Abänderung der Strafprozessordnung, des Strafgesetzbuches, des Jugendgerichtsgesetzes sowie des Bewährungshilfegesetzes und anderer Gesetze
(Nr. 10/2006), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 33: Abänderung der Strafprozessordnung, des Strafgesetzbuches, des Jugendgerichtsgesetzes sowie des Bewährungshilfegesetzes und anderer Gesetze. Wir haben diese Gesetzesvorlagen am 15.12.2005 in 1. Lesung behandelt. Wir behandeln diese Gesetzesvorlagen heute aufgrund der Stellungnahme der Regierung Nr. 10/2006 in 2. Lesung.Dann können wir mit der Lesung beginnen, es sei denn, Artikelaufruf wird gewünscht.Abg. Rudolf Lampert:
Sie haben mir das Wort gegeben. Und genau dieses Wort wollte ich verwenden und Antrag stellen, dass wir die 2. Lesung mit Artikelaufruf durchführen. Es gab in der 1. Lesung praktisch keine Einwände. Und wenn ich die Vorlage ansehe, gibt es auch nicht viele Änderungen. Ich beantrage, dass die 2. Lesung durch Artikelaufruf stattfindet.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich werde mir einfach erlauben, zu sechs Artikeln noch eine legistische Anmerkung und einen Vorschlag zu machen. Ansonsten bin ich natürlich auch dafür.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann stimmen wir noch ab: Wer dem Antrag des Abg. Rudolf Lampert zustimmen will, die folgenden Gesetze, die in dieser Stellungnahme der Regierung aufgeführt sind, mit Artikelaufruf abzuhandeln, die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur 1. Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung. § 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 22 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschriften vor § 22a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschriften vor § 22a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Überschriften vor § 22a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 22a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 22a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 22a (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 22b (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 22b (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 22b (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 22c (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 22c (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 22c (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 22d (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 22d (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 22d (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 22e (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 22e (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 22e (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 22f (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 22f (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 22f (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 22g (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 22g (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 22g (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 22h (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 22h (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 22h (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 22i (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 22i (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 22i (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 22k (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 22k (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 22k (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 22l (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 22l (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 22l (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 22m (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 22m (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 22m (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 22n (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 22n (neu) steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Regierung möchte Kapitel X. Registrierung und § 22n (neu) zurückziehen. Ich möchte das wie folgt begründen: Es gibt bei der Staatsanwaltschaft schon ein Register. Und wir möchten nicht ein zweites Register hiermit einführen. Die Punkte, die in diesem § 22n geregelt sind, wann die Daten wieder gelöscht werden: Hier möchten wir noch in diesem Jahr mit einer generellen Regelung für das Register bei der Staatsanwaltschaft und andere Register im Staate an den Landtag gelangen. Und da die Gesetzesvorlage ja am 1. Januar 2007 in Kraft tritt, werden wir diese Frage bis dann geregelt haben, und zwar in genereller Hinsicht. Das ist die Begründung. Danke schön.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann wird § 22n (neu) ersatzlos gestrichen.Dann fahren wir weiter.§ 32 Abs. 3a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 32 Abs. 3a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 32 Abs. 3a (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 64 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 64 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 131 Abs. 5 Ziff. 4a und 8 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 131 Abs. 5 Ziff. 4a und 8 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 131 Abs. 5 Ziff. 4a und 8 (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 140 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 140 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 140 Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor § 144b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor § 144b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Überschrift vor § 144b einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 144b (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 144b (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 144b (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 168a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 168a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 168a (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 212 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 212 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 212 Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 221 Ziff. 5 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 221 Ziff. 5 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 221 Ziff. 5 (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 231 Abs. 3 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 231 Abs. 3 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 231 Abs. 3 (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 305a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 305a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 305a (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 306 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 306 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 306 Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 319 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 319 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 319 Abs. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 320 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 320 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 320 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 328 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 328 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 328 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschriften vor § 333 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschriften vor § 333 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Überschriften vor § 333 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor § 335 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor § 335 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Überschrift vor § 335 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 335 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 335 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 335 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor § 335a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor § 335a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Überschrift vor § 335a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 335a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 335a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 335a (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 335b (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 335b (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 335b (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 336 Abs. 1 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 336 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 336 Abs. 1 und 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 337 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 337 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 337 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor § 338 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor § 338 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Überschrift vor § 338 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor § 339 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor § 339 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Überschrift vor § 339 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 339 Abs. 1 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 339 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 339 Abs. 1 und 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches (STGB)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur 2. Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches.§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 23 Abs. 1 Ziff. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 32 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 32 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 32 Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 34 Abs. 1 Ziff. 1 und 19 sowie Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 34 Abs. 1 Ziff. 1 und 19 sowie Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 34 Abs. 1 Ziff. 1 und 19 sowie Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 36 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 39 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 39 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 39 Sachüberschrift einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 42 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 43 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 43 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 43 Abs. 1 und 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 43a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 43a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 43a (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 44 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 44 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 44 Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 46 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 48 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 48 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 48 Abs. 1 und 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 50 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 52 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 52 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 53 Abs. 1 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 53 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 53 Abs. 1 und 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 55 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 55 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 55 Abs. 1 und 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 57 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 57 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 57 Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 60 Abs. 2 Ziff. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 60 Abs. 2 Ziff. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 60 Abs. 2 Ziff. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 65 Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 4 Ziff. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 65 Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 4 Ziff. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 65 Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 4 Ziff. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend in 2. Lesung behandelt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur dritten Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Jugendgerichtsgesetzes. § 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 5 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 6 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 6a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 6a (neu) steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier eine Abänderung vorschlagen und diese dann auch gleich begründen: In Abs. 1 Zeile 2 müsste das Wort «Busse» und das Komma gestrichen werden. Die Begründung liegt darin, weil wir sonst den Geltungsbereich für dieses Absehen von der Verfolgung auch auf Übertretungen ausdehnen würden, was nicht mehr gewollt ist, wie es sich aus der Vernehmlassung ergeben hat. Das gilt dann auch für den § 6b, beim nächsten Paragraphen. Dort müsste dasselbe gelten: «Busse,» müsste gestrichen werden, weil wir ja die Diversion noch nicht für Übertretungen vorgesehen haben. Vielleicht kann man das am besten so begründen. Danke schön.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir über den geänderten § 6a (neu) abstimmen. Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 6b (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 6b (neu) steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Nur für das Protokoll: Was ich zum § 6a gesagt habe, gilt auch für den § 6b. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bestens. Sie haben diese Änderung zur Kenntnis genommen.Dann stimmen wir ab: Wer dem § 6b (neu) in der geänderten Form zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 7 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 8 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 8a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 8a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 8a (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 8b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 8b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 8b einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 8c (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 8c (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 8c (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 9 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 9a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 9a (neu) steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte hier Folgendes beliebt machen: Wenn Sie die Gesetzesvorlage ansehen, heben wir danach den § 10 auf und wir würden hier einen neuen § 9a schaffen. Ich würde vorschlagen, dass wir statt § 9a (neu) § 10 machen. Dann haben wir eine schöne Systematik und haben keine Lücken dann im Gesetz. Danke schön.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann wäre § 10 nicht aufgehoben, sondern ersetzt durch den § 9a (neu).Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 12 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 16 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 16 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 16 Abs. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 20 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 21a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 21a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 21a (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 22 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 22 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 22 Abs. 1 und 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 25a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 25a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 25a (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 26 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 28 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 28 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 28 Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 29 Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 29 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 29 Abs. 2 und 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 30 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 31 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 31 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 31 Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 32 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 32 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 32 Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 33a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 33a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit § 33a (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Negele:
Mir ist nur aufgefallen, wir haben ja § 10 zum Wiedererleben erweckt und das müsste bei den Übergangsbestimmungen entsprechend erwähnt werden.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ja, das ist richtig. Besten Dank für den Hinweis.Dann können wir mit dieser Korrektur über II. abstimmen: Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Jugendgerichtsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage ebenfalls abschliessend in 2. Lesung behandelt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Bewährungshilfegesetzes (BEWHG)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Bewährungshilfegesetzes. Art. 1 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 Bst. d einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 17 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 22 Abs. 1 Einleitungssatz, Abs. 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 Abs. 1 Einleitungssatz, Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 22 Abs. 1 Einleitungssatz, Abs. 2 und 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 22a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
§ 22a steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Wie Sie gesehen, ist das Bewährungshilfegesetz nach Artikeln aufgebaut. Es hat sich hier ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Es müsste nicht § 22a, sondern Art. 22a heissen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann stimmen wir über Art. 22a ab: Wer dem Art. 22a zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 24a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 24a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Überschrift vor Art. 24a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 24a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 24a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 24b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 24b einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 24c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 24c einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Bewährungshilfegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur letzten Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen.Art. 9 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 9 Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Ich darf hier auch eine redaktionelle Bemerkung machen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wie Sie sehen, wird im Art. 10 sowohl die Sachüberschrift als auch Abs. 1 geändert. Es müsste also einleitend heissen: «Art. 10 Sachüberschrift und Abs. 1».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir ab: Wer dem Art. 10 Sachüberschrift und Abs. 1 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetz über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir die Traktanden der März-Landtagssitzung erledigt. -ooOoo-