Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien vom 17. Dezember 2004 (Nr. 19/2006)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 15: Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien vom 17. Dezember 2004.Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 19/2006 steht zur Diskussion.Abg. Franz Heeb:
Herr Präsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Der vorliegende Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien bezweckt, den Wirtschaftsakteuren der Vertragsländer die bestmöglichen Rahmenbedingungen und Marktchancen zu bieten. Das Abkommen berücksichtigt den unterschiedlichen Entwicklungsstand der Vertragspartner. Während die EFTA-Staaten ihre Zölle mit In-Kraft-Treten des Abkommens für Industrieprodukte und Fisch vollständig aufheben, wird Tunesien für sensible Produkte eine Übergangszeit für den schrittweisen Abbau seiner Zölle gewährt. Wie in den bisherigen Freihandelsabkommen wird der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftserzeugnissen in bilateralen Vereinbarungen zwischen den EFTA-Staaten und Tunesien geregelt. Tunesien mit rund 8 Mio. Einwohnern ist für die schweizerischen und liechtensteinischen Exporteure ein wichtiger Absatzmarkt in Nordafrika. Finanziell betrachtet hat das Abkommen geringe Auswirkungen für Liechtenstein. Durch das Freihandelsabkommen entgehen Zolleinnahmen von etwa CHF 300'000 für den schweizerisch-liechtensteinischen Wirtschaftsraum. Dem Zollausfall stehen vor allem verbesserte Absatzmöglichkeiten auf dem tunesischen Markt gegenüber, insbesondere die Beseitigung der Benachteiligung gegenüber der EU. Das Freihandelsabkommen geht konform mit den bereits abgeschlossenen Abkommen mit mittel- und osteuropäischen Staaten bzw. mit Mittelmeeranrainerstaaten. Die besondere Bedeutung des Abkommens liegt darin, das Netz von Freihandelsabkommen im Mittelmeerraum mit der von der EU angestrebten grossen Freihandelszone Europa-Mittelmeer auszubauen. So ist es vor allem auch für das Land und die Bevölkerung Tunesiens wichtig, mit dem Freihandelsabkommen sich wirtschaftlich weiter aufzubauen und sich näher an den europäischen Wirtschaftraum anschliessen zu können.Ich empfehle daher, dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien die Zustimmung zu erteilen.Abg. Pepo Frick:
Danke. Bereits im vergangenen Herbst haben wir im Landtag das EFTA-Abkommen mit dem Libanon diskutiert und diesem auch zugestimmt. Die Problematik des Patentschutzes und der Generika wurde ausdiskutiert. Auch im letzten Herbst wurde die Petition «Aids in Afrika - Medikamente und Prävention für ALLE» vom Landtag einstimmig an die Regierung überwiesen. Dort heisst es, in der WTO und bei bilateralen Verträgen soll Liechtenstein die Interessen der Menschen mit HIV/AIDS gegen Patentansprüche von Medikamentenherstellern vertreten. Ich gehe davon aus, dass die liechtensteinischen Verhandlungsbeauftragten diesen Grundsatz der Nichtbenachteiligung von Entwicklungsländern Beachtung schenken und sich dafür einsetzen werden.Nun zum Abkommen mit Tunesien: Auf Seite 11 wird festgestellt, dass Liechtenstein noch nicht Mitglied des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) ist. Es sind Abklärungen im Gange, wie Pflanzensorten in Liechtenstein geschützt werden sollen, damit die internationalen Verpflichtungen erfüllt werden können und ein Beitritt zum UPOV erfolgen kann. Hier habe ich die Frage: Was ist der Stand dieser Abklärungen?Dann steht weiter auf Seite 11, dass die Schweiz dem UPOV noch nicht beigetreten ist. Ich denke, hier muss es heissen, dass die Schweiz dem UPOV 1991 nicht beigetreten ist, weil die Schweiz ist nämlich 1981 dem UPOV-Vertrag mit dem Datum 1978 beigetreten. Aufgrund des gemeinsamen Zollraumes und somit des gemeinsamen Agrarmarktes mit der Schweiz sowie wegen allfälligen in Liechtenstein anwendbaren Rechtsvorschriften dürfte eine Gleichstellung mit der Schweiz die sinnvollste Variante sein. Nun ist mir bekannt, dass sich Schweizer Bauern gegen Teile des UPOV 1991 wehren, vor allem gegen die so genannte Nachbaugebühr, was heisst, für selbst geerntete und gezogene Samen für den Eigenbau wären Lizenzgebühren fällig. Hier auch meine Frage: Was ist der Informationsstand der Regierung und wie positioniert sie sich betreffend UPOV 1991? Danke.Abg. Harry Quaderer:
Guten Morgen, Herr Präsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien werde ich mich kurz fassen, da das Wesentliche schon gesagt wurde. Aufgrund des bilateralen Zollvertrages mit der Schweiz handelt es sich bei der Ratifizierung - wie im Bericht und Antrag geschrieben wurde - dieses Abkommens um nicht mehr und nicht weniger als um einen formalrechtlichen Zustimmungsakt. Finanzielle Auswirkungen über dieses Abkommen sind für die Schweiz als auch für Liechtenstein gering. Wesentlich liegt es im Interesse der Schweiz und Liechtensteins, das Netz von Freihandelsabkommen auszubauen, besonders im Hinblick auf die Teilnahme an der im Entstehen begriffenen grossen Freihandelszone Europa-Mittelmeer. Durch den Abbau der Industrie- und eines Teils der Landwirtschaftszölle im Handel zwischen Tunesien und den EFTA-Staaten sollte sich dieses Abkommen nicht nur positiv auf die Unternehmen, sondern auch auf die Konsumenten der beteiligten Staaten auswirken. Ich erteile diesem Freihandelsabkommen meine Zustimmung. Danke. Regierungsrätin Rita Kieber-Beck:
Guten Morgen, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte gerne auf die Frage des Abg. Pepo Frick betreffend das UPOV-Abkommen eingehen: In der Prioritätenliste des Ressorts Äusseres, welche der APK zugestellt wurde und anlässlich der letzten Sitzung auch behandelt wurde, steht dieses Abkommen auf der Prioritätenliste. Der schweizerische Bericht und Antrag ist für 2007 vorgesehen. Die parlamentarischen Beratungen in Bern zum neuen Sortenschutzgesetz, das die Grundlage für diese Ratifikation des UPOV durch die Schweiz und durch Liechtenstein bilden soll, dauern eben noch an. Es ist in Aussicht genommen, dass das Schweizer Sortenschutzgesetz über eine bilaterale Vereinbarung auf Liechtenstein anwendbar gemacht werden soll, damit nicht eigene Institutionen aufgebaut werden müssen. Dazu benötigen wir aber zuerst das Schweizer Gesetz. Der Ständerat hat das Sortenschutzgesetz am 6. Juni 2005 behandelt. Die Kommission des Nationalrates hat das Gesetz zurückgestellt, bis die Revision des Patentgesetzes durch ist, da aus Sicht der Kommission Querverbindungen bestehen. Und wir lehnen uns an diesen Zeitplan an. Sobald in der Schweiz diese Gesetze verabschiedet worden sind, können auch wir diese in Angriff nehmen. Zu den Lizenzgebühren: Dazu kann ich Ihnen keine umfassende Antwort geben. Das ist ein Detail, das mir im Moment nicht präsent ist. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir über den Antrag der Regierung abstimmen. Die Regierung beantragt, der Landtag wolle dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien vom 17. Dezember 2004 die Zustimmung erteilen. Wer diesem Antrag zustimmen kann, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diesem Freihandelsabkommen die Zustimmung erteilt und Traktandum 15 erledigt. -ooOoo-