Schaffung eines Gesetzes über die Versicherungsvermittlung (Versicherungsvermittlungsgesetz; VersVermG) sowie Abänderung des Gewerbegesetzes, des Finanzmarktaufsichtsgesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Sorgfaltspflichtgesetzes
(Nr. 34/2006), 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am 1. Tag der Mai-Landtagssitzung fort. Wir kommen zu Traktandum 13: Schaffung eines Gesetzes über die Versicherungsvermittlung (Versicherungsvermittlungsgesetz) sowie Abänderung des Gewerbegesetzes, des Finanzmarktaufsichtsgesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Sorgfaltspflichtgesetzes. Wir behandeln diese Gesetzesvorlagen in 2. Lesung und die Stellungnahme der Regierung Nr. 34/2006 bildet die Grundlage. Abg. Rudolf Lampert:
Ich stelle Antrag auf Lesung durch Artikelaufruf. In Anbetracht der trockenen Materie, die wir vor uns haben, und in Anbetracht vor allem dessen, dass wir hier keine einzige Änderung mit Ausnahme von zwei Wörtern haben, sehe ich eigentlich keine Dringlichkeit, dies in 2. Lesung wortwörtlich zu lesen. Wie gesagt, ich stelle Antrag, dies durch Artikelaufruf zu tun. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Stellen Sie Antrag für alle vier Gesetzesvorlagen?Abg. Rudolf Lampert:
Ich stelle nur Antrag für das Gesetz über die Versicherungsvermittlung. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann stimmen wir ab: Wer mit dem Antrag des Abg. Rudolf Lampert einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir mit der Lesung beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Versicherungsvermittlung (Versicherungsvermittlungsgesetz) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GEWERBEGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zur zweiten Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 2 Abs. 1 Ziff. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 Abs. 1 Ziff. 8 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich muss hier einen Änderungsantrag einbringen. Hier wurde eine alte Ziff. 8 aufgenommen. Das heisst, eine alte Ziffer in dem Sinne, dass ja das Vermögensverwaltungsgesetz in der Zwischenzeit in Kraft getreten ist und eine eigene Ziff. 11 bekommen hat. Die Vermögensverwalter müssen wir in dem Sinne in dieser Ziff. 8 streichen. Dafür müsste nach Rechtsagenten «Patentanwälte» aufgenommen werden. Es würde dann heissen: «die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Rechtsagenten, Patentanwälte, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer».Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann können wir über den geänderten Antrag abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
ABÄNDERUNG DES FINANZMARKTAUFSICHTSGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 5 Abs. 1 Bst. t wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 Abs. 1 Bst. t steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
ABÄNDERUNG DES VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu einem weiteren Gesetz, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 64 Abs. 3 Bst. f wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 64 Abs. 3 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES SORGFALTSPFLICHTGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 3 Abs. 1 Bst. o wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 Abs. 1 Bst. o steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 4 Abs. 3 Bst. c Ziff. 1 und Bst. e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 Abs. 3 Bst. c Ziff. 1 und Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter. Art. 8 Abs. 3 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 Abs. 3 (neu) steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Danke schön, Herr Präsident. Im Bericht und Antrag wird zu diesem Punkt erläutert, dass dieser Absatz bei der Revision des SPG vergessen worden war und Art. 6 Abs. 3 des alten SPG entspricht. Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen, da beim alten Art. 6 Abs. 3 lediglich eine Verordnungskompetenz der Regierung für die Feststellung von weiteren Ausnahmen von der Feststellungspflicht enthalten war. Die Einfügung dieses Absatzes macht keinen Sinn, da die Pflicht zur Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen nur besteht, sofern der Finanzintermediär die Geschäftsbeziehung nicht ablehnt. Normalerweise führen im Rahmen der Geschäftsanbahnung aufkommende Verdachtsmomente zur Ablehnung der Geschäftsbeziehung durch den Finanzintermediär. Kein Finanzintermediär wird trotz aufkommender Verdachtsmomente die wirtschaftlich berechtigte Person feststellen, die Geschäftsbeziehung eingehen und anschliessend eine Meldung an die FIU erstatten. Bei bestehender Geschäftsbeziehung ist beim Auftreten von Zweifeln die wirtschaftlich berechtigte Person festzustellen, unabhängig davon, ob bei der Aufnahme der Geschäftsbeziehung eine Ausnahme von der Feststellungspflicht zur Anwendung gekommen ist. Bei Auftreten von Verdachtsmomenten sind die Finanzintermediäre verpflichtet, besondere Abklärungen zu tätigen. Zudem ist der letzte Satz dieses Abschnittes unklar. Es ist nicht eindeutig, worauf sich dieser bezieht. Es gibt zwei Möglichkeiten: Die Feststellungspflicht besteht bei Auftreten von Verdachtsmomenten auch dann nicht, wenn der Vertragspartner eine börsenkotierte Sitzgesellschaft, eine steuerbefreite Einrichtung der betrieblichen Personalvorsorge oder eine börsenkotierte kollektive Anlageform ist, oder, wenn der Vetragspartner eine börsenkotierte Sitzgesellschaft, eine steuerbefreite Einrichtung der betrieblichen Personalvorsorge oder eine börsenkotierte kollektive Anlageform ist, dann muss die wirtschaftlich berechtigte Person auch dann festgestellt werden, wenn Verdachtsmomente auftreten und die Geschäftsbeziehung abgelehnt wird. Beide Möglichkeiten machen für mich keinen Sinn, weil insbesondere bei Einrichtungen der betrieblichen Personalvorsorge und bei kollektiven Anlageformen das Auftreten von Verdachtsmomenten höchst unwahrscheinlich ist. Im zweiten Fall ist grundsätzlich nicht einzusehen, weshalb Finanzintermediäre in diesen speziellen Fällen Sorgfaltspflichten zu erfüllen haben, wenn sie die Geschäftsbeziehung ablehnen. Weiter ist auch fraglich, wie hier der Vollzug sichergestellt werden könnte. Ich beantrage aus den angeführten Gründen, Art. 8 Abs. 3 (neu) ersatzlos zu streichen. Wenn die FMA meine Meinung nicht teilt, so kann sie die Bestimmung im Rahmen einer ordentlichen Revision des Sorgfaltspflichtgesetzes wieder einbringen. Dann wird auch das normale Vernehmlassungsprozedere durchlaufen, das in diesem Fall ja nicht durchlaufen worden ist. Und dann können wir diese Bestimmung und deren Wirkung diskutieren. Ich bin der Meinung, man sollte hier nicht nachträglich solche Artikel einschieben, die in der Praxis zu Problemen führen können und die nicht klar sind.Abg. Rudolf Lampert:
Ich schliesse mich den Ausführungen des Abg. Klein an und unterstütze seinen Antrag.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher:
Danke, Herr Präsident. Ich kann es ganz kurz machen: Unmittelbar mit der Vorlage zum Versicherungsvermittlungsgesetz hängt ja nur der Art. 3 Abs. 1 Bst. o zusammen. Die Artikel 4, 8 usw. - das ist eine Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes, welche mit der Vorlage zum Versicherungsvermittlungsgesetz nichts zu tun hat. Und bevor ich mich auf eine Diskussion mit Spezialisten einlasse, mich zu Abänderungsanträgen äussere und wir uns hier in Details verzetteln, die nicht meine Materie betreffen, ziehe ich diesen Art. 8 Abs. 3 (neu) zurück, zumal er ja auch nicht Gegenstand einer Vernehmlassung war und die Verbände sich nicht äussern konnten. Und da sich bis heute offensichtlich in der Praxis keine Probleme daraus ergeben haben, kann man das in einem ordentlichen Verfahren dann durchziehen. Damit übernehme ich diesen Vorschlag.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann wird Art. 8 Abs. 3 (neu) ersatzlos gestrichen. Dem hat die Regierung zugestimmt und wir müssen folgedessen darüber nicht abstimmen.Dann lesen wir weiter.Art. 12 Abs. 4 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 Abs. 4 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 20 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.Art. 30 Abs. 1 Bst. d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 Abs. 1 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit ist Traktandum 13 erledigt. -ooOoo-