Teilrevision des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (einschliesslich Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung)
(Nr. 3/2006), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 31: Teilrevision des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung einschliesslich der Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung. Es liegt die Stellungnahme der Regierung mit der Nr. 3/2006 vor. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 13 Sachüberschrift und Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 Sachüberschrift und Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 16 Abs. 3 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 Abs. 3 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 18 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 22 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 24 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 34 Abs. 2 und 3 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 Abs. 2 und 3 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 35 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 37 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 49 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 49 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 54a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 58 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 58a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 58a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 61 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 62 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 68 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 68 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 78 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 78 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 80 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 80 steht zur Diskussion.
Abg. Günther Kranz:
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage an den Regierungschef-Stellvertreter. In Art. 80 Abs. 1 heisst es: «Die Versicherer müssen der Regierung ihre begründeten Anträge auf Änderung des Prämientarifs spätestens zehn Monate vor dem beantragten In-Kraft-Treten des neuen Prämientarifs einreichen». Meine Fragen: - Reicht diese Frist noch, da das Gesetz noch nicht in Kraft ist?
- Kann die Regierung heute eine Aussage über eine Prämienerhöhung auf den 1.1.2007 machen?
- Kommt eine Erhöhung, ja oder nein?
- Ist sie markant oder gering?
Dann noch eine Frage zu Abs. 4 dieses Artikels. Dort heisst es - ich zitiere: «Die Zuschläge werden immer auf die Nettoprämie bezogen. Für die Zuschläge für die Verwaltungskosten werden Mindest- und Höchstsätze festgelegt». Meine Frage: Die Differenz kann vermutlich bis zu 10% der Prämiensätze für die grossen Betriebe ausmachen. Beispielsweise werden bei 10% die kleinen Betriebe doch etwas benachteiligt. Wird die Regierung bei der Tariffestsetzung die Zuschläge für die Verwaltungskosten - zum Beispiel wegen Absprachen zwischen den Versicherern - überprüfen? Danke. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich beginne mit der letzten Frage zu Abs. 4: Der gesamte Antrag der Versicherer wird überprüft. In dem Zusammenhang wird selbstverständlich auch der Mindest- oder Höchstsatz, die Festlegung desselben und der Antrag dieser Versicherer von der Aufsichtsbehörde im Rahmen dieser Gesamtüberprüfung des Prämientarifs überprüft werden. Dann haben Sie, wenn ich das richtig verstanden habe, zwei Fragen gestellt. Die eine in zeitlicher Hinsicht, eine prozedurale Frage, ob die Frist von zehn Monaten noch ausreicht, und dann die Frage nach der Prämientarifstruktur ab dem 1. Januar 2007. Zum zeitlichen Aspekt kann ich Folgendes ausführen, dass die zehn Monate deswegen ausreichen, weil ein Prämienantrag der Versicherer schon vorliegt und deshalb diese zehn Monate an und für sich die Bedeutung dann für die Zukunft haben. Das Prozedurale läuft dementsprechend schon, dieser Antrag liegt vor. Ich kann, da ich denke, dass das von allgemeinem Interesse ist, hier auch sagen was die Zukunft hier bringt, wie dieser Antrag geprüft wird. Dieser Antrag der Versicherer ist Ende Januar eingetroffen. Er ist sodann vom Amt für Volkswirtschaft geprüft worden. Die Prüfung wurde auch einem externen Experten übertragen. Es wurden verschiedene Rückfragen an die Versicherer gestellt. Voraussichtlich im Laufe des Aprils, wahrscheinlich Ende April, wird dann die Kommission, wie sie hier auch vorgeschlagen ist in diesem Gesetz, einberufen und das Prüfungsergebnis mitgeteilt. Die OUFL-Kommission wird dann zuhanden der Regierung eine entsprechende Empfehlung abgeben und eine Frist zu einer Stellungnahme erhalten. Es ist vorgesehen, dass die Regierung im Laufe des Monats Juni dann die Entscheidung treffen kann und das dann auch den Versicherern mitteilen wird im Juni und Juli zuhanden der in Liechtenstein tätigen neuen Versicherer im Unfallversicherungsbereich. Dann haben Sie nach dem geltenden Prämientarif gefragt und die Frage formuliert, wie das ab 1. Januar 2007 aussehen wird: Das Ergebnis kann man vorwegnehmen, dass es eine Erhöhung geben wird. Ich habe anlässlich der Behandlung der Eintretensdebatte und der 1. Lesung dazu schon Ausführungen gemacht. Ich habe damals auch ausgeführt, dass im Bereich dieses Gesetzes die Prämien der Betriebsunfallversicherungen um ungefähr 26% gesenkt worden sind, die NBU-Prämien um 32% und die freiwillige Versicherung auf minus 36%. Diese Relation ergibt sich zum früheren Tarif, der vor 2004 gegolten hat. Es wurde damals - und das habe ich, glaube ich, anlässlich der 1. Lesung auch mitgeteilt - erstmals eine neue Bemessungsperiode angewendet. Die Bemessungsperiode wurde auf zehn Jahre ausgedehnt und nicht mehr nur auf die letzte Bemessungsperiode von drei Jahren abgestellt. In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass diese Senkung mit Sicherheit zu gross war. Die Versicherer - und das liegt mir hier auch schriftlich vor und ich kann das auch dementsprechend hier vortragen, dass man von den Versicherern nunmehr erfahren hat, dass sie im Zuge der Berechnungen für den neuen Tarifantrag 2007 bemerkt hätten, dass der letzte Antrag fehlerhaft gewesen sei. So sei offenbar keine Trendanrechnung durchgeführt und Rückstellungsänderungen seien unzweckmässig eingesetz worden. Wären diese Fehler nicht unterlaufen, dann wäre es zu einer deutlich tieferen Senkung gekommen. Der Antrag der Versicherer - und ich möchte das hier nur sehr pauschal beantworten, weil hier noch verschiedene Rückfragen an die Versicherer gestellt worden sind - der Antrag wird sich so belaufen, dass man wahrscheinlich wiederum auf das Niveau der Tarifprämienstruktur kommt, wie er vor dem Januar 2004 für die Periode 2004 bis 2006 gegolten hat. Danke schön.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Dann können wir abstimmen. Wer dem Art. 80 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 80a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 80a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 89a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 89a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 89b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 89b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung in 2. Lesung abschliessend behandelt. -ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE INVALIDENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung. Wir behandeln auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 69 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 69 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit kommen wir noch zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 14:00 Uhr. Mittagspause (von 12:10 bis 14:00 Uhr)
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