Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen vom 2. November 2005 (Nr. 2/2006)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Traktandum 17: Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen vom 2. November 2005. Der Bericht und Antrag Nr. 2/2006 steht zur Diskussion.Stv. Abg. Rony Bargetze:
Danke, Herr Präsident.
Sehr geehrte Damen und Herren. Dieses Abkommen zur gegenseitigen Hilfeleistung bei Katastrophen und zur gegenseitigen Warnung vor Gefahren und Informationen als Vorbeugung ist einerseits eine übliche und notwendige Vereinbarung zwischen Nachbarstaaten, andererseits aber wird mit diesem weiteren Abkommen unser traditionell gutes und enges Verhältnis zur Schweiz einmal mehr bestätigt und bekräftigt.
Schon bei In-Kraft-Treten des Abkommens zur gegenseitigen Hilfeleistung mit Österreich - LGBl. 1996 Nr. 26 - wurde angeregt, dass ein analoges Abkommen mit der Schweiz aller Voraussicht nach wesentlich wichtiger wäre, da die regelmässige sehr enge Zusammenarbeit mit Schweizer Organisationen traditionsgemäss sehr viel öfter zum Tragen kommt als diejenige mit Österreich.
Ursprünglich war man aber der Ansicht, dass Hilfe aus der Schweiz pragmatisch gehandhabt werden könne und das nicht separat geregelt werden müsse. Es stellte sich dann aber heraus, dass die Souveränität des Fürstentums Liechtenstein doch eine klare Regelung des Grenzübertrittes von uniformierten Militäreinheiten mit ihren schweren Mitteln und für das Überfliegen von fremdem Staatsgebiet verlangt.
Mit dem nun zu verabschiedenden Abkommen werden diese Regelungen getroffen. Vor allem wir im Fürstentum Liechtenstein werden davon im Katastrophenfall profitieren können, da wir aufgrund unserer Staatsstrukturen kein Militär, keinen obligatorischen Zivilschutz und keine Reserven bei den Rettungsorganisationen haben und deshalb bei Langzeiteinsätzen auf auswärtige Hilfe angewiesen sind.
Jedoch ist es nicht auszuschliessen, dass auch wir Gelegenheit bekommen können, besonders in unseren Nachbarkantonen gelegentlich tatkräftig Hilfe zu leisten, wie dies bereits im November 2002 im bündnerischen Schlans und kurze Zeit später im Kanton Appenzell der Fall war. So ein Einsatz ist eine Geste der Solidarität und des Dankes für die unterschiedlichen Dienste, die die Schweiz uns als grösserer Partner seit vielen Jahren gewährt. Es ist jedoch darauf zu hoffen, dass sich die Einsätze auf gemeinsame Übungen beschränken sowie auf Vorbeugung durch den Austausch von Informationen und Erkenntnissen.
Eine offizielle Zusammenarbeit - wie die vorgesehene - zwischen unseren beiden Nachbarstaaten stärkt und bekräftigt die Solidarität sowie die staatlichen und persönlichen Beziehungen auf Regierungs- und Beamtenebene und auf Ebene der Einsatzkräfte. Sie wird der gegenseitigen Fort- und Weiterbildung dienen und stellt eine verlässliche Hilfe im Katastrophenfall dar. Ich erachte dieses Abkommen für uns als sehr wichtig und sinnvoll und werde daher dem Abkommen gerne zustimmen.
Danke.Abg. Jürgen Beck:
Danke, Herr Präsident. Lob auch von meiner Seite. Sicherheit ist ein wichtiges, wenn nicht das wichtigste Grundbedürfnis der meisten Bürger. Sicherheit erwartet man nicht zuletzt von einem Staat, in dem man sich geborgen und zu Hause fühlen will.
In Liechtenstein wird viel zum Schutz der Bevölkerung getan, sei dies durch zahlreiche freiwillige Helfer und Institutionen wie Feuerwehr, Samariter, Bergrettung, Lawinendienst, Rettungshundeführer, Wasserrettung, Zivilschutz usw. Einen anderen Teil der Sicherheit in Liechtenstein bestreiten die berufsmässig organisierten Institutionen wie die Landespolizei, die Ärzteschaft, das Spitalpersonal, die Rettungssanitäter, die Grenzwacht sowie kommerziell ausgerichtete Privatfirmen usw. Alle diese Institutionen verfügen über einen sehr hohen Ausbildungs- und Wissensstand.
Nun wissen wir alle, dass auch Liechtenstein nicht vor grossen Naturereignissen oder Katastrophen gefeit ist. Für solche Fälle organisieren Gemeindeführungsstäbe und der Landesführungsstab die Koordination der Schadensplätze, der Hilfsorganisationen und die Notunterkünfte für die betroffenen Einwohner.
Grössere Ereignisse haben meistens eines gemeinsam und dies ist naturgemäss durch die Kleinheit unseres Landes bedingt: Wir verfügen nicht immer über genügend Helfer, Spezialgeräte und Hilfsmaterial, um Katastrophenereignisse in befriedigendem Masse bewältigen zu können.
Was liegt also näher, als mit einem Nachbarn, bei dem viele unserer Spezialisten schon ausgebildet werden, ein Abkommen zu treffen, das die Zusammenarbeit bei Katastrophenfällen regelt.
Mit dem Abschluss dieses Abkommens hat Liechtenstein Zugang zu einem sehr grossen Potenzial, nicht zuletzt auch an Wissen und Informationen.
Die Ratifizierung des Abkommens mit der Schweiz ist ein wichtiger und richtiger Schritt für den Schutz der Bevölkerung Liechtensteins und eine logische Ergänzung zum Abkommen mit Österreich.
Nebst den pragmatischen Vorteilen unterstreicht ein solches Abkommen die engen freundschaftlichen Beziehungen zwischen zwei Staaten.
In diesem Sinne kann ich das Ansinnen der Regierung, dieser Vorlage die Zustimmung zu erteilen, nur unterstützen.
Danke.Abg. Peter Lampert:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete.
Bei Katastrophen oder bei schweren Unglücksfällen ist rasche Hilfe notwendig. Nur wenige Länder verfügen über so viele Hilfsmannschaften und Hilfsmittel, um allein sofort mit Menschen und Material helfen zu können. Der Zusammenarbeit mit anderen Ländern kommt deshalb eine grosse Bedeutung zu.
Unser Land ist seit vielen Jahren von Katastrophen verschont geblieben. Auch grössere Unglücksfälle sind zum Glück keine zu verzeichnen. Dennoch müssen wir Vorsorge treffen. Wir müssen bereit sein, wenn Hilfe notwendig wird. Unser Rettungswesen ist zwar gut ausgebaut worden, aber in grösseren Fällen wäre Hilfe von aussen sicher dringend notwendig.
Die Regierung hat mit der Schweiz ein Abkommen über die gegenseitige Hilfe bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen abgeschlossen. Ich stimme diesem Abkommen zu, weil es uns allen zugute kommt, wenn wir von einem grösseren Unglück heimgesucht werden.
Bei diesem Abkommen geht es aber nicht nur um Katastropheneinsätze, sondern es geht auch um gemeinsame Katastrophenübungen von liechtensteinischen und schweizerischen Hilfsorganisationen. Aus Erfahrung mit der Bergrettung und dem Lawinendienst weiss ich, wie wichtig die Ausbildung der Hilfsmannschaften auf allfällige Einsätze im Ernstfall ist. Das Abkommen stellt die gemeinsamen Übungen den Ernstfall-Einsätzen gleich, wie in Art. 14 Abs. 2 festgehalten wird. Damit ist gewährleistet, dass die Übungen möglichst wirklichkeitsgetreu durchgeführt werden können.
Meine Zustimmung zu diesem Abkommen ist unbestritten. Aber ich möchte der Regierung zum Schluss noch zwei Fragen stellen:
- Ist schon eine gemeinsame Katastrophenübung zwischen Liechtenstein und der Schweiz geplant, damit sich die Hilfskräfte auf die Bedingungen in unserem Land einstellen können?
- Im November 2003 hat der Landtag den Beitritt zum digitalen Funknetzwerk «Polycom» mit den entsprechenden Finanzmitteln bewilligt. Meine Frage: Funktioniert dieses Übermittlungssystem in der Schweiz und in unserem Land?
Ich bedanke mich für die Antworten und spreche mich für das Abkommen aus.
Abg. Gebhard Negele:
Auch von meiner Seite Anerkennung und Zustimmung. Ich habe aber trotzdem noch eine Frage. Das Abkommen nennt als einen Schwerpunkt die Zusammenarbeit in den Bereichen Warnung, Alarmierung und Verbreitung von Verhaltensweisen.
Für mich fehlt eine wesentliche Komponente für die Umsetzung dieser Punkte.
Wie soll denn bitteschön im Katastrophenfall die Verbreitung dieser Informationen an die Bevölkerung vor sich gehen, wenn zum Beispiel unser Radiosender nicht mehr sendebereit ist?
Ich kann das auch direkt sagen:
Mir fehlt im Vertragswerk die Zusammenarbeit im Bereich der Radiosender.
Ich bitte in dieser Thematik um eine klärende Antwort.
Danke.Abg. Pepo Frick:
Ganz kurz: Ich muss akzeptieren, dass heute auch eine freiwillige und kostenlose Hilfeleistung zwischen befreundeten Nachbarstaaten in einem Abkommen abgesegnet werden muss. Ich werde dieser mit Selbstverständlichkeit zustimmen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Meyer.Regierungsrat Martin Meyer:
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Das vorliegende Abkommen zielt darauf ab, die gegenseitige Hilfe bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen zwischen Liechtenstein und der Schweiz zu erleichtern. Es regelt die Rahmenbedingungen für freiwillige Hilfeleistungen bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen im anderen Vertragsstaat auf dessen Ersuchen hin. Dies gilt insbesondere für grenzüberschreitende Einsätze von zivilen oder militärischen Mannschaften und Material sowie für die Zusammenarbeit in den Bereichen Warnung, Alarmierung und Verbreitung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung, Erleichterung des Grenzübertritts von Hilfsmannschaften und Material. Ein wesentliches Element des Abkommens mit Österreich war im Verhältnis zur Schweiz infolge der offenen Grenze aufgrund des Zollvertrags von 1923 nicht notwendig. Weitere Formen der Zusammenarbeit ausserhalb eines Katastrophenfalls umfassen den Austausch von Informationen, Forschungsprogramme, Ausbildungskurse und gemeinsame Übungen. Aus liechtensteinischer Sicht wird in der Praxis vor allem auch die Durchführung von gemeinsamen Übungen relevant sein. Art. 14 Abs. 2 des Abkommens besagt, dass die Bestimmungen des Abkommens sinngemäss zur Anwendung kommen, wenn bei gemeinsamen Übungen Hilfsmannschaften des einen Staates auf dem Gebiet des anderen Staates eingesetzt werden. Bisher waren hierzu jeweils besondere Vereinbarungen im Einzelfall erforderlich, die auf Regierungsebene abgeschlossen werden mussten. Eine erste Anwendung des Abkommens wird sich anlässlich der Übung «Rheintal 06» ergeben, eine trinationale Katastrophenschutzübung, welche vom 17. bis 19. Oktober 2006 in unserer Region stattfinden wird. Zum Genehmigungsprozess des Abkommens in der Schweiz ist festzuhalten, dass der Nationalrat am 13. März als Erstrat das Katastrophenhilfeabkommen mit 155:0 Stimmen bei einer Stimmenthaltung genehmigt hat. Das Abkommen ist aus Sicht der Regierung ein weiterer wichtiger Eckpfeiler, welcher der Stärkung der inneren Sicherheit sowie der Optimierung des Bevölkerungsschutzes dient. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass die Regierung zwischenzeitlich einen Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Katastrophenschutzgesetzes verabschiedet hat. Mit dieser Gesetzesrevision sollen die Strukturen des liechtensteinischen Bevölkerungsschutzes umfassend modernisiert und auf kom-mende Herausforderungen vorbereitet werden. Der Landtag wird diesbezüglich im dritten bzw. im vierten Quartal dieses Jahres mit einer Gesetzesvorlage begrüsst werden. Ich möchte jetzt im Folgenden noch auf die Fragen des Abg. Peter Lampert eingehen: Sie haben gefragt, wie der Status im Projekt «Polycom» aussieht. Hierzu kann ich Ihnen ausführen, dass die Standorte Vaduz, Buchs, Rüthi, Trübbach und Sargans funktionsfähig sind. Das heisst, an diesen Standorten ist das Funknetz bereits verfügbar. Was noch fehlt, sind die Standorte Sevelerberg und Kulm sowie ein Richtfunk von der Swarovski hinauf an den Kulm. Der Standort Sareis ist ebenfalls fertig gestellt. Die Anbindung erfolgt in einem ersten Schritt via Kabel, da die Richtfunkverbindung via Kulm noch nicht verfügbar ist. Diese Anbindung hat aber derzeit höchste Priorität und die Arbeiten sollten in den nächsten Tagen abgeschlossen werden. Zu Ihrer Information: Im Sendestandort Kulm hatten wir entsprechende Einsprachen und Beschwerden hängig. Diese sind zwischenzeitlich erledigt. Die Beschwerdeführer wurden abgewiesen, weil sie keine Beschwerdelegitimation hatten. In einem nächsten Schritt wird also auch schwerpunktmässig der Standort Kulm weiterbearbeitet.Zum technischen Equipment ist zu sagen, dass es am Standort Vaduz bereits installiert ist und der Einbau der Funkgeräte in die Fahrzeuge ist für den März/April 2006 vorgesehen. Ebenfalls wurde zumindest auf Seiten der Landespolizei die Schulung planmässig abgeschlossen.Wie sieht die Realisierung in der Schweiz aus? Auch die Schweiz befindet sich intensiv im Umsetzungsplan. Insbesondere im Hinblick auf die Fussball-EM 2008 werden verstärkt Anstrengungen unternommen, auch von Kantonen, die das bisher noch nicht gemacht haben. Die Unwettersituation im August 2005 hat auch in der Schweiz gezeigt, dass erhebliche Probleme in der Kommunikation vorhanden waren. Gerade in den Bergkantonen und im Mittelland waren doch bei der Bewältigung dieser Unwettersituation zahlreiche Kommunikationsprobleme aufgetreten, sodass jetzt auch die restlichen Kantone beschlossen haben, dieses Projekt zügig umzusetzen.Dann hatten Sie noch die Frage gestellt, Herr Abg. Lampert, bezüglich der Übung: Ich habe in meinem Einführungsvotum kurz ausgeführt, dass in diesem Jahr die Übung «Rheintal 06» stattfindet. Bei der Übung «Rheintal 06» handelt es sich um eine kombinierte Stabsrahmen- und Einsatzübung, bei der zivile und militärische Einsatz- und Führungsorgane aus der Schweiz, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein teilnehmen. Prinzipielles Ziel dieser Übung ist die Schulung und die Überprüfung der Zusammenarbeit zwischen den zivilen und militärischen Einsatz- und Führungsorganen auf allen Stufen. Das Szenario für die Übung «Rheintal 06» geht von einem sehr starken Erdbeben in den frühen Morgenstunden des 17. Oktober aus. Das Epizentrum befindet sich im Raum Rüthi/Sennwald/Ruggell. Die mittlere Intensität im Epizentralgebiet beträgt 7 bis 8. Dies entspricht in etwa einem Erdbeben der Stärke 6 auf der Richterskala. Ein solches Erdbeben ist bezüglich seiner Stärke vergleichbar mit dem Erdbeben im Mittelwallis vom 25.1.1946. Nach einem solchen Erdbeben sind während mehreren Wochen zahlreiche Nachbeben möglich, wobei diese durchaus eine vergleichbare Stärke wie das Hauptbeben aufweisen können. An der mehrtägigen Stabsrahmenübung nehmen zivile und militärische Führungsorgane mehrerer Gemeinden des St. Galler Rheintals, der Kantone St. Gallen und Appenzell Innerroden, des Bundes, des Bundeslandes Vorarlberg sowie des Fürstentums Liechtenstein teil. Bei uns werden vor allem die Gemeinden Ruggell und Schellenberg von dieser Simulation betroffen sein. Die entsprechenden Gemeindeführungsstäbe werden im Moment in Zusammenarbeit mit dem Landesführungsstab auf diese Übung vorbereitet. Damit diese Stellen möglichst realitätsnah beübt werden können, werden sämtliche Führungsstufen, das heisst, von der kommunalen bis zur nationalen Ebene gleichzeitig beübt. Neben der Stabsrahmenübung werden während der Übung «Rheintal 06»
auf ausgewählten, speziell hergerichteten Schadenplätzen Einsatzübungen mit zivilen und militärischen Einheiten durchgeführt. Diese eigenständigen Einsatzübungen haben zum Zweck, die Leistungsfähigkeit und die grenzüber-schreitende Zusammenarbeit zu demonstrieren. Das bedeutet für unser Land konkret, dass wir auch in Schellenberg und/oder Ruggell verschiedene Übungen vor Ort durchführen werden, und auch der Landesführungsstab wird während dieser Übung - also während den zwei Tagen - im Einsatz sein. Die Übung wird derzeit von der Territorialdivision 4 vorbereitet. Diese ist in St. Gallen ansässig. Und diesbezüglich ist der Landesführungsstab und das Amt für Zivilschutz und Landesversorgung in enger Vorbereitung mit den entsprechenden Stellen in der Schweiz dafür besorgt, dass wir auf diese Übung vorbereitet sind. Diese Übung wird ein erster konkreter Anwendungsfall des Katastrophenschutzabkommens sein.Dann hat der Abg. Gebhard Negele noch gefragt, wie eine Verbreitung der Information an die Bevölkerung stattfinden wird, wenn das Radio nicht funktioniert. Ich glaube, wir müssen hier zwei Sachen unterscheiden:- Wie kommt die Information ins Land?
- Wie wird die Information verteilt?
Der Staatsvertrag sieht vor, dass erstens einmal auf Regierungsstufe das Hilfeersuchen entgegengenommen wird, je nachdem, ob es sich um den Kanton St. Gallen oder Graubünden oder um den Bund handelt. Das Hilfeersuchen wird von der Regierung entgegengenommen. Die Warnung, die Alarmierung und die Verbreitung von den Verhaltensanweisungen, wie das auch der Vertrag vorsieht, geschieht über die operativen Stellen. Der Vertrag sieht vor, dass die Landesnotruf- und Einsatzzentrale, die sich bei der Landespolizei befindet, direkt an die schweizerische Nationalalarmzentrale angehängt wird. Wir müssen hier zwei Ebenen unterscheiden, und zwar einerseits die offizielle Ebene, wo das Ersuchen deponiert wird, und die zweite Ebene, auf welcher Meldungen operativ umgesetzt werden. Es kann festgehalten werden, dass wir diese Anbindung heute schon haben. Die Landesnotruf- und Einsatzzentrale ist bei allen relevanten Stellen sowohl in der Schweiz wie auch im europäischen Umfeld als die zentrale Stelle definiert worden. Das hat einen bestimmten Hintergrund. Es ist der einzige 24-Stundenbetrieb in Liechtenstein. Zudem ist der Dienst während 365 Tagen im Land gewährleistet. Es findet also bereits heute ein automatisierter Informationsaustausch statt. Dann war die Frage: Wie werden die Informationen weiter verteilt? Ein mögliches Medium ist das Radio. In Bezug auf das Radio kann ich ausführen, dass wir derzeit dabei sind, ein entsprechendes Notfallkonzept zu erarbeiten. Das beinhaltet, dass das Radio redundant abgesichert ist. Das heisst, wenn ein Sender ausfällt, dass wir andere Sender oder Notsender zur Verfügung haben, um uns im Krisenfall entsprechend zu senden. Es ist beispielsweise auch geplant, dass im neuen Landtagsgebäude ein neuer Führungsraum eingerichtet wird. Und dort sollte eine parallele Zentrale installiert werden, welche in Notlagen senden kann.Ein zweiter Punkt, den ich an dieser Stelle ansprechen möchte, ist das Sicherheitsfunknetz «Polycom». Sollte es über das Radio nicht möglich sein, müssten die Informationen über die entsprechenden Rettungsorganisationen an die Bevölkerung weiter gegeben werden. Und dann gibt es auch noch alternative Varianten, die im Notfallszenario, das derzeit in Erarbeitung ist, überprüft werden.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank, Herr Regierungsrat Meyer. Wenn es keine weiteren Fragen mehr gibt, dann können wir über den Antrag der Regierung, der wie folgt lautet, abstimmen: «Der Landtag wolle dem Abkommen vom 2. November 2005 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen die Zustimmung erteilen». Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch Traktandum 17 bearbeitet. -ooOoo-