Abänderung des Jagdgesetzes (Nr.63/2005), 1.Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 13: Abänderung des Jagdgesetzes.Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 63/2005 steht zur Diskussion.Abg. Josy Biedermann:
Danke, Herr Präsident. Die Jagd erfüllt in unserer Kulturlandschaft eine wichtige Aufgabe. Seit längerer Zeit wird aber eine stärkere Ausrichtung der Jagd an ökologischen Kriterien gefordert. Jagdkritiker weisen beispielsweise darauf hin, dass durch Wildfütterung und die Anlage von Wildäckern und anderen Hegemassnahmen massiv in das Ökosystem eingegriffen und dadurch ein unnatürliches Wachstum der Wildpopulation begünstigt werde. Dagegen wenden Jäger ein, die Natur sei schon so lange nicht unberührt, da sie besonders in der mitteleuropäischen Kulturlandschaft ständigen menschlichen Eingriffen unterliege. Daher müsse der Mensch regulierend eingreifen und das natürliche Gleichgewicht künstlich erhalten. Jäger und auch die Forstwirtschaft erklären, dass durch die Ausrottung des Wolfes der Rotwild- und Rehbestand in grossen Teilen Europas so stark angestiegen ist, dass die Populationen durch gezielte Bejagung kontrolliert werden müssen. Die Erhaltung gesunder Wälder muss das gemeinsame Ziel der Bemühungen von Jägern und Förstern sein. In der letzten Zeit kam es zwischen Exponenten von Jagd und Forstwirtschaftsleitern immer wieder zu emotionalen Auseinandersetzungen über Fragen von Abschussplanung und Wildfütterung. Die Regierung weist in ihrem Bericht zur vorgeschlagenen Abänderung des Jagdgesetzes darauf hin, dass es vor allem Meinungsverschiedenheiten über die Definition des Begriffs «Notzeit» gegeben habe. Eine Änderung des bisherigen Rechts muss dem Grundsatz von Art. 2 des Jagdrechtes vom 30. Januar 1962 Rechnung tragen, wonach im Widerstreit der Interessen zwischen Land- und Forstwirtschaft und der Jagd jenen der Land- und Forstwirtschaft der Vorrang gebührt.Bei der im Regierungsvorschlag vorgesehenen Delegation der Entscheidungsbefugnis der Regierung an den Jagdbeirat bei gleich bleibender Zusammensetzung steht in Frage, ob diesem auch im Waldgesetz verankerten Vorrecht der Forstwirtschaft vor den Interessen der Jagdausübenden noch Rechnung getragen würde.Von Seiten der verantwortlichen Forstorgane wird befürchtet, dass die von der Regierung geplante Änderung der Art. 51 und 52 des Jagdgesetzes für die dringend notwendige Verjüngung unserer Schutzwälder schwer wiegende Nachteile bringen könnte. Die in den letzten Jahren auf der Basis von wissenschaftlichen Arbeiten - wie zum Beispiel dem von der liechtensteinischen Jägerschaft und vom Amt für Wald, Natur und Landschaft in Auftrag gegebenen Gutachten «Wald-Wildstrategien 2000» - eingeleiteten Massnahmen zur besseren Verteilung des Wildes in seinem Winterlebensraum und die damit verbundene Entlastung wichtiger Schutzwälder können durch eine Kompetenzverlagerung an den mehrheitlich vom Jagdausübenden gebildeten Jagdbeirat wieder gefährdet werden.Nach der Gesetzesänderung bekäme der Jagdbeirat nämlich ein direktes Entscheidungsrecht in den schon angesprochenen unangenehmen und politisch heiklen Fragen. Die bisherige Arbeitsweise und Zusammensetzung des Jagdbeirates lasse bei der Anwendung von ökologischen Kriterien für die Zukunft nichts Gutes ahnen. Dieses Gremium sei seit langer Zeit jagdlastig besetzt und messe den Aufgaben und der Bedeutung des Waldes nicht immer den erforderlichen Stellenwert bei. Bei einer Änderung im Sinne der Regierung sollte auch die Zusammensetzung des Jagdbeirates dahingehend geändert werden, dass die ökologischen Anliegen des Lebensraumes Wald, das Gleichgewicht von Flora und Fauna besser vertreten werden. Dies wäre zum Beispiel durch die Vergrösserung des Jagdbeirates um je ein Mitglied aus der Forstwirtschaft und dem Bereich des Naturschutzes möglich.Um den Funktionen des Waldes ganzheitlich Rechnung zu tragen, wäre es auch künftig sinnvoll, dass der Vorsitz des Jagdbeirates auch künftig durch eine Person aus dem Amt für Wald, Natur und Landschaft übernommen wird. Nicht zwingend wäre allerdings, dass der Vorsitz an den Amtsvorstand gebunden ist. Diese Aufgabe könnte auch die im Amt für die Jagd zuständige Fachperson übernehmen. Ich ersuche die Regierung, diesem begründeten Anliegen bis zur 2. Lesung der kleinen, aber wichtigen Änderung des Jagdgesetzes Rechnung zu tragen.Abg. Wendelin Lampert:
Danke Herr Präsident, guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann die Aussagen der Abg. Josy Biedermann grundsätzlich unterstützen. Ich werde in meinem Votum versuchen, dies auch weiter zu begründen.
Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag beantragt die Regierung, den Art. 51 und den Abs. 1 von Art. 52 des Jagdgesetzes wie folgt zu ändern: In Art. 51 wird vorgeschlagen, dass die Regierung die nach dem Jagdgesetz ihr obliegenden Aufgaben mit Verordnung dem Amt für Wald, Natur und Landschaft oder neu auch dem Jagdbeirat - unter Vorbehalt des Rechtszuges an die Kollegialregierung - zur selbstständigen Erledigung übertragen kann. Art. 52 Abs. 2 soll insofern abgeändert werden, dass der Vorsitz des Jagdbeirates nicht mehr gesetzlich beim Leiter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft definiert wird, sondern neu die Regierung den Vorsitz des Jagdbeirates bestimmt. Der Grund für die vorgeschlagenen Änderungen liegt primär in den kontroversen Diskussionen betreffend die praktische Umsetzung des Jagdgesetzes und hier im Speziellen bei der Wildfütterung. Und in diesem Zusammenhang geht es um die Definition des Begriffes «Notzeit».Die Regierung führt weiter aus, dass es in diesen Diskussionen nicht nur um unterschiedliche Auffassungen in der Sache ging, sondern auch persönliche Aspekte - ich vermute eher Animositäten - der Diskussion und somit der Sache an und für sich nicht förderlich waren. Aus diesen Erkenntnissen zieht die Regierung den Schluss, umstrittene Fragen des Jagdwesens, wie beispielsweise die Feststellung einer «Notzeit», nicht einer Person alleine zu übertragen, sondern zukünftig mittels dieser Gesetzesänderung an den Jagdbeirat zu delegieren. Der Jagdbeirat besteht aktuell und soll auch zukünftig aus zwei Vertretern der liechtensteinischen Jagdpächter, einem Vertreter der Landwirte, einem Vertreter der Waldeigentümer und einem Vertreter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft bestehen. Für jedes Mitglied ist gleichzeitig ein Ersatzmitglied zu bestellen. Ein Unterschied zur aktuellen Zusammensetzung ist insofern gegeben, dass der Leiter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft nicht mehr per Gesetz in den Jagdbeirat bestellt wird, sondern eine Person des Amtes für Wald, Natur und Landschaft Einsitz im Jagdbeirat nimmt. Weiter soll der Vorsitz nicht mehr gesetzlich dem Vertreter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft zukommen, sondern - wie bereits vorher ausgeführt - von der Regierung bestimmt werden.
Grundsätzlich kann ich die Argumentation der Regierung nachvollziehen und stehe dem Ansinnen, umstrittene Fragen des Jagdwesens in ein Gremium wie den Jagdbeirat zu delegieren, durchaus positiv gegenüber. Trotzdem habe ich auch meine Bedenken gegenüber diesem Lösungsansatz in der vorgeschlagenen Variante. Wie der Name des Jagdbeirates bereits erkennen lässt, handelt es sich um ein Gremium mit beratender Funktion. Neu soll der Jagdbeirat auch Entscheidungskompetenz erhalten. Wie bereits gesagt, habe ich mit dieser Entscheidungskompetenz des Jagdbeirates keine Probleme, frage mich aber, inwieweit die unterschiedlichen Interessen der Jagd und des Waldes mit dieser Zusammensetzung des Jagdbeirates gewährleistet werden können. Wie wird dieser umstrittene Begriff «Notzeit» eigentlich definiert? Gemäss dem Notfütterungskonzept vom 17. Mai 2004 - dieses ist auf der Homepage des Amtes für Wald, Natur und Landschaft sehr ansprechend dargestellt - wird dieser Begriff wie folgt beschrieben: «Hohe Schneelage, gefrorene Schneeschicht und tiefe Temperaturen über eine längere Zeitperiode». Beim Lesen dieser Definition stellen sich für mich die folgenden Fragen: - Ab welcher Höhe des Schnees liegt eine hohe Schneehöhe vor?
- Ab wann liegen tiefe Temperatur vor?
- Ab wann liegt eine längere Zeitperiode vor?
Diese Begriffe sind alle sehr interpretationsbedürftig und sind somit einer zielführenden und effizienten Diskussion - auch im Jagdbeirat - kaum förderlich.
Weiter führt dieses Notfütterungskonzept eine weitere und nach meiner Ansicht entscheidende Problematik betreffend die Schutzwälder wie folgt aus: Die mit der Winterfütterung ehemals angestrebten Ziele werden mit der bisher praktizierten, intensiven zentralen Winterfütterungspraxis nicht erreicht. Der Schalenwildbestand ist aus waldbaulicher Sicht seit Jahrzehnten untragbar hoch. Die Mehrzahl der bisherigen Fütterungsstandorte des Rotwildes befinden sich in schadenanfälligen Wäldern, die gleichzeitig hohen Schutzerwartungen zu genügen haben. Ein Einstellen der bisherigen Winterfütterungspraxis ist unverzichtbar. Das Alpengebiet bietet dem Rotwild hervorragende Sommerlebensräume, jedoch nur unzureichende Überwinterungsstandorte. Es besteht Konfliktpotenzial mit den Schutzinteressen und menschlichen Störungen. Wildtiere müssen nicht gefüttert werden. Der Winter ist eine natürliche Fastenzeit für das Wild. Wildtiere sind durch eine jahrtausendlange Evolution an den Winter angepasst, deshalb wird die bisherige Fütterungspraxis für Reh- und Rotwild ohne Schaden für die Wildtiere selbst aufgegeben. Zudem hat diese Fütterungspraxis infolge der Wildkonzentration Verbiss- und Schälschäden eher gefördert als verhindert. Das Notfütterungskonzept soll sicherstellen, dass Wildtiere auch in der Kulturlandschaft extreme Winterbedingungen ohne Schaden überdauern, als Lenkungsmassnahme wirken, um Wildtiere von besonders schadenanfälligen Waldgebieten, Siedlungen und viel befahrenen Strassen fernzuhalten, und auf der Basis von in der Regel vor Ort gewonnenem Magerheu eine natürliche Winternahrung in Notzeiten anbieten. Konkret möchte ich die Regierung fragen, wie die Interessen des Waldes und hier im Speziellen diejenigen des Schutzwaldes vertreten sind. Ich verzichte an dieser Stelle auf meine Ausführungen vom Juni-Landtag dieses Jahres betreffend den katastrophalen Zustand der Schutzwälder in diesem Land. Auf die Aussagen von Regierungsrat Quaderer möchte ich jedoch hinweisen, dass es gemäss seines Wissens als ultimative Forderung um eine Halbierung des Wildbestandes gehe. Wie es scheint, hat die Regierung massiven Handlungsbedarf erkannt, um den Wald, aber ganz besonders den Schutzwald - zumindest das, was noch übrig ist - zu retten. Um es gleich vorwegzunehmen und ohne diese Frage bereits selbst beantworten zu wollen: Die Interessen des Waldes sind - nach meiner Ansicht - mit einem Vertreter der Waldeigentümer nicht hinreichend vertreten. Gemäss der aktuellen Zusammensetzung des Jagdbeirates ist die Vertretung der Waldeigentümer eine alle vier Jahre zu wählende Person. Ich möchte hier niemandem zu nahe treten oder etwas unterstellen, aber die Interessen des Waldes kann man nach bestem Wissen und Gewissen vertreten, wenn man möglichst unabhängig - auch von einer Wiederwahl - ist. Im Weiteren kann nicht jede gewählte Person spezifisches Know-how im Bereich des Waldes vorweisen, was menschlich ist und deshalb nicht als Kritik an dieser Person zu verstehen ist, sondern die Notwendigkeit der Vertretung dieses Wissens im Jagdbeirat aufzeigen soll.
Deshalb möchte ich die Regierung fragen, wie sie beispielsweise einem zusätzlichen Vertreter aus dem Försterverein im Jagdbeirat gegenübersteht, oder wie andere Lösungsansätze eine möglichst unabhängige Vertretung des Waldes gewährleisten können. Welche Probleme könnten sich ergeben, wenn der Jagdbeirat in dieser neuen Zusammensetzung sechs Mitglieder aufweisen würde, beispielsweise bei Pattsituationen?
Des Weiteren würde mich interessieren: Wer hat die Geschäfts- und Protokollführung des Jagdbeirates inne, wenn der Vorsitz nicht mehr beim Vertreter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft ist? Und, sofern die Geschäfts- und Protokollführung nicht mehr beim Amt ist, wie wird die Kontinuität der Geschäftabläufe des Jadgbeirates sichergestellt? Als Letztes möchte ich die Regierung fragen: Wen gedenkt sie als Vorsitzenden des Jagdbeirates zu bestellen und nach welchen Kriterien?
Grundsätzlich bin ich für Eintreten auf diese Vorlage, möchte aber die Zusammensetzung des Jagdbeirates und die Definition des Vorsitzenden des Jagdbeirates genauer abgeklärt wissen, zumal keine formelle Vernehmlassung durchgeführt wurde.Abg. Paul Vogt:
Ich kann mich inhaltlich den Ausführungen meiner beiden Vorredner bzw. Vorrednerin anschliessen, komme aber zu einem anderem Ergebnis. Ich beantrage Nichteintreten auf diese Vorlage, weil sie meines Erachtens in eine völlig falsche Richtung geht. Die Regierung steht hier offensichtlich unter Schock nach einer inszenierten Aktion der Jäger im Frühjahr dieses Jahres, und ausserdem gibt sie meines Erachtens einem immensen Druck der Jägerlobby nach. Das darf so nicht passieren. Seit Jahren haben wir einen Konflikt zwischen dem Amt für Wald, Natur und Landschaft und der Jägerschaft. Dieser Konflikt wird sehr emotional ausgetragen, das Klima ist vergiftet. Kulminiert hat dieser Konflikt schliesslich in dieser mediengerecht inszenierten Aktion der Jäger, als sie im Frühjahr Fallwild vor dem Regierungsgebäude deponierten. Solchen Aktionen darf man nicht nachgeben, meine Herren in der Regierung. Selbst der ORF wurde zu diesem Anlass eingeladen - ich möchte fast sagen zu diesem Event. Ich meine, hier werden falsche Emotionen geweckt.Zumindest liess sich die Regierung von dieser Aktion beeindrucken und unterbreitet dem Landtag nun eine Vorlage, die darauf abzielt, die Verantwortung für die Notfütterung im Winter an den Jagdbeirat zu übertragen. Meines Erachtens darf sich die Regierung nicht aus der Verantwortung ziehen. Es geht hier um einen unangenehmen, aber notwendigen Entscheid zur Reduktion des Wildbestandes. Ich ersuche die Regierung, kühlen Kopf zu bewahren und nicht wegen einer falsch verstandenen Tierliebe die notwendige Waldverjüngung und Waldpflege zu vernachlässigen.Werfen wir einen Blick auf die Rechtsgrundlagen. Sowohl das Waldgesetz wie auch das Jagdgesetz legen den Schwerpunkt richtig. Die Regierung ist verpflichtet, Massnahmen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Waldes zu treffen. Dazu gehören insbesondere die Regulierung des Wildbestandes, die Waldverjüngung und die Förderung einer Vielfalt von standortgerechten einheimischen Baumarten.Das Jagdgesetz sagt in Art. 2 klar, dass bei einem Interessenkonflikt von Forstwirtschaft und Jagd den Interessen der Forstwirtschaft Vorrang eingeräumt werden muss. Das sind gesetzliche Vorgaben. Wie sieht nun die Praxis aus? Leider werden die eben vorgestellten gesetzlichen Leitlinien in der Praxis nicht umgesetzt, und zwar wegen des Widerstandes der Jäger. In den letzten 50 Jahren ist der Bestand an Hirsch-, Reh- und Gamswild kontinuierlich angewachsen. Er hat heute eine Grösse erreicht, die mit den anderen Alpenregionen nicht vergleichbar ist. Eine der Ursachen für diesen Anstieg ist die Einführung der Wildfütterung. Fachleute stellten in zahllosen Gutachten fest, dass heute ein massives Ungleichgewicht zwischen Wildtierbeständen und natürlichen Lebensräumen besteht. Mein Vorredner hat gesagt, dass eine Reduktion auf die Hälfte notwendig wäre. Es gibt aber viele Leute und Fachleute, die glauben, dass die Reduktion auf ein Viertel oder ein Fünftel notwendig wäre, damit dieses Gleichgewicht wiederhergestellt wird und damit der Jungwald eine Chance hat.Entsprechende Zielwerte sind auch in den Pachtverträgen festgelegt, die von den Jägern unterschrieben sind. Die Praxis sieht leider anders aus. Die Reduktion des Wildtierbestandes wird nicht erreicht. Die Folge davon sind immense Verbissschäden am Jungwald. Es gibt keine natürliche Waldverjüngung und die Baumarten werden stark reduziert. Es hat fast nur noch die Fichte eine Chance, aufzukommen. Die Wildreduktion ist daher ein dringendes Anliegen, sonst wachsen die Naturgefahren. Die Regierung darf nicht eine Politik wie die Bush-Regierung verfolgen, die Augen verschliessen und die Verantwortung an andere übertragen. Wenn die Regierung nicht bereit ist, das Notwendige zur Reduktion des Wildbestandes im Interesse der Vorsorge von Naturgefahren zu tun, dann muss das jemand anders tun; dann muss sie halt die Verantwortung an das Amt für Wald, Natur und Landschaft übertragen. Die Abschusskontrolle funktioniert heute schlecht. Ich meine, es wäre auch eine Aufgabe der Regierung, dem Nachdruck zu verleihen.Was bezweckt nun die Regierungsvorlage? Meines Erachtens geht es primär darum, die Verantwortung für die Winterfütterung an den Jagdbeirat abzuschieben. Nun garantiert aber die Zusammensetzung des Jagdbeirates, dass sich die kurzfristigen Interessen der Jäger durchsetzen werden. Die Jägerschaft hat eine sehr starke Lobby, gerade auch in VU-nahen Wirtschaftskreisen. So viel muss einmal deutlich gesagt werden, ohne dass ich gleich einzelne Namen nenne.Ich appelliere an die Leute, endlich Einsicht und Vernunft zu zeigen. Die Interessen der Jäger dürfen nicht dem Allgemeininteresse vorgehen.Der zweite Punkt der Vorlage bewirkt, dass der Leiter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft nicht mehr automatisch den Vorsitz im Jagdbeirat hat. Das mag sinnvoll sein, ist aber trotzdem zu problematisieren. Der Leiter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft liegt seit Jahren mit den Jägern im Clinch, weil er - wie dies das Gesetz verlangt und wie das seine Aufgabe ist - den Interessen des Waldes Vorrang gegenüber der Jagd eingeräumt hat. Der Leiter ist deshalb in die Kritik der Jäger geraten. Ich erwarte von der Regierung, dass sie ihm eindeutig Rückendeckung gibt, weil er einfach seinen Aufgaben nachkommt. So lange der Jagdbeirat von den Vertretern der Jägerschaft dominiert wird, ist es sicher falsch, diesem den Entscheid über die Winterfütterung zu überlassen. Der Hinweis auf den Rechtszug an die Regierung nützt gar nichts. Denn ich sehe nicht, wer nach einem Entscheid des Jagdbeirats betreffend Winterfütterung beschwert sein könnte. Sicher ist weder das Amt für Wald, Natur und Landschaft noch eine Naturschutzvereinigung beschwert.Wenn trotzdem Eintreten beschlossen wird - und ich befürchte, das wird der Fall sein - dann möchte ich klarstellen, dass es richtig wäre, diese Entscheidungskompetenz an das Amt für Wald, Natur und Landschaft zu delegieren. Dies ist die richtige Stelle. Dort sitzen kompetente Leute, die sowohl im Interesse der Forstwirtschaft wie auch im Interesse der Jagd zu handeln verpflichtet sind. Sie sind die richtigen Leute, um hier eine Interessenabwägung vorzunehmen.Wenn auch diesen Gedanken nicht gefolgt wird, dann werde ich jene Bestrebungen unterstützen, die darauf drängen, dass im Jagdbeirat die Zusammensetzung so erfolgt, dass die Interessen der Jäger nicht dominieren, sondern die Interessen der Natur Vorrang haben.Abg. Elmar Kindle:
Herr Präsident, Damen und Herren. Im Gegensatz zu meinen drei Vorrednern unterstütze ich die vorliegende Vorlage vollumfänglich. Für mich ist die Zusammensetzung des Jagdbeirates vertretbar, und zwar deshalb, weil alle involvierten Personen Einsitz nehmen können. Wenn der Forst ein Mitglied noch dazuerhalten würde oder auch der Umweltschutz, so wäre das Gleichgewicht wieder zu Ungunsten der Jäger, die ja ohnehin die Leidtragenden sind. Das haben wir auch in der Vergangenheit so erfahren dürfen. Der Abg. Paul Vogt hat ausgeführt, dass die Jagd eine grosse Lobby habe. Ich sage, dass der Wald eine grosse Lobby hat. Hier haben wir offenbar eine andere Ansicht. Was bei mir in dieser ganzen Geschichte fehlt, ist eine Ausgewogenheit zwischen Wald und Wild. Hier wird so getan, als ob das Wild an allem, was im Forst passiert, Schuld ist. Ich habe hier eine etwas andere Sichtweise. Es gibt vielleicht genügend Beispiele, wo auch der Forst Fehler gemacht hat in den letzten 40, 50 Jahren oder auch in der nahen Vergangenheit. Und alles dem Wild anzuhängen, damit habe ich grosse Mühe. Eine kritische Betrachtung des Forstes wäre meines Erachtens auch einmal angebracht, um dort auch Kritik üben zu können. Ich nenne nur ein Beispiel: Waldwege, wie sie einfach willkürlich in intakte Gebiete hineingezwängt werden, nur damit so genanntes Nutzholz oder Wirtschaftsholz gewonnen werden kann. Das ist ja ein Lug sondergleichen, wenn man bei uns von Nutzholz oder Wirtschaftsholz spricht. Wald ist kein rentables Geschäftes, es kostet nur Geld, und zwar nicht wenig Geld.In diesem Sinne unterstütze ich die Vorlage der Regierung. Mehr muss man dazu nicht sagen.Abg. Heinz Vogt:
Danke, Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich bin froh, dass ich mich nach dem Abg. Paul Vogt gemeldet habe.Der vorliegende Antrag der Regierung betreffend die Abänderung des Jagdgesetzes bezweckt die Erweiterung der Kompetenz der Regierung, ihre nach dem Jagdgesetz obliegenden Aufgaben zu delegieren. Die Regierung kann - wie dem Bericht und Antrag zu entnehmen ist - bei gewissen Fragen des Jagdwesens die Entscheidungskompetenz neu auch an einen Jagdbeirat delegieren. Bislang war dies ausschliesslich dem zuständigen Amt für Wald, Natur und Landschaft möglich. Zudem wird gleichzeitig der Vorsitz des Jagdbeirates flexibler gestaltet. Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung - es wurde auch schon hier erwähnt - waren die wiederholten Dispute über die Wildfütterung, welche gar in einer Demonstration der Jäger vor dem Regierungsgebäude gipfelten.Mir erweckt diese Vorlage den Eindruck, dass hier ein Gesetz geändert wird, um persönliche Animositäten zwischen involvierten Personen zu eliminieren. Es ist eigentlich schade, dass kein Konsens gefunden werden konnte, der alle berechtigten Anliegen berücksichtigt - Anliegen wie Schutz des Waldes, Anliegen wie Schutz der Wildtiere, denn darum geht es hier eigentlich. Entscheidungen müssen aber breit abgestützt werden und dürfen nicht im Alleingang getroffen werden. Ich hoffe, dieses Beispiel wird in unserem Land keine Schule machen.Erlauben Sie mir dennoch einige Gedanken zu dieser Thematik bzw. im Speziellen zum Lösungsansatz dieser Vorlage: Die Thematik ist nicht einfach. Es gibt anscheinend auch bei der Notfütterung keine Patentrezepte. So hat neben der Fachlehre auch der gesunde Menschenverstand zu walten. Wenn man den Experten Glauben schenken darf, bedürfen Wildtiere eigentlich keiner Fütterung, insbesondere auch nicht in der Winterzeit. Voraussetzung ist aber, dass diese Wildtiere auch effektiv in der Wildnis leben und nicht von der Zivilisation gestört werden. Es leuchtet also auf den ersten Blick ein, dass Wildtiere keiner Fütterung bedürfen. Der Glaube daran hört aber bei mir auf, wo die Notzeit anfängt und gute Gründe, wie zum Beispiel eine anhaltende Kälte- und Schneeperiode, für eine Notfütterung sprechen, um den Wildtieren ausserhalb der normalen Dezimierung bei schwachen Tieren das Überleben zu ermöglichen, was aber nicht mit einer generellen Durchfütterung zu verwechseln ist. Effektive Notsituationen erfordern meiner Meinung nach ein schnelles, aber überlegtes Handeln im Sinne der geltenden Hegeverordnung und dem darauf basierenden Notfütterungskonzept. Hierzu ist die Meinung der Experten gefragt. Ich bin überzeugt, dass ein ausgewogenes Gremium wie der Jagdbeirat, welches aus Vertretern der Jäger, der Wald- und Landwirtschaft und aus einem Vertreter des zuständigen Amtes besteht, das richtige Gremium für solche Entscheidungen ist. Ich zitiere hier ausdrücklich einen Teilbereich von Abs. 4 von Art. 52 des Jagdgesetzes, welcher meine persönliche Einschätzung unterstreicht: «Die Mitglieder des Jagdbeirates sind verpflichtet, bei Erfüllung ihrer Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch vorzugehen». Ein breit abgestützter Entscheid im Sinne von Abs. 4 wird die Akzeptanz bei der Jägerschaft und anderen Parteien, wie zum Beispiel bei den Förstern, erhöhen.Aus diesen Gründen und Überlegungen bin ich für Eintreten auf diese Vorlage und begrüsse die vorliegende Gesetzesanpassung, obwohl es mir eigentlich im Innersten widerstrebt, eine Gesetzesmodifikation unter dem Motiv «Sturkopf» vorzunehmen. Der Regierung und den zuständigen Ressort danke ich trotzdem für die eingeleiteten Bemühungen im Sinne der Sache. Vielen Dank.Abg. Franz Heeb:
Danke, Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Mich interessiert an dieser Vorlage primär die Natur, die Pflege von Pflanzen und die Hege von Tieren. Ich wünsche mir, dass im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung unserer Natur immer wieder ein Interessenausgleich zwischen Jagd- und Waldwirtschaft gefunden wird.Interessenkonflikte in der Jagd sowie zwischen Jagd- und Waldwirtschaft sollten intern gelöst und nicht extern medial ausgetragen werden. Das schadet der ganzen Sache und allen Beteiligten. So begrüsse ich es, wenn konfliktträchtige Themen im Jagdbeirat behandelt und gelöst werden. Ich zweifle jedoch daran, dass mit der vorliegenden Gesetzesänderung die akuten Probleme gelöst werden. Entscheidend ist, wie der Jagdbeirat zusammengestellt, bestellt und geführt wird, sowie welche Entscheidungs- und Verfügungskompetenz dem Jagdbeirat als Beratungsgremium konkret übertragen wird.Zur Vorlage der Regierung stellen sich für mich deshalb folgende Fragen: - Ist die Zusammensetzung und die Zahl der Mitglieder noch zeitgemäss?
- Müssen nicht auch andere Interessenvertreter beigezogen werden, damit die verschiedenen Interessenpartner ausgewogen auch vertreten sind?
- Besteht mit der generellen Ermächtigung, Aufgaben an den Jagdbeirat zu übertragen, nicht die Gefahr von Doppelspurigkeiten und Kompetenzkonflikten zwischen dem Jagdbeirat und dem Amt für Wald, Natur und Landschaft?
Um künftigen Konflikten vorzubeugen, frage ich die Regierung, welche Aufgaben und Kompetenzen dem Jagdbeirat zur selbstständigen Erledigung künftig übertragen werden sollen und dies auch konkret im Gesetz festgehalten werden soll. Ich plädiere trotzdem für Eintreten auf die Vorlage.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank.Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, dann gebe ich das Wort Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich danke für die engagierten Voten, die glaube ich, gezeigt haben, dass wir es hier mit einem kontroversen Thema zu tun haben. Ich möchte mich als erstes dagegen verwehren, dass hier aufgrund Drucks einer Lobby die Regierung irgendwelche Massnahmen gesetzt hat oder hier eine Vorlage gebracht hat, die aufgrund der Einflussnahme, wie es der Abg. Paul Vogt gesagt hat, einer gewissen Lobby zustande gekommen sei. Dem ist bei weitem nicht so. Ich denke, Sie werden mir das nicht glauben, aber ich sage es Ihnen trotzdem.Diese Vorlage ist aus der Sorge um die Wald- und Jagdwirtschaft entstanden. Wir wissen, dass in der Vergangenheit diese Vorfälle stattgefunden haben. Die Regierung hat sich Gedanken gemacht und ist dann zum Schluss gekommen - und da kann ich gerade bei der ersten Frage des Abg. Franz Heeb anschliessen -, dass eben gerade in der Frage der Notzeit hier eine Neuregelung gefunden werden muss.Es hat sich gezeigt, dass die bisherige Regelung nicht zum Ziel geführt hat. Es konnte kein Konsens gefunden werden. Deshalb ist die Regierung zum Schluss gekommen, dass in dieser und ausschliesslich in dieser Frage jetzt ein Gremium, das aus verschiedensten Vertretern zusammengesetzt ist, die Entscheidungskompetenz haben soll. Dies ist letztendlich auch die Ausgangslage und das Ziel dieser Vorlage. Als Rahmen für die Jagd und für die Waldwirtschaft - das wurde heute mehrmals erwähnt - gilt das Jagdgesetz. In Art. 2 heisst es - und das wurde auch mehrfach schon erwähnt - ich zitiere: «Im Widerstreit der Interessen zwischen Land- und Forstwirtschaft und der Jagd gebührt jenen der Land- und Forstwirtschaft der Vorrang». Das ist ein gesetzlicher Rahmen; an den hat sich die Regierung zu halten und diesem Grundsatz lebt die Regierung auch nach. Die Regierung hat deshalb diese so genannte Hegeverordnung erlassen. Das ist ein weiteres Rechtsinstrument, um diesen Grundgedanken Rechnung tragen zu können. Aufgrund dieser Hegeverordnung wurden dann das Notfütterungskonzept erlassen und letztendlich auch die Jagdpachtverträge neu gestaltet. Diese sind im Jahre 2004 für die nächste Jagdpachtperiode unterzeichnet worden. Und das ist die Ausgangslage für diese Vorlage und nichts anderes. Wir haben klare Rahmenbedingungen - und an die gilt es sich zu halten. Wenn ich «sich zu halten» sage, haben sich die Regierung, die Politik und vor allem auch die Jäger an diese Ausgangslage zu halten. Wir als Regierung sind übereingekommen, dass es eben in der Frage der Notzeit Handlungsbedarf gibt und wir dort eine Versachlichung der Diskussionen anstreben. Wir haben uns dann dazu entschieden, eben mit dem Instrument des Jagdbeirates, dass wir diesem eine gewisse Entscheidungskompetenz geben, dass wir mit diesem Instrument hoffentlich zur Versachlichung beitragen können.Es wurde auch die Frage gestellt, warum nicht der jeweilige Amtsvertreter auch zugleich der Vorsitzende sei, warum die jetzige Formulierung offen gestaltet ist, dass eigentlich jedes Mitglied im Jagdbeirat den Vorsitz übernehmen kann: Ich denke, die Frage ist durchaus berechtigt, da ja die meiste Kompetenz naturgemäss beim Amt liegt. Die Fragen der Waldökologie und der Waldbiologie sind heute komplizierter als früher, insbesondere durch den steigenden Nutzungsdruck auf den Raum und die daraus folgende Zersiedelung sowie durch die fehlende Ruhe für das Wild. Das wurde heute eben auch gesagt. Wenn es keine Fütterungen geben würde im Winter, dann braucht das Wild die dazu nötigen Ruhezonen.Beim Amt für Wald, Natur und Landschaft arbeiten die entsprechenden Fachleute, die Waldökologie und Wildbiologie studiert haben und seit vielen Jahren auf diesem Gebiet auch tätig sind. Das Amt betrachtete diese Problematik stets aus dem Blickwinkel der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Die Ansichten, was für Wald und Wild gut ist, gingen in den letzten Jahren eben sehr stark auseinander. Wie wir alle wissen, gingen diese Wogen in der Vergangenheit hoch und die Diskussionen verlagerten sich dann auch von der Sach- auf die Personenebene.Ich denke, man sollte jetzt nicht zu stark in die Vergangenheit blicken, sondern den Tatsachen so, wie sie sich präsentieren, in die Augen blicken. Im letzten halben Jahr durfte ich als neuer zuständiger Regierungsrat für die Jagd feststellen, dass sowohl auf der Seite der Jägerschaft als auch auf der Seite des Amtes und der Förster und aller Involvierten Leute stehen, die sich für eine Lösung der Wald-Wild-Problematik bemühen. Ich denke, nur wenn wir es insgesamt schaffen, die Sache und nicht die verantwortlichen Personen in den Vordergrund zu stellen, finden wir letztendlich zu einer tragbaren Lösung. Die Regierung - und hier komme ich nochmals zur Ausgangslage - will mit dieser Vorlage nun den Druck, der auf dem Entscheidungsträger lastet, auf ein Gremium verteilen, das aus Vertretern der verschiedenen Interessen zusammengesetzt ist. Um das geht es hier und eigentlich um nichts anderes.Die Gesamtregierung hat sich dafür entschieden, bei der Bestellung des Vorsitzenden die Frage offen zu lassen, ob dieser dem Amt angehört oder ein spezielles Interesse vertritt. Damit bekommen wir eine gewisse und notwendige Flexibilität, die in Anbetracht des vielleicht auch in Zukunft wieder gegebenen notwendigen raschen Handlungsbedarfs erforderlich ist. Ich hoffe zwar nicht, dass das der Fall sein wird, aber wenn wir annehmen, es käme wieder zu einem Konflikt wie im letzten Winter, wenn die Emotionen wieder hochgehen, wäre es unter Umständen vorteilhaft und gut, wenn die Regierung den aus der jeweiligen Situation heraus geeigneten Vorsitzenden bestimmen könnte. Ich möchte nochmals betonen: Auch in einem solchen Fall geht es nicht um eine Person, es geht nicht darum, die Kompetenz einer Person anzuzweifeln, sondern es geht darum, diese Person aus dem Schussfeld zu nehmen und nicht etwa ihre Kompetenzen anzuzweifeln. Es wurde auch die Frage gestellt, wie es jetzt mit dem Vorsitz weitergeht: Es ist jetzt nicht daran gedacht, den Vorsitz im Jagdbeirat zu ändern. Den hat momentan der Leiter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft inne und die Regierung sieht derzeit überhaupt keine Notwendigkeit, diesen Vorsitz jetzt zu ändern.Der zweite grosse Themenpunkt war sicherlich die Zusammensetzung, wie es jetzt die Regierung vorgeschlagen hat, dass keine Änderungen vorgenommen werden. Und das haben wir auch im Bericht und Antrag ausgeführt. Wir stehen auch unter einem gewissen zeitlichen Druck. Der Winter steht vor der Türe und bei der Frage der Notfütterung gehen die Meinungen nach wie vor auseinander. Deshalb ist eine von allen Seiten unterstützte Lösung dringend erforderlich.Wir mussten diesen Bericht und Antrag dem Landtag noch in diesem Oktober vorlegen, damit wir hoffentlich im November dann eine 2. Lesung durchführen können, damit - wenn es so weit kommt - der Jagdbeirat dann wirklich auch nach Ablauf der Referendumsfrist gegen Ende Dezember über die Notzeit befinden kann. Wir sind von der Annahme ausgegangen, dass, wenn wir weitergehende Änderungen vorgeschlagen hätten, dann hätten wir auch eine Vernehmlassung durchführen müssen und dann hätte die Zeit für diese Massnahme nicht mehr gereicht.Es gibt sicherlich Argumente für eine Erhöhung des Jagdbeirates in seiner Zusammensetzung, es gibt aber auch Argumente gegen eine Erhöhung. Der Jagdbeirat diskutierte in den letzten Sitzungen sehr sachlich. In den letzten Monaten darf man das wohlwollend feststellen. Auch in strittigen Fragen wurden eigentlich in kürzester Zeit grosse Schritte vorwärts gemacht und es bleibt jetzt natürlich abzuwarten, ob die Beschlüsse, die der Jagdbeirat im kommenden Winter fassen wird, auch Bestand haben werden.Ich hoffe, dass diese doch eher versöhnliche Atmosphäre, in welcher der Jagdbeirat im Moment um Lösungen ringt, sich auf alle in dieser Thematik befassten Kreise auch überträgt. Wenn eingesehen wird, dass wir nur gemeinsam vorwärts kommen, dann braucht es im Grunde keine Erhöhung der Mitgliederzahl des Jagdbeirates.Ich bin mir aber auch bewusst, dass die Situation sich rasch ändern kann. Ich denke, auch die Gesamtregierung hätte ein gewisses Verständnis dafür, wenn der Landtag in der 2. Lesung einen diesbezüglichen Antrag stellen würde. Wenn der Landtag eine andere Zusammensetzung beschliessen sollte, würde er im Grunde auch einfach der Prioritätenordnung des Jagdgesetzes Rechnung tragen, denn diese setzt die Waldökologie eindeutig an die erste Stelle. Und dann sind wir wieder bei der Ausgangslage, wie ich sie am Anfang dargestellt habe. Es kann deshalb sicherlich darüber diskutiert werden, ob nicht ein Förster oder ein Naturschutzvertreter Einsitz in den Jagdbeirat nehmen soll. Mir wurden auch ganz konkrete Fragen gestellt, die ich jetzt noch versuche, zu beantworten.Aufgrund der heutigen Zusammensetzung des Jagdbeirates kann ich die Aussage der Abg. Josy Biedermann nicht teilen, dass es eine Kompetenzverlagerung auf Seiten der Jagd gebe. Der Jagdbeirat wird gemäss Vorschlag der Regierung in seiner bisherigen Zusammensetzung belassen und dort haben die Jagdvertreter zwei von fünf Sitzen. Daran ändert sich aufgrund des Berichtes und Antrages der Regierung eigentlich nichts.Dann wurden Fragen zum Notfütterungskonzept gestellt, ab welcher Höhe nun Notzeit vorliege, wann tiefe Temperaturen gelten und was eine längere Zeitperiode sei: Das ist ja genau der Zankapfel oder des Pudels Kern - kann man sagen, weil genau darüber haben sich Amt und Jägerschaft im letzten Jahr gestritten. Die Jägerschaft hat gesagt: Diese Kriterien sind jetzt erfüllt! Und das Amt hat gesagt: Nein, diese Kriterien sind jetzt nicht erfüllt. Das hat zu diesen Konflikten geführt und deshalb wurde der Jagdbeirat von mir auch beauftragt, diese Frage auf dem Papier zu klären, damit ganz klare Kriterien vorliegen, wann eine Notzeit vorliegt und wann nicht. Diese Arbeiten laufen derzeit im Jagdbeirat. Und wie gesagt, die Atmosphäre im Jagdbeirat ist sehr konstruktiv. Wir haben hier eine gewisse Hoffnung, dass wir eine Lösung erzielen können. Das hat die Regierung dann auch zu einem zweiten Schritt bewogen. Jetzt wird genau definiert, was Notzeit ist, um dann in einem zweiten Schritt dem Jagdbeirat letztendlich auch die Kompetenz zu geben, dass er schnell und rasch über Antrag einer Jagdgesellschaft entscheiden kann, ob jetzt diese Notzeit in diesem Revier gegeben ist oder nicht. Es wurde darüber gesprochen, dass der Schalenwildbestand sehr hoch ist. Das ist auch richtig. Ich habe im Juni-Landtag ausgeführt, dass in den Jagdpachtverträgen vereinbart wurde, dass der Schalenwildbestand um 50% in den ersten vier oder fünf Jahren der Jagdpachtperiode reduziert werden muss. Hier sind wir eben auch wieder bei der Ausgangslage. Diese Jagdpachtverträge haben die Jagdgesellschaften unterschrieben - und deshalb haben sie sich daran zu halten.Dann wurde ich gefragt, wer die Geschäfts- und Protokollführung im Jagdbeirat innehabe: Ich habe als eine der ersten Massnahmen meinen Mitarbeiter im Ressort Wald, Natur und Landschaft beauftragt, die Protokollführung im Jagdbeirat zu übernehmen. Es hat auch hier - ja vielleicht sind es mehr als Animositäten gegeben. Deshalb habe ich gesagt, jetzt muss eine neutrale Person Einsitz nehmen, um die ganze Gelegenheit zu versachlichen. Ich denke, diese Massnahme und dieser Schritt haben dazu beigetragen, dass die Atmosphäre jetzt in Richtung Konstruktivität geht.Die Frage nach dem aktuellen Vorsitz im Jagdbeirat habe ich, glaube ich, beantwortet. Derzeit ist nicht daran gedacht, am Vorsitz zu rütteln, weil es eben ein Verdienst aller ist, die jetzt im Jagdbeirat Einsitz haben. Ein Verdienst aller, dass wir hier auf einem doch guten Weg sind.Dann noch ein Wort zur Abschusskontrolle, diese habe auch nicht funktioniert. Das ist auch etwas, worauf die Regierung reagiert hat. Die Regierung hat auf Vorschlag des Amtes die so genannte Grünvorlage eingeführt. Die Grünvorlage bedeutet nichts anderes, als dass der Jäger sein erlegtes Tier entweder einem Förster oder dem Amt vorlegen muss, damit die Abschusskontrolle praktisch funktioniert bzw. damit die Abschüsse kontrolliert werden können. Dieses Instrument gibt es neu jetzt nicht nur in Liechtenstein, das gibt es auch in den umliegenden Ländern und funktioniert eigentlich sehr gut. Die Jäger haben das unterschiedlich aufgenommen und angenommen. Ich habe eher negative Stimmen gehört, die ausgeführt haben, das sei wieder ein Vertrauensentzug gegenüber der Jägerschaft. Wieder andere Jäger argumentieren, dass aufgrund dieser Massnahme der Kontakt zwischen Amt und den Förstern noch enger sei und somit positiv zu bewerten sei.Vielleicht noch ein Satz zum Schockzustand und zur Kühlheit: Ich bin nicht schockiert, ich war auch selbst nicht in diese Aktion involviert. Ich konnte die von einer gewissen Distanz aus betrachten. Mich hat das insofern nicht so stark betroffen, wie Sie vielleicht meinen, Herr Abg. Paul Vogt.Zum Schluss sind noch Fragen aufgeworfen worden vom Abg. Franz Heeb, ob die Zusammensetzung und die Zahl der Mitglieder des Jagdbeirates noch zeitgemäss ist: Die Regierung ist der Ansicht, dass aufgrund des jetzigen Funktionierens im Jagdbeirat hier eigentlich kein Handlungsbedarf gegeben ist. Ich habe es aber bereits ausgeführt: Wenn der Landtag zum Ergebnis kommen sollte, dass man den Jagdbeirat in der Anzahl erhöhen sollte, dann gibt es sicherlich auch Gründe für einen solchen Antrag. Die generelle Ermächtigung ist eine Kann-Bestimmung, die die Regierung wahrnehmen kann. Sie kann, wenn das in Rechtskraft erwachsen sollte, was die Regierung vorschlägt, gewisse Entscheidungen an den Jagdbeirat delegieren. Ich habe das einleitend gesagt: Es ist ausschliesslich daran gedacht, dem Jagdbeirat im Kontext der Notzeit und der Notfütterung eine Entscheidungskompetenz zu übertragen. Es wurde auch an mich in anderer Stelle herangetragen, dass jetzt der Abschussplan auch vom Jagdbeirat beschlossen werde. Das ist überhaupt nicht so. Diesbezüglich wird die Regierung jedes Jahr eine entsprechende Verordnung erlassen. Das ist alleinige Kompetenz der Regierung und es ist auch nicht daran gedacht, hier beispielsweise etwas zu ändern.Ich hoffe, ich habe alle Fragen beantwortet.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank.Abg. Andrea Matt:
Ich habe noch eine zusätzliche Frage, nämlich wie die Regierung Interessenkonflikte bei den Vertretern im Jagdbeirat vermeiden kann oder ob sie das beabsichtigt zu tun. Wenn ein Vertreter der Waldeigentümer beispielsweise gleichzeitig auch Jäger wäre, dann würden wohl zwei verschiedene Herzen in seiner Brust schlagen. Es wäre dann meines Erachtens nicht gewährleistet, denn das Gesetz - ich denke, das darf man so interpretieren - das Gesetz erwartet eigentlich von einem Vertreter der Waldeigentümer, dass er die Interessen des Waldes vertritt. Wenn er gleichzeitig auch Jäger wäre, dann könnte dies in Frage gestellt sein. Ich möchte wissen: Wie steht die Regierung dazu?Abg. Paul Vogt:
Sie sind auf einen Aspekt nicht eingegangen, der mir sehr wichtig ist, und zwar habe ich ausgeführt, dass meines Erachtens die Übertragung dieser Kompetenz, wenn es dann schon von der Regierung weggehen soll, an das Amt für Wald, Natur und Landschaft die sachgerechte Lösung wäre. Die Amtsstelle ist sowohl den Interessen der Jagd wie auch des Waldes, der Natur und Landschaft verpflichtet. Das heisst, sie hat die entsprechenden Interessenkonflikte auszudiskutieren. Sie hat Interessenabwägungen vorzunehmen und ist eine staatliche Stelle. Der Jagdbeirat kann die Grundsätze diskutieren, wann die entsprechenden Voraussetzungen im Allgemeinen gegeben sind, er kann da entsprechende Richtlinien setzen. Meines Erachtens wäre es aber sachgerecht, wenn das Amt dann die Entscheidung in einer konkreten Situation übernimmt, ob nun die Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht. Das Amt kann auch rasch reagieren. Es kann tagesaktuell reagieren, wenn es geschneit hat oder wenn der Boden tief gefroren ist - oder was weiss ich - während der Jagdbeirat einberufen werden muss. Und es dauert dann immer einige Tage, bis ein solches Gremium zusammentreten kann, wenn die Einberufung ordentlich erfolgt. Meines Erachtens wäre dieses Amt - sachlich betrachtet - die richtige Stelle.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Besten Dank für die Beantwortung meiner Fragen, Herr Regierungsrat Quaderer. Zuerst möchte ich mich noch zu ein paar Äusserungen im Plenum äussern. Der erste Punkt ist zum Abg. Paul Vogt: Er hat gesagt, ich hätte erwähnt, dass die 50%-Reduktion stattfinden muss - und das sei genügend. Das war eine Aussage von Regierungsrat Hugo Quaderer im Juni-Landtag, dass das einmal ein erstes Ziel sei. Ich kann nicht beurteilen, welche Reduktion vernünftig ist. Wenn Sie sagen, es wäre sogar noch mehr erforderlich, dann kann das sein. Diese Aussage ist im Juni-Landtag - der Regierungsrat hat es auch wiederholt - ist von Seiten der Regierung gemacht worden.Der Abg. Kindle hat gesagt, das Wild müsste für alles schuldig sein, was im Wald schief laufe. Dazu muss ich sagen: Wer erzeugt denn die Verbisse und Schälschäden? Ich denke mir, die Jäger sind es wohl kaum. Da müssen wir doch einfach den Tatsachen auch ins Auge sehen. Es kommt von einer Überbelastung dieses Waldes. Mir liegt ganz einfach der Schutzwald effektiv am Herzen. Ich kann nur auf den Rechenschaftsbericht verweisen. Gemäss diesem ist der Schutzwald in einem katastrophalen Zustand. In Triesenberg musste man in bestimmten Gebieten Schutzwälle bauen, weil der Wald ganz einfach nicht mehr vorhanden ist. Dann muss man halt so riesige Anhäufungen von Erde platzieren, damit man diese Schutzfunktion wieder sicherstellen kann. Deshalb habe ich hier erhebliche Bedenken.Der Abg. Heinz Vogt hat in seinem Votum festgestellt, dass im Prinzip und nach seiner Ansicht der Jagdbeirat ausgewogen zusammengesetzt sei. Hier habe ich erhebliche Mühe und da möchte ich auch beim Regierungsrat ansetzen. Er sagt: Jetzt funktioniert die Diskussion sehr gut. Jetzt hat dieser Jagdbeirat eine beratende Funktion, und zukünftig wird er in dieser sehr zentralen Frage eine Entscheidungskompetenz haben. Dazu möchte ich natürlich schon die Frage stellen: Sind bei dieser Zusammensetzung die Interessen der Wald- und Landwirtschaft noch prioritär vertreten? Es wurde mehrfach darauf hingewiesen und im Gesetz ist es explizit definiert: Zuerst kommen die Interessen des Waldes und der Landwirtschaft und erst dann die Interessen der Jagd. Diesbezüglich möchte ich natürlich schon fragen: Ist das zukünftig bei der Entscheidungskompetenz des Jagdbeirates gewährleistet? Nach meiner Ansicht nicht. Ich habe gemerkt, die Regierung wird einen solchen Antrag nicht in die 2. Lesung einbringen. In diesem Zusammenhang bin ich mir nicht mehr ganz sicher, ob ich jetzt noch für Eintreten sein soll. Ich befürchte, dann wird nichts gehen und dann werden wir genau in diesem Jagdbeirat eher die Interessen der Jagd anstatt des Waldes und der Landwirtschaft vertreten haben. Und wie gesagt, ich finde das nicht sehr zielführend, wenn man sich den Zustand des Schutzwaldes betrachtet. Das möchte ich hier in diesem Hohen Hause doch noch zu bedenken geben. Das wäre kein Luxus.Abg. Franz Heeb:
Ich bin mit der Beantwortung noch nicht ganz zufrieden. Ich spüre, dieser Vorlage haftet doch auch Anlassgesetzgebung an. Die Vorlage ist aus dieser Krise entstanden aufgrund der Notfütterung im letzten Jahr. Mir scheint, wenn die gesamte Sachlage hier überdacht wird, sollte auch grundsätzlich geklärt werden, was künftig ein Jagdbeirat als primär beratendes Gremium, was er künftig an Entscheidungs- und Verfügungskompetenzen in welchen Fragen und Aufgaben haben soll. Wir brauchen das einfach, um künftigen Konflikten auch vorzubeugen und auch klar zu sagen, wie wir die Rolle des Jagdbeirates sehen und wie die Rolle des Amtes für Wald, Natur und Landschaft zu sehen ist.Ich erachte es einfach als gefährlich, wenn eine solche generelle Ermächtigung in das Gesetz aufgenommen wird. Ich denke auch, es sollte geprüft werden, ob wirklich ein ausgewogenes Verhältnis der Interessenpartner im Jagdbeirat besteht, ein Verhältnis, das auch dem Zweck des Forst- und Jagdgesetzes entspricht, und auch geprüft wird, ob nicht zum Beispiel Gemeindeförster, die mehr vor Ort sind, mit einbezogen werden oder eventuell neutrale Fachexperten, wie zum Beispiel auch aus der botanisch-zoologischen Gesellschaft. Diese Fragen sollten primär von der Regierung geprüft werden, weil die Besetzung, Bestellung, Leitung und auch Mitwirkung in diesem Gremium in der Umsetzung des Gesetzes bei der Regierung liegt. Abg. Paul Vogt:
Ich erlaube mir, noch einmal das Wort zu ergreifen, weil das Anliegen wichtig ist. Die Regierung hat ihr Vertrauen in den neuen Jagdbeirat ausgesprochen. Ich möchte aber hier trotzdem die Nagelprobe machen: Sie haben erwähnt, Herr Regierungsrat, dass in den Jagdpachtverträgen, die letztes Jahr abgeschlossen wurden, eine Reduktion des Wildbestandes um 50% vereinbart wurde. Inzwischen ist wahrscheinlich mehr als ein Jahr vergangen. Nun meine Frage: Ist ein Teil dieser Wildreduktion bereits erzielt? Wenn nein, warum nicht? Halten sich die Jäger an diese Verträge?Die zweite Frage bezieht sich auf die Beschwerdemöglichkeit. Ich habe das in meinem Votum ebenfalls kurz aufgegriffen. Wer hat gegen einen Entscheid des Jagdbeirates eine Beschwerdemöglichkeit? Ist das de facto nicht ein letztinstanzlicher Entscheid, weil hier niemand da ist, der eine Beschwerde machen kann?Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Besten Dank. Ich glaube, es wurde jetzt mehrmals erwähnt, dass es eine Anlassgesetzgebung ist und die Regierung dem Druck der Jäger nachgegeben hat. Ich glaube, es ist bei vielen Gesetzen so, dass aufgrund von Ereignissen die Gesetze angepasst werden. Ich erachte daran noch nichts Schlimmes. Ich wehre mich auch dagegen, wenn man sagt: Die Regierung hat jetzt dem Druck der Jäger nachgegeben. Ich glaube, Regierungsrat Quaderer hat eine Situation vorgefunden, die verhärtete Fronten zeigte und sehr emotional war. Und seine Aufgabe als Regierungsrat war es, diese Probleme einer sachgerechten Lösung zuzuführen. Hier galt es eben auch zu schauen, wie man das machen kann, dass die Betroffenen wieder miteinander sprechen. Ob die Zusammensetzung des Jagdbeirates so richtig oder falsch ist, ich glaube, das werden wir noch zu diskutieren haben. Ich glaube auch, dass wir nochmals diskutieren müssen und die Regierung sicher auch noch einmal schauen muss, ob die Interessen der Waldwirtschaft genügend berücksichtigt sind. Ich glaube, es gilt zu berücksichtigen, dass weite Teile Liechtensteins sich in einer Gefahrenzone befinden und der Schutzwald eine sehr wichtige Bedeutung hat. Und ob diesem Schutzwald mit dieser Zusammensetzung noch das rechte Gewicht beigemessen wird, das bitte ich die Regierung, auch zu überprüfen. Aber eines ist auch klar: Das einfach abzuweisen und zu sagen, das Amt für Wald, Natur und Landschaft soll das beibehalten und wir lassen diese Situation, ich glaube, das ist auch kein haltbarer Zustand. So können wir Probleme nicht lösen.Abg. Elmar Kindle:
Herr Präsident, Damen Herren. Der Abg. Heeb hat sich jetzt erneut stark gemacht, dass allenfalls Förster in diesem Gremium Einsitz haben sollen, weil sie ja tagtäglich im Walde herumirren oder ihre Arbeit dort verrichten. Das gleiche Argument könnte ich auch für den Jagdaufseher einbringen. Der ist auch tagtäglich im Wald draussen, der beschäftigt sich auch mit dieser Thematik, dann muss der auch Einsitz haben. Das ist genau das gleiche Argument. Ich meine, da muss man schon ausgewogen argumentieren. Dann noch kurz zum Abg. Wendelin Lampert: Ich meine, es ist mir schon klar, dass nicht ein Jäger eine Tanne anknabbert, das weiss ich natürlich auch. Aber klar ist auch, dass unser Wald eine gewisse Überalterung hat. Und das ist nicht die Schuld des Wildes, sondern das ist die Schuld des Forstes. Abg. Gebhard Negele:
Ich möchte mich auch noch kurz zum Thema der Zusammensetzung des Jagdbeirates äussern: Auf die 2. Lesung hin erwarte ich dazu noch einmal eine Stellungnahme der Regierung. Ich finde, die Gewichtung zwischen Wald und Jagd ist nicht gut. Wir wissen, die Problematik spielt sich zwischen Jagd und Wald ab. Und wenn ich die Zusammensetzung ansehe, dann ist die Gewichtung für mich nicht ganz in Ordnung. Was ich aber auch noch sagen will: Es ist ja da neutralisiert. Vor drei Jahren hätte es «die Gemeinden» geheissen und jetzt heisst es «die Waldeigentümer». Vermutlich sind der Hintergrund die Bürgergenossenschaften und Gemeinden. Ich betrachte es einfach auch wieder von der Gemeinde Triesen her. Ich glaube, die haben riesige - wenn nicht die grössten Waldbestände. Und da gibt es eben eine Bürgergenossenschaft und es wird schwierig für eine Bürgergenossenschaft, in diesem Jagdbeirat vertreten zu sein. Es gibt auch noch andere Bürgerschaften. Ich bitte die Regierung, diesen Sachverhalt nochmals zu überlegen. Meine Frage: Wie haben die Bürgergenossenschaften eine Chance, in den Jagdbeirat zu kommen, denn acht oder neun Gemeinden wollen auch einen Vertreter im Jagdbeirat haben? Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert:
Besten Dank, Herr Präsident. Eine Aussage kann ich so nicht im Raum stehen lassen. Wieso haben wir eine Überalterung des Waldes? Ich denke mir, eine Begründung ist simpel, nämlich weil schlicht und einfach keine jungen Bäume mehr die Chance haben, gross zu werden. Warum haben sie die Chance nicht? Weil sie ganz einfach gefressen werden. Dass die Überalterung vorherrscht, ist sicher ein Argument. Diesem Prinzip dürfte wohl niemand in diesem Hohen Hause widersprechen, deshalb kann ich diese Aussage auch nicht so stehen lassen, weil es doch schlicht und einfach nicht stimmt.Der nächste Punkt zu den Aussagen des Landtagsvizepräsidenten: Sie haben es ja in meinem Eintretensvotum gemerkt. Grundsätzlich finde ich das gut, dass man diese Aufgabe auf mehrere Personen delegiert, aber bei dieser Zusammensetzung des Jagdbeirates sehe ich das nicht. Und ich stehe jetzt natürlich genau im Dilemma: Soll ich dem Eintreten zustimmen? Ich befürchte dann einfach in der 2. Lesung, dass die Regierung von sich aus den Antrag nicht bringen wird. Jemand im Hohen Haus wird diesen Antrag einbringen, sprich dass die Förster oder weitere Institutionen in diesem Jagdbeirat vertreten sind. Und dann können wir spekulieren, was diese Abstimmung dann zutage fördern wird. Und das ist jetzt genau mein Dilemma, das ich habe. Aber das ist ja bekanntlich des Öfteren so in diesem Hause.Abg. Heinz Vogt:
Ich möchte mich nochmals zur Zusammensetzung des Jagdbeirates äussern. Es kommt mir vor, wie wenn hier beim Jagdbeirat eine Lobbyingtruppe besteht. Der Herr Regierungsrat Quaderer hat es erwähnt, dass der Jagdbeirat aus fünf Personen besteht, davon zwei aus der Jägerschaft, einer davon ist Jagdaufseher. Ich möchte noch einmal sagen: Das sind ja Fachleute, also Waldwirtschaft, Jägerschaft, Ämter, Landwirtschaft. Ich muss es nochmals zitieren: Es ist nicht so, dass die entscheiden können, wie sie wollen. Im Gesetz, Art. 52 Abs. 4, - ich empfehle Ihnen, das nachzulesen - heisst es: «Die Mitglieder des Jagdbeirates sind verpflichtet, bei Erfüllung ihrer Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch vorzugehen». Das ist - meiner Meinung nach - auch der Kernpunkt. Abg. Josy Biedermann:
Ich möchte dem Votum des Abg. Wendelin Lampert zustimmen. Und zwar geht es mir auch um den Schutzwald. Ich denke, bei der Besetzung des Jagdbeirates kommt der Wald einfach zu kurz. Ich meine, es kann sein, dass ein Vertreter der Landwirte auch Jäger ist, ein Vertreter der Waldeigentümer auch Jäger ist. Ich denke, hier muss klar sein, dass der Wald Vorrang hat. Mit dem Gemeinderat von Planken war eine sehr eindrückliche Begehung zum Thema «Wildverbiss». Dabei mussten wir feststellen, dass sie riesige Zäune bauen müssen, nur um ein paar Tannen hochzubringen. Man hat uns das wirklich sehr eindrücklich schildern können - gerade in Planken. Auch wir haben - wie in Triesenberg - riesige Erdwälle jetzt nun errichtet zum Schutz des Dorfes vor Steinschlag. Ich denke, das muss bei der Besetzung dieses Gremiums auch beachtet werden.Abg. Marlies Amann-Marxer:
Ich möchte mich noch äussern zur Meinung des Abg. Heeb zur Aufgabenübertragung von der Regierung an den Jagdbeirat, welche er präzisiert haben möchte. Ich weise darauf hin, dass ja die Regierung Entscheidungen und Verfügungen aufgrund dieses Gesetzes trifft. Wenn es die Regierung als angemessen erachtet, einzelne Aufgaben dem Jagdbeirat oder dem Amt zu übertragen, so würde ich dafür plädieren, dass das in ihrem Ermessen ist und nach ihrem Ermessen auch erfolgen kann. Zur Zusammensetzung des Jagdbeirates möchte ich einfach dafür plädieren, dass er ausgewogen ist, und zwar wirklich ausgewogen ist. Diese Doppelfunktionen scheinen mir schon ein bisschen problematisch zu sein. Es müssen alle, wirklich alle Betroffenen darin vertreten sein.Regierungsrat Hugo Quaderer:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die Ausgewogenheit in der Besetzung des Jagdbeirates ist offensichtlich jetzt das grosse Thema und der Landtag hat, glaube ich, heute gezeigt, welche grosse Bedeutung er der Schutzfunktion des Waldes beimisst. Wir als Regierung werden sicherlich diese Frage nochmals prüfen müssen. Wir werden auch versuchen, rechtzeitig auf den November-Landtag eine Stellungnahme - wenn es dann überhaupt zum Eintreten kommt - zuhanden des Landtages zu verabschieden. Es sind jetzt nochmals Fragen an mich herangetragen worden, und zwar ob es Interessenkonflikte im Jagdbeirat gibt, wenn beispielsweise der Waldeigentümervertreter auch gleichzeitig Jäger ist oder wenn der Landwirtschaftsvertreter gleichzeitig auch Jäger ist: Die Regierung achtet bei der Besetzung des Jagdbeirates selbstverständlich darauf, dass dem Gesetz auch Rechnung getragen wird. Die Regierung wird deshalb nicht einen aktiven Jäger auch gleichzeitig als Waldeigentümervertreter in den Jagdbeirat bestellen. Das ist sicherlich nicht der Fall. Sonst könnten wir heute das Beispiel nehmen, dass zum Beispiel der Balzner Vorsteher, der ein aktiver Jäger ist - jetzt beispielsweise im Jagdbeirat Einsitz nehmen würde als Waldeigentümervertreter - dann könnten solche Konflikte durchaus vorhanden sein. Wobei jeder, der im Jagdbeirat vertreten ist, seine Aufgaben nach bestem Wissen wahrzunehmen hat und jede Person, die im Jagdbeirat Einsitz nimmt, hat letztendlich diejenigen Interessen zu vertreten, für die sie im Jagdbeirat auch berufen ist.Dann wurde auch die Frage betreffend die Kompetenzverlagerung an das Amt gestellt, ob das nicht die sachgerechte Lösung wäre: Das ist grundsätzlich richtig, aber in diesem konkreten Fall der Notfütterung sieht die Regierung die Notwendigkeit, hier ein breiteres Gremium für die Entscheidungsfindung einzusetzen und für die Versachlichung des Themas den Jagdbeirat mit dieser Aufgabe zu betrauen.Die Frage, ob diese 50%-Abschussreduktion des Wildbestandes ausreichend ist, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Es ist ein Kompromiss, der offensichtlich vor meiner Zeit ausgehandelt wurde und der in den Jagdpachtverträgen auch Aufnahme fand.Dann wurde an mich auch die Frage herangetragen, ob die Abschusszahlen überhaupt erreicht werden: Es ist so, dass die Regierung diese Abschusszahlen festlegt und diese Abschusszahlen werden genau gemäss Vorgehensplan in den Jagdpachtverträgen festgelegt. Ich gehe davon aus, dass wir hier jetzt auf dem richtigen Weg sind, dass sich die Jäger auch an diese Abschusszahlen, die die Regierung in der Verordnung festlegt, halten. Sicherlich berechtigt ist die Frage - und dieser Frage müssen wir nachgehen - nach der Beschwerdemöglichkeit, wer letztendlich gegen einen Entscheid des Jagdbeirates beschwerdeberechtigt ist. Diese Frage werden wir bis zur 2. Lesung - wenn es eine 2. Lesung gibt - noch klären müssen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Nur noch ein Wort zur Objektivität der einzelnen Mitglieder: Ich möchte diese Objektivität niemandem absprechen. Aber es ist doch in der Tat so, dass es keine absolut objektiven Kriterien gibt, wann eine Notfütterung notwendig ist und wann nicht. Somit muss das jeder aus seinem Blickwinkel beurteilen. Und der Blickwinkel ist halt nun mal ein anderer, ob ich Förster oder ob ich Jäger bin. Das hat nichts damit zu tun, dass die Leute ihre Aufgaben nicht korrekt machen. Aber die Einschätzung ist halt eine unterschiedliche.Abg. Paul Vogt:
Ich denke, dass die Frage nicht ganz korrekt beantwortet wurde. Ich möchte wissen, ob der Wildbestand im Jahre 2005 - also jetzt, Herbst 2005 - deutlich kleiner ist als vor dem Abschluss der Pachtverträge. Es genügt mir nicht, wenn Sie sagen: Ich gehe davon aus, dass die Jagdabschusszahlen eingehalten wurden, sondern ich möchte von Ihnen wissen: Ist der Wildbestand heute kleiner?Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Die Beantwortung dieser Frage wäre sicherlich sehr interessant - ich bin auch gespannt. Ich muss Ihnen zu dieser Frage gratulieren, Herr Abg. Vogt. Dann zum Votum des Landtagsvizepräsidenten: Ich habe den Regierungsrat so verstanden, dass diese kritischen Fragen jetzt definiert werden sollen. Also, ab wann liegt eine hohe Schneehöhe vor? Ab wann liegen tiefe Temperaturen oder eine längere Zeitperiode vor? Sie haben gesagt, auf Papier und ganz konkret: Wie sollen hier die Rahmenbedingungen aussehen? Und dem sollte dann ein Papier zugrunde liegen, anhand dessen dann auch diese Entscheide gestützt werden können. Ansonsten müssen Sie mich korrigieren. Ich habe Sie so ganz konkret verstanden, dass man zukünftig hier ein Instrument zur Verfügung hat, das klarere Spielregeln definiert. Abg. Andrea Matt:
Herr Regierungsrat, Sie haben vorhin so schön zwischen aktivem und passivem Jäger unterschieden. Sie haben gesagt, sicherlich darf kein Vertreter der Waldeigentümer ein aktiver Jäger sein. Ist denn ein passiver Jäger jemand, der zurzeit gerade keine Jagd gepachtet hat? Für mich ist jemand, der eine Jagdlizenz besitzt, ein Jäger und bei diesem wäre für mich nicht mehr dezidiert gegeben, dass er wirklich die Interessen des Waldes hauptsächlich vertritt, denn auch ein passiver Jäger geht manchmal auf die Jagd. Er hat zwar keine Jagd gepachtet, aber er wird eingeladen.Regierungsrat Hugo Quaderer:
Dann wird dieser passive Jäger zu einem aktiven. Die Frage zum Wildbestand: Dieser Frage werden wir wieder unter dem Vorbehalt nachgehen, dass es eine 2. Lesung gibt. Ich kann Ihnen diese Frage jetzt nicht beantworten.Der Abg. Wendelin Lampert hat mich schon richtig verstanden. Es ist jetzt Ziel im Jagdbeirat, diese Kriterien - wie ich es gesagt habe - auf dem Papier zu definieren, damit letztendlich dann im konkreten Fall aufgrund dieser Grundlage entschieden werden kann: Ja, es ist eine Notzeit, oder es ist eben keine.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weitere Wortmeldungen mehr gibt und der Abg. Paul Vogt den Antrag auf Nichteintreten gestellt hat, dann haben wir über Eintreten abzustimmen. Wer dem Eintreten auf diese Gesetzesvorlage zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Eintreten ist somit beschlossen. Dann können wir mit der Lesung beginnen.Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 52 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 52 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck:
Ich möchte noch kurz auf einen Aspekt eingehen, der, glaube ich, noch nicht zur Sprache gekommen ist. Im geltenden Gesetz - Art. 52 Abs. 3 - der ja gemäss Regierungsvorlage nicht abgeändert werden soll, heisst es - ich zitiere: «Die Bestellung des Jagdbeirates erfolgt auf die Dauer von sechs Jahren». Ich möchte die Regierung fragen, ob diese Frage geprüft wurde, ob hier nicht eine Verkürzung auf vier Jahre geboten wäre, gerade im Hinblick darauf, dass jetzt dieser Beirat auch Entscheidungskompetenzen bekommt. Hat man sich hierüber Gedanken gemacht oder wurde das bewusst so belassen? Deshalb ersuche ich die Regierung hier um Auskunft, allenfalls auch auf die 2. Lesung.Abg. Paul Vogt:
Ich stelle einen Abänderungsantrag. Der Absatz möge wie folgt lauten: «Die Regierung bestellt einen Jagdbeirat, der aus zwei Vertretern der liechtensteinischen Jagdpächter sowie je einem Vertreter der Landwirte, der Förster, der Waldeigentümer, einem Vertreter des Naturschutzes und einem Vertreter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft besteht. Der Vertreter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft hat den Vorsitz. Für jedes Mitglied ist gleichzeitig ein Ersatzmitglied zu bestellen».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Diesen Abänderungsantrag nimmt die Regierung zur Kenntnis. Wir befinden uns in der 1. Lesung und ich gehe davon aus, dass Sie dann in der 2. Lesung diesen Abänderungsantrag nochmals konkret stellen werden.Abg. Josy Biedermann:
Mein Antrag erübrigt sich durch die Aussage des Abg. Paul Vogt.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Grundsätzlich würde sich auch mein Votum erübrigen. Ich habe aber noch eine Frage: In diesem Zusammenhang ist mir aufgefallen - diese Frage habe ich bereits im Eintretensvotum gestellt - der Abg. Paul Vogt hat jetzt zwei zusätzliche Vertreter in diesen Jagdbeirat berufen - zumindest hat er es versucht. Konkret könnte es somit keine Patt-Situation geben. Ich habe in meinem Eintretensvotum nur von einem zusätzlichen Vertreter gesprochen - sprich von einem Förster. Jetzt möchte ich doch die Regierung nochmals gerne fragen. Wie gesagt, bei der 2. Lesung wird dieser Antrag kommen, ich werde den Antrag des Abg. Paul Vogt auch unterstützen. Wie sieht die Regierung die Problematik einer Patt-Situation, sollte nur ein Vertreter der Förster in diesen Jagdbeirat berufen werden? Wenn zwei zusätzliche Vertreter kommen, dann hätten wir dieses Problem ja nicht.Abg. Paul Vogt:
Die Patt-Situation kann es natürlich immer geben, wenn einer abwesend ist, also auch bei einer ungeraden Zahl. Dann kommen die Ersatzmitglieder zum Einsatz.Abg. Alois Beck:
In Hinblick darauf, dass dieses Gremium natürlich auch Entscheidungskompetenz haben soll, muss die Regierung natürlich auch dafür sorgen, dass hier klare Entscheidungswege vorliegen. Deshalb muss die Regierung auf die 2. Lesung so oder so beispielsweise die Situationen überlegen: Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende usw., dass es hier nicht später wieder zu Konflikten kommt.Regierungsrat Hugo Quaderer:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die letzte Bemerkung des Abg. Alois Beck ist richtig. Hier wird sich die Regierung noch Gedanken machen müssen. Dann die Frage, auch vom Abg. Beck, ob die Regierung hier bewusst Art. 52 Abs. 3, diese Dauer von sechs Jahren überprüft habe oder nicht: Ich habe es einleitend schon gesagt: Die Regierung ist von einer sehr schlanken Abänderung ausgegangen und wir haben bewusst vermieden, jegliche weitere Veränderungen vorzunehmen, weil wir keine Vernehmlassung durchgeführt haben. Dazu darf ich Ihnen vielleicht die Frage zurückgeben: Was wäre denn die Intention, dass man jetzt hier von sechs auf vier Jahre zurückgehen sollte?Abg. Alois Beck:
Ich habe diese Frage auch nicht abschliessend geprüft. Das ist meiner Ansicht nach generell üblich, dass diese Gremien - auch in anderen Bereichen - für vier Jahre bestellt werden. Aber ich habe jetzt nicht den Staatskalender konsultiert auch im Hinblick, dass es eine Veränderung gibt, dass der Jagdbeirat nicht nur eine beratende Funktion, sondern wenn auch eingeschränkt eine Entscheidungsfunktion hat. Deshalb wollte ich die Regierungsmeinung erfahren, was hier die Überlegung war oder ob man sich das überhaupt überlegt hat. Dies auch im Zuge der generellen Angleichung von solchen Kommissionen oder Beiräten, dass hier nicht Ungleichgewichte entstehen.Abg. Franz Heeb:
Wie ich im Eingangsvotum erwähnt habe, ist mir einfach wichtig, dass hier die Entscheidungskompetenzen klar geregelt werden, vor allem um künftige Konflikte zu vermeiden.Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Die Bemerkung des Abg. Alois Beck ist sicher richtig, dass es bei uns üblich ist, für ein Entscheidungsgremium eine Wahlperiode von vier Jahren vorzusehen. Was dafür sprechen würde wäre einzig die Unabhängigkeit. Je länger man gewählt ist, umso eher ist man unabhängig. Das würde vielleicht eher ein Argument dafür sein.Abg. Alois Beck:
Das ist richtig, es ist immer so. Wenn etwas gut funktioniert, will man es so lange wie möglich beibehalten. Wenn es nicht der Fall ist, ist man wieder froh, wenn man kürzere Zyklen hat. Das ist eine generelle Erfahrung. Deshalb meine Anregung an die Regierung, das nochmals - auch im Hinblick auf eine gewisse Gleichbehandlung mit anderen Gremien - zu überprüfen. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Wir werden dieser Frage nachgehen. Vielleicht noch ein Wort zum vorhergehenden Votum, zur Stimmengleichheit: Was passiert bei Stimmengleichheit? Die Regierung ist natürlich bei dieser Vorlage davon ausgegangen, dass wir grundsätzlich fünf Mitglieder und für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied haben. Deshalb sind wir davon ausgegangen, dass immer fünf auch an der Sitzung anwesend sind, dass dann also jedes Mitglied durch das Ersatzmitglied vertreten ist. Insofern wären dann natürlich immer klare Verhältnisse gegeben. Aber wir werden dieser Frage bis zur 2. Lesung noch nachgehen.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Sie haben es gerade erwähnt: Es ist so, dass ein Ersatzmitglied besteht. Insofern würde es konkret bedeuten, man müsste den Vorschlag des Abg. Paul Vogt, zwei zusätzliche Mitglieder in diesen Jagdbeirat zu bestellen, damit dies verhindert werden kann, unterstützen - oder wie sehen Sie dieses Problem?Regierungsrat Hugo Quaderer:
Wenn wir eine gerade Zahl an Mitgliedern haben, dann muss man sicherlich im Gesetz festlegen, wer den Stichentscheid fällen kann. Das ist richtig.Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Ich glaube, es würde grundsätzlich nicht schaden, das festzulegen. Es kann ja auch einmal sein, dass man die Leute eingeladen hat, dass aber jemand kurzfristig ausfällt. Und dann hat man trotzdem eine gerade Zahl. Diese Regelung würde ich trotzdem vorsehen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Jagdgesetzes in 1. Lesung beraten.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich unterbreche jetzt die Sitzung für das Mittagessen bis 14:45 Uhr. Mittagspause (von 12:50 bis 14:45 Uhr)
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