Landesvoranschlag und Finanzgesetz für das Jahr 2006 (Nr. 70/2005)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am 2. Tag der November-Landtagssitzung fort. Wir kommen zu Traktandum 20: Landesvoranschlag und Finanzgesetz für das Jahr 2006, Bericht der Regierung Nr. 70/2005. Der Bericht und Antrag steht zur Diskussion.Wünscht der Vorsitzende der Finanzkommission das Wort?Zuerst meldet sich Fraktionssprecher Markus Büchel. Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Das vorliegende Budget 2006 betrachtet zwar die zu erwartende Entwicklung des Staatshaushaltes, dennoch lohnt es sich, einen kurzen Blick auf die Entwicklung der letzten vier Jahre zu werfen, damit der Gesamtzusammenhang erkennbar wird. In den Jahren 2001 bis 2004 hat die Laufende Rechnung zweimal ein Defizit von insgesamt CHF 58 Mio. und zweimal einen Überschuss von insgesamt CHF 106 Mio. ausgewiesen. Um es vorwegzunehmen: Es ist auch für mich als Abgeordneter dieses Landtages nicht befriedigend, einem Ausgabenüberschuss zuzustimmen. Aber diese Entwicklung der letzten Jahre mit wechselnden Ertrags- und Aufwandüberschüssen ist Ausdruck der starken wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen, denen auch Liechtenstein im internationalen Kontext ausgesetzt ist. Das ist die Realität, auch wenn ich mir das anders wünschte.Im Vergleich zu früheren Zeiten wird es in Zukunft kaum mehr möglich sein, Überschüsse in der Laufenden Rechnung effektiv zu planen. Vielmehr müssen wir jetzt laufend und jedes Jahr um ein positives oder zumindest ausgeglichenes Ergebnis in der Jahresrechnung kämpfen. Es wird sich nicht einfach so ergeben. Die Regierung muss deshalb viel schneller auf Entwicklungen reagieren und ständig auf die Kostenentwicklung achten. Veränderungen sind in einem Staatshaushalt deutlich schwieriger durchzuführen als in der Privatwirtschaft. Es gilt dabei akzeptable und sozial ausgewogene Massnahmen vorzubereiten, sowohl im Hinblick auf die parlamentarische Behandlung wie auch im Hinblick auf ein mögliches Referendum. Ein weiterer wichtiger Punkt in der Gesamtbetrachtung ist die Tatsache, dass die Finanzzuweisungen an die Gemeinden als Aufwandposition hauptsächlich mit der Entwicklung von zwei Steuerarten zusammenhängen und deshalb die Vergleichszahlen der gesamten Ertrags- wie auch der Aufwandentwicklung deutlich beeinflussen. Ich betrachte und vergleiche deshalb lieber die verfügbaren Erträge der ordentlichen Staatstätigkeit, das heisst, die Erträge bezüglich der Finanzzuweisungen im Sinne von Erlösminderungen und auf der anderen Seite den laufenden Aufwand ohne die Finanzzuweisungen. Ich nenne das hier den operativen Aufwand. Diese Entwicklung zeigt, dass die verfügbaren Erträge seit dem Höchststand im Jahre 2001 in Höhe von CHF 635 Mio. bis auf CHF 577 Mio. im Jahre 2004 abgesunken sind und nun gemäss Budget 2006 wieder auf zirka CHF 620 Mio. ansteigen, aber immer noch deutlich unter dem Resultat des Jahres 2001 liegen. Das wird gemäss Finanzplan erst wieder im Jahr 2010 erreicht. Demgegenüber steigert sich der laufende Aufwand ohne Finanzzuweisungen von CHF 472 Mio. im Jahre 2001 auf CHF 554 Mio. im Jahre 2004 und wird nun gemäss Budget 2006 zirka CHF 600 Mio. erreichen. Dieser Anstieg um über CHF 120 Mio. in vier Jahren ist zu rund CHF 80 Mio. auf die Bei-tragsleistungen zurückzuführen. Dass in diesem Bereich die hauptsächliche Problematik der Haushaltsentwicklung liegt, ist bekannt und wurde hier schon oft diskutiert. Wenn wir uns nun auf dieser Basis die Entwicklung des operativen Aufwandes betrachten, so sehen wir, dass der Personalaufwand in den Jahren seit 2001 zwischen 26% und 27% beträgt, sich also etwa mit dem Volumen der Gesamtausgaben bewegt, der Sachaufwand von 16% auf 14% gesunken ist, die Beitragsleistungen jedoch von 57% auf 61% der gesamten operativen Ausgaben angestiegen sind. Dadurch wird die Bedeutung der Beitragsleistungen im Prozess der Haushaltssanierung noch deutlicher. Über 60% des operativen Aufwandes werden in diesem Bereich ausgegeben oder - anders gerechnet - entsprechen die Beitragsleistungen 58% der verfügbaren Erträge ohne das Finanzergebnis. Diese Analyse ist von der Regierung Hasler längst vorgenommen worden. Darum wurde auch zum Beispiel die Kostenentwicklung des Sozialstaates genauer untersucht. Deshalb trifft die von verschiedenen Exponenten der Vaterländischen Union in letzter Zeit wiederholt geäusserte Kritik, es fehle an einer Gesamtanalyse, nicht zu. Die Zahlen und die dahinter stehenden Entwicklungen sind bekannt. Im Rechenschaftsbericht sind sowohl für die Damen und Herren Abgeordneten wie auch für die interessierten Mitbürger alle Daten detailliert und transparent dargestellt. Wenn man aber spezielle Zusammenhänge oder zum Beispiel die Entwicklung einzelner Positionen analysieren will, muss man sich halt mit den entsprechenden Zahlenreihen beschäftigen. Aber die Daten liegen zweifellos vor. Oder es kann bei Bedarf auch vom Parlament oder der Finanzkommission ein Anstoss kommen, bestimmte Aufwandpositionen genauer zu untersuchen. Es stellt sich daher vielmehr die Frage, welche Schlüsse aus einer solchen Analyse gezogen werden. Die Regierung Hasler hat in einem schwierigen Umfeld die richtigen Schlüsse gezogen und ist prioritär zwei Bereiche angegangen: Den Eigenkonsum des Staates mit dem Sach- und Personalaufwand und gleichzeitig den Bereich der Beitragsleistungen mit der im Staatshaushalt überhaupt gewichtigsten Ausgabenposition des Staatsbeitrages an die Krankenkassen. Dazu braucht es keine ABC-Kostenanalyse. Das wurde richtig erkannt und an die Hand genommen. Und die erfreuliche Mitteilung von letzter Woche, dass die Krankenkassenprämien sowohl in der Grundversicherung wie auch bei der Zusatzversicherung nicht erhöht werden müssen, ist der beste Beweis für den Erfolg der von der FBP gegen verschiedene grosse Widerstände durchgeführten KVG-Revision. Dieser Erfolg der Prämienstabilisierung und dass wir uns von der Kostenentwicklung in der Schweiz abkuppeln konnten, hat mit der KVG-Revision und dem Engagement und konsequenten Handeln der FBP-Fraktion und der vormaligen Alleinregierung zu tun. Das kann keiner widerlegen, auch wenn nur die Ärzteschaft den Erfolg für sich verbuchen will. Das ist letztlich auch nicht der entscheidende Punkt. Hauptsache für die Bewohnerinnen und Bewohner ist, dass die Prämien nicht steigen.Nachdem das Argument der fehlenden Gesamtanalyse nicht stichhaltig ist, wird nun das fehlende Gesamtkonzept der Finanzpolitik kritisiert, obwohl in der Finanzplanung 2006 bis 2010 mit den Korrekturmassnahmen aufgezeigt wird, wie die Laufende Rechnung wieder in einen ausgeglichenen Zustand kommen kann. Eine solche Kritik ohne den Hinweis auf konkrete Massnahmen oder Alternativen ist im Grunde genommen eine Ausrede, um sich nicht auf konkrete Positionen festlegen zu wollen. Eine Reduzierung des Aufwands kann ich nur über Kürzungen vornehmen, nicht mit einem Konzept. Eine lineare Kürzung des Aufwands ist aus rechtlicher Sicht nicht möglich. Sehr viele Staatsausgaben sind spezialgesetzlich geregelt. Also bleibt uns nur noch die Möglichkeit, konkrete Positionen zu benennen, wo gespart werden soll und mit welcher Priorität. Dass dabei die Ansichten auseinander gehen, ist verständlich, aber wir müssen die Diskussion über diese Prioritäten führen, nicht über theoretische Ansätze. Das bringt uns nicht weiter. Dabei ist der Gesetzgeber gefordert. Es liegt zu einem beträchtlichen Teil an uns Abgeordneten, konkrete Änderungsvorschläge zum Vorteil des Staatshaushaltes zu machen und zu genehmigen. Wie wir bei der Behandlung der Aufgabenentflechtung anlässlich der letzten Landtagssitzung gesehen haben, ist das Parlament nicht sehr hilfreich vorgegangen. Wie wir später noch diskutieren werden, entwickeln sich die Gemeindefinanzen derzeit deutlich günstiger als der Staatshaushalt. Deshalb war es aus meiner Sicht nicht richtig, bei der LAK-Betriebsfinanzierung den Staatshaushalt ohne Kompensation mit rund CHF 3,5 Mio. zu belasten. Der Landtag hat mehrheitlich dafür gestimmt, weil er der Ansicht war, das Land müsse mit 50% im Boot sein. Ich habe noch das Votum der Abgeordneten in Erinnerung, in dem sie der inhaltlichen Argumentation der Regierung zu einer Entflechtung im Betriebsbereich der LAK in den wesentlichen Punkten Recht geben, aber schlussendlich doch auch für die Beibehaltung der 50-prozentigen Betriebsfinanzierung gestimmt haben. Wer hat nicht gerne den Staat als verlässlichen 50-Prozent-Finanzpartner an der Seite? Wenn wir solche Ansichten auch auf andere Situationen oder Anliegen ausdehnen, dann wird das sehr schwierig werden mit der Zielsetzung, einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu erreichen. Natürlich kann man beim Thema «Radio Liechtenstein» auch geteilter Meinung sein, ob der Staat hier finanziell mit im Boot sein soll oder nicht. Nur geht es dort um den Grundsatz, ob wir ein eigenständiges Radio mit einem entsprechenden öffentlichen Auftrag haben wollen oder nicht. Wenn wir nun das vorliegende Budget betrachten, so werden die laufenden Erträge unter Berücksichtigung aller Nachträge im Budgetvergleich um zirka 1,5% ansteigen, während die Ausgaben um 3,1% ansteigen werden. Einschliesslich der Ergebnisse der Poolanlagen sind das bei den Erträgen 1,9%. Insofern haben wir es grundsätzlich mit einer moderaten Entwicklung zu tun. Wir bewegen uns in der Grössenordnung von 2 bis 3%. Allerdings ist das eine Prozent höhere Ausgaben schmerzlich. Es erhöht den Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung um CHF 6,7 Mio. auf nunmehr CHF 25 Mio. Der Bericht und Antrag der Regierung ging noch von einem gegenüber dem Budget praktisch unveränderten Ergebnis aus, doch musste ja noch die vom Landtag mittlerweile beschlossene LAK-Finanzierung mit CHF 2,6 Mio. zulasten des Landes mit berücksichtigt werden sowie die kurzfristig vorgenommene Korrektur der Mehrwertsteuereinnahmen. Ich bin der Ansicht, dass diese beiden Ereignisse angesichts der generellen Haushaltsituation nicht ein entsprechend hohes Defizit in der Laufenden Rechnung auslösen sollten und würde einem Antrag zur Herabsetzung des Gemeindeanteils an der Kapital- und Ertragssteuer gerne zustimmen. Wir haben ja bei den Steuereinnahmen derzeit eine Entwicklung festzustellen, welche die Gemeinden etwas begünstigt. Die Kapital- und Ertragssteuer als zweitgrösste Steuereinnahme nach der Mehrwertsteuer steigt durch die positive Entwicklung der Wirtschaft, insbesondere der Börsen und des Finanzplatzes generell sehr stark an. Seit dem Tiefstand 2003 mit CHF 106 Mio. auf nunmehr prognostizierte CHF 149 Mio. im Jahre 2006. Das ist ein Anstieg von CHF 43 Mio. in drei Jahren. Und die Gemeinden können davon zirka CHF 20 Mio. direkt als Mehreinnahmen verbuchen. Andererseits sind die Couponsteuern, welche nur zu 15% in den Finanzausgleich fallen, stark rückläufig, und zwar von CHF 75 Mio. im Jahre 2003 auf voraussichtliche CHF 34 Mio. im nächsten Jahr. Das sind CHF 41 Mio. oder über 50% weniger. Davon können jedoch zum Beispiel nur CHF 6 Mio. über niedrigere Finanzzuweisungen kompensiert werden. Um mich recht zu verstehen, ich gönne den Gemeinden ihre gesetzlich festgelegten Steueranteile, aber wir sollten schon auch darauf achten, dass hier nicht ein Ungleichgewicht zwischen Land und Gemeinden einerseits und zwischen den Gemeinden andererseits entsteht. Wenn ich sehe, dass zum Beispiel die Gemeinde Vaduz bereits das Achtfache des laufenden Jahresaufwands an Reserven gebildet hat und allein im Jahre 2004 einen Überschuss von CHF 28 Mio. erzielt hat, so ist das schon sehr erstaunlich. Da kann auch ein kurzfristiger Rückgang der Kapital- und Ertragssteuer die Gemeinderechnung nicht ins Wanken bringen. Der vorhin angesprochene Tiefstand bei den Couponsteuern ist etwas besorgniserregend. Es gibt allem Anschein nach keine Anzeichen für eine deutliche Besserung. Offensichtlich werden in den Aktiengesellschaften die Gewinne desavouiert, möglicherweise in der Hoffnung auf eine entsprechende Ände-rung des Steuergesetzes. Beim aktuellen Volumen der Couponsteuer kann ich mir auch eher vorstellen, dass im Rahmen einer Steuergesetznovelle eine Kompensation erfolgen könnte. Das wäre bei CHF 70 bis CHF 80 Mio. wohl kaum der Fall. Dem gegenüber entwickeln sich die Vermögenserträge recht positiv, auch wenn zu berücksichtigen ist, dass durch die strategische Bereinigung des Immobilienportefeuilles derzeit gewisse Erträge respektive Gewinne realisiert werden, die natürlich nicht jedes Jahr anfallen werden. Mit CHF 22 Mio. ist diese Position der übrigen Erträge im Budget 2006 über den entsprechenden Werten der Vorjahre. Die Erträge aus den Poolanlagen sind mit CHF 38 Mio. budgetiert. Das effektive Ergebnis wird dann von der Entwicklung der Finanzmärkte abhängen. Für das Jahr 2005 ist aufgrund der diesjährigen Börsenentwicklung wohl mit einem sehr guten Resultat zu rechnen, wobei es sich ja erst Ende des Jahres herausstellen wird, wie sich die Anwendung des Niederstwertprinzips in der Landesrechnung auswirkt.Nun zum Aufwand: Der Aufwand der Laufenden Rechnung wird sich gemäss Budget 2006 unterschiedlich entwickeln. Während der Personalaufwand im Budgetvergleich mit plus 1,5% moderat ausfällt und der Sachaufwand mit minus 1,5% weiterhin zur Budgetkonsolidierung beiträgt, steigen die Finanzzuweisungen an die Gemeinden um 4,3% an, die Beitragsleistungen sogar um 4,4%. Bei der Veränderung des Personalaufwandes sind mehrere Faktoren zu berücksichtigten. Er erhöht sich im Budgetvergleich um CHF 1,7 Mio. oder 1,1%. Der Aufwand wird durch Bestandesänderungen, Gehaltsanpassungen und Vorrückungen um insgesamt über CHF 4 Mio. erhöht und auf der anderen Seite durch die Auslagerung der Philatelie, die Senkung des Sonderbeitrages der staatlichen Personalversicherung und den Abschluss der Historikerkommission gleichzeitig entlastet. Wenngleich eine gewisse Stabilisierung im Personalaufwand festzustellen ist, muss die Regierung weiterhin die Stellenentwicklung kritisch begleiten und die Rationalisierungspotenziale orten. Im Stellenplan werden die Bestandesänderungen zwar begründet, aber es stellt sich schon die Frage, ob nicht durch organisatorische Massnahmen die eine oder andere Stellenbesetzung wegfallen könnte. Wir können alleine aus den Unterlagen nicht abschliessend beurteilen, ob in den Amtsstellen die Prioritäten richtig gesetzt werden und der Wille zum optimalen Einsatz der Personalressourcen wirklich auch umgesetzt wird. Im Regierungsumfeld haben wir dieses Jahr im Rahmen eines Nachtragskredites einer Erhöhung des Personalaufwandes zugestimmt. Es ist offensichtlich so, dass eine Koalitionsregierung auch etwas mehr kostet. Die Regierung hat auf einen Antrag zur Anpassung des Teuerungsausgleichs angesichts der aktuellen Budgetsituation verzichtet und spricht sich für eine Budgetierung des variablen Besoldungsanteiles aus. Das ist meines Erachtens auch sinnvoll, denn damit kann der Leistungsdialog mit den Möglichkeiten der individuellen leistungsorientierten Lohnkomponente seine Wirkung entfalten. Ein Teuerungsausgleich kann auch später, wenn notwendig und möglich, vorgenommen werden. Dass sich der Sachaufwand im Budget wiederum deutlich reduziert, ist erfreulich und der konsequenten Haltung des finanzverantwortlichen Regierungschefs Otmar Hasler zu verdanken. Bereits zum vierten Mal in Folge gelingt es, den Sachaufwand im Vergleich zum Vorjahresbudget zu senken. Mit einem Gesamtaufwand von CHF 82,3 Mio. liegt dieses rund CHF 1,2 Mio. unter dem Budget des Vorjahres. Dabei gleichen sich die zwei Sonderpositionen «Philatelie» mit einer Ersparnis von CHF 2,4 Mio. und «200 Jahre Souveränität» mit einem Aufwand von CHF 2,2 Mio. praktisch aus. Besonders bemerkenswert ist, dass die Überprüfung der Unterhalts- und Betriebskosten der Verwaltungs- und Schulgebäude eine Budgetreduktion zulässt. Das ist doch ein positives Zeichen in der nicht von der Hand zu weisenden Befürchtung, dass die Unterhaltskosten der fortlaufenden Hochbauinvestitionen zu hohen Folgekosten führen müssen. Die Erhöhung der Beitragsleistungen im Budget 2006 um CHF 15,6 Mio. auf nunmehr CHF 367,9 Mio. ist zu einem nicht unwesentlichen Teil auf die Aufgabenentflechtung zurückzuführen. Das muss mit berücksichtigt werden beim Anstieg auf 4,4% gegenüber dem Vorjahresbudget. Ohne diesen Effekt wäre das etwa ein Prozentpunkt weniger. Ein Anstieg von zirka 3,4% in diesem Bereich ist eine sehr positive Meldung nach den hohen Steigerungsraten in den Vorjahren. In absoluten Zahlen ausgedrückt sind es dennoch CHF 12 Mio., und um das zu finanzieren, müssen die Steuererträge um zirka 3% ansteigen, je nachdem wie der entsprechende Gemeindeanteil am Steuerertrag ausfällt. Es benötigt deshalb eine sehr positive Wirtschaftsentwicklung, um die Dynamik der Beitragsleistungen finanzieren zu können. Deshalb nehme ich gerne zur Kenntnis, dass auch die Vaterländische Union die vom Ressort Soziales vorgesehene Gesetzesänderung der Invalidenversicherung mit konkreten auf die Leistungsseite angesetzten Massnahmen unterstützt. Ich hoffe, dass aber die Landtagsabgeordneten dann auch mögliche sozialverträgliche Korrekturen ebenso mit unterstützen. Da meine ich selbstverständlich alle Landtagsabgeordneten aller drei Fraktionen.Der Steigerung des Staatsbeitrages an die AHV von CHF 39,1 auf CHF 40,7 Mio. liegt ein prognostiziertes Wachstum der Rentenleistung von rund 5% zugrunde. Abgesehen von der Frage einer eventuellen Korrektur des Rentenbezuges haben wir auf diese Rentenentwicklung keinen Einfluss. Und es wird wohl keinen Abgeordneten geben, der die Höhe des Staatsbeitrages an die AHV ernstlich in Frage stellen will. Noch sind wir ein reiches Land und müssen hier auch mit einem gewissen Anstieg rechnen. Deshalb ist es umso wichtiger, die Kostenentwicklung in anderen Bereichen einzudämmen, damit für die wichtigsten sozialen Aufgaben auch ein Spielraum bleibt. So werden in der Finanzplanung 2006 bis 2010 neben der bereits angesprochenen IV-Revision, Frühpensionierungen, die teilweise Aufhebung der NBU-Subvention, die Kindersubvention gemäss Wohnbauförderungsgesetz und die Finanzierung der Finanzmarktaufsicht als Korrekturbereiche angesprochen. Das sind wahrlich nicht immer populäre Themen. Der Landtag wird sich mit den entsprechenden Vorlagen auseinander setzen müssen. Aber ohne Gesetzesänderung ist ein ausgeglichener Staatshaushalt nicht zu bewerkstelligen.Einen besonderen Bereich bildet im vorliegenden Budget die ausgeweitete humanitäre Hilfe. Die Erhöhung der internationalen Nothilfe um CHF 1 Mio. ist angesichts der weltweiten Naturkatastrophen eine wirksame Massnahme, einen Beitrag an die allgegenwärtige Not leisten zu können. Auch andere Positionen der humanitären Hilfe werden mit Budget/Voranschlag um insgesamt CHF 2 Mio. erhöht. Dies als sichtbares Zeichen für die Bemühungen Liechtensteins, einen angemessenen Beitrag in der offiziellen Entwicklungszusammenarbeit - auch in Zeiten eines knappen Staatshaushaltes - leisten zu wollen. Wie bereits angesprochen, steigen die Finanzzuweisungen an die Gemeinden wegen dem hohen Anteil an der Kapital- und Ertragssteuer relativ stark an. Insgesamt erhöhen sich die Finanzzuweisungen von CHF 6,4 Mio. auf neu CHF 155 Mio. Ausserdem werden im Budget 2006 noch CHF 26,7 Mio. Subventionen zugunsten der Gemeinden ausgerichtet. Die Finanzzuweisungen sind gemäss Budget 2006 nur noch knapp unter dem Höchststand von 2001, während die Gesamtsteuereinnahmen noch über CHF 50 Mio. unter der Höchstmarke von 2001 liegen. Diese Entwicklung belastet den Staatshaushalt, weil gerade im Bereich des Finanzplatzes, der Sicherheit und der Sozialpolitik vermehrte ausgabenkräftige Zusatzaufgaben auf den Staat zugekommen sind, während die Gemeinden keine wesentlichen Veränderungen erfahren haben. Die budgetierte Erhöhung der Finanzzuweisungen hat andererseits wesentlich mit dem Finanzplatz und der aktuell positiven Börsenentwicklung zu tun. Das sind zwar hauptsächlich - aber nicht nur - die Gewinne der Banken und Treuhandgesellschaften, sondern auch mehrwertsteuerpflichtige Honorarrechnungen und Retrozessionen, erwerbspflichtige Gratifikationen, Boni usw.Deshalb wäre es angebracht, bereits eine für das Budget 2006 wirksame Kostenkorrekturmassnahme zu beschliessen, damit der Staatshaushalt zumindest zirka die Hälfte der Kapital- und Ertragssteuern als Einnahme verbuchen kann. Beunruhigend ist die Entwicklung respektive das Gefälle zwischen den Gemeinden. Wenn die aktuelle Entwicklung so weitergeht, wird die Gemeinde Vaduz in vier bis fünf Jahren einen Reservenstand von CHF 300 Mio. erreichen, während zum Beispiel Gamprin knapp über Null liegt. Und selbst eine reiche Gemeinde wie Schaan wird dann höchstens bei CHF 60 Mio. liegen. Das ist korrekturbedürftig und ich kann nur darauf hoffen, dass die bedarfsgerechte Mittelzuteilung als zweite Stufe der Aufgabenentflechtung bald in Angriff genommen wird. Dabei erwarte ich ein entsprechendes Engagement der Gemeinden, denn die Mittelverteilung zwischen den Gemeinden ist eigentlich nicht in erster Linie Aufgabe des Staates. Es überrascht eigentlich schon, dass die Vorsteherkonferenz diesbezüglich nicht selbst aktiv geworden ist. Offensichtlich warten hier die Gemeinden auf den Staat. Solidarität zu üben mit Mitteln des Staates ist natürlich einfacher. Aber eine Verteilung von einer Gemeinde zur anderen würde meiner Meinung nach dieses Wort erst richtig rechtfertigen. Die Investitionsrechnung sieht Ausgaben von insgesamt CHF 111 Mio. vor. Das ist eines der höchsten Investitionsbudgets, welches jemals vorgelegt wurde. Zur Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um rund CHF 11 Mio. tragen alle Bereiche der Bautätigkeit bei. Hauptsächlich ist es der Hochbau mit dem Landtagsgebäude und Schulzentrum Mühleholz II sowie der Beitrag an das Bergbahnenprojekt Malbun. Die einzelnen Projekte des Hoch- und Tiefbaus wurden ja in den entsprechenden Spezialberichten bereits behandelt. Angesichts des massiven Defizits in der Gesamtrechnung ist man schon geneigt, die eine oder andere grössere Investition zu streichen oder zu verschieben. Aber ich sehe keine überflüssige oder leicht aufzugebende Position in diesem Bereich. Der Kredit für Ausstattungen und Einrichtungen ist gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert und gibt deshalb keinen Spielraum für Einsparungen. Und bei den Investitionsbeiträgen stehen hauptsächlich gesetzliche Subventionsansprüche oder verbindliche Finanzbeschlüsse dahinter. Deshalb sehe ich keine Möglichkeit für kurzfristige Anpassungen. Allerdings müssen auch die Investitionen der Entwicklung des Staatshaushaltes angepasst werden. Als Konsequenz werden wir künftig auf das eine oder andere Projekt sicher verzichten müssen.Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass ich dem vorliegenden Budget aus den genannten Gründen trotz dem beträchtlichen Ausgabenüberschuss zustimmen kann. Und als Fraktionssprecher der FBP kann ich der Gesamtregierung die Mithilfe bei den notwendigen gesetzlichen Korrekturen zur Verbesserung des Staatshaushaltes zusichern.Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke, Herr Präsident. Nachdem wir beim vorhergehenden Traktandum ausführlich über die Entwicklung der Staatsfinanzen diskutiert haben, möchte ich in Bezug auf den Landesvoranschlag 2006 nur noch wenige spezifische Punkte anschneiden und nicht die gesamte Diskussion neu starten. Während die laufenden Erträge nur wenig steigen, nehmen die Aufwendungen weiter deutlich zu. Die Ursache leicht steigender Erträge ist aber - und dies ist bei der Beurteilung von grosser Bedeutung - in ausserordentlichen Vermögenserträgen zu suchen. Einerseits soll durch den Verkauf von Liegenschaften ein einmaliger Buchgewinn von CHF 20,5 Mio. erzielt werden, andererseits soll ebenfalls durch eine einmalige Sonderausschüttung der Liechtensteinischen Kraftwerke das Defizit in der Landesrechnung 2006 um CHF 7,5 Mio. reduziert werden. Ich habe bei der Behandlung des Voranschlages 2006 der Liechtensteinischen Kraftwerke bereits auf die Problematik dieser Sonderzahlung zum jetzigen Zeitpunkt, das heisst, ohne dass die strategischen Fragen geklärt sind, hingewiesen und möchte dies an dieser Stelle lediglich nochmals erwähnen.Nimmt man das im Landesvoranschlag ausgewiesene Defizit von CHF 17,1 Mio. und zählt die diversen nachträglich eingebrachten Aufwendungen von netto CHF 2,2 Mio. sowie die Korrektur aus der Fehlberechnung bei der Mehrwertsteuer in der Höhe von CHF 6 Mio. hinzu, so beträgt der Fehlbetrag trotz der oben erwähnten einmaligen Vermögenserträge rund CHF 25 Mio. Rechnet man die Sondererträge heraus, um das strukturelle Defizit zu erkennen, so sind wir bei einem Fehlbetrag von rund CHF 53 Mio. Die Massnahme, dass die Regierung den Berechnungsmodus der Mehrwertsteuer geändert hat und somit lediglich ein Minus von CHF 6 Mio. im Voranschlag 2006 berücksichtigt anstatt wie bei der Mutmasslichen Rechnung des Jahres 2005 den Betrag von netto CHF 15 Mio. zu nehmen, lässt sich mit einem kontinuierlichen Finanzgebaren nur schwer vereinbaren. Wie aus der Finanzplanung auf Seite 29 entnommen werden kann, sind die Personalaufwendungen sowie die laufenden Beitragsleistungen mit jeweils durchschnittlich 7,3% diejenigen Aufwandkategorien, welche von 2001 bis 2005 am stärksten angestiegen sind und zusammen mit den Finanzzuweisungen die grössten Aufwandpositionen darstellen. Berücksichtigt man in diesem Zusammenhang mit den Personalaufwendungen noch, dass die Finanzmarktaufsicht aus der Landesverwaltung ausgegliedert wurde und deren Kosten daher nicht mehr in den Personalaufwendungen aufscheinen, kann den immer wieder gemachten Beteuerungen der Regierung Hasler in Bezug auf das geringe Personalwachstum kein Glauben mehr geschenkt werden. In diesem Zusammenhang gilt es noch zu erwähnen, dass auch im kommenden Jahr die Personalkosten trotz Ausgliederung der Philatelie und somit 12,45 Stellen erneut ansteigen sollen.Besonders peinlich berührt hat mich allerdings die Information, dass die Berechnung der Basisdaten zur Ermittlung unseres Mehrwertsteueranteils falsch ist. In den meisten Betrieben der Privatwirtschaft hätte ein solch eklatanter Fehler die Abberufung des Verantwortlichen zur Folge gehabt. Ich möchte daher den Regierungschef fragen: - Wie konnte es zu dieser peinlichen Fehlberechnung kommen?
- Wer trägt die Verantwortung für diesen Fehler?
- Welche Konsequenzen werden daraus gezogen?
- Wie wird zukünftig sichergestellt, dass sich ein solcher Fehler nicht wiederholt?
- Und wurde die Thematik der Rückwirkung mit unserem Partner Schweiz besprochen?
- Wenn ja, was ist das Ergebnis dieser Besprechung? Danke.
Abg. Günther Kranz:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Der Voranschlag 2006 vermag die Forderungen des Finanzhaushaltgesetzes nicht zu erfüllen. Art. 2 Abs. 2 desselben schreibt vor, dass Aufwand und Ertrag der Laufenden Rechnung im Gleichgewicht zu halten sind. Der Cashflow aus ordentlicher Staatstätigkeit wird auf CHF 14,4 Mio. prognostiziert und bleibt mit CHF 11,1 Mio. oder 43% hinter dem Budget 2005 zurück. Dieser weist das mit Abstand schlechteste Ergebnis in der Zeitreihe seit 2000 aus.
Der Cashflow inklusive Finanzergebnis für das Budget 2006 beträgt nach der Korrektur - ich verweise hier auf die Tabelle mit Datum 22.11.2005 - CHF 47,8 Mio., das heisst, dieser ist im Vergleich zum Rechnungsjahr 2004 um CHF 14, 9 Mio. und im Vergleich zur Mutmasslichen Rechnung 2005 um CHF 14,1 Mio. tiefer. Der Aufwandüberschuss aus ordentlicher Staatstätigkeit wird gemäss Vorlage bei CHF 58,4 Mio., das heisst, in etwa in gleicher Höhe wie die Mutmassliche Rechnung 2005 ausfallen. Nach Einrechnung des Finanzergebnisses von CHF 33,4 Mio. beträgt der Aufwandüberschuss immerhin noch CHF 25 Mio. Der Selbstfinanzierungsgrad sinkt von 81% im Rechnungsjahr 2004 oder der Mutmasslichen Rechnung 2005 von 75% auf bedenkliche 50% im Voranschlag 2006. Diese Entwicklung ist für den Staatshaushalt besorgniserregend und finanziell eine schlechte Ausgangslage für die kommenden stark investiven Jahre.
Nach Finanzleitbild sollte der Finanzierungsgrad über 90% liegen. Und wenn ich persönlich diese Vorgabe pro Jahr nicht unbedingt als sinnvoll erachte, so muss dieses Ziel mittelfristig dennoch eingehalten werden. Ansonsten wird ein zu starker Reservenabbau betrieben und mit geringerem Finanzvermögen lassen sich auch weniger Vermögenserträge einfahren. Die Spirale dreht sich unweigerlich.
Zur Laufenden Rechnung:
Dem budgetierten Aufwandüberschuss liegt die Annahme zugrunde, dass die Aufwendungen um 1,6% stärker wachsen als die Erträge. Wenn die Aufwandsteigerung zu den Vorjahren auch geringer ausfällt, so ist diese in Relation mit den erwarteten Ertragssteigerungen zu setzen. Diese Entwicklung kann für das Jahr 2006 hingenommen werden, deutet aber künftig unmissverständlich auf eine Bereinigung der Kostensteigerung hin, dies unter dem Bewusstsein wie schwierig, ja unmöglich es ist, die direkten Steuererträge innert Jahresfrist hochzufahren.
Sollte dies gelingen, dann kann dies nur mit kosmetischen Korrekturen vonstatten gehen, greift kurzfristig und heisst aber nicht, dass diese aus Reformen heraus gewachsen sind.
Zu den Sondereffekten der ordentlichen Staatstätigkeit möchte ich nicht mehr eingehen. Die hat der Landtagsvizepräsident Ivo Klein erwähnt. Diese Sondereffekte sind, wie im Bericht und Antrag auch ausgeführt, einmalig und lassen sich in den kommenden Jahren nicht als kalkulierbare Grösse fortschreiben. Somit hoffe ich, dass durch Analysen in der Aufwandstruktur - das haben wir ja beim Finanzplanungsbericht schon mehrfach ausgeführt und ich unterstütze das - sich Lösungen für die grössten Kostentreiber finden lassen. Hierfür würde sich die vermehrte Abstützung auf die Kostenstellenrechnung, welche natürlich nur in jenen Einheiten anzuwenden ist, wo es auch Sinn macht, lohnen und gleichzeitig würden hierdurch Grundlagen für die Realisierung struktureller Reformen erarbeitet.
Konkrete Schritte in dieser Hinsicht sind, so glaube ich, unbestritten, denn die Laufende Rechnung weist Aufwandüberschüsse der Jahre 2002 bis und mit des Jahres 2006 von total CHF 51,9 Mio. auf. Gemäss Finanzplandaten geht die Reise auf massiv erhöhtem Niveau weiter.
Der signifikante Abbau von Reserven erfüllt uns - vielleicht nicht alle - mit grosser Sorge. Das finanzielle Gebaren dieses Staatshaushaltes bedarf unbedingt einer Kehrtwende. Die Konsumfinanzierung auf Kosten der Substanz ist auf lange Sicht nicht tragbar, und wird - je länger diese Phase dauert - umso schwieriger zu korrigieren sein. Sobald die Konsumrechnung negativ ist, bestehen effektiv strukturelle Probleme.
Die im kommenden Jahr vorgesehenen Nettoinvestitionen in der Höhe von CHF 96,5 Mio. sind nur noch durch einen Cashflow von CHF 47,8 Mio. gedeckt. Der Selbstfinanzierungsgrad verringert sich kontinuierlich und es ergibt sich für das Jahr 2006 ein Finanzierungsfehlbetrag von CHF 48,7 Mio. Gegenüber dem Voranschlag 2005 nimmt der Finanzierungsfehlbetrag um CHF 19 Mio. oder 64% zu. Wie viel bei den Investitionen gespart werden kann, ist zu hinterfragen. Sicher bei den neu in Planung gehenden Projekten ist die Dringlichkeit und die Wirtschaftlichkeit nochmals eingehend zu überprüfen.
Wenn gesamthaft betrachtet, auch zu grosse Kürzungen der Investitionen ökonomisch nicht viel Sinn machen, so steht doch deren Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit und schliesslich deren Finanzierung im Mittelpunkt des Finanzhaushaltes.
Zur Gesamtrechnung:
Die Gesamteinnahmen nehmen im Budgetvergleich um 1,4% zu. Hingegen erhöhen sich die Gesamtausgaben um 4%. Dies ist eine Differenz von 2,6%. Vergleicht man das Budget 2006 mit der Rechnung 2004, so ergibt dies kein besseres Bild, denn dann liegen die Gesamteinnahmen mit einer Differenz von 2,9% hinter den Gesamtausgaben. Wir erkennen auch daraus, dass sich die Kostenschere seit längerem öffnet und hieraus ist mehr als offensichtlich, dass breit angelegte Korrekturen und nicht punktuelle Anpassungen notwendig sind.
Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass, um ständig über die Runden zu kommen, nicht alljährlich in die Kasse gegriffen werden kann.
Das Finanzleitbild, dessen oberste Zielsetzung die Gesunderhaltung der Staatsfinanzen ist, wird in drei von fünf Eckwerten für den Voranschlag 2006 nicht mehr eingehalten. Drastischer erscheint mir jedoch die künftige Entwicklung dieser Eckwerte, welche nach den Planjahren bis 2010 nicht eingehalten werden können. Ich nehme an, dass der Ernst der finanziellen Situation in der letzten Legislaturperiode erkannt wurde und finde es schade, dass es nicht möglich war, massgebliche, nachhaltige Korrekturen vorzunehmen. Ich möchte hier aber ausdrücklich positiv erwähnen, dass die Sachaufwandsteigerungen zurückgebunden werden konnten und hoffe, dass gerade bei den baulichen Unterhalten hier keine Einsparungen auf Kosten der notwendigen Gebäudeunterhaltsarbeiten erfolgen, ansonsten diese Einsparungen in den kommenden Jahren massiv zurückschlagen werden.
Die Jahre der konjunkturellen Talfahrt dürften vorbei sein, die wirtschaftliche Belebung hat wieder eingesetzt. Wenn sich diese positive wirtschaftliche Entwicklung auf die Steuererträge - die Haupteinnahmen - vorerst nur verhalten auswirkt, ist dieses Zeichen dennoch positiv zu werten. Ich glaube, es besteht ein breiter Konsens, dass eine strukturelle Bereinigung des Staatshaushaltes unbedingt notwendig ist und wir unverzüglich daran arbeiten müssen. Das ist nicht neu und ich denke, die Vorgänger-Regierung hätte dies schon zügig einleiten und alternative Vorschläge bringen können. Bei der Erstellung eines Voranschlags stellen sich immer auch die Fragen: - Was soll erreicht werden? - die Frage nach dem Inhalt.
- Wie viel soll erreicht werden? - die Frage nach dem Ausmass.
- Und bis wann soll dieses Ziel erreicht werden?
Gemäss Seite 17 des Berichtes und Antrages sind die Ausgaben für die Soziale Wohlfahrt in den letzten Jahren mit Abstand am stärksten gewachsen.
Die Analyse des Sozialstaates ist daher ein richtiger und wichtiger Beginn und solche Vorlagen nehmen eine geraume Zeit in Anspruch, bis aufgrund der getroffenen Massnahmen erste Zeichen der Stabilisierung oder sogar der Trendumkehr in den Zuwächsen sichtbar sind. Solche Analysen dürfen nicht nur für einen Bereich gelten, zum Beispiel den Sozialbereich, sondern sind im gesamten Haushalt Schritt für Schritt zu vollziehen.
Wir wissen, dass man sich bei uns mit grösseren Schritten schwer tut. Aber dennoch sollte es nicht bei Minireformen, das heisst, bei kleinen Schritten mit mehreren Anläufen bleiben. Anstehende Probleme können nicht durch punktuelle Eingriffe dauerhaft gelöst werden. Wir sind, wie andere umliegende Staaten, zu einem Wohlfahrtsstaat geworden, der ohne Einsparungen weder ökonomisch noch finanziell auf Dauer erhalten werden kann.
Der Handlungsbedarf zur Sanierung des Staatshaushaltes wird, sofern keine konkreten Massnahmen vorgenommen werden, in nicht allzu ferner Zukunft in Dimensionen hineinwachsen, die dann zu drastischem Handeln zwingen.
Generell müssen die Aufwendungen dergestalt korrigiert werden, dass sie wieder eine finanzleitbildliche Entwicklung ermöglichen. Der Regierungschef hat angekündigt, dass die Aufwandsteigerung bei 2% plafoniert werden soll. Ich hoffe, dass diese Massnahmen - wie in der Finanzplanung dargelegt - dann auch greifen werden. Für das Budget 2005 wurde gegenüber dem Budget 2004 mit erhöhten Steuern und Abgaben von 6,6% gerechnet. Damals wurde argumentiert, dass die Zuwächse auf höhere Erträge aus der Mehrwertsteuer sowie der Kapital- und Ertragssteuer zurückzuführen sind. Zur ersteren Annahme stellt sich nun leider heraus, dass man offenbar auf die falschen Grundlagen setzte, wie sich dies heute darstellt. Dieser fatale Fehler in x-millionenfacher Höhe wird sich auf das Budget 2006, aber besonders auf die Rechnung 2005 drastisch auswirken, ebenso dann auf die mittelfristigen und dann auch auf die längerfristigen Plandaten einen nicht zu unterschätzenden Einfluss haben.
Ich hoffe, dass man hier aufgrund dieses Vorfalls nicht kurzfristige Überlegungen anstellt und dort die Aufwendungen kürzt, wo der Widerstand am geringsten ist. Generell sind aus diesem Vorfall in personeller wie in organisatorischer Sicht und speziell im Controlling Konsequenzen bzw. Massnahmen zu vollziehen. Ich hoffe, dass uns die Regierung in dieser Sache in Kürze wieder berichtet.
Zum Schluss möchte ich nun an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Erstellung des Voranschlages 2006 mitgearbeitet haben, meinen Dank aussprechen. Mir ist bewusst, wie viel Arbeit und Mühe dahinter steckt, ganz besonders für jene, die in der Kette am Schluss kommen und alles zu bündeln haben. Daher einen besonderen Dank an die Stabsstelle für Finanzen.
Danke.Abg. Johannes Kaiser:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Was beim vorhergehenden Traktandum der Finanzplanung von 2006 bis 2010 artikuliert wurde, findet seine Vorboten im Landesvoranschlag 2006 sowie bereits in den letztjährigen Budgetdebatten. Erkenntnisse über die vorliegenden und prognostizierten Zahlen und Eckwerte der nächsten Jahre veranlassen alle, die mit den Staatsfinanzen zu tun haben, das Ausgabenwachstum zu reduzieren und das Einnahmenwachstum zu stärken, zweifellos das Masterziel und der Idealfall.
Für liechtensteinische Verhältnisse ist diese Budget-Situation seit ein paar Jahren neu. Der Sparwille und die Sparrealisierung, die die Regierung Hasler in den letzten Jahren einleitete, nimmt in der vorliegenden Budgetplanung ihre Fortsetzung, wobei in vielen Bereichen die internen Möglichkeiten der Kostenreduzierungen nun ziemlich ausgereizt worden sind.
Vergleicht man die Budgetsituation mit den umliegenden Staaten, so ist Liechtenstein nach wie vor in einer anderen Situation. Doch lassen wir diesen Vergleich mal weg. Was jedoch im Vergleich mit den umliegenden Staaten berechtigt ins Feld geführt werden darf und muss, ist die europa- und weltweit angespannte wirtschaftliche Situation, die gerade auch wir als kleines Land zu spüren bekommen, wenn auch nicht in der Härte, wie es andere trifft.
Unsere Aussengrenze ist im südöstlichen Bereich der Berggrat und auf der westlichen Seite der Rhein, doch haben gerade diese Grenzen in der Zeit der Globalisierung und engen Vernetzung in wirtschaftspolitischen und anderen Bereichen keine Grenzwirkung. Das Wirtschaftsumfeld bereitet ihre Trends eigenwillig über Grenzen hinweg aus. Und diese sind durchaus widersprüchlich.
Die Börsenkurse und Unternehmensgewinne der meisten Kapitalgesellschaften steigen an, anderseits verbleibt die Arbeitslosenquote hartnäckig auf einem sehr hohen Niveau und viele Kleinunternehmen und Gewerbebetriebe kommen so knapp über die Runden. Und die Aufwendungen für den Sozialstaat steigen ebenfalls kontinuierlich an.
Es ist erfreulich und stimmt für die Zukunft optimistisch, dass der Finanzplatz Liechtenstein auch durch die strategisch guten Leistungen der Regierung Ansehen gewonnen hat und unser Finanz- und Wirtschaftswesen doch grosse wiederum beachtliche Erfolge aufweist, die sich letztlich in der Entwicklung des Gesamtbildes der Staatsfinanzen niederschlagen.
Betrachtet man den Landesvoranschlag in diesem Kontext und berücksichtigt man die Prämissen, die von innen und von aussen auf unser Land und damit auf den Landesvoranschlag 2006 einwirken, so kommen wir zu einer realistischen Einschätzung.
Aber die Gesunderhaltung der Staatsfinanzen ist Aufgabe von Regierung und Landtag. Da führt kein Weg vorbei. Dies fordert uns heraus - und damit meine ich auch den Landtag - insbesondere auch deshalb, da in den finanziell guten Jahren, als die Einnahmen übermässig geflossen sind, nicht nur bequeme, sondern für den Staatshaushalt auch sehr kostspielige Leistungen gesetzlich verankert wurden, die nicht von heute auf morgen abgeändert werden können und die im Benchmark zu den Nachbarstaaten - um auch hier mal einen vergleichenden Blick über die Grenzen zu werfen - wirklich in zahlreichen Bereichen oben ausschwingt.
Es wird eine kollektive Verantwortung mit einer kollektiven Willensbekundung der Regierung und des Landtages erfordern, Korrekturen miteinander einzuleiten, gemeinsam über Parteigrenzen hinweg mit Mut und mit Verantwortungsbewusstsein den Schwächeren unserer Gesellschaft gegenüber.
Die Gesamtbetrachtung der laufenden Ausgaben zeigt,
dass beinahe die Hälfte, nämlich 48%, auf die Beitragsleistungen entfallen,
ein Fünftel - oder 20% - auf den Personalaufwand,
ebenfalls rund ein Fünftel, das heisst 21%, auf die Finanzzuweisungen
und 11% auf den Sachaufwand.
Die Regierung hat es in den letzten Jahren in kontinuierlichem Bestreben fertig gebracht, den Eigenkonsum, das heisst, die Ausgaben im Bereich des eigenverantwortlichen Verwaltungswesens, zum Teil deutlich zu reduzieren respektive stabil zu halten. Jährliche Aufwandsteigerungen in hohen Prozentzahlen, wie dies früher noch der Fall war, gehören schon seit längerer Zeit der Vergangenheit an.
Der Gesamtertrag der Laufenden Rechnung wird mit CHF 813,6 Mio. erwartet, der Gesamtaufwand mit CHF 765,8 Mio. Dies ergibt einen Cashflow von CHF 47,8 Mio. Nach den Abschreibungen von CHF 72,8 Mio. ergibt sich in der Laufenden Rechnung ein Minus von CHF 25,0 Mio. Die laufenden Aufwendungen nehmen im Budgetvergleich um CHF 22,9 Mio. zu. Mit einem Wachstum von 3,1% kann die Zuwachsrate im Mehrjahresvergleich doch tief gehalten werden. Die gesamten laufenden Erträge erhöhen sich im Budgetvergleich einschliesslich aller Budgetnachträge um CHF 22,9 Mio. oder um 1,9%.
Im Gegensatz zum Vorjahr wird im Bereich der Steuern und Abgaben für das kommende Jahr wegen der Korrektur im Mehrwertsteuerbereich kein Wachstum erfolgen. Die Vergleichszahl zeigt sogar eine Minusprognose von CHF 4,8 Mio. oder 0,7%. Die Zuwächse der laufenden Erträge stammen aus den höheren Vermögenserträgen: Stichworte LLB-Dividende, Poolanlagen und Erlöse aus Immobilienverkäufen. Die Vermögenserträge liegen um insgesamt CHF 23,9 Mio. über dem Vergleichswert des Vorjahres.
Mit den Budgetnachträgen, hauptsächlich wegen der geänderten LAK-Finanzierung und der Korrektur bei den Mehrwertsteuern, wird neu der Eckwert 2 der Finanzplanung auch nicht eingehalten werden. Mit der aktuellen Ausgangslage des Staatshaushaltes können die Eckwerte 1 bis 3 als Folge des deutlichen Aufwandüberschusses in der Laufenden Rechnung nicht eingehalten werden. Das ist letztlich die Folge dieses Ungleichgewichtes. Das Finanzleitbild ist diesbezüglich konsequent, es geht grundsätzlich von Überschüssen aus. Das muss man sich bei dessen Interpretation bewusst sein. Trotzdem können die Zielgrössen beim Deckungsgrad sowie bei der Reservevolumen-Bedingung erreicht werden.
Die Zielsetzung, einen ausgeglichenen Haushalt in der Laufenden Rechnung vorweisen zu können, wird mit dem vorliegenden Budget 2006 leider verfehlt. Die Prognose geht von einem Fehlbetrag von CHF 25 Mio. aus. Die Gesamtrechnung angesichts der hohen aktuellen Investitionen sogar von CHF 48,7 Mio. Gerade deshalb ist es notwendig, die von der Regierung aufgezeigten Korrekturmassnahmen gemäss dem Finanzplan 2006 bis 2010 konkret an die Hand zu nehmen und dann auch hier im Parlament die notwendigen Gesetzesanpassungen vorzunehmen. Diese Zielsetzung gilt es gemeinsam vorzunehmen.
Zur Problematik der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 2003 und der Konsequenz der kurzfristigen Budgetkorrektur möchte
ich nochmals Folgendes aufgreifen: Wie der Regierungschef ausgeführt hat, ging er den einzig korrekten Weg. Nach Vorlage der relevanten Zahlen hat er die notwendigen Schritte unternommen und sogleich die Finanzkommission informiert, und zwar mit Daten und Fakten auf der Basis eines von der gemeinsamen Kommission festgelegten Abrechnungsschlüssels. Als Vorsitzender der Finanzkommission kann ich bestätigen, dass wir uns heute und auch in den letzten Jahren nicht mit Gerüchten beschäftigten. Aufgrund der in der Finanzkommission erfolgten Informationen und Unterlagen liegt die Berechnung der für 2003 relevanten Zahlen erst seit wenigen Tagen vor und am 18. November hat die Sitzung der gemeinsamen Mehrwertsteuer-Kommission stattgefunden. Am gleichen Tag wurde die Finanzkommission informiert. So weit zu dieser Thematik.
Ein Budgetprozess dauert nicht zwei oder drei Wochen. Diejenigen, die den Budgetprozess kennen, wissen, dass dahinter über mehr als ein halbes Jahr eine äusserst intensive Arbeit von wirklich zahlreichen Personen steckt.
Es ist mir an dieser Stelle als Vorsitzender der Finanzkommission sowie in meinem persönlichen Namen ein Anliegen, der Regierung, der Stabsstelle Finanzen, den Mitarbeitern der Regierung und allen Mitarbeitern der Landesverwaltung ein Dankeschön auszusprechen. Sie alle bemühen und bemühten sich in hohem Masse, ihren Anteil zu einem möglichst guten Ergebnis beizutragen.
Abg. Gebhard Negele:
Werte Damen und Herren. Mit der Behandlung des Voranschlages für das Jahr 2006 sind wir wieder zurück bei der Gegenwart. Beim vorhergehenden Traktandum haben wir über Ziele, Analysen, Konzepte etc., welche frühestens ab 2007 wirksam werden können, debattiert. Was wir aber in den nächsten Stunden beschliessen, wird schon ab 2006 wirksam. Wir sind nun wieder bei den Details angelangt. Ich habe grosses Verständnis für den Finanzminister, dass er das Budget 2006 möglichst gut darstellen möchte. Ich will an zwei Beispielen veranschaulichen, wie Zahlen im Aufwandbereich unterschiedlich interpretiert werden können: Auf Seite 17 des Berichtes und Antrages wird aufgeführt, dass die budgetierten Mehrkosten im Personalbereich gegenüber der Mutmasslichen Rechnung 2005 um rund CHF 2 Mio. steigen werden, just um den Betrag, der der Auslagerung des Postpersonalaufwandes entspricht. Anstatt einem Minus von CHF 2 Mio. beim Personalaufwand weist der Vorschlag also einen Mehrauf-wand von CHF 2 Mio. auf. So gesehen eine Differenz von CHF 4 Mio. und dies bei (nur 8,5 neu bewilligten Stellen). Aufgefallen ist mir aber auch die Aussage auf Seite 23, die da lautet: «Der Regierung gelingt es erneut, den Sachaufwand im Vergleich zum Vorjahresbudget zu senken. Diese Aussage stimmt. Aber zielführender und ehrlicher wäre doch die Aussage, dass der Sachaufwand im Voranschlag 2006 gegenüber der Mutmasslichen Rechnung 2005 um beinahe 3% steigt. Das sind weitere CHF 2,3 Mio.Ich weiss, mit diesen Aussagen habe ich keinen Franken gespart. Aber die Regierung hat hier in diesem Sinne noch weniger gespart. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir haben beim vorhergehenden Traktandum über die Finanzplanung, über Ziele des Finanzhaushaltes und des staatlichen Gebarens gesprochen. Wir haben auch darüber gesprochen, wie ein Finanzhaushalt mittelfristig korrigiert werden kann und welche Massnahmen ergriffen werden können.Bei der konkreten Budgetberatung geht es jetzt darum, das Budget 2006, so wie es vorliegt, zu bewerten und letztendlich auch über dieses Budget Beschluss zu fassen bzw. dort, wo Änderungen vorgeschlagen werden, über diese Änderungsanträge zu diskutieren. Wenn ich zum Budget selber ganz konkret Stellung nehme, dann möchte ich hier noch einmal betonen - und ich weiss, dass das nicht gerne gehört wird und das auch immer wieder kleingeredet wird: Die Regierung hat mit der Vorlage dieses Budgets erreicht, dass das Ausgabenwachstum in einem Bereich von rund 3% liegt. Wir hatten hier schon Ausgabenwachstumsraten von beinahe 20%. Und wir haben sie kontinuierlich zurückgeführt auf diese 3%, wobei der Budgetvoranschlag noch von deutlich unter 3% ausgegangen ist. Aber die Auswirkungen der Beratungen der Gesetzesvorlagen über die Entflechtung zwischen Staat und Gemeinden haben dann das Ausgabenwachstum auf 3% hinauf gebracht. Da sehen wir ganz konkret, wie eben auch der Einfluss - je nach Gesetzesberatung und Abstimmung - auf den Finanzhaushalt ist. Wie gesagt, die Regierung wird diesen budgetären Kurs weiterfahren, dass sie das Ausgabenwachstum möglichst tief halten will.Das Einnahmenwachstum ist insgesamt sicher nicht befriedigend. Wir gehen von einem Ertragswachstum von 1,5% aus. Das heisst, dass dementsprechend die Ausgaben durch die Einnahmen nicht vollständig gedeckt werden können und es hier zu einem Fehlbetrag kommt. Mittelfristig wird aber die Ausgeglichenheit eines Staatshaushaltes nur möglich sein, wenn wir es schaffen, die Ausgaben möglichst tief zu halten. Ich bin auch überzeugt, dass die insgesamt gute Wirtschaftslage auch auf der Steuerseite Einfluss haben wird. Aber auf das kann sich die Regierung in ihrer Budgetierung nicht verlassen. Sie hat sich hier auf Fakten zu stützen und dementsprechend sind die budgetierten Einnahmen auch in den Voranschlag aufzunehmen.Wenn ich an die Finanzpolitik der letzten Jahre denke und wenn ich hier diese Kommentare höre, so erlauben Sie mir schon noch einmal zu sagen und ich wiederhole mich hier: Diesen Finanzhaushalt zu führen in einer Zeit, in der die Einnahmen nicht um CHF 30, CHF 40 oder CHF 50 Mio., sondern um CHF 100 Mio. im Steuerbereich zurückgegangen sind, das war keine einfache Aufgabe. Und dass es da über vier Jahre hinweg gelungen ist, den laufenden Haushalt positiv zu gestalten, das zeigt auf, dass die Finanzpolitik auch auf der Ausgabenseite wo immer möglich Einsparungen vorgenommen hat. Ich weiss, dass die strukturellen Sünden vor dem Jahr 2000 ganz massgeblich gemacht wurden. Deshalb hatten wir dann ja auch Ausgabensteigerungen, die sehr hoch waren. Und ich möchte hier nicht einer Regierung die Schuld zuweisen. Ich bin vorher auch im Landtag gesessen und ich habe auch gesehen, wie schwierig die Diskussionen sind. Vor allem bei grossen Einnahmensteigerungen ist die Regierung immer Forderungen der Gesellschaft ausgesetzt und selbstverständlich ist es dann oft auch einmal so, dass solchen Forderungen nachgegeben wird, dass im Gesetzgebungsprozess die strukturellen und langfristigen Auswirkungen zu wenig bedacht werden. Und nun, nachdem wir die Ausgabensteigerungen auf rund 3% zurückgeführt haben - das Ziel ist 2% - denke ich mir, sind die Voraussetzungen gegeben, um im strukturellen Bereich Korrekturen vorzunehmen. Und die Regierung hat in der Finanzplanung solche Korrekturen im Umfang von rund CHF 50 Mio. vorgeschlagen. Ich bin überzeugt, dass so auch der Staatshaushalt mittelfristig ausgeglichen gestaltet werden kann, ohne dass wir soziale Härtefälle produzieren.Es wurde dann von den verschiedenen Votanten noch einmal auf die Eckdaten des Budgets eingegangen. Das möchte ich nicht alles wiederholen. Es wurde darauf hingewiesen, dass vor allem im Bereich der Beitragsleistungen die grossen und bedeutenden Aufwandsteigerungen liegen, dass hier strukturelle Korrekturen angebracht werden müssen.Ich bin mir auch bewusst, dass, wenn wir uns die Erträge ansehen, dass wir hier einmalige Erträge haben. Das ist ganz klar, das müssen wir strukturell im Staatshaushalt mit berücksichtigen. Es sind Erträge aus Verkäufen von Liegenschaften. Es sind Sondererträge, die hier ebenfalls zur Geltung kommen. Allerdings haben wir insgesamt auch bei den Einnahmen vorsichtig budgetiert. Wenn wir uns die wirtschaftliche Lage ansehen, wenn wir uns das Jahr 2005 ansehen, wenn wir die grossen Steuerzahler, die grossen Betriebe, die bei den Kapital- und Ertragssteuern ins Gewicht fallen, wenn wir die analysieren und wenn wir sehen, welche Gewinne hier geschrieben wurden, dann denke ich mir, selbst bei der Korrektur des Mehrwertsteuerschlüssels hätten wir dann insgesamt eine Einnahmensteigerung von 3%. Und das ist bei dieser konjunkturellen Lage machbar.Vom Landtagsvizepräsidenten wurde darauf hingewiesen, dass die Korrektur des Mehrwertsteuerschlüssels so nicht weitergeschrieben wurde, sondern dass wir hier einen Faktor eingerechnet haben, was unser Volkseinkommen betrifft. Wir haben hier natürlich auch verschiedene Daten uns angesehen: Wie hat sich die Volkswirtschaft vom Jahr 2003 auf 2004 entwickelt? Wie ist der Vergleich zur Schweiz, zum Beispiel bei den Stempelabgaben, zum Beispiel bei der Zunahme der Erwerbstätigen, zum Beispiel bei der Zunahme der Bevölkerung? Das sind ja alles Faktoren, die in diesen Schlüssel eingerechnet werden - und da haben wir beträchtliche Unterschiede. Das stärkt unsere Ansicht und unsere Überzeugung, wie wir rückwärtsblickend ja auch verfolgen können, dass unser Volkseinkommen volatiler ist als dasjenige der Schweiz, dass unser Volkseinkommen stärker an einer positiven oder negativen Entwicklung der Finanzmärkte hängt und deshalb dann auch stärker beeinflusst wird, sei das nach unten oder nach oben. Aber insgesamt, wenn wir die CHF 600 Mio. Steuereinnahmen betrachten, dann können wir selbstverständlich diese Einnahmen nicht genau auf einen oder zwei Prozente voraussagen. Diese Genauigkeit wird es nicht geben. Ich denke mir nur, wenn wir die Steigerung der budgetierten Steuereinnahmen uns insgesamt anschauen, dann ist das eine realistische Budgetvorlage, die durchaus auch dem Vorsichtsprinzip genügt. Denn wir wissen auch im andern Bereich, wo wir zum Teil heute schon mit relativ grosser Sicherheit voraussagen können, dass wir weniger Ausgaben haben werden. Dies, wenn ich gerade den Finanzausgleich hernehme, wenn wir sehen, wie sich die Gemeindefinanzen entwickeln in diesem Jahr, dann wird es auch im nächsten Jahr nicht so sein, dass der Finanzausgleich vollständig ausgeschüttet werden kann, weil einfach die gesetzlichen Vorgaben das so vorsehen. Selbstverständlich haben wir solche Annahmen hier nicht budgetiert. Ich will damit nur sagen, dass wir auch verschiedene Korrekturfaktoren sehen, die sich dann schlussendlich entlastend auf die Rechnung 2006 auswirken werden.Dann haben Sie noch einmal Bezug genommen betreffend die Berechnung des volkswirtschaftlichen Gesamteinkommens. Diese Berechnung ist so ausgefallen, dass der Mehrwertsteuerschlüssel tiefer angesetzt werden musste. Sie wissen auch, dass bei Vorliegen erster gefestigter Informationen personelle Konsequenzen gezogen wurden. Ich habe auch zugesagt, dass wir selbstverständlich nun den ganzen Hergang untersuchen, dass die entsprechenden Kontrollmechanismen eingesetzt werden müssen und selbstverständlich auch ein sehr offenes Gespräch mit der schweizerischen Seite im Nachgang noch einmal stattfinden wird. Ich bitte Sie aber um Verständnis, dass wir hier dieser Angelegenheit sehr seriös nachgehen und ich hier im öffentlichen Landtag sicher im jetzigen Zeitpunkt nicht detaillierter Auskunft geben kann und möchte. Aber wir werden dem Landtag diesbezüglich sicher noch Rechenschaft ablegen. Dann wurde in den verschiedenen Voten noch einmal darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, dass der Staatshaushalt strukturell in Ordnung ist. Das heisst, dass auch solche Eingriffe vorgenommen werden müssen, die langfristig im Staatshaushalt wirken. Andererseits bin ich auch überzeugt, dass auf der Einnahmenseite mittelfristig, wie das auch vom Abg. Günther Kranz ausgeführt wurde, bei guter Wirtschaftslage mehr als nur eine einprozentige Einnahmensteigerung möglich ist, sodass von hier sicher der Staatshaushalt, wenn die notwendigen und aufgezeigten Massnahmen ergriffen werden, ins Gleichgewicht kommt.Ich denke mir, dass wir nachher bei der Detailberatung auf die einzelnen Fragen und Daten eingehen können. Ich möchte eigentlich nicht noch einmal all die Voten wiederholen, was hier bezüglich des Staatshaushaltes, der Aufwand- und Ertragseite gesagt wurde, sondern möchte dann in der Detailberatung auf einzelne Fragen gerne eingehen.Vielleicht noch eine abschliessende Bemerkung: Der Abg. Gebhard Negele hat aufgezeigt, wie man verschiedene Sachverhalte verschieden darstellen kann. Aber ich denke mir, eines müssen Sie der Regierung zugestehen: Es wurde transparent dargestellt. Es wurde dargestellt, wie die Personalkosten gestiegen sind. Es wurde aber auch gesagt, dass gerade bei der Auslagerung der Philatelie natürlich auch Personal abgebaut wurde, sodass das auch nachvollzogen werden kann. Und beim Sachaufwand wurde der Budgetvergleich gemacht. Natürlich könnte man auch die Mutmassliche Rechnung und das Budget miteinander vergleichen. Aber ich bin auch überzeugt, dass die Budgetannahme, die wir jetzt haben, auch wieder korrigiert werden wird. Wir hatten in den letzten Jahren letztendlich immer weniger an Sachaufwand als wir budgetiert haben. Deshalb finde ich es an und für sich legitim, wenn man die zwei Budgets miteinander vergleicht. Aber selbstverständlich ist es auch legitim, wenn Sie die Mutmassliche Rechnung und das Budget miteinander vergleichen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Wie angekündigt, werde ich einen Abänderungsantrag einbringen. Ich erspare Ihnen jetzt einen Teil meines vorbereiteten Votums, da ich beim letzten Traktandum festgestellt habe, dass die Berichterstattung in den letzten Wochen und die heutigen Aussagen nicht identisch sind.Riskieren wir einen Blick in die Vergangenheit: In den Neunzigerjahren des letzten Jahrhunderts haben die Reserven des Staates massiv zugenommen. Ein Teil dieser Reservezunahmen resultierte aus dem Verkauf von Anteilen an der Landesbank, ein anderer Teil konnte aus den ordentlichen Überschüssen der Staatstätigkeit den Reserven zugewiesen werden. Diese Reserven sind grundsätzlich etwas sehr Angenehmes, doch werden durch solche Reserven auch Wünsche und Ansprüche an die Politik gerichtet. Ich habe es in diesem Hohen Hause schon mehrmals gesagt, dass in dieser Situation die Politik in den Neunzigerjahren des letzten Jahrhunderts teilweise schwach wurde und einigen Wünschen nachgab. Dies kann ich aus der heutigen Sicht der Dinge, wie sie sich damals präsentierten, nachvollziehen und es ist sogar teilweise verständlich. Was ich aber nicht nicht verstehe und was nach meiner Ansicht jeder Glaubwürdigkeit entbehrt, ist, wenn die heutige Regierung für die Gesetzgebung des Landtages und der Regierung in den Neunzigerjahren verantwortlich gemacht wird - ganz nach dem Sprichwort: «Die Suppe wurde in den Neunzigerjahren zwar eingebrockt, auslöffeln soll sie nun aber die Regierung 2005». Wir wissen es im Prinzip doch alle, in den Neunzigerjahren wurden Gesetze in die Welt katapultiert, welche wir heute mit dem aktuellen Wissensstand sicherlich nicht mehr so beschliessen würden. Nun frage ich mich nur noch: Wieso haben wir nicht den Mut und die Weitsicht, die Fehler von damals zum Wohle von uns allen zu korrigieren? Wie wir ja vernommen haben beim letzten Traktandum, ist anscheinend diese Einsicht teilweise eingekehrt.Nachdem ich bis jetzt leider nur Erhöhungsanträge - zumindest in schriftlicher Natur - vernommen habe, und noch keinen Sparvorschlag zur Worthülse «intelligent sparen» gehört habe, und wir aber dringend sparen sollten, unterbreite ich dem Landtag jeweils zur vorweihnachtlichen Zeit den folgenden Vorschlag: Nach meiner Ansicht ist es verantwortbar, den Gemeindeanteil an der Kapital- und Ertragssteuer von 50 auf 45% zu reduzieren. Mit der Unterstützung dieses Antrages können wir den Finanzierungsfehlbetrag des Staates um CHF 7,5 Mio. verringern. Wer sich die Post vom Dienstag angesehen hat, musste leider feststellen, dass alleine der überarbeitete Voranschlag 2006 einen zusätzlichen Finanzierungsfehlbetrag von zirka CHF 7,9 Mio. aufweist, gesamthaft sogar einen Finanzierungsfehlbetrag von CHF 48,7 Mio. Wie Sie sehen, wird mit meinem Vorschlag nicht einmal der zusätzliche Finanzierungsfehlbetrag von CHF 7,9 Mio. komplett eliminiert, jedoch kann dieser zum grössten Teil ausgeglichen werden. Im Weiteren sollte dem Landtag natürlich bewusst sein, dass alleine aus dem LAK-Beschluss im Oktober-Landtag - sprich der Beibehaltung der Mischfinanzierung der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe - CHF 2,7 Mio. des gesamten zusätzlichen Finanzierungsfehlbetrages von CHF 7,9 Mio., also zirka 30%, resultieren. Mein Vorschlag bringt für alle Gemeinden weniger Einnahmen aus der Kapital- und Ertragssteuer, wobei es zu berücksichtigen gilt, dass eher die grossen und mit üppigen Reserven ausgestatteten Gemeinden einen Beitrag zur Verringerung des Staatsdefizits leisten, was doch ganz im Sinne der Solidarität und des Gemeinschaftsgefühls ist.An dieser Stelle möchte ich einmal den Begriff «strukturelles Defizit» aus einer leicht anderen Perspektive beleuchten. Der Begriff des «strukturellen Defizits» wird meistens mit der Ausgabenseite - sprich mit der Aufwandseite - in Zusammenhang gebracht. Nach meiner Ansicht wäre es aber einmal überprüfenswert, inwiefern in unserem Staat nicht auch ein strukturelles Defizit bei der Verteilung der Einnahmen vorhanden ist. Wenn meine Überlegungen jeglicher Basis entbehren würden, so müssen sich die Kritiker die Frage gefallen lassen: Wieso hat der Staat trotz jährlicher Sparanstrengungen ein Defizit in seiner Rechnung? Und in denselben Jahren resultiert bei den meisten Gemeinden trotz massiver Investitionen für die gleichen Jahre eine Ertragsüberschuss.Im Weiteren muss man sich doch einmal die Frage stellen, wer die optimalen Rahmenbedingungen für diese enormen Erträge schafft. Persönlich komme ich zum Schluss, dass der Staat primär den Aufwand betreibt und die Erträge eher bei den Gemeinden landen. Insofern begrüsse ich auch den Vernehmlassungsbericht zur Anhebung des Staatsanteils an den Kapital- und Ertragssteuern. Auf die entsprechende Gesetzesdebatte freue ich mich heute schon.Zum Schluss möchte ich an Ihr Verantwortungsbewusstsein appellieren und Ihnen die Unterstützung meines Antrages zum Wohle des Landes nahe legen. Auf Fragen bin ich gerne bereit zu antworten, sofern mir dies möglich ist. Noch schöner wäre natürlich, wenn andere konstruktive Sparanträge in die Debatte eingebracht würden, damit wir den besten Antrag und die konstruktivsten Lösungen unterstützen können. Danke.Abg. Heinz Vogt:
Ich antworte auf das Votum des Abg. Wendelin Lampert: Herr Abg. Lampert, Sie sassen auch in der letzten Legislaturperiode in diesem Landtag. Sie hätten es in der Hand gehabt, die anscheinend komplizierten und kostentreibenden Gesetze zu ändern.Zweitens lasse ich mir nicht vorwerfen, dass ich keine Vorschläge gemacht hätte zwecks Kosteneinsparung. Beim Stellenplan - Sie können sich vielleicht erinnern - habe ich gesagt, dass ich zwei Stellen nicht will. Drittens halte ich von Ihrem Vorschlag nicht viel, die Finanzzuweisungen in einer Schnellaktion zu ändern. Im Bericht und Antrag über die Aufgabenentflechtung stand explizit, dass es zuerst um die Aufgabenentflechtung geht und in einer zweiten Phase die Finanzzuweisungen an die Hand genommen werden. Und das war auch - so weit ich informiert bin - der Konsens zwischen der Regierung und den Gemeinden. Danke.Abg. Wendelin Lampert:
Sie haben es gerade erwähnt, es war der Konsens zwischen Regierung und Gemeinden. Wir sind aber der Landtag, wir haben eine Verantwortung zu tragen. Wir sehen das Defizit. Sie haben auch die Liste gesehen, die hier neben mir liegt mit den aktuellen Erträgen der Gemeinden, die mir übrigens verdankenswerter die Stabsstelle Finanzen sehr zügig zugestellt hat. Danke schön.Dann sagen Sie: Ja, was haben Sie denn die letzten vier Jahre gemacht? Da haben Sie Recht, zum Beispiel einen Ärztestopp musste man durchboxen in diesem Hohen Hause. Ich sage es zum zig-fachen Mal: Ich wüsste nicht, wo wir heute bei den Ausgaben im Gesundheitsbereich wären, wenn wir diesen Stopp nicht durchgesetzt hätten. Das ist eine Variante.Im Weiteren hatte man weitere Punkte versucht durchzusetzen, es allerdings im Endeffekt dann nicht geschafft. Zu Ihrem Antrag betreffend zwei Stellen weniger Personal, den Sie heute gestellt haben, habe ich Ihnen im Prinzip schon am Nachmittag die Antwort gegeben. Ich finde es nicht sehr glaubwürdig, wenn Leute einen Stadionausbau bewilligen, wo man in dieser Debatte schon gesagt hat, es wird ein Mehraufwand für die Polizei resultieren, wenn nicht innerhalb dann sicher ausserhalb des Stadions. Das wurde damals schon diskutiert und das habe ich auch heute Nachmittag wieder gesagt. Und im Bericht und Antrag betreffend Stellenplan hat die Regierung explizit darauf verwiesen, dass die Polizei sagt, sie hat ganz klar mit den öffentlichen Anlässen - und da wird das Stadion ja auch wieder erwähnt - einen Mehraufwand. Dann finde ich es nicht sehr glaubwürdig. Ich weiss nicht, Ursache und Wirkung wird hier fatal verwechselt. Ursache ist, dass der Landtag gewisse Sachen in die Gegend pflanzt und im Endeffekt dann die Konsequenz nicht tragen will. Das habe ich am Nachmittag bereits bei Ihrem Antrag gesagt. Es war sehr schön, dass Sie einen Antrag eingebracht haben. Aber gerade aus Ihrer Sicht muss ich sagen: Das ist nicht sehr glaubwürdig, denn dann hätten Sie bereits beim Stadion vielleicht gewisse Konsequenzen ziehen müssen. Fünfer und Weggli - das geht halt nicht. Abg. Günther Kranz:
Der Abg. Wendelin Lampert hat eine bestimmte Fähigkeit. Er kommt immer hinterher wie ein Besenwagen und wischt alles zusammen. Ich möchte noch eine Ausführung zu Kapital- und Ertragssteuer bei den Gemeinden machen: Ich warne vor Schnellschüssen und hoffe, dass wir das Gespräch mit den Gemeinden suchen. Und das sind Partner - wir sind nicht in Amerika. Wir sind ein kleines Land - ich habe das schon mehrfach gesagt - mit 34'000 Einwohnern. Und da sollte es noch möglich sein, mit den Gemeinden das Gespräch zu suchen. Ich unterscheide hier nicht grosse und kleine Gemeinden. Ich möchte noch auf etwas hinweisen: Es bestehen unterschiedliche Strukturen in den Gemeinden. Welche Ansiedlungen, welches Gewerbe und welche Industrie vor Ort ist, das ist nicht an der Gebäudegrösse zu messen, sondern am Steueraufkommen. Hier ist klar zu unterscheiden, ob Finanzdienstleister oder Gewerbe vor Ort ist. Dann hatten wir Probleme mit der Lage, das heisst, mit der Ansiedlung der Betriebsstätten. Nur ein Beispiel - ich möchte die Diskussion nicht in die Länge ziehen. Ein Freiberufler, der zum Beispiel in unserer Gemeinde Eschen wohnt und die Betriebsstätte in Vaduz hat, da wird eine Steuerausscheidung durchgeführt. Sie wissen, wer davon profitiert. Es profitiert jene Gemeinde, in welcher die Betriebsstätte liegt. Vielfach liegen diese in Schaan, Vaduz oder Triesen. Ich nenne das beispielhaft, das ist so gewachsen. Also wir kennen das, die Unterländer müssen immer ins Oberland - und das ist nicht umgekehrt. Wir fühlen uns im Unterland ja wohl. Wir sind quasi bald eine Wohn- und Schlafgemeinde. Triesenberg hat auch dieses Problem. Wir haben die Infrastrukturen bereitzustellen, also die Strassen, die Werkleitungen, die Schulbauten usw., können aber vom Steueraufkommen weniger als zum Beispiel Schaan, Vaduz oder Triesen profitieren. Ich denke, eine differenzierte Betrachtung und ein tieferer Gang wäre, wenn man solche Anträge stellt, hier schon angebracht. Und schliesslich sind die Gemeinden Partner in diesem Staatsgebilde. Und nochmals: Ein Gespräch mit den Verantwortlichen - sprich den Vorstehern oder den Bürgermeistern - wäre hier sehr sinnvoll.Jene, die schon länger dem Landtag angehören, wissen - und ich habe es nur in der Zeitung verfolgt, und es gibt hier genügend Abgeordnete, die das besser als ich wissen -, dass vor wenigen Jahren die Kapital- und Ertragssteuer von 50 auf 45% in einer Hauruck-Aktion gekürzt wurde, dass der gesetzlich festgelegte Zuteilungssatz der in den Finanzausgleich fliessenden Steueranteile von 15 auf 14%, also unter den gesetzlich festgelegten Satz, fixiert wurde. Die Pauschalsubventionen wurden innert kürzester Zeit zweimal hintereinander gekürzt. Wie ich im Votum ausgeführt habe - und das war bewusst - werden anstehende finanzielle Probleme durch solche Anträge, das heisst, durch punktuelle Eingriffe nur vermeintlich gelöst. Das ist sehr kurzfristig und greift nicht. Ich denke, es sollten Ansätze auf Analysen und strukturellen Bereinigungen von Kostentreibern gesucht werden. Im letzten Traktandum waren verschiedene gute Ansätze zu hören. Die sind jetzt wieder in den Wind geschlagen. Und nochmals: Wenn wir hier nicht einmal mehr die Grösse haben, in diesem kleinen Land vorgängig das Gespräch zu suchen, dann ist es mit der Zusammenarbeit mit den Gemeinden nicht weit her. Ich hoffe, dass das Durchziehen des Vorschlags der Regierung, das heisst, die Staffelung der Aufgabenentflechtung in der Phase 1 und Phase 2 beibehalten wird. Dann haben wir ein Konzept und können das miteinander besprechen. Und das hat dann auch eine gute Grundlage für die Zukunft. Danke.Abg. Heinz Vogt:
Ich möchte das Votum des Abg. Günther Kranz unterstützen. Es geht hier um die Glaubwürdigkeit zwischen der Landes- und der Gemeindepolitik. Wenn es der Regierungschef richtig erachtet hätte, hätte er die Kürzung auch in dieses Budget aufgenommen. Ich glaube nicht, dass man in einem solchen Bericht und Antrag von einem Konzept sprechen kann, der von uns auch nicht kritisiert wurde - so habe ich zumindest die Voten in Erinnerung - und jetzt - ich sag mal - in einer Hauruck-Aktion einfach auf die Gemeinden losgeht. Ich habe gesagt, es geht um die Glaubwürdigkeit. Das Land muss in der Ausgabenpolitik mit einem guten Vorbild vorangehen. Es gilt, die Probleme gemeinsam mit den Gemeinden zu lösen. Das Zweite, diese CHF 2 Mio. für das Rheinpark-Station, das lasse ich mir natürlich nicht vorwerfen. Ich schaue hier zum Fenster hinaus - und da entsteht das Landtagsgebäude für CHF 45 Mio. Ich glau-be, da waren Sie auch dabei. Ich möchte Ihre Leistungen in der ganzen Ärztesache sicher nicht schmälern.Das Dritte ist - und darum habe ich mich eigentlich auch gemeldet: Sie haben mir vorgeworfen, dass vorher etwas anderes diskutiert als in den Zeitungen kommuniziert wurde. Mein Votum im Interview ging ganz klar in diese Richtung und ich habe 1:1 vertreten, was ich heute gesagt habe. Das Gleiche steht auch im Interview. Übrigens, es steht sogar im Titel «Konzept». Stv. Abg. Thomas Gstöhl:
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich versuche zuerst einen Vorschlag zur Entkrampfung einzubringen. Bevor wir uns neben Stadion und Landtagsgebäude noch weitere Gebäude um die Ohren schlagen, schlage ich vor, das Wort «unglaubwürdig» durch «unglücklich formuliert» zu ersetzen. Das tönt etwas weicher.Zum Abg. Günther Kranz: Es ist alle Jahre wieder das Gleiche. Man spricht wieder von den Gesprächen mit den Gemeinden. Gespräche mit den Gemeinden sind gut, Gespräche zwischen den Gemeinden noch besser. Ich gehe davon aus, dass anlässlich dieser Gespräche seitens des Landes grundsätzlich annehmbare und verträgliche Vorschläge unterbreitet werden. Sie gehen davon aus, dass seitens der Gemeinden Gesprächsbereitschaft vorhanden ist. Gesprächsbereitschaft allein reicht aber nicht aus. Es muss auch die Bereitschaft vorhanden sein, dass die Gemeinden Einsicht erhalten, dass sie einen Beitrag leisten müssen. Den Voten ist zu entnehmen, dass dem Antrag des Abg. Lampert keine Unterstützung zuteil wird. Ich frage mich einfach, wenn diese Gespräche absolviert sind, gehe ich nicht davon aus, dass ein Resultat erzielt wird. Ich frage mich nur: Was machen wir dann? Zucken wir dann die Schultern? Nehmen wir das zur Kenntnis, dass die Gemeinden nicht bereit sind oder sind wir dann, wenn die Gespräche ergebnislos verlaufen, bereit, Verantwortung zu übernehmen und dann einem allfällig wiederholten Antrag des Abg. Lampert Folge zu leisten und ein Zeichen zu setzen? Das frage ich Sie. Danke.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Besten Dank für die Rosen, Kollege Vogt. Es wäre schön, wenn auch andere Abgeordnete ab und zu im Bereich der Gesundheitskosten ihre Verantwortung wahrnehmen würden. Aber das kann man nicht erwarten, das ist nicht so einfach. Ich verstehe das schon.Dann zum Abg. Günther Kranz: Er hat berechtigt gesagt, man habe bei der Aufgabenentflechtung gesagt: Zuerst machen wir die gesetzlichen Vorarbeiten und danach kommt die Finanzierung. Wir wissen aber auch, dass eben genau bei den gesetzlichen Vorarbeiten - und das beweist ja genau dieser Vorschlag -, dass da gewisse Punkte eingeflossen sind. Ich habe es Ihnen dazumal, als Sie den Antrag betreffend die LAK-Sache einbrachten, schon gesagt: Ihr Antrag ist diskutabel. Aber sind Sie auch bereit, die finanziellen Konsequenzen zu ziehen? Im Prinzip hätten Sie da schon hellhörig werden müssen, dass mitunter dann gewisse Anträge gestellt werden, wobei ich bei der LAK-Geschichte, wie bereits ausgeführt, durchaus effektiv Verständnis für Ihre Position hatte.Der Abg. Thomas Gstöhl hat es erwähnt: Wir werden dann früher oder später einmal konkrete Massnahmen einleiten müssen. Dann wird sich auch zeigen, ob wir immer noch sagen: Ja, die Regierung hat versucht, mit den Gemeinden einen Kompromiss auszuhandeln. Wir werden dann einfach die Verantwortung hier in diesem Hohen Haus wahrnehmen müssen, wenn wir dieses Staatsdefizit nur ein wenig korrigieren möchten. Dann haben mich die Ausführungen des Abg. Günther Kranz auf eine weitere Idee gebracht. Diesen Antrag habe ich auch schon vor einem Jahr gestellt. Und dann könnten Sie nicht mehr sagen, dass es für die Gemeinden so schlimm wäre. Konkret vor einem Jahr war auch der Antrag, die Kapital- und Ertragssteuer auf 45% zu reduzieren, dafür aber die Pauschalsubventionen um CHF 4 Mio. zu erhöhen. Und dann bleibt unter dem Strich für sechs Gemeinden sogar eine Verbesserung der finanziellen Lage und trotzdem hätten wir CHF 3,5 Mio. gespart. Es ist klar, ich gehe davon aus, dass sich die Kapital- und Ertragssteuern gemäss Budget 2006 entwickeln. Wenn sie sich anders entwickeln, geht die Rechnung nicht mehr auf. Bei einem Budget hat man gewisse Unsicherheiten, das liegt nun einmal in der Natur der Sache. Aber ich stelle das hier zur Debatte. Ich bin immer sehr froh um weitere Vorschläge, wie wir das Defizit mitunter ein wenig verringern könnten. Abg. Jürgen Beck:
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Wendelin Lampert, ich habe fast damit gerechnet, dass Sie diesen Antrag stellen werden. Ich wäre auch enttäuscht gewesen, hätten Sie dies nicht getan. Was ich dazu sagen muss - ich werde mich wirklich kurz halten: Ich denke mir, es macht auch keinen Sinn, jetzt die Diskussion zu weit zu führen. Allerdings muss ich zu den Anmerkungen des Abg. Gstöhl schon sagen: Es ist ja nicht so, dass alle Jahre wieder die gleiche Diskussion vonstatten geht. Wir befinden uns in einem Prozess der Entflechtung von Land und Gemeinden. Und ich denke, es ist schon ein wenig unglaubwürdig, wenn wir jetzt diesen Prozess gefährden und unterbrechen würden, denn es ist ja wirklich so, dass der Herr Regierungschef mit den Gemeinden vereinbart hat, dass Gespräche geführt werden und das Gesetz in eine Vernehmlassung geht. Und ich denke, wenn man die Voten des Abg. Heinz Vogt hört, dem kann ich vollkommen zustimmen. Ich glaube auch, dass, wenn man vernünftig miteinander umgeht, dass man dann das Gespräch auch finden kann. Und ich denke mir auch, dass es möglich ist, wenn man sieht, wo die Finanzen hinlaufen und sich wirklich partnerschaftlich verhalten will, dann müssen wir jetzt halt diese Zeit in Angriff nehmen und das Gespräch suchen. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Gemeinden ja auch nicht nur irgendwelche Kasperlevereine sind, die sich jetzt, wo die Budgets gemacht sind, einfach wieder neu orientieren müssen. Das muss sicher berücksichtigt werden. Und Sie wissen das selbst auch, dass die Entflechtung von Land und Gemeinden noch viel mehr Punkte in sich birgt wie nur die Kapital- und Ertragssteuer. Das wird ein Punkt sein. Und wenn Sie den Versuch anstreben, die grossen gegen die kleinen Gemeinden auszuspielen, dann ist das sicherlich legitim, aber es führt uns jetzt nicht zum Ziel. Und ich denke, wenn wir wirklich eine partnerschaftliche Lösung haben wollen - ansatzweise haben wir es ja schon gesehen - dann ist es auch möglich, aber wir müssen es weiterhin beweisen. Und dann müssen Sie uns halt auch erlauben, diese Gespräche noch zu führen. Danke schön.Abg. Günther Kranz:
Zwei Anmerkungen, die erste davon zum Abg. Gstöhl: Ich weiss nicht, aber vermutlich können Sie die Gesprächsbereitschaft der Gemeinden beurteilen. Ich hoffe, dass Sie hier Erfahrung haben. Ansonsten komme ich zum Schluss, dass Sie einem vorgefertigten Vorurteil aufsitzen. Und dann möchte ich das Votum des Abg. Jürgen Beck unterstreichen: Das ist tatsächlich so. Wir schreiben heute den 24. November. Wir sind keine Kasperlevereine. Das Land beginnt meines Wissens im Mai mit der Budgetierung und wir beginnen im Juli bzw. spätestens Mitte August. Die Finanzkommissionen haben getagt. Da gibt es einen Zeitplan, nicht nur beim Land, sondern auch die Gemeinden werden professionell geführt. Die Budgetierungsprozesse sind seit längerem abgeschlossen. Die einen Gemeinden haben die Budgets beschlossen, die anderen Gemeinden haben die Budgets an die Gemeinderäte versandt und liegen nun zur Beschlussfassung vor. Ich möchte nur damit sagen, dass man auch auf diese Zeit schaut und am 30.11. sollten die Budgets ja bei der Regierung liegen. Man sollte darauf auch Rücksicht nehmen. Danke. Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Es ist richtig, dass es spät kommt. Der Vorschlag kommt spät, das ist ganz klar, der Landtag hat aber mit dem Entscheid im Oktober bezüglich der Aufgabenentflechtung und dem Thema «LAK-Subvention» auch einen Entscheid gefällt, den die Regierung im Rahmen der Budgetierung nicht berücksichtigen konnte. Diese mehr oder weniger zusätzlichen Ausgaben der Gemeinden gehen zulasten des Staatshaushaltes. Und hier geht es jetzt darum, dass auch der Landtag entscheiden muss: Will er diese Kompensation machen oder will er nicht? Die Gemeinden haben dadurch bereits Mehreinnahmen oder weniger Ausgaben durch unseren Entscheid oder durch die Mehrheit dieses Hauses bekommen. Und meiner Meinung nach, wenn man es ernst gemeint hat, dass die Begründung für diesen Entscheid bei den Gemeinden keinen finanziellen Hintergrund hatte, dann müsste das Verständnis der Gemeinden vorhanden sein, dass das Land auch in irgendeiner Art und Weise schauen muss, dass eine Kompensation stattfindet. Ich gebe Ihnen sicher Recht, dass die Gemeinden für Gespräche bereit sind. Ich glaube aber nicht, dass sie freiwillig auf irgendwelche Sachen verzichten werden, ohne dass der Landtag dann schlussendlich entscheiden wird müssen, was jetzt dem Land und was den Gemeinden zusteht, weil da werden sie sich selbstverständlich - und das ist auch ihr gutes Recht - für ihre Finanzen wehren und auch versuchen, das durchzusetzen. Aber nochmals, auch das Land muss mit zusätzlichen Ausgaben rechnen, auch wenn das Budget bereits abgeschlossen war. Und damit, glaube ich auf jeden Fall, dass es zumutbar wäre, wenn jetzt eine Kompensation beschlossen würde. Ich sehe da auch keinen Grund, das als Kasperleverein zu bezeichnen, absolut nicht. Ich nehme die Gemeinden ernst und auch ihre Wünsche und ihre berechtigten Anliegen vorzutragen und auch ihre Interessen zu vertreten. Wir sind aber hier, um das Landesbudget für das nächste Jahr einigermassen ausgeglichen zu gestalten. Und das ist dazu ein konkreter Vorschlag. Abg. Rudolf Lampert:
Die erste Runde der Entflechtung hat für die Gemeinden zu weniger Ausgaben in der Grössenordnung von CHF 3 Mio. geführt. Diese sind bereits im Budget 2006 wirksam. Die zweite Runde der Entflechtung wird frühestens irgendwann im Jahr 2007 zum Tragen kommen, womit das Jahr 2006 grundsätzlich für den Staat aus der Entflechtung ein Defizit ergibt. Für die einzelnen Gemeinden sind die Mindereinnehmen der jetzt vorgeschlagenen Änderung in der Höhe des Unsicherheitsfaktors des Budgets insgesamt für alle Gemeinden zusammen, wie ausgeführt wurde, zirka CHF 7,4 Mio. - wenn ich das richtig verstanden habe. Und das ist auf die einzelnen Gemeinden umgelegt nicht ein derart hoher Betrag, da es natürlich vor allem die ertragsstarken Gemeinden betrifft. Wenn Sie sagen, dass beispielsweise in Eschen wenig Industrie ist und wenig aus diesen Steuern eingenommen wird, so betrifft das Eschen auch nicht derart stark, wie Sie das jetzt dramatisieren. Ich sehe einfach darin die Möglichkeit, dass für das Jahr 2006 hier ein Ausgleich geschaffen wird, bis dann die zweite Runde der Entflechtung greift. Und wie gesagt, das kann frühestens im 2007 sein. Abg. Günther Kranz:
Zwei Anmerkungen, die erste zum Abg. Markus Büchel: Sie glauben, dass sich die Gemeinden nicht bewegen lassen. Dann ist das nicht abgeklärt. Ich würde einfach noch einmal appellieren, das Gespräch zu suchen. Und fassen wir keine voreiligen Schlüsse, sondern suchen wir das Gespräch, wie das die Regierung auch vorgeschlagen hat.Dann zum Abg. Rudolf Lampert: Es ist natürlich eine Falschannahme, wenn Sie meinen, wir hätten Industrie und dann würde es uns nicht betreffen. Ich glaube, wenn wir Banken vor Ort hätten und wir eine Ertragseinbusse hätten, dann wären wir auf einem viel höheren Niveau. Wir haben also schon strukturell wenig. Und kürzt man uns nochmals, dann trifft es uns auch vermehrt. Danke. Stv. Abg. Rony Bargetze:
Danke. Ich habe bei der LAK-Diskussion auch darauf hingewiesen, dass die CHF 3 Mio. zu Ungunsten des Staatsbudgets gehen und dass das Thema «Finanzzuweisung» umgehend mit den Gemeinden angegangen werden soll. Aber ich denke, mit einem Schnellschuss, wie es jetzt vorgeschlagen wird, werden die Gemeinden vor den Kopf gestossen und eine künftige Verhandlung mit den entsprechenden Vertretern der Gemeinden wird dadurch nicht einfacher. Danke. Abg. Franz Heeb:
Wenn ich richtig liege, sind wir noch in der Grundsatzdiskussion zum Voranschlag. Und wir können ja morgen dann konkret Antrag zu diesem Thema stellen.Ich würde meine Kollegen heute Abend bitten, dass sie nicht gerade ihre ganze Munition verschiessen, sondern dass wir uns für Morgen auch noch einige Argumente - und ich meine möglichst sachliche Argumente - aufbehalten. Grundsätzlich müssen wir uns auch der Rolle klar werden hier im Landtag. Wir sind Vertreter sowohl des ganzen Landes als auch aller Gemeinden. Und unsere Aufgabe und Verantwortung ist es, für einen ausreichenden Finanzausgleich zu sorgen sowie vertikal und horizontal einen gerechten Finanzausgleich zu gewährleisten.Abg. Jürgen Beck:
Herr Abg. Heeb, ich kann es mir nicht verkneifen, ich schätze Ihre Belehrungen sehr. Aber ich hatte bisher den Eindruck, dass unsere Argumente sehr sachlich waren und Ihr Terminus «mit Munition verschiessen» lässt doch auf eine kriegerische Grundeinstellung schliessen. Und dagegen möchte ich mich wirklich verwehren und ich werde gerne sachlich weiter argumentieren. Da dürfen Sie ganz sicher sein. Danke schön.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nachdem nun die Munition anscheinend doch verschossen wurde, die Grundsatzdiskussion nun beendet scheint und trotz den Voten Eintreten auf den Landesvoranschlag und das Finanzgesetz unbestritten scheint, beginnen wir mit der Detailberatung.Wir rufen die jeweiligen Budgettitel sowie die Untertitel auf. Sie haben dann die Möglichkeit, pro Budgettitel und zu den Untertiteln Bemerkungen und Anträge zu machen. Ich bitte Sie jeweils die vollständige achtstellige Kontonummer zu nennen, auf die sich Ihre Wortmeldung bezieht. Wir beginnen mit der Laufenden Rechnung:Konto 0 - Allgemeine Verwaltung - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 0 - Allgemeine Verwaltung - steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zum Konto 050.317.01 - Honorarkonsulate: In den erläuternden Ausführungen auf Seite 17 heisst es, dass im kommenden Jahr die Errichtung von ersten Honorarkonsulaten bevorsteht. Ich ersuche hier die Regierung um detaillierte Auskunft, in welchem Umfang und in welchem Rahmen dies geschehen soll und aufgrund welcher Grundsätze.Abg. Heinz Vogt:
Danke, Herr Präsident. Ich hätte eine Frage zum Konto-Nr. 011.300.00 - Taggelder Landtag: Warum sind die Taggelder im Voranschlag 2006 höher im Gegensatz zum Voranschlag 2005 und zur Rechnung 2004?Landtagspräsident Klaus Wanger:
Lassen wir zuerst die Frage durch die Frau Aussenministerin beantworten, dann habe ich Zeit, mich mit der Frage des Abg. Heinz Vogt auseinander zu setzen.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Die Frage des Abg. Alois Beck zu den Honorarkonsulaten kann ich wie folgt beantworten: Die Regierung hat den Beschluss gefasst, dass Honorarkonsulate grundsätzlich eröffnet werden können sollten. Es haben in der Zwischenzeit Gespräche auf ministerieller Ebene mit der Schweiz, aber auch mit Österreich und mit Deutschland stattgefunden, und zwar vor dem Hintergrund, dass wir uns vergewissern wollten, dass dadurch keine Störungen oder Befindlichkeiten zum Tragen kommen, die wir eigentlich gar nicht wollen. Wir wollen uns ja konsularisch weiter durch die Schweiz vertreten lassen. Es geht an und für sich nur darum, dass wir Honorarkonsulate in Ländern, die für uns auch aus wirtschaftlicher Sicht sehr wichtig sind, eröffnen möchten. Eine der Grundbedingungen ist, dass dort bereits eine Botschaft sein muss, denn das Honorarkonsulat würde dieser unterstellt. Es ist daran gedacht, dass wir mit Deutschland und den Vereinigten Staaten beginnen würden und erste Erfahrungen sammeln. Erst dann würden wir weitere Konsulate ins Auge fassen. Im Moment gibt es noch kein konkretes Konsulat, das wir eröffnen möchten. Wie gesagt, es finden erste Abklärungen statt. Wir haben auch mit der Industrie- und Handelskammer Kontakt aufgenommen, da es für uns auch wichtig ist, dass sie ihren Input geben, wo sie Präferenzen haben und wo es für sie auch wichtig wäre, dass solche Vertretungen vor Ort sind.Die Kriterien sind folgende: Also nur dort, wo eine Botschaft bereits ist. Das gilt für die Vereinigten Staaten und auch für Deutschland. Die Honorarkonsulate werden nicht entschädigt, es ist also ehrenhalber. Honorar heisst also nicht, dass es Entgelt gibt. Allenfalls müssen wir anfallende Reise- oder Repräsentationsspesen entschädigen, wenn die Honorarkonsule für das Land Liechtenstein Aktivitäten entwickeln. Aber auch diese Aktivitäten sind immer mit der Vorort-Botschaft abzusprechen.Die budgetierten Kosten sind unter anderem für Briefpapier vorgesehen, das wir natürlich dem Konsulat zur Verfügung stellen müssen. Sie brauchen einen entsprechenden Stempel, sie brauchen auch die Plakette. Dann gibt es natürlich auch Abklärungen, die vor Ort getroffen werden müssen. Und in diesem Sinn sind die Kosten so budgetiert.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Nun versuche ich die Frage des Abg. Heinz Vogt zu beantworten, weshalb gegenüber dem Voranschlag 2005 auf den Voranschlag 2006 die Taggelder ansteigen: Wir hatten im Jahr 2005 Landtagswahlen. Aufgrund der Landtagswahlen haben wir mit den Landtagssitzung auch später begonnen und in den CHF 1,781 Mio. sind mehr Sitzungstage einberechnet. Das ist eine Differenz von rund CHF 130'000. Wir sind 25 Mitglieder im Landtag und grob über den Daumen gerechnet werden CHF 25'000 bis CHF 30'000 pro Sitzungstag aufgewendet, dann sind das einige Tage die weniger waren im Voranschlag bzw. die dann effektiv im Jahre 2005 angefallen sind. Wir wissen ja nie genau, wie viel Arbeit uns die Regierung während des Jahres aufbereitet und wie viele Tage wir dann im Landtag sitzen. Und deshalb haben wir auch vorsichtig budgetiert.Gibt es weitere Fragen? Stv. Abg. Wolfgang Marxer:
Ich hätte noch eine Frage zur Position 020.318.03 - Expertengutachten - mit CHF 3,7 Mio.: CHF 3,7 Mio. sind rund 20% der Gesamtposition «Allgemeine Verwaltung». Und ich hätte zwei Fragen:- Der Voranschlag im letzten Jahr war ebenfalls CHF 3,7 Mio. Wie hoch wird die Rechnung sein - oder wie ist nach heutigem Wissensstand die Mutmassliche Rechnung 2005?
- Nachdem dieser Betrag fortgeschrieben wird: Gibt es Details, welche Gutachten und Experten oder Studien mit den CHF 3,7 Mio. im Jahr 2006 geplant sind?
Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Dieses Konto «Gutachten/Experten» gilt für die gesamte Regierung. Ich gehe davon aus, dass wir innerhalb des Voranschlages 2005 in diesem Jahr bleiben. Ich kann Ihnen jetzt aus dem Stand heraus nicht sagen, wie stark dieses Konto schon ausgeschöpft ist. Aber Sie müssen hier bedenken, dass wir für die gesamte Staatstätigkeit Expertisen vergeben. Dementsprechend scheint uns dieses Konto hier mit den CHF 3,7 Mio. nicht übertrieben, wenn wir das mit grösseren Unternehmen vergleichen und sehen, was diese für Expertisen ausgeben müssen. Denken Sie daran, das geht über das Ressort Finanzen, internationaler Finanzplatz - auch hier müssen wir selbstverständlich zum Teil externe Expertisen haben - über das Ressort Gesundheit, über das Ressort Wirtschaft und über das Ressort Soziales. Es ist gar nicht möglich, dass wir allen Sachverstand hier in Liechtenstein haben für die Probleme, die zu bearbeiten sind. Und deshalb müssen wir auf solche Expertisen zurückgreifen. Aber wie gesagt, da überfordern Sie mich, wenn Sie jetzt wissen wollten, welche Expertisen genau in diesem Jahr in Auftrag gegeben worden sind. Das kann ich Ihnen aus dem Stand nicht sagen.Abg. Pepo Frick:
Ich finde meine Position nicht. Es geht um die Frage des Teuerungsausgleichs. Ich nehme an, das ist das Konto 020.301.01 - Gehälter: Ich muss dazu ein wenig ausführen: Die Regierung hat begründet, warum sie keinen Teuerungsausgleich dieses Jahr geben will, und zwar einfach, weil die Teuerung per August 2005 knapp unter 1% liegt und gemäss Gesetz ist die Regierung nicht gezwungen, einen Teuerungsausgleich auszurichten. Die Regierung hat auch ausgeführt, dass die Staatsangestellten von Beiträgen aus der Pensionskasse profitieren, das heisst, dass der Staat hier Geld einfliessen lässt. Dieses Jahr waren es ja mehr als CHF 2 Mio. Ich habe auch gelernt - das war auch ein Argument des Abg. Alois Beck - wenn wir Sparanstrengungen bzw. Sparübungen überhaupt veranstalten, gibt es drei Schwerpunkte, die beachtet werden müssen. Und er hat auch in der Reihenfolge gesagt: soziale Verträglichkeit, ökologische Verträglichkeit und wirtschaftliche Verträglichkeit.Ich werde nachher einen Vorschlag machen, und zwar aus einem einfachen Grund. Es geht hier um den Kaufkraftverlust. Ich denke, bei hohen Einkommen ist das Problem «Kaufkraftverlust» relativ. Das geht uns wahrscheinlich dann vom Konsum weg. Ich denke aber, Menschen, die eher niedrige Einkommen generieren, könnten existenziell darunter leiden. Ich habe auch bei der Finanzplanung 2006 bis 2010 ausgeführt, dass man wirklich achten muss, dass die Kosten nicht verschoben werden. Das heisst, wenn ich jetzt keinen Teuerungsausgleich bei Niedrigeinkommen gebe, kann es sein, dass die Kosten auf andere Sozialbeiträge verschoben werden. Darum werde ich einen Antrag stellen, der sinngemäss wie folgt lautet: Der Landtag wolle ab 1. Januar 2006 für alle dem Besoldungsgesetz vom 22. November 1991 - LGBl. 1999 Nr. 6 - unterstehenden Magistratspersonen - so heisst das - Staatsbeamten und Staatsangestellten, Lehrer, Richter und Musiklehrer bis zu einer Bruttojahresbesoldung von CHF 65'000 eine Teuerungszulage von 1%, bei einer Brottojahresbesoldung von über CHF 65'000 eine solche von CHF 650 bewilligen. Durch diesen Beschluss gilt die Teuerung als auf den Stand von 104,3 Punkten Indexbasis Mai 2000 für Einkommen unter CHF 65'000 voll ausgeglichen. Was ich damit ausdrücken will: Für Einkommen unter CHF 65'000 möchte ich die Teuerungszulage geben und vom Betrag CHF 65'000 an einen Sockelbetrag von CHF 650. Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Ich habe Fragen zum Beispiel zu Konto 054.367.00 oder das Konto 055.367.00 - Mitgliedsbeiträge: Wir hatten ja - gestern war es ja Teil der Diskussion und heute - die Probleme aufgrund der Mehrwertsteuer, Probleme mit dem effektiven Bruttoinlandprodukt. Und hier wird an mehreren Orten der liechtensteinische Beitrag aufgrund des Bruttoinlandproduktes berechnet. Ist hier dann noch mit Korrekturen zu rechnen aufgrund der kurzfristig eingetretenen Änderung? Danke.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Grundsätzlich ist Folgendes auszuführen. Man hat anfangs immer im Sinne eines politischen Entscheides diese Berechnung anhand des schweizerischen BIP gemessen - und hat dort einen Faktor 2,8 eingerechnet. Das war eine Verhandlungsbasis, die man im Rahmen der EFTA gehabt hat, also wenn Sie das Konto beispielsweise Nr. 055.367.00 ansprechen. Aber Ähnliches gilt auch für den EWR-Schlüssel. Wir gehen davon aus, dass es möglicherweise eine ganz geringe Korrektur nach unten geben könnte, aber um Nachtragskredite zu vermeiden, möchte ich beliebt machen, dass wir diese Position belassen, weil es wird ja ohnehin nur das abgezogen, was wir auch wirklich bezahlen müssen. Zudem sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Es wird immer erst gegen Ende November/anfangs Dezember definitiv festgelegt, wie die Schlüssel für das kommende Jahr sind. Stv. Abg. Wolfgang Marxer:
Ich möchte nochmals bei der Position «Experten/Gutachten» nachfassen: Es ging mir weniger darum, welche Gutachten im laufenden Jahr in Auftrag gegeben wurden, sondern was mit der Position von CHF 3,7 Mio. im kommenden Jahr in Auftrag gegeben werden soll. Bei einer nächsten Budgetierungsrunde über eine so grosse Position sollen diese Hinweise bei den Erläuterungen gleich eingefügt werden können. Besten Dank.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Beim Budgetierungsprozess sind wir bei diesem Konto so vorgegangen, dass zuerst einmal die einzelnen Ressorts ihre Eingaben gemacht haben. Sie haben sich überlegt, welche Projekte sie im nächsten Jahr bearbeiten wollen. Und dementsprechend haben sie auch Kosten für Experten/Gutachten aufgeführt. Selbstverständlich können wir den Umfang dieser Expertisen nicht im Vornherein schon genau bestimmen, sondern Sie müssen sich vorstellen, wir planen im Mai 2005 auf das Jahr 2006. Aber selbstverständlich haben die Ressorts ihre Vorstellungen gehabt und auch im Sinne dieses Budgets haben wir massiv zurückgestuft, nämlich von über CHF 5 Mio. auf CHF 3,7 Mio. Und wir werden jetzt dann im Nachgang zu diesen Budgets noch miteinander priorisieren müssen, welche Projekte vorgängig in Angriff genommen werden und wie wir dieses Budget dann unter den einzelnen Ressorts aufteilen. Ich kann Ihnen jetzt nur aus meinen Ressorts sagen: Wir werden uns wieder intensiver um die Zukunft des Finanzplatzes Gedanken machen müssen, hier ein eintsprechendes Projekt auch starten. Das heisst aber nicht, dass der Hauptteil von externen Experten geleistet werden muss. Wir können ja auch liechtensteinische Fachleute hier dazuziehen, die von den Verbänden zum Beispiel zur Verfügung gestellt werden. Es können auch liechtensteinische Experten sein, die wir über ein solches Konto abrechnen. Und so hat natürlich jedes Ressort seine Projekte, die es im nächsten Jahr angehen will. Und so wird dann das Expertenkonto auch aufgeteilt. Wir werden das im Nachgang zu dieser Budgetdebatte machen. Wir müssen ja letztlich dann auch wissen, welcher Betrag uns bleibt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Regierungschef, dann steht noch die Frage betreffend Gehaltsanpassung im Raum.Regierungschef Otmar Hasler:
Zur Frage der Teuerung: Wir können diese Frage gerne jetzt diskutieren. Ich würde nachher vorschlagen, dass dieser Antrag konkret beim Antrag der Regierung zum Landesvoranschlag und zum Finanzgesetz gemacht wird. Hier wird auch die Besoldung festgesetzt, nämlich der Anteil der Anpassungen des individuellen Besoldungsanteils. Und hier könnten wir dann auch über die Teuerung beschliessen. Die Frage ist, ob wir das jetzt diskutieren wollen oder dann, wenn der Antrag gestellt wird.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich würde vorschlagen, dass wir dann diskutieren, wenn der bezügliche Antrag der Regierung vorliegt.Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Wir kommen zu Konto 1.Konto 1 - Öffentliche Sicherheit - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 1 - Öffentliche Sicherheit - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter mit Konto 2.Konto 2 - Bildungswesen - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 2 - Bildungswesen - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir fahren fort mit Konto 3.Konto 3 - Kultur/Freizeit - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 3 - Kultur/Freizeit - steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Seite 52, zum Konto. 303 - Kunstmuseum, konkret dem Konto 303.363.01 - Staatsbeitrag an das Kunstmuseum: Gemäss Beilage zum Finanzkommissionsprotokoll Nr. 08/2005 beträgt der Personalaufwand gemäss der Mutmasslichen Rechnung 2005 CHF 730'000. Im Voranschlag für das Jahr 2006 sind Kosten für das Personal von CHF 949'000 aufgelistet. Mich würde interessieren: Wie wird diese Zunahme von 30% oder absolut betrachtet CHF 219'000 begründet?Abg. Henrik Caduff:
Besten Danke, Herr Präsident. Meine Frage bezieht sich auf dasselbe Konto 303.363.01 - Kunstmuseum: Und zwar ist mir hier nicht ganz klar: Im Bericht und Antrag der Regierung betreffend Bestand und Bedarf an Stellen, Nr. 78/2005, den wir heute morgen diskutiert haben, ist unter «Selbstständige Stiftungen des öffentlichen Rechts» das Kunstmuseum nicht mit aufgeführt, obwohl es nach meiner Ansicht nach eine Selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts laut LGBl. 137 wäre. Dennoch ist hier dann der Staatsbeitrag Kunstmuseum identisch aufgeführt wie zum Beispiel beim Landesmuseum unter Konto 301.363.00, wo wiederum im eben erwähnten Bericht «Bestand und Bedarf an Stellen bei der Landesverwaltung» das Landesmuseum als selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts aufgeführt ist. Hier ist für mich eine Widersprüchlichkeit vorhanden, die ich mir nicht erklären kann. Danke. Abg. Heinz Vogt:
Danke, Herr Präsident. Ich hätte eine Frage zum Konto 391.314.00 - Unterhalt Kulturgebäude: Da sind in den Erläuterungen Kunstmuseum Vaduz/Fassadensanierung über CHF 300'000 budgetiert. Meine Frage: Ist das jedes Jahr so budgetiert oder ist das wieder einmalig?Stv. Abg. Thomas Gstöhl:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Konto 307.318.00 - Rheinberger-Forschung: In den Erläuterungen heisst es «gemäss Finanzbeschluss 1999 betreffend die Fertigstellung der Josef-Gabriel-Rheinberger-Gesamtausgabe». Ist bekannt, wann diese Ausgabe abgeschlossen ist? Danke.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Zur ersten Frage des Abg. Wendelin Lampert betreffend die Personalkosten. Die Steigerung um zirka CHF 219'000 vom Jahr 2005 zum Jahr 2006 kann ich wie folgt erklären: Das Kunstmuseum hat sich im Rahmen der Vorgaben der Regierung gehalten. Das Konto «Öffentlichkeitsarbeit und Aktivitäten» wurde aufgelöst. Dafür wurde eine 100-Prozent-Stelle im Bereich des Marketings und des Öffentlichkeitsverantwortlichen geschaffen und eine 70-Prozent-Stelle für Kunstvermittlung. Das wurde früher durch Externe gemacht. Natürlich findet sich jetzt immer noch eine Differenz, wenn man diese zwei Positionen addiert. Diese kann wiederum damit erklärt werden, dass das Kunstmuseum beantragt hat, dass es eine zweiprozentige Teuerung für das Personal, also Personalaufwand für Verwaltung, aber auch für Aufsicht und Aushilfen mit der Begründung geben soll, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit dem Jahr 2001 nie einen Teuerungsausgleich erhalten haben. Wenn man es aufschlüsselt, dann sind die CHF 30'000, die jetzt im Staatsbeitrag erhöht beantragt werden, genau die 2% Teuerungsausgleich.Dann zur Frage des Abg. Henrik Caduff: Die Stiftungen werden nicht alle gleich geregelt. Es gibt dazu ja auch Gesetze. Ich kann Ihnen jetzt aber im Einzelnen nicht genau sagen, wie es bei der Stiftung Kunstmuseum geregelt ist. Die Staatsbeiträge selbst laufen über das Budget. Das Personal ist teils selbstständig, teils läuft es aber wiederum über das APO, so zum Beispiel beim Landesmuseum. Darum gibt es einfach auch ein Regelungsgefälle. Persönlich empfinde ich das nicht als Widerspruch. Es wurde einfach gesetzlich teilweise anders geregelt. Zur Frage der Kulturgebäude: Ich glaube, das ist eine einmalige Aufnahme im Budget. Das war auch Bestandteil der Diskussionen in der Finanzkommission; die Budgetposition wurde auch um CHF 50'000 berichtigt. Der Betrag im Budget stimmt, aber bei den Erläuterungen war einmal etwas zu viel angegeben. Der dort aufgeführte Betrag ist korrekt. Da geht es darum, dass die Fassade einfach wieder renoviert bzw. restauriert wird, damit sie wieder in der ursprünglichen Gestalt daherkommt. Dann zur letzten Frage betreffend das Konto 307.318 - Rheinberger Archiv: Ich bitte Sie, mich jetzt nicht festzunageln, aber ich glaube, das läuft bis zum Jahr 2008 und es gibt jährliche Beiträge. Es gibt aber auch eine klare Auflage, wie viele Publikationen pro Jahr gemacht werden müssen. Das wird jetzt auch geprüft, ob das alles eingehalten wird und die Beiträge werden selbstverständlich nur dann entrichtet, wenn dies auch vertragskonform erledigt werden kann. Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Danke für die teilweise Beantwortung der Fragen. Was mir aber jetzt nicht ganz klar ist - und vielleicht hätte ich mich da eher heute Morgen melden sollen: Beim Bericht betreffend Bestand und Bedarf an Stellen bei Regierung und Landesverwaltung usw. fehlt in diesem Fall die Aufzählung des Kunstmuseums unter dem Punkt 4.5: Selbstständige Stiftungen des öffentlichen Rechts. Ich weiss nicht, das müsste noch überprüft werden. So weit ich weiss, ist das Kunstmuseum eine selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts, erhält einen entsprechenden Staatsbeitrag und müsste aus meiner Sicht, auch wenn da nur - ich sage mal - null Stellen da wären, aufgeführt werden. Danke.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck:
Ich kann Ihnen im Moment keine genaue Antwort geben. Wir sind dabei, die Kulturinstutionen zu reorganisieren, also alle auf eine gleiche Basis zu stellen. Dann werden wir auch hier mit einem Konzept an den Landtag herantreten, dass alle gleich behandelt werden.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann fahren wir fort mit Konto 4 - Gesundheit.Konto 4 - Gesundheit - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 4 - Gesundheit - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann fahren wir fort mit Konto 5 - Soziale Wohlfahrt.Konto 5 - Soziale Wohlfahrt - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 5 - Soziale Wohlfahrt - steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Seite 66, und zwar zum Konto 520 - Krankenversicherung. Das Detailkonto ist 520.365.02 - Landesbeitrag Krankenkassenverband: Gemäss den Ausführungen wird dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband ein jährlicher Beitrag von maximal CHF 95'000 zur Deckung der jährlichen Betriebskosten des Datenpools bezahlt. Mich interessiert nicht konkret die Summe, aber mich würde interessieren: Wo sind die Daten dieses Datenpools, speziell für das Jahr 2004 und hier wiederum spezifische Vergleichsdaten zu den benachbarten Kantonen? Das wäre von Interesse.Abg. Pepo Frick:
Danke. Es geht um die Konto-Nr. 591.367.02: Ich habe die Mitglieder des Landtages und ebenfalls den Regierungschef vorgängig über meinen Änderungsantrag orientiert. Ich möchte ganz kurz ausführen, nicht alles wiederholen, was in diesem Änderungsantrag steht: Liechtenstein leistet gemäss Voranschlag 2006 für die internationale humanitäre Zusammenarbeit einen Beitrag von CHF 16 Mio. Die grösste Steigerung findet für die internationale Nothilfe statt. Diese wird um CHF 920'000 oder um über 50% auf CHF 2,7 Mio. aufgestockt. Das Budget des LED steigt um CHF 720'000. Diese bilaterale Entwicklungszusammenarbeit, welche diejenige Tätigkeit der internationalen humanitären Zusammenarbeit umfasst, die direkt in anderen Staaten wirksam wird, beinhaltet neben dem Beitrag an die LED Tätigkeiten im Raum Osten, welche im kommenden Jahr ausgebaut werden sollen. Insgesamt besteht eine Tendenz, die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit, welche nicht direkt länderspezifisch wirksam wird, auszubauen. Diese Entwicklung wird sicher im Rahmen des neuen Gesetzes der internationalen humanitären Zusammenarbeit gemäss Regierungschef in die Vernehmlassung gehen, diskutiert werden.Zum Stand jetzt: Liechtenstein leistete im Jahre 2001 0,42% des Bruttonationaleinkommens für die IHZ. Bereits 1970 wurde die politische Zielsetzung von 0,7% festgelegt. Es ist meiner Meinung nach sehr lobenswert, dass dieses Ziel in den nächsten Tagen erreicht werden soll. Heute leisten fünf Staaten einen Anteil am Bruttonationaleinkommen von 0,7% oder mehr: Dänemark, Luxemburg, Norwegen, Schweden und die Niederlande. Es wäre für die Imagebildung Liechtensteins sicher von Vorteil, wenn es sich kurzfristig in diese Reihe von Ländern einordnen könnte. Schwerpunkt der internationalen humanitären Zusammenarbeit Liechtensteins ist und bleibt die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit, die direkt in anderen Staaten wirksam wird und vom LED durchgeführt wird. Der LED hat in diesem Jahr das 40-jährige Jubiläum feiern können. Die Leistungen des LED werden hoch geschätzt und anerkannt. Im Sinne des Gesagten und als Anerkennung und Dank an den LED möchte ich beantragen - und hier ist es anders als das Papier, das ich abgegeben habe - die vorgeschlagene Budgetposition «LED» - Konto-Nr. 591.367.02 - neu von CHF 11'340'000 um CHF 200'000 auf neu CHF 11'540'000 zu erhöhen. Dies entspricht der vorgeschlagenen Erhöhung bei der internationalen Nothilfe. Wie immer mein Antrag entschieden wird, anerkenne ich das finanzielle Engagement Liechtensteins im Rahmen der internationalen humanitären Zusammenarbeit und bedanke mich ausdrücklich für die Solidarität, die damit ausgedrückt wird. Danke.Abg. Josy Biedermann:
Meine Frage betrifft das Konto-Nr. 581.365.01 und das Konto-Nr. 581.362.00: Die Regierung hat beschlossen, dass die KBA in ihrer heutigen Struktur und unter Beibehaltung des Namens einer neuen Trägerschaft zugeführt werden soll. Aufgrund dieser Umstände hat die Regierung im Budget 2006 CHF 300'000 für die KBA im Konto 581.365.01 - Altersarbeit und Altersanimation - vorgesehen. Hierbei handelt es sich um 100% der Dienstleistungen, wie sie die KBA bisher wahrgenommen hat. Mit Schreiben vom 21. Oktober 2005 hat die Regierung der LAK mitgeteilt, dass von der LAK eine klare Trennung zwischen ambulanten und stationären Dienstleistungen vorzunehmen ist. Dieser von der Regierung sehr klar formulierten Aufforderung ist die LAK grösstenteils nicht nachgekommen. Die LAK hat in ihrem Budget 2006 CHF 234'000 für die Pflegekoordination beantragt. In diesem Betrag von CHF 234'000 befinden sich noch immer die ambulanten Dienstleistungen der KBA, welche jedoch nicht zu den Aufgaben der LAK gehören und wofür sie daher auch keine finanzielle Beteiligung durch das Land erhalten sollte.Nun zu meinen Fragen: - Welche Aufgaben aus dem Bereich der ambulanten Altershilfe wird die Regierung der neuen Trägerschaft übertragen?
- Wie ist die Haltung der Regierung in Bezug auf die Finanzierung der neuen Pflegekoordination der LAK?
- Wie erwähnt, beinhalten die budgetierten CHF 234'000 auch ambulante Anteile, die nicht mehr von der LAK durchgeführt werden sollten. Welche Anteile des von der LAK für die Pflegekoordination budgetierten Betrages von CHF 234'000 sollen für die Tätigkeit der neuen Trägerschaft eingesetzt werden?
- Wie sieht die Regierung die bisherige KBA, die eine Landesinstitution im Bereich der ambulanten Altersarbeit und Animation darstellt und als solche - nach meiner Ansicht - immer wichtig ist?
Stv. Abg. Thomas Gstöhl:
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Pepo Frick hat uns am Montag seinen Änderungsantrag zur Position 591 zugestellt, welchen er um CHF 660'000 auf neu CHF 12 Mio. erhöht sehen wollte. In seinem heutigen Eintretensvotum reduziert er die angesuchte Erhöhung der Budgetposition «Entwicklungszusammenarbeit bilateral» von ursprünglich CHF 660'000 auf CHF 200'000. Der Abg. Pepo Frick stellt in seinem Antrag fest, dass unter der Position 591 - Hilfsaktionen im Ausland - CHF 16 Mio. veranschlagt sind, was eine Zunahme von CHF 3'237'000 oder über 25% gegenüber dem Voranschlag 2005 bedeutet. Dass die internationale Nothilfe die grösste Steigerung erfuhr ist korrekt. Es stimmt auch, dass dem LED für das laufende Jahr trotz Übernahme der Osteuropahilfe rund CHF 132'000 weniger zur Verfügung stehen, was jedoch nur rund 1% seines diesjährigen Budgets ausmacht. Aber trotz allgemeiner Sparmassnahmen werden für 2006 CHF 720'000 mehr veranschlagt. Ich werte dies auch als eine Wertschätzung der Leistungen des LED. Erlauben Sie mir kurz einige grundsätzliche Anmerkungen: Liechtenstein hat sich verpflichtet, in den kommenden Jahren bedeutend mehr Mittel für die internationale humanitäre Zusammenarbeit IHZ bereitzustellen. Ich unterstütze dies. Eine Grundlage für die Verwendung dieser Mittel wird das IHZ-Gesetz sein, welches wir im kommenden Jahr zu beraten haben. Ich bin überzeugt, dass wir dann im Landtag, nicht nur aufgrund der aktuellen finanziellen Situation eine intensive Grundsatzdiskussion führen werden und führen werden müssen. Diskussionsthemen werden mit Sicherheit die zukünftige Rechtsform des LED, die Ausgestaltung der Hilfe selbst sein und - worauf ich heute bereits gespannt bin - wir werden festlegen müssen, welche Ausgaben und Beiträge wir der IHZ zurechnen können oder wollen. Diesbezüglich gibt es keine fixe Vorgabe und somit je nach Staat - vor allem in Europa - recht unterschiedliche Auslegungen.
Ich will mein Votum keinesfalls als Standpunkt gegen eine Erhöhung der Hilfsleistungen verstanden wissen, aber der Zeitpunkt des Antrages zur Beitragserhöhung ist leider etwas unglücklich, da er zu früh ist. Ich möchte darum alle Abgeordneten anregen, dass wir, wie ausgeführt, im Landtag zuerst die notwendigen Grundsatzdiskussionen führen, uns einig werden, welche Ausgaben wir der IHZ zurechnen wollen und dann das Gesetz verabschieden.
Heute - und ich betone heute - kann ich dem Antrag zur Beitragserhöhung leider nicht zustimmen. Nicht zustimmen könnte ich auch einem allfälligen Antrag, die Erhöhung budgetneutral, zum Beispiel zulasten einer anderen Position im Konto 591, zu vollziehen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Habe ich Sie recht verstanden, Herr Abg. Thomas Gstöhl, Sie nannten CHF 12 Mio., das wäre eine Erhöhung von CHF 660'000. Aber der Abg. Pepo Frick stellt den Antrag nur auf CHF 200'000. Stv. Abg. Thomas Gstöhl:
Keine Erhöhung, sondern so wie der Voranschlag lautet. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Was heisst keine Erhöhung? Der Abg. Pepo Frick hat den Antrag gestellt - wenn ich ihn richtig verstanden habe und so habe ich es auch notiert - beim Konto 591.367.02 - Entwicklungszusammenarbeit bilateral inklusive LED - den Voranschlag gemäss Regierung von CHF 11,34 Mio. auf CHF 11,54 Mio. und nicht auf CHF 12 Mio. zu erhöhen. Ich habe die Zahl CHF 12 Mio. im Ohr gehabt.Stv. Abg. Thomas Gstöhl:
Ja, ich habe auch erwähnt, dass er den Antrag reduziert hat. Entschuldigung, ich habe vielleicht nicht deutlich genug gesprochen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Entschuldigung, ich bin auch etwas weit weg von Ihnen, also nur distanzmässig.Abg. Jürgen Beck:
Danke, Herr Präsident. Meine Bemerkungen beziehen sich auf das Konto 581.365.01: Der Abg. Wendelin Lampert wird seine wahre Freude an mir haben. Ich mache es allerdings nicht, damit er Freude hat an mir. Mir geht es um die CHF 300'000 Altersarbeit und Altersanimation. Das ist auf Seite 73, wenn ich mich richtig entsinnen kann, betrifft das die Leistungen an die KBA. Und wenn ich das richtig verstanden habe, sind jetzt sämtliche Leistungen der KBA in der LAK integriert. Es würde also keinen Sinn machen, wenn wir zusätzlich nochmals CHF 300'000 bezahlen würden für Leistungen, die wir ja jetzt schon bekommen und die zu 50% von den Gemeinden bezahlt werden. Ich werde also den Antrag stellen, diese CHF 300'000 zu streichen.Abg. Josy Biedermann:
Meine Frage geht ja dahingehend, dass ich wissen möchte, was aus dem restlichen Personal der KBA, was mit diesen Personen geschieht, ob die eine Aufgabe bekommen und ob die aus dieser Position bezahlt werden. Ich denke einfach, dass es notwendig ist, in Liechtenstein eine Landesstelle zu haben, die für diese Bedürfnisse der ambulanten Seniorenarbeit zuständig ist.Herr Regierungsrat Quaderer, Sie haben meine Frage schon verstanden?Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich denke mir, Herr Regierungsrat Quaderer hatte einfach noch keine Chance, um die Antwort zu geben.Zum Abg. Jürgen Beck: Ja, ich habe Freude mit Ihnen, das muss ich sagen. Ich weiss zwar nicht, woher die CHF 300'000 kommen, aber das können Sie mir sicher noch erklären. Ich habe auch mit dem Schreiben der Regierung vom 31. Oktober, welches uns am Dienstag zugestellt wurde, im Prinzip dieselben Fragen wie die Abg. Josy Biedermann. Hier scheint auf Seite 2 eine Pflegekoordination auf mit CHF 234'000. Weiter unten ist dann eine KBA. Da ist eine Leere auf diesem weissen Blatt vorhanden. Ganz toll sind dann die Ausführungen zu dieser Pflegekoordination, die die Regierung hier uns zugetragen hat. Ich möchte diese hier doch noch kurz vortragen: «Allerdings konnte bis heute noch nicht abschliessend geklärt werden, für welche Dienstleistungen unter dem Titel «Pflegekoordination» welche Mittel vorzusehen sind. Es ist für das zuständige Regierungsressort in dieser Situation deshalb schwierig zu beurteilen, welche Aktivitäten einer Pflegekoordination sinnvollerweise und ursächlich zum Betrieb der Alters- und Pflegeheime gezählt und damit über Art. 27 des Sozialhilfegesetzes vom Land mit 50% mitfinanziert werden können». Mich würde doch auch interessieren. Sind jetzt gewisse Leistungen der ehemaligen KBA nun in dieser Pflegekoordination beinhaltet? Wenn ja, welche Summe? Das wäre doch von Interesse. Ansonsten frage ich mich wirklich, ob das Vorgehen des Abg. Jürgen Beck nicht das richtige ist, dass wir das jetzt einmal ausklammern und in einem späteren Zeitpunkt dann unterstützen, wenn es konkret wird, für was welche Leistungen erbracht werden. Abg. Jürgen Beck:
Ich denke, schlussendlich kann uns Regierungsrat Hugo Quaderer Aufklärung bringen. Übrigens, das befindet sich auf Seite 73: Förderungen nach Art. 24 Sozialhilfegesetz. Ich bin davon ausgegangen, dass sämtliche Leistungen betreffend die mobile Altershilfe jetzt in der LAK integriert sind. Dann wäre diese Position überflüssig. Ich denke, wir können da für Aufklärung sorgen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Sie haben grosse Hoffnungen in mich gesetzt. Ich hoffe, ich kann diese Hoffnung auch erfüllen. Die Geschichte - das ist mittlerweile wirklich eine Geschichte - LAK und KBA ist nun bereits eine längere. Ich habe, als ich dieses Amt angetreten habe, an einer der ersten Stiftungsratssitzungen der LAK mich konfrontiert gesehen, dass der LAK-Stiftungsrat beschlossen hat, nun ein lang gehegtes Anliegen umzusetzen, nämlich die bisher von der KBA erbrachten Leistungen - man muss wissen, dass die KBA wie eine Dienststelle innerhalb der LAK ist - in die eigentlichen Eingeweide der LAK zu implementieren und die Leistungen, die von der KBA erbracht wurden, unter einem neuen Titel, nämlich der Pflegekoordination, zu erbringen. Das hätte zur Folge, dass gewisse Personen, die bis jetzt für die KBA gearbeitet haben - weil man immer wieder sagen muss, die sind bei der LAK angestellt, weil eben diese KBA eine Organisationseinheit der LAK ist -, dass gewisse Leute in der LAK verbleiben, aber örtlich einen neuen Arbeitsort bekommen, nämlich im neuen Alters- und Pflegeheim in Schaan. Die KBA ist heute am Beckagässle in Vaduz eingemietet. Diese Räumlichkeiten wurden in der Zwischenzeit aufgelöst, also der Mietvertrag wurde aufgelöst. Und eben diese Personen, die weiterhin in der LAK bleiben, die werden nach Schaan verschoben und werden unter dem Titel «Pflegekoordination», wie es in diesem Schreiben vom 31. Oktober festgehalten ist, neue Dienstleistungen erbringen. Das hat zur Folge, dass zwei oder drei Leute in Zukunft nicht mehr bei der LAK angestellt sein werden. Diese Personen haben bis anhin im Bereich der KBA Dienstleistungen erbracht. Diese Situation hat dann die Regierung ursprünglich veranlasst, ein so genanntes - ich sage jetzt mal - Blackbox-Modell zu verfolgen. Die Regierung hat beschlossen: Wir nehmen die ganze KBA wirklich als Blackbox aus dieser LAK heraus, analysieren dann, wie es mit diesen Dienstleistungen weitergehen soll. Sollen diese Dienstleistungen in Zukunft von der LAK weiterhin angeboten werden oder eben an eine externe Trägerschaft übertragen werden?Der Stiftungsrat hatte dann mehrheitlich für diesen Beschluss der Regierung kein Verständnis und hat an seinem ursprünglichen Beschluss mit der örtlichen Auflösung der KBA im Beckagässle und der Integration im LAK-Haus in Schaan festgehalten. Das hat dazu geführt, dass verschiedenste Gespräche geführt wurden. Und das letzte Gespräch wurde letzte Woche, am 17. November, mit Vertretern der LAK geführt. Es waren auch Vertreter der KBA anwesend. Es war auch die Abg. Josy Biedermann anwesend. Und dort sind wir eigentlich zu einem Ergebnis gekommen, dass wir klar aufgezeigt haben, welche Bereiche in welche Zuständigkeiten in Zukunft fallen sollen. Es ist unbestritten, dass die stationäre Alterspflege in der LAK bleibt. Die ambulante Alterspflege wird von den Familienhilfen wahrgenommen und dies teilweise in Koordination mit der LAK. Diese Pflegekoordination ist eben ein Teil dieser neuen Dienstleistungen innerhalb von der LAK.Dann geht es auch um die so genannte Alterssozialarbeit. Und hier haben wir eine Unterscheidung getroffen, einmal eine Alterssozialarbeit für Pflegebedürftige und dann die Alterssozialarbeit für Nicht-Pflegebedürftige. Wir sind eigentlich zum Ergebnis gekommen, dass die Alterssozialarbeit für Pflegebedürftige zukünftig von der LAK erbracht werden soll, hingegen die Alterssozialarbeit für Nicht-Pflegebedürftige einer neuen Struktur zugeführt werden sollte. Es wurde auch Einstimmigkeit in der Frage erzielt, dass die Altersanimation, also das ganze Kurswesen, das Präventive in der Altersarbeit, ebenfalls einer neuen Struktur zugeführt werden soll. Jetzt ist die Situation so, dass einerseits für die Pflegekoordination im LAK-Budget CHF 234'000 vorgesehen sind und andererseits, wie hier festgehalten unter diesem Konto 581.365.01 auch ein Betrag von CHF 300'000 für die Altersanimation. Und wie es auch in diesem Schreiben vom 31. Oktober an den Gesamtlandtag, das ich bereits zitiert habe und das auch der Abg. Wendelin Lampert erwähnt hat, festgehalten ist, ist bis jetzt noch nicht definitiv geklärt, welche Dienstleistungen letztendlich externen Trägern zugeordnet werden sollen und welche innerhalb der LAK verbleiben sollen. Es geht insbesondere um die Frage der Schnittstelle der Alterssozialarbeit für Pflegebedürftige und der Alterssozialarbeit für Nicht-Pflegebedürftige. Und hier muss noch genau geklärt werden, wo die Schnittstelle definiert werden kann. Das hat zur Folge, dass die Regierung an der jetzigen Budgetsituation festhalten möchte, dass man diese Budgetmittel grundsätzlich zur Verfügung hat, dass sie aber natürlich nur dann auch verwendet werden, wenn diese Fragen geklärt sind. Wir erhoffen uns, dass wir im Verlauf der nächsten Monate hier Klarheit bekommen. Wir haben insbesondere ein Problem. Dabei geht es um zwei Personen, die bis jetzt KBA-Dienstleistungen erbracht haben und innerhalb der LAK nicht mehr weiter beschäftigt wer-den sollen. Hier stellt sich die Frage, ob diese Personen eben in dieser neuen Struktur diese Dienstleistungen erbringen können und in welcher Form sich der Staat an solchen Dienstleistungen finanziell beteiligen soll. Ganz wichtig ist, dass keine parallelen Strukturen aufgebaut werden. Es wird vor allem in den Gemeinden auch Altersozialarbeit an Nicht-Pflegebedürftigen betrieben und angeboten. Es darf nicht sein, dass wir eine neue Struktur aufbauen, die dann in Konkurrenz zur Gemeindearbeit stehen würde. Also nochmals: Die Regierung möchte aus diesem Grund an diesen beiden Budgetpositionen festhalten und dann, wenn die Fragen definitiv geklärt sind, wird man dieses Geld auch effektiv verwenden, wenn man es überhaupt benötigen wird. Die LAK hat ihre Dispositionen so getroffen, dass die LAK klar die Meinung vertritt, dass für diese Pflegekoordination diese CHF 234'000 benötigt werden. Sie decken insbesondere Personalkosten ab für Personen, die bisher in der KBA gearbeitet haben und neu eben in dieser Pflegekoordination innerhalb der LAK arbeiten sollen.Ich hoffe, dass ich nicht noch mehr Verwirrung geschaffen habe und Sie einigermassen verstanden haben, wie die Situation derzeit aussieht.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn ich Sie, Herr Abg. Jürgen Beck, richtig verstanden habe bei Ihrem Antrag, haben Sie erwähnt, dass der Regierungsrat hier Auskunft geben soll. Und meine Frage ist konkret: Halten Sie an Ihrem Antrag auf Reduktion von CHF 300'000 fest?Abg. Jürgen Beck:
Ich danke dem Herrn Regierungsrat Quaderer für seine Ausführungen. Es ist wirklich nicht sehr einfach. Ich denke mir, man sollte wirklich die Zeit nehmen, um diese Abklärungen zu machen. Es wäre wahrscheinlich verfrüht, wenn man jetzt sagen würde, man streicht es, ohne dass die Regierung die Gelegenheit gehabt hätte, diese Abklärungen zu machen. Und ich denke, wenn der Regierungsrat Quaderer uns versichert, dass dieses Geld nicht einfach wirklich verbraucht wird, weil man es hat, sondern dass wirklich geprüft wird, ob es gebraucht wird oder nicht, dann denke ich mir, dass ich meinen Antrag nun nicht stellen bzw. zurückziehen werde. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank.Abg. Rudolf Lampert:
Ich gehe davon aus, da dieses Geld nach Ansicht der Regierung nicht der LAK zusteht, dass auch ein Finanzbeschluss für eine entsprechende Neulösung kommen muss und dass dieses Geld nicht einfach irgendjemand anderem gegeben werden kann. Ich gehe doch davon aus, dass die zu schaffenden Strukturen auch gesetzlich verankert werden sollen und auch eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll, sofern eine eigene Institution gebildet wird und sofern nicht diese Konkurrenzsituation zu den Gemeinden entsteht. In diesem Fall müsste ein Finanzbeschluss kommen, um diese Institutionen entsprechend auch unterstützen zu können. Denn es reicht nicht, einfach ein Budget zur Verfügung zu haben.Regierungsrat Hugo Quaderer:
Wir gehen davon aus, dass das wieder eine Förderung nach Art. 24 des Sozialhilfegesetzes sein wird, dass also genau dieses Konto hier belastet wird. Und deshalb könnte man das dann einem neuen oder bestehenden Träger sogar zuordnen und das dann mittels Leistungsvertrag dementsprechend auch organisieren.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir noch über den Antrag des Abg. Pepo Frick abstimmen. Der Abg. Pepo Frick beantragt, Konto-Nr. 591 367.02 - Entwicklungszusammenarbeit bilateral (LED) - von CHF 11,34 Mio. um CHF 200'000 auf CHF 11,54 Mio. zu erhöhen.Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist nicht stattgegeben. Wir lesen weiter und kommen zu Konto 6 - Verkehr.Konto 6 - Verkehr - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 6 - Verkehr - steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir fahren fort mit Konto 7 - Umwelt/Raumordnung.Konto 7 - Umwelt/Raumordnung - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 7 - Umwelt/Raumordnung - steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir fahren fort mit Konto 8 - Volkswirtschaft.Konto 8 - Volkswirtschaft - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 8 - Volkswirtschaft - steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb:
Ich beziehe mich auf die Konten Nr. 840.365 und 840.366 - Beiträge für Wirtschaftsförderung bzw. Arbeitsrechtliche Massnahmen: Ich sehe, hier hat eine Kontoumstellung stattgefunden. Es ist ein ansehnlicher Betrag von CHF 2 Mio., der hier neu aufgeteilt wurde. Meine Fragen: Warum ist diese Umstellung gemacht worden? Beinhalten diese Konten andere Leistungen und Schwerpunkte? Ich möchte vor allem auch wissen: Was wird mit Wirtschaftsförderung bezweckt? Was sind die Ziel- und Zwecksetzungen hinter diesen Massnahmen und Mitteln?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Ein paar kurze Erläuterungen zu diesem Konto: Wenn wir das letzte Jahr ansehen, so gab es nur ein Konto, das war das Konto 840.365.00. Dieses Konto hiess «Beiträge für Wirtschaftsförderung» und war dotiert mit CHF 2'010'000. Die Mutmassliche Rechnung auf diesem Konto wird dieses Jahr ungefähr CHF 2,7 Mio. sein. Wir haben ja bei den arbeitsmarktlichen Massnahmen schon Nachtragskredite in diesem Hause gesprochen.Das Konto 840.365.00, wie es sich bisher präsentierte, hatte verschiedene Unterkonten. Darunter fielen Mitgliedschaften, darunter fielen Beschäftigungsbeiträge für Arbeitslose, wirtschaftspolitische fördernde Massnahmen, Beitrag an das BWI der GWK sowie das Projekt «Stellenlose Lehrabgänger». Im Sinne der Schaffung von Transparenz für dieses Haus haben wir uns entschieden, dieses Konto neu zu strukturieren. Und das gliedert sich jetzt neu wie folgt - Sie haben es vielleicht gesehen bei der Lesung der grossen Titel. Es gibt ein Konto 840.367.00, das ist das Konto «Mitgliedschaften an Tourismus». Dann gibt es das Konto «Beiträge für Wirtschaftsförderung» - das ist das bestehende Konto. Und hier wurde der Betrag von CHF 775'000, der bisher im Unterkonto geschrieben war, dieser Betrag hier jetzt neu transparent ausgewiesen. Dann wird das Konto 840.366 neu ausgewiesen. Das sind die arbeitsmarktlichen Massnahmen mit CHF 1,3 Mio. Hier wurden die Beträge der früheren Unterkonti zusammengezogen. Das sind die Massnahmen für Arbeitslose sowie das Projekt «Stellenlose Lehrabgänger» und der Staatsbeitrag an das Weiterbildungsinstitut der GWK. Das wurde richtigerweise zum Amt für Berufsbildung verschoben. Das ist vorne unter der Konto-Nr. 290.365.00. Ich habe vorhin erwähnt, dass die Mutmassliche Rechnung dieses Kontos-Nr. 840.365 gemäss bisheriger Form ungefähr CHF 2,7 Mio. ausmachen wird. Gemäss Budget 2006 neu wäre, wenn wir es nicht transparent dargestellt hätten, das Konto mit CHF 2,6 Mio. dotiert worden. Und diese CHF 2,6 Mio. sind eben auf die vorhin genannten Konti aufgeteilt worden. Es sind die Mitgliedschaften Tourismus nochmal mit CHF 105'000, die Beiträge für Wirtschaftsförderung mit CHF 775'000 und arbeitsmarktliche Massnahmen CHF 1,3 Mio. Hier nur der Verweis, dass das auch in der Finanzkommission diskutiert wurde und die Massnahmen dort aufgelistet sind. Die Beiträge an Vereinigungen betragen CHF 65'000 und bezüglich Staatsbeitrag gibt es einen Finanzbeschluss, der noch ein Jahr läuft, an das Weiterbildungsinstitut der GWK mit CHF 375'000.Dann zur zweiten Frage: Beiträge für Wirtschaftsförderung. Hier finden Sie Ausführungen im Text unten - Beiträge für Wirtschaftsförderung. Sie sehen dort, dass für die International School Rheintal CHF 175'000 ausgerichtet werden, dann für die Konjunkturforschungsstelle an der Hochschule und den Businessplan-Wettbewerb. Diese beiden Positionen machten in der Vergangenheit auch je CHF 175'000 aus. Und wenn Sie dann die Beträge zusammenzählen, dann sind praktisch 80% dieses Kontos - Beiträge für Wirtschaftsförderung - weg. Der Rest hat in der Vergangenheit dazu gedient, kleine Wirtschaftsförderungen vorzunehmen. Beispielsweise wurde die Tour de Suisse, als sie durch Liechtenstein geleitet wurde, auch als Wirtschaftsförderung für das hiesige Gewerbe und solche Sachen angesehen. Es gibt uns jetzt hoffentlich in Zukunft mit den restlichen CHF 200'000 ein bisschen Spielraum. Aber wie gesagt, ich erinnere auch an die Diskussion, die wir bei der Finanzplanung geführt haben. Wir wollen ja keine Wirtschaftsförderung über finanzielle Mittel betreiben. Und ich glaube, wenn wir uns die Gelder ansehen, die andere Staaten in Wirtschaftsförderungsmassnahmen setzen, so kann man mit den verbleibenden CHF 200'000 wohl keine Wirtschaftsförderung machen. Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke, Herr Präsident. Ich hätte eine Anschlussfrage zum Konto «Beiträge für Wirtschaftsförderung»: Hier steht als letzter Punkt, dass hier ein Businessplan-Wettbewerb wieder durchgeführt wird. Wie bekannt ist, wurden ja die vergangenen zwei Jahre Businessplan-Wettbewerbe durchgeführt. Die Regierung war da jeweils auch anwesend und hat diesen Wettbewerb auch unterstützt. Ich habe jetzt von den Personen, die die ursprüngliche Idee hatten - die Leute waren nicht bei der Hochschule, sondern das waren private Leute - erfahren, dass die Hochschule und die Regierung das Projekt übernommen haben. Von diesen Personen habe ich auch erfahren, dass im kommenden Jahr kein Businessplan-Wettbewerb mehr durchgeführt werden soll. Die Hochschule habe ihnen mitgeteilt, dass dieser Businessplan-Wettbewerb nur noch alle zwei Jahre durchgeführt werden soll. Ich möchte die Regierung fragen: Wieso ist dem so?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Herr Präsident. Zunächst eine Klarstellung: Die Regierung ist nicht Träger des Businessplan Wettbewerbs. Die Regierung hat das Projekt «Businessplan Wettbewerb» in den vergangenen zwei Jahren unterstützt und hat vor zwei Jahren auch eine Zusage für drei Jahre gemacht. Ich persönlich hatte, wenn ich mich recht entsinne, am 5. November ein Gespräch mit dem Rektor der Hochschule, Klaus Näscher. Wir hatten anlässlich der letzten Landtagssitzung auch eine Kleine Anfrage zu diesem Thema. Wir haben damals ausgeführt, dass die Regierung nach wie vor dazu steht, diese dritte Ausführung mitzutragen. Die Wirtschaftsförderung bezog sich ja darauf, dass wir einen Geldbetrag gesprochen hatten und zusätzlich die erstklassierte Firma in den Genuss von Aufenthaltsbewilligungen für die entsprechenden Arbeitskräfte gekommen ist. Die Regierung steht dazu. Ich habe an diesem Gespräch dem Rektor der Hochschule auch gesagt, dass wir es sehr begrüssen würden, wenn sie nächstes Jahr diesen Businessplan Wettbewerb durchführen würden. Wir haben die Evaluation, die die Hochschule gemacht hat über die zweijährige Durchführung jetzt dieses Businessplan Wettbewerbes vor zirka zwei Wochen in der Regierung zur Kenntnis genommen und wir haben die Hochschule aufgefordert, den dritten Businessplan Wettbewerb auszuschreiben und wir würden es sehr begrüssen, dass das das nächste Jahr ist. In einem persönliche Gespräch hat mir der Rektor der Hochschule mitgeteilt, dass sie die Planungen an die Hand nehmen, dass dieser aber nicht im Frühjahr, sondern dann im Herbst stattfinden kann.Abg. Franz Heeb:
Meine Frage ist noch nicht vollständig beantwortet. Ich möchte gerne wissen: Haben mit dieser Kontoaufteilung auch Schwerpunktverschiebungen in den Aufgaben stattgefunden? Und stehen dahinter auch Zielsetzungen? Was will man damit bewirken, speziell auch bei arbeitsmarktrechtlichen Massnahmen?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Nein, es haben keine Aufgabenverschiebungen stattgefunden. Der Staatsbeitrag zum Beispiel an das Weiterbildungsinstitut der GWK, an das BWI, ist eine Signierung einer Rechnung. Da ist ein Finanzbeschluss, dass die CHF 375'000 einfach ausgerichtet werden. Die Mitgliedschaft an den Tourismus: Dafür ist das Ressort Wirtschaft zuständig. Insofern hat sich eine kleine Aufgabenverschiebung ergeben. Bisher hat das Amt für Volkswirtschaft diese Rechnungen gegengezeichnet, die ihm vom Liechtenstein Tourismus zugesandt wurden. «Liechtenstein Tourismus» untersteht direkt dem Ressort Wirtschaft und hat mit dem Amt für Volkswirtschaft nichts zu tun. Wenn man so will, ist das eigentlich eine Bereinigung - untechnisch gesprochen - der Zeichnungsberechtigung für diese Konten. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Fragen mehr gibt, dann fahren wir fort mit Konto 9 - Finanzen/Steuern.Konto 9 - Finanzen/Steuern - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 9 - Finanzen/Steuern - steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Wie in meinem Eintretensvotum angesprochen, stelle ich zu Seite 108, Hauptkonto 920 - Zuweisungen an Gemeinden, Unterkonto 920.352.02 - Anteil an Kapital- und Ertragssteuern, den Antrag, diesen von aktuell 50% auf 45% zu reduzieren. Das würde dann einer Summe von CHF 67'140'000 entsprechen, anstatt den CHF 74'600'000. Ich kann auch dahingehend informieren: Sollte dieser Antrag eine Mehrheit finden, werde ich auch die Erhöhung der Pauschalsubventionen beantragen, wobei das dann dem Landtag überlassen ist, ob diesem Antrag zugestimmt wird oder nicht. Und diese Erhöhung wird CHF 4 Mio. sein. Summa summarum, sollten die beiden Anträge durchgehen, bedeutet es, das Land hat ein Defizit, welches um CHF 3,5 Mio. kleiner ist und eine Mehrheit der Gemeinden wäre summa summarum, wenn sich die Sache budgetkonform entwickelt, budgetmässig sogar noch besser gestellt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich habe hier ein kleines Problem. Die gesetzliche Grundlage müsste ja geändert werden.Abg. Wendelin Lampert:
Diese habe ich hier.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ja, aber dann müsste zuerst die gesetzliche Grundlage geändert werden. Und dann könnten Sie aufgrund der gesetzlichen Grundlage Ihren Änderungsantrag einbringen. Sie können jetzt nicht diese Abänderung von CHF 74,6 Mio. auf CHF 67 Mio. ohne gesetzliche Grundlagenänderung durchführen.Abg. Wendelin Lampert:
Dann werde ich beim Finanzgesetz unter Art. 3 einen Abs. 2 beantragen, der wie folgt lautet: «Abweichend von Art. 126 Abs. 1 Satz 1 des Steuergesetzes vom 30. Januar 1961 - LGBl. 1961 Nr. 7 - in der Fassung des Gesetzes vom 30. Oktober 1996 - LGBl. 1997 Nr. 20 - erhält von der Kapital- und Ertragssteuer die Gemeinde, in der die Gesellschaft oder das Unternehmen den Sitz oder die Betriebsstätte hat, vorbehaltlich Art. 126 Abs. 2 des Steuergesetzes für das Jahr 2006 einen Anteil von 45%». Abg. Alois Beck:
Es ist schon möglich, dass hier eine Abänderung gemacht wird. Wir haben ja auch sonst Positionen, wo es dann heisst: Das Budget wird abgeändert. Und in einzelnen Bereichen braucht es beispielsweise einen Finanzbeschluss oder gesetzliche Änderungen. Das Budget ist dergestalt, dass etwas vorgesehen wird. Und wie gesagt, es gibt immer Positionen, für die nachträglich dann noch eine Grundlage geschaffen wird. Das haben wir jetzt ja gehört.Abg. Rudolf Lampert:
Meines Erachtens sind auch beide Wege möglich. Nur, ich würde auch das Vorgehen des Herrn Landtagspräsidenten bevorzugen, dass die gesetzliche Basis geschaffen wird. Und diese Position, wenn das Gesetz durchgeht, wird sie einfach nicht ausgeschöpft, weil ausbezahlt werden kann nur aufgrund der gesetzlichen Grundlage. Umgekehrt aber, wenn wir jetzt diese Position reduzieren und Ihr Vorschlag nicht durchgeht, müssten wir wieder mühsam über Nachtragskredite hier diese Position im Laufe des Jahres erhöhen, und zwar dann, wenn ausbezahlt wird. Meines Erachtens würde ich diese Position belassen, bis die gesetzliche Grundlage besteht, und ausbezahlt wird anschliessend aufgrund der gesetzlichen Grundlage. Das heisst, diese Position ist einfach im 2006 nicht ausgeschöpft. Umgekehrt haben wir wieder die Probleme, dass wir mit Nachtragskrediten arbeiten müssen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Dieser Fall, den der Abg. Lampert jetzt geschildert hat, scheint mir ein rein theoretischer zu sein, weil wer hier mitstimmt, stimmt dann nachher auch beim Gesetz mit. Ich glaube, wir können uns auch im Formalismus vertiefen. Ich glaube, wir sollten hier auch ein bisschen praktisch denken.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich denke mir auch, die Aussagen des Landtagsvizepräsidenten sind zutreffend. Ich habe dann vor allem ein Problem: Wir werden als nächstes die Investitionsrechnung behandeln. In diesem Punkt wären die Pauschalsubventionen. Konkret müsste ich dann zuerst diesen Erhöhungsantrag stellen. Dann könnte es zum Schluss so weit kommen, dass die Pauschalsubventionen erhöht werden und am Schluss beim Finanzgesetz wird der Reduktion der Kapital- und Ertragssteuer nicht zugestimmt. Dazu muss ich sagen: Toll, was wir hier in die Welt gesetzt haben, ganz in meinem Sinne. Deshalb hätte ich gerne hier das Signal - und dann hat sich die Sache mitunter erübrigt.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich würde Ihnen das Signal gerne gönnen. Aber ich bin der Ansicht, Sie müssen es auf der gesetzlichen Grundlage zuerst ändern. Ich bin also hier nicht bereit, den Reduktionsvorschlag anzunehmen. Ich möchte beispielsweise auch auf den Abg. Pepo Frick verweisen. Ich habe ihn auch auf das Gesetz verwiesen. Er wird das auch beim Gesetz einbringen. Also bringen Sie das bitte nochmals vor. Sie haben dort nochmals die Möglichkeit. Abg. Alois Beck:
Ich bin vielleicht ein schlechter Schütze, aber ich möchte auf Seite 61 des Berichtes und Antrages Nr. 70/2005 verweisen. Hier wird unter Punkt 2 - Gesperrte Kredite - eben das auch aufgeführt. Es heisst hier: Für die folgenden Positionen sind zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Voranschlages durch die Regierung usw. keine gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Das hatten wir ja bei andern Positionen so, dass nachher dann eben diese Grundlagen geschaffen wurden. Wenn das so ist, beispielsweise wie bei der LAK, die Regierung verabschiedet das Budget, es wird so berücksichtigt, wenn der Landtag sich dann anders entscheidet, ist klar, dann ist das Budget in dem Sinne nicht ausgeschöpft oder was immer. Und hier heisst es: «Die Regierung wird dem Landtag zur gegebenen Zeit gesonderte Berichte zur Freigabe dieser vorsorglicherweise ins Budget aufgenommenen Kredite unterbreiten». Das ist in dem Sinne ein übliches Vorgehen.Abg. Rudolf Lampert:
Herr Abg. Beck, Sie bestätigen mir genau das, was ich ausgeführt habe, nämlich es wird eine Budgetposition fixiert und dann später die gesetzliche Grundlage geschaffen. Sollte diese dann nicht dazu führen, dass der Betrag ausgegeben wird, so ist die Budgetposition nicht ausgeschöpft. Wenn die Regierung das jetzt nicht beantragt und dann später mit einem Gesetz kommt, muss sie mit Nachtragskrediten operieren. Genau das habe ich gesagt. Und Sie bestätigen eigentlich genau das, dass wir Budgetpositionen vorsehen, die dann nicht ausgeschöpft werden. Aber mir ist eigentlich egal, wie es gemacht wird, weil meines Erachtens sind beide Wege möglich. Nur scheint mir vernünftig, dass die Position drinbleibt.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich stimme einmal mehr dem Abg. Rudolf Lampert zu. Sie können das, wie gesagt, an anderer Stelle einbringen. Wir werden also diese Reduktion hier in dieser Form nicht vornehmen.Wenn es keine weiteren Fragen zu Konto 9 gibt, haben wir die Laufende Rechnung des Voranschlags 2006 behandelt.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zur Investitionsrechnung. Wir werden - analog der Laufenden Rechnung - die Titel und Untertitel aufrufen. Wir beginnen mit der Investitionsrechnung Konto 0 - Allgemeine Verwaltung. Konto 0 - Allgemeine Verwaltung - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 0 - Allgemeine Verwaltung - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen Konto 1 - Öffentliche Sicherheit.Konto 1 - Öffentliche Sicherheit - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 1 - Öffentliche Sicherheit - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir Konto 2.Konto 2 - Bildungswesen - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 2 - Bildungswesen - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen Konto 3 - Kultur/Freizeit.Konto 3 - Kultur/Freizeit - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 3 - Kultur/Freizeit - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen Konto 4 - Gesundheit.Konto 4 - Gesundheit - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 4 - Gesundheit - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen Konto 5 - Soziale Wohlfahrt.Konto 5 - Soziale Wohlfahrt - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 5 - Soziale Wohlfahrt - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen Konto 6 - Verkehr.Konto 6 - Verkehr - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 6 - Verkehr - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir Konto 7 - Umwelt/Raumordnung.Konto 7 - Umwelt/Raumordnung - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 7 - Umwelt/Raumordnung - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen Konto 8 - Volkswirtschaft.Konto 8 - Volkswirtschaft - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 8 - Volkswirtschaft - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir Konto 9 - Finanzen/Steuern.Konto 9 - Finanzen/Steuern - wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Konto 9 - Finanzen/Steuern - steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich sehe mich jetzt in die Ecke gedrängt und muss sagen, ich werde jetzt diesen Antrag stellen. Für die Konsequenzen, sollten sie negativ ausfallen, bin ich sicher nicht alleine schuld, denn man hätte es anders lösen können. Aber wie gesagt, ich gebe dem Antrag ja auch nicht so grosse Chancen. Wie gesagt, Konto 920.562.00 - Pauschalsubventionen an die Gemeinden: Ich würde hier diesen Betrag von CHF 5 Mio. auf CHF 9 Mio. erhöhen, wie in der Debatte bereits mehrmals angetönt. In logischer Konsequenz appelliere ich an den gesunden Menschenverstand in diesem Hohen Hause, nur mit der Kürzung der Kapital- und Ertragssteuer. Hier möchte ich vor allem mit diesem Vorschlag den Bedenken des Abg. Günther Kranz entgegenkommen. Wie gesagt, sollten beide Anträge durchgehen, wird es dazu führen, dass es bei einer Mehrheit der Gemeinden sogar positiv zu Buche schlägt.Stv. Abg. Rony Bargetze:
Danke. Wir haben heute bei der Diskussion betreffend die Finanzplanung für die Jahre 2006 bis 2010 diverse Anregungen gehört, wie künftig der Staatshaushalt hoffentlich wieder in Richtung eines ausgeglichenen Budgets gebracht werden kann. In der Hoffnung, dass dies der Regierung gelingt und ab 2007 die Zahlen besser als heute budgetiert sind, beantrage ich die Rückstellung des Baubeginnes des Landesarchivs um ein Jahr und damit die Kürzung des Kontos 930.503 - Hochbaukredit - um CHF 15 Mio. Dies im Wissen, dass der Abg. Paul Vogt mit diesem Antrag keine Freude haben wird, wobei ich den Abg. Vogt verstehen kann, da ich mit dem Werkhof Unterland in der gleichen Situation stehe und das für den Betrieb nicht optimal ist.Mit diesem Antrag würde im kommenden Jahr das Budget effektiv um CHF 15 Mio. gekürzt und nicht nur, wie bei den Anträgen des Abg. Lampert, auf die Gemeinden umverteilt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir hier über den Antrag abstimmen. Entschuldigung, Herr Regierungschef, aber es geht doch um einige Millionen.Allgemeines Gelächter.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Es ist zwar schon spät am Abend, aber das habe ich noch gespürt, dass hier doch eine wichtige Abstimmung stattfindet. Ich möchte mich gegen beide Anträge wenden, auch gegen die Erhöhung der Pauschalsubventionen an die Gemeinden. Ich möchte noch einmal an die Gesamtsituation des Staatshaushaltes erinnern, aber auch an die Verschiebung des Baubeginns des Landesarchivs im nächsten Herbst. Wir haben beide Bauvorhaben aufeinander abgestimmt. Und ich glaube, dass wir auch keine Probleme lösen, wenn wir ein Bauvorhaben um ein Jahr hinausschieben. Von daher möchte ich schon beliebt machen, dass wir mit dem Bau des Landesarchivs im nächsten Herbst beginnen können. Das heisst, wir beginnen nicht mit dem eigentlichen Bau, sondern wir würden dann damit beginnen, dass wir das jetzige Archivgebäude abbrechen und die Hangsicherung in Angriff nehmen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Danke, Herr Regierungschef. Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke. Herr Regierungschef, wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, sprechen Sie sich gegen den Antrag des Abg. Lampert aus, der in Summe eine Entlastung des Haushaltes von rund CHF 3 Mio. bringt.Abg. Alois Beck:
Diese Summe wüsste man nur, wenn man in die Zukunft vorausschauen könnte. Wir wissen nicht, wie hier abgestimmt werden wird.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Herr Landtagsvizepräsident, ich habe mich gegen diesen isolierten Antrag ausgesprochen. Wenn der natürlich kombiniert wird, dann sieht das Ganze anders aus. Aber wie gesagt, ich sehe jetzt einen isolierten Antrag vor mir, der zur Abstimmung steht. Und im Moment wird nicht über die Paketlösung abgestimmt. Ich denke mir zwar schon, dass die Damen und Herren Abgeordneten die Absicht des Abg. Wendelin Lampert kennen. Das heisst, dass, wer hier einer Erhöhung zustimmt, nachher dann auch der Senkung des Satzes der Kapital- und Ertragssteuer zustimmen wird. Aber wie gesagt, als Finanzminister ist man vorsichtig.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ja, diese unglückliche Situation hätten wir vermeiden können, wenn wir vor fünf Minuten so gehandelt hätten, wie es zum Beispiel der Abg. Alois Beck für richtig betrachtet hat, wenn wir eben zuerst zumindest einmal eine erste Botschaft empfangen hätten zur Reduktion der Kapital- und Ertragssteuer, dann mitunter der Erhöhung der Pauschalsubvention zugestimmt und in einem weiteren Verfahren das Finanzgesetz abgeändert hätten. Aber ich habe es ja gesagt, ich sehe mich jetzt in die Ecke gedrängt. Mitunter gibt es Abgeordnete im Hohen Hause, die sagen: Ja, mit dem Gesamtpaket kann ich mich einverstanden erklären, weil davon ja eine Mehrheit der Gemeinden profitiert, aber nur mit einem einzelnen Antrag habe ich Mühe. Da muss ich jetzt sagen, wenn ich in die Ecke gedrängt werde, ja dann. Eben wie gesagt, ich habe es nicht alleine zu verantworten, sollte es ganz schlimm herauskommen. Wobei ich natürlich sagen muss, ich appelliere einfach an die Abgeordneten. Wir sind uns einig, wir haben ein Problem in Sachen Geld in diesem Staat. Mit meinem Vorschlag könnten wir das Problem um CHF 3,5 Mio. verbessern. Aber das muss jeder mit seinem Gewissen vereinbaren können, was er hier macht. Abg. Rudolf Lampert:
Ich sehe hier überhaupt kein Problem. Meines Erachtens ist der saubere Weg: Zuerst die gesetzliche Grundlage schaffen und Sie können dann einen Rückkommensantrag auf diese Position stellen. Darin sehe ich überhaupt kein Problem. Und das ist für mich auch der saubere Weg, wenn Sie die gesetzliche Grundlage schaffen und anschliessend dann den Antrag stellen, den Sie jetzt verknüpfen. Die Misere entsteht dadurch, dass diese zwei Anträge gesetzlich nichts miteinander zu tun haben, weil Sie können nicht das eine mit dem anderen verknüpfen. Ich werde dem einen vielleicht zustimmen und dem anderen nicht. Meines Erachtens ist die sauberste Lösung, dass wir die gesetzliche Grundlage schaffen und dann einen Rückkommensantrag auf diese Position machen - und dann ist das Problem behoben.Abg. Alois Beck:
Ich würde vorschlagen, dass wir das Verfahren abkürzen, dass auch der Abg. Wendelin Lampert aus der Ecke kommen kann. Ich würde einfach vorschlagen, dass man jetzt einen Rückkommensantrag macht und auf diese Position «Anteil Kapital- und Ertragssteuer» zurückkommt, dass man dann die Abstimmung macht. Und dann haben wir vom Weg her Klarheit. Sonst könnte wirklich eine Situation entstehen, die gegen die Intention womöglich aller ist.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Jetzt müssen wir also doch wirklich realistisch sein. Jetzt frage ich: Stimmt jemand einer Pauschalsubvention an Gemeinden von CHF 5 auf CHF 9 Mio. zu? Ich teile die Ansicht des Abg. Rudolf Lampert. Dann machen wir doch einen Rückkommensantrag, wenn die gesetzliche Grundlage geschaffen ist, und dann erhöhen wir das auf CHF 9 Mio. Einverstanden? Okay. Dann gebe ich das Wort dem Abg. Heinz Vogt.Abg. Heinz Vogt:
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine Frage zum Hochbaukredit: Es ist ja eine Rückstellung des Bauvorhabens vom Abg. Rony Bargetze vorgeschlagen worden. Ich habe den Hochbaubericht vor mir. Ich kann aber beim besten Willen nicht erkennen, was die Investitionssumme im Jahr 2006 sein soll. Was mich natürlich noch rechtlich interessieren würde: Der Auftrag für die Planung und Bauleitung des Archivgebäudes wurde schon vergeben. Es würde mich schon interessieren: Welche Kosten würde eine solche Verschiebung generieren? Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich habe jetzt die detaillierten Zahlen nicht vor mir. Selbstverständlich kann man ein Bauvorhaben um eine bestimmte Zeit zurückverschieben, ohne dass das rechtliche Konsequenzen hat. Wir haben ja den Planungsablauf auch nicht im Vornhinein schon definiert, wie lange er geht. Aber ich möchte nur sagen: Wir haben natürlich den ganzen Bau- und Planungsablauf so terminiert, dass die zwei Gebäude aufeinander abgestimmt sind, dass wir schon im nächsten Herbst mit den Arbeiten hinten beginnen können. Das ist dann auch für den Bezug des Landtagsgebäudes einiges einfacher, wenn wir hinten die Hangüberbauung auch hergestellt haben. Und vor allem denke ich mir, dass wir letztlich nichts einsparen. Wir verschieben etwas künstlich und haben einfach nachher wieder eine Kumulation von Hochbauten. Hinten sieht man ja beim Hochbaubericht die verschiedenen Planungs- und Bauablaufphasen. Von daher würde ich schon bitten, dass wir das so belassen können wie geplant. Aber ich kann Ihnen jetzt nicht die genaue Summe sagen, die im nächsten Herbst für dieses Bauvorhaben eingesetzt ist.Abg. Elmar Kindle:
Danke, Herr Präsident. Ich werde dem Antrag des Abg. Rony Bargetze nicht zustimmen. Wir haben einfach ein Jahr länger eine Baustelle um das Haus herum und kostenmässig haben wir dadurch keine Einsparungen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gut, dann können wir über den Antrag des Abg. Rony Bargetze abstimmen. Er beantragt, das Konto 930, Unterkonto 503 - Hochbaukredit - um CHF 15 Mio. zu reduzieren. Ist das richtig?Stv. Abg. Rony Bargetze:
Jawohl.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist nicht stattgegeben.Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, haben wir mit dem Titel 9 - Finanzen/Steuern - auch die Investitionsrechnung behandelt.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Landesvoranschlag 2006. Wer dem Landesvoranschlag 2006 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diesem Voranschlag zugestimmt. -ooOoo-
Finanzgesetz
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zur Behandlung des Finanzgesetzes.Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Entschuldigen Sie, dass ich schon wieder mit dem gleichen Thema komme: Ich beantrage, Art. 3, der stehende Text wird zu Abs. 1, und dann kommt ein zusätzlicher Abs. 2 dazu, der wie folgt lautet: «Abweichend von Art. 126 Abs. 1 Satz 1 des Steuergesetzes vom 30. Januar 1961 - LGBl. 1961 Nr. 7 - in der Fassung des Gesetzes vom 30. Oktober 1996 - LGBl. 1997 Nr. 20 - erhält von der Kapital- und Ertragssteuer die Gemeinde, in der die Gesellschaft oder das Unternehmen den Sitz oder die Betriebsstätte hat, vorbehaltlich Art. 126 Abs. 2 des Steuergesetzes für das Jahr 2006 einen Anteil von 45%».Wie erwähnt werde ich dann den Rückkommensantrag stellen betreffend die Erhöhung der Pauschalsubventionen von CHF 5 Mio. auf CHF 9 Mio., sofern dieser Antrag betreffend Art. 3 Abs. 2 bestätigt wird.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben den Antrag des Abg. Wendelin Lampert gehört. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt worden.Wir können weiterlesen mit Art. 4. Ich mache Sie noch darauf aufmerksam, dass bei Art. 4 mit Schreiben vom 16. November ein neuer Wortlaut seitens der Regierung eingebracht wurde und der Abs. 2 ersatzlos gestrichen wird.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck:
Ich wollte mich nur melden, Sie haben mich vorhin ausgeklinkt. Meines Erachtens sind wir in der 1. Lesung. Es hat ja auch in dem Sinne keine Abstimmung gegeben. Wir haben auch über die anderen natürlich nicht abgestimmt.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Richtig, wir werden in der 2. Lesung der Praxis entsprechend dann Artikelaufruf machen. Aber er kann den Antrag in der 2. Lesung einbringen - und dann können wir abstimmen. Der Herr Regierungschef sagt mir noch, dass bei Art. 4 Abs. 2 ersatzlos gestrichen ist. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Damit das auch völlig korrekt verläuft: Die Regierung ändert hier Art. 4 dermassen ab, dass Abs. 2 gestrichen ist.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Das haben Sie uns mit Schreiben vom 16. November 2005 mitgeteilt.Dann können wir weiterlesen.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung des Finanzgesetzes durchgeführt. Ich schlage Ihnen entsprechend der langjährigen Praxis vor, dass wir, wenn Sie einverstanden sind, die 2. Lesung mit Artikelaufruf erledigen.Gibt es dazu Einwendungen? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann bitte ich, mit der 2. Lesung zu beginnen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Zumindest sind uns mit dieser Arbeitsweise die Sitzungsgelder gesichert, denn mit dieser speditiven Vorgehensweise schaffen wir es sicher, um das Budget, wie es der Abg. Heinz Vogt erwähnt hat, bereits im 2005 zu erreichen.Okay, Art. 3: Der bestehende Text wird zu Abs. 1. Dann gibt es einen neuen Abs. 2, der wie folgt lautet: «Abweichend von Art. 126 Abs. 1 Satz 1 des Steuergesetzes vom 30. Januar 1961 - LGBl. 1961 Nr. 7 - in der Fassung des Gesetzes vom 30. Oktober 1996 - LGBl. 1997 Nr. 20 - erhält von der Kapital- und Ertragssteuer die Gemeinde, in der die Gesellschaft oder das Unternehmen den Sitz oder die Betriebsstätte hat, vorbehaltlich Art. 126 Abs. 2 des Steuergesetzes für das Jahr 2006 einen Anteil von 45%».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wer dem Antrag des Abg. Wendelin Lampert zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt worden. Dann stimmen wir über Art. 3 ab: Wer dem Art. 3 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Art. 4: Art. 4 steht zur Diskussion in der abgeänderten Form der 1. Lesung, das heisst, Abs. 2 ist ersatzlos gestrichen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 5 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 6 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 7 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 8 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 9 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 10 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer dem Art. 11 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Finanzgesetz für das Jahr 2006 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Regierung beantragt, dieses Finanzgesetz als dringlich zu erklären.Wer der Dringlichkeitserklärung der Regierung zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir das Finanzgesetz erlassen und als dringlich erklärt.Die Regierung stellt ferner den folgenden Antrag: Ich bitte, den Antrag der Regierung zu verlesen.Der Antrag der Regierung wird verlesen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Jetzt kommt natürlich der Antrag des Abg. Pepo Frick.Abg. Pepo Frick:
Ich versuche mich zu konzentrieren. Ich habe vor einer guten Stunde versucht, meinen Antrag zu begründen. Ganz kurz: Ich glaube, dass Beamte mit einem Jahresverdienst - und das betone ich - von weniger als CHF 65'000 pro Jahr Anspruch auf den Teuerungsausgleich von 1% haben. Für höhere Einkommen wäre ein Sockelbetrag von CHF 650 pro Jahr zu bewilligen. Im Text würde das wie folgt heissen: «Der Landtag wolle ab 1. Januar 2006 für alle dem Besoldungsgesetz vom 22. November 1991 - LGBl. 1991 Nr. 6 - unterstehenden Magistratspersonen, Staatsbeamten und Staatsangestellten, Lehrer, Richter und Musiklehrer bis zu einer Bruttojahresbesoldung von CHF 65'000 eine Teuerungszulage von 1%, bei einer Bruttojahresbesoldung von über CHF 65'000 eine solche von CHF 650 bewilligen. Bei Teilzeitangestellten ist die Bruttojahresbesoldung aufgerechnet auf 100% für den Ausgleich der Teuerung massgebend. Durch diesen Beschluss gilt die Teuerung als auf dem Stand von 104,3 Punkten - Indexbasis Mai 2000 - für Einkommen unter CHF 65'000 voll ausgeglichen». Landtagspräsident Klaus Wanger:
Beziehen sich die Wortmeldungen des Landtagsvizepräsidenten und des Abg. Markus Büchel auf diesen Antrag? Ich gehe davon aus. Dann gebe ich das Wort dem Landtagsvizepräsidenten Ivo Klein.Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke. Nein, meine Wortmeldung bezieht sich auf etwas anderes. Ich möchte Sie bitten, getrennt abstimmen zu lassen, weil für mich ist es ein Unterschied, ob ich dem Nichteinhalten der Eckwerte oder der Erhöhung der Besoldung zustimme.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Selbstverständlich, dann stimmen wir separat ab.Abg. Markus Büchel:
Ich möchte den Vorschlag der Regierung unterstützen. Ich bin der Meinung, dass bei der derzeitigen finanziellen Situation des Staatshaushaltes auch hier erwartet werden kann, dass mit einer durchschnittlichen Anpassung von 1,5% der Lohnsumme im Mittelwert etwa gelegen wird der Anpassungen, die auch in der Privatwirtschaft im nächsten Jahr erfolgen wird. So wie ich Kenntnis habe, wird das etwa zwischen 1% und 2% liegen. Also liegen hier die Staatsbeamten mit dieser Anpassung von 1,5% total in etwa in der Mitte der Anpassungen. Und darum finde ich den Vorschlag der Regierung absolut gerechtfertigt und angemessen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte hier auch keine langen Ausführungen mehr machen. Die Regierung hat begründet, warum sie keinen Teuerungsausgleich beantragt. Ich möchte aber auch zu einer anderen Problematik Stellung nehmen: Wird dieser Antrag durchgehen, dann haben wir auch etwelche Probleme, diesen Antrag in unserem Lohnsystem überhaupt abzubilden, weil eine Umsetzung des Antrages, dass bis zu CHF 65'000 1% ausgeglichen wird, im System praktisch nicht abzubilden ist, weil sich dieses Jahresbruttogehalt genau innerhalb eines Lohnbandes befindet. Wir müssten dann irgendwie schauen, dass wir für die gesamte Lohnklasse hier eine Lösung finden würden, weil wir das Ganze dann ja auch abbilden müssen und dementsprechend auch den Antrag umsetzen. Aber grundsätzlich sind wir der Überzeugung, dass aufgrund der budgetären Situation aber auch aufgrund des Ausgleichs des Sonderbeitrages bei der Pensionskasse es berechtigt ist, auf diesen Teuerungsausgleich zu verzichten.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank.Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Vielleicht noch eine Erläuterung oder Erklärung: Der Abg. Frick hat in seinem letzten Satz gesagt, dass dann der Indexstand 104,3 für die Gehälter oder Einkommen bis CHF 65'000 gilt. Aber dieser neue Indexstand gilt dann natürlich auch für alle anderen Gehälter, da ja die CHF 650 auf CHF 65'000 ausbezahlt werden, also auch für alle Gehälter über CHF 65'000 ist dann der Indexstand 104,3. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Abg. Pepo Frick, möchten Sie sich dazu äussern?Abg. Pepo Frick:
Nein, ich glaube es ist wirklich so, bis zum Jahresverdienst CHF 65'000 wird das ausgeglichen. Wenn es nachher nicht voll ausgeglichen wird, das ist ja meine Absicht, dann kann der Indexstand für Einkommen über CHF 65'000 sicher nicht erreicht werden. Es gibt ja keinen vollen Teuerungsausgleich für Einkommen über CHF 65'000.Abg. Henrik Caduff:
Das stimmt, es gibt keinen vollen Teuerungsausgleich, aber wenn wir vom Sockel von 100 ausgehen, dann sind dann diese CHF 650 die 4,3 Punkte. Und die sind dann für alle gültig, auch über CHF 65'000. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir über diesen Antrag abstimmen. Wir stimmen zuerst über den Antrag - Punkt 2 - ab, der wie folgt lautet: «Der Hohe Landtag wolle zustimmen, dass die Eckwerte eins, zwei und drei des Finanzleitbildes im Landesvoranschlag 2006 nicht eingehalten werden». Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit ist diesem Punkt 2 zugestimmt.Wir stimmen nun noch über den Antrag des Abg. Pepo Frick ab. Wünschen Sie, dass der Abg. Pepo Frick diesen Antrag nochmals vorliest?Das wird nicht gewünscht. Dann stimmen wir ab: Wer dem Antrag des Abg. Pepo Frick die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist nicht stattgegeben.Dann stimmen wir über den Antrag der Regierung Punkt 3 ab: Ich verlese diesen Punkt auch nicht mehr, denn Sie haben ihn vor sich. Wer Punkt 3 des Regierungsantrages zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir ordnungsgemäss noch über den hier vorliegenden unveränderten Gesamtantrag der Regierung ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Diesem Antrag ist somit zugestimmt.Damit schliesse ich die Sitzung für heute und wünsche Ihnen allen eine angenehme Nacht. Wir treffen uns morgen, Freitag, um 9:00 Uhr wieder. Die Sitzung ist geschlossen (um 00:15 Uhr).
-ooOoo-