Abänderung des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Gesetz über das ÖffentlicheAuftragswesen, ÖAWG) und Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes (Nr.36/2005), 2.Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit kommen wir zu Traktandum 17: Abänderung des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen, ÖAWG) und Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes. Der Bericht und Antrag Nr. 36/2005 ist die Stellungnahme der Regierung. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage also in 2. Lesung. Wenn das Wort nicht gewünscht wird, können wir mit der 2. Lesung beginnen. Art. 1 Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 3 Sachüberschrift, Abs. 1 und 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 Sachüberschrift, Abs. 1 und 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 5 Abs. 1 Bst. b und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 Abs. 1 Bst. b und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 6a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 6b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 7 Abs. 1 Bst. a, b, bbis, d, fbis, i bis m und q wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 Abs. 1 Bst. a, b, bbis, d, fbis, i bis m und q steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 8 Abs. 2 und 3 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 Abs. 2 und 3 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 9 Abs. 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Elmar Kindle:
Herr Präsident, Damen und Herren. Hier in Abs. 2 ist eine neue Formulierung aufgenommen worden auf Wunsch der ESA, damit das ja vollständig ist. Das ist auf der einen Seite erkennbar. Ich habe aber schon in der 1. Lesung angeführt, dass hier doch rechte Fesseln angezogen werden. Meine Fragen gehen jetzt dahingehend: Welchen Spielraum hat der Auftraggeber, wenn dieser Abs. 2 nun voll zur Geltung kommt? Kann der Auftraggeber - sprich das Land Liechtenstein oder eine Gemeinde oder wer auch immer - zum Beispiel noch eine Limousine vom Typ Mercedes Klasse «Weissgottwas» kaufen oder kann er es nicht mehr? Nach meinem Dafürhalten kann auch jemand einen BMW anbieten und dann wird einfach entschieden, welches das bessere Angebot ist. Das Wünschenswerte des Auftraggebers kann hier nicht mehr gewährleistet werden. Dasselbe geht auch in eine andere Richtung, so zum Beispiel im Hochbau, Fassadenelemente oder Dachziegel oder weiss Gott was alles. Für mich geht das Ganze schon ein wenig zu weit. Ich habe auch ausgeführt, dass, wenn diesem Artikel wirklich nachgelebt wird und es werden etliche Produkte, die der Unternehmer dann frei wählen kann, offeriert, dass es dann natürlich enorm schwierig wird, diese Produkte auch prüfen zu können. Und da weiss ich nicht, wie das in der Praxis dann ausschaut, was hier bevorzugt wird. Kann man hier allenfalls noch gewisse Präzisierungen anstellen?Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Es handelt sich hier um eine richtlinienkonforme Umsetzung. Wir sind natürlich an die Richtlinie, die wir in unser Recht übernommen haben, gebunden, wenn wir hier das Gesetz dementsprechend ausgestalten. Es ist schon richtig, dass hier natürlich bestimmte Voraussetzungen stipuliert werden, die den Handlungsspielraum des Auftraggebers sehr einengen. Sie haben als Beispiel eine Automarke genannt. Wenn die Regierung also eine bestimmte Automarke anschaffen möchte, dann ist sie sicher sehr eingeschränkt. Sie hat dann die technischen Spezifikationen in der Ausschreibung vorzugeben, darf aber im Normalfall nicht einen bestimmten Typ vorgeben. Es heisst hier: «Ausnahmen sind nur gegeben, wenn das durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist». Und da fragt sich jetzt zum Beispiel, bei uns tönt das jetzt ein wenig grossartig, in anderen Staaten könnte man da auf den Flottencharakter bauen, dass man zum Beispiel sagt: Die Regierung möchte für die offiziellen Fahrzeuge doch diesen Flottencharakter berücksichtigen. Aber wie gesagt, im Normalfall hat man hier so auszuschreiben, dass die Marke letztendlich nicht das Kriterium sein kann. Es gibt natürlich immer wieder Möglichkeiten für den Auftraggeber je nach Auftragssumme. Er kann zum Beispiel, wenn sich die Auftragssumme in einem bestimmten Rahmen bewegt, ein Verhandlungsverfahren durchführen. Dort kann er natürlich dann die Unternehmen auswählen und indirekt kann er damit doch auch in die Richtung gehen, dass bestimmte Produkte bevorzugt werden. Aber wie gesagt, das ist hier schon sehr eingeengt. Nur haben wir hier keinen Spielraum, das anders umzusetzen. Abg. Elmar Kindle:
Ich sehe schon, es ist Ihnen auch nicht wohl dabei. Das kommt klar zum Ausdruck. Aber ich denke, man wird Wege finden müssen, um das im Extremfall umgehen zu können. Ich bin auch überzeugt, dass man das hinkriegen wird, ob es diesen Leuten in Brüssel passt oder nicht. Regierungschef Otmar Hasler:
Ich kann das natürlich nicht so stehen lassen. Wir fordern hier nicht dazu auf, das Gesetz zu umgehen, sondern wir schaffen hier ein Gesetz, das den Wettbewerb spielen lassen soll. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sind Sie befriedigt, Herr Abg. Kindle? Es scheint so. Abg. Elmar Kindle:
Was will man da noch sagen?Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gut. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Werter Abg. Kindle, Sie müssen sich vielleicht einmal in die andere Situation versetzen. Sie sind Produzent einer Automarke - und nur weil sie keinen Stern hat, haben Sie keine Chance, das gleichwertige Produkt zu liefern. Also einfach einmal die andere Marktseite als Verkäufer betrachten. Dann ist es auch diskriminierend und auch deprimierend, obwohl sie sämtliche Eigenschaften erfüllen, nur leider haben Sie keinen Stern und können deshalb das entsprechende Auto nicht liefern. In einem Markt möchte man halt möglichst gleich lange Spiesse haben. Einfach um auch einmal die andere Sichtweise zu präsentieren. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir abstimmen. Wer Art. 18 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 20 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 21 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 22 Abs. 3, 4 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 Abs. 3, 4 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Abg. Marlies Amann-Marxer:
Ich habe eine Frage zu Abs. 2. Und zwar heisst es da: «Die niedrigste Zahl der Marge darf nicht unter fünf liegen und die höchste Zahl der Marge kann auf 20 festgesetzt werden». Ich verstehe den Sinn des letzten Teils des Satzes nicht. Wenn es heisst, die Marge kann auf 20 festgesetzt werden, dann kann sie - wie ich das verstehe - auch darunter oder darüber liegen. Und da macht es keinen Sinn, wenn man die Zahl 20 hier hineinschreibt. Regierungschef Otmar Hasler:
Abs. 2 von Art. 24, der ja das nicht offene Verfahren regelt, gibt einfach an, dass die Anzahl der Offertsteller zwischen 5 und 20 liegen kann, wenn man das nicht offene Verfahren wählt. Noch einmal: Die Zahl der Offertsteller beim nicht offenen Verfahren kann zwischen 5 und 20 festgelegt werden. Was der höhere Sinn dieser Zahl ist, das kann ich aus der Richtlinie auch nicht entnehmen. Das haben wir einfach richtlinienkonform so umgesetzt. Ab 20 würde es dann in ein offenes Ver-fahren gehen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir über Art. 24 abstimmen. Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter. Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 26 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 32 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 34 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 35a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 35a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 35a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 35b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 35c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 37 Bst. e bis g wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 Bst. e bis g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 38a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 38a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Überschriften vor Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschriften vor Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 44 Abs. 1, 2 Einleitungssatz, Bst. b, d und m sowie Abs. 3, 4 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44 Abs. 1, 2 Einleitungssatz, Bst. b, d und m sowie Abs. 3, 4 und 5 steht zur Diskussion.
Abg. Elmar Kindle:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich stelle den Antrag, in Abs. 2 Bst. d die Worte «und der Qualifikation der Mitarbeiter» wieder einzufügen und bei Bst. m die Worte «der Qualitätssicherungsmassnahmen» auch wieder einzuführen. Ich begründe dies wie folgt: In der Begründung der Regierung auf Seite 15 wird ausgeführt, dass diese Kriterien eigentlich zu den Eignungskriterien gehören würden. Das mag auf der einen Seite stimmen, aber es gibt auch einen anderen Fall, wo kein Eignungsverfahren durchgeführt wird, wo es gleich zur Ausschreibung respektive zur Offertstellung kommt. Und da sind dies ganz klare Qualifikationsmerkmale, um die wirtschaftlich günstigste Offerte dahingehend beurteilen zu können. Das QM-System ist eine messbare Grösse - wie die Qualifikation der Mitarbeiter des tätigen Unternehmens auch. Ich denke, dass das hier am richtigen Ort ist und auch da bleiben soll wie es war.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Auch hier muss ich zuerst einmal betonen, dass es der Regierung darum geht, eine richtlinienkonforme Umsetzung im Gesetz zu garantieren. Die ESA hat auch auf diese Bestimmungen reagiert, wie wir es in der 1. Lesung vorgeschlagen haben und befürchtet hier die Vermischung der Eignungskriterien mit den Zuschlagskriterien. Die Eignungskriterien sind ja so genannte Killerkriterien. Das heisst, wenn jemand die Eignungskriterien nicht erfüllt, dann scheidet er aus dem ganzen Verfahren. Und das hat natürlich schon etwas für sich, dass die Qualifikation der Mitarbeiter ein Eignungskriterium ist. Dass eine Firma, die nicht die geforderten Qualifikationen bei den Mitarbeitern hat, dass die gar nicht so weit kommen kann, dass hier die Zuschlagskriterien noch entscheiden können. Und wenn der Offertsteller der Überzeugung ist, dass bei einem bestimmten Auftrag die Qualitätssicherungsmassnahmen gegeben sein müssen bei den Offertstellern, dann muss er nachher bei der Ausschreibung die entsprechenden Eignungskriterien aufführen. Das hängt dann natürlich an der Ausschreibung selbst, dass hier Eignungskriterien ganz eindeutig aufgeführt werden und dementsprechend scheiden dann diejenigen Offertsteller aus, die die Eignungskriterien nicht erfüllen. Man kann das natürlich schon lenken, aber es hängt von der Ausschreibung ab und wie überlegt diese Ausschreibung auch gemacht wird.Abg. Elmar Kindle:
Ich kann Ihre Ausführungen nachvollziehen. Fakt ist und bleibt, dass es auch Ausschreibungen gibt, bei denen keine Eignungskriterien durchgeführt werden - und dann kommen genau diese beiden Merkmale zum Zuge. Der LIA hat zum Beispiel in seinem Bestreben kundgetan, dass es Möglichkeiten gibt, eine Beurteilung zu machen, damit eine Punktierung zum Beispiel gewährleistet werden kann. Wenn zum Beispiel der Preis an oberster Stelle steht, dann gibt es noch andere Merkmale, die ebenfalls Berücksichtigung finden können, damit nicht nur der Preis als massgebendes Kriterium herangezogen werden kann. So zum Beispiel ist auch die Lehrlingsausbildung ins Gesetz hineingekommen, was sehr begrüssenswert ist. Dagegen hat die ESA wieder nichts einzuwenden - das ist ja auch komisch. Das könnte auch ein Kriterium sein, das vorne in der Eignung stehen könnte und müsste. Und es ist für mich einfach nicht einsichtig, dass gerade diese beiden Kriterien - Qualifikation der Mitarbeiter und Qualitätssicherungsmassnahmen - hier ausgeschlossen werden sollen. Ich bleibe bei meinem Antrag und möchte das wieder im Gesetz stehen haben.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Nur eine Anmerkung zu den Kriterien der Lehrlingsausbildung: Das eignet sich denkbar schlecht als Eignungskriterium, denn ein Eignungskriterium beschreibt ja, wann eine Firma geeignet ist, einen Auftrag auszuführen. Ich finde es gut und richtig, dass die Lehrlingsausbildung bei den Zuschlagskriterien beinhaltet ist. Das heisst, wenn eine Firma so weit kommt und wir dann verschiedene Firmen in der Auswahl haben, dass dann nicht nur der Preis eine Rolle spielen kann, sondern dass effektiv dann auch die Lehrlingsausbildung, das heisst, die Lehrstellenplätze, die eine Firma anbietet, dass die dann mitgezählt werden. Das ist für mich ein typisches Zuschlagskriterium und kann kaum ein Eignungskriterium sein. Abg. Elmar Kindle:
Gleich typisch ist auch die Qualitätssicherungsmassnahme. Das ist auch ein klar quantifizierbares Kriterium und kann auch ein Zuschlag sein, der eine Offerte respektive ein Angebot positiv beeinflussen kann. Aber ich glaube, wir können es belassen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann hat der Abg. Elmar Kindle bei Art. 44 Abs. 2 lit. d und m Änderungsanträge gestellt. Ich habe einzeln über lit. d abzustimmen: Er schlägt vor, die Worte «die Anzahl Mitarbeiter und der Qualifikation der Mitarbeiter» wieder einzufügen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist zugestimmt. Dann stimmen wir über den zweiten Antrag ab, Abs. 2 lit. m. Da beantragt der Abg. Elmar Kindle, die Worte «der Qualitätssicherungsmassnahmen» wieder einzufügen. Das heisst dann: der Qualitätssicherungsmassnahmen, der Lehrlingsausbildung.Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Diesem Antrag ist somit nicht zugestimmt worden. Dann stimmen wir ab über Art. 44 Abs. 1, 2 Einleitungssatz, Bst. b, d und m sowie Abs. 3, 4 und 5 in der geänderten Fassung. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter. Art. 44a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44a steht zur Diskussion.
Abg. Jürgen Beck:
Meine Frage betrifft Abs. 1: Wir haben aufgrund der vorangegangenen Diskussion betreffend GWK festgestellt, dass es durchaus möglich sein könnte, dass die GWK in Zukunft als privatrechtliche Organisation geführt werden kann. Es ist auch theoretisch möglich, dass nicht in der GWK vertretene Gewerbler eine Organisation gründen könnten. Müssten die dann auch angehört werden?Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir haben uns diese Frage natürlich auch gestellt, weil wir jetzt tatsächlich in einer Übergangssituation sind. Mir scheint es wichtig, dass hier die Standesorganisation angehört wird. Es bringt auch ein Stück Transparenz mit in den ganzen Vergabeprozess hinein. Und je nachdem, wie sich hier natürlich jetzt die Lage entwickelt, werden wir gesetzgeberisch reagieren müssen und auch reagieren wollen. Aber ich denke mir, im Moment ist es die Gewerbe- und Wirtschaftskammer, die die einzige gewerbliche Standesorganisation ist. Und von daher würde ich doch empfehlen, das hier stehen zu lassen. Aber wie gesagt, es kann durchaus sein, dass die Regierung, je nachdem, wie sich die Lage entwickelt, dann hier einen Revisionsvorschlag einbringen muss. Abg. Andrea Matt:
Ich finde die Bemerkung des Abg. Jürgen Beck sehr zutreffend und möchte den Antrag stellen, dass wir die Gewerbe- und Wirtschaftskammer durch «den zuständigen Verband» ersetzen. Sie haben selbst gesagt, der dafür zuständige Verband kann die Gewerbe- und Wirtschaftskammer sein, sie muss es aber nicht unbedingt. Und damit würden wir jetzt schon eine allfällige Änderung vorwegnehmen. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Inwieweit wir die Gewerbe- und Wirtschaftskammer auch als zuständigen Verband bezeichnen können, das möchte ich hier doch in Frage stellen. Von daher erscheint es mir durchaus richtig, dass wir auf die Situation, wenn sie sich tatsächlich verändert, auch reagieren können. Aber ich habe jetzt aus dem Stand heraus hier keinen Vorschlag, wie wir das allgemein gültig formulieren könnten oder sollten. Nur sehe ich das auch nicht als allzu dramatisch an, wenn wir in diesem einzelnen Fall dann nachher mit einer Revision an den Landtag gelangen. Abg. Andrea Matt:
Ich möchte Sie dann fragen, ob es vielleicht «die zuständige Organisation» statt «zuständiger Verband» heissen könnte. Ich frage deswegen, weil wir ja in diesem Landtag auch noch die Reorganisation des Gewerbegesetzes haben werden und ich dort genau wieder auf diesen Punkt zurückkommen möchte. Ich möchte auch bei der Revision des Gewerbegesetzes nicht explizit die GWK im Gesetz stehen haben, sondern sie dort ebenfalls durch einen anderen Begriff ersetzen. Ich denke, dass wir hier vielleicht einfach schon die gedankliche Arbeit leisten können - auch im Hinblick auf das Gewerbegesetz. Ich möchte Sie fragen, ob der Antrag auf Abänderung in Bezug auf «die zuständige Organisation» rechtlich korrekt wäre und ich den Antrag so stellen könnte. Abg. Alois Beck:
Ich würde das hier so belassen. Ich glaube, wenn wir zum jetzigen Zeitpunkt zuständige Verbände oder Verband oder Organisation einfügen, wird das zu mehr Verwirrung führen. Ich bin schon dafür, dass man das wie sonst in ähnlich gelagerten Fällen macht. Beispielsweise als man das Amt für Finanzdienstleistungen in die Finanzmarktaufsicht umgewandelt hat, dass man dann in den Gesetzen das festgehalten hat, das und das Gesetz wird dann abgeändert, aber zu dem Zeitpunkt, wo das wirklich der Fall war. Wir wissen jetzt nicht, wie das so weitergeht. Und ich sehe jetzt im Moment auch keinen Nachteil, wenn das hier so drinsteht. Ich befürchte eher, dass es mehr Verwirrung stiftet, wenn hier von zuständigen Stellen gesprochen wird und jeder fragt sich: Wer ist jetzt zuständig? Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Ich unterstütze das Votum des Abg. Beck, dass wir die Situation so abbilden sollten, wie sie jetzt im Moment ist, und nicht eine mögliche Zukunftsvariante vorwegnehmen, auch wegen der Sicherheit - wie vom Abg. Beck auch erwähnt - von den Interpretationen des Textes. Danke. Abg. Elmar Kindle:
Auch ich teile die Ansicht des Abg. Beck und jetzt auch noch des Abg. Caduff. Ich denke es ist wichtig und bedeutsam, dass die Gewerbe- und Wirtschaftskammer eine Aufgabe wahrnehmen kann, weil sie ja diesem Bereich zur Zeit noch nahe steht und hoffentlich noch lange. Abg. Rudolf Lampert:
Mit dem Begriff «die zuständige Organisation» ist eigentlich nichts ausgesagt, denn dann müsste zumindest irgendwo definiert werden: «Die Regierung bestimmt mit Verordnung die zuständige Organisation». Aber so wie Sie das vorgeschlagen haben macht das hier keinen Sinn, denn es wird einfach undefiniert und unpräzis. Und wer soll denn die zuständige Organisation sein und wo soll das definiert werden, wenn nicht in diesem Gesetz? Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Regierungschef, wünschen Sie nochmals das Wort? Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich kann mich nur noch einmal wiederholen. Die Regierung beantragt, hier die Gewerbe- und Wirtschaftskammer stehen zu lassen, denn das ist die heutige Situation. Zweitens sind wir natürlich auch interessiert daran, Partner zu haben, die möglichst eine breite Palette des Gewerbes vertreten. Wie sich die Zukunft dann zeigen wird, wie sich die Gewerbe- und Wirtschaftskammer entwickeln wird, das werden wir innerhalb des nächsten Jahres sehen. Und ich denke mir, wenn es veränderte Verhältnisse gibt, dass dann der Gesetzgeber durchaus hier darauf reagieren kann. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir über den Antrag der Abg. Andrea Matt abstimmen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, würde dann der Abs. 1 wie folgt lauten: «Werden öffentliche Bau-, Dienstleistungs- oder Lieferaufträge im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungsverfahren durch das Land Liechtenstein vergeben, die durch die zuständige Organisation für das Fürstentum Liechtenstein vor der Zuschlagserteilung angehört wird. Sie kann Empfehlungen aussprechen». Entspricht das Ihrem Vorschlag? Das scheint der Fall zu sein. Dann stimmen wir ab. Wer diesem Vorschlag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit nicht stattgegeben worden. Dann stimmen wir über Art. 44a ab. Wer Art. 44a die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen. Art. 44b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art.44c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art.44c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen. Art. 47 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 47 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 47a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 47a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 48 Abs. 1 Bst. d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 48 Abs. 1 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 49 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 49 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Überschrift vor Art. 50VII. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 50VII. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 52 Sachüberschrift wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 52 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Überschrift vor Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 53a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 53a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 54 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 59 Abs. 2, 2a und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 59 Abs. 2, 2a und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Überschrift vor Art. 64 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 64 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Überschrift vor Art. 65 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 65 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 67 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 67 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zum Anhang: Es wird diesem Gesetz folgender Anhang beigefügt, den Sie auf Seite 48 und auf Seite 49 finden. Ich denke, wir ersparen uns die Lesung dieses Anhangs. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen. Dann können wir weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich möchte dann nochmals zurückkommen auf den Anhang EWR-Rechtsvorschriften: Wer mit dem Anhang EWR-Rechtsvorschriften einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen, ÖAWG) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung abschliessend behandelt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun noch zum Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes. Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 4 Abs. 1 Bst. f Ziff. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Abs. 1 Bst. f Ziff. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend in 2. Lesung behandelt und gleichzeitig Traktandum 17 erledigt. -ooOoo-