Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht), [Umsetzung der Richtlinie 1999/70/EG zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge, der Richtlinie 97/81/EG zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit sowie der Richtlinie 2001/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen] (Nr. 107/2005), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am 1. Tag der Dezember-Landtagssitzung fort. Wir kommen zu Traktandum 13: Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches - sprich Arbeitsvertragsrecht. Der Bericht und Antrag Nr. 107/2005 steht zur Behandlung an. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung.Wenn es keine Wortmeldungen gibt, bitte ich, mit der Lesung zu beginnen. Sachüberschrift vor Art. 8a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sachüberschrift vor Art. 8a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 8a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 8b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 9 Sachüberschriften wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 Sachüberschriften steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 36a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 44 Sachüberschriften wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44 Sachüberschriften steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen. Art. 44a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44a steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte hier wissen, ob das EWR-Recht vollständig umgesetzt wurde oder nicht. Es geht hier um die Frage der befristet angestellten Landesangestellten. Auf Seite 12 wird ausgeführt, dass diese Richtlinie 1999/70/EG sowohl für privat-rechtliche wie auch für öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse gilt. Dann wird aber in den weiteren Ausführungen gesagt, dass hier dieses Recht nur für die privatrechtlich geregelten Arbeitsverhältnisse vorgesehen sei. Hier entsteht für mich eine offensichtliche Diskrepanz. Ich möchte von der Regierung wissen, ob diese EWR-Richtlinie nun vollständig umgesetzt wird oder ob es hier ein Defizit gibt und Liechtenstein allenfalls mit einer Klage zu rechnen hat. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es ist in der Tat so, dass auf Seite 12 die entsprechenden Ausführungen zu finden sind. Zunächst, dass mit dieser Umsetzung die öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisse nicht mit umfasst sind, das ergibt sich aus dem Vorbehalt von Art. 70 im ABGB unter § 1173a. Es wird dort auch ausgeführt, dass es eine Arbeitsgruppe gibt, die sich mit einem neuen Personalgesetz beschäftigt und diese Arbeitsgruppe hat die Arbeiten meines Wissens jetzt auch abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, dem Landtag im nächsten Jahr darüber auch ein Gesetz dann vorzulegen. Ob dann mit einer Verweistechnik gearbeitet oder eine eigenständige Lösung geschaffen wird, das entzieht sich momentan meiner Kenntnis. Aber es ist richtig, es ergibt sich daraus, dass diese Richtlinien sowohl für private als auch öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse gilt, dass damit die Umsetzung nicht vollständig erfolgt ist. Abg. Marlies Amann-Marxer:
Danke, Herr Präsident. Zu Abs.
1 regte mein Antrag aus der 1. Lesung an, die sachlichen Gründe im Gesetzestext aufzuführen, die zu einer Befristung von Arbeitsverhältnissen führen können, so wie auf Seite 31 im Bericht und Antrag aufgelistet.
In ihrer schriftlichen Stellungnahme erläutert die Regierung, weshalb sie dieser Anregung nicht gefolgt ist. Die Regierung will der Gerichtsbarkeit im Streitfall einen Ermessensspielraum einräumen, welches akzeptable Begründungen sein könnten für ein befristetes Arbeitsverhältnis. Die Aufzählung von Gründen soll gemäss Ausführungen der Regierung beispielhaft sein. Es soll mit dem Nichtaufführen der Gründe im Gesetzestext auch möglichen Veränderungen in den gesellschaftlichen und arbeitsmarktlichen Verhältnissen Rechnung getragen werden. Ausserdem wird bekanntlich bei der Auslegung durch die Gerichte auch die Diskussion und Zielsetzung im Rahmen der Gesetzgebung im Landtag berücksichtigt. Ich würde von der Regierung trotzdem gerne wissen, ob solche Fragen eventuell auch durch Verordnung zu regeln wären. Im Übrigen kann ich den Zielvorstellungen und Begründungen der Regierung in diese Richtung folgen und stimme dem vorgelegten Gesetzestext deshalb zu.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Geschätze Frauen und Herren Abgeordnete. Nein, es ist nicht beabsichtigt, hierzu eine Verordnung zu machen. Es ist im ganzen Privatrecht - zumindest im ABGB - nicht üblich, das Recht auch noch mit Verordnungen zu konkretisieren. Das bringt die Gewaltenteilung mit sich, dass das Recht von unbestimmten Rechtsbegriffen lebt und damit der gesellschaftspolitischen Entwicklung im Leben Rechnung getragen werden kann durch die Rechtsprechung. Wir haben das auch in der Stellungnahme ausgeführt, dass das Privatrecht halt von der Privatautonomie lebt und beherrscht ist und damit eigentlich nicht zugänglich ist, jedes Detail im Rahmen des Gesetzes ein für allemal festzuschreiben. Ich finde, das wäre auch eine sehr schlechte Variante, wenn man auf dem heutigen Kenntnisstand einfach alles festschreiben wollte. Und wir haben deshalb davon abgesehen und es ist auch nicht beabsichtigt, das irgendwo zu konkretisieren. Die Materialien sind für die Gerichte selbstverständlich zugänglich und die müssen sie bei einer Auslegung auch berücksichtigen. Danke schön. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir noch abstimmen. Wer dem Art. 44a zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. Art. 46 Abs. 2 Bst. d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 46 Abs. 2 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 113 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 113 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. In Bst. a hat sich ein Fehler eingeschlichen. Das müsste nicht «Rahmenvereinigung», sondern «Rahmenvereinbarung» heissen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über II. mit dieser Änderung, die von Regierungschef-Stellvertreter Tschütscher eingebracht wurde, abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter. III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir noch zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches - Arbeitsvertragsrecht - die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir Traktandum 13 erledigt. -ooOoo-