Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 6. September 1978 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Anwendung von Sicherungsmassnahmen im Rahmen des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Nr. 32/2006)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Traktandum 17: Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 6. September 1978 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Anwendung von Sicherungsmassnahmen im Rahmen des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 32/2006 steht zur Diskussion.Abg. Renate Wohlwend:
Danke, Herr Präsident, Kollegen. Dem Bericht und Antrag ist zu entnehmen, dass der dem hier zu behandelnden Thema zugrunde liegende Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen - kurz Atomsperrvertrag genannt - vom 1. Juli 1968 für Liechtenstein am 20. April 1978 in Kraft getreten ist. Wenn ein Staat den Verzicht auf Kernwaffen erklärt hat, muss er auch Kontrollen seitens der Internationalen Atomenergieorganisation zustimmen. Für Liechtenstein ist das Kontrollabkommen am 4. Oktober 1979 in Kraft getreten. Die praktische Durchführung der Kontroll- und Meldepflichten wird gemäss Notenaustausch mit der Schweiz von den schweizerischen Behörden erledigt. Während das heute geltende Kontrollsystem eine Buchführung über die Lagerung und Verwendung von Kernmaterialien und die periodische Berichterstattung an die Internationale Atomenergieorganisation vorsieht, sollen gemäss Zusatzprotokoll alle Aktivitäten erfasst und gemeldet werden, die den Kernbrennstoffkreislauf betreffen, angefangen von Forschung und Entwicklung bis hin zu internationalen Handelsbewegungen. Dieser Meldepflicht seitens Vertragsstaat steht das Inspektionsrecht seitens der Internationalen Atomenergieorganisation gegenüber. Bei uns im Land ist ein Industrieunternehmen betroffen, welches im Bereich der Nuklearentwicklung tätig ist. Unter diesem Aspekt ist meines Erachtens eine Unterzeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls vor allem als Solidaritätsbeweis gegenüber der Völkergemeinschaft zu bewerten, die sich um eine effiziente Kontrolle von Entwicklung, Verwendung und Verbreitung von nuklearen Materialien bemüht. Ich spreche mich für den Antrag der Regierung aus, dem Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 6. September 1978 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Internationalen Atomenergieorganisation über die Anwendung von Sicherungsmassnahmen im Rahmen des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen die Zustimmung zu erteilen.Abg. Harry Quaderer:
Herr Landtagspräsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich werde mich hier sehr kurz fassen: Die Abg. Renate Wohlwend hat das Wesentliche gesagt - ich werde das nicht wiederholen. Ich möchte nur noch Folgendes anbringen: Die Aussenpolitische Kommission empfiehlt dem Landtag einhellig, das Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 6. September 1978 zwischen den Fürstentum Liechtenstein und der Internationalen Atomenergieorganisation über die Anwendung von Sicherungsmassnahmen im Rahmen des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen zu genehmigen. Danke.Abg. Pepo Frick:
Ich unterstütze das Zusatzprotokoll zum erwähnten Abkommen diskussionslos, weil Liechtenstein als Kleinstaat ohne Militär ein besonderes Interesse hat, sich mindesten symbolisch an den internationalen Bemühungen zur Förderung der globalen Sicherheit und zur Bekämpfung der Verbreitung von Kernwaffen zu beteiligen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, dann stimmen wir über den Antrag der Regierung ab. Die Regierung beantragt, der Landtag wolle dem Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 6. September 1978 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Internationalen Atomenergieorganisation über die Anwendung von Sicherungsmassnahmen im Rahmen des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen die Zustimmung erteilen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir diese Vorlage abschliessend behandelt. Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis morgen, Donnerstag, 09:00 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen (um 18:45 Uhr).
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