Abänderung des Heimatschriftengesetzes
(Nr. 24/2006), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nachdem Traktandum 12 seitens der Regierung zurückgezogen wurde, kommen wir nun zu Traktandum 13: Abänderung des Heimatschriftengesetzes.
Die 1. Lesung dieser Gesetzesvorlage haben wir am 16. März diesen Jahres absolviert. Wir behandeln heute die Stellungnahme der Regierung
Nr. 24/2006 und diese Gesetzesvorlage somit in 2. Lesung.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Doris Frommelt:
Danke, Herr Präsident. Wie ich bereits anlässlich der 1. Lesung zur Abänderung des Heimatschriftengesetzes ausgeführt habe, muss bei der Einführung des neuen biometrischen Passes die Sicherheit ein zentrales Anliegen sein.
Es handelt sich dabei um die Sicherheit der im Chip gespeicherten Daten des Passinhabers, aber auch um die bestmögliche Sicherheit bezüglich Fälschen der Daten bzw. Fälschen der Pässe.
Die Stellungnahme der Regierung nimmt in Bezug auf die Fälschungssicherheit nur die Frage auf, wie fälschungssicher bereits ausgestellte Dokumente sind, nicht aber, ob es Massnahmen gibt, die davor schützen, dass unbefugte Dritte nicht neue falsche Pässe herstellen können.
In den vergangenen Wochen konnte man in den ausländischen Medien verschiedene zum Teil auch sehr kritische Berichte über die Ausstellung dieser Biometrie-Pässe - speziell im Zusammenhang mit dem Datenschutz - verfolgen. Die technische Reife dieser neuen High-Tech-Pässe wird in verschiedenen europäischen Ländern sehr kritisch beurteilt oder sogar generell in Frage gestellt.
Es wäre aus grundsätzlichen, aber auch aus administrativen und finanziellen Gründen sehr bedauerlich, wenn sich auf Grund technischer Schwierigkeiten die Einführung von biometrischen Pässen als verfrüht erweisen würde.
Es geht mir bei meinen Fragen und Bemerkungen nicht um eine Verzögerung oder gar einen Stopp der Einführung von biometrischen Pässen. Ich denke aber, die diesbezüglichen verunsichernden Diskussionen im benachbarten Ausland verpflichten uns, dieser Thematik eine erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.
Ich werde bei der Lesung der massgebenden Artikel jeweils eine entsprechende Bemerkung anbringen.
Danke.
Abg. Günther Kranz:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete.
Die Abg. Doris Frommelt hat wesentliche Inhalte meiner Ausführungen bereits angebracht. Die Verschlüsselung der Daten von den biometischen Pässen basiert in Deutschland auf dem «Basic Access Controll»- Prinzip, also demjenigen, welches für die liechtensteinischen ePässe gewählt wurde.
Die Entschlüsselung der Daten auf niederländischen ePässen ist somit bereits gelungen. Deutschland und Holland wenden offensichtlich das gleiche Sicherheitssystem bei den ePässen an. Weiters heisst es im Bericht, dass sich die niederländischen Behörden mit dem BAC-Prinzip an den Richtlinien der Internationalen Luftfahrtorganisation ICAO orientiert haben, und dass laut deren Liste mehr als 120 Länder ebenfalls Ausweise nach ICAO-Standard ausgeben oder dies planen.
Für einen Hackerangriff seien alle durch BAC geschützten RFID (Radio Frequency Identification) Ausweisdokumente anfällig. Die Kommunikation nach RFID zwischen dem Mikrochip im Reisepass und Lesegerät basiert aber gemäss Bericht und Antrag auf Seite 5 unten bei unseren ePässen auf eben
diesem anfälligen holländischen oder deutschen System. Die Technik ist nicht perfekt. In biometrischen Systemen auftretende Fehler können somit, wenn die Identifikation nicht eindeutig ist, für den Einzelnen schwer wiegende Konsequenzen haben.
Die Regierung schreibt im Bericht auf Seite 5, dass das Wettrennen zwischen Fälschern und den für die Sicherheit der Reisedokumente zuständigen Behörden schon seit Ausstellung der ersten Reisedokumente laufe und nicht enden wird.
Somit, wenn man diesen Satz liest, kann man davon ausgehen, dass sich die Regierung dieser Tatsachen, wie aus den Meldungen zitiert, bewusst ist.
Meine Fragen:-
Welchen Weg geht nun Liechtenstein bei der Ausstellung der neuen liechtensteinischen ePässe, um diese Gefahren abzuwenden?
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Hat die Regierung Kenntnis vom zeitlichen Ablauf der Einführung der ePässe in der Schweiz und an welchen Sicherheitsrichtlinien sich diese orientiert?
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Ich frage mich darüber hinaus noch: Drängt die Zeit wirklich so, die elektronischen Pässe bei uns einzuführen? Die heutigen Pässe haben ja noch ihre Gültigkeit und die Einreise in die USA ist dennoch möglich.
Danke.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Fragen gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Es ist sicher wichtig, dass wir die Diskussion betreffend die Einführung biometrischer Pässe, die nun international geführt wird, auch in Liechtenstein sehr sorgfältig verfolgen. Denn wie die Regierung in ihrer Stellungnahme ja ausführt, will man den biometrischen Pass ja gerade deshalb einführen, um einen erhöhten Schutz des Dokumentes vor Fälschungen zu haben.Ich werde nachher noch erklären, warum dies auch der Fall ist, trotz dieser Berichte, die hier vor allem davon handeln, dass es Dritten gelungen ist, das Foto aus dem Chip auszulesen. Aber insgesamt müssen wir auch wissen, welchen Weg die Regierung gehen will und was denn dieser biometrische Pass letztendlich bedeutet. Wenn wir im Gesetz nachschauen, was wir auf dem elektronischen Chip festhalten, so sind das Daten, die sowieso im Pass selber auch festgehalten sind und es ist das Foto, das ebenfalls auf dem Chip festgehalten wird. Der Chip selber kann nicht nachträglich verändert werden. Das ist bis heute auch noch niemandem gelungen. Die Daten werden einmal eingelesen und dann wird er verschlossen und er kann nicht nachträglich verändert werden, sondern die Daten können dann nur ausgelesen werden. Und wenn man neue Informationen dazugeben will, zum Beispiel, weil sich jemand äusserlich sehr verändert hat, ein neues Foto auf diesen Chip stellen will, dann muss man einen neuen Pass machen. Das grundsätzlich dazu.Nun ist es so, dass die Regierung nach wie vor der Meinung ist, dass die Basic Access Control die beste auf dem Markt erhältliche Schutzmassnahme ist. Dieses System wird auch von der EU empfohlen und es wird auch von der Internationalen Luftfahrtbehörde den Staaten empfohlen. Von daher ist es das heute beste auf dem Markt erhältliche Produkt. Allerdings wird schon an einem nächsten gearbeitet, am so genannten Extended Access Control. Und es ist tatsächlich so, dass diese Schutzmassnahme Basic Access Control vor laufenden Kameras in den Niederlanden geknackt wurde, allerdings - und das müssen wir auch sagen - unter reichlich theoretischen Bedingungen. In der Praxis müsste ein solches Abhörgerät in der Nähe des Lesegeräts installiert werden und natürlich unentdeckt bleiben. Selbst wenn dies noch gelänge, also dass man ein solches Gerät in der Nähe eines offiziellen Lesegerätes - zum Beispiel am Zoll - stationieren könnte, könnte lediglich das Gesichtsbild ausgelesen werden, wel-ches ja sowieso im Pass bereits als Ausdruck enthalten ist. Und da, meine Damen und Herren, gibt es wohl bessere und einfachere Möglichkeiten, zu einem Gesichtsbild des Passinhabers zu gelangen. Das kann man ganz einfach machen. Es gibt heute sehr unauffällige Fotoapparate, wo man solche Gesichtsbilder machen kann, ohne dass man das bemerkt.Für die Sicherung der weiteren biometrischen Daten, konkret der Fingerprints, arbeiten Experten - wie ich schon gesagt habe - an der so genannten Extended Access Control. Beim liechtensteinischen biometrischen Pass handelt es sich aber um einen biometrischen Pass, der den Fingerprint noch nicht vorsieht, denn da müssten zuerst einmal die technischen Vorrichtungen geschaffen werden. Und da wird Liechtenstein sicher abwarten, bis ein gesichertes System vorhanden ist. Und auch die EU will ja die Aufnahme von Fingerabdrücken erst dann verbindlich machen, wenn dieser erweiterte Schutz realisiert ist. Die Diskussion um die Sicherheit der biometrischen Pässe entzündet sich denn oft auch an diesen zusätzlichen Möglichkeiten, dem Fingerabdruck oder der Iriserkennung, denn hier werden weit mehr Informationen mitgeliefert als oft bekannt ist. Und das, denke ich mir, das wäre verfrüht, solche Daten auf den Chip heute aufzunehmen. Ein Auslesen dieses Datensatzes, wenn es gelingen würde, dass man hier eben dieses Foto dementsprechend auslesen könnte, wäre dann auch wieder nur auf einem Lesegerät möglich, welches über die entsprechende Software verfügt und dem der geheime Landesschlüssel bekannt ist. Dieser wird bilateral weitergegeben. Daher kann jedes Land selbst entscheiden, welche anderen Länder Zugriff auf diese Daten haben. Wenn wir heute vom biometrischen Pass sprechen, wie wir ihn in Liechtenstein einführen möchten, dann ist zu sagen, dass wir hier bei weitem nicht die ersten sind. Andere europäische Länder haben diesen biometrischen Pass zum Teil schon eingeführt bzw. führen ihn gleichzeitig jetzt ein wie Österreich und die Schweiz. Und wir benützen die Technik, die international empfohlen wird, die am weitesten gediehen ist, die sowohl von der Europäischen Union wie von der Internationalen Luftfahrtbehörde auch vorgeschrieben und empfohlen wird.Welches wären dann die Gefahren, wenn das tatsächlich passieren sollte? Wie ich schon beschrieben habe: Wenn es gelingen würde, irgendwo, wo ein solches Gerät steht, sei das an einem Flughafen, sei das an einem Zoll, ein solches Auslesegerät zu stationieren, ohne dass es entdeckt wird, dann wäre es möglich, das Foto auszulesen. Man kann das dann nachher mit einem entsprechenden Gerät auch reproduzieren. Aber selbst wenn mit einem solchen Foto ein neuer Pass hergestellt wird, dann muss man ja wissen, dass gerade die Technik der biometrischen Pässe eine doch grosse Sicherheit garantiert, denn das Foto auf dem Chip wird ja mit dem aktuellen Foto, das gemacht wird, verglichen. Selbst wenn man hier einen falschen Pass machen könnte, müsste ja immer die Übereinstimmung da sein. Und es ist sehr unwahrscheinlich, dass jemand hier so viel Ähnlichkeiten mit einer andern Person hat, dass das Gerät das nicht erkennen würde. Ich denke mir, dass man hier doch alles Mögliche getan hat, um eine Fälschungssicherheit herzustellen. Allerdings - und das habe ich schon in der 1. Lesung gesagt - absolute Sicherheit gibt es keine, gibt es beim heutigen Pass nicht und gibt es auch beim biometrischen Pass nicht. Und was auch wichtig ist, dass der nächste Schritt, wenn er dann vorgeschrieben sein würde, dass dieser Schritt sehr wohl überlegt sein müsste, nämlich den Fingerabdruck als zusätzliches Merkmal auf den Chip zu nehmen. Dazu müssten verschiedene Prüfungen gemacht werden. Bezüglich der Zeit ist ganz einfach zu sagen: Liechtenstein ist ein Visawaver-Staat und so von den USA auch anerkannt, dass die maschinenlesbaren Pässe anerkannt werden, aber natürlich auch dementsprechend die Verpflichtung eingegangen wurde, dass ab Oktober 2006 neu biometrische Pässe ausgegeben werden. Und es wäre ganz einfach so, wenn dann jemandem der Pass abläuft und er einen neuen Pass haben muss, er aber keinen biometrischen Pass in Liechtenstein erhält, dass dann ein entsprechendes Visum beantragt werden muss, damit man in die USA einreisen kann. Ich denke mir, in diesem Bereich gehen wir nicht voraus, sondern wir sind genau in der Zeit mit den andern Staaten. Viele europäische Staaten sind uns schon voraus. Und ich würde es deshalb als nicht richtig empfinden, wenn wir hier diese Einführung nun verzögern würden.Ich denke mir auch, dass die Sicherheitsmassnahmen so weit getroffen sind, wie sie eben möglich sind, dass das Produkt durchaus ausgereift ist, dass es letztendlich aber nie eine hundertprozentige Fälschungssicherheit gibt. Die Frage, welches System die Schweiz einführen wird, kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Diesbezüglich muss ich noch einmal nachfragen. Das einfach zur Sicherheit und zum Stand der Technik, so wie wir ihn heute kennen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank, Herr Regierungschef.Abg. Doris Beck:
Ich habe noch eine Zusatzfrage: Wenn die Speicherung der Fingerabdrücke im Moment noch nicht gefordert ist, kennt man den Zeitpunkt, wann man damit rechnen muss, dass diese Forderung kommen wird? Ich überlege mir einfach auch für die Bevölkerung, mit was für einer Abfolge von neuen Reisepässen man eigentlich rechnen muss. Diese Zeitabschnitte wären noch interessant.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die Europäische Union, die ja den Schengen-Staaten den biometrischen Pass vorschreibt, hat hier diesen Zeitpunkt noch nicht festgelegt, ganz einfach deshalb nicht, weil die technische Absicherung noch nicht gegeben ist. Dieser Zeitpunkt wird dann festgelegt werden, wenn das technische System dann auch dementsprechend sicher ist. Und ich gehe auch davon aus, dass dann wieder bestimmte Fristen gesetzt werden. Das wird nicht von heute auf morgen geschehen. Das werden wir dann beobachten müssen. Aber letztendlich ist es der Regierung wichtig, dass man praktisch nicht als Versuchskaninchen solche Pässe einführt, sondern dass man schon auf eine gesicherte Technik Rückgriff nimmt. Und wir werden da sicher auch nicht voraus gehen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir mit der 2. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Heimatschriftengesetzes beginnen. Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 16 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.Art. 16a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16a steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt:
Der Regierungschef hat es zwar bereits in seiner Beantwortung ausgeführt, dass Spezialisten im niederländischen Fernsehen demonstrierten, wie sich die zwischen einem Ausweisdokument mit einem RFID-Chip und einem Lesegerät übertragenen Daten abhören und innerhalb weniger Stunden entschlüsseln lassen. Zum Schutz vor unbefugtem Ablesen arbeiten die niederländischen Pässe - wie das auch bei uns vorgesehen ist - mit der so genannten Basic Access Control. Das Basic-Access-Control-System ist zurzeit das sicherste System, es muss aber, wie das unser Regierungschef schon ausgeführt hat, international sicher weiterentwickelt werden. Interessant dürfte in diesem Zusammenhang auch Folgendes sein: Als Reaktion auf die nicht gegebene Sicherheit der elektronischen Pässe in den Niederlanden fordert die FDP in Deutschland nun, dass die Ausstellung der biometrischen Pässe vorerst ausgesetzt wird. Das nur zur Information.Weiter stellt sich mir auch die Frage nach einer zentralen Speicherung der Daten. Eine zentrale Datenbank ist beispielsweise in Deutschland verboten und wird eben gerade aus Sicherheitsgründen nicht befürwortet, da das Risiko des Missbrauchs erhöht wird. Dazu hätte ich dann später zu Art. 27 eine Frage. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich habe eine Frage, Abg. Doris Frommelt. Wir befinden uns jetzt in 2. Lesung und es ist keine Eintretensdebatte. Haben Sie konkret für Art. 16a einen Änderungs- oder Ergänzungsantrag? Das scheint nicht der Fall zu sein.Abg. Doris Frommelt:
Nein, danke. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir über Art. 16a ab: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
17 Stimmen bei 17 Anwesenden. Besten Dank.Dann können wir weiterlesen.Art. 17 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 17 Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
17 Stimmen bei 17 anwesenden Mitgliedern.Dann lesen wir weiter.Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 18 aufgehoben einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Das Gleiche, einhellige Zustimmung bei 17 Anwesenden. Dann lesen wir weiter.Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 19 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Einhellige Zustimmung bei 21 Anwesenden.Dann können wir weiterlesen.Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Abg. Günther Kranz:
Ich habe eine Frage zu Abs. 1, letzter Satz - ich zitiere: «Dieses macht ihn unbrauchbar, bevor der Antrag bearbeitet wird». Da wird Bezug genommen auf das Ausländer- und Passamt, was dieses mit einem Pass macht. Nach meiner Ansicht braucht nicht im Gesetz zu stehen, was das Ausländer- und Passamt intern mit diesen Pässen macht. Wenn die Regierung dies auch so sieht, dann stelle ich den Antrag, diesen letzten Satz zu streichen. Danke.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Mir scheint es schon wesentlich, dass im Gesetz steht, was das Ausländer- und Passamt mit solchen Pässen zu machen hat, nämlich ihn unbrauchbar zu ma-chen, wie auch immer das geschieht, ob er gelocht wird oder was auch immer geschieht. Und von daher denke ich mir, sollte dieser Satz im Gesetz stehen bleiben.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Abg. Günther Kranz:
Wenn das so relevant ist, dann ziehe ich den Antrag zurück, weil ich meinte, es wäre interner Vollzug und das müsste das Ausländer- und Passamt selbst wissen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir über Art. 22 abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 23 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Abg. Günther Kranz:
Danke. Ich habe eine Frage zu Abs. 1 lit. b. Da heisst es: «ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens anhängig ist». Bei beiden Strafverfahren ist mit erheblichen Konsequenzen zu rechnen, sei das bei Verbrechen oder Vergehen. Ich bin nicht Jurist, aber meines Wissens wird das eine mit Gefängnis und das andere mit Zuchthaus bestraft. Und dann kommt ja noch die Einsitzdauer zum Tragen. Hat man hier bewusst nur das Verbrechen gewählt und das Vergehen weggelassen?Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ja, es wurde sehr bewusst hier das Verbrechen gewählt, weil es doch ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte jedes Bürgers ist, wenn ihm ein Pass verweigert wird. Es wird ja auch seine Bewegungsfreiheit damit eingegrenzt. Und wir haben uns auch am bestehenden Recht und am Schweizer Recht mit dieser Bestimmung orientiert.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir über Art. 24 abstimmen. Wer dem Art. 24 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 25a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 25a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 25b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25b steht zur Diskussion.
Abg. Günther Kranz:
Ich habe hier noch eine Frage zur Systematik: In Abs. 2 wird geschrieben: «Der Verlust des Reisepasses ist sofort nach Feststellung der Polizei anzuzeigen». Im dritten Absatz, zweiter Satz heisst es: «Bei Vorlage eines Verlustprotokolls einer ausländischen Behörde» und in Abs. 4 spricht man dann wieder von einer ausländischen Sicherheitsbehörde. Könnte man in Abs. 3 nicht auch den Begriff «Polizei» oder «ausländische Sicherheitsbehörde» wählen? Ich denke, der Begriff «eine ausländische Behörde» ist ja nicht umschrieben und «Sicherheitsbehörde» würde doch mehr Garantie von der Sicherheit her leisten. Danke.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Das ist eine gute Frage. Das sagt man immer, wenn man spontan nicht gerade eine exakte Antwort darauf weiss. Noch einmal von der Systematik: Wird ein Reisepass verloren, ist sofort nach Feststellung dieser Verlust der Polizei anzuzeigen. Und ein neuer Reisepass darf erst ausgestellt werden, wenn der Antragsteller ein polizeiliches Verlustprotokoll vorlegen kann. Danach wird nicht mehr von einem Verlustprotokoll der Polizei gesprochen, sondern von einem Verlustprotokoll einer ausländischen Behörde. Haben Sie diesen Unterschied hier gemeint?Abg. Günther Kranz:
Ja.Regierungschef Otmar Hasler:
Ich denke mir, wenn ich mir das genau überlege, dass es in verschiedenen Ländern natürlich auch verschiedene Bezeichnungen für Sicherheitsorgane gibt. Da muss ich jetzt auf meine privaten Reisetätigkeiten zurückgreifen, da sieht man oft in verschiedenen Ländern, dass Sicherheitsbehörden verschieden benannt werden. Und wenn man sich nun an diesen Begriff «polizeilich» klammert, ist die Frage, ob das richtig ist. Ich meine, letztendlich muss ja auch die Polizei dann in Liechtenstein dieses Verlustprotokoll anerkennen. Es muss ja von einer ausländischen Behörde sein, die als vertrauenswürdig anerkannt wird. Und von daher würde ich jetzt davor warnen, dass wir hier von einer polizeilichen Behörde sprechen. Vielleicht engen wir dann diesen Begriff so sehr ein, dass es zum Teil dann nicht praktikabel wäre, dass man ein solches Verlustprotokoll erhält und dann auch in Liechtenstein zustellen kann. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir abstimmen. Wer dem Art. 25b zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter.Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 26 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt:
Hier habe ich eine Frage zum Passregister, die im Zusammenhang mit der Sicherheit steht: Wird in Liechtenstein eine zentrale Datenbank, welche die biometrischen Daten enthält, eingerichtet?Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zuerst ist einmal zu sagen, dass wir den Art. 27 aus dem bestehenden Recht übernommen haben und nur einschränkend dazugefügt haben, dass das Passregister nur Daten nach Art. 16 enthalten kann.Schon heute werden alle Daten, also auch das Gesichtsfeld, in der so genannten zentralen Personenverwaltung, in der ZPV gespeichert. Diese Daten dienen als Grundlage für die Personalisierung des Passes und in einem weiteren Schritt dann auch für die Beschreibung des Chips. Zum heutigen Zeitpunkt muss also keine weitere zentrale Datenbank, welche biometrische Daten enthält, eingerichtet werden, weil wir eine zentrale Personenverwaltung in Liechtenstein haben und diese alle Daten enthält, die notwendig sind, um den Chip auf den neuen biometrischen Pass einzulesen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir abstimmen. Wer dem Art. 27 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.Art. 27a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 27a einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 29 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 34 Bst. f wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 34 Bst. f einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter.Art. 35 Abs. 3 Bst. d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 Abs. 3 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 35 Abs. 3 Bst. d einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Bitte weiterlesen.Art. 36 Abs. 2 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 36 Abs. 2 Bst. c einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 38 Abs. 2 Bst. d und e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 38 Abs. 2 Bst. d und e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 38 Abs. 2 Bst. d und e einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 38b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 38b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 38b einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 41 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 42 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 42 Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck:
Ich möchte folgenden Abänderungsantrag stellen: «Während einer Übergangsfrist von fünf Jahren werden maschinenlesbare Reisepässe und biometrische Reisepässe parallel ausgestellt. Reisepässe und Identitätskarten mit dem Ausstellungsdatum vor dem 26. Oktober 2011 bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig».
Zur Begründung: Zum Ersten der Kostenfaktor: In der Schweiz wird ein biometrischer Pass für Erwachsene zirka dreimal, für Kinder zirka dreieinhalb Mal so viel kosten als heute in Liechtenstein ein Reisepass. Es ist anzunehmen, dass sich in Liechtenstein die Kosten in einem ähnlichen Rahmen bewegen werden. Für Menschen, die nicht in die USA reisen möchten, genügen die alten Reisepässe oder Identitätskarten völlig. Sie können darum auf die Ausstellung eines teuren biometrischen Passes verzichten.
Zum Zweiten die Schnelligkeit: Ein Reisepass braucht zur Ausstellung weniger Zeit als eine Identitätskarte oder ein biometrischer Pass.
Zum Dritten: Es existiert noch ein grosser Posten bereits gedruckter Reisepässe, die so zumindest zum Teil noch verwendet werden können.
Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich bitte Sie ausdrücklich, diesem Antrag nicht stattzugeben. Ich möchte das auch begründen:Erstens einmal verteuert das die Sache für uns natürlich enorm, denn bestehende Pässe müssen ja auch dementsprechend hergestellt werden, denn es sind ja maschinenlesbare Pässe, die angeboten werden müssen. Wenn wir die und daneben biometrische Pässe anbieten, wird sich der Kostenfaktor zu Ungunsten des Landes auswirken, ganz abgesehen davon, dass rein die Gestaltung des heutigen Passes korrigiert werden sollte, da hier schon die optische Darstellung nicht ganz glücklich ist und zweitens auch in den Übersetzungen sich Fehler eingeschlichen haben. Also die Korrektur ist sowieso fällig. Aber ich möchte einfach darauf verweisen, die Entwicklung geht in Richtung biometrische Pässe. Es gibt nur ein Land in Europa, das diese Doppelspurigkeit noch gewählt hat - und das ist die Schweiz. Es gibt sonst kein anderes Land. Wir müssen dann natürlich alle Personen, die einen neuen Pass machen lassen, eingehend beraten, denn diese Personen werden nicht gerne in ein oder zwei Jahren dann auf einen biometrischen Pass wechseln. Ich bin überzeugt, dass nicht jeder weiss, was er in fünf Jahren tut oder wohin er in vier Jahren reist. Wir wissen auch, sollten wir Schengen-Dublin dann beitreten, dass dann eben der biometrische Pass gefordert sein wird. Selbstverständlich kann man auf die Ausstellung eines Passes auch verzichten, wenn man hier nur in Europa herumreist. Da genügt die Identitätskarte. Die kann man sich auch so ausstellen lassen.Dann zu den Kosten: Unser Pass wird erheblich billiger als der Schweizer Pass werden. Das sehen wir. Wir haben ein sehr günstiges Projektmanagement. Wir können von den Erfahrungen anderer profitieren. Heute kostet ein Pass CHF 80. Wir rechnen zwischen CHF 100 und CHF 150. Die Kosten werden sich in diesem Rahmen bewegen. Es ist nicht eine dermassen grosse Steigerung, wie die Kosten, die in der Schweiz anfallen. Das finanzielle Argument scheint mir da nicht zu zählen, wenn man bedenkt, dass der Pass dann auch zehn Jahre Gültigkeit hat, wenn man das dementsprechend umrechnet. Und der Pass für Kinder wird dementsprechend billiger sein. Der wird sich ungefähr im Rahmen des heutigen Preises bewegen. Wir werden das nach erfolgter Herstellung in der Regierung festlegen. Aber wir werden darauf achten, dass der Kinderpass entsprechend günstiger abgegeben wird. Ich denke mir, der Kostenfaktor spricht nicht dafür, dass wir doppelgleisig fahren. Jetzt könnte man noch das Sicherheitsargument ansprechen. Aber da habe ich die entsprechenden Ausführungen gemacht. Ich denke mir, das ist kein Argument, um hier doppelt zu fahren. Von daher beantrage ich im Namen der Regierung, dass wir die Übergangsbestimmung, so wie sie hier enthalten ist, stehen lassen und auf eine Doppelspurigkeit in der Ausgabe von verschiedenen Pässen verzichten.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck:
Aufgrund dieser Ausführungen möchte ich meinen Antrag zurückziehen. Es ging mir wirklich nur um die Frage der Kosten, nicht um die Sicherheit. Und mit der Auskunft, dass die Kosten sich nicht in dem Rahmen wie in der Schweiz bewegen werden und dass mein Vorschlag für Liechtenstein finanziell die ungünstigere Variante ist, ziehe ich meinen Antrag zurück. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir noch über II. abstimmen: Wer diesen hier vorliegenden Übergangsbestimmungen zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir noch zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Heimatschriftengesetzes einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis morgen, Donnerstag, um 9:00 Uhr. Wir fahren dann mit Traktandum 14 - Abänderung des Gesetzes vom 16. Dezember 1999 über die Ausführung von Überweisungen - fort. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. Die Sitzung ist geschlossen (um 19:35 Uhr).
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