Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung (Anpassung der Beitragssätze) (Nr.42/2005), 1.Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 27: Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung (Anpassung der Beitragssätze). Wir behandeln, sofern Eintreten auf diese Vorlage unbestritten ist, auch diese Gesetzesvorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag Nr. 42/2005 steht zur Diskussion. Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Dem Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung ist zu entnehmen: Die Notwendigkeit der Finanzierungsanpassung wird insgesamt erkannt. Gleichzeitig aber kommt sehr deutlich zum Ausdruck, dass unbedingt auch auf der Ausgabenseite Massnahmen gesetzt werden müssen. Dies ist kurz und bündig die Zusammenfassung aus den verschiedenen eingegangenen Stellungnahmen zum Bericht und Antrag zur Änderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung. Die Vernehmlassungsteilnehmer waren die Gemeinden, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, die Versicherer wie die Versicherten, der Senioren- und Behinderten-Verband, die Gleichstellungskommission und andere. Kaum jemals zuvor habe ich fast durchgängig eine einheitlichere Meinung in Bezug auf eine Vorlage festgestellt. Das heisst, dass die Situation ernst ist und die Notwendigkeit zum Handeln generell eingesehen wird. Wir müssen handeln und die Anpassung der Beiträge an die Ausgaben ist unbestritten. Dass auf der Ausgabenseite Massnahmen folgen müssen, ist ebenso unbestritten. Der notwendige Druck, um eine Überprüfung des Leistungskataloges und der Leistungshöhe anzugehen, sei ausreichend vorhanden, wird festgehalten. Auf Seite 11 sind die Massnahmen, welche im Leistungsbereich angegangen werden müssen, aufgeführt. Die Handlungsfelder lassen sich in die drei Hauptgruppen zusammenfassen: Dämpfung der Zunahme der IV-Neuberentung, Dämpfung von negativen Anreizen und eigentliche Sparmassnahmen. Mit Beschluss vom Januar 2004 wurde bereits eine Projektgruppe eingesetzt, die sich u.a. mit möglichen Synergien im Bereich der Integration von IV-Fällen in den Arbeitsmarkt befasst. Auch gab es im Jahre 2004 schon Bestrebungen, die Arbeitsvermittlung für arbeitsfähige und arbeitswillige behinderte Personen zu verbessern. In der neuen Zusammensetzung hat die Regierung dann im Juni 2005 nach Vorliegen der Vernehmlassungsergebnisse eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Landesverwaltung und aus der Invalidenversicherung eingesetzt. Das Ziel der Regierung ist eine Inkraftsetzung eines Bündels von Gesetzesänderungen frühestens im Jahre 2007. Heute müssen wir uns damit auseinander setzen, wie wir das drohende nicht gedeckte Defizit kurzfristig abfangen können, um die notwendige Zeit zu gewinnen, damit bei den Leistungen gegengesteuert werden kann. Lassen Sie mich zuerst etwas zur Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren sagen: Der Anstieg der IV-Leistungsbezüger in Liechtenstein hat innerhalb der letzten zehn Jahre zu einer Zunahme der Gesamtleistungen der IV um nicht weniger als 78% geführt. Aufgrund der guten Wirtschaftslage konnten diese Ausgabensteigerungen bis zum Jahre 1999 mehr oder weniger aufgefangen werden. Diese Entwicklung ermöglichte es, in Liechtenstein die Beitragssätze niedriger als in der Schweiz zu belassen. Ab 1999 stagnierten die Einnahmen, dagegen gab es bei den Ausgaben gravierende Steigerungsraten, welche zur Hauptsache durch die Staatsbeiträge und den Abbau der Reserven gedeckt wurden. Nun ist es aber definitiv so weit, es besteht einhellig die Überzeugung, dass nur die Anhebung der Beiträge auf das vorgeschlagene Niveau von 1,5% ein ungedecktes Defizit verhindern kann. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass es nicht fair ist aus meiner Sicht, wenn versucht wird, dem Sozialminister der Vorgängerregierung Hansjörg Frick vorzuwerfen, dass er es versäumt habe, die Alarmglocken zu schlagen und Gegensteuer zu ergreifen. Ich möchte dazu nur bemerken und aus dem Bericht und Antrag zitieren, dass die letzte grosse Revision der IV vom Landtag am 14.12.2000 beschlossen wurde und dass damals schon Lösungsansätze diskutiert wurden, die heute bereits in der 5. schweizerischen IV-Revision wieder aktuell werden. Aber in Liechtenstein wurden sie fallen gelassen. Dass es da verständlich ist, dass man nicht ein oder zwei Jahre später wieder eine Generalrevision nachschiebt, liegt für mich auf der Hand. Ich möchte korrekterweise auch daran erinnern, dass der Vernehmlassungsbericht, der die Grundlage für den vorliegenden Bericht war, noch vom Regierungsrat Frick als Verantwortlichen für das Ressort «Soziales» in der Vorgängerregierung angestossen wurde und in der Regierungssitzung vom 22.3.2005 von der Regierung Hasler genehmigt und die Verbände und Institutionen um Stellungnahmen ersucht wurden. Ich finde es sehr gut, dass die im Vernehmlassungsbericht aufgeführten Massnahmen im Leistungsbereich, welche in der Schweiz zur Diskussion stehen, aktualisiert und die zwischenzeitlichen Diskussionen berücksichtigend nochmals dargestellt wurden. Dem Bericht und Antrag ist weiter zu entnehmen, dass die Regierung in ihrer neuen Zusammensetzung unmittelbar Handlungsbedarf erkannt hat und eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, um das IVG im Generellen zu überprüfen und Lösungsvorschläge zur Eindämmung des Ausgabenwachstums zu erarbeiten. Ich stimme der Regierung zu, dass realistischerweise ein In-Kraft-Treten von wirksamen Gesetzesänderungen nicht vor Januar 2007 zu erwarten ist. Bis dann die einzelnen Massnahmen auch noch Wirkung zeigen werden, dauert es schliesslich auch noch eine gewisse Zeit. Ich möchte mit der Zitierung dieser Passagen aus dem Bericht und Antrag nur darauf hinweisen, dass wir alle - und selbstverständlich in hauptverantwortlicher Position das Ressort «Soziales» mit Regierungsrat Hugo Quaderer - gefordert sind, so schnell wie möglich entsprechende Massnahmen gemeinsam auszuarbeiten und dann auch umzusetzen. Nun zurück zu den Sofortmassnahmen: Ich sehe es auch als dringend notwendig an, die Beiträge auf das vorgeschlagene Mass von 1,5% zu erhöhen. Dies gibt uns - sofern die Annahmen, was Beitragssteigerungen und Ausgabenentwicklung anbelangt stimmen - Zeit, bis 2008 bzw. 2009 mit diesen Beiträgen durchzukommen. Danach müssen aber die Änderungen beim Ausgabenwachstum eintreten, ansonsten steht dannzumal die nächste Anpassung der Beiträge an. Den zweiten Teil der Vorlage, die Bindung des Staatsbeitrages, halte ich hingegen aus Sicht der Staatsausgaben für nicht sinnvoll. Im Bericht und Antrag wird auf Seite 33 ausgeführt, dass uns die vorgeschlagene Variante in den letzten Jahren zusätzliche Mehrausgaben ergeben hätte. Es sind dies total CHF 22 Mio., die wir in diesen Jahren mehr an Steuergeldern für die Deckung der Ausgaben beigesteuert hätten. Das heisst, wir würden uns heute wahrscheinlich noch nicht mit diesem Thema auseinander setzen, da ja noch genügend Reserven vorhanden wären. Ich bin der Meinung, dass es schlecht ist, wenn man die effektiv anstehenden Probleme mit Subventionen beschönigt, vor allem aber, wenn diese noch zu einem grossen Teil exportiert werden. In der heutigen Zeit, wo wir dringend Einsparungspotenziale suchen, ändern wir eine Praxis, die uns wesentliche Mehrkosten verursacht. Darum werde ich der Änderung der Systematik des Staatsbeitrages auf die Fixierung von 50% der Ausgaben nicht zustimmen. Ich bin auch der Meinung der Stabsstelle Finanzen, dass es die Entwicklung des Staatshaushaltes nicht zulässt, gerade in der jetzigen Situation die Systematik zu ändern, das heisst, jetzt, wo der Staat ebenfalls das Geld dringend benötigt, die Subvention einer ohnehin meiner Meinung nach grosszügigen Beitragsleistung auszubauen. Ich plädiere darum, die heutige Regelung, wie sie in Art. 28 - Beiträge des Staates - festgehalten ist, beizubehalten. Ich spreche mich für Eintreten auf diese dringliche und wichtige Gesetzesvorlage aus. Abg. Josy Biedermann:
Danke, Herr Präsident. Die vor wenigen Tagen vorgestellte Analyse «Sozialstaat Liechtenstein» hat die enorme Entwicklung der Sozialausgaben des Landes aufgezeigt. In der im Auftrag der Regierung erstellten Studie wird belegt, dass sich die Staatsausgaben für die soziale Sicherheit in der Zeit von 1995 bis 2004 mehr als verdoppelt haben, nämlich von CHF 79 Mio. auf 189 Mio. Wir sind uns bewusst, dass rasches und entschlossenes Handeln erforderlich ist, um die langfristige Finanzierbarkeit nicht zu gefährden, obwohl wir, wie die Autorin Isabelle Frommelt festhält, im Vergleich mit der Situation in anderen Ländern besser dastehen. Ausserdem veranschaulichen die Untersuchungsergebnisse auch, dass die Sozialausgaben des Landes unter anderm auch deshalb angestiegen sind, weil der Sozialstaat einen erheblichen Teil des Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft auffangen muss. Unbestritten ist für uns alle, dass die Invalidenversicherung ein wichtiges Element unseres Systems der sozialen Sicherheit ist. Ihre wichtigsten Leistungen sind: Die Verminderung oder Beseitigung von wirtschaftlichen Folgen einer gesundheitlich bedingten Einschränkung der Erwerbsfähigkeit, IV, Renten, Hilflosenentschädigung, Eingliederungsmassnahmen, medizinische Massnahmen, Behandlung angeborener Leiden, Massnahmen beruflicher Art wie Berufsberatung, Ausbildung, Umschulung sowie Sonderschulmassnahmen, Beiträge an Institutionen, Werkstätten oder Vereinigungen, die für die Integration Behinderter arbeiten. Im Jahr 2004 entstand bei der Invalidenversicherung erstmals ein ungedecktes Defizit. Die Regierung schlägt vor, die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber von bisher 1,2 auf 1,5% zu erhöhen. Damit werden wir alle in die Pflicht genommen. Jede und jeder muss einen erhöhten Beitrag zur Deckung der Invalidenversicherung entrichten. Die Regierung informiert den Landtag in ihrem Bericht über die Einsetzung einer Arbeitsgruppe, welche die IV-Leistungen überprüft und Lösungsvorschläge zur Eindämmung des Ausgabenwachstums erarbeiten soll. Leider können wir die Resultate dieser Arbeitsgruppe nicht abwarten, da das Defizit der IV sofort gedeckt werden muss. Ich bin davon überzeugt, dass es nur wenige Missbräuche gibt, dass die Ärztinnen und Ärzte die mögliche Invalidität sorgfältig überprüfen und dass bei eventuellen Zweifeln auch die Invalidenversicherung ihre Möglichkeiten zur Überweisung an Vertrauensärztinnen und -ärzte nutzen wird, die dann bei den nötigen Massnahmen mitbestimmen werden. Persönlich kenne ich einige IV-Renten-Bezügerinnen und -Bezüger, die bedingt durch den Stress aufgrund rasanter technischer Entwicklung und gestiegener Anforderungen am Arbeitsplatz psychisch krank wurden und nun in einer beschützenden Werkstätte des Heilpädagogischen Zentrums arbeiten. Ich frage mich, ob es nicht in einzelnen Fällen möglich wäre, innerhalb des jeweiligen Betriebes eine andere, sinnvolle Beschäftigung zu finden, eventuell mit Unterstützung durch den in Liechtenstein möglichen Lohnzuschuss für Arbeitgeber. Aufgefallen ist mir beim Studium des Regierungsberichtes, dass es IV-Bezüger gibt, deren IV-Rente höher ist als ihr Lohn im Arbeitsprozess. Das kann nicht der Sinn einer Rente sein und sollte künftig ausgeschlossen werden. Es ist sehr zu begrüssen, dass die von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe aus kompetenten Fachleuten Sparmassnahmen für die Invalidenversicherung prüft und in ihrem Bericht konkrete Vorschläge machen wird. Der Landtag kann sich nach Vorliegen des Abschlussberichtes dann mit diesem auseinander setzen und allenfalls erforderliche gesetzliche Anpassungen vornehmen. Ich spreche mich für das Eintreten auf die Regierungsvorlage aus.Abg. Günther Kranz:
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit Bericht und Antrag vom 16. August 2005 beantragt die Regierung beim Landtag, die IV-Beiträge von Einkommen aus unselbst-ständiger Erwerbstätigkeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von derzeit 0,6 auf neu 0,75% zu erhöhen und die Beiträge versicherter Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber nicht der Beitragspflicht unterliegt, und die Beiträge vom Einkommen selbstständiger Erwerbstätigkeit auf 1,5% des massgebenden Einkommens zu erhöhen. Im gleichen Ausmass sollen die Beiträge der Nichterwerbstätigen erhöht werden. Der Staat beteiligt sich an der Finanzierung der IV mit einem Beitrag von 50% des jährlichen Gesamtaufwandes. Das Vermögen der IV darf im gleichen Kalenderjahr jedoch nicht mehr als ein Zwanzigstel des aufgelaufenen Gesamtaufwandes überschreiten. Diese Massnahmen werden notwendig, um die prognostizierten Defizite ab 2006 abzuwenden und mit in Ausarbeitung stehenden Szenarien auf der Leistungsseite die IV-Kasse wieder in den positiven Bereich zu bringen. Wenn sich die finanzielle Situation der liechtensteinischen IV immer noch besser darstellt als diejenige in anderen Staaten - trotz der niedrigen Beiträge - dann kann dies noch ein Trost sein und verlangt nach schnellem Handeln. Bedenklich ist, dass verschiedene Überlegungen, die schon bei der letzten IV-Revision im 2000 bzw. 2001 angesprochen wurden, damals wieder fallen gelassen wurden. Die Notwendigkeit von Korrekturen in der IV-Finanzierung hätte man erkennen und umsetzen müssen. Hat man hier seit Jahren zugewartet, ist nun Eile geboten. Die Vorlaufzeit wäre gut bemessen gewesen, um hier das Gesamtpaket unter Prüfung der Leistungen zu reformieren. Herr Regierungsrat Hugo Quaderer hat sich nun in den ersten zwei Monaten seiner Amtszeit dieser unliebsamen Pendenz anzunehmen. Er hat erkannt, dass hier eine Gesamtreform notwendig ist, dass Anpassungen auf der Beitragsseite nun umgehend zu erfolgen haben, aber dies alleine nicht die tragfähige, künftige Lösung zur langfristigen Abwendung des Defizits in der IV-Kasse sein kann, sondern dass hierfür gleichzeitig auch Korrekturen auf der Ausgabenseite notwendig sind. Der Beitragssatz von derzeit 1,2% genügt nicht mehr, um 50% der relevanten Ausgaben zu decken. Mit einer Erhöhung auf 1,5% und unter der Annahme, dass die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber künftig jährlich um 3% wachsen, wird mit der Anpassung der Beitragssätze auf 1,5% per Ende 2006 noch ein positives Betriebsergebnis von CHF 2,5 Millionen resultieren. Im Jahre 2007 wird der Staatsbeitrag aufgrund der Neuregelung anstatt CHF 33,7 Mio. neu CHF 32,8 Mio. betragen. Das Betriebsergebnis beträgt dann per Ende 2007 anstatt CHF 1,2 nur noch 0,3 Mio. Somit wird der Staat mit der Reservenbegrenzung von 20% auf 5% im 2006 zirka CHF 0,7 Mio. und im 2007 rund CHF 0,9 Mio., also insgesamt CHF 1,6 Mio. sparen. Die IV dürfte Ende 2005 voraussichtlich nur noch CHF 0,5 Mio. Kapital haben. Wenn auf der Ausgabenseite keine Massnahmen greifen würden, dann dürfte die IV-Kasse voraussichtlich bereits per Ende 2009 die geäufneten Überschüsse der Jahre '06 bis '08 verbraucht haben und ein Minuskapital von rund CHF 0,3 Mio. bestehen. Die Beiträge sind nun ein Teil der Abwendung des eben Aufgezeigten. Es ist unabdingbar, dass auf der Leistungsseite unverzüglich tragende Massnahmen eingeleitet werden, welche künftige Defizite abwenden. Es braucht auch in dieser, wie in vielen anderen Fragen, eine ganzheitliche Betrachtung und ein Zusammengehen aller in diesem Wirtschaftsraum Tätigen, ob Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sozialversicherer oder Staat. Der Druck auf die Beschäftigten ist gestiegen. Wir produzieren immer schneller. Trotz Rationalisierungsmassnahmen und Arbeitsplatzabbau rufen Wirtschaftsführer nach längeren Arbeitszeiten und - in der Schweiz zumindest - nach höherem Rentenalter. Immer mehr Menschen werden aus dem Erwerbsleben hinausgedrängt. Sie landen entweder bei der Arbeitslosenversicherung, bei der IV oder sogar bei der Sozialhilfe. Die Kostensteigerungen der einzelnen Sparten lassen sich im Rechenschaftsbericht nachlesen. Die Zahl der IV-Rentner ist in den letzten Jahren stark angestiegen, liegt aber nach meiner Erkundigung immer noch unter der IV-Rate anderer europäischer Länder. In der IV gilt das Prinzip «Eingliederung vor Rente». Solange der Arbeitsmarkt ausgetrocknet war, hatten wir niedrige IV-Zahlen. Wo gibt es heute noch Nischenarbeitsplätze für leistungsschwächere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Die IV braucht dringend Mehreinnahmen, die paritätische Beteiligung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist gerechtfertigt. Wir sollten auch eine Verpflichtung der Arbeitgeber anstreben, um eine gewisse Anzahl Arbeitsplätze für Leute zur Verfügung zu stellen, die wegen physischer oder psychischer Erkrankungen auf dem regulären Arbeitsmarkt ohne Chancen sind. Das Prinzip «Eingliederung vor Rente» versagt dann, wenn die Wirtschaft nicht mehr bereit ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzustellen, die keine 100%-ige Leistung mehr erbringen können. Das Abstellen auf einen hypothetischen ausgeglichenen Arbeitsmarkt, den es in Tat und Wahrheit nicht mehr gibt, hat deshalb in den letzten Jahren vermehrt dazu geführt, dass Menschen mit Leistungsschwächen, Menschen mit gesundheitlichen Problemen, die zu vermehrten Absenzen am Arbeitsplatz führen, und Menschen, die wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, alle vormals ausgeübten Tätigkeiten auszuführen, keine Anstellung mehr bekommen, aber auch kein Recht auf eine IV-Rente haben. Lange andauernde Arbeitslosigkeit, vergebliche Bemühungen, wieder eine Stelle zu finden, verbunden mit gesundheitlichen Problemen führen deshalb immer häufiger zu psychischen Folgeproblemen und zu einer totalen Arbeitsunfähigkeit. Ein Ausbau der Eingliederungsmassnahmen und die Einführung von Integrationsmassnahmen werden deshalb nur bedingt dazu führen, dass gesundheitlich beeinträchtigte Menschen ihren Arbeitsplatz behalten oder einen neuen Arbeitsplatz finden. Genauso wie in der Arbeitslosigkeit die steigende Anzahl Menschen, die ausgesteuert sind und sozial hilfeabhängig werden, so ist auch die IV-Quote Ausdruck einer Gesellschaft, die mit immer weniger Leuten immer mehr produziert, und einer Wirtschaft, die nicht mehr bereit ist, alle Menschen zu beschäftigen, die Arbeiten wollen. Es kann aber auch nicht sein, dass Bezüger von Invalidenrenten nach dem Eintritt der Behinderung über mehr finanzielle Mittel verfügen als zuvor als Erwerbstätige. Solche Widersinnigkeiten gibt es heute und das ist keine Behauptung. Das kann von den Sozialversicherern nachvollzogen werden. Dies zeigt auf, dass das Zusammenspiel der verschiedenen Sozialversicherungen genau analysiert werden soll. Die Erwerbsarbeit muss attraktiver bleiben als die Rente. Ich spreche mich für Eintreten auf die Vorlage aus, befürworte die Anhebung der Beitragssätze, wünsche aber, dass unverzüglich Massnahmen auf der Leistungsseite eingeleitet werden und dass die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den nächsten Jahren von Beitragserhöhungen verschont bleiben, sodass die Überprüfung der Leistungsseite nicht nur ein Versprechen bleibt. Ich danke.Abg. Jürgen Beck:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Der Abg. Markus Büchel spricht von Fairness und unbestrittenen Tatsachen.
Sie werden feststellen, ich werde auch von unbestrittenen Tatsachen sprechen: Unbestritten ist, dass unter anderem die Überwachung der Lenkung der IV zu den Hauptaufgaben des Staates gehört. Nun wird uns ein Bericht und Antrag vorgelegt, in welchem zur finanziellen Unterstützung der IV eine Beitragserhöhung von 0,3 % beantragt wird. Auf den ersten Blick eine moderate Erhöhung. Was mich aber an dieser Vorlage ärgert, ist die Tatsache, dass seit Jahren bekannt ist, dass die IV auf ein Defizit hinsteuert und während all den Jahren nichts unternommen wurde. Nun, da die Axt am Baum ist, d.h. das Finanzloch da ist, wird die einfachste Lösung in einem solchen Fall gewählt, nämlich eine Beitragserhöhung beantragt.
Vor kurzem wurde im «Liechtensteiner Volksblatt» eine Grafik abgedruckt, in welcher auf die Leistungen der FBP-Regierungsmitglieder hingewiesen wurde. Dass sie aber grundlegende Überwachungsfunktionen nicht wahrgenommen haben und auch Trends nicht richtig gedeutet haben, wird wohlweislich verschwiegen. Im Fall der IV haben sie es allerdings nun auch einfach, denn diese Erhöhung muss nun der neue Regierungsrat vertreten.
Die Regierung schreibt im Bericht und Antrag, dass es unbestritten sei, dass eine Überprüfung des Leistungskataloges und der Leistungshöhe zu erfolgen habe und es sei weiterhin eine Illusion, wenn man glaube, dass sich entsprechende Massnahmen rasch auf der Ausgabenseite niederschlagen würden. Alleine schon diese Aussage zeigt deutlich, dass der Zug schon längst abgefahren ist und nun nur noch Schadensbegrenzung auf Kosten der Beitragszahler betrieben wird.
Wenn man die Zukunft richtig gestalten will, muss man die Vergangenheit analysieren.
Wie konnte es zum Sanierungsfall IV kommen? Wieso gibt es offensichtlich Fälle von IV-Missbrauch? Wer ist dafür verantwortlich, dass wir jetzt so überstürzt handeln müssen?
Aufgrund der Untätigkeit der Alleinregierung Hasler muss jetzt eine Beitragserhöhung diskutiert werden, ohne dass die Probleme und Massnahmen diskutiert werden können. Probleme erkennen und Massnahmen einleiten, das wäre die Aufgabe der letzten Jahre gewesen, welche die Alleinregierung Hasler aus nicht bekannten Gründen unterlassen hat. In jedem Kleinunternehmen, ja in jeder Familie werden Massnahmen eingeleitet, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Nur die Verantwortlichen des Staates haben jahrelang zugeschaut, wie die Ausgaben der IV angestiegen sind, ohne Massnahmen zu ergreifen. Vielfach wird in der Öffentlichkeit über den Missbrauch des Sozialstaates - auch bezüglich der IV - gesprochen und diskutiert. Persönlich kann ich nicht feststellen, in welchem Masse die IV durch unberechtigte Bezüger geschädigt wurde und auch weiterhin geschädigt wird. Es wäre die Aufgabe einer verantwortungsvollen Regierung gewesen, aufgrund der rasant steigenden Leistungszahlungen eine Überprüfung der Antragsteller zu veranlassen.
Unberechtigte Bezüger schaden nicht nur der IV, sie schaden auch den wirklich Bedürftigen.
Interessant in diesem Zusammenhang wäre schon zu wissen, ob während der letzten 4 Jahre wirklich keine Hinweise an die Regierung gelangt sind, welche auf die steigende Anzahl der Bezüger und damit auf den enormen Anstieg der Ausgaben hingewiesen haben. Ein wirkliche Klärung würde aber sicherlich nur eine parlamentarische Untersuchungskommission bringen.
Persönlich finde ich es nicht richtig, nun eine Prämienerhöhung durchzudrücken, die ja schlussendlich die Probleme nicht löst und nur eine Aufschiebung bewirkt. Die wirklichen Probleme sind damit nicht gelöst. Vielmehr habe ich die Befürchtung, dass nach dem Stopfen des Finanzloches der politische Druck und der Wille zu Reformen wieder weg ist. Dies einfach deshalb, weil die Durchsetzung von Massnahmen auf der Leistungsseite unpopulär ist. Dies mag vielleicht der Hauptgrund sein, warum die Alleinregierung Hasler nichts unternommen hat.
Ich halte dezidiert fest, dass ich von der jetzigen Regierung respektive von Regierungsrat Quaderer erwarte, dass er zum Schutz der wirklich Bedürftigen sofort geeignete Massnahmen einleitet, welche unberechtigte Bezüger aus dem System kippen. Dies unabhängig davon, ob die Beitragserhöhung nun angenommen wird oder nicht. Die Alleinregierung Hasler hat zu lange tatenlos zugeschaut und deshalb ist keine Zeit mehr zu verlieren.
Ich kann keine Prämienerhöhung verantworten im Wissen, dass die nächste Erhöhung nur eine Frage der Zeit respektive der Anzahl unberechtigter Systembenutzer ist.
Ich kann keine Prämienerhöhung verantworten, wenn ich nicht weiss, dass Missbrauch erfolgreich verhindert wird. Missbrauch der IV muss bekämpft werden, es darf nicht sein, dass die IV zum Selbstbedienungsladen wird, wo man sich nach dem Motto «Rente statt Arbeit» bedienen kann. Missbrauch ist nicht akzeptabel, egal, ob dieser von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern betrieben wird. Ich unterscheide dabei nicht, ob Liechtensteiner oder Ausländer.
Eine Prämienerhöhung kommt für mich nur in Frage, wenn eine Analyse zeigt, dass die Bezugsberechtigung wirklich da ist.
Nicht einverstanden bin ich mit der Regierung, wenn sie eine Finanzierung der Sozialsysteme mit dem Ertrag einer allfälligen Mehrwertsteuererhöhung ausschliesst. Diese Diskussion wird derzeit in der Schweiz geführt, wo ein Vorschlag einer 0,8%-MWST-Erhöhung zur Finanzierung der IV vorgesehen ist.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass Gelder aus der MWST zur kurz- bzw. langfristigen Mitfinanzierung herangezogen werden, schon darum, weil dies eine Steuer ist, die von jedem bezahlt wird. Es wäre von der Regierung fahrlässig, wenn sie allfällige Mehrwertsteuereinnahmen schon anderweitig verplant hätte und deshalb keine Möglichkeit in die Finanzierung der Sozialwerke respektive der IV sehen würde.
Diesbezüglich möchte ich von der Regierung wissen, ob solche Mehreinnahmen schon verplant sind und was gegen eine Mitfinanzierung der Sozialwerke spricht?
Ich bin der Meinung, dass wir jetzt die Gelegenheit nutzen müssen, die IV vernünftig und nachhaltig zu reformieren, und uns nicht nur durch eine kurzfristige Prämienerhöhung von den wirklichen Problemen ablenken lassen.
Wie bereits mehrfach erwähnt, ist es immens wichtig, dass die wirklich Bedürftigen geschützt werden, Missbrauch aber muss konsequent verfolgt und bekämpft werden. Der Grundsatz «Arbeit statt Rente» sollte der oberste Leitsatz sein.
Ich erwarte, dass die Regierung eine neutrale, unabhängige Arbeitsgruppe einsetzt, welche sich mit dieser Problematik auseinander setzt und nach griffigen Lösungen sucht.
Einer reinen Prämienerhöhung ohne begleitende, nachvollziehbare Massnahmen, die zu einer wirkungsvollen und langfristigen Sicherung der IV beitragen, kann und will ich nicht zustimmen.
Ich stelle deshalb den Antrag, auf diese Vorlage nicht einzutreten und fordere die Regierung auf, einen neuen Bericht und Antrag auszuarbeiten. Der Bericht und Antrag soll aufzeigen, wo die Schwachstellen des heutigen Systems liegen, welche Massnahmen eingeleitet wurden und wie diese Schwachstellen behoben werden können. Das entstehende Defizit von CHF 800'000 für das Jahr 2005 ist meines Erachtens auf die neue Rechnung vorzutragen.
Danke.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck:
Danke. Mein Votum lässt sich eigentlich nahtlos an dasjenige des Abg. Jürgen Beck anschliessen, wenn auch mein Blickwinkel ein ganz anderer ist: Kein Selbstbedienungsstaat, rasantes Kostenwachstum; die Gesamtleistungen der IV haben sich von 1997 bis 2004 verdoppelt; soziale Hilfe darf nicht zur Hängematte werden; jede elfte Person ist IV-bezugsberechtigt; die IV-Quote liegt bei 8%; die IV schreibt jährlich steigende Defizite; international einzigartige Zunahme der IV-Bezüger. Das sind ein paar Stichworte aus der laufenden Diskussion um die Krise der IV. Sie malen ein düsteres und zum Teil schlichtweg falsches Bild an die Wand. Das Bild eines übermässig ausgebauten, nicht mehr finanzierbaren Sozialstaates in dem allenthalben eine masslose Anspruchshaltung besteht und überall der Missbrauch droht. Wenn wir die Fakten betrachten, ergibt sich ein wesentlich nüchterneres Bild: Liechtenstein ist kein übermässig ausgebauter Sozialstaat, weder im Vergleich mit der Schweiz noch im Vergleich zu unseren Nachbarländern Österreich und Deutschland, und schon gar nicht im Vergleich mit den nordischen Ländern. Die IV-Quote liegt nicht bei 8 oder 9% sondern bei 3,2%, wenn man sie auf die Gesamtbevölkerung bezieht und bei 4,7%, wenn man sie auf die Zahl der Personen zwischen 18 und 64 Jahren bezieht. Die IV verzeichnet 2004 das erstes Mal ein Defizit. Im Vergleich zur Schweiz stehen wir immer noch sehr gut da. Mit den Problemen unseres Sozialversicherungssystems, sowohl was die Finanzierbarkeit betrifft als auch was die Zunahme der IV-Rentenbezüge und die Ursachen hierfür anbelangt, stehen wir nicht allein. Sie sind Teil einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung in Europa. Stichworte: Veränderte Alterspyramide, Veränderungen im Arbeitsleben, zunehmende Anforderungen am Arbeitsplatz, Stress, Schwierigkeiten bei der Eingliederung nicht mehr voll arbeitsfähiger und belastbarer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt, Schwierigkeiten beim Abklärungsverfahren usw. Von spezieller Bedeutung für die Situation der IV in Liechtenstein sind des Weiteren ein weit überdurchschnittliches Wachstum der Beschäftigtenzahlen - 1990 20'000, 2004 zirka 29'000 Arbeitnehmende - und die Auswirkungen der mit dem EWR umzusetzenden Gleichbehandlung der Ausländer und Ausländerinnen, Stichwort ruhende Konti. Und natürlich auch die Leistungsverbesserungen, wie Teuerungsanpassungen und die 13. Rente auf der Ausgabenseite. Aber auch der im Vergleich zur Schweiz tiefere Staatsbeitrag und die seit langem tieferen Beitragssätze. All das hat zu den heutigen Finanzproblemen der IV geführt. Es besteht klarer Handlungsbedarf, aber kein Grund zu voreiligen Schuldzuweisungen und populistischer Stimmungsmache. Den von der Regierung vorgeschlagenen Weg, in einem ersten Schritt den Staatsbeitrag in der Höhe von 50% des Gesamtaufwandes festzusetzen und den Beitragssatz der Versicherten und Arbeitgeber auf 1,5% des Erwerbseinkommens zu erhöhen, halte ich für sinnvoll und vertretbar. In einem zweiten Schritt müssen sorgfältig und mit der notwendigen Differenzierung Massnahmen zur Kostendämmung auf der Leistungsseite geprüft werden. Dabei macht es sicherlich Sinn, wie die Regierung vorgeschlagen hat, die Lösungsvorschläge der eingesetzten Arbeitsgruppe und die IVG-Revision in der Schweiz abzuwarten bzw. mitzuberücksichtigen. Ich bin für Eintreten. Danke.Abg. Gebhard Negele:
Werte Damen und Herren. Zuerst halte ich klar und deutlich fest, dass der Ausgabensteigerung gerade in diesem Bereich in den letzten Jahren zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Wir, der neue Landtag und die teilweise neu zusammengesetzte Regierung dürfen nun diese Situation ausbaden. Ich bin nur aufgrund der Hoffnung, dass die im Bericht und Antrag aufgeführten und noch zu findenden Korrekturmöglichkeiten in Gesetzen und Verordnungen greifen werden, für eine - wie hier vorgeschlagene - Beitragserhöhung. Es macht für mich auch wenig Sinn, mit den heutigen Kenntnissen eine weitere Defiziterhöhung einzugehen. Dies obwohl wir wissen, dass Korrekturen im Sozialbereich nur verzögert greifen. Für mich ist diese Massnahme jedoch eine kurzfristige Lösung, die zum Ziel haben muss, mittelfristig mit den Beitragssätzen wieder herunterzufahren. Solche aufgedrängten Lohnnebenkosten sind schädlich für den Erhalt einer gesunden Wirtschaft. In diesem Punkt stimme ich den Argumenten der LIHK zu. Ich stimme auch dem Argument zu, dass, wenn jetzt die Sätze quasi auf Vorrat erhöht werden, der Anreiz, auf der Leistungsseite mutige Korrekturen anzubringen, kleiner ist. Dem ist entgegenzuwirken, indem wir in diesem Hause der Regierung klar signalisieren, dass auf der Leistungserbringerseite Anpassungen nötig sind. Es sind ja viele Ansätze im Bericht und Antrag genannt und auch die Resultate der Arbeitsgruppe sollten in Form eines Zwischenberichtes seit Ende August 2005 vorliegen. An dieser Stelle liegt mir sehr daran, einen Vorschlag einzubringen. Für mich ist klar, dass künftig auch im Sozialbereich ein Controlling stattfinden muss und ich erwarte von der Regierung, dass sie sich mit diesem Thema befasst und umgehend mit den anderen Massnahmen diesen Bereich besser abdeckt. Es ist kein einfaches Unterfangen, das gestehe ich gerne ein, aber absolut nötig. Nötig, um Missbräuche aufzudecken, und nötig, um jenen, denen berechtigte Leistungen zustehen, diese Leistungen in Zukunft zu sichern. Ich erwarte von der Regierung, dass sie zum Thema Controlling im Sozialbereich - und hier meine ich nicht nur im IV-Bereich - einen grossen Schritt vorwärts macht und bald mit ansprechenden Lösungen aufwartet. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Abg. Alois Beck:
Danke, Herr Präsident. Ich wollte ursprünglich eigentlich nur eine Frage an die Regierung richten, was ich auch später noch tun werde. Ich möchte aber doch noch zwei, drei Bemerkungen zu den doch äusserst polemischen Ausführungen des Abg. Jürgen Beck machen. Ich glaube, er hat es sich relativ einfach gemacht. Ich möchte Ihnen nur sagen: Es gab auch vor der Regierung Hasler ein Leben, auch ein politisches Leben. Und wenn ich so kurz zurückblicke in die 90er Jahre, dann war das Thema auch damals schon aktuell im Landtag. Ich kann mich konkret erinnern, dass zweimal der Auftrag an den damaligen Sozialminister Michael Ritter ergangen ist, hier ein wenig die Dinge zu analysieren, um das einmal vornehm auszudrücken, und allenfalls Vorschläge einzubringen. Damals war eben die Situation so, dass man Steigerungsraten bei der IV hatte, die man mit den natürlichen Faktoren, mit Demographie usw. nicht erklären konnte. Man war generell der Ansicht, dass in der zunehmend wirtschaftlich schwierigen Situation Arbeitgeber eben teilweise dazu übergegangen sind, statt die Leute - um das sehr vereinfacht auszudrücken - in die Arbeitslosigkeit zu entlassen - wo sie ein ungewisses Schicksal erleiden würden -, dass sie dann in die IV gehen konnten. Das war so eine Meinung, die man aber erhärten wollte. Aber es gab nie irgendwelche wirklichen Untersuchungen, geschweige denn Massnahmen. Und wie es richtig geheissen hat: Im Jahre 2000 hat man dann eine IVG-Revision gemacht und diese ganzen Dinge hat man eben fallen gelassen, die damals auch in der Schweiz schon aktuell zur Diskussion standen. Ich nehme an, das hatte seinen Grund, dass man das damals nicht gemacht hat. Und wie der Abg. Markus Büchel ausgeführt hat, dann unmittelbar nachher die ganzen Dinge wieder ins Rollen zu bringen, da bin ich mir sicher, dass vielleicht diejenigen, die heute am lautesten schreien, damals das auch getan hätten - nur in anderer Richtung. Deshalb finde ich es doch etwas verwegen, hier von parlamentarischen Untersuchungskommissionen zu sprechen. Ich möchte das jetzt auch nicht mehr vertiefen. Ich glaube, die Institution IV ist zu wichtig und vor allem zu sensibel, als dass man hier nur auf dieser Schiene fahren sollte und zum Teil allzu billige Polemik von sich lassen. Ich bin auch erstaunt, dass Sie hier ein Defizit einfach in Kauf nehmen wollen. Auch das hat etwas mit Verantwortung zu tun, dass man das eben nicht so weit kommen lässt. Jetzt aber meine Frage an die Regierung: Bei dieser Novelle im Jahre 2000 war ja ein Schwerpunkt diese Eingliederungsmassnahmen, und hier hat man sich insbesondere von den Lohnzuschüssen an die Arbeitgeber zur Verbesserung der beruflichen Eingliederung von Behinderten doch recht viel versprochen, was, wie wir wissen, eben nicht so eingetroffen ist. Und hier würde mich schon noch interessieren, was die Regierung hierzu ausführt. Was sind die Gründe, dass das nicht zu diesem Erfolg wurde, den man sich damals erhofft hat? Und gibt es hier allenfalls Massnahmen oder Untersuchungen, die eben andere, geeignetere Massnahmen hier in Vorschlag bringen könnten? Abg. Markus Büchel:
Danke schön. «Gut gebrüllt Löwe», könnte man sagen. Sie, Herr Abg. Jürgen Beck, haben jetzt einen Rundumschlag von sich gelassen, wo ich geglaubt hatte, diese Zeiten hätten wir überstanden. Dem ist anscheinend nicht so. Ich kann das ertragen. Ich kann das auch ohne weiteres wegstecken. Ich finde es aber eine Anmassung und Zumutung, wenn Sie auf die Schwächsten der Gesellschaft polemisch, um Stimmung zu machen, einschlagen, die sich hier in diesem Raume nicht wehren können. Sie unterstellen den Versicherten, den IV-Bezügern, dass sie einfach Missbrauch betreiben, Selbstbedienungsladen usw. Das finde ich komplett daneben. Sie verwechseln auch Verantwortung mit Handlung, indem Sie ein Defizit einfach akzeptieren oder ignorieren und bezüglich Mehrwertsteuereinnahmen der Regierung unterstellen, dass diese schon verplant wären oder anderweitig eben eingesetzt würden. Mehrwertsteuern sind genauso Einnahmen, wie alle anderen Steuern und müssen verdient werden und werden im Gesamten dann berücksichtigt im Staatshaushalt. Ich finde es schade - ich möchte auch nicht weiter darauf eingehen -, wenn Sie hier von einer PUK sprechen, die Sie einsetzen wollen. Wir haben eine sehr verantwortungsbewusste Anstalt, die die AHV/IV verwaltet und nach besten Wissen und Gewissen handelt, nach den Gesetzen und Vorgaben, die sie haben. Ich würde mir wünschen, dass wir in diesem Hause auch in Zukunft wieder bei der sachlichen Diskussion bleiben könnten, die wir jetzt seit Beginn dieser Amtszeit bestens geführt haben. Das zu Ihren Voten.Ich möchte auch erwähnen, dass wir im Jahre 2000, wie das der Herr Abg. Beck und ich auch erwähnt haben, bereits eine Revision hatten und dass sich dazumal die Verantwortlichen bemüht haben, Regelungen, Massnahmen einzuleiten, um entsprechende Entwicklungen abzufangen. Es ist nicht gelungen. Drei Jahre später wird eine Situation zur Kenntnis genommen und es wird gehandelt, es wird ein Vernehmlassungsverfahren eingeleitet zur Eindämmung oder zur Behebung dieses Defizits. Wenn Sie da dann einfach Tatenlosigkeit, Handlungsunfähigkeit usw. dieser Regierung oder den Verantwortlichen vorwerfen, das - ja muss man akzeptieren, muss man zur Kenntnis nehmen. Ich werde auf jeden Fall nicht in diese Zeit verfallen, die Sie jetzt versuchen heraufzubeschwören. Abg. Jürgen Beck:
Ich möchte es kurz fassen: Ich danke dem Abg. Alois Beck für seinen Exkurs in die Vergangenheit, wie dies auch der Abg. Markus Büchel getan hat. Sie können mir Polemik, populistisches Handeln vorwerfen. Bei meinen Voten handelt es sich effektiv nur darum: Es ist die Sorge um unser Sozialwerk, in diesem Fall die IV. Sie müssen es mir erlauben, vielleicht in meiner naiven Stellung als Neuling im Landtag, dass ich hier aus meiner vollsten Überzeugung und aus meinem Herzen gesprochen habe. Was ich mir aber nicht vorwerfen lasse, ist das, was Sie mir gesagt haben, dass ich hier Polemik auf dem Rücken der Schwächsten und Wehrlosen betreibe. Dem ist wirklich nicht so. Dann kann ich nur sagen, dann haben Sie meinem Votum nicht richtig zugehört. Es ist scheinbar offensichtlich so, dass es Missbrauch gibt und ich habe nicht jemandem den Missbrauch vorgeworfen. Nur, wenn es ihn gibt - und davon wird allerseits gesprochen - dann muss er bekämpft werden und dann kann man etwas tun gegen die Schwächung der IV. Und dann tun Sie etwas für die Schwachen und Schwächsten, die wirklich, wirklich auf die IV angewiesen sind. Und es ist Ihnen auch erlaubt, Herr Abg. Beck, mir Einfachheit und Verantwortungslosigkeit vorzuwerfen. Meine Beweggründe sind eigentlich ganz andere und es liegt mir fern, Polemik zu betreiben, nur um Parteipolitik und alte Zeiten wieder heraufzubeschwören. Ich habe die Ansicht vertreten, dass ich hier von Tatsachen rede. Wenn Sie anderer Meinung sind, dann lasse ich dies auch gelten, wie Sie das ja für mich auch gelten lassen. Danke schön. Abg. Pepo Frick:
Ich habe jetzt tatsächlich Mühe, mein Ursprungsvotum zu halten. Ich möchte jetzt das erste Mal auch etwas sagen zur Parteipolitik in diesem Hohen Hause. Ich bitte einfach darum, den Wahlkampf nicht zu verlängern. Wir müssen mit der Geschichte umgehen, dass wir vier Jahre rote Regierung hatten und vier Jahre schwarze Regierung hatten. Und was sich jetzt abspielt würde sich eigentlich für mich persönlich eignen, um einen Kaffee trinken zu gehen, weil das ist für mich sinnlos, hilft weder der IV noch irgendjemandem. Die Leute haben die Schnauze voll von dieser Politik. Ich möchte auch nicht jetzt anklagen. Ich möchte nicht anklagen, wer Recht und nicht Recht hat. Ich möchte nicht zwischen die schwarzen und roten Mühlsteine kommen. Ich möchte aber daran erinnern, dass es eine Koalitionsvereinbarung gibt und ich möchte wirklich, wirklich daran erinnern. Ich nehme an, Sie haben auch über dieses Thema gesprochen. Das Thema ist nicht neu. Sie haben es erwartet und ich kann es nicht nachlesen, was in Ihren Koalitionsvereinbarungen steht. Das führt zu nichts. Die Leute haben die Schnauze voll von diesem Thema. Selbstverständlich bin ich für Eintreten und ich wollte eigentlich eine mögliche Lösung anbieten. Und zwar - ich habe vor der Sitzung noch kurz mit dem zuständigen Regierungsrat gesprochen - ich bin für Eintreten, weil es ganz klar ist: Wir können machen was wir wollen, aber die Erhöhung von 1,2 auf 1,5% ist notwendig. Das ist ein Nachvollzug der schweizerischen Regelung. Und ich denke, es gibt viele, viele Faktoren, die uns eine gewisse Parallelität der Schweizer Verhältnisse aufzeigen, aber es gibt auch spezifisch liechtensteinische Probleme in dieser Thematik. Ich werde dieser Erhöhung auf 1,5% zustimmen. Ich werde auch zustimmen, dass der Staatsbeitrag bei 50% zugelegt wird. Das habe ich mit dem Regierungsrat vorbesprochen, ich bin Neuling, ich wollte wissen, was er dazu sagt. Ich bin dafür - wie gesagt -, dass das abgestimmt wird. Ich werde dafür stimmen. Dann weiss ich - ich denke, das wurde heute in einem Votum gesagt -, dass die betreffende Arbeitsgruppe der IV mit dem Land zusammen den Bericht anfangs September abgegeben hat. Der liegt jetzt bei der Regierung. Hugo Quaderer hat mich orientiert, dass das in der Regierung bereits angesprochen wurde. Ich möchte darum bitten, dass der nächste Bericht und Antrag, nämlich betreffend die Massnahmen der Ausgabenseite so schnell wie möglich wieder in den Landtag zurückkommt. Und jetzt kommt mein ursprünglicher Vorschlag, den ich machen wollte: Ich schlage vor, dass das kurz im Landtag dann diskutiert wird und das ist nicht im Juni nächsten Jahres, weil die Akten und Fakten sind vorhanden. Übrigens, ich muss noch kurz ausführen: Es gibt nichts Neues in der IV. Das darf ich Ihnen sagen, ich bin seit 10 Jahren in Liechtenstein als Arzt tätig. Wer da welche Fehler gemacht hat? - ich kann nur sagen, ich hoffe, sie lassen mich leben, die Schwarzen und die Roten, beide haben geschlafen seit acht Jahren. Ich habe viel Kontakt mit den IV-Stellen und die sagen mir seit vielen, vielen Jahren - und ich möchte nicht beziffern seit wie vielen Jahren - es ist Handlungsbedarf. Die Politik hat nicht zugehört. Und wenn Sie lesen, was im Jahre 2000 bei der letzten IVG-Revision gesagt wurde, ist das genau das, was notwendig gewesen wäre. Der Grund, warum die Politik das nicht gemacht hat, das möchte ich nicht sagen, das weiss ich auch nicht. Ich bin nicht hier gesessen. Sämtliche Lösungsansätze wurden entweder fallen gelassen oder zum Beispiel - das habe ich auch moniert beim Rechenschaftsbericht - die Lohnzuschüsse an die Arbeitgeber für bestimmte Stellen wurden nicht ausgenützt. Also es hat nicht funktioniert. Die Massnahmenvorschläge stehen alle, aber wirklich alle, in diesen Papieren und wir haben jetzt viel bekommen. Bereits im Vernehmlassungsbericht vom 16. Mai 2005 steht ja im Wesentlichen das, was jetzt im Antrag drinsteht. Nochmals: Ich stimme dem zu und ich erwarte oder erhoffe mir, dass der zuständige Regierungsrat ganz kurzfristig einen Bericht und Antrag in den Landtag bringt und der Landtag anschliessend beschliesst, dass eine Landtagskommission - und ich sage bewusst keine parlamentarische Kommission, das bringt gar nichts -, dass eine Landtagskommission gebildet wird, damit das Thema endlich in den Landtag kommt. Ich merke auch, wir schieben als Behörde, als Landtag schieben wir so viel Sachen an die Regierung ab. Heute der momentane Informationsstand ist: Wir kennen die Analyse. Es werden uns Massnahmen vorgeschlagen und ich bitte darum, dann eine Landtagskommission zu bilden, die innerhalb - ich weiss nicht, wie lange das geht - einen Vorschlag zu Handen des Landtages einbringt. Ich bitte Rot und Schwarz nochmals darum, den Wahlkampf nicht zu verlängern. Das Thema ist zu ernst. Und die ganze Sündenbockdiskussion hängt mir zum Halse raus. Es gibt keine Sündenböcke. Und das Schlimmste ist am Schluss, dass nämlich die Opfer zu Tätern werden. Und da sind auch heute wieder unbedachte Äusserungen gefallen. Ich kann Ihnen nur sagen, was die Menschen, die diese IV brauchen oder jetzt haben oder bekommen müssen, was die denken über diese Art von Politik. Und ich denke auch, es muss an eine Landtagskommission - ich sage jetzt - zurücküberwiesen werden, damit solche unbedachten Äusserungen im Rahmen der parteipolitischen Auseinandersetzungen in diesem Hohen Hause nicht gemacht werden. Danke. Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke schön. Ich glaube, es ist unbestritten, dass wir bei der IV eine enorme Steigerung gehabt haben. Die Zahlen wurden genannt. Von 1997 bis 2004 hat die Steigerung 98% betragen. Handlungsbedarf ist, glaube ich, unbestritten. Die Frage, die sich stellt: Wie gehen wir weiter vor? Sollen wir jetzt wirklich zuerst diese Beitragserhöhung machen und nachher die Leistungsseite angehen, oder sollen wir das zusammen machen? Ich glaube aufgrund der finanziellen Entwicklung der IV und um nicht in ein Defizit hineinzugeraten ist es unumgänglich, dass wir heute dieser Beitragserhöhung zustimmen werden. Ich bin auch der Meinung, dass die Regierung richtig gehandelt hat, indem sie sofort eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, die anscheinend schon - das habe ich nicht gewusst - einen ersten Bericht abgeliefert hat. Es scheint mir hier wichtig zu sein, dass wir auch diese Seite angehen. Und hier möchte ich doch auch an das anknüpfen, was die Frau Abg. Heeb-Fleck gesagt hat, dass man nicht übereilt handelt. Ich glaube mit einem Schnellschuss wäre niemandem gedient. Ich glaube es braucht ein sorgfältiges Abwägen der geeigne-ten Lösungen, nicht im Sinne von Verzögern, sondern wirklich Vorantreiben, aber ein sorgfältiges Abwägen, ein Abwägen auch in Rücksprache mit den verschiedenen Experten. Und dann erwarte ich von der Regierung auch innerhalb möglichst schneller Zeit einen Bericht, aber nicht im Sinne eines Schnellschusses. Davor möchte ich einfach warnen. Abg. Alois Beck:
Nur noch ein paar Bemerkungen: Ich gehe mit dem Abg. Pepo Frick einig, dass es gar nichts bringt, hier sich die Vergangenheit wie auch immer zu Gemüte zu führen, und ich dachte auch, dass das mit diesen Voten hier jetzt abgeschlossen ist. Es geht wirklich darum, dass man jetzt in die Zukunft schaut und da steht uns auch als Landtag natürlich die Nagelprobe bevor. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass bei der Diskussion dieser Massnahmen dann noch die Vergangenheit bemüht werden muss, sondern da ist dann die aktuelle Situation zu diskutieren und da müssen wir dann eben Farbe bekennen. Diese Kommission, die Sie vorgeschlagen haben, da habe ich zumindest im Moment in dieser Form ein Fragezeichen. Zuerst muss sicher die Regierung mal die Dinge grundsätzlich aufarbeiten. Und wenn wir die Erfahrung zu Rate ziehen, kann ich mir vorstellen, dass die Diskussion in dieser Kommission - gerade wenn aufgrund, ich sage mal, eines Papiers, das relativ schnell von der Regierung kommt, dass dann auch die Kommission in grundsätzlicher Art und Weise diese Arbeiten noch weiterführen muss, dass dieser Prozess eher in die Länge gezogen wird als dass er - wie Sie annehmen - beschleunigt wird. Das ist so meine erste Einschätzung. Aber wie gesagt, man kann über alles diskutieren. Aber über eines, glaube ich, müssen wir uns schon im Klaren sein: Die Beitragserhöhung, die mehr oder weniger auch hier unbestritten ist, die wird so oder so durchzuführen sein. Auch wenn wir diese Massnahmen beschliessen, kann ich mir nicht vorstellen, dass wir ohne Beitragserhöhung auskommen werden. Und deshalb - ich möchte es noch einmal sagen - kann ich nicht verstehen, dass man hier jetzt sagt: Das muss zurück und wir machen das jetzt nicht und nehmen ein Defizit in Kauf. Aus diesem Grund habe ich gesagt, das wäre unverantwortlich, weil wir so oder so wissen, dass hier eine Beitragserhöhung stattfinden muss, ganz gleich welche Massnahmen in welcher Schärfe oder was auch immer wir später beschliessen werden. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Zu den Argumenten des Abg. Pepo Frick gibt es eigentlich nicht mehr viel dazuzufügen. Ich denke mir, er hat es für einen Neuling sehr kompetent betrachtet. Da muss ich Ihnen ein Lob aussprechen. Das war sehr gut. Wo ich auch Probleme sehe, denke ich mir, ist mit der Kommission, was gerade der Abg. Beck angetönt hat. Ob wir damit den zeitlichen Vorsprung gewinnen, das weiss ich nicht. Ich befürchte fast auch, wir verlieren mit der Kommission eher eine gewisse Zeit. Was ich mir trotz dem sehr guten Votum nicht verkneifen kann, ist, einfach auf die Seite 23 des vor uns liegenden Berichts und Antrages zu verweisen. Hier wird halt explizit ausgeführt, dass im Jahr 2000 - der zweitunterste Abschnitt: «Man erkannte aber damals noch keine Notwendigkeit zur Änderung des Status quo und so wurde die bisherige Regelung beibehalten (Beitragssatz von 1,2% und Staatsbeitrag in Höhe des Ausgabenüberschusses bis max. 50% der Gesamtausgaben). Allerdings war damals schon klar, dass sich über kurz oder lang Änderungen aufdrängen werden». Das wird anscheinend von einer Seite 38 hier zitiert. Wir sehen schon, man hat es im Prinzip kommen sehen und man hat einfach nichts gemacht. Wieso das im Jahr 2000 nicht gemacht wurde? Meine Vermutung geht dahingehend: Es war kurz vor Landtagswahlen und ich verstehe jede Regierung, die da nichts machen möchte. Deshalb habe ich ja bereits auch schon im Juni-Landtag gesagt, ich bitte die Regierung, die Sache möglichst schnell durchzuziehen. Jetzt sind wir am Anfang einer Legislaturperiode. Diese Sache hinauszuzögern, dann wird es dann sicherlich verschoben, weil kurz vor den Neuwahlen ist das nicht sehr attraktiv, solche Massnahmen durchzusetzen. Was ich auch nicht ganz im Raum stehen lassen kann, weil der ehemalige Gesundheits- und Sozialminister kann sich ja nicht wehren, aber ich versuche jetzt, das ein bisschen für ihn zu machen: Zum Beispiel auf der Seite 10 steht - der oberste Punkt -, dass die Ärztedichte zumindest auch einen Einfluss hat auf die Anzahl IV-Fälle. Da komme ich wieder einmal zum Ärztestopp zurück. Der ist Gold wert, nicht nur in Franken, sondern auch in der Argumentation wie Sie sehen. Das zumindest hat er durchgesetzt und, ich sage es auch nochmals, es waren 13 Stimmen, die solche Massnahmen durchsetzten. Im Weiteren hat er auch in anderen Bereichen durchaus Sparmassnahmen gesucht; ich erinnere an die NBU. Auf der gleichen Seite 10 hätte ich eine Frage an die Regierung. Hier wird ausgeführt betreffend die Zahlungen ins Ausland, betreffend die EWR-rechtlichen Bestimmungen: Hier würde mich doch auch interessieren, wie die Regierung das sieht, sprich betreffend Kaufkraftbereinigung, dass diese Zahlungen effektiv auch dieser Kaufkraftbereinigung unterliegen. Es wird dann hier keine konkrete Summe erwähnt. Weiter hinten im Bericht ist nochmals dasselbe Phänomen festzustellen. Ich möchte die Regierung fragen: Gibt es hierzu konkrete Zahlen und ist hier kein Potenzial vorhanden?Der nächste Punkt - das wurde auch schon mehrmals angesprochen: Wir werden Massnahmen setzen müssen. Ich glaube der Abg. Beck hat gerade gesagt, hier wird dann die Nagelprobe stattfinden im Landtag. Ich möchte nicht den Teufel an die Wand malen aber auf Seite 17 ist Folgendes nachzulesen: «Auf der Kostenseite ist es ausgesprochen schwierig, ohne Sparmassnahmen bzw. ohne Leistungsabbau jene Massnahmen zu setzen, welche effektiv und nachhaltig die Kosten beeinflussen würden». Sind wir doch ehrlich. Es wird, wie gesagt, eine Nagelprobe werden, die wir dann bestehen müssen, wenn wir wirklich etwas umsetzen wollen und hier auch Sparmassnahmen durchführen möchten. Dann hat der Abg. Gebhard Negele bereits erwähnt - und es steht ja auch in diesem Bericht, dass der Zwischenbericht bis Ende August vorliegen würde. Jetzt haben wir den 22. September. Ich möchte die Regierung doch fragen: Sind konkrete Resultate bereits vorhanden oder was ist das Ergebnis dieses Zwischenberichtes? Denn ich habe auch die Angst des Abg. Pepo Frick: Es geht einfach zu wenig, es geht zu langsam. Und da waren wir uns aber auch bereits im Juni-Landtag einig. Ich kann mich noch erinnern an die Abg. Doris Beck. Sie hat auch gesagt, hier müssen wir am Ball bleiben, damit die Sache dann wirklich umgesetzt wird. Nur, wie gesagt, ob die Kommission zielführend ist, das bezweifle ich. Ein weiterer Punkt, der mich noch interessieren würde von der Regierung - ich habe diese Zahlen nirgends gefunden: In der Schweiz ist ja der Beitrag schon längstens auf 1,4%. Wie lange denn schon? Und Fakt ist ja auch, wir sind schon lange bei 1,2%, also haben weniger bezahlt. Die Unterschiede zwischen der Schweiz und Liechtenstein dürften nicht so phänomenal sein und deshalb werden wir um diese Erhöhung nicht herumkommen, ob wir wollen oder nicht. Wie gesagt, es bestehen gewisse Parallelitäten zwischen der Schweiz und Liechtenstein. Und wir werden auch die Einnahmenseite stützen müssen, denn ansonsten geht dann die Rechnung einfach nicht auf. Auch ein Punkt auf der Seite 37, der mir noch zu denken gegeben hat. Hier wird erwähnt betreffend Vorschläge zur Verbesserung des medizinischen Abklärungsverfahrens bzw. Vertrauensärzte in Zusammenarbeit mit der Klinik Valens. Und ich habe für mich einfach notiert, anscheinend wird ja diese Zusammenarbeit bereits gemacht. Aber Fakt ist natürlich, wenn wir das Defizit betrachten: Es hat sicherlich einiges gebracht, aber unter dem Strich einfach noch zu wenig. Und deshalb möchte ich doch auch an den Abg. Jürgen Beck appellieren. Ich denke mir, er kann die Symmetrien zwischen den schweizerischen Bestimmungen und unseren auch nicht leugnen und entsprechend sind auch die Konsequenzen in finanzieller Art sehr ähnlich. Die Schweiz hat anscheinend schon längere Zeit die 1,4%. Wieso sollte bei uns das mit 1,2% noch länger gehen? Wir werden hier Massnahmen treffen müssen, ob wir wollen oder nicht. Aber wie gesagt auch ganz klar dahingehend: Ich bin für Eintreten, aber wir müssen auch auf der Aufgabenseite Massnahmen setzen. Abg. Doris Beck:
Ich möchte ganz kurz abschweifen vom IV-Thema und möchte den Landtagspräsidenten bitten, dass er dem Abg. Wendelin Lampert einfach klar und unmissverständlich mitteilt, dass mindestens ich es nicht mehr akzeptiere, dass er den Lernfortschritt respektive seine Beurteilung über die Erreichung der Fähigkeiten der neuen Landtagsabgeordneten weiterhin kommentiert. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich kann dazu gleich Stellung nehmen. Ich habe persönlich das nicht so empfunden, dass er ihn abqualifiziert als neuen Landtagsabgeordneten. Ich habe es eher so gesehen, dass er ihm quasi gesagt hat, er wäre jetzt halt neu. Aber eine Disqualifizierung seiner Person habe ich darin nicht empfunden, denn es ist uns doch allen hier in diesem Hohen Hause klar, dass, wenn er auch als neuer Abgeordneter da ist, er aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit wahrscheinlich einer der Prädestiniertesten ist in diesem Raum, um in dieser Problematik das Wort zu ergreifen. Also, ich habe das nicht so empfunden. Wenn das andere so empfunden haben, dann .... Ich sage es Ihnen, Frau Abg. Doris Beck, ich habe das so als einen Hinwurf, aber nicht als eine Diskriminierung empfunden des Abg. Pepo Frick. Abg. Doris Beck:
Ich habe das nicht als Lob empfunden, aber der Betroffene, der Abg. Pepo Frick, hat sich ja auch schon gemeldet. Ich denke, vielleicht bin ich überempfindlich. Er kann das kommentieren, inwiefern er das als Lob empfunden hat. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann habe ich die Situation vielleicht falsch eingeschätzt. Ich glaube, es im am besten, der Betroffene äussert sich dazu. Abg. Pepo Frick:
Was kann ich jetzt dazu sagen. Ich komme wieder zwischen Schwarz und Rot. Jetzt Moment einmal - doch ich sage etwas: Ich bin 53 Jahre alt, habe ein Nervenkostüm und habe mir ein anderes angelegt, seit ich im Landtag bin. Das ist tatsächlich so, sonst könnte ich nicht mehr ruhig schlafen. Der Umgang in diesem Hohen Haus - ich habe das heute diskutiert mit verschiedenen Leuten - ich denke wir brauchen ziemlich schnell einmal eine nicht-öffentliche Landtagssitzung, um als Team mal zueinander zu finden. Das kommt mir jetzt, ich wollte das nicht sagen. Ich wollte zuerst nach Afrika gehen einen Monat und dann zurückkommen und mir Gedanken machen. Ich finde es grauslig, wie wir zum Teil miteinander umgehen. Der konkrete Fall des Abg. Wendelin Lampert ist für mich ein Problem. Ich schlafe trotzdem ruhig, aber heute ist das richtig angekommen. Ich habe das lustig gefunden, ich habe eine Wertschätzung gespürt, ich danke ihm dafür. Was ich aber sagen muss: Die letzten vier Monate ist der Abg. Wendelin Lampert aufgetreten, lehrerhaft, er hat immer kommentiert, ich konnte sagen was ich wollte, einmal habe ich gesagt «bitte kein Kommentar von Wendelin Lampert», er hat immer das letzte Wort. In diesem Sinn kann ich dem Votum meiner Vorrednerin, der Abg. Doris Beck, zustimmen. Ich möchte es nicht zum Thema machen jetzt, ich möchte nicht zwischen diese zwei Personen gelangen. Aber ich wollte das wirklich nicht sagen. Sie haben mich gezwungen dazu. Aber ich möchte nochmals etwas sagen: Es ist wieder irgendwo eine Aufarbeitung da. Ich spüre das. Und der Abg. Wendelin Lampert ist ja der Spezialist, um über Ärzteangelegenheiten zu sprechen. Bei jeder Kleinen Anfrage kommt TARMED, jetzt kommt wieder: Es gibt zu viele Ärzte. Ich bin gerne bereit, mit ihm mal eine gute Flasche Wein zu trinken, ich möchte ihn darauf hinweisen, alle Studien zu lesen. Es gibt neue Studien, die eine ganz klare Aussage machen. Auch betreffend IV. Er kann die Studien haben und die Ergebnisse lauten folgendermassen: Es hängt nicht von der Menge der Ärzte ab, das kann man hier nachlesen, es hängt davon ab, wie weit sie orientiert sind. Und viele Ärzte sind nicht orientiert, wie sie mit IV-Fällen umgehen können. Das ist eine Studie, in der Schweiz kürzlich herausgekommen. Da möchte ich ihn daran erinnern. Und ich möchte ihn auch darum bitten, den Wahlkampf nicht weiterzuführen. Ich höre zum x-ten Mal, dass die FBP zu 13 Stimmen den Ärztestopp eingeführt hat. Das hat zwei Seiten. Ich kann Ihnen sagen, es hat zwei Seiten. Aber ich kann nicht jedes Mal dem Kollegen Wendelin Lampert antworten, sonst sind wir nämlich morgen noch dran. Und in dem Sinne hätte ich auch die Bitte, ich kann niemanden zwingen, ich gelange nicht an den Präsidenten, ich hätte die Bitte, dass er sich ein wenig zurückhält. Ich möchte jetzt zur IV zurückkommen: Es wird gesagt, der zweite Schritt ist notwendig. Ich denke, der zweite Schritt ist schnell notwendig und nicht erst im nächsten Juni. Und ich komme zurück: Ich wurde verdankenswerterweise durch den Präsidenten auch gelobt, weil er gesagt hat, dass ich wahrscheinlich die meiste Erfahrung habe. Ich sage das mal so: Ich habe die meiste praktische Erfahrung, ich bin kein Theoretiker was IV anbetrifft. Ich bin täglich mit diesem Thema seit jetzt fünfzehn Jahren beschäftigt. Was ich eigentlich ausdrücken möchte: In der ganzen Diskussion im Jahre 2000 wurden dieselben Probleme dargestellt. Ob sie jetzt wegen Wahlkampf durchgeführt wurden oder nicht ist okay. Die Fakten sind bekannt. Die Kommission - wir haben die IV-Leute in der Freien-Liste-Fraktion eingeladen. Wir haben mit ihnen gesprochen eine Stunde lang. Ich kenne den aktuellen Stand. Ich weiss auch ungefähr, was in diesem Bericht steht. Ich bin seit 10/15 Jahren in diesem Business tätig, es gibt für mich nichts Neues. Was ich sagen will, die Akten, Fakten, sind der Regierung bekannt. Es gibt nichts Neues. Meine Bitte nochmal: Ich werde dem zustimmen und innerhalb kurzer Zeit habe ich das Anliegen oder den Antrag, dass der Regierungsrat, der zuständig ist, so schnell wie möglich den Bericht und Antrag an den Landtag schickt. Und dann bin ich überzeugt, dann bin ich wirklich überzeugt, dass der Landtag den Ball aufnehmen muss und nicht in dieser Art Diskussion, die wir hier führen, sondern wirklich mal ergründen muss, in welche Richtung wir gehen wollen. Es gibt auf der Ausgabenseite tatsächlich wenige Massnahmen - ich warne alle davor, hier zu erwarten, dass da unglaubliche Sachen passieren - es gibt wenige Massnahmen, die wir relativ kurzfristig durchführen können. Seit ich im Landtag bin - und ich habe mich u.a. aus diesem Grund wählen lassen, weil ich gespürt habe, dass in den ganzen Sozialwerken Herausforderungen hier sind. Und das Erste ist das. Das Zweite haben wir mit den Pensionskassen. Nochmals. So weit mein Kenntnisstand geht, ist der Regierung im Wesentlichen bekannt, was möglich ist, auf der Seite der Leistungen überhaupt vorzuschlagen. Und ich bitte darum, so schnell wie möglich eine Landtagskommission zu bilden. Der Kollege Beck kann mich korrigieren, weil ich weiss nicht, wie man eine Landtagskommission beantragt. Ich kenne aber das Problem. Ich sage nochmal: Das Problem ist erkannt, die Analyse ist bekannt. Es gibt theoretische Massnahmen. Wir haben den Riesenvorteil, dass die Schweiz das vor zwei Jahren bereits gemacht hat. Im Prinzip müssen wir schauen, was die Schweiz gut gemacht hat und wir dürfen in diesem Fall wirklich eine liechtensteinische Lösung suchen. Nochmals: Die Fakten sind auf dem Tisch und wir sollten so schnell wie möglich - das Verfahren kenne ich nicht - eine Landtagskommission bilden. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Darf ich mich da vielleicht kurz einklinken, bevor ich das Wort dem Abg. Wendelin Lampert gebe. Sie wissen, dass ich mich in wesentlichen Problemkreisen schon des Öfteren für vorberatende Kommissio-nen ausgesprochen habe. In dieser Zeit, in der ich im Landtag bin, war das eher die Ausnahme. Ich teile absolut Ihre Ansicht, Herr Abg. Pepo Frick, wir bewegen uns jetzt in einem Problemkreis, der nicht alltäglich ist, der in einer Legislaturperiode wahrscheinlich einen Stellenwert einnimmt, der nicht so schnell wieder in diesem Umfang und in dieser Komplexität und mit dieser Sensibilität gelöst werden muss. Ich höre heute zum ersten Mal, dass die Regierung bereits über einen Entwurf verfügt, ob das ein Vorentwurf oder was auch immer ist. Meine Informationen waren - die habe ich aus der Presse entnommen -, dass im Juni dann im Landtag diskutiert wird. Ich persönlich möchte Ihren Vorschlag unterstützen. Wenn ein Bericht und Antrag in den Landtag kommt und wir den studiert haben, schliesse ich nicht aus oder wahrscheinlich befürworte ich es, wenn dann ganz kurzfristig das in eine Landtagskommission geschickt wird. Denn die Diskussion wird so heikel sein, meine Damen und Herren, dass die Diskussion vorgängig besprochen werden muss und nicht hier in diesem Plenum dann wahrscheinlich diskutiert werden kann, weil es werden unpopuläre Entscheidungen nötig sein und die müssen von allen hier Anwesenden getragen werden. Und es darf nie und nimmer - und das sage ich mit vollster Überzeugung -, es darf nie und nimmer zu einem politischen Schlagabtausch in dieser Angelegenheit kommen, denn sonst können wir das begraben. Und ich teile die Ansicht des Abg. Wendelin Lampert, wenn ich ihn richtig verstanden habe, wir müssen das so schnell wie möglich zu Beginn einer Legislaturperiode machen. Ob man das will oder nicht, man kann nicht vor Wahlen oder im letzten Jahr unpopuläre Massnahmen beschliessen, ohne dass das vielleicht - egal von welcher Seite - dann politisch ausgenützt wird. Und ich würde es sehr begrüssen, eine vorberatende Kommission diesbezüglich einzusetzen. Und ich hoffe dann - es wird nicht vermeidbar sein, dass unterschiedliche Ansichten hier in diesem Hohen Haus sind. Wenn ich das Votum der Abg. Claudia Heeb-Fleck heute gehört habe, dann hat sie eine völlig andere Sichtweise - die ich nicht zu werten habe - in dieser Angelegenheit. Ich muss ehrlich sagen, ich kann dieser Sichtweise persönlich nicht zustimmen. Es war - das können Sie mir auch glauben - sie hat auch einen Halbsatz verwendet aus meiner Ansprache am 15. August auf der Schlosswiese -, es war nicht meine Absicht Politik zu machen. Es war meine Absicht damals - wenn Sie das Votum gehört haben - es war meine Absicht, diese Problematik in den Raum zu stellen. Und meine Absicht ist, gemeinsam mit der Regierung, egal, welchem Ressort das zugeteilt ist, gemeinsam mit der Regierung die beste und sozial verträglichste Lösung zu suchen. Und ich bin nach wie vor überzeugt, dass wir das auch finden können, wenn die Politik, sprich Parteipolitik, völlig hier ausser Acht gelassen wird. Und das wünsche ich mir und ich hoffe und bin überzeugt, dass es uns gelingen wird, wenn wir hier zusammenstehen. Das war auch ein Grund damals, dass die Polarisierung im Landtag eben abgeschwächt wurde, indem nun eine Koalitionsregierung besteht. Und das ist die Chance, meine Damen und Herren, das ist die Chance, dass wir auch unpopuläre, wichtige, staatspolitische Probleme besser lösen können als eine Alleinregierung von den jeweiligen grossen Parteien. Das möchte ich nur noch anfügen. Das ist meine persönliche Sicht der Dinge und ich hoffe, dass ich einen kleinen Beitrag diesbezüglich leisten kann und ich bin überzeugt, dass wir zusammen das auch schaffen.Nun gebe ich das Wort dem Abg. Wendelin Lampert. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Als der aktuelle Sozialminister noch neben mir sass - ich erzähle die Geschichte gerne wieder einmal - wurde ihm einmal ausgeteilt, sein Votum sei seiner jugendlichen Naivität zuzuschreiben. Er wurde also ganz klar kritisiert. Meine Äusserung zum Votum des Abg. Frick war nicht ironisch gemeint, nicht lustig, sondern es war ehrlich gemeint. Er hat sehr schön als Erster aufgezeigt: Es gibt Parallelitäten zwischen der Schweiz und Liechtenstein. Wir müssen in Zukunft handeln. Das Wechselspiel zwischen Schwarz und Rot hat er auch aufgezeigt, nach meiner Ansicht durchaus treffend. Es war ehrlich gemeint, das Votum war sehr gut. Ich meine, wenn man die Leute nicht mehr loben darf, dann kritisieren wir uns nur noch. Das kann man tun. Es gibt einfach auch Leute, unter denen mitunter die Chemie nicht so ganz harmoniert. Ich muss aber sagen: Es war ehrlich gemeint. Wenn es anders rübergekommen ist, dann tut es mir leid. Aber ich denke mir, ich habe sehr viel wiederholt, weil er hat sehr viel gesagt, was ich eigentlich auch sagen wollte. Was ich dann gesagt habe, die Schweiz hat schon längstens 1,4%. Wieso sollte es im Lande Liechtenstein mit 1,2% gehen? Das wird wohl nicht gehen. Deshalb war das sehr wichtig, was er gesagt hat. Es gibt Parallelitäten zwischen Schweiz und Liechtenstein. Das war ehrlich gemeint. Ich habe es wiederholt. Wenn es so schlecht war und ich wiederhole es dann, dann würde ich ja mein eigenes Votum auch in den Schatten stellen, was ich wohl kaum tue. Dann sag ich gar nichts mehr. Dass wir uns in anderen Bereichen, spezifisch wenn es um das Gesundheitswesen geht, nicht immer einig sind, ja, das mag durchaus sein. Das war auch die letzten vier Jahre nicht anders mit gewissen Exponenten. Ich verstehe die Haltung, aber ich denke mir, es steht durchaus auch zumindest einem Teil des Landtags an, wenn er eine andere Ansicht vertritt. Und ich denke mir auch, das Volk sieht das zumindest teilweise auch so. Dann betreffend die Ärztedichte: Mir müssen Sie diese Studie nicht schicken, Abg. Frick. Die müssen Sie der Regierung zukommen lassen, denn die Regierung schreibt auf Seite 10, ich lese es gerne vor: «Gemäss Untersuchungen in der Schweiz soll auch die zunehmende Ärztedichte einen gewissen Einfluss haben». Das ist von der Regierung. Das ist keine Erfindung von mir. Es steht hier im Bericht und Antrag. Dann würde ich empfehlen, diese Studie auch der Regierung zukommen zu lassen, damit sie sich in Zukunft auch richtig informieren kann und das ganze vorhandene Wissen einfliessen lassen kann in die Berichte und Anträge. Ich möchte also schon noch einmal festhalten: Ich habe ganz klar gelobt und es war ehrlich gemeint und nicht ironisch. Aber wie gesagt, wenn wir nur noch kritisieren möchten und Sie denken, dass das ein konstruktives Klima ist, dann gute Nacht! Abg. Heinz Vogt:
Danke, Herr Präsident. Ich persönlich denke, wir müssen in die Zukunft schauen. Die Vergangenheit und die Entwicklung in der Vergangenheit waren bedenklich, doch hier steht Liechtenstein nicht alleine da. Ich persönlich will mir in Zukunft nicht vorwerfen lassen, nicht die beste Lösung gesucht zu haben. Nebst der bereits von der Regierung eingesetzten verwaltungsinternen Arbeitsgruppe, die die ersten Ergebnisse in Kürze liefern wird, würde ich auch einen Beizug von neutralen Sozialversicherungsexperten begrüssen, welche dann im Zusammenspiel zwischen Verwaltung, Experten und Politik die Probleme und Möglichkeiten diskutieren und dann auch die besten Lösungsvarianten einleiten werden. Da die meisten von uns - und dazu gehöre auch ich - keine Sozialversicherungsexperten sind, erachte ich auch eine Landtagskommission im Vorfeld nur bedingt als zielführend. Ich denke aber, die Politik muss in diesem Sachthema zusammenstehen, ansonsten werden wir in vier Jahren wieder vor der gleichen Problematik stehen. Vielen Dank. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich möchte vielleicht nur ergänzen, dass es fast selbstverständlich ist in so einer komplexen Situation, dass, wenn eine vorberatende Landtagskommission tagt, dass sie die Möglichkeit hat, auch Experten zuzuziehen, denn ich teile Ihre Ansicht, dass wir ja alle keine Experten sind. Und ich möchte nochmals sagen: Ob eine Kommission dann Sinn macht, das können wir dann beurteilen, wenn der Bericht und Antrag der Regierung vorliegt. Abg. Elmar Kindle:
Herr Präsident, Damen und Herren. Ich würde vorschlagen, das Thema jetzt zu beenden und uns wieder dem Gesetz zuzuwenden. Kommissionen hin oder her. Ich bin der Meinung, dass es der Regierung überlassen ist, in ihrem Tempo wie sie es für richtig hält, sachbezogen, zielorientiert einen Bericht und Antrag in den Landtag zu stellen und dann zu entscheiden, was der Landtag mit diesem Bericht und Antrag anfängt, und dann weitere Schritte einzuleiten und nicht jetzt schon von Schnellschüssen zu sprechen und es muss im Oktober oder im Dezember sein. Das finde ich einfach nicht richtig hier. Lassen wir der Regierung die Zeit, hier einen sachlichen, sachbezogenen Bericht zu erstellen und dann mit dem Bericht in den Landtag zu kommen, wenn er reif ist für Entscheidungen. Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Ich unterstütze das Votum des Abg. Kindle, zurück auf die Vorlage zu gehen, jedoch erst nach meinem Votum: Die Politik muss bei diesem Thema zusammenstehen. Das fasst es, glaube ich, sehr gut zusammen. Es muss und soll aber auch ausgesprochen werden, was Sache ist. Und Sache ist nun einmal auch, dass der zumindest besorgniserregende Ausblick der IV in die Zukunft nun einmal auch auf die Untätigkeit der Vorgängerregierung zurückzuführen ist. Der Rückblick vom Abg. Beck ins Jahr 2000 zeigte dies ja gerade erst recht auf, wie auch der Abg. Wendelin Lampert richtig ausgeführt hat. Seit 2001 hätte die Vorgängerregierung vier Jahre Zeit gehabt, etwas in die Wege zu leiten, was leider nicht geschah. Die aktuelle Regierung - jetzt ein paar Monate in Amt und Würden - legt uns einen Bericht und Antrag dank der speditiven und äusserst zielgerichteten Arbeit vom Regierungsrat Hugo Quaderer vor. Für mich bedeutet Koalitionsregierung nicht, dass das, was die letzten vier Jahre war oder versäumt wurde, nicht mehr zu erwähnen oder zu kritisieren sei. Danke. Abg. Elmar Kindle:
Herr Abg. Caduff, Ihre Äusserungen sind einfach deplatziert und wirken nicht zielführend in dieser Angelegenheit. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, gebe ich das Wort Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich bedanke mich zuerst für die mehrheitlich grosse Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage, wobei ja noch ein Antrag des Abg. Jürgen Beck auf Nichteintreten im Raume steht. Die IV-Diskussion führen wir jetzt hier in diesem Hohen Hause seit meiner Amtszeit als Sozialminister ein zweites Mal. Ich bin sehr dankbar für die sehr engagierten Voten, denn die Diskussion in die-sem Hohen Haus zeigt die Problematik, die sich uns stellt und sie zeigt - und das ist eigentlich das Wichtigste - den hohen Handlungsbedarf, welchem wir alle - ich sage wirklich alle - unterstellt sind. Und wenn dann versucht wird, hier den Druck einseitig nur auf den Sozialminister zu lenken, dann wehre ich mich schon mit aller Entschiedenheit dagegen. Ich bin jetzt fünf Monate im Amt. Mir wird hier vorgeworfen, es gehe zu langsam. Es wurde während den letzten Jahren, ich sage bewusst Jahren und nicht 1, 2, 3, 4, 5, 6 oder 7, während den letzten Jahren zu wenig unternommen und wir haben diese Sache jetzt angepackt. Wir sind jetzt daran gegangen, haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt und das hat diese Regierung beschlossen, das hat nicht der Sozialminister beschlossen, sondern das hat die Gesamtregierung beschlossen. Wir haben hier eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Leistungsseite befasst. Wir befinden uns hier in einem sehr, sehr sensiblen Thema. Die IV ist nicht etwas, das man einfach übers Knie brechen kann, es ist sehr sorgfältig abzuwägen, was für Massnahmen wir für die Zukunft setzen möchten. Und wenn wir jetzt auf der Leistungsseite in der letzten Zeit einfach nicht ausreichend schnell und auch inhaltlich vielleicht zu wenig gehandelt haben, dann gibt es uns jetzt nicht die Legitimation, alles übers Knie zu brechen. Ich habe bereits im Juni gesagt, wie der Fahrplan ausschauen soll und könnte. Und nach meinem Dafürhalten brauchen wir auch etwas Zeit, um wirklich einen sorgfältigen Bericht hier dem Landtag vorlegen zu können. Und ein solcher Bericht braucht seine Zeit, weil es das normale gesetzgeberische Verfahren zu durchlaufen gilt. Sie wissen das. Und das kann ich jetzt als ersten Schritt nennen: Diese Arbeitsgruppe, die von der Regierung eingesetzt wurde, hat den Bericht abgeliefert. Die Regierung hat am letzten Dienstag, vor zwei oder drei Tagen, diesen Bericht zur Kenntnis genommen; die Regierung hatte aber noch keine Gelegenheit, die Inhalt zu diskutieren und das weitere Vorgehen festzulegen. Ich kann Ihnen auch nachher noch Ausführungen machen zum konkreten Inhalt der Ergebnisse, wobei ich hier doch auch zu bedenken geben muss, dass ich diesen ganzen Bericht nicht im Detail vorstellen kann. Wenn wir uns nur den gesetzgeberischen Prozess betrachten, dann ist es so, dass wir jetzt zuerst diejenigen Massnahmen festlegen müssen, die aus diesem Bericht herausgenommen werden. Dann gilt es auch, diese Ergebnisse mit - wie es auch heute gefordert wurde - externen, so genannten neutralen Experten zu begutachten, dann eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Dann, wissen Sie alle, eine Vernehmlassung hat drei Monate zu dauern. In einem solch komplexen und sensiblen Thema wäre es nach meiner Ansicht unverantwortlich, die Vernehmlassungsfrist kürzer zu halten. Und dann muss das Ressort die entsprechenden Ergebnisse aus der Vernehmlassung in einen Bericht und Antrag einarbeiten. Und dass dieser Prozess Monate dauert, ich glaube, das sollte allen verständlich sein. Und wenn wir es wirklich erreichen, dass wir im Mai oder im Juni nächsten Jahres dieses Paket auf der Leistungsseite hier diskutieren können, ich denke, dann haben wir in zeitlicher Hinsicht schon bereits ein sehr ehrgeiziges Ziel erreicht. Das zum zeitlichen Fahrplan. Nachher - und da stimme ich dann dem Landtagspräsidenten vollumfänglich zu - nachher muss man doch zuerst einmal den Bericht kennen, bevor man beschliessen kann, dass man einen Bericht in eine Landtagskommission gibt. Der Landtag muss zuerst also die Inhalte auch zur Kenntnis nehmen, diskutieren und dann über das weitere Vorgehen befinden. Aber selbstverständlich ist das die Kompetenz des Hohen Hauses, das ist nur die Ansicht eines bescheidenen Regierungsrates. Ich habe auch verschiedenste Voten gehört, auf die ich noch ganz kurz eingehen möchte: Es wurde praktisch von allen gefordert, dass man jetzt auf dieser Leistungsseite etwas macht. Die Voten widerspiegeln eigentlich auch die Vernehmlassung zu dieser Beitragssatzerhöhung. Die meisten oder praktisch alle sagen okay, diese Beitragssatzerhöhung können wir jetzt durchziehen, aber die Leistungsseite muss unverzüglich angepackt werden. Ich glaube, die Regierung hat mit der Einsetzung der Arbeitsgruppe diese Unverzüglichkeit gesehen und hat jetzt unverzüglich gehandelt. Vom Abg. Markus Büchel wurde dann auch eine Bemerkung zum Staatsbeitrag und auch zur finanzpolitischen Verantwortung - insbesondere aus der Sicht des Staates - gemacht. Und Sie haben gesagt, Sie können diesem Modus, wie er jetzt von der Regierung vorgeschlagen wird, nicht zustimmen. Ich möchte Ihnen einfach zu bedenken geben, dass noch in der Vernehmlassungsvorlage dieses Reservenvolumen zugunsten der Invalidenversicherung und zulasten des Staatshaushaltes bei 20% des Gesamtvermögens der IV lag. Das hätte nach heutigem Erkenntnisstand etwa der IV erlaubt, bis zu CHF 11 Mio. an Reserven anzuhäufnen. Wir haben das dann korrigiert. Die Regierung hat das begutachtet und ist zum Schluss gekommen, dass man diesen Betrag, dieses Reservenvolumen, auf 5% reduziert, damit letztendlich die IV im Sinne einer Schwankungsreserve auf kurzfristige Negativentwicklungen selbst reagieren kann, indem solche echte Defizite über den Reservenbestand abgebaut werden können. Es wurde gesagt, dass es eine unliebsame Pendenz sei, die ich übernommen habe. Ja, das ist richtig gesagt. Es wurde auch gesagt, ich hätte das nun auszubaden. Mit dem gewinnen wir nichts. Wir müssen jetzt nach vorne schauen. Wir müssen irgendwie diese IV in den Griff bekommen und deshalb sind wir - und das wiederhole ich nochmals -, wir sind wirklich alle gefordert. Das ist nicht nur die Regierung, das ist nicht nur der Sozialminister, das ist nicht nur der Landtag. Das ist die Wirtschaft, das sind die Versicherten und das ist die Gesellschaft als Ganzes. Nur wenn wir in der Gesellschaft eine Diskussionsform erreichen, die auf einem sachlichen Niveau basiert, dann haben wir auch die Chance, hier entscheidende Schritte vorwärts zu kommen. Aber wenn wir - und das wurde heute auch gesagt - wenn wir das Opfer zum Täter machen, wenn wir nur noch eine Diskussion führen über Missbrauchsbekämpfung, dann, denke ich, sind wir im falschen Fahrwasser. Es wurde auch viel von der Vergangenheitsbewältigung gesprochen. Ich möchte mich an dieser Diskussion nicht beteiligen. Das überlasse ich dem Landtag. Es wurden mir auch noch Fragen gestellt, auf die ich eingehen möchte: Der Abg. Alois Beck hat die Funktionsweise des Lohnzuschusses hinterfragt. Ich habe mir den Bericht und Antrag aus dem Jahr 2000 angesehen. Und dort waren die Vorstellungen derart, dass dieser Lohnzuschuss für den Staat bis zu CHF 2 Mio. Aufwand generieren könnte. Das ist, wie Sie wissen, nicht eingetreten. Wir haben im Jahre 2004 nicht ganz CHF 100'000 aufgewendet für diesen Lohnzuschuss. Dieses Instrument der Eingliederungsmassnahme hat nicht gegriffen, so wie man sich das vorgestellt hat. Das Scheitern hat mehrere Gründe. Wir haben das versucht, bereits ein erstes Mal zu analysieren. Es gibt den Grund, dass die Anspruchsvoraussetzungen an den Invaliditätsgrad von mindestens 40%, also an den Mindestinvaliditätsgrad, angeknüpft wird. Ein Phänomen ist sicherlich auch, dass dieser Lohnzuschuss wenig bekannt ist. Er wurde nicht aktiv beworben und es gibt - das kann man, glaube ich, auch feststellen, vielleicht auch aufgrund der Unkenntnis - eine geringe Akzeptanz bei den Unternehmen. Dann ist auch die Berechnung des letztendlich effektiven Betrags relativ kompliziert und dort hat man sich schon Überlegungen gemacht, ob man das nicht mit einem Pauschalbetrag besser in den Griff bekommen könnte. Die Gründe, warum dieser Lohnzuschuss nicht in dem Masse akzeptiert ist wie man sich das erhofft hat, über die kann man jetzt eigentlich nur spekulieren. Es ist sicherlich der verhärtete Wirtschaftskampf unter den Unternehmen als Grund zu nennen. Es ist zudem eine verstärkte Gewinnorientierung festzustellen. Früher hatten wir auch das Phänomen, dass mehr Familienbetriebe existierten. Es gab noch eine fast familiäre Anbindung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber. Heute sind die Arbeitsverhältnisse eher anonymisiert. Das sind mögliche Gründe, warum dieser Lohnzuschuss nicht im erhofften Masse gegriffen hat. Zur Bildung der Landtagskommission habe ich mich einleitend bereits geäussert. Ich möchte das nochmals wiederholen. Ich denke wir sollten - wie es auch geheissen hat aus dem Plenum - jetzt sachbezogen und zielorientiert diese Revision angehen. Dieser Gesetzgebungsprozess braucht seine Zeit. Und ich möchte das auch nochmals wiederholen: Eine Vorlage bis im Mai des nächsten Jahres ist in zeitlicher Hinsicht in Anbetracht der Komplexität des Themas ein sehr ehrgeiziges Ziel. Ich wurde dann auch vom Abg. Wendelin Lampert gefragt, wie die Zusammenarbeit, glaube ich, mit der Klinik Valens funktioniere, dass diese bereits bestehe, dass sie aber offensichtlich noch zu wenig greife. Das ist so: Das Verfahren, wenn jemand einen IV-Antrag stellt, läuft derart ab, dass der Hausarzt diese Abklärungen trifft und dann zusammen mit dem Arbeitgeber über mögliche Massnahmen und Konsequenzen diskutiert. Sofern es ein klarer Fall ist, wird die eigentliche Rentenberechtigung zugesprochen. Wenn es nicht klar ist, dann gibt es weitere Abklärungen. Da gibt es diese so genannten Vertrauensärzte der IV. Das sind dann beispielsweise Psychologen. Es gibt aber eben auch diesen Zusammenarbeitsvertrag mit der Klinik Valens. Dort werden zusätzliche medizinische Abklärungen getroffen. Es gibt natürlich auch Rückfragen bei anderen Stellen wie beispielsweise bei der Krankenkasse, der Unfallversicherung oder der Arbeitslosenversicherung. Und es gibt auch externe Berufskundefachleute, wobei zum Beispiel durch die Berufsberatungsstelle in einem gewissen Umfang ebenfalls IV-Abklärungen vorgenommen werden. Zusätzlich arbeitet hier die IV auch mit einem externen Experten zusammen. Man kann natürlich diese Abklärungen verstärken - das ist richtig. Das ist letztendlich auch eine Frage, was es kosten kann, was es kosten darf. Und dann muss man natürlich auch das Kosten/Nutzenverhältnis in Betracht ziehen. Sie haben auch gefragt, wie lange der Beitragssatz in der Schweiz bereits bei 1,4% liege. Das ist seit 1995 der Fall. Dann möchte ich mich einfach noch einmal in aller Entschiedenheit gegen Ihre Feststellung, Herr Abg. Wendelin Lampert, wehren, wenn Sie sagen, es gehe jetzt zu langsam. Das kann ich nicht nachvollziehen.Sie haben zudem die Frage wegen den Kaufkraftbereinigungen gestellt. Es ist im Bericht und Antrag dazu etwas ausgeführt. Es ist so, dass wir in zwischenstaatliche Verträge - einerseits haben wir diese mit der Schweiz und andererseits natürlich innerhalb des EWR-Systems - eingebunden sind. In diesen Fällen ist eine Kürzung nicht möglich und auch eine Kaufkraftbindung nicht möglich. Das ist einerseits aufgrund des EWR-Rechts, andererseits aufgrund des Staatsvertragsrechts mit der Schweiz der Fall. Es gibt Berechnungen, dass 25% der gesamten IV-Rentenleistungen, also der Auszahlungen, ins Ausland ausgerichtet werden. Und die Anzahl an IV-Renten selbst, seien das viertel, halbe oder ganze Renten, die ins Ausland entrichtet werden, liegen bei 46,8%. Von den insgesamt 2062 Rentenbezügern wohnen und leben also 966 Rentenbezüger oder 46,8% im Ausland. Und die machen dann von den Gesamtaufwendungen der Rentenleistungen 25% aus. Dann haben Sie auch nach den Ergebnissen dieses Arbeitsgruppenberichtes gefragt: Die Arbeitsgruppe hat zeitgerecht ihre Arbeit abgeschlossen und - wie bereits einführend ausgeführt - hat die Regierung diesen Bericht zur Kenntnis genommen am letzten Dienstag, also am Dienstag dieser Woche. Es werden dort Massnahmen vorgeschlagen, die mit einer gewissen Verzögerung wirksam werden könnten oder können, wenn sie natürlich dann rechtlich umgesetzt werden. Und es werden Massnahmen vorgeschlagen, die mit In-Kraft-Treten der gesetzlichen Bestimmung sofort wirksam werden könnten. Es geht dort um die Bereiche der Eingliederungsmassnahmen, es geht um die Frage des Rentenbeginns. Es geht selbstverständlich, wie es auch im Bericht und Antrag ausgeführt ist, um die Früherkennung und Frühintervention. Es geht um Fragen der Zusatzrenten für die Ehefrau, es geht auch um die Höhe der Kinderrenten. Es geht auch um die Altersgrenze bei den Kinderrenten. Da kann man beispielsweise konkret ausführen, dass die Altersgrenze bei Kinderrenten heute bei 25 Jahren liegt und es gibt dort Überlegungen - ohne hier vorzugreifen - Überlegungen, ob man diese Altersgrenze senken könnte. Weil beispielsweise jugendliche Erwachsene nach dem 18. Lebensjahr, wenn sie dann Förderungen benötigen, weil sie in der Ausbildung sind, dass diese dann über Stipendiengelder eigentlich abgedeckt wären. Das sind in etwa die Schwerpunkte, die es nun auf Realisierbarkeit und Machbarkeit zu prüfen gilt. Und das sind dann vielleicht einfache Schlagworte, die es letztendlich auch gilt, in ein Gesetz umzugiessen. Das sind teilweise komplexe Arbeiten, die einfach auch nicht von heute auf mor-gen gemacht werden können. Die bedürfen grundlegender Abklärungen auch was die Verknüpfung von allfälligen Ausflüssen von solchen Massnahmen in anderen Sozialbereichen zur Folge hätte. Deshalb ist es sehr wichtig, dass auch ein gewisser Zeitraum zur Verfügung steht, um diese Gesetzesanpassungen vornehmen zu können. Es wurde die Forderung gestellt vom Abg. Heinz Vogt, dass man neben dieser, ja ich sage einmal, teilweise - wie es ausgedrückt wurde - befangenen Arbeitsgruppe bestehend aus Mitarbeitern des Ressorts Soziales und Ressorts Gesundheit und der IV, dass man auch neutrale Experten noch beizieht. Ich denke, bei der Komplexität des Themas liegt es auf der Hand, dass man auch noch neutrale Experten dazu beizieht. Das sind meines Erachtens die Fragen, die zu beantworten waren. Sollte ich eine vergessen haben, möchte ich Sie bitten, diese nochmals zu wiederholen. Abg. Heinz Vogt:
Herr Regierungsrat Quaderer, ich meinte nicht befangen, aber ich denke, vier Augen sehen immer besser als zwei. Das war meine Intention. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Der Herr Regierungschef wünscht noch das Wort. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich muss nur eine Antwort ganz kurz geben. Der Abg. Jürgen Beck hat nach der allfälligen Verwendung einer allfälligen Mehrwertsteuererhöhung in der Schweiz gefragt. Aber diese allfällige Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Schweiz, die steht noch, sagen wir einmal, noch in den Sternen. Das heisst, das können wir überhaupt noch nicht sagen, ob die kommt oder ob die nicht kommt. Und eine seriöse Finanzpolitik kann natürlich nicht mit Einnahmen planen, die überhaupt noch nicht gegeben sind. Von daher kann ich Ihnen versichern, dass wir diese Erhöhung nicht schon für irgendwelche Ausgaben reserviert haben. Wir sind auch froh, dass wir nicht Spezialsteuern brauchen, um unsere Sozialwerke auszufinanzieren. Unsere Sozialwerke stehen heute gut da, wenn wir das mit anderen Sozialwerken in anderen Staaten vergleichen. Deshalb kann ich mich hier nur anschliessen, dass wir alles unternehmen sollen, damit auch in Zukunft eine gute Entwicklung möglich ist. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Besten Dank für die Beantwortung meiner Fragen, Herr Regierungsrat Quaderer. Eine Zusatzfrage habe ich zur Kaufkraftbereinigung: Sie haben konkret auf die staatsvertraglichen Bestimmungen hingewiesen. Wie sieht es aus ausserhalb dieser staatsvertraglichen Bestimmungen, sprich ausserhalb EU/EWR? Gibt es hier andere Bestimmungen oder gelten hier auch gewisse Staatsverträge? Und was ich auch noch zufügen möchte zu Ihren Aussagen: Ich denke mir auch, man kann nicht sagen, der Sozialminister ist gefordert, die Nagelprobe wird stattfinden und dann ist dann der Landtag gefordert und wird das unterstützen müssen oder eben nicht. Das haben Sie treffend gesagt. Und die zeitliche Dringlichkeit, das ist sicher ehrgeizig das Ziel Mai/Juni 2006. Aber wenn wir auf 2007 etwas einführen möchten, werden wir ungefähr an diesem Eckpunkt festhalten müssen. Und in meinem Votum, in dem ich gesagt habe, es geht zu langsam, das war mitunter im Zusammenhang mit der Kommission, da ich einfach davor warnen wollte: Bringt die Kommission dann wirklich diesen Fortschritt und vor allem die Geschwindigkeit in diesen Prozess? Ich befürchte genau das Gegenteil, dass eine Kommission eher schleppend wirkt und nicht förderlich für die zeitliche Dringlichkeit ist. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gut. Wünschen Sie noch das Wort Herr Regierungsrat?Regierungsrat Hugo Quaderer:
Ich sollte noch die Frage des Abg. Wendelin Lampert beantworten. Es gibt meines Wissens keine weiteren zwischenstaatlichen Abmachungen mit so genannten Drittstaaten. Aber der Grossteil, ich glaube es sind bis zu 90% der Rentenbezüger im Ausland, die sind eben über diese Staatsverträge gebunden und deshalb ist der finanzielle Effekt letztendlich, wenn man ein solches System dann einführen möchte, wie Sie es angeregt oder zur Diskussion gestellt haben, ist der finanzielle Effekt letztendlich sicherlich nicht der gewünschte, auch im Vergleich mit dem Aufwand, den man hätte, das zu administrieren. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, dann können wir uns der Regierungsvorlage zuwenden, sofern Eintreten beschlossen wird. Der Abg. Jürgen Beck hat Antrag gestellt auf Nichteintreten. Ich stelle den Antrag auf Eintreten. Wer dem Antrag auf Eintreten zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit können wir mit der Lesung der Regierungsvorlage über das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung beginnen. Art. 27 Abs. 3 bis 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 Abs. 3 bis 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Ich habe eine Bemerkung zum Abs. 2: Abs. 2 besagt ja, dass die Mittel oder die Beiträge aus den allgemeinen Staatsmitteln bereitzustellen sind. Das ist für mich selbstredend. Woher wollen sie denn sonst kommen, wenn sie nicht aus einer Spezialfinanzierung kommen? Und daher erachte ich diesen Abs. 2 als überflüssig und ich möchte die Regierung bitten zu prüfen, ob man das im Sinne von schlanken Gesetzen nicht weglassen könnte. Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Ich stimme dem Regierungsrat Quaderer zu. Es wurde bereits eine Korrektur mit dieser Formulierung gemacht. Die geht auch meiner Meinung nach in die richtige Richtung. Das ist gegenüber der vorherigen Regelung, die Sie angesprochen haben, mit wesentlich höheren Reservenbildungen eine Korrektur, die wesentlich schon eine Verbesserung ist. Ich bin aber einfach grundsätzlich der Meinung, dass die alte Systematik schneller das aufzeigt, was Realität ist und keine ausglättende oder glättende Funktion durch diese Regelung stattfindet und damit man sich schneller mit dieser Thematik auseinander setzen muss. Das ist meine Überlegung dabei und die habe ich schon seit ich im Verwaltungsrat der AHV/IV war und vertrete sie darum auch hier. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Zuerst zur Bemerkung des Landtagsvizepräsidenten Ivo Klein: Ja, das ist richtig. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Hier hat die Regierung, ohne das zu prüfen, altes Recht oder noch gültiges Recht, muss ich sagen, in die neue Vorlage übernommen und, ich denke, dass man das anlässlich der 2. Lesung dann entsprechend korrigieren kann, indem man den Abs. 2 ersatzlos aufhebt und dann den Abs. 1 zum eigentlichen Art. 28 macht. Dann zu den Bemerkungen des Abg. Markus Büchel: Ja, das ist Ihre Sichtweise. Die Regierung hat sich jetzt für diesen Weg entschieden, indem der IV bei günstigem Kostenverlauf eine Reserve von bis zu CHF 3 Mio. nach heutigem Stand zugelassen würde im Sinne einer geringen Schwankungsreserve. Aber ich denke, das wird dann der Landtag auch anlässlich der 2. Lesung zu befinden haben, ob er das heutige Modell beibehalten möchte oder dem Vorschlag der Regierung hier Folge leistet. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung in 1. Lesung behandelt und Traktandum 27 erledigt.-ooOoo-