Beschluss Nr. 65/2005 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung derRichtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und derRichtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zurAufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates [ISD 2-Richtlinie; MiFID] (Nr.35/2005)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 23: Beschluss Nr. 65/2005 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates [ISD 2-Richtlinie; MiFID].Der Bericht und Antrag Nr. 35/2005 steht zur Diskussion. Abg. Rudolf Lampert:
Die vorliegende Richtlinie stellt eine Ergänzung bzw. Abänderung einer in Liechtenstein bereits im Investmentunternehmengesetz bzw. im Bankengesetz umgesetzten Richtlinie dar. Aufgrund der verstärkten Aktivität von Anlegern auf den Finanzmärkten wurde es erforderlich, eine tiefer gehende EWR-weite Harmonisierung im Bereich der Wertpapierdienstleistungen vorzunehmen. Die Schwerpunkte der Harmonisierung bestehen in der Gewährleistung eines einheitlich hohen Schutzniveaus für Anleger und in der Gewährung der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen im gesamten EWR-Raum im Rahmen des Binnenmarktes unter der Aufsicht des Herkunftlandes. Zusammengefasst hat die gegenständliche Richtlinie folgende Schwerpunkte: - Schaffung eines rechtlichen Rahmens, der eine effiziente, transparente und integrierte Infrastruktur für den Finanzhandel gewährleistet;
- Stärkung des Anlegerschutzes und Gewährleistung der Marktintegrität;
- Erweiterung des Kreises der unter die Richtlinien fallenden Finanzdienstleistungen und Instrumente;
- Schaffung von Regelungen betreffend Intressenkonflikte, Anlageberatung und Finanzanalyse sowie Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden.
Die teilweise Umsetzung erfolgt durch Überarbeitung von Bestimmungen im Bankengesetz. Eine weitere Teilumsetzung der Vorschriften erfolgt mit der Schaffung des Gesetzes über die Vermögensverwaltung, welches wir heute unter Traktandum 31 behandeln werden. Ich bin für Übernahme dieser Richtlinie. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer:
Ich möchte den Ausführungen des Abg. Rudolf Lampert noch beifügen, dass es für den liechtensteinischen Finanzplatz von vitalem Interesse ist, dass nur seriös tätige Firmen sich im Lande etablieren, die dem Image unseres Landes als sauberen Finanzplatz entsprechen. Und dafür müssen wir Sorge tragen. Die Übernahme der EU-Richtlinie bedeutet für liechtensteinische Finanzdienstleister eine Erweiterung und Öffnung. Inländische und ausländische Finanzdienstleister, Finanzintermediäre, die die Zugangserfordernisse erfüllen, können problemlos in Liechtenstein tätig werden. Gemäss Protokoll der Aussenpolitischen Kommission gibt es dabei laut Regierung zum Schutz vor Missständen oder Missbräuchen klare regulatorische Berufzugangsvoraussetzungen und eine strikte Aufsicht über die Dienstleister. Die Umsetzung des Beschlusses wird gemäss Regierungsbericht für die FMA einen personellen und finanziellen Mehraufwand verursachen, was sich entsprechend im nächsten Budget niederschlagen wird.
Die Regierung und die Aussenpolitische Kommission empfehlen dem Landtag die Annahme des Beschlusses Nr. 65/2005 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses, nämlich die Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Die Richtlinie beinhaltet sowohl Kosten als auch Chancen und Risiken. Dem Antrag der Regierung ist zu folgen. Danke.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke. Ich möchte nichts inhaltlich dazufügen. Auch ich bin für Übernahme. Allerdings dünkt mich doch die Formulierung im Bericht unter Punkt 6 - «Finanzielle und personelle Auswirkungen» - die lapidar lautet, dass mit finanziellen und personellen Mehraufwendungen zu rechnen ist, zu grundsätzlich. Ich möchte von der Regierung wissen, was die konkreten Auswirkungen sind. Ich meine, mit diesem allgemeinen Satz können sie praktisch jedes Traktandum erschlagen. Aber ich glaube, was die FMA sich bequemen muss - und das fällt mir auch bei anderen Berichten auf - zu sagen: Das ist eine 50%-Stelle, das ist eine 25%-Stelle, das ist eine 100%-Stelle, damit wir einfach eine Idee bekommen, was der zusätzliche Aufwand ist. Weil ich befürchte, dass wir im November-Landtag beim FMA-Budget eine Aufstellung bekommen, was alles zusätzlich gemacht werden sollte und müsste und dass wir dann mit erheblichem zusätzlichem Personalbedarf konfrontiert werden. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die finanziellen und personellen Auswirkungen sind hier effektiv kurz gehalten. Ich hatte eine erste Besprechung mit der FMA bezüglich des Aufwands. Wir müssen ja wissen, dass die FMA in einem Bereich auch für die Regierung tätig ist - das schreibt das Gesetz auch so fest - nämlich dort, wo die Regierung der FMA ganz konkrete Aufträge bezüglich der Übernahme des EWR-Rechts, bezüglich der Ausarbeitung von Gesetzesunterlagen und bezüglich der Beschickung von internationalen Gremien gibt. Nun nimmt diese Regulierung sehr viel Zeit in Anspruch. Auf der anderen Seite haben wir auch ein erfreuliches Wachstum im Versicherungsbereich, aber auch im Investmentunternehmensbereich. Wir erhoffen uns natürlich auch, dass wir mit der Schaffung des Vermögensverwaltungsgesetzes auch den Aufsichtsaufwand vermehren. Wenn sich nämlich mehr Unternehmen hier niederlassen, mehr Vermögensverwaltungsgesellschaften hier gegründet werden, wird es auch mehr Aufwand geben. Ich habe bei den Budgetgesprächen vor allem darauf hingewirkt, dass der Aufwand für den Staat selbst nicht wächst, denn wenn es schon mehr Finanzintermediäre gibt, die der FMA unterstellt sind, dann müssen ja auch Gebührenerträge realisiert werden. Und das müsste sich irgendwo im Verhältnis bewegen. Ich habe aber auch angeregt, weil ja die FMA in diesem budgetären Bereich direkt dem Landtag rechenschaftspflichtig ist, dass die Verantwortlichen, bevor ein solches Budget in den Landtag kommt, der Finanzkommission Rede und Antwort stehen. Ich finde, es gehört sich, wenn die Regierung hier eigentlich Übermittler des Budgets ist, dass der Landtag bzw. die Finanzkommission sich selbst ein Bild im Detail machen kann. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, stimmen wir über den Antrag der Regierung ab. Wer dem beiliegendem Beschluss Nr. 65/2005 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 29. April 2005 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir Traktandum 23 erledigt. -ooOoo-