Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Korea sowie das Investitionsabkommen zwischen Island, Liechtenstein, der Schweiz und Korea vom 15. Dezember 2005 (Nr. 20/2006)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 16: Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Korea sowie das Investitionsabkommen zwischen Island, Liechtenstein, der Schweiz und Korea vom 15. Dezember 2005. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 20/2006 steht zur Diskussion. Abg. Pepo Frick:
Danke. In der Schweiz sind die EFTA-Verträge oder jetzt hier der EFTA-Vertrag zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Korea und nicht das Investitionsabkommen - ich rede hier nur über das Freihandelsabkommen im Moment - also diese Verträge sind zurzeit wegen der Revision des Patentgesetzes in Diskussion. Es wird in einer Kommission abgeklärt, ob die vorliegenden Verträge der Revision vorgreifen und beispielsweise dazu führen, dass in der Schweiz zwangsweise ein Patent auf Pflanzen und Tiere eingeführt werden muss. Der Nationalrat hat die Verträge angenommen, der Ständerat noch nicht. Liechtenstein ist durch Vertrag an das Patentrecht der Schweiz gekoppelt. Das TRIPS-Abkommen, ein multilaterales Abkommen der WTO, gibt den Mitgliederländern die Möglichkeit, gewisse Bereiche von Patentierbarkeit auszunehmen. Wenn dieses Abkommen der EFTA mit Korea so unterzeichnet würde, dürfen diese Staaten in Zukunft Pflanzen und Tiere nicht mehr von der Patentierbarkeit ausschliessen oder es entstehen zumindestens Einschränkungen. Im bestehenden schweizerischen Patentgesetz ist die Patentierung von Pflanzen und Tieren nicht explizit geregelt. Dieses soll mit der anstehenden Patentgesetzrevision geändert werden. Ich spreche mich ganz klar gegen die Patentierung von Leben aus. Auf dieses Thema bezogen möchte ich Folgendes sagen: Auf jeden Fall sollte abgewartet werden, bis in der Schweiz diese Problematik ausdiskutiert und entschieden ist. Aus diesem Grunde beantrage ich die Rückweisung des EFTA-Vertrages mit Korea an die Regierung, bis der Ständerat in der Schweiz entschieden hat. Danke. Abg. Franz Heeb:
Herr Präsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Korea ist nach Mexiko, Chile und Singapur der vierte Partner, mit welchem die EFTA ein umfassendes Freihandelsabkommen abschliesst. Gemessen am Bruttosozialprodukt ist Korea die zehntgrösste Volkswirtschaft der Welt und wird nach der EU der wichtigste Freihandelspartner der EFTA-Staaten sein. Daraus lässt sich ermessen, wie wichtig der Vertrag für die weitere Entwicklung des Handels und der Investitionen der beteiligten Staaten ist. Durch den bevorzugten Zugang auf den koreanischen Markt erhöhen die EFTA-Staaten die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Japan, den USA und den EU-Staaten.
Aus verfassungsrechtlichen Gründen hat Norwegen darauf verzichtet, mit Korea Investitionsvereinbarungen abzuschliessen. Die Bestimmungen über die Investitionen sind deshalb in einem eigenen Abkommen enthalten, welches die EFTA-Staaten Schweiz, Island und Liechtenstein mit Korea abschliessen.
Das vorliegende Investitionsabkommen ist mit den Investitionsbestimmungen des EFTA-Freihandelsabkommens mit Singapur vergleichbar. Als wichtige Neuerung gegenüber herkömmlichen bilateralen Investitionsschutzabkommen wird der Grundsatz des diskriminierungsfreien Marktzuganges für Investitionen statuiert. Unternehmen und Privatpersonen können damit zu den gleichen Bedin-
gungen wie Inländer oder wie Marktteilnehmer aus Drittstaaten nach der Meistbegünstigungsklausel investieren.
Das Freihandelsabkommen umfasst den Handel mit Industrieprodukten und Dienstleistungen, das geistige Eigentum, das öffentliche Beschaffungswesen und Regelungen zum Wettbewerb. Die mit Korea abgeschlossenen Abkommen verbessern den Marktzugang und die Rechtssicherheit für die Exporte der EFTA-Staaten und gewährleisten den Schutz für Rechte an geistigem Eigentum.
Wie im Bericht und Antrag ausgeführt ist, verbessern die Abkommen auf breiter Basis den Marktzugang für die liechtensteinischen Exporte sowohl von Waren als auch von Dienstleistungen und garantieren den Schutz für Niederlassungen und von Investitionen. Dem gegenüber steht ein zu erwartender Ausfall der Zolleinnahmen aus den Einfuhren aus Korea für den schweizerisch-liechtensteinischen Wirtschaftsraum von etwa CHF 8 Mio.
Das vorliegende Freihandelsabkommen enthält Teile wie zum Beispiel über Dienstleistungen, Investitionen, öffentliches Beschaffungswesen und geistiges Eigentum, die vom Zollvertrag nicht erfasst werden und deshalb – im Gegensatz zum Warenverkehr – die Ratifikation durch das liechtensteinische Parlament keine reine Formalität ist. Allerdings kann der Landtag nicht Teile des Abkommens annehmen und andere ablehnen. Das Abkommen gilt als Ganzes. Das heisst in der Praxis, dass wegen des Zollvertrages auch andere Gebiete wie zum Beispiel über die Dienstleistungen oder das geistige Eigentum nicht abgelehnt werden können. Für die Teile der Abkommen, die in unserer eigenen Verhandlungskompetenz liegen, kann gesagt werden, dass bisher – wie bei den gegenständlichen noch bei früheren Abkommen – eine Verpflichtung eingegangen wurde, die über das WTO-Niveau hinausgeht. Für uns haben sämtliche EFTA-Freihandelsabkommen bisher überwiegend nur Vorteile gebracht. Die EFTA-Abkommen stärken Liechtenstein vor allem als Produktionsstandort. Dem Abkommen mit Korea, der zehntgrössten Wirtschaftsmacht der Welt, misst unsere Exportindustrie deshalb besondere Bedeutung bei. Durch den Wegfall der Zölle wird der Marktzugang und die Rechtssicherheit für Exporte nach Korea wesentlich verbessert.
Erlauben Sie mir noch kurz zu den Ausführungen des Abg. Frick einige Anmerkungen zu machen: Ich würde es als falsches Zeichen sehen - sowohl Korea gegenüber als auch der Schweiz gegenüber - wenn wir jetzt dieses Thema und diesen Antrag auf die nächste Sitzung verweisen würden.
Vielleicht auch hier noch kurz als Ergänzung und zum grundsätzlichen Vertragsinhalt: Was immer die Schweiz für Konzessionen im Warenverkehr macht, sei es in EFTA-Abkommen, in der WTO oder mit der EU, Liechtenstein hat dazu nichts zu sagen, es sei denn, man diskutiert über die Auflösung des Zollvertrags. Liechtenstein muss also nicht angefragt werden, wenn die Schweiz solche Produkte oder genmanipulierte Lebensmittel oder dergleichen zum Import zulässt. Der Landtag kann über die Ablehnung einzelner Teile des Abkommens und die damit verbundene Nicht-Ratifikation dieses Freihandelsvertrages nur diskutieren, wenn er gleichzeitig bereit ist, über eine allfällige Kündigung des Zollvertrags zu diskutieren. In letzter Konsequenz ist das wohl keine Alternative.
Zudem hat Liechtenstein mit der Schweiz einen bilateralen Patentschutzvertrag, der für Liechtenstein wesentliche Vorteile hat, Liechtenstein aber praktisch verunmöglicht, in Freihandelsverhandlungen – wie bei der Zollvertragsmaterie im Warenverkehr - eine andere Position als die Schweiz einzunehmen.
Was den Warenverkehr anbetrifft, würde ein Freihandelsabkommen über den Zollvertrag auch dann auf Liechtenstein angewendet, wenn Liechtenstein nicht ratifiziert. Sie verwenden daher den EFTA-Freihandelsvertrag mit Korea als ungeeignete Plattform, um im Landtag über den Patentschutz oder die Lebensmittel hier zu diskutieren. Ergänzend auch noch dazu: Im Vertrag
ist auch festgehalten, dass entsprechend den Patentregelungen, die die Schweiz treffen wird nach den gesetzlichen Anpassungen, dass der Vertrag auch entsprechend angepasst werden kann. Vielen Dank.
Abg. Harry Quaderer:
Herr Präsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich hier ganz kurz fassen. Das Wesentliche wurde eigentlich schon gesagt. Ich möchte eigentlich nur sagen: Ich teile die Bedenken des Abg. Pepo Frick und möchte, bevor ich diesem Abkommen meine Zustimmung erteile, den Ausführungen der Aussenministerin zuerst einmal zuhören. Danke. Regierungsrätin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Der Abschluss von Freihandelsabkommen ist für die stark exportabhängige Industrie Liechtensteins existenziell notwendig. Die mit Korea abgeschlossenen Abkommen verbessern substanziell den breiten Marktzugang und sie schaffen Rechtssicherheit für die liechtensteinischen Exporte. Das vorliegende Freihandelsabkommen umfasst den Handel mit Industrieprodukten und mit Dienstleistungen, es umfasst das geistige Eigentum, das öffentliche Beschaffungswesen und den Wettbewerb. Zusätzlich wurde ein Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, welches den Marktzugang neuer Investitionen, aber auch den Schutz getätigter Investitionen abdeckt. Unsere Wettbewerbsfähigkeit auf dem koreanischen Markt, der immerhin zu einer der zehn grössten Volkswirtschaften gehört, wird erhöht, weil mit dem Abkommen Diskriminierungen abgewendet werden können. Die Folge davon ist, dass damit Liechtenstein gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika und der EU über einen konkurrenziellen Vorteil verfügt. Zum In-Kraft-Treten: Das Freihandelsabkommen soll gemäss Art. 10.6 für die Staaten, welche ihre Ratifikationsinstrumente einen Monat vorher deponiert haben, am 1. Juli 2006 in Kraft treten, vorausgesetzt, dass dies auch für Korea der Fall ist. Ansonsten bzw. für die anderen Staaten erfolgt das In-Kraft-Treten am ersten Tag des zweiten Monats, der auf die Hinterlegung der Ratifikationsinstrumente folgt. Art. 10.6 Abs. 5 des Freihandelsabkommens sieht ausserdem die Möglichkeit einer provisorischen Anwendung vor. Das Landwirtschaftsabkommen, das ebenfalls unter Ratifikationsvorbehalt steht, tritt zum selben Zeitpunkt wie das Freihandelsabkommen in Kraft. Das ist so in Art. 11 niedergelegt. Das Investitionsabkommen tritt gemäss dessen Art. 25 für die Staaten, die bis dahin sowohl das Investitions- als auch das Freihandelsabkommen ratifiziert haben, zum selben Zeitpunkt wie das Freihandelsabkommen in Kraft, vorausgesetzt, dass dies für Korea der Fall ist. Ansonsten bzw. für die anderen Staaten folgt das In-Kraft-Treten am ersten Tag des zweiten Monats, der auf die Hinterlegung der Ratifikationsinstrumente erfolgt. Art. 25 Abs. 4 des Investitionsabkommens sieht ausserdem die Möglichkeit einer provisorischen Anwendung vor. Der Schweizer Nationalrat hat dem Abkommen mit Korea in seiner Frühjahrssession 2006 die Zustimmung erteilt. Ich werde dazu später noch einige Ausführungen machen. Was würde nun passieren, wenn der Landtag das vorliegende Abkommen ablehnt bzw. die Zustimmung aufschiebt? Wenn der Landtag die Abkommen mit Tunesien und Korea - aber Tunesien steht jetzt ja nicht mehr zur Diskussion - ablehnt, werden diese Abkommen trotzdem für die übrigen EFTA-Staaten, also für Schweiz, Island und Norwegen in Kraft treten, nicht aber für Liechtenstein. Aufgrund des Zollvertrags wendet die Schweiz die in den Freihandelsabkommen enthaltenen zollrechtlichen Bestimmungen aber auch für Liechtenstein an, auch wenn Liechtenstein das Abkommen nicht ratifizieren sollte. Die Auswirkungen auf die liechtensteinische Exportindustrie wären unabsehbar und könnten je nach Reaktion der Behörden gravierend sein. Dies könnte trotz Zollvertrag Liechtenstein die Anerkennung als Freihandelspartner im Güterverkehr verweigern. Das ist bereits einmal geschehen im Fall von Tschechien. Die Regierung würde daher an einer provisorischen Anwendung festhalten. Ebenfalls aufgrund des Zollvertrages gelten die bilateralen Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Korea auch für Liechtenstein. In diesem Bereich ist Liechtenstein kein eigenständiger Vertragspartner. Nicht über den Zollvertrag anwendbar würden lediglich die Bestimmungen über das geistige Eigentum sowie das Investitionsschutzabkommen, welches jedoch im Hinblick auf die Paten-tierbarkeit irrelevant ist und auch nicht zur Diskussion gestellt wurde vom Abg. Pepo Frick. Die Bestimmungen im Bereich des geistigen Eigentums gehen aber ohnehin nicht über die Verpflichtungen hinaus, zu denen Liechtenstein bereits im Rahmen anderer internationaler Übereinkommen, insbesondere des TRIPS-Abkommens sowie einiger EFTA-Freihandelsabkommen, völkerrechtlich verpflichtet ist. Auch das Investitionsschutzabkommen bringt für Liechtenstein keine neuen Verpflichtungen. Die liechtensteinischen Vorbehalte entsprechen wie bereits bei den Freihandelsabkommen mit Chile und Singapur den generellen Vorbehalten im GATS und in der spezifischen Verpflichtungsliste zum Abkommen im Dienstleistungsbereich, also der Generalvorbehalt betreffend die Errichtung einer geschäftlichen Niederlassung, Nationalitäts- und Wohnsitzvorbehalt im Gesellschaftsrecht, Gewerberecht und Grundverkehrsrecht sowie die Ausnahme des gesamten Energiesektors und aufgrund des Luftfahrtübereinkommens zwischen Liechtenstein und der Schweiz einzelner Erlasse zur Luftfahrt. Koreanische Investoren können zukünftig in Liechtenstein in Bereichen, die nicht unter die Definition der Dienstleistung fallen, also zum Beispiel Errichtung von Industriebetrieben gemäss den Voraussetzungen des Gewerberechts, Investitionen tätigen. Keine Investitionen sind zulässig im Energiesektor und in der Luftfahrt. Die Drittlandpolitik der EFTA wurde und wird ausser von ökonomischen Antrieben aber auch vom Wunsch getragen, den Wiederaufbau in den einzelnen Planwirtschaften zu unterstützen und ihren Übergang zu einer Marktwirtschaft und Demokratie zu fördern. Das allgemeine Ziel dabei war, auf dem ganzen europäischen Kontinent Wohlstand und Stabilität zu sichern. Eine Ministererklärung dehnte 1995 die geographische Reichweite über die Grenzen Europas hinaus aus. Sie brachte den Willen der EFTA-Staaten zum Ausdruck, dynamisch und unabhängig auf das wachsende Bedürfnis nach politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Stabilität in Europa und den angrenzenden Regionen zu reagieren. Eine Ablehnung des Abkommens durch Liechtenstein würde darüber hinaus das gesamte EFTA-System in Frage stellen. Ich komme jetzt noch zum Minderheitsantrag im Nationalrat und der Argumentation, die Joseph Deiss als zuständiger Bundesrat im Nationalrat vorgebracht hat: Zum Abkommen mit Korea gab es ja bekanntlich einen Minderheitsantrag, der die Verschiebung des Traktandums verlangte. Dieser wurde aber abgelehnt. Bundesrat Deiss nahm dazu ausführlich Stellung. Er sagte zu den Hinweisen, man müsse die Schweizer Patentgesetzrevision abwarten, um mit der Genehmigung des Abkommens kein Präjudiz zu schaffen, Folgendes: «1. In Anhang 13 wurde einerseits festgestellt, dass für die vier Länder Island, Liechtenstein, Schweiz, Korea, der Schutz im Rahmen von Art. 27 Abs. 1 des TRIPS-Abkommens gilt. Wir sind hier auf einer Ebene, welche die Schweiz ja ohnehin berücksichtigen muss». Das Gleiche gilt übrigens damit auch für Liechtenstein. «2. Dann wird festgestellt, dass es aufgrund von Art. 27 Abs. 2 des TRIPS-Abkommens möglich ist, dass die Vertragsparteien vereinbaren, dass Vegetabilien und Tiere ausgenommen werden können; das ist dann Punkt ii) des Anhangs. Somit befinden wir uns erstens im Rahmen der gesetzlichen und völkerrechtlichen Vorgaben, welche die Schweiz ohnehin beachten muss». Dies gilt auch für Liechtenstein. «Zweitens machen wir eine Ausnahme, die diesen Abkommen, denen wir beigetreten sind, nicht widerspricht». Auch das gilt für Liechtenstein. «Somit kann behauptet werden, dass der Vertrag, wie er hier vorliegt, der Revision des Gesetzes, die hier interessiert, nicht vorgreift und sie auch nicht präjudiziert». Der Bundesrat hat dann gebeten, dass diesem Freihandelsabkommen zugestimmt wird. In der Schlussabstimmung im Nationalrat wurde diesem Abkommen mit 135 Ja-Stimmen gegen 14 Nein-Stimmen entsprochen. Ich kann nur wiederholen: Die liechtensteinische Argumentation ist dieselbe. Die Ausführungen gelten auch für uns einerseits über den Zollvertrag, andererseits aber auch im vorliegenden Zusammenhang vor allem über das schweizerische Patentschutzgesetz, welches aufgrund des bilateralen Patentschutzgesetzes auch für Liechtenstein anwendbar ist. An und für sich sehe ich persönlich keinen Grund für eine Aufschiebung. Die Frage, die noch auftauchen könnte, ist, warum der Ständerat noch nicht über das Abkommen mit Korea entschieden hat. Dazu ist zu sagen, dass das Abkommen mit Tunesien in den aussenpolitischen Bericht aufgenommen werden konnte, weil dieses vor Dezember 2005 behandelt worden war und dadurch konnte dies in einem Bericht abschliessend behandelt werden. Der Ständerat wird sich mit dem Abkommen betreffend Korea auseinander setzen. Ich bin überzeugt, dass Bundesrat Joseph Deiss im Ständerat genau gleich argumentieren wird und dass der Ständerat auch in diesem Fall seiner Argumentation folgen wird. Das Abkommen hat eben den grossen Vorteil, dass beispielsweise die EU und die Vereinigten Staaten noch kein Abkommen mit Korea abgeschlossen haben und somit ein Wettbewerbsvorteil für uns besteht. Generell möchte ich noch anmerken und bitten, diese Äusserungen nicht falsch und auch nicht als Belehrung zu verstehen, sondern lediglich wie sich die Sache darstellt: Eine Verschiebung der Genehmigung durch Liechtenstein ändert nichts an der Tatsache, dass die beiden Abkommen - also Tunesien und Korea - abgeschlossen sind und nicht neu verhandelt werden können oder auch nicht neu liechtensteinische Wünsche einfliessen können und die Abkommen an diese angepasst werden. Liechtenstein ist als Mitglied der EFTA und dementsprechend als Vertragspartei der von der EFTA-Staaten abgeschlossenen Freihandelsabkommen in die Solidarität und die Politik der EFTA-Staaten eingebunden. Es ist aussenpolitisch gesehen in keiner Weise gerechtfertigt, dass Liechtenstein sich quer stellt. Dieses Querstellen in wesentlichen Teilen des Freihandelsabkommens wäre - abgesehen vom aussenpolitischen Flurschaden - fruchtlos, da die Anwendbarkeit auf Liechtenstein über den Zollvertrag ohnehin gegeben ist, nämlich in der Anlage 2 des Zollvertrages. Insofern hat Liechtenstein gar keine eigene Kompetenz, ein Handelsabkommen zu verhindern und es würde auch zu den Beziehungen Liechtensteins zur Schweiz grundsätzlich Fragen aufwerfen. Ich bitte Sie, diesem Abkommen zuzustimmen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, haben wir über den Antrag des Abg. Pepo Frick abzustimmen. Der Abg. Pepo Frick beantragt, das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Korea sowie das Investitionsabkommen zwischen Island, Liechtenstein, der Schweiz und Korea an die Regierung zurückzuweisen. Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Diesem Antrag ist somit nicht zugestimmt worden und wir können nun über den Antrag der Regierung abstimmen. Der Antrag der Regierung lautet wie folgt: «Der Landtag wollea) dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Korea vom 15. Dezember 2005 sowie b) dem Abkommen zwischen der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein sowie der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Korea über Investitionen vom 15. Dezember 2005 die Zustimmung erteilen». Wer diesem Antrag der Regierung zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit haben wir diesem Freihandelsabkommen ebenfalls zugestimmt und gleichzeitig Traktandum 16 erledigt. -ooOoo-