Schaffung des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren, ÖAWSG) und Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes (Nr.37/2005), 2.Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 18: Schaffung des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren, ÖAWSG) und Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes - Stellungnahme der Regierung Nr. 37/2005. Wir behandeln auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung.Abg. Paul Vogt:
Ich habe heimlich gehofft, dass Sie vor dieser Verlesung Schluss machen. Das ist nicht der Fall. Deshalb stelle ich den Antrag, dass wir auf die Lesung der einzelnen Artikel verzichten und nur Artikelaufruf machen, dass wir aber jene Artikel lesen, bei denen Abänderungsanträge gestellt werden.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben den Antrag gehört. Wir lesen ja hier zwei Gesetzesvorlagen. Sie beziehen sich jetzt auf die erste Gesetzesvorlage.Der Abg. Paul Vogt stellt den Antrag, nur den jeweiligen Artikel aufzurufen und die jeweilige Abstimmung dann vorzunehmen. Wenn Änderungsanträge gestellt werden, soll der betreffende Artikel jedoch jeweils noch gelesen werden. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit stattgegeben. Dann beginnen wir mit der 2. Lesung des Gesetzes. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer dem Artikel zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Elmar Kindle:
Herr Präsident, Damen und Herren. Ich stelle hier folgenden Antrag, beim Bst. a die Worte «Abwasser» einzufügen. Ich werde es nachher noch kurz verlesen. Das Gleiche auch den Abs. 2 in den allgemeinen Bemerkungen mit dem Wort «Abwasser» zu ergänzen.Die Begründung lautet wie folgt: Ich kann die Erläuterungen, die die ESA hier zum Besten gibt, beim besten Willen nicht nachvollziehen, weil sie nämlich sagt, dass es nur möglich wäre, in Kombination Abwasser mit Trinkwasserversorgung zu bewerkstelligen. Für mich ist Abwasser ebenfalls eine Versorgung der Öffentlichkeit. Ich meine, nur die Wasserversorgung als öffentliches Gut darzustellen und Abwasser auszuklammern, ist für mich nicht schlüssig. Weil, was würden wir tun, wenn das einen Wildwuchs gäbe, wenn einfach irgendjemand das Abwasser betreiben würde? Und für mich ist das in keinster Art und Weise sinnig. Und darum würde ich vorschlagen, unter Bst. a Folgendes zu ergänzen bzw. dass es dann wie folgt heisst: «die Bereitstellung oder das Betreiben fester Netze zur Versorgung der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Erzeugung, Beförderung oder Verteilung von Trinkwasser, Abwasser, Elektrizität, Gas oder Wärme oder die Versorgung dieser Netze mit Trinkwasser, Abwasser, Elektrizität, Gas oder Wärme».Und beim Abs. 2 würde es dann folgendermassen lauten: «Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden Anwendung auf die Vergabe von Aufträgen und die Durchführung von Wettbewerben durch Auftraggeber, die eine Tätigkeit im Sinne von Abs. 1 in Bezug auf Trinkwasser und Abwasser ausüben, wenn diese Aufträge im Zusammenhang stehen mit»: Und unter Bst. b wird es dann selbst noch erklärt: «der Ableitung und Klärung von Abwässern». Ich meine, wenn oben «Abwasser» nicht stehen würde, dann macht ja das Ableiten und Klären von Abwasser keinen Sinn. Ich kann die Begründung der ESA ein-fach in keinster Art und Weise nachvollziehen. Das Wort «Abwasserversorgung» gehört einfach hier hinein. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir haben diese Diskussion ja schon in der 1. Lesung miteinander geführt und haben dort auch über die Sinnhaftigkeit dieser Bestimmungen diskutiert. Aber eines muss dem Landtag einfach klar sein: Wenn er Ihren Vorschlag annimmt, dann verletzen wir ganz klar die Bestimmungen der Richtlinie. Und wir haben die Richtlinie in unser Recht übernommen und haben uns auch damit verpflichtet, diese Richtlinie umzusetzen.Und Art. 6 Abs. 2 der Sektorenrichtlinie 9338 EWG bestimmt einfach, das, wenn diese Aufträge mit der Ableitung und Klärung von Abwässern im Zusammenhang stehen, sofern der Auftraggeber eine Tätigkeit im Sinne der Bereitstellung oder des Betreibens fester Netze zur Versorgung der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Produktion, dem Transport oder der Verteilung von Trinkwasser ausübt. Und wenn hier eine Einrichtung gemäss Ihrem Vorschlag darunter fallen soll, die nur die Ableitung und Klärung von Abwässern vornimmt, aber keine Trinkwasserversorgung mit inbegriffen hat, dann nachher ist es einfach so. Das ist in der Richtlinie so nicht beinhaltet. Und ich denke mir, wenn wir die Richtlinie in unseren Rechtsbestand übernommen haben, dann verpflichten wir uns einfach auch zu einer richtlinienkonformen Umsetzung. Ich denke mir, der Landtag sollte im Bewusstsein, dass wir hier die Richtlinie dann nicht richtig umsetzen, diesem Antrag nicht folgen. Wenn auch inhaltlich einiges dafür spricht, wenn Ihre Argumentation durchaus nachvollziehbar ist. Aber da haben wir aus dem Europäischen Recht einfach auch gewisse Verpflichtungen übernommen.Abg. Elmar Kindle:
Dann frage ich mich, warum wir das Ganze hier veranstalten. Wenn das so bestimmt wird, können wir einfach sagen: Wir haben es zu übernehmen und wir sparen uns diese Stunde die wir hier sitzen. Ich meine, wir sind auch noch ein eigener Staat mit einer eigenen Rechtsauffassung. Ich meine, dass man diesem Übereinkommen beigetreten ist, ist diskussionslos. Ich glaube, ich muss noch einmal deutlich werden: Da draussen sitzen vielleicht Leute, die noch nie in Liechtenstein waren, die unsere Gegebenheiten gar nicht kennen und von ganz anderen Voraussetzungen ausgehen. Wenn man zum Beispiel beim Art. 5 Bst. b liest, ich meine, was soll das in unserem Gesetz drin: «Förderung von Erdöl, Gas, Kohle und anderen Festbrennstoffen». Ich meine, das ist so weit hergeholt. So etwas ist ja unglaublich. Ich meine, das sind meines Erachtens - entschuldigen Sie den Ausdruck - das sind Schreibtischtäter. Es tut mir leid, aber ich bleibe bei meinem Antrag.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich verstehe Sie, werter Abg. Kindle. Ich kann Ihnen versichern, diese Damen und Herren waren bereits hier. Ob sie Liechtenstein kennen vermag ich nicht zu beurteilen. Aber sie waren hier und haben genau gewisse Punkte moniert. Selbstverständlich kann man geteilter Meinung sein: Soll man die Richtlinie direkt übernehmen? In den Beilagen vom letzten Dezember sehen Sie, wie dick die Richtlinien wären. Vom Deutsch, das hier verwendet wird, einmal ganz abzusehen. Da spricht man zum Beispiel von «Verdingungsunterlagen» und nicht von «Ausschreibungsunterlagen». Und solche Begriffe hat es noch x-fach. Dann versteht dann ganz sicher definitiv kein Mensch mehr in diesem Lande, was er noch mit diesem Gesetz machen sollte. Es ist schon das jetzige Gesetz durchaus für diejenigen Personen, die es nicht tagtäglich brauchen, ein enormer Aufwand. Sie haben gesagt, diese Bestimmung abändern. Fakt ist, wir setzen Richtlinien um. Und wenn man sich einmal die Titel ansieht - von 1992 und 1993 - also das hier ist jetzt eine von 1993. Im Jahr 1998 hat man eine schlanke Formulierung gewählt. Dann ist mit der Zeit die ESA, also die Überwachungsbehörde gekommen und hat gesagt: Die Bestimmungen im liechtensteinischen Recht entsprechen nicht den Richtlinienbestimmungen. Und wir können jetzt durchaus Beschäftigungstherapie betreiben und diese Gesetzesbestimmung wieder abändern. Ich möchte hier nicht den Teufel an die Wand malen, aber es könnte durchaus sein, dass dann wieder einmal gewisse Berichte und Anträge dem Hohen Hause zugestellt werden und wir diese Debatte wieder von vorne beginnen. Das können wir so bis am St. Nimmerleinstag betreiben. Und wenn man denkt, das sei zielführend, ich weiss es nicht, der Herr Regierungschef hat es ausgeführt: Wir sind im EWR, wir haben diese Richtlinien übernommen. Und man kann halt einfach nicht alles haben. Wir müssen uns schon einmal dazu entschliessen. Aber wie gesagt, wenn wir Beschäftigungstherapie betreiben wollen, dann ist das sicher der richtige Ansatz. Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Ich kann die inhaltliche Argumentation des Abg. Kindle auch durchaus nachvollziehen. Und so weit ich das überhaupt als Nicht-Fachmann sehe, hat er inhaltlich, was Liechtenstein betrifft, sogar Recht. Diese Problematik der EU-Richtlinien und deren Übernahme in nationales liechtensteinisches Recht hat mich auch schon vielfach gestört, dass hier vielfach Regelungen sind, die nicht auf uns angepasst sind. Wir haben auch Richtlinien zu übernehmen, die für uns praktisch keine Relevanz haben. Und wir haben auch, gerade in meinem Gebiet, dem Finanzdienstleistungssektor, zum Teil Richtlinien zu übernehmen, die weder unserer Geschäftspraxis entsprechen noch hier sehr praktikabel sind. Und trotzdem müssen wir sie übernehmen. Wir sind hier, wie der Abg. Lampert richtig gesagt hat, mit dem EWR Verpflichtungen eingegangen, die wirtschaftliche Vorteile haben. Das haben wir in den letzten Jahren gesehen, dass das Wirtschaftswachstum doch recht schön war, aber wir haben uns natürlich auch eine Vielzahl von Nachteilen eingehandelt. Wir haben Flexibilität verloren, natürlich haben wir auch Souveränität verloren. Aber ich glaube, in einem zusammenwachsenden Europa hatten wir nach meinem Dafürhalten keinen besseren Weg, als eben diesen Schritt zu machen. Und dieser Schritt hat eben nicht nur Vorteile. Daher bin ich schon auch der Meinung, dass wir hier nicht etwas machen sollten, das wir sicherlich bald wieder auf dem Tisch haben.Abg. Alois Beck:
Beide Argumentationen haben etwas für sich. Das kann man nicht abstreiten. Ich frage mich nur, im Abs. 2 Bst. b «der Ableitung und Klärung von Abwässern», ob nicht hier eben doch ein Anhaltspunkt gegeben ist. Ich weiss nicht, was da für Diskussionen im Hintergrund stattgefunden haben. Hier haben wir ja das Abwasser drin. Und das ist ja nicht systemfremd und von der Logik her müsste das aufgenommen werden. Ob es hier irgendwelche Kompromisslösungen mit der ESA gibt - ich weiss nicht, ob diese Frage hier beantwortet werden kann. Ich glaube, das wäre ein möglicher Ansatzpunkt, um hier Erklärungen zu geben, wenn man dann diesen Abänderungsantrag gutheissen würde.Abg. Rudolf Lampert:
Herr Abg. Kindle, vielleicht tröstet es Sie, wenn die Schreibtischtäter nicht in Brüssel, sondern hier sitzen, indem die Auslegung derart strikt ist, wie sie vielleicht in keinem anderen Staat ausgelegt wird, indem wir diese Spielräume zu unseren Lasten auslegen. Das nur am Rande bemerkt, denn der Spielraum ist zum Teil gegeben und wir nutzen ihn nicht. Vielleicht gibt es auch diesen Trost. Der Abg. Beck hat es angetönt: Abs. 2 Bst. b behandelt die Ableitung und Klärung von Abwässern. Ich schliesse nicht aus, dass sämtliche unsere Abwässer wieder Trinkwasser werden, spätestens dann, wenn sie im Bodensee sind. Und daraus ergibt sich auch Spielraum.Abg. Elmar Kindle:
Ich habe Mühe mit der Tatsache, dass die Begründung der ESA nur darauf beruht, dass es eine Gemeinsamkeit zwischen Wasser und Abwasser sein muss. Das ist völlig unbegründet, weil ich meine, man könnte auch nur «Abwasser» schreiben und das «Trinkwasser» ist draussen. Ich meine, es gibt dazu faktisch keine Begründung, weil so wichtig wie das Entsorgen von Abwasser ist auch die Versor-gung mit Trinkwasser. Und das ist nicht schlüssig, das ist für mich nicht nachvollziehbar. Man könnte auch die Verbindung machen und sagen: Strom und Gas müssen zusammen sein, weil beides sind erdverlegte Leitungen, die haben denselben Zweck mit der Versorgung von Energie. Das ist auch nicht der Fall. Das stört mich an dieser ganzen Agrumentation von denen, die das in solche Gesetze schreiben und festnageln und für allgemeinverbindlich in ganz Europa erklären. Und das ist das, woran ich mich störe. Diese Herren müssen einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass nicht alles, was die da oben sagen, Gültigkeit für immer und ewig haben kann. Damit habe ich Mühe. Es ist wirklich sachfremd, was da geschieht.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich sehe Ihre Argumente durchaus, Herr Abg. Kindle. Aber Tatsache ist: Die ESA macht diese Richtlinien nicht, sondern diese Richtlinien werden von den Mitgliedstaaten der EU gemacht. Und die ESA nimmt dann diese Richtlinien, die in den EWR übernommen wurden, und die dann jeweils auch in diesem Hohen Hause mit einem Bericht und Antrag präsentiert werden. Normalerweise sagt dann eine Mehrheit hier Ja - und dann sind wir auch dazu verpflichtet, diese Richtlinie umzusetzen. Die ESA bezieht sich im Prinzip stur auf den Richtlinientext. Es geht dann nicht in die Argumentation: Ist es vernünftig, was die EU gemacht hat - ja oder nein? - sondern es geht um die Frage: Werden in sämtlichen EWR- und EU-Mitgliedstaaten diese Richtlinien gleich umgesetzt? Und das ist klar, wie es der Abg. Rudolf Lampert auch angesprochen hat: Selbstverständlich dürfte es hier Nuancen geben, das könnte ich mir auch vorstellen. Dann noch zu den «Schreibtischtätern»: Hier müsste man vielleicht einmal das Gespräch mit der ARA in Bendern suchen. Dann wird man hier sicher vernünftige Antworten erhalten.Herr Abg. Kindle, in Ihrem ersten Votum haben Sie bezüglich Erdöl, Gas und Kohle ausgeführt. Das sehe ich genau gleich wie Sie. Es wäre ja wunderbar, wenn wir eines Tages noch irgendetwas hier unten im Erdreich finden würden. Aber die ESA sagt dann halt immer: Es kann auch im Lande Liechtenstein einmal so weit kommen, dass es gewisse Einrichtungen gibt. Vielleicht jetzt nicht bei Erdöl, Gas oder Kohle, aber bei anderen Richtlinienbestimmungen. Dann ist sie ganz klar dieser Ansicht und sagt: Wir wissen nicht, was sich in Zukunft hier in diesem Land noch alles ereignen wird. Und entsprechend ist diese Bestimmung einmal umzusetzen. Wie gesagt, wenn wir dann einmal etwelche Bodenschätze finden, dann wäre das ja auch schön.Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Wir können - zusammenfassend gesagt - nicht nur Rosinenpicker sein. Mit dem EWR-Beitritt haben wir mit den guten und den weniger guten Sachen zu leben. Dies zur allgemeinen Diskussion.Zu diesem Artikel: Für mich stellt sich das ziemlich klar dar. Es heisst hier bei Abs. 1 Bst. a: «die Bereitstellung oder das Betreiben fester Netze zur Versorgung der Öffentlichkeit». Hier wird Bezug auf die Versorgung und nicht Entsorgung genommen, also Trinkwasser, Elektrizität, Gas oder Wärme. Und unter Abs. 2 heisst es, das in Bezug - ist dann eine Tätigkeit im Sinne von Abs. 1 - in Bezug auf Trinkwasser ausüben, und dann kommt die Ableitung und Klärung von Abwässern. Die Versorgung steht also an erster Stelle. Wir sind wirklich in der sehr glücklichen Lage, dass unser gesamtes Wasser Trinkwasserqualität aufweist. Von daher kommen auch die Abwässer ursprünglich aus Trinkwasserquellen, wobei noch lange nicht alle Länder in der EU in dieser Situation sind. Für mich ist es klar: Hier wird Bezug genommen auf die Versorgungsinstitutionen oder -unternehmen, und nur wer mit der Versorgung befasst ist, kommt dann hier auch zum Zug bei der Klärung von Abwässern oder deren Ableitung. Danke.Abg. Elmar Kindle:
Herr Abg. Caduff, da haben Sie allerdings Recht. Es wird hier wirklich nur von der Versorgung und nicht von der Entsorgung gesprochen. Ich denke, es macht also keinen Sinn. Ich müsste den Antrag so stellen: Bitte stimmen Sie nicht zu, damit die Regierung kein Problem hat und die ESA alles beim Alten belassen kann. Ich ziehe den Antrag zurück.Abg. Marlies Amann-Marxer:
Abschliessend zu dieser Diskussion stelle ich einfach fest, dass wir hier diskutieren dürfen, dass uns in Bezug auf die Entscheidungsfreiheit aber die Hände gebunden sind aus bekannten Gründen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nachdem der Antrag zurückgezogen ist, gebe ich das Wort noch dem Herrn Regierungschef. Regierungschef Otmar Hasler:
Es drängt mich, noch einige Worte zu sagen: Wenn man hier von Schreibtischtätern usw. redet, möchte ich Folgendes dazu sagen: Die Regierung hat überall dort, wo es möglich ist, in der Umsetzung dieser Richtlinien den Handlungsspielraum genutzt. Und wenn Sie diese Gesetze lesen, sich einmal die Zeit nehmen und die Richtlinie studieren, dann werden Sie sehen, wie sehr vereinfacht wir diese Richtlinie übernommen haben und wo überall wir liechtensteinische Begebenheiten berücksichtigt haben. Und ich denke mir auch, dass wir im Umgang mit den Unternehmern hier wirklich pragmatische Wege suchen. Das muss schon einmal gesagt werden.Zweitens gibt es einfach Vorschriften in diesen Richtlinien, es gibt Bestimmungen, die können wir nicht interpretieren, sondern die sind glasklar in der Richtlinie festgehalten. Und es ist ganz klar festgehalten, auf wen diese Richtlinien Anwendung finden. Ob wir das sinnvoll finden oder nicht, das können wir bei der Übernahme der Richtlinie entscheiden, und wir können Ja oder Nein sagen bei der Übernahme, allerdings immer natürlich im Bewusstsein der Konsequenzen, die eine Nicht-Übernahme haben wird. Wenn wir die Richtlinie aber übernommen haben, dann ist die Regierung natürlich auch daran gebunden, diese Richtlinie rechtmässig umzusetzen. Und ich denke mir, da ist auch der Staat daran gebunden und das wird der Landtag auch berücksichtigen, wenn er eine solche Richtlinie umsetzt. Und wenn hier nun ganz einfach unter diese Richtlinie folgende Tätigkeiten fallen, nämlich die Versorgung der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Erzeugung, Beförderung oder Verteilung von Trinkwasser, Elektrizität, Gas oder Wärme oder die Versorgung dieser Netze mit Trinkwasser, Elektrizität, Gas oder Wärme, so sehe ich hier den Spielraum nicht, wo wir hier noch die Klärung der Abwässer hineinbringen können, denn Abs. 2 muss man auch als gesamten Absatz lesen. Und dann heisst es einleitend, dass die Bestimmungen dieses Gesetzes Anwendung finden auf die Vergabe von Aufträgen und die Durchführung von Wettbewerben durch Auftraggeber, die eine Tätigkeit im Sinne von Abs. 1 in Bezug auf Trinkwasser ausüben. Und nachher kann ein solcher Auftrag auch im Zusammenhang mit der Klärung von Abwässern stehen. Aber dieser Bezug ist wiederum ganz explizit hier enthalten. Und da haben wir einfach keinen Spielraum. Deshalb denke ich mir, ist diese Umsetzung hier so notwendig.Was Abs. 1 Bst. b anbelangt: Ja, also der mag die Fantasie beflügeln, das gestehe ich durchaus zu. Aber ich glaube, er tut auch nicht weh. Ich kann auf jeden Fall bestätigen, dass wir hier draussen nicht nach Öl bohren, sondern dass wir hier eine Baugrube vor dem Regierungsgebäude haben.Abg. Elmar Kindle:
Wenn ich Sie richtig verstehe, dann hätte man die Versorgung und Entsorgung hier definieren müssen. Aber das ist jetzt ja auch vorbei. Noch kurz zum «Schreibtischtäter»: Ich meinte nicht die Leute der Verwaltung in Liechtenstein, sondern diejenigen, die draussen in den grossen Häusern sitzen und zum Teil vielleicht wirklich nicht wissen, was sie tun.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir über Art. 5 abstimmen, nachdem der Abg. Kindle seinen Antrag zurückgezogen hat.Wer dem Art. 5 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 6 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 9 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich lese nun die Artikel selber.Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich habe hier das Wort übernommen, nicht weil ich mit dem Lesen unzufrieden war, sondern aus Rationalitätsgründen.Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 11 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 12 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 14 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 15 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 16 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 17 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 18 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 19 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 20 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 21 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 22 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 23 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 24 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 25 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 26 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 27 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 28 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 29 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 30 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 31 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 32 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 33 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 34 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 35 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 36 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 37 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 38 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 39 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 40 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 41 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 42 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 43 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 44 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 45 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 46 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 47 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 47 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 48 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 49 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 50 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 51 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 51 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 52 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 52 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 53 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 53 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 54 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 54 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 55 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 55 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 56 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 56 steht zur Diskussion.
Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Aus Konsequenzgründen, eigentlich gegen die Intention der Regierung, wäre es angebracht, bei den Zuschlagskriterien hier die Qualifikation der Mitarbeiter in diesem Fall auch drin stehen zu lassen. Das ist Art. 56 Abs. 2 Bst. d. Ich ändere die Vorlage so ab, damit beide Vorlagen gleich geregelt sind.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Sie haben das Einfügen in Art. 56 Abs. 2 lit. d der Regierung gehört. Der würde dann wie folgt lauten: «der Anzahl Mitarbeiter und der Qualifikation der Mitarbeiter».Dann können wir abstimmen. Wer dem abgeänderten bzw. ergänzten Art. 56 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 57 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 57 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 58 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 58 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 59 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 59 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 60 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 60 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 61 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 61 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 62 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 62 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 63 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 63 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 64 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 64 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 65 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 65 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 66 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 66 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 66 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 67 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 67 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 67 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 68 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 68 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 68 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 69 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 69 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 69 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 70 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 70 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 70 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 71 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 71 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 71 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 72 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 72 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 72 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 73 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 73 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 74 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 74 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 74 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 75 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 75 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 75 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 76 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 76 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 76 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 77 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 77 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 78 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 78 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 78 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 79 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 79 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 79 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 80 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 80 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 80 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 81 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 81 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 81 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 82 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 82 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 82 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 83 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 83 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 83 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren, ÖAWSG) die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir dieses Gesetzesvorlage in 2. Lesung verabschiedet.-ooOoo-
Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir noch zur Vorlage 2, zur Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes. Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.Art. 4 Abs. 1 Bst. f Ziff. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Abs. 1 Bst. f Ziff. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend in 2. Lesung behandelt und gleichzeitig Traktandum 18 erledigt.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich unterbreche jetzt die Sitzung und wir fahren morgen, Donnerstag, um 9:00 Uhr fort. Besten Dank und gute Nacht.Die Sitzung ist geschlossen (um 22:35 Uhr).
-ooOoo-