Abänderung des Gesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) sowie des Arbeitsvertragsrechts (ABGB)
(Nr. 30/2006), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 12: Abänderung des Gesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) sowie des Arbeitsvertragsrechts (ABGB)
(Nr. 30/2006). Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung.
Wenn das Wort nicht gewünscht wird, können wir mit der 2. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Gleichstellungsgesetzes beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Überschrift vor Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt:
Ich habe mich anlässlich der 1. Lesung zur Thematik des Mobbings geäussert.
In diesem Art. 4 im Gleichstellungsgesetz ist in der Definition «geschlechtsbezogenes Mobbing» als Diskriminierungstatbestand enthalten. Im Arbeitsgesetz sind Grundlagen für die Bekämpfung von Mobbing - namentlich der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - enthalten.
Im Arbeitsvertragsrecht wird mit der Aufnahme von «Belästigung» in Art. 27 Abs. 1 eine rechtliche Stärkung zum Thema «Mobbing» verankert.
Ich finde den nun gefundenden Kompromiss zielführend und kann die Ansicht der Regierung, die Entwicklung in der Schweiz und in der EU abzuwarten, unterstützen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann steht Art. 4 zur Abstimmung. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 5 Abs. 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen. Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb:
Ich habe bei der 1. Lesung darauf hingewiesen, dass der Begriff «glaubhaft machen» meiner Ansicht noch vage ist. Ich möchte besonders in diesem Fall der Regierung auch für die sehr ausführlichen Rechtsabklärungen danken, die sie zu diesem Begriff geführt und gemacht hat. Ich denke, das erleichtert auch in der Rechtsanwendung künftig solche Fälle zu behandeln. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann stimmen wir über Art. 6 ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter. Art. 7 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 7a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 18 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt:
Danke, Herr Präsident. In Abs. 2 Bst. a heisst es «sie berät die Behörden und Private...». Mir fehlt hier der Begriff «der Arbeitgeber». Spricht aus Sicht der Regierung etwas dagegen, wenn man diesen Begriff aufnehmen würde? So wäre das Ganze auch zu 100% geregelt. Ich würde das persönlich auch noch gut finden. Regierungsrätin Rita Kieber-Beck:
Aus meiner Sicht kann unter «Private» auch der Arbeitgeber subsumiert werden. Ich hätte das darunter auch verstanden. Behörden auf der einen Seite als öffentlich-rechtliche Hand und auf der anderen Seite die Privaten, die Unternehmer. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sind Sie mit dieser Auskunft einverstanden oder möchten Sie einen Antrag stellen? Abg. Heinz Vogt:
Ich denke, wenn das in den Materialien so festgehalten ist und das die Meinung der Regierung ist, kann ich mich damit zufrieden geben. Abg. Alois Beck:
Danke, Herr Präsident. Das Anliegen ist als solches sicher berechtigt. Aber wenn wir eine einzelne Kategorie herausnehmen, dann fragt man sich: Was ist mit den anderen? Und dann wirft es wieder andere Fragen auf. Deshalb würde ich das hier so belassen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir ab: Wer dem Art. 19 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen. IV. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Gleichstellungsgesetzes einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES ALLGEMEINEN BÜRGERLICHEN GESETZBUCHES (ARBEITSVERTRAGSRECHT)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur 2. Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht). Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 8a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 27 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 36b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 113 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 113 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Regierungsrätin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Ich wollte mich vor der Lesung dieses zweiten Gesetzes noch kurz zu Wort melden, aber Sie waren etwas rascher. Beim vorhergehenden Gesetz möchte ich, dass beim In-Kraft-Treten «am Tage der Kundmachung» steht. Und das zweite Gesetz tritt dann ja mit dem ersten Gesetz in Kraft. Dies sei nur der guten Ordnung halber erwähnt.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Danke für Ihre Ergänzungen.Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 17:30 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 17:10 Uhr).
-ooOoo-