Beschluss Nr. 70/2005 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie Nr. 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.April 2004 betreffend Übernahmeangebote) (Nr.39/2005)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Traktandum 25: Beschluss Nr. 70/2005 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie Nr. 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote).Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 39/2005 steht zur Diskussion. Abg. Franz Heeb:
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Bei dieser Vorlage geht es um die Schaffung transparenter Regelungen für Übernahmeangebote im grenzüberschreitenden Unternehmenswettbewerb. Die Richtlinie bezweckt die Erhöhung der Rechtssicherheit für europäische Unternehmen bei öffentlichen Übernahmeangeboten, vor allem zur Wahrung der Interessen der Wertpapierinhaber und hier insbesondere auch der Interessen der Minderheitsbeteiligungen. Die Richtlinie ist eine Rahmenregelung und enthält allgemeine Grundsätze und Vorschriften für die Durchführung von Übernahmeangeboten. Durch die Richtlinie sind Gesellschaften erfasst, die dem Recht eines Mitgliedstaates unterliegen und deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen ist. Hinsichtlich der Frage des anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten enthält die Richtlinie entsprechende Vorschriften für verschiedene Fallkonstellationen sowie für den Fall, dass eine Zielgesellschaft nicht in ihrem Herkunftsland an der Börse notiert ist. Als Grundsatz wird vorgesehen, dass der Ort, an dem die Gesellschaft an der Börse notiert ist, entscheidend ist. Liechtenstein verfügt zwar nur über wenige Gesellschaften, welche an einer Börse zur Notierung zugelassen sind. Diese sind jedoch für unser Land von recht grosser Bedeutung, so wie auch im Bericht und Antrag ausgeführt wird. Aus diesem Grund hat die Umsetzung dieser Richtlinie trotz zahlenmässig geringem Ausmass doch eine ernst zu nehmende Relevanz für unser Land. Hinzuweisen ist, dass liechtensteinische Gesellschaften vor allem an Schweizer Börsen notiert sind. Es stellt sich für mich in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob allenfalls börsenrechtliche Bestimmungen der Schweiz im Widerspruch zu dieser EWR-Richtlinie stehen und sich daraus Betriebe für liechtensteinische Gesellschaften ergeben können. Wie im Bericht und Antrag festgehalten wird, soll die Umsetzung durch die Ergänzung und Anpassung des PGR vollzogen werden. Dazu wird festgehalten: «Sollte sich bei Ausarbeitung des diesbezüglichen Gesetzesentwurfes jedoch herausstellen, dass dies insbesondere aus Gründen der Wahrung der Übersichtlichkeit des PGR nicht opportun ist, sollte als mögliche Variante ein eigenständiges Übernahmegesetz vorgesehen werden». Für mich stellt sich hier auch die Frage: Wie weit ist das schon geprüft worden? Und ist hier an ein eigenes Übernahmegesetz gedacht? Im Ganzen empfehle ich die Zustimmung zu dieser Vorlage. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wünscht die Regierung das Wort? Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Meine Damen und Herren, ich kann ganz kurz zu diesen zwei Fragen Antwort geben. Zunächst die Frage nach dem anwendbaren Recht: Das werden wir auch im Lichte des von Ihnen angesprochenen Börsengesetzes der Schweiz ansehen müssen. Ich bin der Auffassung, dass wir dieses internationale Privatrecht für uns bestimmen müssen und dementsprechend sollten sich auch keine Friktionen ergeben. Im Detail haben wir das noch nicht angesehen. Die zweite Frage betrifft diejenige, ob ein eigenes Umsetzungsgesetz geschaffen werden oder die Umsetzung im PGR erfolgen soll: Zunächst erfolgte der Auftrag, jetzt im PGR die Umsetzung zu suchen, und der entsprechende Bericht und Antrag liegt mir in Entwurfsform vor. Ich denke, wir werden uns in der Regierung darüber unterhalten müssen, ob diese komplizierte Verweiserei Sinn macht oder ob wir nicht den Weg eines eigenen Umsetzungsgesetzes, wie man das in anderen Gebieten auch schon gemacht hat, beschreiten wollen. Wir haben uns diesbezüglich noch nicht entschieden.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann stimmen wir über den Antrag der Regierung ab. Wer dem Beschluss Nr. 70/2005 vom 21. April 2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch Traktandum 25 erledigt.Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 14:00 Uhr. Mittagspause (von 12:10 bis 14:00 Uhr)
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