommens durch Liechtenstein würde darüber hinaus das gesamte EFTA-System in Frage stellen. Und ich denke, dies ist auch etwas, was mit in Betracht gezogen werden muss.Ich komme nun zur Problematik, welche von der Abg. Andrea Matt aufgeworfen wurde: Gemäss Art. 4 dieses Anhangs V geniessen Testdaten, welche in amtlichen Marktzulassungsverfahren für pharmazeutische und agrochemische Produkte einzureichen sind, einen Erstanmeldeschutz von mindestens sechs Jahren ab Marktzulassung. Diese Regelung stellt eine Präzisierung zu entsprechenden Verpflichtungen im TRIPS-Abkommen, welches von der Abg. Matt auch erläutert wurde, der WTO dar, welche keine Mindestschutzdauer festlegt. Das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte, also das Heilmittelgesetz, welches in Liechtenstein über den Zollvertrag anwendbar ist, statuiert in Art. 12 eine Schutzdauer von zehn Jahren. Diese Bestimmung ist mit Art. 4 des Anhangs V vereinbar, da dort eine Mindestdauer von sechs Jahren gefordert wird. Eine längere Frist ist demnach jederzeit zulässig. Also hier sollte es auch zu keinen Problemen kommen.Ich erlaube mir jetzt auch noch eine generelle Bemerkung zum Patentschutz von Medikamenten: Es steht ausser Diskussion, dass eine Verbesserung der medizinischen Versorgung in Entwicklungsländern nach wie vor sehr viel Not tut. Jährlich infizieren sich Millionen von Menschen mit schweren Krankheiten, ohne Hoffnung auf angemessene und wirkungsvolle medizinische Behandlung. Das TRIPS-Abkommen wurde und wird vor allem auch von Drittweltorganisationen immer wieder als das grosse Hindernis zur Lösung des Problems bezeichnet. Der Beitrag der WTO zu einer globalen Lösung des Problems beschränkt sich jedoch per Definition auf handelsrelevante Aspekte des Geistigen Eigentums und auf den Abbau von Zöllen, mit anderen Worten im Prinzip auf die beschlossene Zwangslizenzierung und auf die flexible Handhabung derselben. Die Verbesserung der medizinischen Versorgung in der dritten Welt kann nicht allein über das Patentrecht erreicht werden. Unerwähnt bleibt auch immer wieder, dass ungefähr 95% der Medikamente, welche die Weltgesundheitsorganisation als wesentlich einstuft, nicht oder nicht mehr patentiert sind. Weiter ist es eine Tatsache, dass die Bevölkerung von vielen Entwicklungsländern auch zu den nicht patentgeschützten Medikamenten keinen oder keinen genügenden Zugang hat. In vielen Ländern werden auf Pharmaprodukte hohe Zölle verlangt. Für viele Entwicklungsländer sind aber gerade diese Zölle die wesentliche staatliche Einnahmequelle, die importierte Produkte, auch solche, die billig produziert und exportiert werden, für viele immer noch unbezahlbar machen. Der prekären medizinischen Versorgungen in vielen Entwicklungsländern liegt eine Vielzahl sozialer, politischer und wirtschaftlicher Faktoren zugrunde, die kaum bis nichts mit dem Patentrecht zu tun haben und auch nicht den Tätigkeitsbereich der WTO betreffen. Im Vordergrund stehen Aufklärungs- und Präventionsmassnahmen. Sie sind unabdingbar, um die explosionsartige Zunahme der Infizierung mit unheilbaren Krankheiten einzudämmen. Es fehlt an der medizinischen und an der logistischen Infrastruktur, an Spitälern, sanitären Einrichtungen, Strassen, Elektrizität usw., aber auch an der Übernahme wirklicher Verantwortung durch lokale Behörden, der Respektierung der grundlegenden Rechte kranker Menschen sowie einer wirksamen Bekämpfung von bürokratischen Hürden und Korruption.Wie notwendig Aufklärungs- und Präventivmassnahmen sind, kann gerade in diesen Tagen wieder am Beispiel Südafrika, das wahrscheinlich weltweit am meisten von AIDS betroffene Land, demonstriert werden. Ich verweise dabei auf einen «NZZ»-Artikel vom 17. Mai 2005 auf der Seite 5 mit dem Titel «Zweifel an AIDS-Medikamenten». Die südafrikanische Gesundheitsministerin empfiehlt Vitaminpräparate statt AIDS-Medikamente und Präsident Mbeki hat sich bis vor kurzem bei jeder Gelegenheit bemüht abzustreiten, dass AIDS in Zusammenhang mit sexuellen Kontakten gebracht werden kann. Im Weiteren ist einleuchtend, dass die Verringerung oder die Aufhebung des Patentschutzes generell keine Probleme löst. Es ist eher das Gegenteil der Fall: Der Patentschutz ist der zentrale Anreiz für Investitionen in die zeit- und kostenintensive Forschung und Entwicklung neuer Medikamente und Impfstoffe. Das öffentliche Gesundheitswesen in den Entwicklungsländern ist, wenn überhaupt, nur am Rande ein Problem des Patentschutzes. Vielmehr ist es ein Problem der Entwicklung und der Entwicklungshilfe, letztlich eine Frage erheblicher finanzieller Mittel, der Zusammenarbeit und der finanziellen Solidarität zwischen den wohlhabenden und den bedürftigen Ländern. Ich verweise dabei auf die Projekte des LED und ebenso auf die Massnahmen, die die Regierung immer wieder in Form von Unterstützungsbeiträgen gerade in solche Projekte investiert.Mit meinen Ausführungen möchte ich die Problematik in keiner Weise herunterspielen. Sie ist uns sehr wohl bewusst. Wir gehen aber davon aus, dass es auch noch andere Mittel und Wege geben muss, um dieses Problem zu lösen, denn die WTO und damit verbunden auch Freihandelsabkommen sind nicht der geeignete Weg, eine wirkliche Lösung anzustreben. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank.Abg. Andrea Matt:
Die Frau Regierungsrätin Kieber hat sehr schön gesagt, dass die WTO diese Probleme nicht lösen kann. Freihandelsabkommen sollten diesen Problemen aber keine zusätzlichen Steine in den Weg legen.Sie hat auch erwähnt, dass es im TRIPS keine Mindesdauer für diese Testdaten gibt. In der Schweiz sind es zehn Jahre. Sicher ist es löblich, wenn es dadurch in diesem Vertrag auf sechs Jahre begrenzt wird. Aber Ziel sollte es meines Erachtens doch sein, wieder auf diese TRIPS-Standards - keine Mindestdauer für Entwicklungsländer - zu gehen. Ich bin mir bewusst, dass ich eigentlich mit dieser Diskussion das Augenmerk auf einen sehr speziellen Teil dieser Freihandelsabkommen lenke, und dass es vielleicht jetzt für Libanon nicht diese Dramatik hat, wie es für südafrikanische Länder und Thailand hat. Es war mir einfach wichtig, das Augenmerk auf diese Problematik zu richten. Und wenn ich den Ausführungen der Frau Regierungsrätin zugehört habe, dann kann ich vielleicht darauf vertrauen, dass wir diesen Artikel in den nächsten Abkommen nicht mehr finden - oder dass sie sich zumindest dafür einsetzt.Ich habe auch Verständnis dafür, dass diese 300 Seiten uns nicht vorgelegt worden sind. Ich wollte eingangs einfach erzielen, dass den Abgeordneten bei meinen Ausführungen die entsprechenden Passagen vorliegen und das auch in einer Sprache, in der wir zu Hause sind. Ich danke der Regierung dafür, dass das geklappt hat.Abg. Pepo Frick:
Ich bedanke mich bei Frau Rita Kieber für diese wirklich fundamentierte Darlegung der Problematik im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Ich schätze es sehr, dass die Aussenministerin wirklich die Zeichen erkannt hat. Über einzelne Aussagen möchte ich nicht diskutieren. Aber etwas möchte ich schon noch erwähnen: Ich weiss nicht, wie das gemeint war. Es ist tatsächlich so, dass in Südafrika eine ganz komische Politik betrieben wird. Es ist richtig, dass Vitaminmineralstoffe wirken. Aber die wirken im Sinne einer Lebensverlängerung. Aber der heutige Stand der medizinischen Kenntnisse ist tatsächlich so, dass es wahrscheinlich eine lebenslange Behandlung mit AIDS-Medikamenten braucht. Ich bin froh, dass Sie das angetönt haben. Ich habe Gelegenheit, zu dieser Problematik Stellung zu beziehen. Es war ein internationaler Protest gegen diese Patente. Ich denke Indien, Brasilien und Südafrika sind dann ausgeschert und haben ausserhalb der WTO erreicht, dass Medikamente billig produziert werden. Es werden heute tatsächlich Medikamente produziert. Ich bin Vizepräsident von SolidarMed. Wir haben begonnen, jetzt in Afrika in vier Ländern AIDS-Behandlungen durchzuführen, und zwar peripher, also nicht in den Grossstädten. Und wir sind tatsächlich darauf angewiesen, dass die Medikamentenpreise gefallen sind. Und die sind gefallen. Ich denke, Liechtenstein kann nicht viel ausrichten. Aber als Stimme in der Welt kann man sehr wohl immer wieder betonen, dass speziell im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit bzw. dieser Medikamente es nicht vergessen wird, den Schutz zu lockern. Es gibt mir auch die Gelegenheit, noch darzustellen oder zu sagen, dass der LED anlässlich des 25-jährigen Jubiläums, das vor einigen Monaten gefeiert wurde, Politiker und Politikerinnen einlädt, anfangs November eine einwöchige Projektreise zu machen. Ich nenne das Projektreise. Es geht dabei darum, einfach einmal vor Ort zu schauen, wie die Problematik sich darstellt und was effektiv die Herausforderungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sind. Ich würde mich sehr freuen, wenn Mitglieder des Landtages ebenfalls an dieser Reise, die vom LED organisiert und auch begleitet wird, teilnehmen. Ich denke, dass auch die Abg. Josy Biedermann und ich diese Reise begleiten werden. Das ist das grösste Projekt in Mocambique bzw. das ist überhaupt das grösste Projekt, das der LED durchgeführt hat. Ich hoffe, dass einige Mitglieder mitkommen. Ich freue mich heute schon, dass Menschen aus Liechtenstein die wahre Problematik in Afrika, speziell jetzt in Mocambique, wirklich sehen können. Danke. Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Grundsätzlich kann ich mich dem Votum des Abg. Pepo Frick vollumfänglich anschliessen. Wo ich mich teilweise nicht anschliessen kann, sind die Ausführungen von Regierungs-rätin Kieber-Beck. Ich denke, dass Patentschutz sehr wohl auch Auswirkungen auf die Entwicklungsländer hat. Gerade bei verlängerten Zeiträumen von Patentschutz wird die Möglichkeit, eventuell kostengünstigere Produkte vor Ort und von Firmen vor Ort in den Entwicklungsländern zu produzieren, unterbunden. Der Patentschutz hat eine bestimmte Zeitdauer, auch mit dem Hintergrund, in dieser Zeit neue Gelder generieren zu können für die Forschung, Entwicklung, Produktion und Vertrieb usw. Dies ist richtig und gut so. Nur kann der Patenschutz nicht eine Rechtfertigung sein zu quasi einer Gewinngarantie auf verlängerte Zeit. Ich denke schon, dass das hier zulasten der Entwicklungsländer gehen kann. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, dann stimmen wir ab über den Antrag der Regierung, der wie folgt lautet: «Der Landtag wolle dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Libanon vom 24. Juni 2004 die Zustimmung erteilen». Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich unterbreche jetzt die Sitzung. Wir fahren mit der Behandlung der weiteren Traktanden um 14:30 Uhr fort, mache Sie aber bei dieser Gelegenheit nochmals darauf aufmerksam, dass wir uns um 14:00 Uhr im Schulungsraum des Regierungsgebäudes zur Information über die 200-Jahre-Souveränitäts-Feier treffen.Ich wünsche Ihnen einen guten Appetit.Mittagspause (von 12:15 bis 14:00 Uhr)
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