Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts vom 20. Januar 1926 (PGR) (Nr.46/2005), 2.Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Traktandum 10: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts vom 20. Januar 1926 (PGR), Bericht und Antrag der Regierung Nr. 46/2005. Wir behandeln auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 132 Abs. 1a, 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 132 Abs. 1a, 2 und 3 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt:
Danke, Herr Präsident. Ich beantrage, in Abs. 3 die Worte «oder der Wirtschaftskammer» zu streichen. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordnete. Zur Anregung des Abg. Heinz Vogt: Die Regierung hat mit Schreiben vom 6. Oktober genau diese Passage streichen lassen. Wir übernehmen diesen Antrag also gerne.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich habe das erwähnte Schreiben bereits weitergegeben und bitte, bei der Verlesung der weiteren Artikeln diese Änderungen auch zu berücksichtigen. Dann stimmen wir ab: Wer dem Art. 132 Abs. 1a, 2 und 3 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 133 Abs. 1, 1a, 5 und 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 133 Abs. 1, 1a, 5 und 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 135 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 135 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 138 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 138 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 139 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 139 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 173 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 173 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 236 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 236 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 238 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 238 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 291 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 291 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 291a Abs. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 291a Abs. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 351c Abs. 2 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 351c Abs. 2 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 355 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 355 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 394 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 394 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 433 Abs. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 433 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 538 Abs. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 538 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 556 Abs. 2 bis 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 556 Abs. 2 bis 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 690 Abs. 2a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 690 Abs. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 932a § 15 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 932a § 15 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 945 Abs. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 945 Abs. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 949 Abs. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 949 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 957 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 957 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 958a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 958a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 959 Sachüberschrift wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 959 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 1019 Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1019 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 1023 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1023 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und Traktandum 10 erledigt. -ooOoo-