Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über den gegenseitigen Datenaustausch in Asylangelegenheiten vom 29. September 2005 (Nr. 101/2005)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir setzen unsere Beratungen am 2. Tag der Dezember-Landtagssitzung fort. Für heute Vormittag habe ich Ihnen noch folgende Absenz mitzuteilen: Der Abg. Markus Büchel wird durch den stellvertretenden Abgeordneten Adrian Gstöhl ersetzt. Wir kommen nun zu Traktandum 20: Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über den gegenseitigen Datenaustausch in Asylangelegenheiten vom 29. September 2005. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 101/2005 steht zur Diskussion.Abg. Gebhard Negele:
Werte Damen und Herren, guten Morgen.
Der Landtag kann heute mit der Ratifizierung des vorliegenden Abkommens eine elegante, interimistische Lösung in Kraft setzen.
Es geht um den grenzüberschreitenden Datenaustausch im Asylbereich mit unseren Nachbarn, der Schweiz und Österreich. Dieses trilaterale Abkommen ist eine Zwischenlösung, quasi ein Provisorium mit einer prognostizierten Lebenserwartung von zwei bis drei Jahren. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte dann das entsprechende Assoziierungsabkommen betreffend die Schengen- und Dublin-Verträge mit der EU vorhanden sein.
Ohne das nun hier vorliegende Abkommen ist es aufgrund der Datenschutzgesetzgebung nicht möglich, wechselseitige Auskünfte im Asylbereich zu geben oder zu bekommen.
Ohne dieses Abkommen können Asylsuchende weiterhin das so genannte «Asyl-Shopping» betreiben. Das heisst, Asylverfahren können in unseren Nachbarländern erneut initiiert werden. Dies aufgrund der Nichtexistenz des Datenaustausches.
Mir ist es wichtig, dass dieses Abkommen nicht gegen unser Datenschutzgesetz verstösst. Ich sehe keinen solchen Verstoss in der Vorlage.
Ein automatisierter Datenaustausch findet nicht statt. Ein Informationsaustausch findet nur dann statt, wenn im Rahmen der Amtshilfe ein entsprechendes Ersuchen gestellt wird. Ein direkter Zugriff auf die gemeinsame Datenbank findet ebenfalls nicht statt.
Dem Bericht und Antrag auf Seite 8 ist jedoch zu entnehmen, dass bezüglich des möglichst deutlich Sichtbarmachens des Datenschutzes nicht alle gemachten Änderungswünsche im Abkommen berücksichtigt wurden.
Ich hätte gerne von der Regierung Aufklärung darüber, welches die nicht berücksichtigten Änderungswünsche sind.
Im Weiteren habe ich noch eine Verständnisfrage zum Abkommen:
Artikel 3 des Abkommens, Punkt 6, lautet wie folgt -
ich zitiere: «Die Vertragsparteien übermitteln einander die in Absatz 1 genannten Daten in schriftlicher Form».
Mein Verständnis diese Artikels reicht so weit, dass ich daraus entnehmen kann, dass keine mündlichen Auskünfte gestattet sind.
Was heisst nun aber im Umfeld unserer elektronisch vernetzten Welt der Passus «in schriftlicher Form»?
Auch hier erwarte ich von der Regierung eine klärende Antwort.
Ich stehe dem Abkommen zustimmend gegenüber, zumal es neben den sachlichen Vorteilen weder finanziellen noch personellen Mehraufwand nach sich zieht.
Vielen Dank.
Abg. Pepo Frick:
Guten Morgen.
Im Zentrum von Europa gelegen, ist Liechtenstein darauf angewiesen, mit der EU und vor allem mit den Nachbarstaaten Österreich und Schweiz im Asylwesen zusammenzuarbeiten. Liechtenstein beabsichtigt, parallel zur Schweiz ein Assoziierungsabkommen zu Schengen/Dublin zu erhalten. Bis zu diesem Abschluss soll der Datenaustausch in Asylangelegenheiten in einem Abkommen, welches im September 2005 unterzeichnet wurde, geregelt werden.
Die Schweiz, Österreich und Liechtenstein haben im Jahre 2001 bereits ein Rücknahmeabkommen unterzeichnet. Mit dem vorliegenden Abkommen wollen die Vertragsparteien ihre Zusammenarbeit im Asylwesen vervollständigen.
Wie in der Prämisse zum Abkommen betont wird, darf dieses nur unter Beachtung der Genfer Flüchtlingskonvention umgesetzt werden. Unter strikter Beachtung dieses Grundsatzes werde ich dem Antrag der Regierung zustimmen.
Abg. Doris Frommelt:
Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete. Zweck des Abkommens zwischen den drei Ländern Österreich, Schweiz und Liechtenstein ist die Ermöglichung eines gegenseitigen Datenaustausches im Asylbereich auf dem Amtshilfeweg. Die Datenübermittlung erfolgt auf Ersuchen hin, das heisst, nicht in einem automatisierten Verfahren bzw. nicht durch Zugriff auf eine gemeinsame Datenbank. Ausgetauscht werden Daten von Asylwerbern, die einen Antrag zur Anerkennung des Flüchtlingsstatus gestellt haben. Das Abkommen bietet umfassendere Möglichkeiten für diesen Datenaustausch als bisher. Es bildet die rechtliche Grundlage dafür und trägt dazu bei, Asylmissbrauch zu verhindern. Die Schweiz hat im Juni 2005 in einer Volksabstimmung die Schengen-/Dublin-Assoziierung gutgeheissen. Liechtenstein hat gegenüber der EU das Interesse zum Ausdruck gebracht, parallel zur Schweiz eventuelle Assoziierungsabkommen zu verhandeln. Mit einer Aufnahme von eigentlichen Verhandlungen kann bald gerechnet werden. Diese beiden Abkommen, Schengen und Dublin, regeln insbesondere die Verstärkung der Grenzkontrollen an den Aussengrenzen des Schengen-Raumes, die gemeinsame Asyl- und Visapolitik, eine verbesserte grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit, den Informationsaustausch über gesuchte Personen und Sachen, eine verbesserte Zusammenarbeit im Bereich der Strafjustiz, Fragen im Bereich der Asylgewährung usw. Ein In-Kraft-Treten dieser Abkommen wird voraussichtlich nicht vor 2008 erfolgen. Obwohl das nun vorliegende Abkommen zwischen den drei Staaten voraussichtlich nur rund zwei Jahre in Kraft sein wird, sind die drei Staaten übereinstimmend der Ansicht, dass sich der Abschluss des Abkommens trotz dieser relativ kurzen Lebensdauer lohnt. Es ist für die drei Vertragsstaaten wichtig, sobald als möglich eine adäquate Rechtsgrundlage für den Datenaustausch in Asylangelegenheiten in Kraft setzen zu können. Art. 5 und 6 des vorliegenden Abkommens legen den Schutz der ausgetauschten Daten fest, insbesondere auch die Löschung der Daten und das Recht von betroffenen Personen auf Auskunft. Das hohe Niveau des liechtensteinischen Datenschutzrechtes bleibt dabei gewahrt. Aufgrund dieser Ausführungen werde ich dem Antrag der Regierung folgen und dem Abkommen meine Zustimmung erteilen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine Wortmeldungen mehr aus dem Plenum gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Herzlichen Dank für die zustimmenden Voten zu diesem Abkommen über den grenzüberschreitenden Datenaustausch im Asylbereich. Es soll noch einmal klar gesagt werden: Damit soll nur der Asylmissbrauch verhindert werden. Das Abkommen - so wird im Bericht und Antrag ausgeführt - wird voraussichtlich von befristeter Dauer sein. Je nachdem natürlich, ob Liechtenstein dem Schengen-/Dublin-Abkommen beitritt oder nicht. Da sind die Voraussetzungen unterschiedlich. Und es ist auch selbstverständlich, dass die Grundsätze der Genfer Flüchtlingskonvention immer befolgt und berücksichtigt werden müssen. Zu den Fragen des Abg. Gebhard Negele: Zur ersten Frage betreffend den Datenschutz: So bin ich nur so weit darüber informiert, dass unser Datenschutzgesetz befolgt wird. Im Einzelnen, in welchen Detailpositionen da diskutiert wurde, das müsste ich jetzt nachfragen. Aber es musste hier natürlich eine Regelung gefunden werden, die allen drei Ländern entspricht. Aber wichtig war uns, dass letztendlich auch unser Datenschutzbeauftragter seine Zustimmung gab, dass er mit diesem Abkommen so leben könne. Dann haben Sie richtig gesagt, dass die Daten in schriftlicher Form ausgetauscht werden. Das heisst, es gibt nicht einfach mündliche Auskünfte. Es gibt bestimmte vorgefertigte Formulare, wie die Gesuche zu stellen sind, was in den Gesuchen beinhaltet sein muss und diese werden dann schriftlich ausgetauscht. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass, wenn die entsprechenden Vorkehrungen getroffen worden sind, dass zum Beispiel solche Daten auf dem elektronischen Weg mit diesen Formularen, natürlich auch streng vertraulich, dann ausgetauscht werden können, dass das dem Prinzip der Schriftlichkeit auch entspricht, immer vorausgesetzt, die entsprechenden Voraussetzungen wie Signaturen usw. sind geschaffen. Aber auf jeden Fall muss immer dem Prinzip der Schriftlichkeit gefolgt werden und es wird nicht über den mündlichen Auskunftsweg miteinander verkehrt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir über den Antrag der Regierung abstimmen, der wie folgt lautet: Der Landtag wolle dem Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über den gegenseitigen Datenaustausch in Asylangelegenheiten vom 29. September 2005 die Zustimmung erteilen. Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir Traktandum 20 erledigt. -ooOoo-