Abänderung des Jagdgesetzes, (Nr.
63/2005), 2.
Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich begrüsse Sie zum dritten und letzten Tag der November-Landtagssitzung.Ich gebe Ihnen auch heute noch die Absenzen bekannt. Die Abg. Andrea Matt wird durch den stellvertretenden Abg. Wolfgang Marxer ersetzt. Die Abg. Doris Frommelt wird durch den stellvertretenden Abg. Thomas Gstöhl ersetzt. Die Abg. Doris Beck wird durch den stellvertretenden Abg. Alexander Marxer ersetzt. Die Abg. Renate Wohlwend wird heute Nachmittag durch den stellvertretenden Abg. Adrian Gstöhl ersetzt und der Abg. Paul Vogt wird durch die stellvertretende Abg. Claudia Heeb-Fleck ersetzt. Das sind die Absenzen und die Stellvertreter des heutigen Tages. Wir haben gestern den Landesvoranschlag und das Finanzgesetz für das Jahr 2006 verabschiedet, das heisst, wir haben Traktandum 20 somit verabschiedet.Zu Beginn dieser November-Landtagssitzung wurde festgelegt, dass wir Traktandum 33 vorziehen und unmittelbar nach Traktandum 20 behandeln. Somit kommen wir also zur Behandlung von Traktandum 33: Abänderung des Jagdgesetzes, und zwar behandeln wir dieses Jagdgesetz in 2. Lesung. Sie erhielten eine Stellungnahme bzw. eine Korrektur zum Bericht und Antrag Nr. 63/2005 der Regierung. Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Negele:
Guten Morgen, werte Damen und Herren. Zu Art. 51 möchte ich aus protokollarischen Gründen Folgendes festhalten: Der Beweggrund dieser Gesetzesänderung ist ausschliesslich die Übertragung der Entscheidungskompetenz in Fragen der Notfütterung an den Jagdbeirat. Unter 2.4 des Berichts und Antrages auf Seite 12 hat die Regierung diesen Umstand explizit erwähnt. Ich gehe davon aus, dass keine weiteren Entscheidungskompetenzen an den Jagdbeirat delegiert werden, obwohl es der Gesetzestext zulassen würde. Danke. Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck:
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen miteinander. Ich beantrage eine Abänderung von Art. 51 dahingehend, dass die Worte «oder dem Jagdbeirat» zu streichen sind, das heisst, dass die ursprüngliche Fassung von Art. 51 wieder in Kraft gesetzt wird. Meine Begründung: Es erscheint mir logisch, dass die Regierung allfällige Aufgaben an das zuständige Amt delegiert. Dort liegt die nötige Fachkompetenz. Das Amt für Wald, Natur und Landschaft bietet auch die Gewähr dafür, dass dem gesetzlich festgelegten Prinzip «Wald vor Wild» bzw. einer ganzheitlichen ökologischen Betrachtungsweise Rechnung getragen wird. Eine Ausweitung der Delegation der Aufgaben auf Amt oder Beirat bringt meiner Ansicht nach eine Verkomplizierung und je nach Zusammensetzung auch eine Verpolitisierung statt eine Entlastung der Regierung von Detailsachfragen. Abg. Elmar Kindle:
Herr Präsident, Damen und Herren, guten Morgen. Frau Abg. Heeb-Fleck, jetzt habe ich noch eine Frage: Wollen Sie Art. 52 Abs. 1 so stehen lassen, wie er in der 1. Lesung bestanden hat? Habe ich das richtig verstanden? Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck:
Wir reden jetzt von Art. 51.Abg. Elmar Kindle:
Entschuldigung.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Als Erstes habe ich eine Frage zu Seite 11 der Stellungnahme. Hier werden die konkreten Wildbestandszahlen ausgeführt. So steht zum Beispiel auf Seite 11: «Rehwild: mindestens 600 bis 800 Stück». Mich würde natürlich jetzt von der Regierungsbank interessieren: Wie viele davon sind für unseren Wald erträglich? Und was sind dann die Konsequenzen? Wie viele müssten zusätzlich abgeschossen werden, damit der Schutzwald - oder das was davon noch übrig ist - eventuell noch eine Chance in der Zukunft hat?Dann zum Antrag der Abg. Claudia Heeb-Fleck: Den werde ich unterstützen. Ich denke mir auch, die Regierung sollte diese Verantwortung tragen. Man sollte nicht komplexe Fragestellungen an einen Jagdbeirat delegieren, denn es ist eine komplexe Fragestellung. Und jetzt wird ganz einfach der Jagdbeirat diesem Druck ausgesetzt. Das finde ich nicht vernünftig. Dieser Druck sollte von der Regierung abgefangen werden, was nach meiner Ansicht wesentlich zielführender wäre.Im Weiteren heisst es ja: Jagdbeirat, er berät. Deshalb könnte sich ja die Regierung beraten lassen durch die Kompetenz dieses Jagdbeirates. Aber in letzter Konsequenz müssten die politisch Verantwortlichen - sprich die Regierung - diese komplexe Fragestellung abschliessend beantworten.Dann zum Votum des Abg. Gebhard Negele: Das ist mir genau gleich aufgefallen. Jetzt wäre natürlich sehr schön, wenn Sie einen Antrag bringen würden, denn ansonsten frage ich mich effektiv, ob man hier nicht Gott und die Welt an diesen Jagdbeirat delegiert. Dann sollten wir das hier jetzt auch hineinschreiben. Ich frage Sie: Möchten Sie nicht einen Antrag stellen? Ich würde diesen sicherlich unterstützen, damit zumindest noch etwas zu retten ist. Abg. Rudolf Lampert:
Ich werde den Antrag der Abg. Claudia Heeb-Fleck auch unterstützen und die Begründungen sind bereits gegeben. Und für mich gilt dasselbe.Abg. Gebhard Negele:
Zur Beantwortung der Frage des Abg. Wendelin Lampert: Ich werde Ihren Antrag nicht unterstützen. Ich habe daraus gelernt, denn die alte Lösung hat eben nicht geklappt. Und jetzt haben wir hier einen Vorschlag, wie eben ein Rat, der aus mehreren Personen besteht, hier eine Lösung vorschlägt.Im Weiteren habe ich eben aus diesem Grunde das protokollarisch festhalten wollen, dass nur die Notfütterung mit dieser Gesetzesänderung betroffen ist. Ich habe als Landtagsabgeordneter gelernt, dass die so genannten Berichte und Anträge im Zweifelsfalle dann auch herangezogen werden für eine eventuelle Schlichtung bei Streitigkeiten. Danke.Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich unterstütze den Antrag «oder den Jagdbeirat» zu streichen nicht. Mir stellt sich dann die Frage, ob das ganze Gesetz nicht hinfällig wird, falls dieser Absatz nicht enthalten ist. Und das macht ja keinen Sinn. Der Jagdbeirat hat ja auch die Funktion, dass Fachleute oder Leute, die mit den verschiedenen Einflussgebieten, die dieses Gesetz abdeckt, befasst sind, dass diese auch sich austauschen können, auch eine Meinung bilden können und dann entsprechend entscheiden können. Besten Dank.Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Herr Präsident, meine Damen und Herren, guten Morgen. Ich werde den Antrag auch nicht unterstützen. Wir haben gesehen und es war mit Bildern in der Zeitung, dass die alte Lösung zu toten Tieren vor dem Regierungsgebäude geführt hat. Ich glaube, das will hier niemand mehr. Wir haben hier eine Lösung, die breit abgestützt ist und die involvierte Parteien - zumindest grösstenteils - können sich damit einverstanden erklären. Ich glaube, es ist hier ein Fachgremium, das zukünftig entscheiden soll. Wir sollten in diesem Land nicht dazu tendieren, alles möglichst nach oben zu delegieren und immer die Regierung beauftragen, zu entscheiden. Wir haben hier gesehen - ich glaube, Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher hat das ausgeführt -, dass jede Kleinigkeit bei uns von der Regierung entschieden werden muss. Und ich finde das ein falsches Vorgehen. Wir können nicht immer davon reden, dass die Regierung überlastet ist, und immer, wenn es darum geht, wer entscheiden soll, delegieren wir das nach oben.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck:
Danke. Mein Antrag geht nicht dahingehend, dass die Regierung jeden Detailentscheid fällen muss. Mein Antrag geht dahin, dass die Regierung ihre Aufgaben an das Amt für Natur, Wald und Landschaft delegieren kann. Und dieses Amt ist meiner Ansicht nach sehr kompetent und kann eben in Detailsachfragen sachgerechte Lösungen finden. Ein Jagdbeirat bringt eine Verpolitisierung.Abg. Franz Heeb:
Guten Morgen, geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Herr Präsident. Ich vermisse in der Überarbeitung des Gesetzes eine klare Kompetenzregelung, vor allem welche Entscheidungskompetenzen der Jagdbeirat künftig haben soll. Ich habe bei der 1. Lesung schon darauf hingewiesen, dass es sehr wichtig ist, um künftigen Konflikten auch aus dem Wege zu gehen.Regierungsrat Hugo Quaderer:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Die ersten Wortmeldungen aus dem Plenum haben gezeigt, dass wir uns schon beinahe wieder bei einer 1. Lesung befinden. Der Landtag hat vor einem Monat in diesem Hohen Haus mit 21 Stimmen beschlossen, dass auf dieses Gesetz eingetreten wird. Was hat die Regierung gemacht seit Oktober? Sie hat eine Stellungnahme ausgearbeitet, die sich im Grundsatz an das anlehnt, was anlässlich der 1. Lesung behandelt worden ist. Was war die Intention des Gesetzes? Die Intention war, eine Versachlichung in der Frage der Wildfütterung in der Notzeit zu erreichen. Sie wissen alle - und das haben wir ja anlässlich der 1. Lesung breit diskutiert -, dass diese alleinige Entscheidungskompetenz, die beim Amt lag oder immer noch liegt, dass das zu grösseren Problemen geführt hat. Die ganze Jagdgeschichte war geprägt von Emotionen anstatt von Sachlichkeit. Und das ist nach wie vor letztendlich der Anlass und der Grund, warum sich die Regierung entschieden hat, hier eine Jagdgesetzabänderung dem Landtag vorzulegen. Die Regierung hat dann die Voten, die auch anlässlich der 1. Lesung gefallen sind, sehr ernst genommen. Und wir werden ja dann bei Art. 52 auch noch darauf zurückkommen. Die Regierung hat dann entsprechend den Voten des Landtags auch reagiert und für die Zusammensetzung des Jagdbeirates einen neuen Vorschlag unterbreitet. Der Jagdbeirat ist ein Gremium, das aus verschiedensten Interessenvertretern zusammengesetzt ist. Und deshalb ist es nach Ansicht der Regierung sinnvoll, wenn in der Frage der Notzeit der Jagdbeirat und nicht eine einzelne Person befinden kann. Wenn wir das machen, wenn wir diese Kompetenz an den Jagdbeirat delegieren, dann machen wir das nicht, weil wir die Sach- und Fachkompetenz des Amtes in Frage stellen. Nein, es geht letztendlich darum, hier die Emotionen tief zu halten und die ganze Diskussion zu versachlichen. Wir möchten mit diesem Vorschlag eben genau in diese Richtung zielen.Zur Frage, welche Aufgaben nun an den Jagdbeirat delegiert werden sollen und welche nicht, das habe ich auch bereits anlässlich der 1. Lesung ganz klar herausgestrichen. Das steht auch in dieser Stellungnahme, wie es der Abg. Gebhard Negele erwähnt hat, und zwar auf der Seite 12. Der Jagdbeirat wird sich mit den Fragen der Notzeit und dieser Fütterung in der Notzeit zu befassen haben, sofern dieses Gesetz in Rechtskraft erwachsen wird. Es ist heute schon so, dass die Regierung beispielsweise den Abschussplan mittels Verordnung erlässt, und es ist nicht daran gedacht, dass diese Kompetenz in Zukunft dem Jagdbeirat zugeteilt werden soll.Es wurde auch erwähnt, dass hier die Regierung die Verantwortung nicht wahrnehmen wolle. Auf der einen Seite hat es geheissen, es sei ein sehr komplexes Thema. Auf der anderen Seite hat es wieder geheissen, es sei eine Detailfrage, die hier delegiert werden soll. Nach meiner Ansicht - und das ist auch die Ansicht der Regierung, und deshalb ist es auch zu dieser Vorlage gekommen - ist, wie gesagt, die Entemotionalisierung das Ziel dieser Vorlage. Es wurden auch Fragen zu den Bestandeszahlen gestellt. Hier muss man einfach genau unterscheiden einerseits zwischen dem Rotwild und andererseits zwischen dem Rehwild. Das Rotwild ist ja diese Tierart, die sich vor allem in diesen Schutzwäldern aufhält. Und das ist dann auch in den Jagdpachtverträgen so festgelegt worden, dass sich diese Zahl auf - ich glaube - 100 bis 120 Stück innerhalb der ersten Hälfte der Jagdpachtperiode reduzieren muss. Das Rehwild verteilt sich natürlich selbstverständlich auch insbesondere auf die Jagdreviere in den Talregionen. Und hier stellt sich die Frage des Schutzwaldes natürlich nicht in dieser Dringlichkeit, wie sich diese Frage in den Berggebieten stellt.Ich möchte einfach nochmals daran erinnern, dass anlässlich der 1. Lesung Eintreten mit grosser Mehrheit beschlossen wurde. Und das sind die Ausführungen, die ich zu diesen Anmerkungen, die jetzt gemacht wurden, machen kann. Danke.Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Zum Votum der Abg. Heeb-Fleck: Für mich ist der Jagdbeirat keine Verpolitisierung, sondern ein Beitrag zur Demokratisierung. Die Betroffenen werden hierin gehört und können auch auf die Entscheidung Einfluss nehmen. Und wie bereits Regierungsrat Hugo Quaderer ausgeführt hat, ist die Entscheidungskompetenz - auf die Frage des Abg. Heeb - mit dem Kommentar für das Protokoll des Abg. Gebhard Negele klar aufgeführt. Diese bezieht sich nur auf die Fragestellung der Notfütterung. Ich möchte mich auch dem Votum des Landtagsvizepräsidenten anschliessen. Hier besteht ein grosser Konsens, der breit abgestützt ist. Und ich sehe nicht ein, warum das hier jetzt nicht weitergeführt werden soll. Danke.Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Wenn wir den Ausführungen des Regierungsrats zugehört haben, ist es zukünftig so, dass dort, wo die Emotionen herrschen, gerade auch noch die Entscheidungen gefällt werden. Das wird dann toll werden. Aber konkret hätte ich eine Frage zu den Abschusszahlen auf Seite 12. Sie haben richtig erwähnt, primär ist anscheinend das Rotwild für den Schutzwald ein Problem. Ich habe einfach Mühe mit diesen Zahlen auf den Seiten 11 und 12. Hier steht: «Rotwild: Der durchschnittliche Winterbestand der letzten Jahre belief sich auf 350 bis 450 Stück». Jetzt frage ich mich: Habe ich Ihre Antwort richtig verstanden, dass, wenn diese Zahl verträglich ist, sollten es maximal 100 bis 120 Stück sein - sprich dann wäre die Differenz - also irgendwo bei 300 Stück - abzuschiessen? Habe ich Ihre Antwort richtig interpretiert - oder?Regierungsrat Hugo Quaderer:
Ja, Sie haben es eigentlich richtig interpretiert. Hier geht es um den Winterbestand, wobei diese Bestandeserfassung nicht exakt gemacht werden kann. Das ist ja auch das grosse Problem. Und bei der Interpellationsbeantwortung der Freien Liste zum Zustand des Waldes werden diese Fragen auch ganz konkret angesprochen. Und wir erhoffen uns, dass wir auf die Interpellation dann auch die genaueren Zahlen noch liefern können. Es ist nämlich auch wieder geplant, in diesem Winter eine genaue Wildbestandszählung durchzuführen. Es wurde aber in den Jagdpachtverträgen vereinbart - und das haben die Pachtgesellschaften so unterschrieben -, dass eben dieser Winterbestand auf eine Stückzahl von 100 bis 120 reduziert werden muss - und das in der ersten Hälfte der Jagdpachtperiode. Das wäre dann bis zum Jahre 2008. Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Ich möchte noch einmal auf das Votum des Abg. Wendelin Lampert betreffend die Emotionen zurückkommen. Ich glaube, die alte Lösung hat eben nicht dazu geführt, dass keine Emotionen herrschten, ganz im Gegenteil. Wir haben schreckliche Bilder gesehen, die, glaube ich, keiner von uns mehr sehen möchte. Hier haben wir eine Lösung vorliegend, die einen breiten Konsens findet. Ich glaube auch, wenn die involvierten Parteien angehört werden und mit am Tisch sitzen, wenn sie dann am Schluss in der Abstimmung auch unterliegen sollten, aber mindestens sitzen sie am Tisch und können mitreden. Ich glaube, das bringt in der Regel Emotionen raus. Emotionen bringt es dann vor allem, wenn man das Gefühl hat, man wird nicht einmal vernünftig angehört und es wird einfach entschieden. Das führt dann zu Frust und aufgestauten Emotionen. Und das ist für mich sicher die schlechte Lösung. Und zur Abg. Heeb-Fleck: Natürlich ist es so, dass nach wie vor das Amt für Wald, Natur und Landschaft nach Ihrem Vorschlag dann mit Verordnung die Kompetenz erhält zu entscheiden. Aber das ist ja genau das Problem gewesen. Und dann haben wir einfach den Instanzenzug - und dann liegt es wieder bei der Regierung. Ich glaube, wenn hier ein Gremium entscheidet, dann ist eher Akzeptanz vorhanden und die Regierung weniger der Gefahr ausgesetzt, dass sie hier immer im Sinne des Instanzenzuges angefragt wird.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann können wir über den Antrag der stellvertretenden Abg. Claudia Heeb-Fleck abstimmen. Die stellvertretende Abg. Claudia Heeb-Fleck beantragt, in Art. 51 in der vierten Zeile die drei Wörter «oder dem Jagdbeirat» ersatzlos zu streichen. Dieser Satz würde dann wie folgt lauten: «Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, werden Entscheidungen und Verfügungen aufgrund dieses Gesetz von der Regierung getroffen». Dieser Satz bleibt somit unverändert. Dann kommt der Satz, der eine Änderung erfährt - ich zitiere: «Sie kann die ihr nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben mit Verordnung dem Amt für Wald, Natur und Landschaft unter Vorbehalt des Rechtszuges an die Kollegialregierung zur selbstständigen Erledigung übertragen».Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Diesem Antrag ist somit nicht stattgegeben.Dann stimmen wir über Art. 51 ab: Wer dem Art. 51 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 52 Abs. 1, 3 und 3a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 52 Abs. 1, 3 und 3a steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt:
Danke, Herr Präsident. Ich habe zwei Fragen an den zuständigen Ressortinhaber. Die Stellvertretung des Vorsitzenden: Wenn ich das so lese und der Vorsitzende ist an der Sitzung nicht da, übernimmt dann sein Stellvertreter den Vorsitz oder ist es explizit geregelt? Wenn ich das so durchlese, scheint mir, dass die Regierung auch den Stellvertreter des Vorsitzenden bestimmen muss.Zweitens hätte ich noch eine Anregung: Ich begrüsse, dass die Regierung die Anliegen des Landtages aufgenommen hat. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass anstatt dieser Lösung «2 Vertreter der Waldeigentümer» zum Beispiel auch der Landesveterinär Einsitz nehmen könnte. Ich denke, da es hier auch um Tiere geht, wäre das Fachwissen eines Experten auch gefragt. Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck:
Danke. Ich begrüsse es ebenfalls, dass die Regierung die Diskussion der ersten Lesung zum Teil aufgenommen hat. Ich bin aber der Ansicht, dass sie sie nur zum Teil aufgenommen hat und möchte darum diesen Art. 52 Abs. 1 noch weitergehend ändern. Die Begründung dafür ist die gleiche wie vorher: Mir geht es darum, dass das Prinzip «Wald vor Wild», dass die Vorrangigkeit der Erhaltung der lebenswichtigen Funktion unseres Waldes als Schutzwald gewährleistet ist, und zwar durch eine entsprechende Zusammensetzung des Jagdbeirates. Wenn wir uns vergegenwärtigen, dass der Winterbestand beim Rotwild, wie schon erwähnt, zirka 400 Stück beträgt, und dass er bis 2008 nach Angaben des Amtes für Wald, Natur und Landschaft auf höchstens 100 bis 120 Stück reduziert werden muss, so besteht akuter Handlungsbedarf zugunsten der Waldverjüngung, wollen wir die Schutzwaldfunktion nicht fahrlässig gefährden. Darum möchte ich, dass im Jagdbeirat nicht nur zwei Jagdpächter, ein Vertreter der Landwirte, zwei Waldeigentümer und ein Vertreters des Amtes für Wald, Natur und Landschaft sitzen, sondern ich beantrage folgende Abänderung von Art. 52 Abs. 1: «Die Regierung bestellt einen Jagdbeirat, der aus zwei Vertretern der liechtensteinischen Jagdpächter, einem Vertreter der Landwirte, einem Vertreter der Waldeigentümer, einem Vertreter des liechtensteinischen Forstvereins, einem Vertreter einer Naturschutzorganisation und einem Vertreter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft besteht. Die Regierung bestimmt den Vorsitz. Für jedes Mitglied ist gleichzeitig ein Ersatzmitglied zu bestellen». Mit dieser Zusammensetzung, die eine Person mehr beinhaltet, ist auch das Problem, dass bei Stimmengleichheit der Vorsitzende entscheiden muss, wesentlich geringer. Und ich denke, diese Zusammensetzung gewährleistet was im Gesetz festgelegt worden ist, nämlich eine ökologische Betrachtungsweise, eine ganzheitliche Betrachtungsweise, die eben die Schutzwaldfunktion unseres Waldes als prioritäre Aufgabe sieht. Danke.Abg. Elmar Kindle:
Herr Präsident, Damen und Herren. Sie werden verstehen, Frau Abg. Heeb-Fleck, dass ich Ihrem Antrag nicht folgen kann, weil etwas fehlt noch, nämlich die Botanisch-zoologische Gesellschaft fehlt auch noch. Dann hätten wir noch einen mehr drin. Dann hätten wir noch vielleicht den Fischerverein und weiss Gott was noch dazukommt. Ich möchte einen Jagdbeirat und keinen Forstbeirat, denn wir reden ja von Jagdbeirat. Ich bin der Meinung, dass es hier ausreicht, wenn hier fünf Mitglieder anwesend sind, weil es geht nur um die Notfütterung und nicht um irgendwelche anderen Lösungen, die hier angestrebt werden sollen.Ich stelle den Antrag, Art. 52 Abs. 1 so zu belassen, wie er in der 1. Lesung formuliert war, und zwar: zwei Vertreter der liechtensteinischen Jagdpächter, einen Vertreter für die Landwirte, einen Vertreter der Waldeigentümer und einen Vertreter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Jetzt habe ich vielleicht etwas überhört.Abg. Elmar Kindle:
So wie es in der 1. Lesung war: einen Vertreter der Waldeigentümer und nicht zwei.Abg. Gebhard Negele:
Werte Damen und Herren. Viele Wege führen nach Rom. Der vorliegende Weg ist eine ansprechende Route zur Problemlösung. Als Mitglied der Bürgergenossenschaft Triesen, welche bekanntlich für unsere Verhältnisse grosse Waldgebiete umfasst, begrüsse ich die zahlenmässige Anhebung der Waldeigentümer im Jagdbeirat. Die Regierung hat diesbezüglich die stichhaltigen Voten der 1. Lesung ernst genommen und für die 2. Lesung einen vernünftigen Vorschlag gebracht. Einerseits wird dadurch die für uns Menschen bedeutende Schutzfunktion des Waldes respektiert und andererseits dem Umstand Rechnung getragen, dass neu die Bürgergenossenschaften als Waldeigentümer auf den Entscheidungsprozess Einfluss nehmen können, aber nicht müssen. Vielen Dank.Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Auch ich stelle einen Antrag, der sich mit dem Vorschlag des Abg. Heinz Vogt deckt. Ich beantrage, Art. 52 Abs. 1 folgendermassen abzuändern: «Die Regierung bestellt einen Jagdbeirat, der aus zwei Vertretern der liechtensteinischen Jagdpächter, einem Vertreter der Landwirte, zwei Vertretern der Waldeigentümer» - und nun kommt die Änderung - «dem Landestierarzt und einem Vertreter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft besteht. Die Regierung bestimmt den Vorsitz. Für jedes Mitglied ist gleichzeitig ein Ersatzmitglied zu bestellen». Ich begründe dies damit, dass es im Grundsatz bei der Notfütterungsverordnung um das Tier geht. Und hier ist ein Fachmann in diesem Sinne im Jagdbeirat soweit nicht vertreten. Danke schön.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck:
Danke. Ich habe noch eine kurze Replik zum Abg. Elmar Kindle: Ich kann ihn dahingehend beruhigen, dass nach meinem Antrag ein Vertreter einer Naturschutzorganisation ja enthalten ist und damit wäre auch ein Vertreter der Botanisch-zoologischen Gesellschaft durchaus möglich. Dann haben Sie gesagt, dass der Jagdbeirat ja nur die Notfütterung beschliessen solle. Nach dem geltenden Gesetz - Art. 52 Abs. 2 - heisst es ja: «Der Jagdbeirat ist zu allen grundsätzlichen Fragen der Jagd zu hören, insbesondere auch bei der Planung und Ausarbeitung von Projekten, die den Schutz der wild lebenden Säugetiere und Vögel beeinträchtigen können». Ich denke, dahingehend ist in diesem Gesetz eine grössere Aufgabenpalette vorgesehen als nur der Entscheid Notfütterung - Ja oder Nein?Dann habe ich noch eine kurze Frage: Ich möchte klären, ob ich den letzten Satz im Abs. 1 des Art. 52 richtig verstanden habe. Dieser Satz heisst: «Für jedes Mitglied ist gleichzeitig ein Ersatzmitglied zu bestellen». Ist das ad personam gemeint, also dass für den Jäger ein Jäger als Ersatzmitglied und für den Waldeigentümer ein Waldeigentümer als Ersatz nominiert wird, dass also diese aufwändige Ersatzmitgliedsregelung gewährleisten soll, dass die grundsätzliche Zusammensetzung des Jagdbeirates gewährleistet bleibt? Danke. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Wie die Regierung in den Erläuterungen der Stellungnahme ausführt, ist beabsichtigt, mitunter zwei Vertreter der Waldeigentümer und unter anderem auch einen Vertreter der Bürgergenossenschaften zu involvieren, wie es der Abg. Gebhard Negele auch gesagt hat. Ich habe mit Vertretern von Bürgergenossenschaften gesprochen. Konkret kann ich dahingehend informieren, dass dies nicht als zielführend betrachtet wurde. Es wurde eher der Vorschlag der Abg. Claudia Heeb-Fleck als zielführend betrachtet, dass man anstatt zwei Vertretern der Waldeigentümer - sprich der Bürgergenossenschaften - einen Vertreter des Förstervereins delegieren solle. Es gibt hier unterschiedliche Ansichten, was zielführend ist.Abg. Elmar Kindle:
Herr Präsident, Damen und Herren. Ich bin für schlanke und nicht für aufgeblasene Strukturen, wie sie hier jetzt vorgeschlagen werden. Den Vorschlag des Abg. Henrik Caduff kann ich insofern nachvollziehen. Ich finde auch gut daran, dass ein Tierarzt oder der Landesveterinär Einsitz nehmen würde. Aber dann würde ich vorschlagen, dass man statt zwei Vertretern der Waldeigentümer einen Vertreter der Waldeigentümer und einen Tierarzt oder Landesveterinär in diesen Jagdbeirat bestimmen würde. Dann sind die Strukturen schlank und dem Ziel ist man eher näher, weil es geht wirklich nur um die Notfütterung und um nichts anderes. Es geht um die Tiere, wie der Abg. Caduff auch gesagt hat.Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Eine Antwort zum Abg. Wendelin Lampert: Auch ich habe mit Vertretern von Bürgergenossenschaften gesprochen. Und die haben genau das Gegenteilige geäussert. Danke.Abg. Alois Beck:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur noch darauf hinweisen, dass der Abs. 3 möglicherweise etwas unklar formuliert ist, wenn es hier heisst: «Im Falle des Ausscheidens eines Mitglieds und seines Ersatzmitgliedes hat die Bestellung eines neuen Mitgliedes für die restliche Funktionsdauer zu erfolgen». Ich gehe davon aus, dass das pragmatisch gehandhabt wird. Es kann ja auch sein, dass lediglich ein Ersatzmitglied ausscheidet und dass dann ein entsprechender Ersatz gesucht und gefunden wird. Hier sind zu viele Koppelungen gemacht. Aber ich glaube, das Verständnis sollte klar sein. Aber nicht, dass es hier später zu Auslegungsschwierigkeiten kommt. Abg. Josy Biedermann:
Danke schön. Ich werde den Antrag der Abg. Claudia Heeb-Fleck unterstreichen und möchte einfach betonen, dass im Interesse unseres Waldes ein fachlich kompetenter Ökologe bzw. Naturschutzvertreter in den Jagdbeirat aufgenommen werden sollte. Danke.Abg. Rudolf Lampert:
Keine Angst, ich stelle jetzt keinen Antrag, denn ich fordere die Regierung auf, ihre Vorlage abzuändern, damit ich keinen Antrag stellen muss. Und zwar hat mich das Problem mit dem Stellvertreter bzw. mit dem Vorsitz beschäftigt. Wenn tatsächlich nun das stellvertretende Mitglied den Vorsitz übernehmen muss, scheint mir das nicht gut. Ich würde eigentlich vorschlagen, dass die Regierung ihre Vorlage in dem Sinne abändert, dass es heisst: «Die Regierung bestimmt den Vorsitz und dessen Stellvertreter» - und dann ist eigentlich das Problem gelöst. Das heisst, die Regierung führt dort die Worte «und dessen Stellvertreter» ein. Dann haben wir diese Situation nicht, dass praktisch das Ersatzmitglied des Präsidenten den Vorsitz übernehmen muss. Dann ist eigentlich klar, dass der Stellvertreter dann die Sitzung führt. Abg. Heinz Vogt:
Ich denke nicht, dass eine Ausweitung in grössere Dimensionen des Jagdbeirates sinnvoll ist. Wenn man die Funktionen des Jagdbeirates und seine Aufgaben mal anschaut, kann man in Art. 52 lesen: «Der Jagdbeirat ist zu allen grundsätzlichen Fragen der Jagd zu hören». Und es geht hier um Jagdfragen. Das Notfütterungskonzept ist ein Teilbereich, wo er dann explizit entscheiden muss. Und weiter heisst es: «Insbesondere auch bei der Planung und Ausarbeitung von Projekten, die den Schutz der wild lebenden Säugetiere und Vögel beeinträchtigen können». Darum war eigentlich auch meine Intention, dass der Landesveterinär natürlich hier prädestiniert wäre, um einen guten Beitrag zu leisten. Ich denke auch, Sie müssen sich einmal die unterschiedlichen Meinungen bei der Notfütterung vorstellen. Es geht ja hier um die Tiere und da geht es ja auch um den physischen Zustand der Tiere. Und ich denke, der Landesveterinär wäre hier doch prädestiniert, eine Meinungsbildung in richtige Bahnen zu leiten. Er ist auch der Fachmann, der sagen kann, ob jetzt ein Tier gefährdet ist oder nicht. Und das wäre wirklich im Sinne der Sache. Ich bin mir jetzt nicht klar, ob der Antrag des Abg. Caduff in die gleiche Richtung geht wie meiner. Meine Intention ist, dass anstatt des Regierungsantrages mit zwei Vertreter der Waldeigentümer es so lauten sollte: «Ein Vertreter der Waldeigentümer, der Landestierarzt», also die zwei sollen aufgeteilt werden in Waldeigentümer und Landestierarzt. Das wäre eigentlich mein Antrag. Muss ich den Antrag noch richtig formulieren - oder ist das klar?Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich gebe Ihnen dann noch die Möglichkeit, Ihren Antrag auch zu formulieren. Abg. Gebhard Negele:
Ich habe noch eine Antwort an den Abg. Wendelin Lampert: Ich finde es überhaupt nicht zielführend, wenn ein grosser Waldeigentümer für die wichtige Angelegenheit des Waldes kein Stimmrecht bekommt. Das hätte ich als Eigentümer nicht gerne. Danke.Abg. Elmar Kindle:
Ich ziehe meinen Antrag zurück und unterstütze den Antrag des Abg. Heinz Vogt, sofern er ihn auch zu formulieren bringt. Regierungsrat Hugo Quaderer:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Dieser Artikel gibt offensichtlich zu mehr Diskussionen Anlass, als man sich erhoffen und erwarten könnte. Es wurden verschiedenste Anträge gestellt. Die Regierung hat in ihrer Stellungnahme ausgeführt, weshalb sie sich für diesen Weg hier entschieden hat. Die Regierung hat die Voten anlässlich der 1. Lesung aufgenommen, ausgewertet und hier im Sinne eines Kompromisses einen Jagdbeirat mit sechs Personen vorgeschlagen.Man kann jetzt vielleicht zuerst einmal die Frage diskutieren: Soll dieser Jagdbeirat aus sechs Personen, aus fünf Personen oder aus sieben Personen zusammengesetzt sein? Wenn man dann hier eine Einigung hat, stellt sich die zweite Frage: Wer ist dann diese sechste und allenfalls auch siebte Person?Die Regierung hat in der Stellungnahme ja ausgeführt, was die Beweggründe sind, hier einen zweiten Waldeigentümer Einsitz nehmen zu lassen. Der Grund ist derjenige, dass vor allem vom Landtag gewünscht wurde, dass die Interessen des Schutzwaldes noch stärker zum Ausdruck kommen in der Zusammensetzung des Jagdbeirates. Die Regierung hat auch in der 1. Lesung bereits ausgeführt, dass mit der heutigen Zusammensetzung des Jagdbeirates kein Überhang an Jagdinteressen von der Zusammensetzung her gegeben ist, weil es sind jetzt zwei Jagdpächter vertreten, ein Landwirtschaftsvertreter, ein Vertreter das Amtes für Wald, Natur und Landschaft und ein Vertreter der Waldeigentümer. Aber im Sinne der Voten und auch in Anbetracht des Umstandes, dass die Waldeigentümer - man kann sagen, heute gibt es elf Waldeigentümer, der Wald ist ungefähr zu 95% im Besitz der öffentlichen Hand -, dass diese elf Eigentümer - sprich Gemeinden - jetzt auch auf die Bürgergenossenschaften ausgeweitet werden. Und das war mit ein Grund, weshalb sich die Regierung dazu entschieden hat, auch einen zweiten Waldeigentümer Einsitz nehmen zu lassen im Jagdbeirat. Also nochmals, die Regierung ist der Ansicht, dass dem Grundsatz, dass die Interessen des Waldes gegenüber denjenigen der Jagd Vorrang haben, dass das ganz klar eigentlich schon in der bisherigen Zusammensetzung zum Ausdruck kommt, aber noch stärker in der Zusammensetzung, wie es die Regierung jetzt im Hinblick auf die 2. Lesung vorgeschlagen hat. Es wurden dann im Hinblick auf die Zusammensetzung, aus welcher Gruppe diese 6. oder 7. Person rekrutiert werden könnte, verschiedenste Argumente eingebracht. Wenn man sich Art. 52 Abs. 2, wie er heute besteht, vor Augen führt, dann hat es sicherlich etwas für sich, dass man auch damit argumentiert, dass ein Vertreter der Botanisch-Zoologischen Gesellschaft Einsitz nehmen sollte oder könnte. Es gibt aber auch Argumente, dass der Landestierarzt hier ein Spektrum abdeckt, das dem Jagdbeirat insbesondere sehr zuträglich ist. Ich möchte aber nochmals festhalten: Die Regierung ist der Ansicht, dass sechs Personen ausreichend sind. Ich möchte auch am Antrag festhalten, dass ein zweiter Waldeigentümer im Jagdbeirat Einsitz nehmen soll. Es wurden dann auch Fragen gestellt zum eigentlichen Art. 52 Abs. 3 und wie der stellvertretende Vorsitz geregelt ist. Das ist vom Wortlaut her so zu verstehen: Das ordentliche Mitglied und sein Ersatzmitglied bilden praktisch eine Schicksalsgemeinschaft. Die Regierung hat auch in der Vergangenheit die Bestellung des Jagdbeirates immer so vorgenommen, dass beispielsweise der Vertreter der Jagdpächter ein Mitglied ist und gleichzeitig wurde ein Vertreter der Jagdpächter als Ersatzmitglied bestellt. Das heisst also, die grundsätzliche Zusammensetzung, wie es die Abg. Claudia Heeb-Fleck ausgeführt hat, soll damit gewährleistet sein. Und das hat auch zur Folge, dass, wenn der Vorsitzende als ordentliches Mitglied verhindert ist, dass dann automatisch sein Stellvertreter oder seine Stellvertreterin den Vorsitz übernimmt, weil das eben, wie ich es ausgeführt habe, eine Schicksalsgemeinschaft bzw. wie ein Konkubinatspaar ist. Das kann man sich vielleicht so vorstellen: Die sind aneinander gebunden. Insofern ist auch die Bemerkung des Abg. Alois Beck zu Abs. 3 richtig, dass man das - wie er es selbst ausgedrückt hat - mit einem pragmatischen Ansatz verstehen muss und das Verständnis - wie er es ausgeführt hat - richtig ist.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann haben wir über drei Anträge abzustimmen, nachdem der Abg. Elmar Kindle seinen Antrag zurückgezogen hat. Da jetzt sehr viel über die Zusammensetzung diskutiert wurde, bitte ich, dass jeder Antrag vor der Abstimmung nochmals vorgelesen wird. Und dann stimmen wir jeweils nach der Reihenfolge der eingegangen Anträge ab.Der erste Antrag kommt von der stellvertretenden Abg. Claudia Heeb-Fleck, in Art. 52 Abs. 1 folgende Änderung vorzunehmen. Ich bitte Sie, Ihren Antrag noch einmal zu formulieren. Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck:
Danke.Abs. 1: «Die Regierung bestellt einen Jagdbeirat, der aus zwei Vertretern der liechtensteinischen Jagdpächter, einem Vertreter der Landwirte, einem Vertreter der Waldeigentümer, einem Vertreter des Liechtensteiner Forstvereins, einem Vertreter einer Naturschutzorganisation und einem Vertreter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft besteht. Die Regierung bestimmt den Vorsitz. Für jedes Mitglied ist gleichzeitig ein Ersatzmitglied zu bestellen».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dieser soeben vorgetragene Änderungsantrag kommt nun zur Abstimmung. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dem Antrag ist somit nicht stattgegeben. Dann kommen wir zum Antrag des Abg. Henrik Caduff. Ich bitte auch Sie, Ihren Antrag nochmals zu formulieren.Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Mein Antrag lautet wie folgt: «Die Regierung bestellt einen Jagdbeirat, der aus zwei Vertretern der liechtensteinischen Jagdpächter, einem Vertreter der Landwirte, zwei Vertretern der Waldeigentümer, dem Landestierarzt und einem Vertreter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft besteht. Die Regierung bestimmt den Vorsitz». Und hier möchte ich noch die Anregung des Abg. Rudolf Lampert einbauen. Weiter heisst es also: «Die Regierung bestimmt den Vorsitz und dessen Stellvertreter. Für jedes Mitglied ist gleichzeitig ein Ersatzmitglied zu bestellen». Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben den Antrag gehört. Wer dem Antrag des Abg. Caduff Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Auch diesem Antrag ist nicht zugestimmt. Dann kommen wir noch zum Antrag des Abg. Heinz Vogt. Ich bitte auch Sie, Ihren Antrag nochmals zu formulieren.Abg. Heinz Vogt:
Ich formuliere Abs. 1, der wie folgt lauten soll: «Die Regierung bestellt einen Jagdbeirat, der aus zwei Vertretern der liechtensteinischen Jagdpächter, einem Vertreter der Landwirte, einem Vertreter der Waldeigentümer, dem Landestierarzt und dem Leiter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft besteht. Die Regierung bestimmt den Vorsitz. Für jedes Mitglied ist gleichzeitig ein Ersatzmitglied zu bestellen».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Der Abg. Henrik Caduff meldet sich noch zu Wort.Abg. Henrik Caduff:
Danke, Herr Präsident. Der Vorschlag des Abg. Heinz Vogt lautete beim ersten Mal, dass von einem Vertreter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft die Rede war, und jetzt wäre es der Leiter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft. Nur, dass ich das richtig verstanden habe. Danke.Abg. Elmar Kindle:
Ich glaube, es müsste «einen Vertreter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft» heissen und nicht der Vorsitzende.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Diese Bestätigung hätte ich natürlich gerne vom Abg. Heinz Vogt, ob er den Leiter oder einen Vertreter meint.Abg. Heinz Vogt:
Ich habe das falsch abgetippt.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Es muss also «einen Vertreter» heissen.Wer dem Antrag des Abg. Heinz Vogt zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Diesem Antrag ist somit zugestimmt. Dann stimmen wir noch über den Art. 52 in der geänderten Form ab. Wer diesem Artikel die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit ist diesem Art. 52 Abs. 1, 3 und 3a in der geänderten Form zugestimmt und wir können weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Jagdgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit ist diese Gesetzesvorlage abschliessend in 2. Lesung behandelt und Traktandum 33 erledigt. -ooOoo-