Protokoll vom 28. November 2003 über explosive Kriegsmunitionsrückstände (Protokoll V) zum Übereinkommen vom 10.10.1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (Nr. 1/2006)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Traktandum 18: Protokoll vom 28. November 2003 über explosive Kriegsmunitionsrückstände (Protokoll V) zum Übereinkommen vom 10.10.1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können. Der Bericht und Antrag Nr. 1/2006 steht zur Diskussion.Abg. Pepo Frick:
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz IKRK regte im Jahre 2000 eine rechtlich verbindliche Regelung betreffend explosiver Kriegsmunitionsrückstände an. Nicht explodierte Munition stellt eine heimtückische unmittelbare Bedrohung dar. Ich sehe die Auswirkungen konkret im Norden von Moçambique, das einen jahrelangen Bürgerkrieg hinter sich hat. Am Bedrückendsten sind Kinder, die Hände oder Füsse oder Beine verloren haben. Das Übereinkommen liest sich teilweise zynisch, geht es über weite Strecken doch darum, ja keine rückwirkende rechtliche Bindung oder eine Räumungspflicht des Verursachers weder für bestehende noch für zukünftige Kriegsmunitionsrückstände festzulegen. Allgemeine präventive Massnahmen werden lediglich im rechtlich nicht verbindlichen Anhang aufgeführt. Die Vertragsparteien haben aber beschlossen, die Präventionsanstrengungen und die Erörterungen über vorbeugende Massnahmen fortzuführen. Ich werde dem Übereinkommen zustimmen, um die beschwerlichen Bemühungen der internationalen Diplomatie zu unterstützen, diese grausamen Folgen eines Krieges für die Zivilbevölkerung durch Verhandlungen in den Griff zu bekommen. Danke.Abg. Harry Quaderer:
Herr Landtagspräsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Der Genehmigung des Protokolls über explosive Kriegsmunitionsrückstände zum Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, kann ich vorbehaltlos zustimmen. Dieses Übereinkommen wurde im Oktober 1980 im Rahmen der Vereinten Nationen in Genf abgeschlossen. Die Staaten handelten damals in der Einsicht, dass das Recht, dem Gegner zu schaden, nicht unbegrenzt ist und die Zivilbevölkerung geschont werden muss. Mit diesem Rahmenübereinkommen wird in fünf Protokollen der Gebrauch von bestimmten konventionellen Waffen geregelt. Es ist als rechtliche Grundlage zu verstehen, ein dynamisches Instrument, in welchem die Vertragsstaaten zukünftig weitere Verbote oder Beschränkungen konventioneller Waffensysteme anstreben. Dieses so genannte Protokoll V trägt vor allem der Erkenntnis Rechnung, dass explosive Kriegsmunitionsrückstände nach Beendigung des bewaffneten Konfliktes schwer wiegende humanitäre Probleme verursachen. Massnahmen müssen getroffen werden, explosive Kriegsmunitionsrückstände für die Zivilbevölkerung auf ein Minimum zu reduzieren. Es enthält eine Räumungspflicht für Staaten, auf deren Hoheitsgebiet sich explosive Kriegsmunitionsrückstände befinden, als auch eine Pflicht des Verwenders dieser explosiven Munition zur technischen, finanziellen oder personellen Hilfe bei der Räumung. Dieser Vereinbarung kann daher nur positiv zugestimmt werden. Höchst bedauerlich und schon fast ironisch aber stellt man fest, wenn man die gegenwärtigen Kriegsschauplätze auf dieser Welt anschaut, dass genau die Staaten, welche es am Nötigsten hätten, diesem Vertragswerk beizutreten, nicht auf der Liste der Vertragsparteien erscheinen. Nun noch ein paar Worte zur Bedeutung dieses Übereinkommens für Liechtenstein: Es ist wichtig, dass sich Liechtenstein für die Weiterentwicklung der Kriegsvölkerrechte jetzt und auch in der Zukunft einsetzt. Im Bericht und Antrag steht, dass die Annahme dieses Protokolls für Liechtenstein keine voraussehbaren finanziellen oder personellen Auswirkungen haben wird. In diesem Zusammenhang möchte ich es nicht unterlassen, noch auf ein Projekt zu sprechen kommen, welches in der letzten Legislaturperiode Thema war und auch schon Anlass zu einer Kleinen Anfrage im Landtag gab. Es handelt sich konkret um das Projekt «liechtensteinisches Minenräumgerät». Zur Diskussion stand damals konkret ein Darlehen in der Grössenordnung von CHF 800'000, welches diesem Projekt zur Verfügung gestellt werden sollte. Ich möchte unsere Aussenministerin daher fragen: Ist dieses Projekt noch aktuell oder dem Schubladentod erlegen? Danke.Abg. Renate Wohlwend:
Danke, Herr Präsident. Liebe Kollegen. Es ist schon vieles von meinen Vorrednern vorweggenommen. Ich möchte noch einige kleine Ergänzungen zu diesem Traktandum vortragen. Wie wir gehört haben, befasst sich das Abkommen mit der Räumungspflicht von explosiven Kriegsmunitionsrückständen, die nach Beendigung von bewaffneten Konflikten im Hoheitsgebiet eines Staates verbleiben. Auch sieht das Abkommen eine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht für Informationen über die verwendeten explosiven Munitionen vor sowie einen Informationsaustausch zur Erleichterung der Räumung - und was sehr wichtig ist - Massnahmen zur Warnung und Aufklärung der Zivilbevölkerung über das Gefahrenpotenzial von explosiven Kriegsmunitionsrückständen. Nicht zuletzt befasst sich das Abkommen mit internationaler Hilfe und Zusammenarbeit. Dieses Protokoll, welches uns die Regierung vorlegt, ist das fünfte zum Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässiges Leiden verursachen. Liechtenstein hat sowohl das zugrunde liegende Rahmenübereinkommen als auch die bereits bestehenden vier Protokolle ratifiziert. Mit der Zustimmung zu Protokoll V erklären wir erneut unsere Solidarität mit der Völkergemeinschaft, insbesondere mit den durch Krieg und Kriegsfolgen leidenden Staaten und deren Zivilbevölkerung. Wir haben bereits wiederholt die Frage der internationalen Zusammenarbeit im Sinne der Hilfeleistung, im Sinne des humanitären Einsatzes diskutiert und mussten dabei jeweils zur Kenntnis nehmen, dass gute Vorhaben oft an den personellen Ressourcen scheitern. Aber gemäss Art. 8 des Protokolls haben Vertragsstaaten die Möglichkeit, nicht nur indirekt durch ihren Beitritt, sondern sehr konkret durch Leistung eines Hilfseinsatzes ihre Solidarität mit Kriegsstaaten unter Beweis zu stellen. Das Protokoll ist bisher von 16 Staaten ratifiziert worden. Wie mein Vorredner ausgeführt hat, ist es Ironie des Schicksals, dass gerade solche Staaten unterzeichnet haben, in denen in den letzten Jahren Kriege nicht stattgefunden haben. Mit 20 Beitrittsländern kann dieses Protokoll in Kraft treten. Sohin tragen wir mit unserer Zustimmung heute zu einem wahrscheinlich baldigen In-Kraft-Treten bei, welches sechs Monate nach der 20. Ratifizierung erfolgen wird.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, gebe ich das Wort noch Frau Regierungsrätin Kieber-Beck.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich ausdrücklich bedanken, dass dieses Protokoll auf die Zustimmung des Landtages stösst. Auch ich bin überzeugt, dass es wichtig ist, dass solche Protokolle ratifiziert werden, auch auf die Gefahr hin, dass gerade Staaten, die betroffen sind, dieses Protokoll vorläufig noch nicht ratifizieren.Zur Frage des Abg. Harry Quaderer betreffend das Minenräumgerät kann ich folgende Auskunft geben: Es steht nicht auf der Prioritätenliste des Ressorts Äusseres. Aber ich verschliesse mich natürlich dem expliziten Wunsch des Landtages nicht, sofern Konsens in dieser Sache besteht, und würde das Projekt dann wieder «aktivieren». Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir über den Antrag der Regierung abstimmen, der wie folgt lautet: «Der Landtag wolle dem Protokoll vom 28. November 2003 über explosive Kriegsmunitionsrückstände zum Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, die Zustimmung erteilen». Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir Traktandum 18 erledigt. -ooOoo-