Abänderung des Allgemeinenbürgerlichen Gesetzbuches - Arbeitsvertragsrecht (Umsetzung der Richtlinie 96/34/EG - Elternurlaub) (Nr.64/2005), 1.Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am 2. Tag der Oktober-Landtagssitzung fort. Wir kommen nun zu Traktandum 14: Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches - Arbeitsvertragsrecht (Umsetzung der Richtlinie betreffend den Elternurlaub).Wir behandeln die Gesetzesvorlage in 1. Lesung.Der Bericht und Antrag Nr. 64/2005 steht zur Diskussion.Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Mit dem Gesetz vom 26. November 2003 über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches wurde die Richtlinie 96/34/EG des Rates vom 3. Juni 1996 zu der vom EGB (Europäischer Gewerkschaftsbund), UNICE (Europäischer Arbeitgeberverband) und CEEP (Europäischer Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft) geschlossenen Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub in Liechtenstein umgesetzt. Die Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub hat zum Ziel, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen. Die von Liechtenstein festgelegte Übergangsbestimmung entsprach nicht den Vorstellungen der ESA. Diese leitete darum im Februar 2005 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Liechtenstein ein. Die Regierung schlägt nun zur Lösung dieses Problems vor, mit der vorliegenden Änderung die Übergangsbestimmung EWR-konform abzuändern. Diese Änderung hat keine grossen Auswirkungen und ist damit auch unproblematisch. Ich werde der Vorlage meine Zustimmung erteilen.Abg. Josy Biedermann:
Mit dem Gesetz vom 26. November 2003 über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches wurden Rahmenvereinbarungen über Elternurlaub in Liechtenstein umgesetzt, wie sie die Richtlinie des Rates EGB, UNICE und CEEP vorschreibt. Die Umsetzung wurde im Januar 2004 notifiziert. Die Übergangsbestimmungen wurden von der ESA jedoch beanstandet, da liechtensteinische Eltern nach diesen Bestimmungen den Anspruch auf einen unentgeltlichen Elternurlaub nur beziehen können, wenn deren Kinder nach dem 31. Dezember 2003 geboren sind. Die ESA glaubt, dass diese Richtlinie eine unzulässige Beschränkung bedeute. Das nun von der Regierung vorgeschlagene Gesetz beinhaltet, dass alle Eltern, deren Kinder im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens, also ab dem 1. Januar 2004, noch nicht drei Jahre alt bzw. im Falle einer Adoption oder auf Dauer eines begründeten Pflegschaftsverhältnisses noch nicht fünf Jahre waren, Anspruch auf einen Elternurlaub geltend machen können. Dieser Anspruch wird auf einen bestimmten Zeitraum, das heisst, bis 31. Dezember 2008 eingegrenzt. Das wäre drei Jahre nach dem geplanten In-Kraft-Treten dieser Gesetzesänderung. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes wird Liechtenstein dieser Verpflichtung nachkommen. Dieser Elternurlaub ist grundsätzlich zu begrüssen. Ein Elternteil kann dann zusätzlich zur Karenzzeit drei Monate ohne berufliche Verpflichtung in der Familie für das Kind da sein und muss nicht Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes haben. Wünschbar wäre diese Möglichkeit auch für Eltern mit einem niedrigen Einkommen. Dann wäre es aber erforderlich, für diesen Elternurlaub einen Lohnersatzbeitrag anbieten zu können. Es ist allerdings fraglich und sehr unwahrscheinlich, ob ein Anteil für diese Kosten den Arbeitgebern zugemutet werden könnte, ohne die Arbeitschancen für Frauen und Männer, die eine Familie gründen wollen, einzuschränken.Nach dem Studium der Analyse «Sozialstaat Liechtenstein» ist mir bewusst, dass der Staat kaum zusätzliche soziale Beiträge leisten kann. Die Finanzierung eines familien- und sozialpolitisch gerechtfertigten Lohnersatzes in der Zeit des Elternurlaubes müsste im Rahmen der Neuregelung der Sozialgesetzgebung geprüft werden. Nach dem Vorliegen der entsprechenden Analyse und Berichte wird es eine gewichtige und schwierige Aufgabe der Regierung und des Landtages sein, im Zusammenwirken mit den Sozialpartnern die erforderlichen Prioritäten zu setzen und eine allfällige Neuordnung zu beschliessen.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck:
Danke. Die Aufhebung der Übergangsbestimmungen zur Einführung eines Elternurlaubes sind unumstritten, wenigstens wenn man die beiden vorhergehenden Voten anschaut. Ich denke, sie wird auch in der Mehrheit unumstritten sein, weil es ja gilt, ein Vertragsverletzungsverfahren der ESA zu verhindern. Darum möchte ich darüber auch keine Worte mehr verlieren. Mich interessiert, was bleibt aber dann nach oder trotz dieser Anpassung? Es bleibt ein Gesetz über den Elternurlaub, das nach langer zeitlicher Verzögerung und einem drohenden Vertragsverletzungsverfahren die Minimalanforderungen der EU-Richtlinie von 1996 umsetzt - und das in einem der reichsten Länder Europas.Zu den Fakten, die die Abg. Josy Biedermann schon teils erwähnt hat: Liechtenstein gewährt seit dem 1. Januar 2004 einen dreimonatigen unbezahlten Elternurlaub für die Betreuung eines Kindes im Alter bis zu drei Jahren oder eines Pflegekindes im Alter bis zu fünf Jahren. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz oder zumindest ein gleichwertiger Ersatz ist der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer garantiert. Aus berechtigten betrieblichen Gründen kann der Arbeitgeber die Verschiebung des Elternurlaubes verlangen. Falls er weniger als 30 Personen beschäftigt, steht ihm die Verschiebung des Elternurlaubes als Recht zu. Es handelt sich bei diesem Gesetz also wohl eher um ein Elternurlaubsverhinderungsgesetz, da unter diesen Bedingungen die Mehrheit der Anspruchsberechtigten auf einen Elternurlaub verzichtet bzw. aus finanziellen Gründen darauf verzichten muss. Konkrete Zahlen dazu werden wir nachher bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage von mir zu hören bekommen.Von der Intention her soll der Elternurlaub eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen und damit gerade auch - wie die Abg. Josy Biedermann auch erwähnt hat - für kleinere und mittlere Einkommensschichten einen zielgerichteten Beitrag zur Förderung der Familie leisten. Die unsoziale und kleinliche liechtensteinische Variante trägt dem Sinn des Elternurlaubs in keinster Weise Rechnung. Und obwohl als Hauptargument für die Minimallösung ins Feld geführt, ist sie meiner Ansicht nach auch aus wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Erwägungen zumindest langfristig gesehen nicht klug. Zum einen, im Hinblick auf die demographische Entwicklung - Stichwort «tiefe Geburtenraten» - und die damit verbundenen Probleme der Finanzierung unserer Sozialversicherungssysteme, und zum anderen im Hinblick auf die Förderung der Frauenerwerbsarbeit, in der laut neuesten Wirtschaftsstudien ein wichtiges Potenzial für die liechtensteinische Wirtschaft liegt. In der jetzigen Ausgestaltung des Elternurlaubs sind einseitig die kurzfristigen Interessen des einen Sozialpartners, nämlich der Wirtschaft, berücksichtigt. Die Interessen des anderen Sozialpartners, also der Arbeitnehmenden, wurden kaum berücksichtigt. Dass es nicht nur den Weg einer Alles-oder-Nichts-Lösung gibt, hatte eigentlich schon die erste Behandlung des Gesetzes im Landtag im Mai 2003 deutlich gemacht. Dort hatten die hier anwesenden Abgeordneten Paul Vogt und Ivo Klein wie auch Dorothee Laternser und Ingrid Hassler-Gerner verschiedene, wirtschaftsverträgliche Lösungsansätze zur Finanzierung des Elternurlaubes aufgezeigt. Als Stichworte möchte ich hier nennen: Die Finanzierung über die Familienausgleichskasse, eine einkommensabhängige Ausgestaltung des Elternurlaubes, ein Teilausgleich des Lohnausfalls usw. Dass diese nicht weiter verfolgt wurden, kann und darf nicht mit zu hohen Kosten für die Wirtschaft begründet werden. Es fehlte schlichtweg am politischen Willen.Ich wünsche und erhoffe mir, dass diese neue Zusammensetzung des Landtages und der Regierung hier eine neue Situation geschaffen hat, nämlich den politischen Willen, dieses Gesetz einer weiter gehenden Verbesserung zu unterziehen, um schliesslich eine Regelung des Elternurlaubs zu erreichen, die in der Praxis wirksam und familienpolitisch zielführend ist.In diesem Sinne bedanke ich mich im Voraus bei all denen, die bereit sind, hier ihre Solidarität mit den Familien wirklich unter Beweis zu stellen. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich auf die 2. Lesung hin entsprechende Abänderungsanträge zu dieser Gesetzesvorlage stellen werde. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer:
Danke, Herr Präsident, meine Damen und Herren. Die EU-Richtlinie zum Elternurlaub wurde im Dezember 2003 ohne Übergangsbestimmungen in unserem Land umgesetzt. Der heute vorliegende Änderungsantrag betrifft die Übergangsbestimmungen. Auch für Kinder, die vor dem Januar 2004 geboren wurden und bei In-Kraft-Treten des Gesetzes noch nicht drei Jahre alt waren, soll neu ein Anspruch auf Elternurlaub bestehen und dieser kann bis Ende 2008 bezogen werden. Die von der Vorlage betroffenen Kinder und ihre Eltern hätten bei In-Kraft-Treten des Gesetzes im Jahre 2003 richtigerweise berücksichtigt werden müssen. Sinn und Geist der EU-Richtlinie ist es nämlich, kleinen Kindern die bessere Unterstützung durch die Eltern zu ermöglichen. Wir stehen durch den Nachvollzug der Übergangsbestimmung heute vor der etwas seltsam anmutenden Situation, dass nun für betroffene Kinder bis acht Jahre und im Adoptions- oder Pflegefall sogar bis zehn Jahre sozusagen nachträglich noch ein Elternurlaub beansprucht werden kann. Ob diese nachträgliche Regelung in der Praxis tatsächlich eine grosse Wirkung erzielen wird, bezweifle ich. Trotzdem ist diese Gesetzesänderung zu befürworten. Die EU-Richtlinie wird damit nachträglich korrekt umgesetzt und ein gegen unser Land bereits eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren kann dadurch abgewendet werden. Ich beantrage deshalb Eintreten auf die Vorlage. Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit den grundsätzlichen Gedanken zur Vereinbarkeit von Berufs- und Familienarbeit jedoch weiterführen. Der erhobene Mahnfinger aus Brüssel hat uns beim Elternurlaub erneut zum Handeln gezwungen. Die Minimalanforderungen der EU-Richtlinie zum Elternurlaub sind erfüllt. Wir sollten die Sache damit aber nicht zu den Akten legen. Wir müssen sie zum Anlass nehmen, um Bedürfnisse in unserem Land zu erfüllen. Auch ohne Druck von aussen müssen wir auf gesellschaftspolitische Entwicklungen eingehen. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben für Männer und für Frauen ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Diese Notwendigkeit ist seit langem bekannt und auch in sämtlichen Wahlprogrammen anerkannt.Wenn wir Familien fördern und unterstützen wollen, müssen wir Möglichkeiten schaffen, damit Mütter und Väter ihre familiären Pflichten und Bedürfnisse erfüllen können. Der Elternurlaub ist eine von mehreren Möglichkeiten zur Erleichterung des Familienlebens bei Arbeitstätigkeit der Eltern. Der Schwerpunkt liegt aber nicht auf dem Elternurlaub allein. Ich weise auf die Vorgabe aus der EU-Rahmenvereinbarung hin, wo es bei den allgemeinen Erwägungen heisst: «Massnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben sollten die Einführung neuer und flexibler Arten der Arbeitsorganisation und der Zeiteinteilung fördern, die den sich ändernden Bedürfnissen der Gesellschaft besser angepasst sind und die sowohl die Bedürfnisse der Unternehmer als auch die der Arbeitnehmer berücksichtigen sollten». Regelungen, welche auf die bessere Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben für Männer und für Frauen abzielen, sind immer eine Gratwanderung zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die EU-Rahmenvereinbarung erwähnt dazu unter Ziff. 12, dass rechtliche Zwänge vermieden werden sollen, die die Gründung und Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen hemmen. In unserem Land wird von den Sozialpartnern seit jeher der Konsens gesucht und wir sind damit gut gefahren. Ich nehme diese Gesetzesänderung zum Anlass und bitte die Regierung, zusammen mit den Sozialpartnern weitere Schritte zu entwickeln. Als Beispiele nenne ich die Förderung von Betriebskindergärten, Einführung eines Tagesschulmodells, Förderung von flexiblen Arbeitszeiten für Eltern und Anreize zur Schaffung und Aufwertung von Teilzeitarbeitsstellen. Zum Wohle der Kinder und zur Unterstützung von jungen Familien ist ein vernünftig geregelter Elternurlaub auch ein Teil davon. Der Landtag hatte vor zwei Jahren weiter gehende Vorschläge zu prüfen. Es sind vor allem die Väter, denen diese freigestellte Zeit für ihre Kleinkinder zugute kommt. Eine Chance mehr, Familien zu fördern und nicht nur zu Werbezwecken von der Unterstützung von Familien zu sprechen.Gemeinsam müssen wir Massnahmen ausbauen, die es Männern und Frauen ermöglichen, ihre beruflichen und familiären Pflichten besser miteinander in Einklang zu bringen. Die Massnahmen sollen auf unsere Verhältnisse passen und die Interessen von Betrieben wie von Mitarbeitern berücksichtigen. Wir sollten das tun, was unsere gesellschaftliche Entwicklung verlangt und nicht das, wozu wir von aussen angehalten werden. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.Abg. Günther Kranz:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Die Umsetzung der in Frage stehenden Richtlinie beschränkt sich darauf, die am 14. Dezember 1995 zwischen den angeführten europäischen Sozialpartnern geschlossene Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub verbindlich zu machen. In der heutigen Lesung geht es lediglich um die Behandlung der vorgelegten Übergangsbestimmung. Obwohl Liechtenstein schon im Februar 2004 ein Schreiben wegen mangelnder Umsetzung der aufgeführten Richtlinie betreffend den Elternurlaub von der ESA erhalten hat, wird relativ spät reagiert. Die Richtlinie beinhaltet nachvollziehbare und erstrebenswerte Ziele. Das eigentliche Ziel ist die Einführung bzw. die Umsetzung des unbezahlten Elternurlaubs von drei Monaten. Die Übergangsbestimmung ist zu vollziehen, um ein Vertragsverletzungsverfahren abwenden zu können, wie dies auch Grossbritannien und Irland vor mehr als sechs Jahren praktizierten. Wie die Regierung im Bericht und Antrag auf Seite 11 festhält, wird der unbezahlte Elternurlaub in der Praxis ohnehin nur in Einzelfällen eingefordert. Ich komme zur Auffassung, dass diese Regelung weitestgehend den besser Verdienenden dient. Eine solche Regelung sollte in der Wirkung aber auch jene Eltern erreichen, die unter oder beim Durchschnittseinkommen liegen. Wer dann aber tatsächlich den Elternurlaub bezieht, würde sich vermutlich mit Kürzungen des Ferienanspruchs konfrontiert sehen. Hier stelle ich eine Diskrepanz fest. Dieser unbezahlte Elternurlaub kann aus rein wirtschaftlich finanziellen Gründen nicht von all jenen bezogen werden, denen er grundsätzlich zusteht. Somit trifft diese Lösung meines Erachtens teilweise ins Leere.In der heutigen Wirtschaftslage ist dieser Anspruch für die Betriebe nicht förderlich. Wenn diese auch den Elternurlaub nicht zu finanzieren haben, würde ihnen dies bei vermehrter Inanspruchnahme durch Mitarbeiterinnen und die Mitarbeiter kurzfristige qualifizierte Ersatzanstellungen verursachen und dadurch der Wirtschaftlichkeit ihres Betriebes nicht dienen. Vorwiegend in Kleinunternehmen sowie den nicht personalintensiven freien Berufen kann es Probleme bei der Umsetzung des Elternurlaubs geben. Viel mehr aber noch, wenn dieser - wie in einigen EU-Ländern - bei sechs Monaten liegen würde. Bei Müttern ist dieser Anspruch kumuliert zur Karenzzeit von fünf Monaten zu verstehen. Hier könnte ein Spannungsfeld zwischen Mitarbeiterin und Betrieb entstehen. Deshalb dürfte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Betreffenden immer eine Herausforderung darstellen. Aus familienpolitischen Überlegungen ist festzustellen, dass solche Gesetze bzw. Richtlinien zum Teil halbherzig sind und wir diese aufgrund der Teilnahme in der EG zu übernehmen haben. Die Einführung des Elternurlaubs zum Wohlergehen des Kindes ist unbestritten. Der Elternurlaub ist für Väter mindestens genauso wichtig wie für Mütter. Die ersten Monate im Leben eines Kindes sind nicht weniger wichtig als jene ab dem vierten oder neunten Monat. Auch dann sollte sich ein Elternteil um die Betreuung des Kindes sorgen können.Nach meiner Meinung ist die umsorgende Betreuung eines Kindes mit der Umsetzung dieser Richtlinie, also des Anspruchs auf drei Monate Elternurlaub, nicht gelöst. Hier und heute geht es jedoch darum, ein Vertragsverletzungsverfahren abwenden zu können. Es bleibt demnach zu hoffen, dass es dennoch vielen Eltern möglich sein wird, von diesem Urlaub Gebrauch zu machen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich fasse mich relativ kurz. Ich möchte mich zum Inhalt der heutigen Vorlage äussern: Es geht um die EWR-konforme Umsetzung dieser Richtlinie, die im Jahre 2003 schon einmal Gegenstand einer ausführlichen Diskussion im Landtag gewesen ist. Ich habe mir auch die Mühe gemacht, die damaligen Voten durchzulesen. Die Diskussion wurde damals genauso kontrovers geführt, wie es mir heute erscheint, dass sie geführt wird.Wie gesagt, Inhalt der Vorlage ist eine EWR-konforme Umsetzung der Übergangsbestimmung. Ich bitte dennoch zu bedenken und möchte ganz kurz ein, zwei Bemerkungen dazu machen, weil es die Abg. Marlies Amman-Marxer angesprochen hat, dass es mehrere Möglichkeiten gibt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter ein Dach zu bringen. Wir werden in nächster Zeit auch noch die Postulatsbeantwortung über die Mindestlöhne in diesem Hause zu diskutieren haben, die vor einem Jahr eingereicht worden ist. Auch da werden einige Anregungen dann gemacht werden.Wenn Sie die Traktandenliste beachten, so finden Sie ein Paket an beschäftigungspolitischen Vorlagen, die wir heute Nachmittag diskutieren. Und ich sehe auch da einen Zusammenhang. Wir werden gerade nachher dann die Vorlage über die befristeten Arbeitsverhältnisse und die Teilzeitbeschäftigungen miteinander diskutieren. Und da sehe ich auch einen Zusammenhang zur Beschäftigung von Frauen und Männern in diesem Land. Wir haben dann auch noch das Mitwirkungsgesetz zu diskutieren. Auch das, denke ich, bringt Verbesserungen in Richtung verschiedener Arbeitszeitmodelle. Auch dort werden Bestimmungen übernommen, wonach Teilzeitbeschäftigte auch bei der Anrechnung der Beschäftigtenzahlen mitgerechnet werden sollen, wenn die Regierungsvorlage denn übernommen werden sollte.Ich kann nur noch einmal wiederholen, was die Stossrichtung dieser Vorlage war. Es geht darum, dass wir das Vertragsverletzungsverfahren mit der ESA abwenden wollen.Dann noch eine Schlussbemerkung dazu: Wie Sie sehen, haben auch andere Staaten mit der Umsetzung dieser EWR-Richtlinie gewisse Provokationen bei der Kommission hervorgerufen. Auch dort war die Übergangsbestimmung nicht so angelegt wie es sein sollte. Ich möchte vielleicht gerade auch hier schon vorwegnehmen, dass diese Bestimmung, wie wir sie jetzt vorschlagen, in der Übergangsbestimmung an diejenige in Grossbritannien angelehnt ist. Danke schön.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck:
Danke. Ich möchte auf Ihre Äusserungen kurz antworten. Das erste, was Sie gesagt haben, es geht heute um die Stossrichtung, jetzt die Übergangsbestimmung aufzuheben, damit es kein ESA-Vertragsverletzungsverfahren gibt. Da bin ich mit Ihnen einverstanden. Es geht aber auch heute darum, dass ein paar Abgeordnete festgestellt haben, dass die Richtlinien zur Umsetzung des Elternurlaubes relativ halbherzig - wie es der Abg. Günther Kranz formuliert hat - gemacht worden sind. Ich denke, es besteht heute die Chance, hier noch einmal etwas zu verändern oder eine Veränderung wenigstens zu beginnen und diese dann konkret zu diskutieren. Ich sehe auch nicht, dass es bisher hier eine kontroverse Diskussion gegeben hat. Ich denke, aus den Voten der Abgeordneten Josy Biedermann, Marlies Amann-Marxer, Günther Kranz und auch mir war herauszuhören, dass wir uns einig sind, nämlich dass es hier um eine Minimallösung des Elternurlaubs geht. Der Abg. Günther Kranz hat zwar auch wirtschaftliche Schwierigkeiten formuliert, aber in allen vier Voten war klar spürbar, dass eigentlich ein Elternurlaub in dieser Form in der Praxis kaum Wirkung zeigt. Ich denke, man kann hier sehr gespannt auf die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage sein. Ich vermute, dass es wirklich stimmt - wie Sie auch selbst im Bericht und Antrag auf Seite 11 schreiben -, dass man die Sache heute problemlos abändern kann, weil der Elternurlaub in der Praxis ohnehin keine Bedeutung hat. Ich frage mich: Für was machen wir Gesetze? Damit sie in der Praxis keine Bedeutung haben - oder sollen sie nicht eben doch eine Bedeutung haben? Meine Meinung ist: Ein Elternurlaub soll familienpolitische Auswirkungen haben. Er soll dazu führen, dass Eltern auch die Möglichkeit haben, ihn zu nehmen. Wenn er rein auf dem Papier steht, dann nützt er nichts. Und dann finde ich es schade um das Papier. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt und Eintreten auf dieses Gesetzesvorlage scheint unbestritten zu sein, dann können wir mit der Lesung beginnen.Ziff. III wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ziff. III steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir in 1. Lesung das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 26. November 2003 über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches - sprich Arbeitsvertragsrecht - behandelt und Traktandum 14 erledigt. -ooOoo-