Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung (Anpassung der Beitragssätze) (Nr.42/2005), 2.Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, ich begrüsse Sie zum 2. Tag der Oktober-Landtagssitzung. Wir setzen unsere Beratungen mit Traktandum 9 fort: Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 42/2005 bildet die Grundlage für diese Gesetzesvorlage. Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.Art. 27 Abs. 3 bis 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 Abs. 3 bis 5 steht zur Diskussion.
Abg. Jürgen Beck:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete,
guten Morgen. Ich habe einen Abänderungsantrag und möchte diesen wie folgt begründen: Bereits beim Eintretensvotum zu dieser Vorlage habe ich ausgeführt, dass ich einer Erhöhung des Beitragsatzes um 0,3% nicht zustimmen kann. Ich habe einige Gründe aufgeführt und möchte diese nicht wiederholen. Mir wurde zwar aufgrund meines Votums in diesem Hause Populismus und dergleichen vorgeworfen, aber dennoch erlaube ich mir nochmals einige Bemerkungen.
Wie bereits anlässlich der Eintretensdebatte ausgeführt, stört es mich, dass der einfachste Weg gewählt wurde, nämlich die Beitragserhöhung. Die Regierung hat zwar ausgeführt, dass man die Leistungsseite nun überprüfen wolle und bis Mai/Juni des kommenden Jahres einen Bericht und Antrag einbringen will. Allein schon die Tatsache, dass einigen Abgeordneten vorschwebt - zumindest haben sie sich anlässlich der Eintretensdebatte so geäussert - dass dieser Bericht und Antrag dann in eine Landtagskommission geschickt wird, lässt erahnen, dass zumindest im Jahre 2006 keine Entscheidung mehr gefällt wird. Wir werden dann vielleicht per 1. Januar 2008 eine neue gesetzliche Grundlage haben. Dies - und ich betone es halt nochmals - weil die Alleinregierung Hasler während vier Jahren dem stetigen Anstieg der Bezüger tatenlos zugesehen hat.
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Ich bin ich der Ansicht, dass der Arbeitsdruck auf Regierung, Landtag und Ämter wesentlich grösser wäre, wenn die Erhöhung abgelehnt würde und zuerst die Hausaufgaben - sprich Überprüfung der Leistungsseite - in Angriff genommen würde. Ein Defizit von knapp CHF 800'000 wäre zumindest für mich erträglich, wenn ich weiss, dass mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet wird. Mit dem vorliegenden Antrag wird nun jeglicher Druck von den Verantwortlichen genommen, da mit dieser Erhöhung die Situation bis voraussichtlich 2009 geklärt ist. Auch wenn mir wieder Populismus vorgeworfen wird - ich erwähne es nochmals, dass allfälliger Missbrauch verhindert werden muss, bevor den Arbeitgebern und Arbeitnehmern in die Tasche gegriffen wird. Mit einer solchen Vorgehensweise würden wir nämlich auch die wirklich Bedürftigen schützen und ihre berechtigen Ansprüche sichern. Sicher muss man das Wort «Missbrauch» in diesem Zusammenhang neu und genau definieren. Mein Vorgehen wäre nach wie vor, dass wir zuerst die Leistungsseite überprüfen, und wenn dann noch nö-tig, eine Beitragserhöhung beschliessen werden. Es dürfte nämlich ein Traum sein, dass zu viel bezahlte Beiträge eines Tages wieder an die Beitragszahler zurückfliessen werden.
0,3% Beitragserhöhung mögen für viele eine vernachlässigbare Grösse sein, zählt man jedoch alle anderen Sozial- und Gesundheitskosten dazu - abzuwarten ist, ob die Krankenkassenprämien analog der Schweiz erhöht werden - wird vielen Familien das Leben erschwert. Die Rahmenbedingungen in Liechtenstein verschlechtern sich zusehends. Wir sollten uns daher anstrengen und Lösungen suchen, welche alle entlasten und nicht noch mehr belasten.
Aus diesem Grund beantrage ich folgende Abänderungen: Zu Art. 27 Abs. 3 bis 5 wünsche ich jeweils die Prozentsätze zu ändern, und zwar anstatt 0,75% im Abs. 3 0,6%, im Abs. 4 anstatt 1,5% 1,2%, im Abs. 5 anstatt 1,5% 1,2%. Danke.
Abg. Andrea Matt:
Guten Morgen, meine Damen und Herren. Grundsätzlich halte ich die Erhöhung für notwendig und werde ihr deshalb zustimmen. In der ersten Debatte haben wir über diese Gesetzesrevision, die erfolgen wird und erfolgen muss, diskutiert. Ich denke, es ist ganz wichtig, dass für diese Gesetzesrevision genügend Zeit für einen sorgfältigen Einbezug aller Betroffenen vorhanden ist. Ich halte es für wichtig, dass nicht nur Experten und die Regierung dabei einbezogen sind, sondern dass man auch darauf achtet, dass die Betroffenen selbst in der Form einbezogen sind, dass der Behindertenverband mit an einem runden Tisch sitzen darf, in der Form, dass NGOs, wie zum Beispiel Trialog, mit am runden Tisch sitzen. An den runden Tisch gehören auch Ärzte und auch Vertreter der Wirtschaft. Ich bitte die Regierung, diese Idee des runden Tisches aufzunehmen und alle, die von dieser Gesetzesänderung betroffen sind, dort mit einzubeziehen. Danke.Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren, guten Morgen. Ich spreche mich entschieden gegen den Antrag des Abg. Jürgen Beck aus, und zwar ist es kaum einmal vorgekommen in der Vergangenheit, dass so viele Stellungnahmen von allen Seiten einem Antrag zugestimmt haben und aus Vernunftgründen auch sehen, dass er unbedingt notwendig ist, und zwar die Erhöhung des Beitragssatzes auf die 1,5%. Ihr Anliegen, dass die Leistungsseite überprüft wird, wurde auch von allen in die Vernehmlassung einbezogenen Verbänden erwähnt, begrüsst oder auch gefordert. Es ist selbstverständlich, dass man dort mit Nachdruck rangehen muss. Die Regierung hat das ja auch zugesichert, indem sie auch schon gehandelt und eine entsprechende Arbeitsgruppe gebildet hat. In der 1. Lesung hat die Regierung ausgeführt: Die Zielsetzung ist, im nächsten Jahr einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen, damit dann eine seriöse Überprüfung der Leistungsseite einfach gegeben ist und jetzt nicht unter Druck und das Defizit im Rücken - und vor allem das Defizit in unserem Rücken, denn dieses Defizit, dass Sie mit Ihrem Antrag ganz klar hervorrufen oder provozieren, fällt dem Land zulasten, denn dieses Defizit muss dann durch Steuergelder bezahlt werden. Und da bin ich ganz klar dagegen. Wir haben mit diesem Antrag eine Frist mit der Erhöhung der Beitragsseite, also eine Frist von zwei Jahren, um auf der Leistungsseite einzugreifen. Und hier bin ich der Meinung, wenn wir die Steigerung der Ausgaben bremsen können, dann haben wir viel erreicht. Eine Reduktion sehe ich absolut nicht realistisch. Darum ist diese Anpassung der Beiträge aus meiner Sicht unbedingt notwendig und muss auch hier aus meiner Überzeugung bestätigt werden. Ich werde beim Art. 28 dann einen Antrag um Beibehaltung des bisherigen Finanzierungsmodells oder Staatsbeitrages stellen. Mit diesem Antrag wird aus meiner Sicht etwas Druck ausgeübt, indem der Beitrag des Landes reduziert wird. Und das ist aus meiner Sicht ein angemessener Druck, der trotzdem seriöse Handlungen frei lässt und der Regierung und uns die Möglichkeit gibt, diese Revision in einem vernünftigen Mass durchzuziehen.Abg. Josy Biedermann:
Guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich kann mich meinen Vorrednern Andrea Matt und Markus Büchel anschliessen. Ich denke, dass die Regierung sehr überlegt so eine Forderung an eine Erhöhung der Beitragspflicht stellt. Durch meine berufliche Erfahrung weiss ich, dass in der jetzigen Situation der Wirtschaft es immer mehr IV-Renten-Bezügerinnen und -Bezüger geben wird, da die Situation, der Stress und die ganze technische Entwicklung an die gestiegenen Anforderungen am Arbeitsplatz einfach so eminent sind, dass es diesbezüglich sicher keinen Rückgang gibt. Ich bin froh, wenn die Arbeitsgruppe, die von der Regierung eingesetzt wurde, Zeit hat und die Arbeit gut erledigt, dass Spezialisten zugezogen werden, die sich der Aufgabe bewusst sind und wirklich am richtigen Ort dann die Sparmassnahme einleiten können. Danke.Abg. Alois Beck:
Guten Morgen Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich werde den Antrag des Abg. Jürgen Beck auch nicht unterstützen. Der Grund ist eigentlich einfach: Man ist sich generell darüber einig, dass diese Erhöhung mittel- und langfristig so oder so gemacht werden muss, unabhängig davon, was auf der Leistungsseite alles in Gang gesetzt werden kann. Ich glaube, dass wir in einer langfristigen Perspektive froh sein werden, wenn wir das auf diesem Niveau halten können. Wir alle wissen, dass in der Schweiz seit längerer Zeit schon Anpassungen respektive Erhöhungen gemacht wurden. Wir kennen auch mehr oder weniger die Gründe, die dazu geführt haben. Deshalb finde ich es eben nicht richtig, dass man hier so tut, dass man das ohne Erhöhung der Sätze machen könnte. Ich glaube, darüber hat auch die Regierung informiert.Noch ein Wort zum angesprochenen weiteren Vorgehen: Der Abg. Jürgen Beck hat richtigerweise gesagt, dass in der Landtagssitzung, als das in der 1. Lesung behandelt wurde, eine Landtagskommission vorgeschlagen wurde. Ich glaube, es war der Abg. Pepo Frick. Er sagte, die Argumente seien ja alle auf dem Tisch und man könnte dann, sobald die Regierung das relativ schnell erarbeitet habe, das in diese Landtagskommission geben. Ich habe mich damals schon dagegen ausgesprochen. Das Problem ist eben nicht, dass alle Fakten auf dem Tisch sind, wenn das dann noch so sein sollte. Das Problem bei solchen Vorlagen ist immer, dass die Teilnehmer, die Beteiligten, die Betroffenen, möglichst breit involviert werden müssen. Deshalb ist es natürlich von mir aus gesehen zunächst wichtig, dass wir eine Vernehmlassung machen. Das ist ja auch nicht anders vorgesehen, das kann ich mir nicht vorstellen. Und hier kommen zuerst einmal die Stellungnahmen herein und ich gehe auch davon aus, dass die Kreise, die jetzt von der Abg. Matt angesprochen werden, hier alle involviert werden. Dann sieht man auch, ob es zusätzlichen Bedarf gibt, beispielsweise in Form eines runden Tisches. Das wurde auch in der letzten Legislaturperiode schon so gemacht, dass man in bestimmten Fragen die Leute zusammengetrommelt und diskutiert hat. Und dem steht sicher nichts entgegen.Nochmals: Das Zentrale bei solchen Vorlagen sind nicht die Fakten und die Expertenmeinungen, sondern das Problem bei diesen Themen ist, dass eine breite Bewusstseinsbildung in dem Sinne gemacht wird, dass die Leute breit einbezogen werden. Und von daher ist es nicht so sehr eine technische Frage, dass man die Experten gleich zusammenzieht und dann hat man die Lösung. Das ist eben das grundsätzliche politische Problem. Solche Dinge müssen breit diskutiert werden. Ich nehme an, dass die Regierung in der Vernehmlassung das sowieso macht. Dann sieht man auch, ob ein solcher runder Tisch überhaupt erforderlich ist oder nicht. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich möchte die Diskussionen nicht abbrechen, möchte Sie aber darauf aufmerksam machen, dass wir uns in der 2. Lesung befinden.Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident, guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich werde nicht alles wiederholen, was der Abg. Beck soeben ausgeführt hat. Ich werde seinen Antrag unterstützen, auch mit der Begründung wie er ausgeführt hat, damit der notwendige Druck gegenüber der Regierung hier besteht bzw. bestehen bleibt. Besten Dank.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Ich möchte zuerst ganz kurz auf die Anregung der Abg. Andrea Matt eingehen: Sie rennt hier eigentlich offene Türen ein. Das Ressort hat bereits Vorbereitungen getroffen. Anfangs Dezember soll es eine Veranstaltung geben, an welcher sämtliche Betroffene an einen Tisch gerufen werden, um das zu diskutieren. Ob das dann wirklich ein runder Tisch ist, ist zu hoffen, aber ich denke, die Ausgangslage ist eher ein eckiger Tisch, weil da werden verschiedenste Interessen dann am Tisch sitzen. Wenn letztendlich ein rundes Ergebnis herauskommt, ist das natürlich umso toller.Was die bisherigen Arbeiten anbelangt: Ich glaube, dazu habe ich bereits anlässlich der 1. Lesung ausgeführt. Ich kann Ihnen hierzu noch ergänzend ausführen, dass dieser Arbeitsgruppenbericht - das habe ich bereits in der 1. Lesung gesagt - jetzt in einer externen Begutachtung ist. Dieser Bericht wird von einem externen Experten begutachtet und seine Ergebnisse werden dann ebenfalls in einen Vernehmlassungsbericht einfliessen. Es ist natürlich auch so, dass momentan die Entwicklungen in der Schweiz sehr genau beobachtet werden. Es finden auch Informations- sowie Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen in der Schweiz statt, die von den entsprechenden Leuten der IV, aber auch vom Ressort besucht werden, um dort immer die aktuellsten Entwicklungen mit auf den Weg nehmen zu können. Die Analyse «Sozialstaat« hat ja gezeigt, dass insgesamt 25 Sozialleistungen in Liechtenstein ausgerichtet werden. Das Ressort plant hier, eine weitere Analyse in Auftrag zu geben, nämlich einmal zu analysieren: Auf welcher Grundlage werden wo und welche Leistungen ausbezahlt? - damit man nachher auch feststellen kann, wie die Abhängigkeiten der einzelnen Leistungen letztendlich aussehen. Aufgrund welcher Grundlage wird beispielsweise bei der Stelle A eine Leistung ausbezahlt? Warum werden dort die Leistungen, die an der Stelle B, C oder D ausbezahlt werden, mit einbezogen und berücksichtigt? Ich denke, das ist dann auch eine Möglichkeit, um hier eine bessere Koordination innerhalb der Sozialleistungen zu erreichen.Zum Antrag des Abg. Jürgen Beck werde ich mich nicht äussern. Dort sind die Argumente, denke ich, anlässlich der 1. Lesung bereits dargelegt worden.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir über den Antrag des Abg. Jürgen Beck abstimmen. Der Abg. Jürgen Beck beantragt, im Art. 27 Abs. 3 den Prozentsatz von 0,75% auf 0,6% zu reduzieren. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist nicht zugestimmt. Dann beantragt der Abg. Jürgen Beck in Art. 27 Abs. 4 den Prozentsatz von 1,5% auf 1,2% zu reduzieren. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit auch nicht stattgegeben. Dann beantragt der Abg. Jürgen Beck im Weiteren Art. 27 Abs. 5 den Prozentsatz von 1,5% auf 1,2 % zu reduzieren. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt worden.Dann stimmen wir ab: Wer Art. 27 Abs. 3 bis 5 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Wie schon in der 1. Lesung angekündigt und ausgeführt, bin ich der Meinung, dass die Systematik der Entrichtung des Staatsbeitrages in der derzeitigen Situation nicht geändert werden sollte. Ich stelle den Antrag, den Abs. 1 wie folgt zu ändern:«Die Aufwendungen für den Lohnzuschuss und die übrigen Leistungen werden aus den Beiträgen gemäss Art. 27 erbracht. Decken die Beiträge nach Art. 27 die jährlichen Ausgaben für die übrigen Leistungen nicht, so übernimmt der Staat das jährliche Defizit bis zu einer Höhe von 50% des Gesamtaufwandes für die übrigen Leistungen». Damit erreichen wir, dass der Überschuss in den nächsten zwei Jahren durch die Beiträge des Landes nicht aufgebaut wird und keine Reserven bei der IV angelegt werden. Ich bin der Meinung, dass dies ein angemessener Druck ist, wenn man überhaupt von Druck sprechen will, der auf die Revision ausgeübt wird, dass dort so schnell wie möglich eine Vorlage vorliegt.Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Herr Präsident, meine Damen und Herren, guten Morgen. Ich beantrage, Abs. 2 ersatzlos zu streichen. Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Beiträge aus den allgemeinen Staatsmitteln bestritten werden. Aus diesem Grund ist es für mich obsolet, das heisst, es ist unnötig, dass wir hier Gesetze aufblähen.Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zum Antrag des Landtagsvizepräsidenten Ivo Klein, den Abs. 2 von Art. 28 zu streichen: Dazu haben wir eigentlich schon anlässlich der 1. Lesung Konsens gefunden. Es ist richtig, dieser Absatz beinhaltet eine Selbstverständlichkeit und kann deshalb gestrichen werden.Zum Antrag des Abg. Markus Büchel ist nochmals an dieser Stelle auszuführen, dass sich die Regierung für diesen neuen Modus entschieden hat. Nachdem in der Vernehmlassungsvorlage noch ein Reservenbestand von 20% für die IV vorgesehen gewesen ist, hat die Regierung diesen Satz dann im Hinblick auf die Vorlage auf 5% gekürzt. Das würde der IV erlauben, einen Reservebestand nach heutigem Ausgabenvolumen von CHF 3 Mio. anzureichern. Nach Meinung der Regierung ist das ein ausgewogenes Verhältnis, ein Kompromiss zwischen den Interessen des Staates auf der einen Seite und den Interessen der IV auf der anderen Seite, hier eine geringfügige Schwankungsreserve zur Verfügung zu haben. Deshalb möchte die Regierung an der Formulierung des bisherigen Absatzes, wie sie hier in Abs. 1 ist, festhalten.Ich möchte noch legistisch darauf hinweisen, dass, wenn der Abs. 2 tatsächlich gestrichen wird, dann je nachdem, wie der Wortlaut vom jetzigen Abs. 1 aussieht, dieser dann den Inhalt von Art. 28 bildet. Und dieses 1) müsste dann auf alle Fälle gestrichen werden.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir über den Antrag des Abg. Markus Büchel abstimmen. Sie finden diesen Antrag ebenfalls formuliert auf der grünen Seite 48 im geltenden Recht unter Art. 28 Abs. 2.Abg. Markus Büchel:
Es ist eine Kombination aus Abs. 1 und Abs. 2.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Möchten Sie vielleicht der Ordnung halber diesen nochmals vorlesen?Abg. Markus Büchel:
Gerne. Der Abs. 1 oder der neutrale Absatz zum Art. 28 soll dann lauten: «Die Aufwendungen für den Lohnzuschuss und die übrigen Leistungen werden aus den Beiträgen gemäss Art. 27 erbracht. Decken die Beiträge nach Art. 27 die jährlichen Ausgaben für die übrigen Leistungen nicht, so übernimmt der Staat das jährliche Defizit bis zu einer Höhe von 50% des Gesamtaufwandes für die übrigen Leistungen». Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir abstimmen. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit nicht stattgegeben worden. Dann können wir über den Art. 28 abstimmen. Die Regierung hat dem Antrag des Landtagsvizepräsidenten, diesen Abs. 2 ersatzlos zu streichen, bereits zugestimmt. Dann stimmen wir also nur noch über Art. 28 Abs. 1 ab.Wer diesem Art. 28 Abs. 1 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und Traktandum 9 erledigt. -ooOoo-