Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden (Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze) (Nr.62/2005), 2.Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am ersten Tag der Oktober-Landtagssitzung fort. Wir kommen nun zu Traktandum 7: Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden (Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze). Wir behandeln diese Gesetzesvorlagen in 2. Lesung. Die Grundlage bildet der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 62/2005. Der Herr Regierungschef wünscht noch das Wort. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich stelle folgenden Antrag: Ich stelle Antrag, dass wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Landessubventionen nach der Gesetzesvorlage Nr. 10, nämlich nach dem Gesetz über die Abänderung des Sozialhilfegesetzes, lesen. Ich begründe das wie folgt: Je nachdem, wie die Diskussion und die Abstimmung über das Gesetz Nr. 10 über die Abänderung des Sozialhilfegesetzes ausgeht, kann das Konsequenzen auf die Gesetzesvorlage über die Ausrichtung von Landessubventionen haben. Entscheidet sich der Landtag, dass das Land weiterhin sich auch an der Tragung der Betriebskosten der LAK beteiligt, dann möchte ich Folgendes zum Subventionsgesetz zu bedenken geben:Wir sind jetzt davon ausgegangen, dass die Regierung, das Land, sich nicht mehr an den Betriebskosten beteiligt, das heisst, dass das Land zwar weiterhin in der Stiftung verbleibt und dort schon rein aus Fragen der Koordination beratend tätig sein kann, wenn dann das so gewünscht wird, wir aber nicht mehr mit entscheiden. Gleichzeitig haben wir gesagt, dass, wenn die Stiftung Antrag stellt auf Subventionierung von Umbauten oder Neubauten von Pflegeheimen, dass dann diese gemäss Subventionsgesetz zu 50% subventioniert werden und dass die Regierung das gemäss den Kriterien des Subventionsgesetzes entscheidet. Verbleiben wir jedoch im Stiftungsrat und nehmen dort dann auch auf die Entscheidungen Einfluss, dann muss man sich vorstellen, dann hat die Regierung einmal den Auftrag, dass sie die Aufsicht über alle Sozialhilfeeinrichtungen, auch über die öffentlichen Sozialhilfeeinrichtungen ausübt, sie ist also auch Mitglied im Stiftungsrat, und gleichzeitig hat sie die Aufsichtspflicht und sie wirkt mit, wenn ein solcher Subventionsantrag gestellt wird. Und das würde sie dann auch wieder als Regierung entscheiden. Wenn wir uns weiterhin an den Betriebskosten beteiligen, wir aktives und stimmberechtigtes Mitglied im Stiftungsrat sind, dann bin ich der Auffassung, sollten wir diese Position 2.9 streichen. Subventionsanträge der Stiftung betreffend die Unterstützung oder die Ausrichtung von Subventionen für Bauten sollen dann über einen Verpflichtungskredit vom Landtag gesprochen werden. Ansonsten gibt es eine Anhäufung von Kompetenzen bei der Regierung. Sie ist dann mitbeteiligt bei der Antragstellung eines Subventionsgesuches und muss das nachher auch selbst entscheiden. Ich denke mir, das müssen wir diskutieren, sollte die Entscheidung so ausfallen, dass wir uns weiterhin an den Betriebskosten der LAK beteiligen und weiterhin aktives Stiftungsratsmitglied bleiben. Deshalb beantrage ich, dass wir das Subventionsgesetz dann als Nr. 11 lesen, nämlich nach dem Sozialhilfegesetz. Abg. Paul Vogt:
Bei diesen Gesetzesvorlagen sind nur ganz wenige Artikel umstritten. Ich beantrage daher die Behandlung dieser Gesetze in 2. Lesung durch Artikelaufruf. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben den Antrag des Abg. Paul Vogt gehört. Sie würden alle Gesetzesvorlagen mit Artikelaufruf behandeln.Abg. Paul Vogt:
Nein, entsprechend der bisherigen Praxis, dass dort, wo jemand .....Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ja, das ist klar. Abg. Paul Vogt:
Aber ansonsten alle. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wer dem Antrag des Abg. Paul Vogt zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Feuerwehrgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine Einwände gibt, können wir dem Wunsch und der Argumentation der Regierung entsprechend mit der 2. Gesetzesvorlage, nämlich der Abänderung des Feuerwehrgesetzes, beginnen: Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 18a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Feuerwehrgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Musikschule
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur 3. Gesetzesvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Musikschule.Art. 4 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Musikschule die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend die Errichtung der Stiftung "Kunstschule Liechtenstein"
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir die 4. Gesetzesänderung, das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend die Errichtung der Stiftung «Kunstschule Liechtenstein». Art. 4 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend die Errichtung der Stiftung «Kunstschule Liechtenstein» die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Stiftung "Erwachsenenbildung Liechtenstein" (EbLG)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur 5. Gesetzesvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Stiftung «Erwachsenenbildung Liechtenstein» (EbLG). Art. 5 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Stiftung «Erwachsenenbildung Liechtenstein» (EbLG) die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir die 6. Gesetzesvorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Die Abg. Doris Frommelt wünscht das Wort. Dann lesen wir zuerst den Artikel und dann gebe ich Ihnen das Wort.
Art. 11 wird verlesen.
Abg. Doris Frommelt:
Ich habe dazu den Vorschlag einer kleinen Änderung. Und das würde wie folgt heissen: «Die Gemeinden unterstützen die Erwachsenenbildung insbesondere dadurch, dass sie verfügbare und geeignete Räumlichkeiten für Kurse und Veranstaltungen bei Bedarf unentgeltlich für die Erwachsenenbildung zur Verfügung stellen». Ich begründe meinen Antrag wie folgt bzw. wie ich das schon in der 1. Lesung gesagt habe: Damit möchte ich vermeiden, dass die Gemeinde Schaan eventuell verpflichtet werden kann, irgendwann die Räume, die sie im Haus Stein-Egerta für Kurse und Veranstaltungen zur Verfügung stellt, aber das Haus Stein-Egerta, das ja die Büros und die Verwaltung beinhaltet, dass sie das auch irgendwann einmal aufgrund dieses Artikels unentgeltlich zur Verfügung stellen muss. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Dieser Antrag bedeutet nur eine Präzisierung des Willens oder der Absicht dieser Gesetzesänderung. Ich kann diesen Antrag ohne weiteres übernehmen, denn gedacht ist tatsächlich an verfügbare und geeignete Räumlichkeiten für Kurse und Veranstaltungen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Damit hat die Regierung den Antrag der Abg. Doris Frommelt entgegengenommen und dieser Artikel würde dann wie folgt lauten: «Die Gemeinden unterstützen die Erwachsenenbildung insbesondere dadurch, dass sie verfügbare und geeignete Räumlichkeiten für Kurse und Veranstaltungen bei Bedarf unentgeltlich für die Erwachsenenbildung zur Verfügung stellen».Wer Art. 11 in der ergänzten Form zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit zugestimmt. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Schulzahnpflege
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir die 7. Gesetzesvorlage lesen, und zwar das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Schulzahnpflege. Art. 6 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Schulzahnpflege die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur 8. Gesetzesvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz).Art. 12 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen - sprich Sanitätsgesetz - die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Jugendgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Gesetzesvorlage 9, zum Gesetz über die Abänderung des Jugendgesetzes.Art. 4 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 48 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 48 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 50 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 51 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 51 Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Jugendgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Sozialhilfegesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur 10. Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Sozialhilfegesetzes. Art. 20 Abs. 2 Bst. a und c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 Abs. 2 Bst. a und c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 21 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich bitte, Art. 27 zuerst zu lesen. Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Abg. Günther Kranz:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte zu diesem Artikel meine Ausführungen machen und der Änderungsantrag liegt Ihnen vor. Meine Ausführungen anlässlich der Eintretensdebatte zu diesem Artikel sind protokolliert und brauchen nicht mehr erwähnt zu werden. Mein Votum endete mit der verbalen Vorschau, dass ich bei der 2. Lesung den Antrag zur Abänderung des Art. 27 Abs. 2 des Sozialhilfegesetzes stellen werde. Der Antrag, der Ihnen vorliegt, lautet nun wie folgt:1) Die Kosten der wirtschaftlichen Hilfe, einschliesslich der Kosten für Vorschüsse auf Unterhaltsbeiträge (Art. 9) sowie die Betriebsdefizite für Alters- und Pflegeheime sind je zur Hälfte vom Staat und von den Gemeinden im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl zu tragen. Der Personal- und Verwaltungsaufwand unterliegt nicht dieser Lastenteilung.2) Die Kosten für die Förderung von privaten Sozialhilfeträgern (Art. 24) und Selbsthilfeorganisationen (Art. 25) trägt der Staat. Ich begründe dies nochmals wie folgt: Wie die Gemeinden, die Familienhilfeorganisationen und die Stiftung «Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe» vertrete auch ich weiterhin meine Auffassung der gemeinsamen Kostentragung, wie bereits in der 1. Lesung dargelegt. Im Vordergrund der Entflech-tung stehen nicht nur finanzielle, sondern vielmehr Fragen der langfristigen Sicherung, der nachhaltigen Solidarität und der Stabilität der professionellen Pflege und Betreuung der älteren Generation. Die volkswirtschaftlichen Kosten können nur durch gemeinsame Struktur- und Leistungsentwicklungen massgeblich beeinflusst werden. Grundsätzlich ist eine gemeinsame Bedarfsplanung notwendig, die aufzeigt, welche Einrichtungen die öffentliche Grundversorgung decken und damit auch aus öffentlichen Mitteln gemeinsam finanziert werden sollen. Ein auf den ersten Blick einfacher finanzpolitischer Entscheid kann mittel- und langfristig negative Folgen für Pflege- und Betreuungsstruktur nach sich ziehen. Heute eine wahrhaft optimale Lösung für alle Leistungsempfänger sollte nicht absehbaren Unwägbarkeiten geopfert werden. Die heutige qualifizierte Pflege erfordert andere Strukturen und wie wir alle wissen ist diese nicht mehr vergleichbar mit der Altersbetreuung der Gemeinden vor Jahrzehnten. Ich befürchte, sollte sich das Land aus der Mitfinanzierung verabschieden, dann fehlt ein wichtiges verbindendes und tragendes Element in dieser Organisationsstruktur und es ist durchaus möglich, dass es eine tendenzielle Bewegung der stationären Pflege in Richtung Spital geben könnte. Dann wiederum steigen nicht nur die Kosten für die Pflege insgesamt, die Betroffenen sind auch dann in der falschen Struktur untergebracht. Ein gut abgestimmtes Pflegenetz kann den teuren Spitalbereich entlasten. Das heisst, zusätzliche Spitalkosten vermeiden, indem eine funktionale Brücke in die so genannte nachsorgende Pflege sowohl in den ambulanten wie stationären Bereich eingebettet ist. Die heutigen Heime bieten spezielle Pflegeleistungen mit einer optimalen und landesweit aufeinander abgestimmten Qualitäts- und Kostenstruktur. Weiter werden da durch die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Familienhilfen und Heimen wertvolle Synergien genutzt. Es braucht verlässliche und landesweit gemeinsam erarbeitete und finanzierte Strukturen. Im Sinne der Stabilität, der Solidarität und Kontinuität der stationären Alterspflege ist die bewährte gemeinsame Finanzierung auch künftig sicherzustellen. Hierfür braucht es beide Partner. Es braucht das Land und es braucht die Gemeinden mit der je hälftigen Kostentragung. Danke. Abg. Jürgen Beck:
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich werde den Änderungsantrag des Abg. Günther Kranz unterstützen und erlaube mir, noch einige Bemerkungen zu machen. Ich habe Ihnen bereits in der 1. Lesung angekündigt, dass ich mich anlässlich der 2. Lesung zu Wort melden werde. Leider musste ich feststellen, dass die Regierung durch die vielen Bedenken, die bei der 1. Lesung aufgeworfen wurden, nicht überzeugt werden konnte und auf ihrer Vorlage beharrt.
Wie aus ihrer Stellungnahme hervorgeht, bleibt die Regierung bei der Ansicht, die stationäre Altenpflege sei bei den Gemeinden in den besten Händen. Dies mit dem Hinweis auf Beispiele aus anderen Aufgabenbereichen, wo die Gemeinden die Durch- und Weiterführung einer gemeinsamen Aufgabe und deren Finanzierung bereits gelöst haben. Konkret wird auf das Beispiel der Genossenschaft «Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland» verwiesen.
Aber, meine Damen und Herren, zwischen der Lösung von technischen Aufgaben und der stationären Altersbetreuung besteht meiner Meinung nach doch ein ganz fundamentaler Unterschied, geht es bei letzterem doch unmittelbar um Menschen.
Gerade aus diesem Grund kann mich die Meinung der Regierung nicht überzeugen und ich lehne eine rein finanzpolitisch motivierte Betrachtungsweise des Themas entschieden ab.
Es kann nicht sein, dass das Land auf der einen Seite zwar CHF 10 Mio. für einen Radiosender ausgibt, auf der anderen Seite aber keine Million mehr für die stationäre Alterspflege erübrigen will.
Die Stiftung LAK hat für mich überzeugend dargestellt, warum am Konzept der Mischfinanzierung für die stationäre Altenpflege festgehalten werden sollte. In der Stiftung LAK sitzen alle Partner im System an einem Tisch, wobei sich - wie das andernorts schon ausgedrückt wurde - «die Mischfinanzierung als Steuerungs- und -Kontrollmechanismus bewährt» hat.
Dies führt unter anderem zu
schnelleren Entscheidungen,
landesweit einheitlichen und gesicherten Standards, einer effizienten Verwaltung,
Vermeidung von Kosten durch Bedarfsplanung und
hoher Finanzierungssicherheit,
um nur einige Punkte zu nennen.
Auch wenn zum heutigen Zeitpunkt die Finanzierung durch die Gemeinden allein noch geleistet werden könnte, ist aufgrund der demografischen Entwicklung und anderer Faktoren davon auszugehen, dass mittel- und längerfristig die Kosten stark steigen werden und für einkommensschwache Gemeinden zum Problem werden könnten.
Auch wenn die Regierung das in Abrede stellt, sehe ich hier die Gefahr der Entsolidarisierung, weil einzelne Gemeinden für sie günstigere Einzellösungen suchen könnten. Das würde in letzter Konsequenz bedeuten, dass nicht mehr jeder Mitbürger mit den gleichen Leistungen rechnen könnte, unabhängig von der Wohngemeinde.
Dies ist für mich nicht akzeptabel.
Meine Damen und Herren. Tatsache ist, dass wir zum heutigen Zeitpunkt über ein sehr gut funktionierendes System der Altenpflege verfügen, um das uns die Nachbarn beneiden.
Dass es so gut funktioniert, ist der jahrelangen Aufbauarbeit von Land und Gemeinden zu verdanken, wobei sich die Errichtung der Stiftung LAK und eben das Konzept der Mischfinanzierung als ursächlich für den Erfolg erwiesen haben.
Ich bin dagegen, ein bewährtes System aufzugeben zugunsten eines Experimentes, dessen Ausgang ungewiss ist. Leidtragende wären jedenfalls unsere betagten und pflegebedürftigen Mitbürger.
Deshalb folge ich dem Antrag des Abg. Günther Kranz. Danke. Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Seit der 1. Lesung dieses Berichtes und Antrages wurde bereits sehr viel gesagt und noch mehr geschrieben. Zum Teil wurde auch zu vieles und sehr Provozierendes, der Sache nicht Dienliches geschrieben. Es wurden Schlagzeilen produziert, die die Betroffenen verunsichert haben, Ängste geschürt haben und das wurde - so vermute ich mal - bewusst in Kauf genommen, um Stimmung zu machen auf diese 2. Lesung hin. Ich finde das nicht gut und der Sache überhaupt nicht dienlich. Obwohl jeder weiss, dass, egal welche Lösung gewählt wird, die Verantwortung für eine gut funktionierende Alterspflege bei uns allen auch in Zukunft liegen wird, und dass, egal wo wir gerade unsere Aufgabe dannzumal wahrnehmen werden, als Gemeinderat, Vorsteher oder als Landtagsabgeordneter, wir die Pflicht haben, dies auch in Zukunft zu gewährleisten. Und da bin ich überzeugt, da kann kein Systemwechsel die Verantwortlichen aus dieser Pflicht entheben, auch in Zukunft ihre Aufgabe ernsthaft wahrzunehmen. Ich möchte auch nicht nochmals allzu sehr darauf eingehen, aber trotzdem möchte ich nochmals erklären, warum ich der Vorlage der Regierung meine Zustimmung gebe. Die Zuständigkeit für die stationäre Alterspflege liegt meiner Meinung nach klar bei den Gemeinden, und diese haben sich aus vernünftigen Gründen zur LAK zusammengeschlossen und haben so einen idealen Rahmen für die Erledigung der Aufgabe gefunden. Das Land ist zwar heute bei der Finanzierung mit 50% dabei, aber es kann mit seinen zwei Stimmen nur wenig Einfluss nehmen auf Entscheide. Wir sehen daraus auch, dass das Land eigentlich nicht als gleichwertiger Vertreter in dieser Organisation gesehen wurde und wird. Das heisst, die fachlichen wie finanziellen Spielregeln legen die Gemeinden mit ihren Vertretern fest und das Land kann die Konsequenzen mittragen - und vor allem 50% der Kosten. Dass die Bürger der Gemeinden die notwendige Infrastruktur zu Verfügung haben, die auch den Bedürfnissen in jedem Alter angepasst sind, so zum Beispiel Kindergärten, Schulen, Gemeinde- und Vereinshäuser, Feuerwehr, Sportanlagen, Wasserver- und Wasserentsorgungsanlagen - um nur einige zu nennen - ist für jeden von uns selbstverständlich. Genauso selbstverständlich gehört aber auch meiner Meinung nach dazu die Bereitstellung von Wohnraum für Seniorinnen und Senioren. Auch die Führung und Finanzierung von Häusern, in denen ältere Menschen gepflegt werden können, gehört damit für mich zu den ureigensten Aufgaben der Gemeinden. Wenn sie sich zur Erfüllung dieser Aufgabe zusammenschliessen und damit finanzielle wie auch qualitativ bessere Lösungen erreichen, so ist dies sehr zu begrüssen und es soll auch vom Land finanziell unterstützt werden. Aber eben, wie bei den anderen Aufgaben, durch Subventionsbeiträge für die Erstellung der Anlagen, aber nicht durch die Übernahme von 50% der laufenden Kosten. Sie sehen, es findet mit diesem Schritt keine Ungleichbehandlung zu anderen Gemeindeaufgaben statt, sondern eine Gleichstellung und damit eine Klärung der Aufgabenzuständigkeit. Ich kann kaum glauben, dass durch den Wegfall des Staatsbeitrages der Anreiz bei den finanzstarken Gemeinden so gross sein wird, dass sie sich nicht mehr solidarisch erklären und ihre Konsequenzen ziehen und austreten würden. Wenn Solidarität und Gemeinsinn bei den Verantwortlichen für diese Aufgaben davon abhängen, wie viel Geld das Land für diesen Zweck zur Verfügung stellt, dann wird in Zukunft die Solidarität auch auf anderen Gebieten als Argument herangezogen, um die Interessen der Gemeinden gegenüber dem Staat durchzusetzen. Im Gegensatz zu den Gemeinden hat aber der Staat ein Defizitproblem. Die Gemeinden hingegen haben in den letzten Jahren Überschüsse eingefahren und Reserven aufgebaut. Das heisst, der Staat wird die Ausgaben so oder so in Zukunft reduzieren müssen. Der Staat zieht sich auch nicht, wie teilweise plakativ als Schlagzeile verkündet wurde, aus der Alterspolitik zurück, sondern mit der vorgeschlagenen Lösung wird nur in einem Teilgebiet eine klare Aufgabenzuordnung vorgenommen. Eine gemeinsame Alterspolitik ist nicht dadurch gegeben, dass es durchgängig Mischfinanzierungsmodelle gibt, sondern der Staat übernimmt dort die Verantwortung, wo es die Gemeinden nicht sein können. Wie zum Beispiel bei den Gesundheitskosten, Sozialleistungen, AHV/IV usw. Die zusätzliche Belastung für alle elf Gemeinden von CHF 1,5 Mio. ist für die Gemeindevertreter nicht der Grund für die vehemente Gegenwehr gegen diese Neuregelung. Und falls es einmal auch einer Gemeinde finanziell so schlecht gehen sollte, dass sie zum Sparen gezwungen wäre, dann denke ich mir schon, dass wir dann nicht gleich bei der Alterspflege beginnen, um zu sparen. Es gibt nie nur die eine absolut richtige Lösung für eine Aufgabe. Und je nachdem, wie die Aufgabenstellung lautet, wird die richtigere Lösung eine andere sein. Das Reformvorhaben bei der LAK muss man eben im übergeordneten Zusammenhang der Entflechtung des komplexen Gesamtpaketes der Aufgaben zwischen Land und Gemeinden sehen. Alle relevanten politischen Kräfte sind grundsätzlich der Meinung, dass dies notwendig sei. Ein Teil dieses Gesamtpaketes besteht nun in der Hilfe für alte und pflegebedürftige Menschen. Der Anspruch besteht unabhängig davon, wer nun dafür zuständig ist. Die Grundüberlegung für die Entflechtung der Aufgaben zwischen Land und Gemeinden ist, dass derjenige, der dies am besten kann, der soll die Aufgabe wahrnehmen und verantwortlich ausführen. Und da sehe ich bei der stationären Alterspflege nicht das Land, sondern die Gemeinden in der Pflicht. Die Dachorganisation in der Alterspflege der Gemeinden ist diejenige, die in Zukunft die Subventionen für Neubauten erhalten wird. Damit ist der Zwang zum Erhalt der sehr guten Alterspflege und die Gewähr für eine gemeinsame Politik in der Alterspflege meiner Meinung nach gegeben. Ich bin überzeugt, dass dieser Zwang ausreichen wird, die LAK auch in Zukunft zusammenzuhalten und zu stärken. Ich bin überzeugt, dass der Betrieb der in der liechtensteinischen Alterspflege organisierten Alters- und Pflegeheime sowie derjenige der LAK selbst alleine durch die Gemeinden wahrgenommen, organisiert und finanziert werden soll und spreche mich für den Vorschlag der Regierung aus. Sollte hingegen die Mischfinanzierung beibehalten werden, so ist es notwendig und meiner Meinung nach auch selbstverständlich, dass das Land in Zukunft mit dem entsprechenden Gewicht in der LAK mitgestalten und mitentscheiden kann. Abg. Alois Beck:
Danke, Herr Präsident. Wie zu erwarten war, ist der Aufgabenbereich der stationären Alterspflege das dominierende Thema in dieser 2. Lesung. Dabei scheint es mir wichtig, den Gesamtzusammenhang nochmals in Erinnerung zu rufen. Es geht in dieser Phase des Projekts um die Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden. Wo möglich und sinnvoll, sollen für eine Aufgabe nur noch entweder das Land oder die Gemeinden zuständig sein. Mit den Aufgaben soll auch die Finanzierung entflochten werden. Wenn immer möglich, sollen klare Zuständigkeiten geschaffen werden, weil diese zu einer klaren Regelung der Verantwortung für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe und deren Finanzierung führt. Dies aus gutem Grund, denn die so genannte fiskalische Äquivalenz, das heisst, die Übereinstimmung von Entscheidungskompetenz und Finanzierungsverpflichtung, sollte zu volkswirtschaftlich optimaleren Ergebnissen führen. Diese Überlegungen gelten selbstverständlich auch für den Aufgabenbereich der stationären Alterspflege.
Die Regierung schlägt vor, dass der Betrieb der in der LAK organisierten Alters- und Pflegeheime sowie der LAK selbst alleine durch die Gemeinden wahrgenommen, organisiert und finanziert wird. Jedoch sollen die 50-prozentigen Subventionen im Hochbautenbereich weiterhin beibehalten werden.
Im Grunde genommen gibt auch die Verfassung die Marschrichtung vor. Die Landesverfassung weist diesen Aufgabenbereich dem eigenen Wirkungskreis und damit der Zuständigkeit der Gemeinden zu. Dabei soll das Land die Oberaufsicht ausüben.
Als Grundsatz bei der Aufgabenentflechtung dient das Subsidiaritätsprinzip, das heisst, Aufgaben sollen nur dann der übergeordneten Ebene - in unserem Falle dem Land - übertragen werden, wenn diese die Aufgaben besser erfüllen kann als die untergeordnete Ebene der Gemeinden. Von daher besteht mit der gegenständlichen Regierungsvorlage auch die Chance, die Gemeindeautonomie zu stärken.
Es ist jedoch beim Aufgabenbereich der stationären Alterspflege nicht zu verkennen, dass sich die Gemeinden teilweise zu stark an den unmittelbaren Finanzflüssen anstatt der unvoreingenommenen Aufgabenzuteilung orientieren. Daher kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die finanzielle Entflechtung eher im Fokus als die Aufgabenentflechtung steht. Selbstverständlich ist es nicht von der Hand zu weisen, dass eine Zuteilung von Aufgaben weitgehend auch über die Ausgabenverteilung entscheidet. Diese Frage sollte jedoch nach übereinstimmender Meinung der zweiten Phase dieses Projektes vorbehalten sein, dem bedarfsorientierten Finanzzuweisungssystem. In jedem Fall wäre es schade, dass man durch eine zu starke Fokussierung auf die Geldflüsse die Chancen einer Stärkung der Gemeindeautonomie nicht wahrnimmt.
Ich bin der Ansicht, dass die Altersbetreuung und Alterspflege eindeutig zu den Aufgaben der Gemeinden gehört. Im Grunde genommen haben die Gemeinden bereits heute die operative und zum Grossteil auch die strategische Führung in der stationären Alterspflege. Dies zeigt sich auch an den Stimmgewichten, indem das Land ja lediglich über 2 Stimmen im 16-köpfigen Stiftungsrat der LAK verfügt, bei einem Finanzierungsanteil von 50%.
Neben den positiven Aspekten wurden in der öffentlichen Diskussion auch vielerlei Bedenken und teilweise auch böswillige Unterstellungen zum Regierungsvorschlag geäussert. So war die Rede von der Gefahr der Entsolidarisierung, von Insellösungen, vom prognostizierten Ende der LAK, vom Leistungs- und Qualitätsabbau in den Alters- und Pflegeheimen, von einer möglichen Ungleichbehandlung usw. usf. Selbstverständlich muss man die Bedenken ernst nehmen, aber ich glaube nicht, dass wir mit reinen Emotionen, mit pauschalen Aussagen und Killerphrasen einer sachlichen Lösung viel näher kommen.
Schon während der Eintretensdebatte habe ich die Meinung geäussert, dass ich keinen Grund sehe, weshalb sich die Gemeinden nicht zur Weiterführung der gemeinsamen Aufgabe der stationären Alterspflege und deren Finanzierung koordinieren sollten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gemeinden und die Gemeindevertreter ihre Verantwortung nicht wahrnehmen und dass es zum Ausscheren von einzelnen Gemeinden kommt. Gerade unter dem viel bemühten Stichwort der Solidarität wird es auch öffentlich-politischen Druck geben, welcher zu einer Koordination unter den Gemeinden führen wird.
Ein Alleingang von einzelnen Gemeinden käme auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht teuer zu stehen, da die Belastungen in personeller und finanzieller Hinsicht für die einzelne Gemeinde klar höher sind als in einer Kooperation. Ein zusätzlicher Anreiz, im Verbund der Gemeinden zu bleiben, ergibt sich aus dem Umstand, dass die Subventionen des Landes grundsätzlich an die Dachorganisation der Gemeinden im Alterspflegebereich - in diesem Fall an die LAK - und nicht an die einzelne Gemeinde fliessen. Von daher erscheint mir ein Ausscheren als nicht realistisch.
Andererseits muss aber erwähnt werden, dass die heutige gesetzliche Regelung keine Gewähr bietet für die LAK als Organisationsform. Und was geflissentlich verschwiegen wird: Die heutige Regelung bietet Raum für eine Insellösung, indem sich das Alters- und Pflegeheim Balzers nicht im Eigentum der LAK befindet.
In der Stellungnahme der Regierung findet sich das Beispiel der Genossenschaft «Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland». Hier wurde eine Organisations- und Finanzierungsform gewählt, mit welcher diese Organisation sehr gut funktioniert. Mit den Genossenschaftsstatuten haben die Gemeinden mit Beschluss der Gemeinderäte der Generalversammlung unter anderem die Kompetenz zur Genehmigung des Genossenschaftsbudgets sowie zum Erlass eines Finanzierungsreglements übertragen, wobei jede Gemeinde in der Generalversammlung durch den Vorsteher vertreten ist. Die Generalversammlung hat sodann ein verbindliches Finanzierungsreglement erlassen und darin unter anderem festgelegt, dass die Genossenschafter die Finanzierung des laufenden Betriebes oder der Investitionen der «Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland» gewährleisten und der Verteilschlüssel nach dem Einwohnerverhältnis festgelegt wird. Ich bin hier anderer Ansicht als der Abg. Jürgen Beck. Ich meine, mit einer solchen oder ähnlichen Lösung kann auch dem Einwand der Gemeindevertreter begegnet werden, dass die Stiftung LAK in ihrer Struktur darunter leiden würde, wenn sich das Land aus der Finanzierung der Betriebsdefizite zurückzöge und demzufolge die Budgets der LAK von den einzelnen Gemeinderäten behandelt und genehmigt werden müssten. Zweifellos gibt es Organisations- und Finanzierungsformen, welche sich nicht negativ auf die Handlungsfähigkeit der Stiftung LAK auswirken.
Ich teile die Überzeugung der Regierung, dass die Aufgabe der stationären Alterspflege von den Gemeinden auch weiterhin operativ bestens erfüllt werden wird und die Gemeinden ihrer Verantwortung in diesem Sinn ohne Zweifel gemeinsam nachkommen werden.
Dem Land kommt gemäss Verfassung im Bereich der Alterspflege eine Aufsichtsfunktion zu. Auf Gesetzesstufe überträgt das Sozialhilfegesetz der Regierung die Aufsicht über alle Sozialhilfeeinrichtungen. Wer im Bereich der Hilfe für alte und pflegebedürftige Personen einen Betrieb führt, unterliegt der Aufsicht der Regierung bzw. dem durch sie beauftragten Amt. Der Regierung obliegt also die Koordination und Aufsicht der Sozialhilfeeinrichtungen. Sie kann die Rahmenbedingungen schaffen und nötigenfalls auch unerwünschte Entwicklungen korrigieren. Nebst diesen und all den übrigen Verpflichtungen in der Alterspolitik kann das Land seine Verantwortung auch bei der Gestaltung und Entwicklung der stationären Alterspflege durch den Einsitz im Stiftungsrat und im Verwaltungsausschuss der LAK und durch die Subventionierung bei der Infrastrukturerweiterung wahrnehmen.
Zum Schluss möchte ich betonen: Das Projekt betreffend die Aufgabenentflechtung liegt im Interesse von Land und Gemeinden, da beide Vorteile daraus ziehen können. Ich betrachte die vorgeschlagene Aufgabenentflechtung als ausgewogenes Gesamtpaket und fairen Kompromiss. Deshalb sollte auch das Gesamtpaket, wie es von der Regierung vorgeschlagen wird, verabschiedet werden.
Aus all diesen Gründen unterstütze ich die Regierungsvorlage.
Stv. Abg. Rony Bargetze:
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich unterstütze den Antrag der Abgeordneten Kranz und Beck vollumfänglich, möchte aber noch Folgendes festhalten: Wie bei anderer Gelegenheit bereits mehrfach bemerkt, wird die Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden als ein Schritt in die richtige Richtung angesehen, um überflüssige, administrative Arbeiten zu eliminieren und die Kompetenzen in eine Hand zu legen. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass der zwischen Regierung und Gemeinden ausgearbeitete Entwurf wenig Anlass zu Kritik geboten hat, mit Ausnahme der stationären Alterspflege. Hier scheiden sich die Geister. Wie im Bericht und Antrag auf Seite 11 ausgeführt wird, geht es nicht primär um die aus der Aufgabenentflechtung resultierenden Finanzierungsfragen, sondern darum, dass die Gefahr gesehen wird, dass die Qualität der Alterspflege künftig in den Gemeinden auf unterschiedlichem Niveau stattfinden könnte. Im Wissen, dass der Staatshaushalt in naher Zukunft nicht mehr im Gleichgewicht ist, sollten mindestens die CHF 3 Mio., die bei einer Ablehnung der Regierungsvorlage im Bereich «stationäre Altershilfe» dem Staat als zusätzliche Kosten anfallen, auf andere Weise ausgeglichen werden. Das viel zitierte Finanzzuweisungssystem muss daher umgehend in die Wege geleitet werden. Ein weiterer Punkt, der angeschnitten werden muss, ist die Vertretung des Landes in der LAK. Derzeit werden nur zwei der 16 Vertreter im LAK-Stiftungsrat durch das Land gestellt - und das beim Finanzierungsgrad von 50%. Auch hier besteht im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten im Falle einer Ablehnung der Vorlage Handlungsbedarf. Danke. Abg. Paul Vogt:
Ich denke, die Argumente sind ausgetauscht. Sie wurden zu einem grossen Teil hier noch einmal wiederholt. Ich bin froh darüber, dass in der Öffentlichkeit diese Frage sehr intensiv und auch sehr kontrovers diskutiert wurde. Im Gegensatz zu einigen Vorrednern habe ich nicht festgestellt, dass hier unnötige Emotionen geschürt wurden, dass böswillige Aufbauschungen stattgefunden hätten oder irgendwas in der Richtung. Ich war im Gegenteil sehr froh, dass sich hier Fachleute engagiert zu Wort gemeldet haben. Ich habe ein ehrliches Anliegen aus diesen Beiträgen herausgelesen und ich möchte diesen Leuten daher auch danken. Ein Dank auch an das «Liechtensteiner Vaterland», das sich hier um eine breite Meinungsbildung bemüht hat. Ich denke, wir sollten die Zeitungen nicht nur tadeln, sondern sollten sie auch loben, wenn einmal etwas gut gemacht wird. Wie gesagt, die wichtigsten Argumente haben wir noch einmal gehört. Ich möchte das nicht wiederholen, weil ich der Überzeugung bin, dass die Meinungen ohnehin gemacht sind. Im Ergebnis, nach Anhörung und Abwägung aller Argumente, bin ich zum gleichen Schluss gekommen wie der Abg. Günther Kranz. Ich werde also daher seinen Antrag unterstützen. Ich möchte festhalten, dass es für mich nicht nur darum geht, zu entscheiden, wer die LAK finanziert. Das steht für mich nicht im Vordergrund, sondern im Vordergrund steht für mich die Überlegung: Wie kann man das gute Funktionieren der LAK langfristig sichern? Wie kann man gewährleisten, dass die gleichen Standards in der Altenbetreuung im ganzen Land gewährleistet sind? Wir haben hier gute Standards erreicht und ich möchte das auch langfristig sichern. Ich möchte verhindern, dass einzelne Gemeinden ausscheren, dass sie Einzellösungen suchen. Ich glaube, die Gemeinden sind zu klein, um diese Probleme einzeln angehen zu können. Hier möchte ich auch auf das Stichwort «Subsidiaritätsprinzip» zurückkommen, das der Abg. Alois Beck angeführt hat. Gerade unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips muss man festhalten, dass die Gemeinden zu kleine Einheiten bilden, um dieses Problem angehen zu können. Das kommt auch darin zum Ausdruck, dass hier eine gemeinsame Stiftung aller Gemeinden geschaffen wurde. Die Gemeinden haben eingesehen, dass das auf einer höheren Ebene gelöst werden muss und sich deshalb zusammen mit dem Land zur Gründung dieser Stiftung entschlossen. Die LAK hat in den letzten zehn Jahren sehr gut funktioniert. Ich sehe keinen Änderungsbedarf und bin daher der Ansicht, dass man im Wesentlichen bei der heutigen Regelung bleiben sollte. Ich bin auch - und das ist jetzt ein politisches Argument - der Überzeugung, dass diese Regelung die beste Akzeptanz findet über das Land hinweg gesehen. Insbesondere findet sie auch die Unterstützung der Gemeindevorsteher, obwohl hier sicher auch zumindest bei einzelnen Gemeinden die finanzielle Möglichkeit vorhanden wäre, Einzellösungen zu suchen. Aus all diesen Überlegungen komme ich zum Schluss, dass der Antrag des Abg. Kranz zu unterstützen ist. Abg. Gebhard Negele:
Herr Präsident, werte Damen und Herren. Die Aufgabenentflechtung ist nach der ausgedehnten Vernehmlassungsrunde nun beinahe reif für die Verabschiedung mit dieser 2. Lesung, wenn die Sache mit der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe LAK nicht wäre, oder wenn die Regierung die begründeten Warnungen anlässlich der Vernehmlassung und anlässlich der 1. Lesung berücksichtigt hätte. Um es klar zu machen: Der Staat darf sich aus dem sensiblen Bereich der Altersvorsorge nicht zurückziehen und sich lediglich noch an baulichen Investitionen beteiligen. Der Staat muss ein Zeichen setzen, ein Signal geben, dass ihm seine alten und pflegebedürftigen Leute ebenso viel wert sind wie den einzelnen Gemeinden, wo sie gerade ihren Lebensabend verbringen. Und wenn heute mit der Stiftung LAK eine Organisation besteht, welche die Arbeit dermassen gut erledigt und in der Vergangenheit erwiesenermassen fehlgeschlagene Alleingänge einzelner Gemeinden sanierte, wohlverstanden mit einem Modell, bei dem der Staat und die Gemeinden sich solidarisch an der schwierigen Aufgabe beteiligen, ja was soll denn diese Abwendung von einen bewährten Modell? Auf diesen Gefahrenpfad dürfen wir uns nicht begeben. Die Regierung widmet doch tatsächlich eine ganze Seite im Bericht und Antrag dem Verweis auf das Modell der Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland, wo sich Gemeinden auf eine gemeinsame Wasserversorgung vereinigten. Diese Vereinigung als Beispiel zu erwähnen und als ein Argument für die Abschiebung der Versorgung unserer älteren Generation an die Gemeinden heranzuziehen ist schon sehr weit hergeholt. Wie kann man die Organisation von Trinkwasser mit dem sensiblen, komplexen und zunehmenden Problem der Altersversorgung vergleichen? Das geht nun wirklich nicht. Bei einer Bevölkerung von 35'000 Einwohnern und elf Gemeinden, die ja partnerschaftlich mit der LAK auf einen Nenner kommen müssen, braucht es einen starken, gleichwertigen Partner. Das ist das Land Liechtenstein. Den Lebensabend der hilfsbedürftigen, alten Leute möglichst lebenswert zu machen, das ist hier die Aufgabe. Vorbei sind die Zeiten, wo Gemeindebürger in der jeweiligen Heimatgemeinde im «Armenhaus» versorgt wurden. Heute sind die Türen unter den Gemeinden offen und teilweise ist Infrastruktur und Personal ortsgebunden spezialisiert. Es ist also nicht so, dass für alle Fälle in allen Gemeinden Lösungen geboten werden. Wir haben heute landesweit einen Verbund mit unterschiedlichen Lösungen. Und das ist gut so. Diese Tatsache soll weiterhin auch vom Land Liechtenstein - ohne Wenn und Aber - mitgetragen werden.Die LAK als Umsetzer der Problemlösungen mit starken Partnern im Hintergrund, das ist der Weg, auf dem wir sind. Es liegt heute in unserer Verantwortung, diesen Erfolgsweg nicht zu verlassen, sondern weiterhin gemeinsam zu beschreiten. Stimmen wir doch mit grossem Mehr der gemeinsamen Verantwortung gegenüber unseren älteren Leuten zu und ändern den Art. 27 des Antrages. Vielen Dank.Abg. Franz Heeb:
Herr Präsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Die Aufgabenentflechtung zwischen dem Land und den Gemeinden ist eine wichtige und zukunftsweisende Vorlage. Dadurch werden in verschiedenen öffentlichen Aufgabenbereichen die Entscheidungs- und Finanzierungsverantwortlichkeiten auf staatlicher und kommunaler Ebene klar geregelt. Grundsätzlich sollen die Aufgaben von der Ebene wahrgenommen werden, die diese am besten erfüllen kann. Unbestritten ist auch, dass diejenigen, die über öffentliche Leistungen entscheiden, auch finanziell dafür aufkommen sollen.
Nach langen Verhandlungen, in denen eine Einigung über ein finanziell ausgewogenes Gesamtpaket zur Aufgabenentflechtung gefunden wurde, soll nun die stationäre Alterspflege wieder ausgeklammert werden. Ohne einen entsprechenden finanziellen Ausgleich oder eine Lösung zur gemeinsamen Führung der Liechtensteinischen Alters- und Krankenpflege zwischen Land und Gemeinden vorzuschlagen, wird vom Land die weitere Beitragszahlung ohne angemessene Mitverantwortung in der stationären Alterspflege verlangt.
Dabei wissen wir es alle und es hat auch diese Diskussion unbestritten gezeigt: Die ambulante und stationäre Alterspflege gehört nicht von staatlichen Behörden geführt, sie ist am besten bei den Gemeinden aufgehoben. Zusammen mit den Angehörigen stehen die Gemeindeverantwortlichen den älteren und pflegebedürftigen Menschen am nächsten und sie suchen deshalb auch nach den besten, verantwortbaren Lösungen.
In der Stellungnahme zur stationären Alterspflege folgt die Regierungsvorlage einer bewährten Praxis und Institution. Die Liechtensteinische Alters- und Krankenpflege wird seit nun zehn Jahren strategisch und operativ im Verbund der Gemeinden geführt. Im Stiftungsrat der LAK sind die elf Gemeinden neben nur zwei Vertretern des Landes sowie einem Angehörigen der Familienhilfe, des Seniorenbundes und der Ärzteschaft vertreten. Es liegt primär in der Hand der Gemeindevorsteher und insbesondere in der Macht des Bürgermeisters von Vaduz, als Präsident des Stiftungsrates der LAK, die Geschichte und die weitere Entwicklung der stationären Alterspflege zu lenken.
Im Interview vom 15. Oktober des «Vaterlandes» behauptet der Bürgermeister Karlheinz Ospelt unter anderem - ich zitiere: «Der Regierung geht es letztlich nur darum, Geld auf Kosten der Betagten zu sparen». Und weiter heisst es: «Dass sich die Regierung aus der finanziellen Verantwortung schleichen möchte». Zudem beschwört er aufgrund des Regierungsvorschlags einen Zerfall der LAK herauf. Die Begründung ist, dass es für eine Gemeinde lukrativer wird, eine eigene Lösung zu suchen, weil sie ohnehin keine Subventionen mehr vom Land erhalten würde. Ich kann eine solche Fehlinformation und Umdrehung von Tatsachen auf Kosten der älteren und pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen nicht nachvollziehen. Es ist und soll ein selbstverständliches und gemeinsames Ziel bleiben, für unsere ältere Generation zu sorgen. Einer anderen Seite, sowohl auf familiärer, politischer, kommunaler oder staatlicher Ebene vorzuwerfen, sie wolle auf Kosten der Betagten sparen, bringt Konfrontation und keine Lösungen in einer gemeinsamen Aufgabe für unsere Generationen. Wir dürfen in diesen Fragen keine neuen Fronten aufbauen, denn letztlich geht es um das Wohl und die Würde unserer älteren Generationen.
Gegen besseres Wissen behauptet der Bürgermeister von Vaduz in seiner Funktion als Präsident der LAK, die Regierung und damit auch der Staat wollen sich aus der finanziellen Verantwortung schleichen. Vor allem, wenn man weiss, dass der Staatsbeitrag an die AHV etwa zehnmal grösser ist, ist eine solche Behauptung unhaltbar. Es geht auch nicht darum vorzurechen, auf welcher Ebene mehr bezahlt wird. Es geht darum, wie man auf kommunaler und staatlicher Ebene menschengerechte Lösungen zur Überalterung unserer Gesellschaft findet und für die dadurch entstehenden Mehrkosten gemeinsam aufkommen kann.
Damit zu drohen, dass mit der Annahme der Regierungsvorlage - ich zitiere - «ganz klar die Gefahr eines Zerfalls der LAK verbunden ist», erzeugt unnötigen politischen Druck auf den Landtag und verkehrt die eigentlichen Machtverhältnisse. Es ist nicht die Regierung, sondern es sind die Gemeindevorsteher unter Führung des Bürgermeisters von Vaduz, die über das weitere Bestehen und das Geschick der LAK entscheiden werden. Uns allen ist bekannt, dass mit der Neuregelung zur Aufgabenentflechtung seitens des Landes 50% der Hochbauten der LAK subventioniert werden und ein Alleingang einer Gemeinde finanziell nicht von Vorteil ist.
Wenn es eigentlich unbestritten ist, die stationäre Alters- und Krankenpflege weiterhin im Verband der Gemeinden führen zu lassen und ein finanziell ausgewogenes Gesamtpaket der Aufgabenentflechtung gefunden wurde, was will der Vaduzer Bürgermeister eigentlich? Ich hoffe nicht, dass er mit dem Fall dieser Vorlage auch einer künftigen Regelung des Finanzausgleichs den Riegel schieben will. Es ist mir im Sinne einer gemeinsamen Vor- und Fürsorge für ältere Menschen einfach nicht verständlich, wenn ältere Menschen und ihre Angehörigen dadurch verunsichert werden.
Ich danke der Regierung und dem Regierungschef, dass man sich in dieser grundlegenden Frage der Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden sowie der stationären Alterspflege nicht davongeschlichen hat, sondern zu einer Lösung im Interesse für unsere ältere Generation gestanden ist.
Ich bin für die Fassung des Gesetzes, wie es in der Stellungnahme der Regierung beantragt wird. Abg. Andrea Matt:
Älter werden betrifft alle Menschen. Jede und jeder von uns wird mit diesem Lebensabschnitt konfrontiert. Indirekt durch Grosseltern, Eltern, Freunde oder Bekannte, direkt, wenn dieser spezielle Lebensabschnitt naht oder man gar schon mittendrin steckt. Wir haben alle Vorstellungen und Träume, wie dieser Lebensabschnitt gestaltet werden soll. Bei der Planung denken wir bereits an mögliche gesundheitliche Beschwerden und sorgen optimalerweise vor, beispielsweise durch schwellenfreies Bauen. Mit viel Engagement werden von zahlreichen Freiwilligen alternde Menschen betreut. Sie erleben tagtäglich die Bedürfnisse und Nöte der Betroffenen - ganz nah und ganz direkt.
Wir dürfen also davon ausgehen, dass in der Bevölkerung zu diesem Lebensabschnitt Erfahrungen, Wissen und Ideen vorhanden sind. Das sind ideale Voraussetzungen, um die Menschen in unserem Land in die Entwicklung der Strukturen für diesen Lebensabschnitt mit einzubeziehen.
Aktuell teilen sich das Land und die Gemeinden die Kosten für die Betreuung im Alters- und Pflegeheim mit dem Effekt, dass die Entscheidungen, in welche Richtung sich die Alterspflege entwickeln soll, hauptsächlich in den Gremien der LAK getroffen wird. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sind nur geringfügig eingebunden. Es entsteht bei ihnen teilweise der Eindruck, gerade in diesem wichtigen Bereich ausgeklammert zu werden. Ausserdem kann es in Gemeinden zur Einstellung kommen, man müsse möglichst viel von der LAK profitieren und herausschlagen, da die Kosten einfach entsprechend der Einwohnerzahlen aufgeteilt werden und somit im Gemeindebudget ein Fixum sind. Eine Haltung, die äusserst fragwürdig ist.
Durch die Beteiligung des Landes an den Kosten ist aus meiner Sicht die Alterspflege weit weg von der Bevölkerung organisiert. Müsste aber nicht genau dieser Bereich ganz nah bei den Menschen sein? Müsste die Bevölkerung hier nicht aktiv teilhaben dürfen, auch dann, wenn Entscheidungswege länger werden?
Ich habe Vertrauen in die Sozialkompetenz der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. Deshalb bin ich für einen stärkeren Einbezug der Bevölkerung und der gewählten Vertreter in diese Entscheidungsprozesse. Durch die Einbindung aller Beteiligten werden die Entscheidungen optimiert und schlussendlich von der Bevölkerung mitgetragen. Auch wenn es kurzfristig vielleicht mehr Auseinandersetzungen bedeutet, langfristig werden so in den Gemeinden die besten Lösungen gefunden werden.
Wie Sie merken, bin ich eigentlich grundsätzlich dafür, diese Aufgabe den Gemeinden zu übertragen. Es gibt jedoch einen Grund, weshalb ich dem Antrag der Regierung trotzdem nicht zustimmen werde.
Meines Erachtens müssen die beiden Bereiche - Familienhilfe und Alterspflege - gleich behandelt werden. Sie greifen ineinander wie Zahnräder. Es gibt zwischen ihnen viele Berührungspunkte. Der Übergang von der Betreuung zu Hause zu der in einem Alters- oder Pflegeheim muss problemlos verlaufen. Wenn nun aber die Betreuung zu Hause vom Land mitfinanziert wird und die im Heim nicht, könnte dieser Unterschied Entscheidungen in den Gemeinden beeinflussen. Doch gerade in diesem Bereich sollten die besten Lösungen umgesetzt werden - unabhängig von den Kosten. Da die Familienhilfe auch in Zukunft vom Land mitfinanziert wird und wir darüber nicht zu entscheiden haben, soll meines Erachtens auch die Mitfinanzierung bei den Alters- und Pflegeheimen erhalten bleiben. Nichtsdestotrotz wünsche ich mir von der LAK, dass sie die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte - sofern es von diesen auch gewünscht wird - stärker miteinbezieht.
Abg. Alois Beck:
Ich möchte nur noch auf einige Aussagen der Vorredner eingehen. Zunächst zum Abg. Paul Vogt: Er hat gesagt, er sehe hier kein Problem, dass in den Zeitungen so berichtet wird. Ich natürlich auch nicht. Ich habe explizit darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, dass auch die Bedenken geäussert werden. Ich habe aber klar unterschieden, dass zwischen einem Äussern von Bedenken und teilweise böswilligen Unterstellungen ein klarer Strich zu ziehen ist. Der Abg. Franz Heeb hat uns ja einige Kostproben zu Gemüte geführt. Ich möchte dies nicht allzu sehr verlängern, aber gerade noch erwähnen, dass zum Beispiel ein Titel wie «Fällt die Alterspflege dem Sparwillen zum Opfer?» auch nicht gerade mit der journalistischen Sorgfalt vereinbar ist, die wir heute schon einige Male angemahnt haben. Der Abg. Paul Vogt hat auf das auch von mir erwähnte Subsidiaritätsprinzip verwiesen und ausgeführt, dass die Gemeinden eine zu kleine Einheit seien, um diese Dinge in Einzellösungen anzugehen und zu erledigen. Hier muss natürlich grundsätzlich gesagt werden und ich glaube, das ist einer der - ich sage mal - Irrtümer, bewusst oder unbewusst, die bei dieser Vorlage immer im Raume umherschwirren. Es geht keinesfalls darum, dass hier eine Lösung gesucht wird, wo die einzelne Gemeinde im Mittelpunkt steht. Darum geht es mitnichten, sondern es geht darum, dass auf Ebene der Gemeinden eine Kooperation möglich ist und meiner Meinung nach auch sehr wünschenswert wäre. Es geht, wie gesagt, gerade nicht darum, dass hier wieder jede einzelne Gemeinde ihr Heil sucht, sondern im Verbund untereinander auf der Ebene und in Kooperation mit anderen Gemeinden. Und das ist, glaube ich, das Entscheidende. Ich sehe auch ein grundsätzliches Problem, wenn man bei jeder - ich sage mal - gemeindeübergreifenden Problematik oder Thematik gleich nach dem Staat bzw. nach dem Land ruft. Hier sehe ich doch eine Tendenz zur schleichenden Zentralisierung, die wir dann im Endeffekt wieder alle beklagen. Wir haben auch eine gute Tradition, dass man das auf den unteren Ebenen zu lösen versucht. Und um hier, um auf das Votum des Abg. Gebhard Negele zu kommen, vielleicht ein zweites Missverständnis auszuräumen: Das Beispiel der Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland soll nicht dazu dienen, dass eine technische mit einer humanen Angelegenheit verglichen werden soll - überhaupt nicht. Es ist überhaupt nicht das Thema, dass gesagt wird: Hier hatten wir technische Aspekte - oder was auch immer - und hier hatten wir menschliche Aspekte. Hier geht es einzig und allein darum, dass anhand dieses Beispiels aufgezeigt werden soll, dass es auch auf der Ebene der Gemeinden Organisations- und Finanzierungsformen gibt, die zu einer guten Kooperation führen, ohne diese Bedenken zu vernachlässigen. Im Gegenteil, an diesem Beispiel kann aufgezeigt werden, dass nicht in jeder einzelnen Detailangelegenheit jeweils der Gemeinderat jeder einzelnen Gemeinde über die Bücher gehen muss, sondern dass man sich Reglemente und Statuten schafft, die den operativen Betrieb sicherstellen und nur ganz grundsätzliche Dinge dann jeweils einzeln wieder zur Beratung anstehen. Sonst ist eben der Betrieb einwandfrei gesichert und soll funktionieren. Das wurde aus meiner Sicht mit diesem Beispiel versucht, darzulegen. Zum Schluss noch eine Bemerkung: Wenn ich den Abg. Paul Vogt richtig verstanden habe, hat er gesagt, es gibt auch eine politische Erklärung, warum man die jetzige Situation belassen sollte, nämlich dass alle Gemeinden respektive die Vorsteher dafür sind oder dafür zu sein scheinen. Hier kommt mir nur der berühmte Mathematiker, Philosoph und Literaturnobelpreisträger Bertrand Russell in den Sinn, der einmal meinte: Auch wenn alle einer Meinung sind, können doch alle Unrecht haben. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Die Bedenken betreffend die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips habe ich bereits in der 1. Lesung kundgetan. Insofern kann ich die Bedenken des Abg. Vogt teilen. Ich sehe hier durchaus auch mitunter Probleme auf uns zukommen, aber so lange die LAK funktioniert natürlich nicht. Sollten jedoch einzelne Gemeinden ausscheren, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass es Probleme gibt. Insofern finde ich den Antrag des Abg. Kranz diskutabel, möchte allerdings zwei konkrete Fragen an ihn stellen und erhoffe mir dann natürlich auch entsprechende Antworten. Im Prinzip wurden diese Fragen schon zigfach hier in diesem Hause gestellt. Es wurden jetzt auch die Bedenken angebracht, aber das sind einfach fromme Wünsche. Und wenn wir die jetzt hier anbringen und nicht konkret etwas ändern, dann wird sich nichts ändern. Das befürchte ich. Die erste Sache betrifft die Zusammensetzung des Stiftungsrates. Es wurde mehrmals angetönt: Es sitzen 16 Personen in diesem Stiftungsrat. Zwei Vertreter des Landes, elf sind die Gemeindevorsteher und der Bürgermeister, dann noch jemand vom Seniorenbund, von der Familienhilfe und vom Ärzteverein. Hier frage ich mich effektiv: Wenn man schon 50% der Gelder gibt, wieso ist hier diese Zusammensetzung so definiert? Und hier jetzt, wie gesagt, den frommen Wunsch in die Gegend platzieren: Hier sollte sich was ändern. Da sehe ich aber - auf gut Deutsch gesagt - schwarz. Mitunter sehe ich auch rot. Da wird sich nichts ändern. Ich muss Ihnen ehrlich zugestehen: Da müssten wir doch als Gesetzgeber klar die Spielregeln definieren. Wenn wir schon dieses Geld geben, dann muss man doch auch etwas zu sagen haben. Das kann ja nicht anders sein. Und zu diesem Antrag erwarte ich mir schon noch einige Ausführungen. Dann wird immer wieder ins Feld geführt: Die Finanzen soll man ausklammern. Ich tue es nicht. Die zweite Frage ist ganz klar: Budget 2006. Wenn dieser Antrag so nicht durchgeht - das wurde auch zum Beispiel vom Abg. Bargetze angesprochen - was passiert? Wie wird diese Differenz finanziert? Und dazu möchte ich auch gerne etwas hören. Haben Sie Vorschläge? Zum Beispiel Reduktion des Kapital- und Ertragsteuersatzes, Reduktion der Pauschalsubventionen. Es gibt verschiedene Modelle. Aber etwas muss einfach gehen, ansonsten geht es nicht. Und wenn man hier sich bei jeder Situation wieder erweichen lässt, dann wird das Staatsdefizit immer grösser werden. Und das kann ja nicht der Lösungsansatz sein. Dann die nächste Frage - und die möchte ich an den Herrn Regierungschef stellen - betrifft die Kontakt- und Beratungsstelle für das Alter. Es hat direkt auch einen Zusammenhang mit der Zusammensetzung des Stiftungsrates. Wir haben es heute bereits mehrfach gehört. Hier wurden anscheinend Leute entlassen. Mich würde interessieren, wie diese Stiftungsratsentscheide ausgesehen haben, konkret: Wie waren diese Verhältnisse? Dann würde mich auch interessieren: Wenn diese Kontakt- und Beratungsstelle, wie es in den Erläuterungen ausgeführt ist, von der LAK entfernt wird, was passiert dann mit den Finanzen? Werden auch entsprechende Finanzen von der LAK zu dieser KBA transferiert und in welcher Grössenordnung liegen diese Finanzen? Nur als Beispiel: Hier werden Leute auf die Strasse gestellt. Wir kommen in einem der nächsten Traktanden zur Postwertzeichenstelle und zum Amt für Briefmarkengestaltung. Hier ist man vorsichtig vorgegangen. Es hat auch Kritik gegeben. Aber in diesem Fall werden Leute einfach auf die Strasse gestellt. Da habe ich doch erhebliche Bedenken und ich muss es wieder sagen: Die Zusammensetzung des Stiftungsrates ist insofern nach meiner Ansicht sehr relevant. Deshalb ist hier, wenn man schon bei dieser Mischfinanzierung bleibt, auch Handlungsbedarf gegeben. Und nur mit hier ein bisschen diskutieren wird sich da nichts ändern. Deshalb müssen wir hier ein klares Signal aussenden. Dann zu den Pressemitteilungen: Eine hat mich auch sehr gestört. Diese wurde heute auch bereits mehrfach kundgetan - sprich, dass jetzt alles auf die Alten abgeschoben wird. Wenn man sich den Bericht und Antrag zur 1. Lesung ansieht, sind auf den Seiten 149/150 insgesamt 36 Aufgaben aufgeführt. Am liebsten würde ich sie jetzt vorlesen, damit es nochmals allen in Erinnerung gerufen wird. Ich erspare mir das jetzt. Fakt ist doch, wenn wir ehrlich sind, es geht darum: Gewisse Aufgaben werden jetzt nur noch vom Land oder von den Gemeinden erfüllt und summa summarum resultiert insofern eine Mehrbelastung mit dem aktuellen Vorschlag von CHF 1,2 Mio. für alle elf Gemeinden. Aber wie gesagt, es sind 36 Aufgaben. Und es ist natürlich niemals die Meinung gewesen, von niemandem - aber ich weiss nicht, wie man dann zu einer solchen Schlagzeile kommen kann -, dass man jetzt plötzlich hier eine Mehrbelastung bei den Alten platzieren will. Ich denke mir, das ist einfach eine Fehlinformation und das finde ich im Prinzip sehr bedenklich. Und wie gesagt, es lässt sich eindeutig auf den Seiten 149/150 des Berichts und Antrages zur 1. Lesung nachlesen. Es sind 36 Aufgaben, die verlagert werden, aber natürlich nicht zulasten der Alten - sprich die Gemeinde hat in einem anderen Bereich eine weniger starke Belastung, dafür hätte sie in diesem Bereich eine erhöhte Belastung. Das wissen wir im Prinzip alle, aber ich weiss auch nicht, warum man es trotzdem nicht wahrhaben will. Die nächste Frage bezieht sich auf die Phase II, auf die Finanzzuweisungen. Hier würde mich interessieren: Gibt es bei diesem Projekt bereits gewisse Eckpunkte, wie es hier weitergehen soll - sprich wann steht diese Diskussion an? Dann wurde die demografische Belastung, die auf die Gemeinden zukommt, ins Feld geführt. Hier muss ich natürlich sagen und das hat der Abg. Franz Heeb sehr treffend dargelegt: Die demographische Entwicklung bei der AHV trifft nur das Land. Und er hat gesagt: Das ist um einen Faktor 10 grösser. Dann haben wir auch die Gesundheitskosten: CHF 50 Mio. jedes Jahr bei einem Budget von CHF 800 Mio. Das trifft auch das Land, auch hier wird die Demographie durchschlagen. Ich denke mir, das ist im Prinzip ein Peanutsbetrag, was wir heute hier im Vergleich zu den restlichen demographischen Kosten, die auf das Budget des Staates zukommen werden, diskutieren. Ich denke mir, auch dieses Argument trifft nicht zu. Zumindest muss man dann so fair sein und sagen: Das Land hat in der Zukunft noch ganz andere Belastungen zu tragen. Abg. Johannes Kaiser:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Bezüglich der vorliegend diskutierten Frage möchte ich in der Folge auf einige Gesichtspunkte der Aufgabenentflechtung, auf die Zuordnung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten eingehen, welche stets aus verschiedenen optischen Standpunkten auch unterschiedlich beurteilt werden können. Nichts ändert dies am Prinzip der Aufgabenentflechtung, die hier zur Debatte steht, die klar definierte Zuordnungen erfordert. Durch diese Entflechtung werden die verschiedenen öffentlichen Aufgabenbereiche in Bezug auf die Entscheidungs- und Finanzierungsmöglichkeiten auf staatlicher und kommunaler Ebene geregelt. Nun zum Kern der Aufgabenentflechtung: Es braucht da und dort auch Kompromisse. Irgendwo ist es auch ein Geben und Nehmen. Bei der stationären Alterspflege scheiden sich nun die Geister, aus welchen Gründen und Motiven auch immer. Als ehemaliger Gemeindevorsteher kann ich die Gedankengänge und Präferenzen beider Seiten, beider Kooperationspartner verstehen, doch nicht alle Ausführungen, die kommuniziert wurden und werden nachvollziehen, insbesondere wenn Argumentationen in andere Kontexte und Zusammenhänge gestellt werden. Bei der Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland geht es beispielsweise nicht primär um das Wasser, sondern um das Finanzierungsmodell. Auch die Qualität der stationären Alterspflege hängt nicht in erster Linie davon ab, wie die Aufgabenentflechtung im Hintergrund strukturiert ist. Ein Gemeindevorsteher gibt - dies ist unleicht festzustellen - einen Kooperations- und Finanzpartner, der sich zu 50% an den Kosten, auch an den betrieblichen Kosten beteiligt, nicht gerne auf und will ihn auch in Zukunft an seiner Seite wissen, auch wenn die zusätzliche Summe von CHF 1,5 Mio., um die es letztlich geht, aufgeteilt auf 11 Gemeinden erträglich ist. Angestrebt wurde zwischen Land und Gemeinden stets ein Gesamtpaket, ein Gesamtpaket der Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden - und ich hätte mir dies auch gewünscht. Nun, die Leistungen und Leistungspotenziale der Gemeinden in ihren Zweckverbänden, wie es die LAK auch darstellt, sind wesentlich höher als dies einzelne Votanten den Gemeinden zutrauen und attestieren. Die LAK ist in der Struktur ähnlich wie andere Zweckvereinigungen aufgebaut. Es sind Zweckvereinigungen, die infrastrukturell und finanziell besser zu organisieren sind. Zweckverbände, also Partnerschaften von mehreren und bis zu 11 Gemeinden, zeigen in unserem Land, dass diese strukturell und in der Praxis sehr gut funktionieren. Davor dürfte man also keine allzu grosse Angst, sondern man müsste Selbstvertrauen haben. Zweckvereinigungen, Zweckverbände und andere Kooperationen von mehreren Gemeinden haben es in sich, dass sich die entsprechenden Gemeinden organisieren müssen. Vor dieser Situation stehen die Gemeinden auch in anderen Gremien und auch bei der LAK ohnehin. Schliesslich wird ein gemeinsames Ziel verfolgt, das im Verbund von mehreren Gemeinden auch effizienter, intelligenter und kostengünstiger bewältigt werden kann. Beispiele dazu gibt es in unserem Land, im benachbarten Werdenberg auf Schweizer Seite und auch im benachbarten Vorarlberg auf österreichischer Seite und darüber hinaus zahlreiche, insbesondere auch in der stationären Alterspflege. Gerade die Unterländer Gemeinden tun sich im Verbundsdenken wahrscheinlich leichter, da sie in dieser Hinsicht schon viel länger und somit traditioneller - weil sie vielleicht auch «späriger» sind - zusammenwirken. Dieses gemeindeübergreifende Verbunddenken verdeutlichen unter anderem folgende Beispiele - gerade im Liechtensteiner Unterland: - Ein Schulzentrum der weiterführenden Schulen für alle Unterländer Gemeinden.
- Eine Tennishalle aller fünf Unterländer Gemeinden.
- Eine Tourismusvereinigung für das gesamte Liechtensteiner Unterland.
- Eine Wasserversorgung der Unterländer Gemeinden zusammen mit Schaan.
- Vor dem Zusammenschluss aller 11 Gemeinden auch seit vielen Jahren eine ARA.
- Ein gemeinsames Alters- und Betreuungszentrum aller fünf Unterländer Gemeinden.
- Eine Familienhilfe aller fünf Unterländer Gemeinden im Verbund.
Bezüglich des Know-hows, der Leistungserfüllung, der Absicherung der Menschen im Alter mit verschiedenen Angeboten und einer optimalen stationären Alterspflege hätte ich inhaltlich und substanziell keine Bedenken, dass dies die Gemeinden mit einer qualitativ hochwertigen Aus- und Durchführung praktizieren können. Natürlich weiss man heute, was man hat. Auf einen so genannten «Finanzpartner» verzichtet niemand gerne. Veränderungen dieser Art steht man auch kritisch gegenüber. In dieser Frage gibt es auch bei den Gemeindevorstehern nuancierte Ansichten und Einstellungen von «Kommt nicht in Frage» bis hin zu «Gehen würde es schon, aber die jetzige Struktur sollte trotzdem beibehalten werden». Wie gesagt, als ehemaliger Vorsteher habe ich im gewissen Sinn zwei Herzen in der Brust. Einerseits steht hier das Neue - wenn es überhaupt als neu bezeichnet werden kann - da, es geht ja um eine Entflechtung, dann auf der anderen Seite - ich sage mal - das Bewährte. Auch hier nochmals die Zusatzbemerkung: Es geht um ein Finanzierungsmodell und nicht um eine inhaltliche Struktur. Deshalb meine Fragen an die Regierung, da ich diesbezüglich keine transparente Vorgehensweise mehr sehe bzw. diese vermischt wurde: - Wie sieht die Regierung die Aufgabenentflechtung im Kontext mit dem Finanzausgleich, im Kontext mit der Kapital- und Ertragssteuer betreffend die reichen und begüterten Gemeinden im Verhältnis zu den anderen Gemeinden, im Kontext mit dem anvisierten Gesamtpaket?
- Ist es noch ein Gesamtpaket?
- Und wie gehen die beiden Partner - Land und Gemeinden - diese Finalisierung der Aufgabenentflechtung an und bis wann?
Abg. Günther Kranz:
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Die Fragen des Abg. Wendelin Lampert, die direkt an mich gerichtet waren, möchte ich wie folgt beantworten: Da haben Sie Recht, in der Zusammensetzung des Stiftungsrates gehe ich mit Ihnen einig. Wenn zwei gleich starke Partner die LAK finanzieren sollen, dann sollen sie auch Stimmengleichheit haben. Woher das kommt entzieht sich allerdings meiner Kenntnis, so tief bin ich nicht gegangen. Der Herr Regierungschef kann diese Frage aber sicher beantworten. Ich denke, vor zehn Jahren sind ja diese Häuser im LAK-Verbund entstanden - und das wird eine geschichtliche Relevanz haben. Bezüglich Ausführungen muss ich Sie dahin verweisen: Ich habe in der 1. Lesung ausgeführt und ich habe jetzt meine Gedanken, die dazu führen, nochmals als Begründung zu diesem Artikel wiederholt. Wenn von plakativen Ausdrücken gesprochen wird, ich möchte diese nicht wiederholen oder darüber diskutieren oder meine Meinung darüber bilden. Ich denke, es ist halt ein recht emotionales Thema. Das eine kann ich akzeptieren, das andere wieder nicht, manchmal war es für mich auch etwas überspitzt. Wenn Sie Lösungen suchen - und dazu hat der Abg. Johannes Kaiser direkt an die Regierung Fragen gestellt. Ihnen, Herr Abg. Lampert, möchte ich einfach mitteilen: Mir war es in der 1. Lesung ebenfalls ein Anliegen. Aus Gemeindesicht hätte ich gerne die 1. und 2. Phase miteinander diskutiert. Bei uns war es auch so in der Gemeinde. Wir haben eine Stellungnahme abgegeben und dabei konnte ich stark mitarbeiten. Und wenn ich das aus der Sicht unseres Finanzhaushalts sehe, dann hätten wir die besseren Argumente gehabt. Das heisst, es wäre für uns auch einfacher gewesen, wenn wir die zwei Phasen zusammen bearbeiten hätten können. Es ist im Leben halt so: Da wird uns etwas genommen - und was kommt dann? Aber ich glaube, wir sind da voller guter Hoffnung, dass das in der zweiten Phase richtig kommt. Ich denke - das ist jetzt mein Gedankengang und der Herr Regierungschef kann dazu vielleicht mehr sagen. Betreffend Zuteilung der Kapital- und Ertragssteuer mussten wir schon einmal eine Reduktion wegen dem Staatsbudget vornehmen. Ich denke, da kommt wieder etwas auf uns zu. Ich kann dazu nur sagen: Wir rechnen damit, dass da etwas passiert. Wir sind eine Finanzausgleichsgemeinde wie die meisten Gemeinden auch - ausser Vaduz und Schaan. Planken ist herausgefallen, bei Triesen geht es knapp. Und das wird nochmal ein starkes Thema sein. Ich hoffe, auch im Sinne des Staatshaushaltes und nicht nur für die Gemeinden, dass wir dieses Thema baldmöglichst angehen können. Das meinen Ausführungen dazu. Abg. Renate Wohlwend:
Danke, Herr Präsident. Nach meinem Erachten sind die Pro- und Kontraargumente Wasser auf die Mühlen der Regierung bzw. der Regierungsvorlage betreffend die stationäre Altenhilfe. Das mag unlogisch klingen, ist es aber nicht, denn ich denke, dass es denen, die für die Beibehaltung des heutigen Finanzierungssystems sind, nicht wirklich darum geht, daran zu zweifeln, dass es richtig ist, die stationäre Altenpflege in den Aufgabenbereich der Gemeinde zu verlagern, sondern vielmehr scheint mir, dass durch die vielen Publikmachungen der letzten Tage und Wochen eine Verunsicherung besteht. Einerseits misstrauen sie den Gemeinden, deren Vorstehern und Gemeinderäten. Ich persönlich erwarte mir von den Gemeindevertretern prioritär unter den vielen Aufgaben eines Gemeinderates und eines Gemeindevorstehers soziale Verantwortung, soziale Verantwortung gegenüber ihren Bürgern, den Gesunden und Kranken, den Jungen und Alten, aber ganz speziell gegenüber den pflegebedürftigen Alten. Andererseits höre ich aus den vielen Kontravoten Zweifel an der Bereitschaft zur Solidarität der Gemeinden untereinander. Bis jetzt haben die Gemeinden im Rahmen der LAK zusammengearbeitet und es hat auch gut funktioniert. Wir wissen, dass nicht nur die operative Führung, sondern grossteils auch die strategische Führung der Altenpflege heute schon bei den Gemeinden liegt und funktioniert. Jetzt kann ich überhaupt nicht verstehen, dass man immer das Argument, die Regierung wolle sich aus der Verantwortung des Mitfinanzierens zurückziehen, in den Vordergrund stellt. Wenn nun der Präsident der LAK und auch einige Vorsteher sagen, das wäre für die Gemeinden untragbar, das müsse weiterhin von Land und Gemeinden finanziert werden, wie kann man dann sagen, die Regierung wolle diese Finanzverantwortung abschieben und nicht mehr wahrnehmen? Ist es nicht eher so, dass die Gemeinden sich vor dieser finanziellen Verantwortung scheuen? Ich denke, wir sollten das System dahingehend ändern, dass künftig gemäss Regierungsvorschlag die Gemeinden im Rahmen dieser Aufgabenentflechtung die stationäre Altenhilfe zu verantworten haben, die Regierung sich aus der LAK zurückzieht und nur noch die Aufsicht darüber führt. Denn wie wir aus verschiedenen Voten sowohl pro Regierungsvorlage als auch gegen Regierungsvorlage gehört haben, scheint doch wohl Einstimmigkeit darüber, dass gemäss heute geltenden Statuten der LAK ein Ungleichgewicht besteht. Nach meinem Dafürhalten müsste ein Weg gefunden werden, den Gemeinden in der LAK den Rahmen für eine gegenseitige Solidarität, für ein Miteinander zu diesem Thema Altenhilfe zu geben, und der Regierung ausserhalb der LAK die Position der Aufsicht zu geben. Und dann, meine ich, sollte ein ausgewogenes Modell bestehen, das einerseits einen direkten Kontakt zum Bürger erlaubt, weil ja wirklich die Gemeinde und deren Vertreter dem Bürger am nächsten sind, und der Re-gierung ihre verfassungsmässig übertragene Verantwortung auch durch eine Bestimmung zur Aufsicht über dieses Wesen zugestanden wird. Abg. Elmar Kindle:
Herr Präsident, Damen und Herren. Ich habe jetzt mit grosser Aufmerksamkeit die Diskussion mitverfolgt. Die Argumente des Abg. Günther Kranz vermögen mich nicht zu überzeugen. Argumente wie Entsolidarisierung, Verabschiedung aus der Alterspolitik oder dass einzelne Gemeinden Insellösungen anstreben könnten, weil der Staat sich nicht mehr an den Betriebskosten beteiligt, kann ich nicht teilen. Es ist heute schon so, dass die Gemeinden mehrheitlich andere Wege einschlagen könnten. Sie tun es aber nicht. Sie tun es nicht, weil offenbar eine gemeinsame Lösung doch im Vordergrund steht und ihnen die Alterspolitik doch am Herzen liegt. Für mich macht es aber dennoch den Anschein, dass es letztlich nur um des Geldes wegen ist und nicht um der Sache willen. Bei einer Gesamtbetrachtung aufgrund einer wirklichen Aufgabenteilung, welche die Regierung hier anstrebt, werden für die Gemeinden anderswo Gelder frei, welche sie ja dann anderswo wieder einsetzen könnten. Von dem wird nie und nimmer gesprochen. Sollte aber dennoch dem Antrag des Abg. Günther Kranz Folge geleistet werden, was ich natürlich nicht hoffe, muss die Frage der Zusammensetzung des Stiftungsrates, welche schon formuliert wurde, klar und eindeutig angegangen werden. Es kann in Tat und Wahrheit nicht angehen, dass man die LAK zu 50% mitfinanziert, aber schlicht und einfach gar nichts zu sagen hat. Das kann nicht sein. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Werter Kollege Kranz, Sie sind ein sehr angenehmer Diskussionspartner - das muss ich Ihnen zugestehen. Ich bewundere Ihre ruhige Art. Das werde ich vielleicht auch noch lernen. Aber es hilft nichts, denn das Dilemma ist doch einfach immer da. Hier wird dann einfach gesagt: Die Regierungsbank soll dazu einmal Vorschläge präsentieren, sie soll ihre Ansichten platzieren. Am Schluss müssen wir, also die gewählten 25 Volksvertreter, doch auch ein Signal aussenden und eventuell auch klare Zielvorgaben definieren. Deshalb frage ich Sie bezüglich Stiftungsrat: Könnten Sie sich eine Zusammensetzung wie folgt vorstellen: 2 Bürgermeister/Vorsteher, 2 Landesvertreter und die restlichen 3 Vertreter - sprich Seniorenbund, Familienhilfe und Ärzteverein? Wäre das für Sie ein diskutabler Vorschlag oder haben Sie eine Alternative? Ich möchte hier einfach Nägel mit Köpfen machen, damit wir auch weiterkommen.Dann die zweite Frage, die ich im ersten Votum auch gestellt habe: Wie sieht es mit dem Budget 2006 aus? Könnten Sie einer Reduktion der Kapital- und Ertragssteuer zustimmen? Ganz konkret: Sind Sie da dabei oder haben Sie andere konkrete Lösungsansätze? Ansonsten, meine erste Frage: Stimmen Sie einer solchen Reduktion im Umfang von diesen CHF 3 Mio. zu - ja oder nein? Dann wissen wir, wo wir stehen. Dann noch der letzte Punkt: Dazu möchte ich noch auf das Votum des Abg. Johannes Kaiser eingehen. Er hat es sehr schön dargelegt. Ich denke mir auch, die Unterländer haben uns einiges gezeigt. Ich habe es bereits beim Gewässerschutz gesagt, da hat man es gesehen. Mit der WLU haben sie wirklich Strukturen geschaffen, die repräsentativ sind. Ich weiss es nicht, warum wir dazu im Oberland teilweise noch nicht fähig waren. Aber ich muss hier sagen: Das Unterland ist hier ein Beispiel für das Oberland. Abg. Doris Beck:
Zum Beispiel Unterland komme ich gleich noch. Ich möchte vorab vielleicht noch etwas zum Votum des Abg. Wendelin Lampert anfügen, und zwar zu dieser Zusammensetzung LAK-Stiftungsrat: Von mir aus können das auch vier Landesvertreter sein, aber ich glaube nicht, dass man bei den 11 Vorstehern das reduzieren kann, weil jede Gemeinde will seinen Vorsteher darin vertreten haben. Ich finde es auch jetzt nicht ganz richtig, dass hier den 11 Vorstehern unterstellt wird, dass sie Entscheide nicht sachbezogen und im Sinne der Seniorinnen und Senioren zukunftsorientiert fällen, sondern sich zusammenrotten gegen die Regierung respektive das Land, und zwar aus reiner Kostensicht. Ich glaube, wenn das so wäre, wäre das eben nicht ein Erfolgsmodell, was die LAK jetzt einfach im Moment ist. Da gibt es in meinen Augen nichts zu diskutieren. Ich möchte auch kurz noch zu den zahlreichen Artikeln Stellung nehmen. Ich habe sie nicht gezählt, aber gefühlsmässig würde ich sagen, es waren die letzten zwei Wochen etwa sechs bis acht Interviews. Es wird hier von gewissen Abgeordneten einfach nur ein Interview zitiert. Ich möchte im Gegenzug dazu, wenn wir zum Beispiel von der Neutralität der Vorsteher sprechen, auf das Interview des Vorstehers von Eschen, Herr Gregor Ott, hinweisen. Für mich war das aus der Sicht der Vorsteher eine sehr sachbezogene Information. Man hat die Anliegen sehr klar herausgespürt, um was es den Vorstehern geht. Und ich glaube, es wurde versucht, mit diesen sechs bis acht Interviews Personen jeder Couleur und aller Verantwortlichen zu befragen, sei das das Amt für Soziale Dienste oder dann halt der Stiftungsratspräsident, die Vorsteher, die Familienhilfe usw. Ich denke, es ist jetzt nicht fair, dieses Bemühen abzustrafen, weil bei einem Interview einigen Abgeordneten gewisse Aussagen zu hart waren.Ich möchte ganz kurz noch das Unterland ansprechen: Ich lobe das Unterland auch gern und viel, aber ich muss hier dem Abg. Johannes Kaiser schon noch Folgendes sagen: Es ist auch nicht alles das Verdienst des Unterlandes. Beim Abwasserschutz okay, aber das Schulzentrum. Ich möchte jetzt nicht eine Bildungsdiskussion anzetteln, aber das ist jetzt wirklich bestätigt, dass wir seit Jahren auf ein zweites Schulzentrum warten. Das ist nun wirklich nicht der Verdienst der Gemeinden, sondern das ist das Versäumnis der ehemaligen Bildungsminister. Dasselbe Problem haben wir bei diesem einen gemeinsamen Alterszentrum. Glauben Sie mir, das mag vielleicht für Eschen und Mauren eine Lösung sein, nicht aber für Ruggell. Da kommt genau dieser Konflikt bzw. die Frage auf: Wann geht man ins Altersheim? Dieser Übergang, wenn man die Gemeinde verlassen muss, wenn man nicht mehr die Möglichkeit hat, die Kontakte weiterhin zu pflegen, sondern darauf angewiesen ist, dass man besucht wird. Das ist nicht so einfach, wie das jetzt als tolle Lösung dargestellt wird. Das ist auch der Grund, dass es jetzt eine Arbeitsgruppe gibt - das ist wieder vorbildlich für das Unterland, nämlich aller Unterländer Gemeinden - eine Arbeitsgruppe, ein Projektteam zusammen mit der LAK, die hier versucht, das Thema Satelliten oder eben diesen Übergang, verschiedene Altersheime, die Lösungen fürs ganze Land, aber auch in Bezug eben auf die Situation der Gemeinden wie Gamprin, Schellenberg, Ruggell, die hier im Moment keine Lösungen haben, zu diskutieren. Dann möchte ich wirklich vom Geld weg - und auf die Begründung kommen, warum die LAK dieses Konzept jetzt gefunden hat. Die Altersheime haben heute teilweise schon sehr verschiedene Schwerpunkte - und das ist ein Ziel der LAK. Das heisst, Schwerpunkte der Altersheime entsprechen aber meistens auch ganz unterschiedlichen Kostenaufwendungen. Es gibt Spezialgebiete, die eben mehr Pflegeaufwand generieren und folglich auch mehr Kosten generieren. Es kann nicht sein, dass, wenn autonom entschieden wird, die finanzstarken Gemeinden jederzeit sich abseilen können, wenn ihnen das zu viel wird, und die finanzschwächeren Gemeinden dann auf Kosten ihrer älteren Personen die Nachteile zu tragen haben. Mit einem Gesamtkonzept der LAK, wo eben auch das Land - ich sage das jetzt - die schützende Hand darüber hat, ob mit zwei oder vier Stimmen, das ist mir dann schon sehr viel sympathischer, als wenn die finanzstarken Gemeinden sich hier plötzlich auf und davon machen. Für mich persönlich waren eigentlich die Aussagen der Familienhilfe überzeugend. Die haben ja auch ein längeres Tauziehen an Verhandlungen mit der LAK zusammen durchgeführt, bis sie sich nun konsensartig über den Übergang der verschiedenen Pflegearten geeinigt haben. Ich glaube, das ist jetzt einfach ein Punkt, wo die LAK wirklich ein Erfolgs- und Konsensmodell hat und die Familienhilfe und die LAK sollen nun auch in meinen Augen bei dieser Aufgabenentflechtung gleichartig behandelt werden. Abg. Alois Beck:
Es wurde das Ungleichgewicht der Stimmverhältnisse innerhalb der LAK angesprochen in Bezug auf den Finanzierungsbeitrag. Ich kann diese Argumente sehr gut nachvollziehen. Warum soll ein Partner, der 50% beiträgt, nur mit zwei Sechzehntel an Stimmkraft ausgestattet werden? Auf der anderen Seite muss man - und das hat, glaube ich, auch der Regierungschef einleitend ausgeführt - natürlich schon sehen, dass es hier, je mehr Vertreter vom Land oder überhaupt Vertreter vom Land drin sind, dass es hier unter Umständen schon zu Interessenkonflikten kommen kann, indem das Land eben zugleich auch Aufsichtsbehörde ist. Man stellt dort vielleicht Anträge an die Regierung. Und wie gesagt, dieses institutionelle Ungleichgewicht in der LAK einfach dadurch zu beheben, dass man hier die Stimmenverhältnisse ausgleicht - wenn man so sagen will - Vertreter drin hat, löst das andere Problem nicht, also diese Doppelfunktion, einerseits Einsitz in diesem Gremium und andererseits Vertreter in der Aufsichtsbehörde. Auch von daher, meine ich, wäre eine Entflechtung die zielführendste Variante. Abg. Günther Kranz:
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Nochmals auf die Frage der Zusammensetzung des Stiftungsrates: Das muss beraten werden, das liegt nicht in meiner Hand. Ich kann eine andere, das heisst, eine paritätische Zusammensetzung nur begrüssen. Hier sollten wirklich alle Beteiligten einbezogen werden, auch der Seniorenbund - wie es der Abg. Lampert angeführt hat. Dann auch - wenn das nicht abgedeckt ist - eine Vertretung der AHV wegen den EL-Bezügen. Das spielt ja in den Heimen eine grosse Rolle. Ich bin nicht Vorsteher, ich kann diesen nichts vorschreiben. Ich kann aber an sie im Interesse der Gesamtheit, im Interesse der gleich starken Partner appellieren. Ich habe nie gehört - zumindest nicht von unserem Vorsteher, dass das ein Thema wäre, das man nicht will. Dann die konkrete Frage: Kann ich mir eine Reduktion der Kapital- und Ertragssteuer für das Jahr 2006 vorstellen? Wissen Sie, Herr Abg. Lampert, wir als Finanzausgleichsgemeinde hätten damit weniger Probleme, weil da gibt es eine Hebelwirkung mit dem Finanzausgleich. Geht das andere runter, hätten wir noch eine Chance, über den Finanzausgleich das wieder hereinzuholen. Aber diejenigen Gemeinden, die nicht am Finanzausgleich teilnehmen, trifft das natürlich stärker. Es trifft uns auch, das ist mir klar, aber nicht so stark - und das wäre ja nicht das erste Mal. Und wir könnten damit auch umgehen. Wenn ich aber als Gemeindevertreter spreche, kann ich das nur bescheiden machen. Ich bin dort Angestellter und das muss natürlich dort mit dem Gemeinderat besprochen werden. Ich meine, wir sollten die Aufgaben miteinander und gemeinsam tragen. Ich glaube, es ist uns allen klar: Freiwillig gibt niemand etwas her - und das zeigt jetzt auch diese Debatte. Von mir aus gesehen ist es immer ein Nehmen und Geben. Aber auch als Landtagsabgeordneter ist mir klar, wir müssen das Gesamtbild der Pflege aber auch dann der Finanzierung im Auge behalten. Das nochmals meine Ausführungen dazu. Abg. Jürgen Beck:
Danke, Herr Präsident. Ich bin immer wieder überrascht, was man so im Landtag zu hören bekommt. Ich möchte mich sehr kurz fassen. Einige Bemerkungen meiner Vorredner veranlassen mich aber doch dazu, noch etwas zu sagen. Der Abg. Alois Beck spricht hier davon, dass wir Irrtümern unterliegen. Das mag wohl sein, aber lassen Sie doch bitte die einzelnen Abgeordneten selbst entscheiden, ob sie einem Irrtum unterliegen oder nicht. Zu den Bemerkungen des Abg. Wendelin Lampert: Ich kann Ihnen versichern, ich bin nicht so ein ruhiger und angenehmer Diskussionspartner wie der Abg. Kranz, aber ich werde mich mässigen und werde versuchen, meine Emotionen zu unterdrücken. Herr Abg. Lampert, Sie haben in eindrücklicher Weise gezeigt, wie man vom eigentlichen Thema, von einer ganz einfachen Frage abweichen kann und Sie haben irgendwo Sachen konstruiert, die also wirklich weit hergeholt sind. Lassen Sie mich kurz darauf eingehen: Es geht um die ganz einfache Frage, ein bestehendes System so weiterzuführen wie es bisher war. Es geht um nichts mehr. Es ist also nicht so, wie Sie es jetzt darstellen, dass wir jetzt mit unserem Änderungsantrag einen ganz neuen Artikel wünschen. Dann habe ich doch noch etwas zur Aufgabenverteilung zu sagen, was den Landtag und die Regierung betrifft. Sie sagen, es wird hier ganz einfach nur ein wenig herumdiskutiert und dann wird das Problem der Regierung zugeschoben. Wenn mein Verständnis von Demokratie so ist, dass der Landtag eigentlich der Gesetzgeber ist und die Aufgaben verteilt, dann müsste es doch wirklich auch so sein, dass die Regierung die gestellten Aufgaben und Fragen, die vom Landtag kommen, auch so erledigt. Ich finde es sehr seltsam, dass Sie hier einem Abgeordneten konkrete Fragen stellen. Ich denke mir, das wäre also wirklich nicht nötig. Der Abg. Kranz hat meines Erachtens nach auf Ihre Fragen geantwortet. Ich hätte dies jedoch nicht getan. Zum nächsten Punkt: Wie Sie wissen, ist die Vorlage losgelöst von Finanzfragen. Und Sie stellen doch tatsächlich einem Abgeordneten die Frage, ob er sich vorstellen könnte, die Finanzierung über die Kapital- und Ertragssteuer vorzunehmen. Ich denke mir, das wäre jetzt wirklich nicht nötig gewesen. Abg. Gebhard Negele:
Ich möchte mich auch noch kurz zu den Aussagen äussern, dass es den Gemeinden um die Finanzen geht. Das kann ich nicht nachvollziehen. Sehen Sie, das ist eine gute Million Franken, über die wir heute diskutieren. Wir haben schon ganz andere Beträge viel leichtfertiger ausgegeben. Und wenn ich diese Million Franken noch durch die 11 Gemeinden oder proportional teile, dann ist es einfach, dann kann diese Aussage nicht stimmen. Ich bin Gemeinderat in Triesen und wir haben dort auch entsprechend Stellung genommen. Es ist wirklich nicht die Finanzfrage, sondern es geht um die Weiterexistenz bzw. um die sichere Existenz der Einrichtung LAK. Nochmals zu den Finanzen - ich habe es bei der 1. Lesung schon gesagt: Der zweite Schritt von der Aufgabenentflechtung ist ja die bedarfsgerechte Finanzzuweisung, also die Findung eines Systems - oder anders ausgedrückt: Der Finanzausgleich sollte neu geregelt werden. Ich behaupte einmal mehr, der vorgeschlagene Änderungsantrag ist eine bedarfsgerechte Methode, die Mittel richtig zu verteilen. Und sie kommen gar nicht zum Finanzausgleich, denn diese Mittel sind dann schon im Vorfeld verteilt - und dazu bedarfsgerecht. Ich bitte, das bei der Abstimmung auch zu berücksichtigen. Danke. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Werter Kollege Beck, was Sie denken und was ich tue, das sind Welten. Das kann ich Ihnen sagen. Ich weiss nicht, haben Sie grundsätzlich Probleme, was in einem Parlament diskutiert werden muss? Das Wort diskutieren darf man ja nach Ihrer Ansicht schon fast nicht mehr in den Mund nehmen. Wie soll ich denn einen Antrag irgendwo werten können, wenn ich nicht weiss, ob erstens einmal der Abgeordnete die Konsequenzen sieht und dann auch die negativen Konsequenzen bereit ist, diese zu beheben. Diese Frage werde ich also sehr wohl stellen. Das Wort «Parlament» kommt übrigens von parlare - man spricht miteinander. Es tut mir ja schon leid, aber ich muss es sagen: Ich habe es extra auf heute noch ausgedruckt, was gemäss Duden ein Parlament macht. Wenn man also nicht mehr miteinander sprechen darf, was soll dann diese Aktion hier in diesem Hohen Hause? Dazu kann ich nur noch sagen: Dieses Niveau finde ich bedenklich. Dann wurde mir unterstellt, ich würde den Vorstehern unterstellen, es würde nicht funktionieren in diesem Stiftungsrat. Hier nur zwei Zitate des Eschner Vorstehers aus der Zeitung. Er hat gesagt: «Wer zahlt, schafft an. Wer 50% zahlt, sollte auch sagen können, was angeschafft wird». Das ist die eine Äusserung eines Vorstehers. Die zweite Äusserung kommt vom Bürgermeister von Vaduz. Ich habe das Interview zwar nicht hier, aber was ich noch in Erinnerung habe, hat er gesagt: Sollte dieser Vorschlag durchgehen, dann brauchen wir auch keine Vertreter mehr des Landes in diesem Stiftungsrat. Aus dieser Aussage leite ich den Umkehrschluss ab: Wenn wir schon bei dieser Lösung bleiben, dann brauchen wir die Vertreter des Landes auch in entsprechenden demokratischen Verhältnissen, wie es sich geziemt. Abg. Doris Frommelt:
Der Abg. Johannes Kaiser hat mir aus dem Herzen gesprochen. Er sagte, es sind zwei Herzen in seiner Brust. So geht es nämlich auch mir. Auch ich komme aus der Gemeindepolitik und kann einerseits aus dem Gefühl heraus sagen: Warum lassen wir die LAK nicht wie sie ist? Aber auf der anderen Seite, wenn ich alle diese Argumente anschaue, kann ich auch dem Regierungsantrag folgen. Die Regierung schlägt eine klare Trennung vor: Das Land subventioniert die Bauten zu 50%, die Gemeinden übernehmen die Kosten der stationären Altersbetreuung zur Gänze, diese klare Trennung schafft auch klare Zuständigkeit und klare Verantwortung. Land und Gemeinden wissen dann ganz genau, was die jeweiligen Kernaufgaben sind und wofür jeder verantwortlich ist. Zu den ureigensten Aufgaben der Gemeinden gehört, dass die Bürger in ihrer Gemeinde wohnen können, also auch für ältere und pflegebedürftige Personen entsprechende Alters- und Pflegeheime zur Verfügung stehen. Und auf der anderen Seite übernimmt das Land die alleinige Zuständigkeit für die ambulante Hilfe für Senioren, sofern sie zentral erbracht wird wie zum Beispiel bei der Alterssozialarbeit und -prävention. Und für die ambulanten Pflegeleistungen, wie sie die Familienhilfe erbringt, würde sich das Land weiterhin finanziell beteiligen. Gemäss Sozialhilfegesetz haben die Senioren Anspruch auf ambulante und stationäre Hilfe und Pflege. Diese Dienste müssen aber aufeinander abgestimmt werden. So haben die Familienhilfe und die LAK bereits schon jetzt eine gemeinsame Pflegekoordination organisiert. Ambulante Hilfe also zum Land, stationäre Hilfe zu den Gemeinden und gute Koordination untereinander wie dies auch bisher schon erfolgreich praktiziert wurde. Gegenargumente wie Insellösungen, also Alleingang einzelner Gemeinden, verschiedene Standards, Kostendruck auf die Bewohner der Gemeinde usw. können meines Erachtens wie folgt entkräftet werden: Auch wenn sich das Land finanziell an der stationären Pflege nicht mehr beteiligt, können die Gemeinden wie bisher mit den gleichen Standards ihre Heime unter der Dachorganisation LAK betreiben. Wie die Abg. Doris Beck erwähnt, ist die LAK ein Erfolgsprinzip. Wenn also die LAK funktioniert, ist es für jede Gemeinde aus personellen, finanziellen und auch aus administrativen Gründen attraktiver, in der Stiftung zu bleiben, als einen Alleingang vorzunehmen. Zweckverbände - wie es bereits erwähnt wurde - können funktionieren. Beispiele gibt es einige. Aus all diesen Überlegungen heraus und weil ich auch das Gesamtpaket der Entflechtung für beide Seiten als vorteilhaft erachte, stimme ich der Regierungsvorlage zu. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wenn es um Kompetenzabgrenzungen zwischen Gemeinden und Staat geht, dann hat es die Regierung nie leicht in diesem Hohen Haus. Das konnte ich die letzten Jahre immer wieder erfahren. Aber ich bedanke mich sehr für die Diskussion. Ich denke mir, die Diskussion wurde ernsthaft geführt und man nimmt diese Frage nicht einfach auf die leichte Schulter, was ich sehr wichtig finde. Und von daher ist es auch die Zeit wert, dass wir über diese wichtige Frage der stationären Alterspflege miteinander diskutieren. Vielleicht ist es auch mir als Regierungschef erlaubt, ein paar persönliche Worte einleitend zu dieser Debatte zu sagen, weil, Sie können mir glauben, mir liegt sehr viel daran, dass es in Liechtenstein wirklich möglich ist, in Würde das Alter zu verbringen. Ich denke mir, Würde greift weit über diesen Kreis der stationären Altersbetreuung hinaus und wir müssen sehr vorsichtig mit diesem hohen Gut umgehen. Und von daher denke ich mir, es muss das höchste Ziel unserer Politik sein, dass wir alle bestrebt sind, gerade Menschen, die pflegebedürftig sind, Menschen, die im Alter der Hilfe bedürfen, dass wir diese Menschen auch würdig behandeln. Das hat nicht nur mit Qualität von Räumen zu tun, das hat nicht nur mit der stationären Altersbetreuung zu tun. Ich schätze die Menschen sehr, die in der stationären Altersbetreuung tätig sind. Ich weiss, wie viel Kraft es oft braucht, diesen Umgang mit diesen Menschen so zu pflegen, dass die Würde des Menschen dann auch gelebt wird. Deshalb komme ich zur Überzeugung, dass der Regierungsvorschlag in die richtige Richtung geht und das vielleicht auch ein Wort an den Abg. Gebhard Negele. Ich glaube, er traut es mir auch zu, dass wir zwar unterschiedliche Ansichten haben, aber dass es nicht um Rechthaberei geht, sondern es geht darum, hier im Hohen Haus den richtigen Weg miteinander zu finden. Das ist das Wichtige. Und deshalb können Sie mir glauben, dass es - und jetzt bin ich vielleicht ein wenig persönlich - mich schon verletzt hat, wenn ich in den Zeitungen von Entscheidungsträgern lese: Der Regierung geht es nur darum, Geld auf Kosten der Betagten zu sparen. Das tut weh, kann ich Ihnen sagen. Oder, wenn es heisst, die Regierung wollte sich aus der finanziellen Verantwortung schleichen. Das Umgekehrte ist der Fall. Das werden Sie nachher sehen, das kann ich Ihnen belegen. In den letzten Tagen hatte ich viele Diskussionen, in denen mich ältere Menschen auf das angesprochen haben, warum ich das mit verantworten würde, dass wir auf Kosten der pflegebedürftigen Menschen sparen. Und da ist die Diskussion entgleist - das kann ich Ihnen sagen. Das kann uns auch als Gesellschaft einholen. Man kann da schon auf die Regierung einprügeln und das noch gut finden, aber letztendlich entgleist uns da die Diskussion, weil das wird uns bei jedem Sozialthema dann gleich gehen. Wenn wir Lösungen für die Zukunft suchen und demjenigen, der Lösungen vorschlägt, einfach einmal Schlechtes unterstellen, einfach einmal unterstellen, dass er auf Kosten von anderen nun eine Lösung vorschlägt, dann werden wir keine Reformen durchführen in diesem Land, sondern dann werden wir einfach beim Bestehenden bleiben und das fortschreiben können. Und dazu denke ich mir, wir müssen auch ein Diskussionsklima pflegen, in dem wir hart in der Sache miteinander streiten - das soll so sein, dafür sind wir da - aber in dem wir auch nur ein wenig Fairness walten lassen. Und das ist mir einleitend schon sehr wichtig. Bitte empfinden Sie das nicht als Sensibilität, aber es geht einfach darum, ob wir überhaupt reformfähig sind oder ob wir uns hier in Liechtenstein zumindest, auch wenn wir verschiedene Ansichten haben, auch gegenseitig zumindest die Wertschätzung entgegenbringen, dass jeder versucht, das Beste zu tun. Und nachher muss entschieden werden. Auch hier muss im Landtag entschieden werden und so werden wir dann die Lösung auch umsetzen. Jetzt vielleicht zum Grundsätzlichen: Eines sollte doch ausser Frage gestellt werden, nämlich gemäss Sozialhilfegesetz haben alte und pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Hilfe. Darüber müssen wir nicht diskutieren. Und dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob sie vom Staat, ob sie von den Gemeinden oder ob sie im Auftrag auch von Privaten erbracht wird. Es muss also klargestellt werden, dass wir über Zuständigkeiten diskutieren und nicht über den grundsätzlichen Anspruch. Es geht auch nicht darum, auf Kosten alter Menschen zu sparen. Ganz im Gegenteil, ich werde Ihnen nachher belegen, dass der Staat viel mehr Geld ausgibt, dass diese Entflechtung für den Staat finanziell nachteilig ist. Aber ich finde, sie ist im Gesamtrahmen richtig. Wenn wir von der Aufgabenentflechtung sprechen, so müssen wir einfach auch die verfassungsmässige Ordnung sehen. Die Verfassung schreibt diesen Bereich der stationären Alterspflege in den Aufgabenbereich der Gemeinden mit der Aufsicht der Regierung. Wohnen ist doch ein klassischer Bereich der Gemeinde, das ist eine Gemeindeaufgabe. Aber Wohnen und Leben ist doch nicht nur für junge Menschen. Da ist doch auch an Familien gedacht, und da ist doch selbstverständlich auch an ältere Menschen gedacht, auch wenn sie Pflege brauchen. Und zum Wohnen gehören natürlich auch entspre-chende Dienstleistungen, sodass ich mir schon denke, dass die grundsätzliche Aufgabenzuteilung in diesem Bereich richtig ist. Wenn man Wohnraum zur Verfügung stellt, dann geht es auch darum, dass eben die entsprechende Infrastruktur und die entsprechenden Dienstleistungen mit zur Verfügung gestellt werden. Das ist einer der Gründe, warum bei dieser Aufgabenentflechtung die Regierung der Überzeugung ist, dass die grundsätzliche Verantwortung für den Betrieb von Pflegeheimen auf der Seite der Gemeinden liegt. Natürlich begrüssen wir es sehr, dass die LAK entstanden ist, dass die Aufgabe gemeindeübergreifend wahrgenommen wird. Das ist ja überhaupt keine Frage. Ich sehe auch nicht, wo die LAK überhaupt gefährdet sein soll, denn diesen Stabilitätsfaktor kann das Land Liechtenstein mit seinen zwei Stimmen nicht bilden, der Stabilitätsfaktor, wie er immer wieder genannt wird. Die Pflege der Menschen, der stationäre Altersbereich, ist nach Überzeugung der Regierung eine der Aufgaben der Gemeinden. Die ambulante Hilfe fällt dann in den Aufgabenbereich der Regierung. Und da können wir sehr wohl trennen. Ich denke mir, diese Verankerung im Verantwortungsbereich der Gemeinden hat schon etwas Gutes. Und das hat eigentlich die Abg. Andrea Matt auf den Punkt gebracht: Warum sollen Gemeinderäte gar nicht mitreden in diesem Bereich? Es kam ja immer wieder in der Diskussion zum Ausdruck, dass das Finanzierungsmodell über das Sozialhilfegesetz das Ideale ist, weil dann die Gemeinden im Lastenausgleich mitfinanzieren und damit die Gemeinderäte dazu nichts zu sagen haben. Ich weiss nicht, ob das so ideal ist auf die Länge gesehen, ob wir da diesen Bereich nicht zu weit von den Gemeinden wegnehmen. Ich würde mir sehr wünschen und wahrscheinlich ist es auch so, dass sich die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte auch mit der Altersvorsorge identifizieren können, und dass sie auch sehen, wie wichtig diese Altersvorsorge ist. Deshalb denke ich, dass auch hier nicht die Gefahr besteht, wenn der Staat im anderen Bereich der Alterspflege sich engagiert und hier im Bereich der stationären Alterspflege sich zwar über Subventionen einbringt - immerhin sind das die nächsten 5 Jahre wie angekündigt rund CHF 34 Mio. - und dass er gleichzeitig aber auch bereit ist, zum Beispiel in der Stiftung koordinierend und unterstützend mitzuwirken. Wir wollen uns sicher nicht verabschieden, wie das gesagt wird, sondern wir wollen ein geordnetes Zusammenarbeiten mit klaren Verantwortungsbereichen.Wir haben im ambulanten Bereich Folgendes festgestellt: In Liechtenstein gibt es ja rund 60 Sozial- und Jugendhilfeeinrichtungen. Und da hat sich der Staat oft einmal auch zurückgezogen. Das Amt für Soziale Dienste war öfters einmal im Vorstand einer solchen Sozialhilfeeinrichtung. Und wie man sich da zurückgezogen hat, waren genau die gleichen Befürchtungen. Diese Einrichtungen, diese Vorstände haben gesagt: Wenn ihr euch zurückzieht, dann wird es uns nicht mehr geben oder dann haben wir die Unterstützung nicht mehr. Es waren grosse Befürchtungen, nur hatten sie nicht die Öffentlichkeitswirkung. Und heute sehen wir, dadurch, dass wir mit Leistungsverträgen mit diesen Einrichtungen verbunden sind, dadurch funktioniert die Zusammenarbeit mit der Aufsicht durch das Land wunderbar. Im operativen Bereich ist der Auftragnehmer hingegen, wenn wir die Sozialhilfeeinrichtung als Auftragsnehmer sehen, unabhängig und doch gut koordiniert mit dem Staat. Ein solches System kann durchaus funktionieren und funktioniert sicher auch. Es funktioniert übrigens auch im benachbarten Ausland. Ich verstehe die Sorge der Gemeindevorsteher, ich verstehe die Sorge der LAK durchaus, wenn sie sagt: Diese Struktur, die wir geschaffen haben, soll langfristig erhalten bleiben und es darf keine unterschiedlichen Standards in unserem Land geben. Aber zu dieser Frage müssen wir auch sagen, dass die Regierung da durchaus eine Verpflichtung hat. Sie ist in der Aufsichtspflicht gemäss Verfassung und sie ist in der Aufsichtspflicht gemäss Art. 22 Sozialhilfegesetz. Und da heisst es ja: Die Regierung trägt bei zur Koordination und Aufsicht über die privaten und öffentlichen Sozialhilfeeinrichtungen. Hier hat die Regierung also sehr wohl eine Pflicht. Die Frage ist vielmehr eine andere. Wenn die Regierung Teil einer solchen Sozialhilfeeinrichtung ist und diese gleichzeitig beaufsichtigt, wie optimal ist dann ein solches System? Die gesetzlichen Grundlagen sind also gegeben, damit das System auch so funktionieren kann, und zwar sehr gut funktionieren kann, wenn in diesem Teil die Regierung die Aufsichtsfunktion wahrnimmt, währenddem in anderen Bereichen sie die alleinige Finanzierung mit übernimmt. Wo die Aussage herkommt, dass sich der Staat aus der Verantwortung zurückziehen will, kann ich nicht nachvollziehen, ich kann es nicht sehen. Der Staat engagiert sich sehr im Altersbereich, er engagiert sich naturgemäss finanziell sehr stark. Es wurde heute schon gesagt: Der Staat engagiert sich zum Beispiel im Bereich der AHV. Und wenn wir dann vergleichen, was der Staat hier im Vergleich zu den Gemeinden ausgibt, und wenn wir dann den Vergleich in Steuererträgen uns anschauen und wir nehmen die Betriebsbeiträge an die Alters- und Pflegeheime in Prozenten der Steuererträge der Gemeinden her, dann sind das 2,9%. Wenn wir nur den AHV-Staatsbeitrag nehmen, sind das schon 8%. Wir verabschieden uns also keineswegs, sondern wir wollen eine sinnvolle Aufgabenteilung suchen. Darüber kann man getrennter Auffassung sein. Ich respektiere die Auffassung, wenn man der Überzeugung ist, es ist besser, dass in diesem Bereich der stationären Altersbetreuung der Staat weiterhin sich zu 50% beteiligt, und zwar nicht nur im Investitionsbereich, sondern auch im Unterhaltsbereich bei den Beiträgen. Ich bin nicht der Überzeugung, dass das langfristig ein gutes Modell ist. Ich habe es schon gesagt: Als Aufsichtsorgan ist es auch nicht unproblematisch, sich selbst ein Stückchen weit zu beaufsichtigen. Der Staat nimmt mit der Vorlage, die Sie heute behandeln, in vielen Bereichen neue Verpflichtungen auf sich. Jetzt komme ich trotzdem noch auf die finanziellen Auswirkungen dieser Aufgabenentflechtung zu sprechen, weil einfach im Hintergrund, obwohl es hier um eine Aufgabenzuordnung geht, weil im Hintergrund immer wieder gesagt, behauptet und zum Teil auch in den Medien geschrieben wird, dass man sich finanziell Vorteile verspricht bzw. die Alterspflegepolitik dem Sparwillen zum Opfer fallen soll. Wir werden das bei der Budgetberatung dann sehen. Im Budget können wir jetzt erstmals konkret die Auswirkungen der Entflechtung sehen. Mit der Aufgabenentflechtung werden 37 verschiedene Budgetpositionen tangiert und der Voranschlag wird für den Staat mit zusätzlich CHF 4,8 Mio. belastet. Nebst den allgemeinen Entflechtungen, welche bereits auf das kommende Jahr wirksam werden - und das soll hier doch auch offen gesagt werden - wird das Budget natürlich auch durch Übergangsregelungen mitbelastet. Das heisst, zum Beispiel zugesagte Subventionen werden noch gesprochen. Diese fallen dann nachher weg, sodass das Verhältnis ein wenig günstiger wird. Sollte der Staat sich weiterhin auch beim Betrieb der LAK finanziell zu 50% engagieren, dann werden wir hier ein Minus von ungefähr CHF 7,8 bis CHF 8 Mio. haben. Das wird sich dann hinüber verschieben. Wenn dann öffentlich gesagt wird, man will sich finanziell aus der Verantwortung schleichen, dann ist das einfach nicht fair. Dann müsste man natürlich auf Seiten der Gemeinden auch sagen: Der Staat hat uns finanzielle Lasten abgenommen. Das ist ein Gesamtpaket. Und ich habe mir das noch einmal angeschaut. Ich habe auch nicht behauptet, die Gemeinden verabschieden sich nun aus dem Bereich der Weiterbildung der Kinder in den einzelnen Gemeinden. Wir übernehmen CHF 1,8 Mio. zusätzlich bei der Musikschule. Wir übernehmen CHF 1,6 Mio. zusätzlich bei der Jugendhilfe. Wir übernehmen CHF 1,4 bis CHF 1,5 Mio. beim Flüchtlingswesen. Das heisst, auch wir übernehmen Lasten. Ich zumindest würde es als fair empfinden, wenn man das Geben und das Nehmen darstellen würde, dann kann man nämlich darüber befinden, ob das ein fairer Abgleich finanzieller Natur ist. Wenn man nur die eine Seite darstellt, dann ist das einfach nicht ganz fair und es trägt auch nicht zur objektiven Meinungsbildung bei. Man muss ja beide Seiten sehen können. Und das würde ich mir schon sehr wünschen.Wie gesagt, hinter dieser Entflechtungsaufgabe steht keineswegs die Absicht, den Staat nun einseitig finanziell zu entlasten. Es steht zwar die Absicht hinter dieser Entflechtungsaufgabe, dass durch die eindeutige Zuordnung der Verantwortung und damit auch der Finanzierung, dass hier Synergien und einfache Verwaltungsabläufe entstehen, und dass das insgesamt sich finanziell entlastend auf beide Seiten auswirkt. Diese Absicht steht schon dahinter. Das ist aber eine legitime Absicht.Wenn ich nun zu den einzelnen Voten kommen darf, Herr Landtagspräsident. Ich hoffe jedoch nicht, dass das Nachtessen kalt wird.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Das hängt von Ihnen ab, Herr Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler:
Danke. Wenn ich nun noch zu den einzelnen Voten kommen darf: Es ist sowohl die Absicht der Regierung wie auch der Gemeinden, dass die Zusammenarbeit in der LAK langfristig gesichert ist, dass sie stabil ist. Das können Sie mir glauben. Das ist auch in der Absicht der Regierung. Ich kann ganz einfach die Instabilität nicht erkennen, wenn wir dieselbe Stiftung bzw. dieselbe Organisationsform behalten. Wenn hier die zwei Landesvertreter, die hier drin sind, zum Beispiel noch drin bleiben, sind wir auch bereit, damit die Koordination optimal abläuft, da dabei zu sein und unseren Beitrag zu leisten. Es wird nur finanziell entflochten. Dabei kann ich keine Instabilität erkennen. Ich weiss nicht, wo man das hernimmt. Eines müssen Sie schon wissen: Wenn eine Gemeinde aus dieser Stiftung austreten will, wer will sie denn daran hindern? Weder das Land noch die anderen Gemeinden. Wenn eine Gemeinde das will, dann wird es schwierig sein, sie daran zu hindern. Und gerade, wenn sie auf ihren verfassungsmässigen Auftrag pocht, dass die Alterspflege letzendlich ein Kernbereich der Gemeindeaufgabe ist, dann wird man das nicht können. Aber die LAK funktioniert heute gut, die Struktur ist aufgebaut. Eine Zusammenarbeit macht Sinn. Deshalb sehe ich auch die Gefahr nicht, dass eine Gemeinde nun diese Struktur verlassen will, um irgendwie selbstständige Alterspolitik zu betreiben. Nun, wenn eine Gemeinde es tun möchte, hat mir noch niemand erklären können, warum sie das nicht heute schon tun könnte.Ich sehe sogar im Gegenteil in diesem Entflechtungsprojekt eine Stärkung der LAK - das habe ich schon in der 1. Lesung betont - indem wir hier im Subventionsrecht nun aufführen, dass der Staat sich nur noch an solchen Bauten beteiligt, die entweder von der LAK gebaut werden oder aber von Gemeinden, die Mitglied der LAK sind. Von daher stärken wir an und für sich die ganze Struktur und wir schwächen sie nicht. Von daher hat mir noch niemand erklären können, warum nun das ganze Konstrukt instabiler werden soll. Oder geht es tatsächlich nur um die finanziellen Zuwendungen? Denn rechtlich wollen wir diese Struktur so nicht verändern.Dann muss ich etwas schon noch klarstellen: Der Abg. Jürgen Beck hat das sehr in Frage gestellt, warum dass die Regierung hier in der Diskussion mit der LAK die WLU aufgeführt hat. Das hat tatsächlich nicht viel miteinander zu tun, was inhaltlich die WLU und die LAK angeht. Von Gemeindeseite kam aber immer wieder das Bedenken und ich kann das ein Stück weit auch nachvollziehen, dass über den Lastenausgleich die Finanzierung sehr einfach geregelt werden könne. Hingegen, wenn jeder Gemeinderat jedes Jahr das Budget von neuem sprechen würde, dass dann eine Instabilität in die Struktur kommt. Das kann ich nachvollziehen, da muss man eine gewisse Sicherheit haben. Wir wollten nur das Finanzierungsmodell hier vorstellen. Es gibt Möglichkeiten, wie sich Gemeinden auch in einer Stiftung zusammenschliessen, und die Gemeinderäte einmal einen grundsätzlichen Beitrag sprechen und vor allem das Finanzierungsmodell beschliessen. Und nachher ist die genau gleiche Stabilität in der Finanzierung wieder gegeben. Aber es braucht einen einmaligen Gemeinderatsbeschluss, dass die LAK so und so finanziert wird und die Kosten zum Beispiel gemäss Einwohnerschlüssel umverteilt werden. Das und nichts anderes wollten wir mit dem Finanzierungsmodell aufzeigen.Dann Ihre Bemerkung, was die finanzpolitische Betrachtung anbelangt: Ich habe vorher ausgeführt, dass wir hier von einer sinnvollen Aufgabenzuordnung ausgehen. Ich finde es nicht legitim, dass man hier Radio Liechtenstein und die LAK wieder miteinander vergleicht. Wir wollen aus der Entflechtung keinen Vorteil ziehen; wir ziehen keinen Vorteil. Es werden finanzielle Mittel aufseiten der Gemeinden frei, und zwar beträchtliche finanzielle Mittel, und es ist auch Aufgabe der Gemeinden, wenn wir wirklich ein faires Abkommen miteinander haben, ihre finanziellen Mittel dann hier einzusetzen. Wir setzen sie ja auch in anderen Bereichen ein, in denen vorher die Gemeinden ihre Finanzen gesprochen haben. Und von daher denke ich mir, sollte man dieses Argument, dass die Finanzen hier eine wichtige Rolle gespielt haben, sollte man weglassen, weil sonst wären wir wirklich sehr schlechte Rechner. Das sehen wir hier beim nächsten Budgetvoranschlag.Ob die Mischfinanzierung einen optimalen Steuerungs- und Kontrollmechanismus nach sich zieht ist eine Frage, die man tatsächlich vertieft betrachten müsste. Wir sind natürlich in einer sehr klaren Minderheit in der LAK-Stiftung. Der operative Bereich, aber auch die Strategie, wird letztendlich von den Gemeinden erarbeitet und auch vorgelegt. Was ich aber auf jeden Fall sehr klar und dezidiert zurückweisen möchte: Wir gehen hier keine Experimente ein. Wir wollen nicht das System der LAK umändern. Wir wollen nicht, dass die LAK sich nun anders organisiert. Hier geht es um diese finanzielle Entflechtung. Wir bieten auch Hand, dass wir im Stiftungsrat verbleiben. Wir wollen miteinander Alterspolitik machen und wir tragen auch finanziell sehr viel zur Alterspolitik bei. Eine gut funktionierende Alterspflege kann immer verbessert werden, sie soll aber auch gestützt werden und sie wird auch von der Regierung gestützt.Das Prinzip der eindeutigen Zuordnung von Verantwortung hat schon etwas für sich. Wer verantwortlich ist, nimmt diese Verantwortung auch wahr. Und dann kann man Verantwortung nicht hin und her schieben. Darum habe ich auch keine Angst, dass in Zukunft, wenn diese Entflechtung kommen sollte, es zu Insellösungen kommt. So gut wie es heute nicht mehr zu neuen Insellösungen kommt, wird es auch nachher nicht zu neuen Insellösungen kommen und die LAK in ihrer Struktur bleibt erhalten. Wir haben immer und immer wieder betont, wie wichtig uns die LAK ist und wie wir sie auch weiterhin unterstützen werden, auch gerade mit der 50-prozentigen Subvention, was Neubauten und Investitionen betrifft. Und wir werden selbstverständlich auch unsere Aufsichtspflicht dementsprechend wahrnehmen.Insgesamt geht die Aufgabenentflechtung in die richtige Richtung, aber es gibt einfach auch Meinungsdifferenzen. Hier haben wir eine Differenz. Und ich finde, da ist der Landtag dann auch das richtige Gremium, um die Entscheidung zu fällen. Wir haben die entsprechenden Vorarbeiten gemacht und letztendlich wird die Regierung die Lösung, wie sie der Landtag dann fällt, auch dementsprechend umsetzen.Wir haben immer wieder von gleich starken Partnern gehört. Dabei kam auch die Frage auf: Weshalb ist das Land nur mit zwei Stiftungsräten in einem Stiftungsrat von 16 Mitgliedern vertreten? Ich habe das geschichtlich auch nicht aufgearbeitet, aber für mich ist es klar, weil die ganze stationäre Alterspflege aus dem Aufgabenbereich der Gemeinden kommt. Sie haben sich zusammengeschlossen, sie haben das entsprechende Know-how, und jetzt ist der Staat dazugekommen. Und da hat man wahrscheinlich bei der Errichtung dieser Stiftung, als der Staat damals dazukam, auch nicht die Notwendigkeit gesehen, das hälftig in der Stiftung auszutarieren. Ich erkläre mir das auch mit der ursprünglichen Zuordnung dieser Aufgabe zu den Gemeinden. Und wie gesagt, strategisch und operativ ist das ja sehr stark in der Hand der Gemeinden. Das sehen wir auch immer wieder. Ich würde es auch nicht sinnvoll finden, dass wir parallel unser Know-how aufbauen müssten, wenn es dort schon vorhanden ist. Von daher denke ich mir auch, dass eine eindeutige Zuordnung eben wichtig ist.Ich bin auch dankbar für die Ausführungen des Abg. Franz Heeb. Ich habe das am Anfang schon gesagt. Ich finde Aussagen, die dem anderen Partner einfach schlechten Willen unterstellen, nicht richtig. Ich finde vor allem, dass solche Aussagen der Diskussion keinen Gefallen tun und auch zukünftigen Diskussionen keinen Gefallen tun. Die Abg. Andrea Matt habe ich schon kurz zitiert. In vielem bin ich mit ihr einverstanden, die Schlussfolgerung kann ich aber leider nicht nachvollziehen. Wenn wir die Altersbetreuung tatsächlich wieder stärker verankern wollen, aber in der Struktur so belassen wollen, wenn wir auch die Gemeinden bzw. vor allem auch die Gemeinderäte stark in der Verantwortung haben wollen - das finde ich ganz wichtig, denn letztendlich haben sie auch die Budgethoheit auf Gemeindeebene - dann denke ich mir, wäre dieser Vorschlag ein Vorschlag in die richtige Richtung. Entschuldigung, das erachte ich jetzt als Aufhänger. Sie haben dann die Familienhilfe genannt. Dann müsste ja die Familienhilfe dementsprechend gleich finanziert sein. Ich kann Ihnen nur sagen: Da hatten wir eine längere Auseinandersetzung. Und das wurde ja auch öffentlich breitgetreten, als ob wir die Familienhilfe nicht mehr unterstützen wollten. Und das ist ein Kompromiss, den wir auch mit den Verantwortlichen gefunden haben. Aber ich denke mir nicht, dass, weil jetzt die Familienhilfe vom Staat auch weiterhin noch unterstützt wird, dass man deshalb die andere Lösung genau gleich machen muss, wenn man sieht, dass es eigentlich in die richtige Richtung ginge. Aber diese Abwägung ist jedem selbst überlassen. Ich möchte Sie nicht kritisieren, ich habe nur gesagt, ich kann es nicht ganz nachvollziehen.Dann kamen konkrete Fragestellungen betreffend LAK und KBA, wie ist es zu diesen Entlassungen gekommen ist und wie sich nun die KBA finanziert: Diesbezüglich habe ich vorhin noch einmal Rücksprache mit Regierungsrat Hugo Quaderer genommen, weil er ja für das Soziale zuständig ist und dementsprechend auch Einsitz im Stiftungsrat hat. Grundsätzlich ist zu sagen: Die KBA, also die Kontakt- und Beratungsstelle, ist eine Dienststelle innerhalb der Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe. Sie war bis heute insbesondere auch in den Bereichen Altersanimation und Alterssozialarbeit einschliesslich Hausnotruf tätig. Mitte des Jahres hat dann der Stiftungsrat der LAK beschlossen, die KBA einer Neuorganisation zu unterziehen und dann auch Teilbereiche aus der LAK auszugliedern. Die Regierung hat dann anfangs September beschlossen unter Wahrnehmung der Finanzhoheiten, natürlich unter Vorbehalt der Zustimmung des Landtages, die KBA ausserhalb der LAK in ihrer heutigen Struktur und unter Beibehaltung des Namens vorübergehend einer neuen Trägerschaft zuzuführen und sie auch weiterzuführen, dann ihre Dienste zu analysieren und nachher dann endgültig festzulegen, welche Dienste die KBA noch erbringen soll. Allerdings habe ich gemäss Aussage des zuständigen Regierungsrats zu konstatieren, dass hier keine Kooperationsbereitschaft auf Seiten des Stiftungsrates der LAK bestand, sodass dieser Beschluss so auch nicht umgesetzt werden kann. Unter Berufung auf ihre Kompetenzen - im Rahmen der Statuten selbstverständlich - haben die LAK-Vertreter dann den Beschluss vollzogen und einen Teilbereich der heutigen KBA einschliesslich des zuständigen Personals und der Infrastruktur bereits in die LAK-Räumlichkeiten überführt. Das Ressort ist mit Schreiben vom 28. September 2005, welches am 3. Oktober 2005 eingegangen ist, informiert worden und der Beschluss wurde dann am 4. Oktober 2005 vollzogen. Das heisst aber, dass nicht alle Tätigkeiten der heutigen KBA nun in die LAK-Stiftung integriert wurden. Es gibt auch Tätigkeiten, die nicht integriert wurden. Und hier hat die Regierung einmal vorsorglich einen Budgetbeitrag vorgesehen. Wir wissen auch nicht, wie der Status der restlichen Angestellten nun genau ist. Wir wollen eine sozialverträgliche Lösung finden. Es ist durchaus auch möglich, dass die Aufgaben, die eben jetzt in der LAK nicht mehr wahrgenommen werden, dass wir diese Aufgaben organisieren und diese Leute diese Aufgabe dann auch wahrnehmen können. Aber da wollten wir die heutige Entflechtungsdiskussion abwarten. Nachher wissen wir, wie es mit dem ganzen Paket steht. Nachher werden wir diese Frage auch miteinander angehen.Dann kam immer wieder die Frage nach dem weiteren Vorgehen auf. Wir haben ganz bewusst zuerst von einer Aufgaben- und Finanzenentflechtung gesprochen. Die Arbeitsgruppe, die durch das Ressort Finanzen und durch Vorsteher gebildet wurde, die Arbeitsgruppe hat in diesem ersten Teil nun diese Aufgaben- und Finanzentflechtung vorzunehmen. Da kann man im einen oder anderen Teil durchaus der Ansicht sein, das hätte man besser zum Staat oder zu den Gemeinden genommen. Aber da hat man sich geeinigt: Hier der Staat, dort die Gemeinden. Und wir waren uns auch einig, dass jetzt der zweite Schritt folgen muss, nämlich die Überarbeitung des Finanzausgleichsmodells. Die Regierung wird auf jeden Fall noch im November ihrerseits die Arbeitsgruppe bestellen, damit dieser zweite Schritt gleich einmal angegangen werden kann. Es soll ein bedarfsorientierter Finanzausgleich sein. Nur warne ich hier vor Illusionen, dass das eine einfache Aufgabe werden wird. Wir werden dieselben Diskussionen führen. Es werden hier auch die Diskussionen dann natürlich sehr unterschiedlich sein, weil ja die Gemeinden in ganz unterschiedlichen Positionen sind, auch was ihre Finanzausstattung anbelangt. Wir müssen hier auch sehen, dass wir einen funktionierenden bedarfsgerechten Finanzausgleich herbringen. Es geht auch darum, dass beide Ebenen mit genügend finanziellen Mitteln versorgt werden, sowohl der Staat auf der einen Seite wie auch die Gemeinden auf der anderen Seite. Diese Aufgabe wird danach unmittelbar angegangen. Sie wird keine leichte Aufgabe sein. Ich stelle mir vor, dass das Ressort Finanzen hier einmal einen ersten Vorschlag in die Diskussion bringt und wir selbstverständlich dann diesen Vorschlag mit den Gemeinden diskutieren. Dann wird man weitersehen. Wir werden aber sehr wahrscheinlich auch kurzfristig Massnahmen ergreifen müssen. Mit kurzfristig meine ich, wir werden in der Finanzplanung Massnahmen aufzeigen müssen. Es kann dann natürlich nicht sein, dass aus dieser Entflechtung der Staat mit CHF minus 7 Mio. hervorgeht, aber die Aufgaben soweit dann mehr oder weniger die gleichen sind. Dann werden wir in verschiedenen Bereichen auch reagieren müssen. Die Gelegenheit werden wir bei der Diskussion des Berichts über die Finanzplanung haben, uns zu unterhalten, wo hier finanzielle Mittel dann auch verschoben werden müssen. Dabei werden die verschiedenen Steuerarten natürlich auch eine Rolle spielen, denn so, wie der Finanzausgleich heute konstruiert ist, stellen wir fest, dass gerade die Steuerart, die am stärksten steigt, nämlich die Kapital- und Ertragssteuer, zum überwiegenden Teil an die Gemeinden fliesst, während andere Steuerarten, die eher stabil sind bzw. eher zurückgehen, zum überwiegenden Teil beim Staat sind. Und deshalb wird der Finanzausgleich stärker als die Staatseinnahmen insgesamt wachsen. Das ist einfach auch die Zusammensetzung dieses Finanzausgleichs, den wir miteinander diskutieren müssen. Und noch einmal: Ich möchte zwei Dinge vermeiden. Erstens einmal, ich möchte vermeiden, dass hier irgendwo eine Neiddiskussion aufkommt. Ich möchte vermeiden, dass hier nicht einheitliche Positionen gefunden werden können, dass die Gemeinden eigentlich sich untereinander vorrechnen, was besser und schlechter ist, sondern wir sollten eine gemeinsame Lösung finden. Das wird wahrscheinlich doch einige relativ eindeutige und harte Diskussionen nach sich ziehen, aber da kann man sicher eine Lösung finden. Und zweitens: Es ist mir wichtig, dass der Staat genügend finanzielle Mittel bekommt, aber dass auch die Gemeinden ihre Aufgaben erfüllen können. Es müssen immer beide Ebenen berücksichtigt werden. Und das werden wir in der Diskussion berücksichtigen wollen. Was die Zusammensetzung des LAK-Stiftungsrates betrifft: Wenn das Projekt der Regierung durchginge, dann wäre die Zusammensetzung meiner Ansicht nach schon in Ordnung. Wenn natürlich dann der Antrag des Abg. Kranz eine Mehrheit im Hohen Haus findet, was durchaus realistisch erscheint, dann werden wir hier schon in eine Diskussion eintreten müssen. Ich möchte mich nicht daran festmachen, dass das 50 und 50% sein müssen. Aber wenn wir uns schon finanziell so stark beteiligen, dann müssen wir uns als Staat überlegen, wie wir uns stärker in die strategischen Diskussionen einbringen. Es kann natürlich nicht sein, dass man nur immer von einem wunderbaren Funktionieren dieser Stiftung redet, so lange der andere Partner in der Minderheit ist. Dann werden wir uns vermehrt einbringen müssen. Dann ist das aber auch unsere Aufgabe. Wir können es nicht dem anderen Partner zum Vorwurf machen, wenn wir uns zu wenig eingebracht haben. Das Stimmverhältnis müsste dann aber auch noch irgendwo mit berücksichtigt werden.Zum Abschluss möchte ich nur noch einmal betonen: So, wie der Vorschlag der Regierung hier vorliegt, bin ich überzeugt, dass die LAK in ihrer Struktur nicht geschwächt, sondern für die Zukunft stabilisiert wird, dass sie stärker wird, dass gerade den Verantwortlichen, den Gemeinden, auch bewusst sein muss, dass, wenn sie aus dieser Stiftung austreten und dann ihre Altersvorsorge selber planen wollen, dass sie auch die ganzen Baukosten selber tragen müssen, dass sie also für die ganze stationäre Alterspflege dann selbst verantwortlich wären. Das erscheint mir ein sehr starkes Argument zu sein, dass die heute bestehende Struktur mit diesem Entflechtungsprojekt stabilisiert und nicht geschwächt wird.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank, Herr Regierungschef. Wenn es keine weiteren Fragen mehr gibt, dann können wir zuerst über den Antrag des Abg. Günther Kranz abstimmen. Meine sehr verehrten Frauen und Herren Abgeordnete, Sie haben diesen Antrag vor sich liegen. Ich denke, es erübrigt sich, diesen Antrag nochmals vorzulesen. Wer dem Antrag des Abg. Günther Kranz zu Art. 27 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir noch über Artikel 27 ab: Wer dem Art. 27 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abg. Paul Vogt:
Warum stimmen wir noch über den Art. 27 ab?Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir haben jetzt über den Unterantrag abgestimmt - und dieser Unterantrag hat eine Mehrheit gefunden. Und jetzt möchte ich trotzdem noch über den Art. 27 abstimmen lassen. Es könnte nämlich auch Stimmenthaltungen geben. Aus dem Grund möchte ich gerne wissen, wie viele Abgeordnete dem Art. 27 der Regierungsvorlage zustimmen.Abg. Paul Vogt:
Herr Landtagspräsident, das macht doch keinen Sinn. Jetzt hat der Landtag den Art. 27 in einer abgeänderten Form angenommen - übrigens mit 16 Stimmen. Da war wieder einmal ein Zählfehler. Und jetzt macht es keinen Sinn, noch über ....Landtagspräsident Klaus Wanger:
Es könnte auch sein, dass sich Abgeordnete der Stimme enthalten. Aber ich kann dem durchaus folgen: Der Antrag hat eine Mehrheit gefunden und damit ist dieser Antrag angenommen.Abg. Paul Vogt:
So ist das.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir mit II. - Aufhebung bisherigen Rechts - weiterlesen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit kommen wir zu III. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Sozialhilfegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann unterbreche ich jetzt die Sitzung bis 20:25 Uhr. Nach der Pause fahren wir mit der 1. Vorlage, der Abänderung des Subventionsgesetzes, weiter. Die Sitzung ist unterbrochen (um 19:50 Uhr).
-ooOoo-
Abänderung des Subventionsgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir behandeln nach wie vor Traktandum 7: Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden, Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze. Wir behandeln den Bericht und Antrag Nr. 62/2005 und kommen zurück auf die erste Gesetzesvorlage, zur Abänderung des Subventionsgesetzes.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Als Konsequenz des erfolgreichen Abänderungsantrages im vorher beratenen Sozialhilfegesetz zieht die Regierung die Pos. 2.9 im Anhang des Subventionsgesetzes zurück. Ich habe vorhin schon begründet: Wir finden es richtig, dass, wenn ein Neubau der LAK erstellt wird und das Land sich zu 50% daran beteiligt, dass das über einen Verpflichtungskredit über den Landtag gemacht wird. Dieser Rückzug bzw. die Absetzung dieser Position bedeutet nicht, dass wir uns in Zukunft nicht zu 50% beteiligen wollen, sondern dass der Landtag darüber zu beschliessen hat.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine diesbezüglichen Wortmeldungen mehr gibt, können wir mit der Lesung beginnen.Art. 1a Abs. 1 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1a Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 19a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben zur Kenntnis genommen, dass im Anhang Pos. 2.9 von der Regierung zurückgezogen wurde.
Art. 19a steht zur Diskussion.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Abg. Andrea Matt wünscht das Wort. Dann müssen wir aber zuerst diesen Artikel noch lesen. Abg. Andrea Matt:
Nein, das braucht es nicht. Es ist so, dass ich für die Pos. 2.9 einen Abänderungsantrag gestellt habe. Auch wenn jetzt diese Pos. 2.9 nicht hineinkommt, möchte ich dieses Anliegen der Regierung doch noch kurz mitteilen. Und zwar wollte ich den Antrag stellen, dass zusätzlich zu Alters- und Pflegeheimen die LAK auch Alterswohnungen planen könnte. Ich würde den Antrag gerne kurz vorlesen. Es geht mir einfach darum, dass Sie das auch verstehen. In Liechtenstein kennen wir aktuell zwei Modelle für die Betreuung älter werdender Menschen: «Spitex» für die Betreuung zu Hause und «Spitin» für die Pflege in Heimen. In Zukunft werden aber vermehrt rüstige, selbstständige ältere Menschen Wohnalternativen suchen. Gründe können bauliche Umstände, ein zu grosses Haus, der Verlust des Partners, Vereinsamung, aber auch der Wunsch nach weiterhin guter Lebensqualität sein. Wohnformen, die individuelles Wohnen mit Hilfe auf Abruf kombinieren, werden auch in Liechtenstein immer mehr notwendig werden.
Zurzeit arbeitet die LAK an einem Konzept, das Pflegesatelliten in den Gemeinden vorsieht. Aktuell sind solche Satelliten für die Gemeinden Triesenberg, Gamprin, Ruggell und Mauren vorgesehen. Hier sehe ich Möglichkeiten, Alterswohnungen zu integrieren. Wohnungen, die auch eine Küche haben und somit beispielsweise die Entscheidung, zu welcher Zeit und was gegessen wird, der Bewohnerin oder dem Bewohner überlassen. Nimmt die Pflegebedürftigkeit zu, könnte im gleichen Haus mehr Pflege beansprucht oder in eine Pflegewohnung gewechselt werden. Das im Internet veröffentlichte Leitbild der LAK enthält als Aufgabe den Betrieb von Alters- und Pflegeheimen oder sonstigen Unterkünften für Betagte und Hilfebedürftige.
Meines Erachtens wäre es ein falsches Signal an die Gemeinden, wenn Alters- und Pflegeheime zu 50% vom Land finanziert werden und im Gegensatz dazu Alterswohnungen nur von Darlehen profitieren könnten. Es könnte die Gemeinden dazu verleiten, nur in Alters- und Pflegeheime zu investieren und Alterswohnungen zu vernachlässigen. Ich habe auch vorher bei der Aufgabenentflechtung gesagt, für wie wichtig ich es halte, dass die unterschiedlichen Lebensweisen der älteren Menschen eine gleiche analoge Finanzierung erfahren. Ich möchte jetzt einfach die Regierung bitten, wenn Subventionsanträge von solchen Pflegesatelliten oder Anlagen kommen, wobei Alterswohnungen enthalten sind, dies wohlwollend zu ermöglichen. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Der Herr Regierungschef hat das zur Kenntnis genommen.Dann stimmen wir ab: Wer dem Art. 19a zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.Abg. Paul Vogt:
Ich denke, dass wir auch über den Anhang separat abstimmen müssen. Dieser Anhang gehört meines Erachtens nicht zum Art. 19a. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gut, dann mache den Rückkommensantrag zum erwähnten Anhang. Wer dem Anhang mit Ausnahme von Pos. 2.9 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu II: Wer II. zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Landessubventionen - sprich Subventionsgesetz - die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Abänderung des Finanzbeschlusses betreffend die Abänderung der Finanzierung der Notrufnummer 144 sowie betreffend die Übernahme des Defizites des Hausnotrufes der Kontakt- und Beratungsstelle Alter im Lastenausgleich
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann fahren wir fort mit der Vorlage 11. Sie finden diesen Finanzbeschluss auf Seite 44 im Bericht und Antrag. Ich bitte, diesen Finanzbeschluss zu verlesen.Titel wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss über die Abänderung des Finanzbeschlusses betreffend die Abänderung der Finanzierung der Notrufnummer 144 sowie betreffend die Übernahme des Defizites des Hausnotrufes der Kontakt- und Beratungsstelle Alter im Lastenausgleich die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir die Gesetzesvorlage 12.Art. 2bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2bis einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 8 Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Abänderung des Gesetzes über die Aufnahme von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen (Flüchtlingsgesetz)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Gesetzesvorlage 13.Art. 73 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 73 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 76 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 76 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 77 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 77 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 77 Abs. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Aufnahme von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen - sprich Flüchtlingsgesetz - die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Gesetzesvorlage 14.Art. 1 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Abänderung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Gesetzesvorlage 15.Art. 10 Abs. 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs. Wer diesem Gesetz die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Abänderung des Gewässerschutzgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Gesetzesvorlage 16.Art. 34 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 34 Abs. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 52 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 52 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 52 Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 53 wir aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 53 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 53 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung zum Gesetz über die Abänderung des Gewässerschutzgesetzes. Wer diesem Gesetz die Zustimmung erteilen, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Abänderung des Fischereigesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Gesetzesvorlage 17.Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 32 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Fischereigesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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Abänderung des Rheingesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur 18. Gesetzesvorlage.Art. 4 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 9 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Rheingesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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Abänderung des Gesetzes für Rüfeschutzbauten
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir Gesetzesvorlage 19.§ 3 bis 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 3 bis 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 6 steht zur Diskussion. Der Abg. Gebhard Negele wünscht das Wort. Dann lesen wir zuerst noch § 6.§ 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 6 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Negele:
Ich habe bei dieser Gelegenheit eine Frage an den Herrn Regierungschef, der diese vielleicht beantworten kann, ansonsten die Antwort auch nachliefern kann. Die Gründung von Bürgergenossenschaften hat rechtliche Auswirkungen quer durch unser Rechtssystem. Zum Zeitpunkt der Entstehung der verschiedenen Gesetze und Verordnungen hat es diese öffentlich-rechtlichen Genossenschaften bekanntlich noch nicht gegeben. Ich frage die Regierung im Zusammenhang mit der Abänderung dieses Gesetzes für Rüfeschutzbauten Folgendes: Hat die Regierung umfassend in diesem Gesetzespaket und darüber hinaus unsere Gesetze und Verordnungen geprüft, ob rechtliche Anpassungen im Zusammenhang mit den Bürgergenossenschaften nötig sind? Ich kann mir schlichtweg nicht vorstellen, dass mit der gegenständlichen Anpassung von § 6 der Bestand von Bürgergenossenschaften in unserem Rechtssystem überall abgedeckt ist. Danke.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ihre Aussage ist völlig richtig. Wir haben eigentlich im Zusammenhang mit der Anfrage des Abg. Heinz Vogt festgestellt, dass wir tatsächlich all die Gesetze durchgehen müssen und vor allem jetzt zum Beispiel im Waldgesetz dort nachprüfen müssen, wo wir die Bürgergenossenschaften einfügen müssen. Denn sie sind ja zum Teil die neuen Besitzer, sind öffentlich-rechtliche Körperschaften und gehören dann dementsprechend auch in den Gesetzen verankert. Was die finanzielle Entflechtung anbetrifft: Das haben wir alles durchgeprüft, da müssen wir sie nur hier einfügen. Aber es entsteht doch noch ein beträchtlicher Anpassungsaufwand, und zwar dermassen, dass wir all die Gesetzesbestimmungen einfach durchgehen müssen. Und damit werden wir den Landtag dann auch befassen müssen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir über § 6 ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes für Rüfeschutzbauten die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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Abänderung des Gesetzes betreffend die Rüfeschutzbauten
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Gesetzesvorlage 20, zur Abänderung des Gesetzes betreffend die Rüfeschutzbauten.§ 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend die Rüfeschutzbauten die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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Abänderung des Waldgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Gesetzesvorlage 21, zur Abänderung des Waldgesetzes. Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 35 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43 Abs. 1 Bst. s steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Waldgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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Abänderung des Steuergesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur letzten Gesetzesvorlage Nr. 22, zur Abänderung des Steuergesetzes.Art. 63 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 63 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 101 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern - sprich Steuergesetz - die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlagen abschliessend behandelt und Traktandum 7 erledigt. -ooOoo-