Gesetz über die elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz; KOMG) sowie Abänderung weiterer Gesetze
(Nr. 9/2006), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am 3. Tag der März-Landtagssitzung fort. Wir kommen zu Traktandum 32: Schaffung eines Gesetzes über die elektronische Kommunikation - sprich Kommunikationsgesetz - sowie die Abänderung weiterer Gesetze. Wir erhielten eine Stellungnahme der Regierung mit der Nr. 9/2006, die die Basis für die 2. Lesung bildet. Wir haben die 1. Lesung am 15. Dezember vergangenen Jahres durchgeführt und es wurden in diesen Gesetzesvorlagen nur wenige Artikel angesprochen. Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen und den Antrag stellen, dass wir diese Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf in Behandlung ziehen. Wenn Sie bei den jeweiligen Artikeln Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge haben, dann werden wir den jeweiligen Artikel selbstverständlich lesen. Ich stelle nun den Antrag, die folgenden Gesetzesvorlagen durch Artikelaufruf zu behandeln. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 5 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 6 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 9 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 11 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 12 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 14 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 15 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 16 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 17 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 18 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 19 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 20 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 21 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 22 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 23 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 24 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 25 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 26 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 27 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 28 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 29 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 30 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 31 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 32 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 33 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 34 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 35 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 36 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 37 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 38 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 39 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 40 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 41 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 42 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 43 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 44 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 45 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 46 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 47 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 47 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 48 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 49 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 50 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 51 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 51 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 52 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 52 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 53 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 53 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich erlaube mir, nachdem der Artikel nicht gelesen wurde, Art. 53 Abs. 1 vorzulesen: «Anbieter öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienste haben sämtliche Teilnehmerdaten aufzuzeichnen und während der gesamten Dauer der vertraglichen Beziehungen mit dem betreffenden Teilnehmer sowie sechs Monate nach deren Beendigung aufzubewahren». Hier stellt sich die Frage: Sind damit auch Prepaid-Karten dieser Anbieter erfasst? Müssen von diesen Prepaid-Karten ebenfalls diese gesamten Aufbewahrungen vorgenommen werden? Und dann würde mich noch interessieren: Ist die vertragliche Dauer - hier wird vorgeschlagen «während der gesamten Dauer der vertraglichen Beziehungen» - ist die vertragliche Beziehung dann zu Ende, wenn diese Karten ausser Kraft gesetzt werden - oder wie ist das zu verstehen? Regierungsrat Martin Meyer:
Danke, Herr Präsident. So wie der Art. 53 Abs. 1 ausgestaltet ist, fallen auch die Teilnehmerdaten von Prepaid-Karten darunter. Wir haben sowohl in dieser Bestimmung als auch in Art. 3 Abs. 1 Ziff. 48, wo die Teilnehmerdaten definiert sind, entsprechende Regelungen. Wir sprechen dabei eben nicht mehr von einem Abonnementsverhältnis, sondern von einer vertraglichen Beziehung und auch ein Prepaid-Kunde hat eine entsprechende vertragliche Beziehung. Es steht dann auch in Art. 53 Abs. 4, dass die Regierung das Nähere noch mit Verordnung regeln möchte. Wir werden dort genau definieren, wann diese vertragliche Beziehung beendet ist. Ich gehe auch davon aus, wie Sie das jetzt angeführt haben, dass diese ausser Kraft tritt, wenn die Prepaid-Karte aufgebraucht ist. Es gibt hierzu noch etwas zu sagen: Bei Prepaid-Karten denken wir vor allem an eine Erstregistrierung, das heisst, es wird während der Dauer der Beziehungen keine Aktualisierung der Daten geben, sondern eine erstmalige Registrierungspflicht, wie das heute auch schon vorgesehen ist. Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte nur noch darauf hinweisen: Die Vertragsdauer wird in der heutigen Praxis von diesen Unternehmungen aufgelöst, wenn sie beispielsweise ein Jahr lang nicht telefoniert haben, sodass nicht das gesamte Guthaben aufgebraucht sein muss, sondern dass dann die Gesellschaft sich erlaubt - ich nehme an, das ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen drin -, dass sie dann ein Jahr nach Nichtmehrgebrauch dieser Karte den Vertrag auflöst. Damit das vielleicht berücksichtigt wird. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir noch abstimmen. Wer dem Art. 53 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 54 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 54 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 55 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 55 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 56 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 56 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 57 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 57 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 58 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 58 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 59 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 59 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 60 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 60 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 61 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 61 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 62 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 62 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 63 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 63 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 64 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 64 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 65 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 65 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 66 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 66 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 66 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 67 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 67 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 67 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 68 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 68 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 68 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 69 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 69 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 69 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 70 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 70 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 70 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 71 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 71 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 71 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 72 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 72 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 72 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 73 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 73 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 74 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 74 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 74 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 75 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 75 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 75 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 76 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 76 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 76 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 77 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 77 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die elektronische Kommunikation - sprich Kommunikationsgesetz - die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung abschliessend behandelt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zur zweiten Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes. Wir werden auch die folgenden Gesetzesvorlagen mit Artikelaufruf behandeln. Art. 4 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend in 2. Lesung behandelt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend die "Liechtensteinischen Kraftwerke"
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur dritten Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend die "Liechtensteinischen Kraftwerke". § 2a Abs. 1 und 3 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 2a Abs. 1 und 3 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir auch bei diesem Gesetz zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend die "Liechtensteinischen Kraftwerke" die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend in 2. Lesung behandelt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches (StGB)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur vierten Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches (StGB). § 119 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 119 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 120 Abs. 2a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 120 Abs. 2a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit ist diese Gesetzesvorlage ebenfalls abschliessend in 2. Lesung behandelt.-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über den strafrechtlichen Schutz des persönlichen Geheimbereichs
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur letzten Gesetzesvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über den strafrechtlichen Schutz des persönlichen Geheimbereichs.Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Im vorliegenden Gesetz sind in Art. 4 nur Aufzeichnungen von Telefongesprächen straffrei, wenn es sich um Fernmeldegespräche mit Hilfs-, Rettungs- oder Sicherheitsdiensten handelt. Jede andere ohne Zustimmung der Beteiligten vorgenommene Aufzeichnung eines Telefongespräches ist demzufolge auf Klage hin strafbar. Diese Regelung wird den heutigen Gepflogenheiten in Wirtschaft und Gesellschaft nicht mehr gerecht. So werden heute beispielsweise im Tourismusbereich Reservationen, Bestellungen oder andere in der Regel telefonisch abgewickelte Geschäfte sowie im Versandwesen, im Devisenhandel und von Banken zahlreiche Telefongespräche aufgezeichnet, um Beweise sicherzustellen oder Missverständnisse zu verhindern. Ich beantrage deshalb, den Art. 4 entsprechend der Ihnen ausgeteilten Vorlage wie folgt abzuändern bzw. zu formulieren: «Art. 4: Weder nach Art. 1 Abs. 1 noch nach Art. 2 Abs. 1 macht sich strafbar,a) wer für Hilfs-, Rettungs- und Sicherheitsdienste Notrufe aufzeichnet,b) wer Gespräche im Geschäftsverkehr aufzeichnet, welche Bestellungen, Aufträge, Reservationen oder ähnliche Geschäftsfälle zum Inhalt haben». In der Schweiz ist diese Formulierung in Art. 179quinquies bereits Realität. Bei uns wurde es versäumt, diesen Artikel anzupassen, obwohl das Gesetz als Grundlage für unsere entsprechende Bestimmung diente. Regierungsrat Martin Meyer:
Danke, Herr Präsident. In der Schweiz ist es in Art. 179quinquies zu einer Änderung des Strafgesetzbuches gekommen, um zu gewährleisten, dass sich nicht strafbar macht, wer als Gesprächsteilnehmer oder Abonnement eines beteiligten Anschlusses Fernmeldegespräche im Geschäftsverkehr aufnimmt, welche Bestellungen, Aufträge, Reservationen und ähnliche Geschäftsvorfälle zum Inhalt haben. Dahinter steckt die Intention, diejenigen Fälle nicht zu kriminalisieren, in denen insbesondere Banken oder Devisenhändler gemäss üblicher Praxis Kundengespräche aufzeichnen, um Missverständnissen vorzubeugen oder auch zu Beweiszwecken. Das liechtensteinische Strafrecht wiederum kennt mit § 120 des StGB eine Norm zum Schutze nichtöffentlicher Äusserungen, welche aus Österreich rezipiert wurde. Das Aufzeichnen von Gesprächen durch einen beteiligten Gesprächspartner ist gemäss Abs. 1 nicht erfasst. Wer hingegen als Gesprächspartner ohne Einverständnis des Sprechenden eine Tonaufnahme anfertigt und sie einem Dritten, für den sie nicht bestimmt ist, zugänglich macht oder diese veröffentlicht, ist nach Abs. 2 strafbar. Eine Ausnahme besteht gemäss herrschender österreichischer Lehre dort, wo die Aufnahme wichtiger Telefongespräche allgemeine Geschäftsübung ist, zum Beispiel bei Banken. Dies zur Ausgangslage, so wie sie die Rechtsprechung vorsieht. Ich kann dem Antrag des Abg. Rudolf Lampert einiges abgewinnen, weil er das nachvollzieht, was in der Schweiz bereits umgesetzt worden ist. Ich kann Ihnen heute jedoch keine abschliessende Aussage darüber machen, wie sich diese neue Norm im Gesetz über den strafrechtlichen Schutz des persönlichen Geheimbereiches zu § 120 des Strafgesetzbuches verhält. Wenn Sie dem also zustimmen, dann müssen wir zumindest eine Harmonisierung anstreben. Diese Frage müssten wir noch im Anschluss im Detail klären. Wie gesagt, ich kann den Antrag nachvollziehen und auch unterstützen, würde dann aber als Auftrag für die Regierung mitnehmen, dass wir die Harmonisierung des kommunikationsrelevanten Strafrechts umso schneller vorantreiben müssen. Abg. Gebhard Negele:
Ich kann dem Antrag auch zustimmen, habe aber eine Frage zur Umsetzbarkeit: Wie kann technisch verhindert werden, dass eben Gespräche, die nicht das zum Inhalt haben, dann nicht aufgezeichnet werden? Wenn ich das so lese, dann wird einfach alles aufgezeichnet, was gesprochen ist. Aber wenn ich mit einem Geschäftspartner rede, muss es sich ja nicht immer um das Geschäft handeln. Wie ist das zu beurteilen? Ich hätte dazu gerne eine Aussage. An und für sich ist mir die Intention völlig klar und auch berechtigt. Danke. Abg. Rudolf Lampert:
In der Praxis ist es heute so, dass beispielsweise die Händlerzentren usw. speziell nummeriert sind und von der Telefonaufzeichnungsanlage erfasst sind. Das war auch in der Vergangenheit so. Nur hat sich das immer wieder praktisch an der Grenze der Legalität bewegt, indem das nicht geregelt war. Es hat nie einen Prozess gegeben. Es ist auch so, dass die Staatsanwaltschaft bzw. auch die Gerichte erstaunt waren über die Anfrage, die ich da gestellt habe. Es ist so, dass es nie moniert wurde. Aber wenn wir schon dieses Gesetz vor uns haben, scheint es mir wichtig, dass das geregelt wird. Und wie sich das in der Praxis abspielt: Heute wird einfach auch alles aufgezeichnet, nur kann es nicht verwendet werden, weil es praktisch illegale Aufzeichnungen sind. Umgekehrt haben wir aber Rechtshilfegesuche, bei denen explizit ausgeführt wird: «Wir bitten Sie, sofern Telefonaufzeichnungen vorhanden sind, uns diese auszuhändigen». Die Praxis hat die gesetzlichen Gegebenheiten überholt und im Grunde genommen wird hier nichts anderes nachvollzogen als was heute schon gehandhabt wird. Abg. Andrea Matt:
Ich kann mich an Gespräche erinnern, die damit begonnen haben, dass ein Tonband mir mitgeteilt hat, dass dieses Gespräch unter Umständen aufgezeichnet werden kann. Damit habe ich dann ja als Telefonierende die Möglichkeit, zu entscheiden, ob ich das Gespräch führen will oder nicht. Ich würde mich schon sehr viel wohler fühlen, wenn das abgeklärt werden würde, ob vielleicht sogar einfach diese Informationspflicht an denjenigen, der anruft, gegeben sein müsste, damit zumindest, wenn ich mit einer Bank telefoniere, ich auch weiss, ob jetzt dieses Gespräch aufgezeichnet wird oder nicht. Einfach nur die Erlaubnis zu geben, dass alle Gespräche im Geschäftsverkehr aufgezeichnet werden, das fällt mir so spontan doch etwas schwer. Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Ich verstehe das nicht so, dass alle Gespräche aufgezeichnet werden dürfen, wenn wir hier in Art. 4 den Abs. b einführen. Hier heisst es: «Gespräche im Geschäftsverkehr, welche Bestellungen, Aufträge, Reservationen oder ähnliche Geschäftsvorfälle zum Inhalt haben». Alle anderen Gespräche, die geführt werden, dürfen - meiner Meinung nach - genauso nicht aufgezeichnet werden, weil das ist strafbar. Hier ist nur das ausgenommen, was eben nicht strafbar ist. Wir müssen nicht alles bezeichnen was strafbar ist, sondern die Ausnahmen werden festgehalten. Wenn sich jemand nicht daran hält, dann ist das strafbar und ist rechtlich nicht abgesichert. Ich habe von mir aus keine Probleme, den Art. 4 so abzuändern. Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte noch kurz darauf hinweisen: Die Formulierung, wie ich sie Ihnen ausgeteilt habe, ist keine Erfindung von mir. Das ist exakt und wortwörtlich mit Komma und Beistrich die Formulierung, wie sie im schweizerischen Gesetz auch festgehalten ist. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn ich den Herrn Regierungsrat Meyer richtig verstanden habe, kann er von Seiten der Regierung diesem Antrag ebenfalls zustimmen. Ich gehe aber nicht davon aus, dass er den Antrag gerade übernommen hat. So stimmen wir über den Antrag im Plenum ab. Sie haben den Antrag des Abg. Rudolf Lampert vor sich liegen - Art. 4 würde dann wie folgt lauten: «Weder nach Art. 1 Abs. 1 noch nach Art. 2 Abs. 1 macht sich strafbar,a) wer für Hilfs-, Rettungs- und Sicherheitsdienste Notrufe aufzeichnet,b) wer Gespräche im Geschäftsverkehr aufzeichnet, welche Bestellungen, Aufträge, Reservationen und ähnliche Geschäftsvorfälle zum Inhalt haben».Dies wäre somit der Wortlaut des neuen Art. 4. Wer dieser Fassung zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit ist diesem Antrag zugestimmt und neu in diese Gesetzesvorlage eingefügt. Dann kommen wir zu Art. 6. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über den strafrechtlichen Schutz des persönlichen Geheimbereichs mit dem neu formulierten Art. 4 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann haben wir auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung abschliessend behandelt und Traktandum 32 erledigt. -ooOoo-