Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (Anerkennung schweizerischer Konkursverfahren über Versicherungsunternehmen), 1. und 2. Lesung (Nr. 22/2006)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 19: Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (Anerkennung schweizerischer Konkursverfahren über Versicherungsunternehmen). Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 22/2006 steht zur Diskussion.Abg. Rudolf Lampert:
Das Bundesamt für Privatversicherungen hat im Jahre 2004 beschlossen, dass die schweizerischen Versicherungsunternehmen, welche Vermögenswerte, die der Bedeckung von versicherungstechnischen Rückstellungen dienen, bei ausländischen Depotverwahrstellen angelegt haben, diese Depotwerte bis spätestens 31.12.2004 auf eine von der Eidgenössischen Bankenkommission bewilligte Bank in der Schweiz zurücktransferieren müssen. Eine Ausnahmeregelung wurde nur den Ländern zugestanden, welche nachweisen konnten, dass ein in der Schweiz eröffneter Konkurs über ein schweizerisches Versicherungsunternehmen im Inland vollumfänglich anerkannt wird und jegliche Spezialexekution ausgeschlossen ist. Dieser Nachweis konnte von Liechtenstein aufgrund der geltenden Konkursordnung nicht erbracht werden. Das Bundesamt für Privatversicherungen hat dann auf Ersuchen Liechtensteins, nachdem eine Gesetzesrevision in Aussicht gestellt wurde, einer Fristverlängerung zur Rückführung der in Liechtenstein gelegenen Depotwerte schweizerischer Versicherungsunternehmen bis zum 1. Juli 2006 zugestimmt. Bis dahin muss Liechtenstein das nationale Recht entsprechend angepasst haben. Das soll mit dieser Vorlage nun geschehen. Es sollen der Geltungsbereich der Bestimmungen betreffend Anerkennung ausländischer Konkursverfahren von Versicherungsunternehmen im Versicherungsaufsichtsgesetz auch auf die Schweiz ausgedehnt werden und neu diese Bestimmungen auch für schweizerische Versicherungsunternehmen anwendbar sein. Damit können liechtensteinische Banken weiterhin als Depotverwahrstelle von schweizerischen Versicherungsunternehmen fungieren und eine Rückführung dieser Werte kann vermieden werden. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Abg. Gebhard Negele:
Werte Damen und Herren. Beim vorliegenden Bericht und Antrag geht es um eine Behebung einer Rechtslücke mit unserem Nachbarstaat, der Schweiz. Folgender Sachverhalt stellt sich momentan noch als Problem dar: Wenn eine schweizerische Versicherungsgesellschaft in Liechtenstein Vermögenswerte unterhält, welche versicherungstechnisch als Rückstellung dienen, ist derzeit nach Meinung der Schweiz nicht sichergestellt, dass im Konkursfall auf diese Gelder zurückgegriffen werden kann. Dies bemängelt das Bundesamt für Privatversicherungen und hat angeordnet, dass Depotwerte auf Banken in die Schweiz zurücktransferiert werden müssen. Dasselbe Problem stellt sich nicht mit den EWR-Staaten. Hier wurde das Problem mit der Umsetzung der Richtlinie 2001/17/EG seit dem Jahre 2004 bereits gelöst. Warum damals nicht gleichzeitig auch die Schweiz in eine Lösung mit einbezogen wurde, ist aus heutiger Sicht nicht verständlich. Es ist also die Schweiz, welche auf einer rechtlich klaren Lösung beharrt. Mit der gegenständlichen Vorlage können wir abschliessend darauf reagieren. Die Finanzdienstleister unterstützen die vorliegende Lösung einhellig. Die Regierung hat im Vorfeld versucht, die Lösung des Problems im Rahmen des bilateralen Abkommens mit der Schweiz vom 19.12.1996 betreffend die Direktversicherungen zu erwirken. Dies stiess in der Schweiz allerdings nicht auf Wohlwollen, sodass jetzt mit dieser Gesetzesänderung der Landtag begrüsst werden muss.Das Ressort Wirtschaft hat in der kurzen Zeitspanne seit dem 5. Dezember 2005 bis heute eine Lösung erarbeitet, welche spruchreif ist. Ich danke dem zuständigen Ressort für das rasche Handeln in dieser Angelegenheit und bin für Eintreten auf die Vorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter Tschütscher.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Ich bedanke mich bei den Votanten für die wohlwollende Aufnahme dieses Berichts und Antrags und der Gesetzesvorlage. Ich möchte meinerseits einen Antrag stellen und dem Landtag beliebt machen, ob diese Vorlage heute in 1. und 2./3. Lesung mit Schlussabstimmung behandelt werden könnte. Meines Erachtens könnten wir damit eine unbestrittene Vorlage mit einem guten Zeichen an die entsprechenden Institutionen in der Schweiz behandeln, zumal die Dringlichkeit bis 1. Juli gegeben ist. Ich weiss, dass dies auch im Mai noch möglich wäre, würde aber meinerseits gerne den Antrag stellen, dies heute schon zu tun. Danke schön.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Ich werde Ihrem Wunsch entsprechen. Wir lesen zuerst diese Gesetzesvorlage in 1. Lesung, dann werde ich abstimmen lassen, dass wir die 2./3. Lesung und die Schlussabstimmung ebenfalls heute durchführen.Eintreten scheint unbestritten, dann können wir mit der 1. Lesung beginnen.Art. 59b Abs. 3 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 59b Abs. 3 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes beraten. Wir stimmen nun ab und entsprechen - so hoffe ich - dem Wunsch der Regierung, heute ebenfalls die 2./3. Lesung durchzuführen.Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir mit der 2. Lesung dieser Gesetzesvorlage beginnen.Art. 59b Abs. 3 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 59b Abs. 3 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 59b Abs. 3 (neu) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit III. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und Traktandum 19 erledigt. -ooOoo-