ABÄNDERUNG DES LANDESBÜRGERRECHTS BETREFFEND UNEHELICH GEBORENE KINDER (NR. 49/1997) 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen damit zu Punkt 31. der Tagesordnung: Abänderung des Landesbürgerrechtes betreffend unehelich geborene Kinder. Zur Diskussion steht neben dem Bericht und Antrag der Regierung der vor wenigen Minuten verteilte neue Gesetzestext der Regierungsvorlage, der sich allerdings inhaltlich nicht unterscheidet vom blauen Text im Bericht und Antrag; lediglich im Einleitungssatz wird auf ein weiteres Gesetz, nämlich dasjenige vom 13. Mai 1976 Bezug genommen und die Überschriften der beiden zur Veränderung anstehenden Paragraphen wurden legistisch verbessert.Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich begrüsse die von der Regierung beantragte Novelle des Bürgerrechtsgesetzes. Für einmal agiert die Legislative über Anstoss der Exekutive, bevor der StGH eine offenbare Ungerechtigkeit beim ersten sich bietenden Anlassfall korrigiert. Dies ist auch unter dem Blickwinkel der sachlichen Gewaltenteilung zu begrüssen. Weiter finde ich es positiv, dass der vom StGH mit nahezu absoluter Geltung durchgesetzte Geschlechtergleichheitsgrundsatz sich diesmal zu Gunsten der Männer, sprich Väter, auswirkt. Hatte der Leading Case im Bürgerrechtsgesetz vom April dieses Jahres noch die Gleichstellung der Mütter ausländischer Kinder in Bezug auf die voraussetzungslose Weitergabe des liechtensteinischen Bürgerrechts gebracht, so wird durch die vorliegende Novelle die Gleichstellung der Väter unehelicher Kinder mit den Müttern unehelicher Kinder erreicht.Als Wermutstropfen bleibt festzustellen, dass ein weiteres Mal nur eine Teilnovelle des Bürgerrechtsgesetzes erfolgt. Dies war seit Erlass des Gesetzes im Jahre 1960 immer so. Die vorliegende Revision ist circa die zehnte in den letzten 30 Jahren. Ich möchte dem Wunsch Ausdruck verleihen, dass im Zuge der vor kurzem von der Regierung eingeleiteten Inangriffnahme der längst überfälligen Regelung des Problems der Einbürgerung alteingesessener Ausländer generell eine Überarbeitung des Bürgerrechtsgesetzes erfolgt. Dies im Sinne der Ausführungen der jüngst erschienenen Dissertation von Ralph Wanger, der auf Seite 277 folgendes ausführt, ich zitiere: «Was die materiell-rechtliche Seite des Landesbürgerrechtes betrifft, hat sich gezeigt, dass eine grosse Anzahl an Bestimmungen überholt und revisionsbedürftig sind».Ein vor allem inhaltlich, aber auch von der Diktion her, modernes Bürgerrechtsgesetz ist baldmöglichst anzustreben. Ich beantrage Eintreten.Abg. Gabriel Marxer:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich freue mich auch, dass wenigstens wieder ein kleiner Schritt in der Besserstellung oder in der Verbesserung des Landesbürgerrechts getan wird. Ich bin allerdings nicht ganz der gleichen Meinung wie mein Vorredner, der Fraktionssprecher der VU. Mir kommt es so vor, als ob der Wille zur Revision eher nur auf Grund des Staatsgerichtshofurteils vom 24. April 1997 sich nun wirklich in konkreter Arbeit auch niedergeschlagen hat, sondern dass dieser Wille nicht so besonders ausgeprägt war, und ich würde mir von der Regierung etwas mehr Initiative erhoffen, damit auch die weitere Entwicklung unseres Landesbürgerrechts zügig stattfinden kann.Noch etwas sehe ich anders als dies der Fraktionssprecher der VU ausgeführt hat. Ich sehe hier keine Gleichstellung von Vätern und Müttern, sondern nun endlich wieder einmal eine Gleichbehandlung von unehelichen und ehelichen Kindern im Vordergrund dieser Gesetzesnovelle. Ich glaube, es ist nicht ganz die richtige Sichtweise, wenn man das auf die Elternschaft abstützt, sondern dies ist ein Gesetz, das vor allem für die Kinder eine Gleichbehandlung bringt. Und die Kinder vermögen sich nun wirklich nichts dafür, ob sie von ehelicher oder von unehelicher Abstammung sind. Für mich persönlich ist es nicht einsehbar - und ich habe dies hier im Landtag auch schon mehrmals deponiert -, dass die Kinder je nachdem Nachteile erleiden, ob sie von unehelicher oder ehelicher Geburt sind.Begrüssen möchte ich ebenfalls, Herr Präsident, Sie haben das bereits vorweg genommen, die legistische Besserformulierung, ich hätte sonst darauf hingewiesen, aber das ist nun da, der Begriff «Landesangehörige» hätte etwas in die Irre führen können, er wurde nun bereits verbessert in «Landesbürger». Ich bin für Eintreten und hoffe, wie gesagt, dass auch die weitere Entwicklung des Landesbürgerrechts mit Initiative von der Regierung verfolgt wird und dass da nicht wieder darauf gewartet werden muss, dass irgendwelche verfassungsmässigen Bedenken vom Staatsgerichtshof aufgegriffen werden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Eintreten ist unbestritten. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrat Heinz Frommelt:
Ich freue mich darüber, dass Eintreten unbestritten ist. Ich möchte mich zunächst für die legistischen Unfeinheiten entschuldigen beim Landtag, die sich hier eingeschlichenhatten. Offenbar war ein Rohentwurf des Gesetzes mitgeschickt worden, anstatt die legistisch bereinigte Vorlage, dafür bitte ich um Entschuldigung.Was die Äusserungen angehen, Herr Abg. Sprenger, Ihrem Wunsch sei Gehör verschafft. Was die Überarbeitung des Bürgerrechtes angeht, ist es durchaus Absicht der Regierung, zunächst die bereits in Vernehmlassung gegebene Einbürgerung Alteingesessener zu behandeln und anschliessend eine Revision des Bürgerrechts durchzuführen, die nicht nur Teilrevisionen beinhaltet, versteht sich. Was die Kritik, die leise Kritik des Abg. Marxer angeht, dass man nicht immer gedrängt werden sollte, die nehme ich selbstverständlich gerne entgegen. Ich weise allerdings darauf hin, dass das Urteil am 24.4.1997 ergangen ist, und wir erst seit 14. April dieses Jahres im Amt sind, sodass wir hier, oder zumindest ich, beim besten Willen kaum schneller vorgehen konnte.Sie haben Recht, Herr Abg. Marxer, es geht nicht nur um die Gleichbehandlung von Vätern und Müttern, sondern es geht auch darum, dass uneheliche und eheliche Kinder gleich behandelt werden. Im Ergebnis führt diese Vorlage dazu und ich halte es hier wie Sie, ich sehe hier auch keine wesentlichen Gründe für eine Ungleichbehandlung von ehelichen und unehelichen Kindern, sicherlich nicht im Bürgerrecht, jedenfalls.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann führen wir die 1. Lesung anhand der überarbeiteten Regierungsvorlage durch.§ 3 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 3 Bst. a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 4 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 4 Sachüberschrift und Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 5b wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 5b steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.II wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung dieser Gesetzesänderung beendet.-ooOoo-