Beschluss Nr. 119/2005 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses [Richtlinie 2005/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2005 zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 85/611/EWG, 91/675/EWG, 92/49/EWG und 93/6/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/19/EG, 98/78/EG, 2000/12/EG, 2001/34/EG, 2002/83/EG und 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer neuen Ausschussstruktur im Finanzdienstleistungsbereich] (Nr. 94/2005)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 16: Beschluss Nr. 119/2005 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses [Richtlinie 2005/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2005 zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 85/611/EWG, 91/675/EWG, 92/49/EWG und 93/6/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/19/EG, 98/78/EG, 2000/12/EG, 2001/34/EG, 2002/83/EG und 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer neuen Ausschussstruktur im Finanzdienstleistungsbereich]. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 94/2005 steht zur Diskussion. Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke. Der Gemeinsame EWR-Ausschuss hat beschlossen, die Richtlinie 2005/1/EG zur Änderung diverser Richtlinien - wie vom Landtagspräsidenten bereits vorgelesen - und zur Schaffung einer neuen Ausschussstruktur im Finanzdienstleistungsbereich in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Die Regierung beantragt mit diesem Bericht nun, der Landtag wolle diesem Beschluss seine Zustimmung erteilen.
Bei der oben erwähnten Richtlinie geht es um eine Ausdehnung des so genannten «Lamfalussy-Verfahrens», welches ursprünglich nur im Wertpapierbereich auf dem Banken- und Versicherungsbereich vorgesehen war. Dies bedeutet, dass für den Banken- und Versicherungsbereich neue Ausschussstrukturen innerhalb der EU zu bilden sind.
Diese Richtlinie hat für die EFTA-EWR-Staaten keine direkten Auswirkungen, da diese auf das EU-Gesetzgebungsverfahren ohnedies nur im Rahmen des so genannten «Decision Shaping» Einfluss nehmen können. Aufgrund der vorliegenden Richtlinien-Übernahme müssen das Bankengesetz in einem Artikel und gegebenenfalls das Versicherungsaufsichtsgesetz geringfügig angepasst werden.
Ich werde dem Antrag der Regierung meine Zustimmung erteilen.
Abg. Rudolf Lampert:
Der Abg. Klein hat bereits ausgeführt, worum es in dieser Richtlinie geht. Für uns als EFTA- bzw. EWR-Staat hat dies keine direkte Auswirkung, da wir auf das EU-Gesetzgebungsverfahren nur im Rahmen des so genannten «Decision Shaping» Einfluss nehmen können. Für uns hat es also keine direkten Auswirkungen. Zudem zieht es weder finanzielle noch personelle Konsequenzen nach sich. Ich werde dieser Vorlage ebenfalls zustimmen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann können wir über den Antrag der Regierung abstimmen. Die Regierung beantragt, der Landtag wolle dem beiliegenden Beschluss Nr. 119/2005 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 30. September 2005 die Zustimmung erteilen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir Traktandum 16 erledigt. -ooOoo-